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Vie russische Einkommensteuer.

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als deren Einkommen eine bestimmte Summ? über, steigt. Das unbedingte Minimum beträgt je nach der Ortschaft von 600 bis 1200 Rubel. Der ®e- sctzentrvurf teilt die Steuerzahler in drei Gruppen ein, in Personen, die als Angestellte tätg sind, in Personen, die nicht in der Eigenschaft von Angestell­ten ihre Tätigkeit ausüben und in nichtwerktätige Elemente. Das neue Gesetz erhöht die Steuerge­bühren für die besitzenden Bevölkerungsschichten und verringert sich für die unbemittelten Bevölkerungs­kategokien. Die Steuerlast wird für die verschie­denen Steuerzahlergruppen durch das Verhältnis 1:3:4 gekennzeichnet. Im Durchschnitt werden die Einkommensteuergebühren für Personen, die als Nichtangestellte tätig sind, um 5 Prozent, für die nichtwerktätigen Clemente um zirka 32 Prozent erhöht.

5luf dem Schlachtfeld der Arbeit.

Nach dem Derwaltungsbericht der Knappschafts­berufsgenossenschaft inBochum ereigneten sich im Jahre 1925 10 562 entschädigungspflich­tige Unglückfälle. Bei sieben Massenunfäl­len mußten 219 Bergarbeiter ihr Leben lassen. Insgesamt forderte derBergbauim Jahre 1925 an Todesopfern 1681 gegenüber 1690 im Jahre 1924. Umgerechnet auf den Arbeitstag be­trägt die Zahl der Verletzten 35.2, die Zahl der Toten 5.6.

Auch am Dienstag ereigneten sich in Bergwer­ken und anderen Arbeitsstätten wieder einige töd­liche Unglücksfälle. So wurden auf der Zeche „Fröhliche Morgensonne" bei Wattenscheid vier Bergleute verschüttet. Zwei von ihnen wurden lebendig geborgen. Die beiden anderen wurden getötet.

Nach einer Blättermeldung aus Allenstein explodierten in der Nähe von Grünwald zwei Kisten mit Sprengmunition, die zum Stubbenroden ver­wendet werden sollten. Ein Arbeiter wurde ge­tötet, einer schwer und sechs leicht verletzt.

Born und Schottenfels. Frankfurt a. M, Kaiserstr. 69.

E. Manteuffel, Fulda, Adalbertstr. 43.

Heinrich Greift, Alsfeld/Oberhessen, chwabenröderstrasae

* Aukounfälle. Nach einer Meldung aus San­tiago wurden beim Absturz eines Autoomni­busses auf der Strecke C o y l - C e r r i l o s wieder fünf Personen getötet, vier verletzt. Wie weiter aus Innsbruck gmeldet wird, geriet ein Kraftwagen mit reichsdeutschen Touristen knapp hinter dem Karer Seepaß auf die Straßenböschung und überschlug sich. Der Lenker, ein Herr und eine Dame, deren Namen noch nicht ermittelt sind, waren sofort tot. Eine andere Dame wurde leichter verletzt. — Auch bei Erfurt ereignete sich ein schwerer Autounfall. Kurz vor Walters- leben fuhr ein Erfurter Automobil gegen einen Chausseebaum und wurde zertrümmert. Von den Insassen, zwei Damen, wurde eine getötet, die andere schwer verletzt.

1924/25 100 Millionen Rubel. Das Staatsbudget von 1925/26 sieht als Ertrag aus der Einkommen­steuer eine Summe von 130 Millionen Rubel und für das Jahr 1926/27 erwartet das Budget 165 Millionen Rubel an Emkommenfteuergebühren. Der neuen Gesetzesvorlage gemäß zahlen Einkommen­steuer sämtliche physische Personen mit einem eige­nen Einkommen, sämtliche Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie auch ausländische Gesellschaften, die zu Operationen auf dem Boden der U. d. S. S. R. zugelassen wurden. Die Einkommensteuer wird sich jedoch auf diese Un­ternehmungen und Personen nur insofern erstrecken,

sen der Ehegatte des Erblassers und die mit die. fern in gerader Linie oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandten oder verschwägerten Per­sonen. Demgemäß scheiden die Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkmder, Geschwister, Schwäger und Schtvägerinnen aus. Ferner soll nicht Mitwirken, wer im Testamente bedacht wird, der Ehegatte des Bedachten ist oder mit diesem in einem der erwähnten Vvrwandtenverhältnisse steht. Die Mitwirkung der zuletzt genannten Per­sonen hat zwar nicht die Unwirksamkeit der ge­samten Verfügung, aber der Zuwendung an den Bedachten zur Folge.

Die Errichtung eines Testaments erfolgt in der Weise, daß der Erblasser dem Gemeindevorsteher seinen letzten Willen mündlich erklärt, und büß ein Protokoll ausgenommen wird, m dem Ort und Tag der Verhandlung, Bezeichnung des Ge­meindevorstehers, ' der Zeugen und des Erblassers sowie dessen Erklärungen enthalten sein müssen. Dieses Protokoll muß vorgelesen, vom Erblasser genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden. Erklärt der Erblas­ser, daß er nicht schreiben könne, so wird seine Un- terschrift durch die Feststellung dieser Erklärung im Protokoll ersetzt.

Bei Volljährigen kann die Erklärung des Erblassers auch durch Uebergabe einer offenen oder verschlossenen, von ihm selbst oder einer dritten Person geschriebenen Schrift ersetzt werden. Sol­chenfalls ist die Feststellung der Uebergabe in dem Protokoll anstelle der Erklärung mit aufzunehmen.

Das Protokoll ist nebst Anlage von dem Vor­steher und den Zeugen in Gegenwart des Erblas­sers zu unterschreiben und von ersterem mit dem Amts siegel, nicht nur mit dem Farbstempel zu verschließen und mit einer das Testament näher bezeichnenden Aufschrift, die vom Vorsteher zu un­terschreiben ist, zu versehen. Es darf dem Erblasser nicht überlassen werden, sondern ist dem für die Gemeinde zuständigen Amtsgericht in Ver- Währung zu übergeben, durch das dann nach dem Tode des Erblassers die Eröffnung erfolgt. Der Erblasser erhält vom Amtsgericht den Hinter- leglungsscheinr

Das Gemeindetestament hat die Wirkung einer öffentlichen Urkunde. Es begründet daher vollen Beweis des darin beurkundeten Vor­gangs. Für eine Eintragung ins Grundbuch, für dis der Nachweis der Erbfolge vorausgesetzt wird, kann ein derartiges Testament als genügende Grundlage angesehen werden, so daß es der Bei­bringung eines Erbscheins nicht bedarf. Im üb­rigen wird derjenige, der sich auf eine öffentliche Urkunde beruft, des Beweises der Echtheit der Ur­kunde enthoben.

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Erfahrungsgemäß besteht in weiten Kreisen die überglüubische Scheu, den letzten Willen zu einer oett schon niederzuschreiben, wo an den Tod noch mq)t zu denken ist. Erst wenn dieser durch Krank­et oder Unglücksfall in greifbare Nähe gerückt ift, erwacht das Bedürfnis, diese im Interesse der Angehörigen wichtige Pflicht zu erfüllen. Dann tann es aber schon zu spät sein, um den Richter cözr Notar rechtzeitig herbeizuholen. Diese Gefahr besteht besonders auf dem flachen Lande, wo weder Richter noch Notar am Orte wohnt. Um ober solchenfalls die Errichtung eines gerichtlichen ober notariellen Testaments noch zu ermöglichen, hat das Gesetz dem Gemeindevorsteher in­soweit die Befugnisse eines Richters oder Notars übertragen, so daß vor diesem ein vollwirksames öffentliches Testament, das sogenannte Gemeindetestament, errichtet werden kann.

Zu st ä ndig ist nur der Vorsteher der Ge- wemde in der sich der Erblasser ständig oder vor­übergehend aushält. Bet einem Verbände der einer Gemeinde gleichgestellt ist, oder einem selb­ständigen Gutsbezirke kommt der Vorsteher die- fes Verbands oder Bezirks in Frage. Zulässig ist bic Errichtung eines Gemetnbetestaments nur, wenn bie Besorgnis besteht, daß der Erblasser früher sterben werbe, als die Tsstamentserrichtung vor einem Richter oder Notar möglich ist. Diese Besorg­nis muß im Protokolle ausdrücklich fe ft ge­lt eilt werden. Einer Begründung hingegen be= barf es im Protokolle nicht. Der Gemeindevor­steher hat nach eignem Ermessen darüber zu entschei­den, ob die Testamentserrichtung vor einem Rich­ter oder Notar noch möglich ist. Da aber selbst der Arzt den Zeitpunkt des Ablebens bei schweren Erkrankungen ober Unglücksfällen nur selten vor­her mit einiger Sicherheit fesfftellen kann, so ist bas vom Gemeindevorsteher erst recht nicht zu verlan- 'gen. Deshalb kommt es nicht darauf an, ob bie Entscheidung des Gemeindevorstehers richtig ist ober nicht. Das Testament ist wirksam, auch wenn sich hinterher seine Annahme, daß die Besorgnis ge­rechtfertigt sei, als unbegründet herausstellt. Erst wenn nach der Testamentserrichtung drei M o - nate verstrichen sind, innerhalb deren die Errich- tung vor einem Richter oder Notar möglich wäre, gilt das Testament als nicht errichtet.

Bei der Errichtung des Testaments sind die ge­setzlichen Formvorschriften genau zu beach­ten. Ein Abweichen davon kann die Nichtigkeit der gesamten Verfügung und Regreßansprüche ge­gen den Gemeindevorsteher zur Folge haben. Zwei Zeugen sind zuzuziehen, die ebenso wie der Ge­meindevorsteher der gesamten Verhandlung beizu­wohnen haben. Von der Mitwirkung als Vor- steher oder als Zeugen sind schlechthin ausgeschlos-

außerordentlich starker Beteiligung fand am Mittwoch in Berlin die Beisetzungsfeier für Prof. Gustav Roethe statt. Erschienen war u. a. der größte Teil des Lehr- körpers der Berliner Universität, darunter der Rektor Prof. Dr. Pompecky, Excellenz von Harnack, Prof. Bier, Prof. Kahl, Exc. Hergt sowie die Prinzen August Wil­helm und Wilhelm. Nach einem Gesang ergriff der Rek­tor der Berliner Universität das Wort zu der Ge- dächtnisansprache, in der er die Verdienste des Verstor­benen um die deutsche Literatur schilderte. Daraus fand die Beisetzung statt. Zahlreiche Kränze wurden mit I kurzen Ansprachen von verschiedenen Organisationen I und Verbänden am Grabe niedergelegt.

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Der Rat der Volkskommissare der Vereinigten russischen Sowjet-Republiken (U. d. S. S. R.) hat dir neue Gesetzesvorlage über die Einkommen­steuer, bie von Jahr zu Jahr wachsende Summen ergibt, verabschiedet. Im Staatsbudget von 1922= 23 entfielen auf die Einkommensteuer 12.7 Millio- "kr.” öT rro~‘7 *''£ , nen Rubel, im Budget von 1923/24 waren es be-

3out>erneur der Postsparkasse ist von der Regle- I rette 64.2 Millionen Rubel und im Budget von

von der Reichsbahn.

• Dom 20. bis 22. September hielt der Verwal- Mgsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft in peil in seine laufende Tagung ab. Die Der- Ahrsentwickittng zumal in letzter Zeit hat die finan- Äelle Lage der Reichsbahn etwas entspannt. Die Einnahmen aus dem Güterverkehr sind besonders infolge des starken Kohlenverkehrs ge­stiegen, ohne freilich die vorjährige Höhe zu erreichen. Die Einnahmen aus dem Personenver­kehr sind nach wie vor unbefriedigend und bleiben erheblich hinter dem Voranschlag zurück. Der Ver- Mltnngsrat nahm den Bericht über das Eisenbahn­unglück bei Leiferde entgegen. Er brachte seinen Dank und seine Anerkennung allen denen zum Aus­druck die an der Aufklärung des Verbrechens mit- C'ckt haben. Die Untersuchung wurde leider da- erschwert, daß die Zurückführung des Un- glücks auf ein Attentat angezweifelt und dadurch st die Mitarbeit der Bevölkerung bei der Auffin­dung der Täter ertötet wurde. Die weitere Folge war, daß eine unberechtigte Unruhe über die Betriebssicher heit der Reichsbahn itn In- und Auslande entstand und sich ungünstig auf den Reiseverkehr in und nach Deutschland aus- yirfte. Der Verwaltungsrat hat die ihm Vorge­legen Unterlagen über die Eisenbahnunfälle und ihr Folgen geprüft und die vorläufigen mündlichen Berichte von Vertretern besonderer Kommissionen zur Prüfung der Betriebssicherheit entgegengenom­men. lieber die weiteren Untersuchungsergebnisse Wird der Verwaltungsrat weiter auf dem Laufen­den gehalten werden. Aus den Berichten ging hervor, daß die Betriebssi cherheit eben- so günstig ist, wie in der Vorkriegszeit und daß der Vergleich mit den ausländischen Bah­nen in keiner Weise zu scheuen ist. Zur Be­kämpfung von Anschlägen soll der Streif- und Ueberwachungsdienst der Reichsbahn, der unver­mutet austritt, noch weiter ausgebaut werden. Die Elektrisierung der Berliner Stadt- und Vorortbah­nen ist in Angriff genommen und wird beschleunigt dmchgeführt. Eine Reihe von Tarifermäßigungen auf Einzelgebieten wurde genehmigt. Um den Ver- M Waltungsbehörden durch Wetterschäden und Ueber- schwemrnungen betroffenen Landesteile eine Zu­wendung von Frachterstattungen an besonders schwer betroffene Personen zu ermöglichen, wur­den dem Reichsverkehrsminister 150 000 R.-Mk. zur Verfügung gestellt.

österreichische Bundesregierung hat auf des Ministerrats den Präsidenten Dr. mit der Leitung des Postsparkassen- bettaut. Der Präsident der Nationalbank wird diese Funktion solange ausüben, bis bie Heber- leitung in das neue Institut der Republik Oester­

reich durchgeführt fein wird. Dr. Reisch soll bei den einschlägigen Gesetzesvorlagen mitwirken, das Institut reorganisieren und sein Zusammenwirken mit der österreichischen Nationalbank sicherstellen. Von unterrichteter Seite wird aus diesem Anlaß darauf hingewiesen, daß die Postsparkasse bis vor wrzem noch ein gemeinsames Institut der Nach- folgeftaaten war. Die Beschlüsse von Rom hätten me Möglichkeit und Notwendigkeit ergeben, durch ®efe§ die Postsparkasse zu einem selbständigen In- ftitut Oesterreichs zu machen. An bi»rent Gesetz­entwurf soll Dr. Reisch mitarbeiten ur außerdem des Zusammenwirken der Pvsffparkasse mit der Natwnalbank auf kreditpolitischem Gebiet sicher- hellen. Die Selbständigkeit der beiden Institute tmrb dabei in keiner Meise berührt. Der bisherige

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Samstag, 25. September 1926.

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