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— Veisehungsfeierlichkeit für Prof. Roethe. außerordentlich starker Beteiligung fand am T
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Vie russische Einkommensteuer.
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als deren Einkommen eine bestimmte Summ? über, steigt. Das unbedingte Minimum beträgt je nach der Ortschaft von 600 bis 1200 Rubel. Der ®e- sctzentrvurf teilt die Steuerzahler in drei Gruppen ein, in Personen, die als Angestellte tätg sind, in Personen, die nicht in der Eigenschaft von Angestellten ihre Tätigkeit ausüben und in nichtwerktätige Elemente. Das neue Gesetz erhöht die Steuergebühren für die besitzenden Bevölkerungsschichten und verringert sich für die unbemittelten Bevölkerungskategokien. Die Steuerlast wird für die verschiedenen Steuerzahlergruppen durch das Verhältnis 1:3:4 gekennzeichnet. Im Durchschnitt werden die Einkommensteuergebühren für Personen, die als Nichtangestellte tätig sind, um 5 Prozent, für die nichtwerktätigen Clemente um zirka 32 Prozent erhöht.
5luf dem Schlachtfeld der Arbeit.
Nach dem Derwaltungsbericht der Knappschaftsberufsgenossenschaft inBochum ereigneten sich im Jahre 1925 10 562 entschädigungspflichtige Unglückfälle. Bei sieben Massenunfällen mußten 219 Bergarbeiter ihr Leben lassen. Insgesamt forderte derBergbauim Jahre 1925 an Todesopfern 1681 gegenüber 1690 im Jahre 1924. Umgerechnet auf den Arbeitstag beträgt die Zahl der Verletzten 35.2, die Zahl der Toten 5.6.
Auch am Dienstag ereigneten sich in Bergwerken und anderen Arbeitsstätten wieder einige tödliche Unglücksfälle. So wurden auf der Zeche „Fröhliche Morgensonne" bei Wattenscheid vier Bergleute verschüttet. Zwei von ihnen wurden lebendig geborgen. Die beiden anderen wurden getötet.
Nach einer Blättermeldung aus Allenstein explodierten in der Nähe von Grünwald zwei Kisten mit Sprengmunition, die zum Stubbenroden verwendet werden sollten. Ein Arbeiter wurde getötet, einer schwer und sechs leicht verletzt.
Born und Schottenfels. Frankfurt a. M, Kaiserstr. 69.
E. Manteuffel, Fulda, Adalbertstr. 43.
Heinrich Greift, Alsfeld/Oberhessen, chwabenröderstrasae
* Aukounfälle. Nach einer Meldung aus Santiago wurden beim Absturz eines Autoomnibusses auf der Strecke C o y l - C e r r i l o s wieder fünf Personen getötet, vier verletzt. Wie weiter aus Innsbruck gmeldet wird, geriet ein Kraftwagen mit reichsdeutschen Touristen knapp hinter dem Karer Seepaß auf die Straßenböschung und überschlug sich. Der Lenker, ein Herr und eine Dame, deren Namen noch nicht ermittelt sind, waren sofort tot. Eine andere Dame wurde leichter verletzt. — Auch bei Erfurt ereignete sich ein schwerer Autounfall. Kurz vor Walters- leben fuhr ein Erfurter Automobil gegen einen Chausseebaum und wurde zertrümmert. Von den Insassen, zwei Damen, wurde eine getötet, die andere schwer verletzt.
1924/25 100 Millionen Rubel. Das Staatsbudget von 1925/26 sieht als Ertrag aus der Einkommensteuer eine Summe von 130 Millionen Rubel und für das Jahr 1926/27 erwartet das Budget 165 Millionen Rubel an Emkommenfteuergebühren. Der neuen Gesetzesvorlage gemäß zahlen Einkommensteuer sämtliche physische Personen mit einem eigenen Einkommen, sämtliche Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie auch ausländische Gesellschaften, die zu Operationen auf dem Boden der U. d. S. S. R. zugelassen wurden. Die Einkommensteuer wird sich jedoch auf diese Unternehmungen und Personen nur insofern erstrecken,
sen der Ehegatte des Erblassers und die mit die. fern in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandten oder verschwägerten Personen. Demgemäß scheiden die Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkmder, Geschwister, Schwäger und Schtvägerinnen aus. Ferner soll nicht Mitwirken, wer im Testamente bedacht wird, der Ehegatte des Bedachten ist oder mit diesem in einem der erwähnten Vvrwandtenverhältnisse steht. Die Mitwirkung der zuletzt genannten Personen hat zwar nicht die Unwirksamkeit der gesamten Verfügung, aber der Zuwendung an den Bedachten zur Folge.
Die Errichtung eines Testaments erfolgt in der Weise, daß der Erblasser dem Gemeindevorsteher seinen letzten Willen mündlich erklärt, und büß ein Protokoll ausgenommen wird, m dem Ort und Tag der Verhandlung, Bezeichnung des Gemeindevorstehers, ' der Zeugen und des Erblassers sowie dessen Erklärungen enthalten sein müssen. Dieses Protokoll muß vorgelesen, vom Erblasser genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Erklärt der Erblasser, daß er nicht schreiben könne, so wird seine Un- terschrift durch die Feststellung dieser Erklärung im Protokoll ersetzt.
Bei Volljährigen kann die Erklärung des Erblassers auch durch Uebergabe einer offenen oder verschlossenen, von ihm selbst oder einer dritten Person geschriebenen Schrift ersetzt werden. Solchenfalls ist die Feststellung der Uebergabe in dem Protokoll anstelle der Erklärung mit aufzunehmen.
Das Protokoll ist nebst Anlage von dem Vorsteher und den Zeugen in Gegenwart des Erblassers zu unterschreiben und von ersterem mit dem Amts siegel, nicht nur mit dem Farbstempel zu verschließen und mit einer das Testament näher bezeichnenden Aufschrift, die vom Vorsteher zu unterschreiben ist, zu versehen. Es darf dem Erblasser nicht überlassen werden, sondern ist dem für die Gemeinde zuständigen Amtsgericht in Ver- Währung zu übergeben, durch das dann nach dem Tode des Erblassers die Eröffnung erfolgt. Der Erblasser erhält vom Amtsgericht den Hinter- leglungsscheinr
Das Gemeindetestament hat die Wirkung einer öffentlichen Urkunde. Es begründet daher vollen Beweis des darin beurkundeten Vorgangs. Für eine Eintragung ins Grundbuch, für dis der Nachweis der Erbfolge vorausgesetzt wird, kann ein derartiges Testament als genügende Grundlage angesehen werden, so daß es der Beibringung eines Erbscheins nicht bedarf. Im übrigen wird derjenige, der sich auf eine öffentliche Urkunde beruft, des Beweises der Echtheit der Urkunde enthoben.
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Erfahrungsgemäß besteht in weiten Kreisen die überglüubische Scheu, den letzten Willen zu einer oett schon niederzuschreiben, wo an den Tod noch mq)t zu denken ist. Erst wenn dieser durch Kranket oder Unglücksfall in greifbare Nähe gerückt ift, erwacht das Bedürfnis, diese im Interesse der Angehörigen wichtige Pflicht zu erfüllen. Dann tann es aber schon zu spät sein, um den Richter cözr Notar rechtzeitig herbeizuholen. Diese Gefahr besteht besonders auf dem flachen Lande, wo weder Richter noch Notar am Orte wohnt. Um ober solchenfalls die Errichtung eines gerichtlichen ober notariellen Testaments noch zu ermöglichen, hat das Gesetz dem Gemeindevorsteher insoweit die Befugnisse eines Richters oder Notars übertragen, so daß vor diesem ein vollwirksames öffentliches Testament, das sogenannte Gemeindetestament, errichtet werden kann.
Zu st ä ndig ist nur der Vorsteher der Ge- wemde in der sich der Erblasser ständig oder vorübergehend aushält. Bet einem Verbände der einer Gemeinde gleichgestellt ist, oder einem selbständigen Gutsbezirke kommt der Vorsteher die- fes Verbands oder Bezirks in Frage. Zulässig ist bic Errichtung eines Gemetnbetestaments nur, wenn bie Besorgnis besteht, daß der Erblasser früher sterben werbe, als die Tsstamentserrichtung vor einem Richter oder Notar möglich ist. Diese Besorgnis muß im Protokolle ausdrücklich fe ft gelt eilt werden. Einer Begründung hingegen be= barf es im Protokolle nicht. Der Gemeindevorsteher hat nach eignem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die Testamentserrichtung vor einem Richter oder Notar noch möglich ist. Da aber selbst der Arzt den Zeitpunkt des Ablebens bei schweren Erkrankungen ober Unglücksfällen nur selten vorher mit einiger Sicherheit fesfftellen kann, so ist bas vom Gemeindevorsteher erst recht nicht zu verlan- 'gen. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob bie Entscheidung des Gemeindevorstehers richtig ist ober nicht. Das Testament ist wirksam, auch wenn sich hinterher seine Annahme, daß die Besorgnis gerechtfertigt sei, als unbegründet herausstellt. Erst wenn nach der Testamentserrichtung drei M o - nate verstrichen sind, innerhalb deren die Errich- tung vor einem Richter oder Notar möglich wäre, gilt das Testament als nicht errichtet.
Bei der Errichtung des Testaments sind die gesetzlichen Formvorschriften genau zu beachten. Ein Abweichen davon kann die Nichtigkeit der gesamten Verfügung und Regreßansprüche gegen den Gemeindevorsteher zur Folge haben. Zwei Zeugen sind zuzuziehen, die ebenso wie der Gemeindevorsteher der gesamten Verhandlung beizuwohnen haben. Von der Mitwirkung als Vor- steher oder als Zeugen sind schlechthin ausgeschlos-
außerordentlich starker Beteiligung fand am Mittwoch in Berlin die Beisetzungsfeier für Prof. Gustav Roethe statt. Erschienen war u. a. der größte Teil des Lehr- körpers der Berliner Universität, darunter der Rektor Prof. Dr. Pompecky, Excellenz von Harnack, Prof. Bier, Prof. Kahl, Exc. Hergt sowie die Prinzen August Wilhelm und Wilhelm. Nach einem Gesang ergriff der Rektor der Berliner Universität das Wort zu der Ge- dächtnisansprache, in der er die Verdienste des Verstorbenen um die deutsche Literatur schilderte. Daraus fand die Beisetzung statt. Zahlreiche Kränze wurden mit I kurzen Ansprachen von verschiedenen Organisationen I und Verbänden am Grabe niedergelegt.
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Der Rat der Volkskommissare der Vereinigten russischen Sowjet-Republiken (U. d. S. S. R.) hat dir neue Gesetzesvorlage über die Einkommensteuer, bie von Jahr zu Jahr wachsende Summen ergibt, verabschiedet. Im Staatsbudget von 1922= 23 entfielen auf die Einkommensteuer 12.7 Millio- "kr.” öT rro~‘7 *''£ , nen Rubel, im Budget von 1923/24 waren es be-
3out>erneur der Postsparkasse ist von der Regle- I rette 64.2 Millionen Rubel und im Budget von
von der Reichsbahn.
• Dom 20. bis 22. September hielt der Verwal- Mgsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft in peil in seine laufende Tagung ab. Die Der- Ahrsentwickittng zumal in letzter Zeit hat die finan- Äelle Lage der Reichsbahn etwas entspannt. Die Einnahmen aus dem Güterverkehr sind besonders infolge des starken Kohlenverkehrs gestiegen, ohne freilich die vorjährige Höhe zu erreichen. Die Einnahmen aus dem Personenverkehr sind nach wie vor unbefriedigend und bleiben erheblich hinter dem Voranschlag zurück. Der Ver- Mltnngsrat nahm den Bericht über das Eisenbahnunglück bei Leiferde entgegen. Er brachte seinen Dank und seine Anerkennung allen denen zum Ausdruck die an der Aufklärung des Verbrechens mit- C'ckt haben. Die Untersuchung wurde leider da- erschwert, daß die Zurückführung des Un- glücks auf ein Attentat angezweifelt und dadurch st die Mitarbeit der Bevölkerung bei der Auffindung der Täter ertötet wurde. Die weitere Folge war, daß eine unberechtigte Unruhe über die Betriebssicher heit der Reichsbahn itn In- und Auslande entstand und sich ungünstig auf den Reiseverkehr in und nach Deutschland aus- yirfte. Der Verwaltungsrat hat die ihm Vorgelegen Unterlagen über die Eisenbahnunfälle und ihr Folgen geprüft und die vorläufigen mündlichen Berichte von Vertretern besonderer Kommissionen zur Prüfung der Betriebssicherheit entgegengenommen. lieber die weiteren Untersuchungsergebnisse Wird der Verwaltungsrat weiter auf dem Laufenden gehalten werden. Aus den Berichten ging hervor, daß die Betriebssi cherheit eben- so günstig ist, wie in der Vorkriegszeit und daß der Vergleich mit den ausländischen Bahnen in keiner Weise zu scheuen ist. Zur Bekämpfung von Anschlägen soll der Streif- und Ueberwachungsdienst der Reichsbahn, der unvermutet austritt, noch weiter ausgebaut werden. Die Elektrisierung der Berliner Stadt- und Vorortbahnen ist in Angriff genommen und wird beschleunigt dmchgeführt. Eine Reihe von Tarifermäßigungen auf Einzelgebieten wurde genehmigt. Um den Ver- M Waltungsbehörden durch Wetterschäden und Ueber- schwemrnungen betroffenen Landesteile eine Zuwendung von Frachterstattungen an besonders schwer betroffene Personen zu ermöglichen, wurden dem Reichsverkehrsminister 150 000 R.-Mk. zur Verfügung gestellt.
österreichische Bundesregierung hat auf des Ministerrats den Präsidenten Dr. mit der Leitung des Postsparkassen- bettaut. Der Präsident der Nationalbank wird diese Funktion solange ausüben, bis bie Heber- leitung in das neue Institut der Republik Oester
reich durchgeführt fein wird. Dr. Reisch soll bei den einschlägigen Gesetzesvorlagen mitwirken, das Institut reorganisieren und sein Zusammenwirken mit der österreichischen Nationalbank sicherstellen. Von unterrichteter Seite wird aus diesem Anlaß darauf hingewiesen, daß die Postsparkasse bis vor wrzem noch ein gemeinsames Institut der Nach- folgeftaaten war. Die Beschlüsse von Rom hätten me Möglichkeit und Notwendigkeit ergeben, durch ®efe§ die Postsparkasse zu einem selbständigen In- ftitut Oesterreichs zu machen. An bi»rent Gesetzentwurf soll Dr. Reisch mitarbeiten ur außerdem des Zusammenwirken der Pvsffparkasse mit der Natwnalbank auf kreditpolitischem Gebiet sicher- hellen. Die Selbständigkeit der beiden Institute tmrb dabei in keiner Meise berührt. Der bisherige
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K. ö. Scholz, Fulda ä“?1
Samstag, 25. September 1926.
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