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Ziehung 17. a. 13. Sept. 1326

r-Zlshiing 17.1.13. Sept. 1026- Geldlotterie ;Jh d. Brenz-1. loilandideutidie«

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Siegfried Stern, Generalvertretung.

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Wir beehren uns, zu unserem am Sonntag, den 5. September 1925, abbs. 7 Uhr in den vietrich'schen Sälen In tzora» staitfindenden

Miiglieder, Freunde und Gönner des Vereins höflichst einzulaben.

Alle Gewinn tar ahne Abzug zahlbar

Lose zu 3M.

Peelgebuhr und Lei« 30 Pf.

Der Vorstand.

N. 8. Nachmittags 3 Uhr spielt J. T. ftltfets-DUfotia Mühlheim LigaGermania Fulda Liga.

Pfarrer Scheer's

SeMM-Weit bewähr» bei DarmtrSgheit, Verstopfung, Llähungen.

Sianzenbe Anerkennungen.

Zu haben: Hof« unb Cngtl- stpotheke in Zulba.

überall erhültlleh! Auf Wunich 8ezuo»Quelien-Naohwaie durch:

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Feiertagehalber bleibt Unter Geschäft Donneisiag, den 9. Sept, und Freitag, den 10. Sept geschlossen.

Geschwister Weinberg Lebensmittel-Grofihandlunfc, Fulda,

Baugeu>trkfi£ufe I Offtnfaad) am Main I Dir.Prof.HuffvUtrfanft B

g Oberhemden. -

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k\___^Htervdsche.

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e. V. A-uIda.

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Zwangsversteigerung.

Montag, den 6. September 1926 norm. 10 Uhr werde ich bei SpeSiteuk Feuerstein am Bahnhof bohier 2572 kg vaumwollgewede (vaumwollköper) öffcnilid) meistbietend gegen Barzahlung versteigern. Ver­steigerung findet voraussichtlich bestimmt statt.

Ditzel, Obergerichirsollzieher.

Turnverein Pilgerzell.

Au dem am Sonntag den 5. September 1926 statt» stndeten

TuuzuerMüge«

laben wir hiermit nochmal» ergebenst ein.

Anfang S Ahr. Der Vorstand.

Wer immer sich dem kaufmännischen Berufe zu­wendet, wird ohne einen theoretischen Unterricht außer der praktischen Lehre nicht auskommen und vor allem nicht vorwärts kommen. Die Lehre, die in einem einzelnen Geschäfte durchqemacht wird, kann niemals alle Möglichkeiten erfassen, die sich in den verschiedenen Geschäftsbetrieben desselben Geschäftszweiges ergeben, geschweige denn diesem- gen, die überhaupt im kaufmänifchen Betriebe, ganz allgemein genommen, vorkommen. Es muß ober dem jungen jhandelsbeflissenen daran liegen, einen möglichst umfassenden Einblick in das kaüs- mänische Getriebe zu erhalten, damit er bei dem wechselvollen Gange des Wirtschaftslebens imstande ist, ohne weiteres sich in anderen Geschäften dessel­ben Geschäftszweiges zu betätigen oder gar in ei­nem anderen Geschäftszweige als in dem, worin er seine Lehre durchgemacht hat. Dazu kommt noch, daß nicht jeder Lehrherr über genügend Zeit und Befähigung verfügt, um sich der Ausbildung des Lehrlings in dem erwünschten Maße zu widmen. Ein theoretischer Unterricht neben der praktischen Lehre ist also nahezu unerläßlich.

Die Frage ist nun für den jungen Anfänger: Wie komme ich an solchen kaufmännischen Unter­richt heran? Wer sich diese Frage nicht bereiten vorlegt, wird alsbald mit dem Eintritt in eine kauf­männische Lehre merken, daß es auch über die Bolksschulpflicht hinaus einen Lernzwang gibt, nämlich auf der kaufmännischen Berufsschule, früher Fortbildungsschule, in Baden und Württem­berg Handelsschule genannt. Solche Schulen kön­nen nämlich von den Gemeinden eingerichtet wer­den und sind fast überall zu finden und in der Satzung der Berufsschule kann der Besuch der Schule bis zum vollendeten 17. bezw. 18. Lebens­jahre zur Pflicht gemacht werden. In der Regel ist solchenfalls die Berufsschule während dreier Jahre in einer Unter-, Mittel- und Oberstufe zu besuchen, und zwar je nach der Ortssostuna für 6 bis 10 Wochsnstunden und darüber. Die Güte der Ausbildung an den Berufsschulen ist verschieden.

Wer es irgend ermöglichen kann, wird darüber hinaus, den allerdings nicht kostenlosen Be­such einer Handelsschule erstreben, sei es einer öf- » fentlichen (meist städtischen) Handelsschule, wenn solche am Orte oder in der Nähe besteht, sei es et« <4 ner kaufmännischen Privatschule (Privathandels- schule.). Dieser Unterricht wird von Jugendlichen vor Eintritt in eine praktische Tätigkeit (Lehre) ge­nommen.

Was zunächst die öffentlichen Handelsschulen be­trifft, so befreit der erfolgreiche Besuch derselben (vorausgesetzt, daß sie Anerkennung seitens der staatlichen Aufsichtsbehörden gefunden haben) vom Besuche der Berufsschule, jedoch kann auch in die-

I zu jeder Tageszeit.

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6t. Mm der knglWn Mitleid, Seil».

Dieselbe bietet jungen Mädchen Gelegenbeit zur Ausbilbung im Sachen, Nähen, Bügeln und allen Handarbeiten- Anmeldung für den Wimerturs nimmt entgegen Die Oberin.

Verbot des Verwalters des Hauses des christlichen Metallarbeiterverbandes in Mülheim-Ruhr an die Mieter, schwarzweißrot zu flaggen. In Köln be­teiligten sich die christlichen Gewerkschaften an dem Festzuge nicht, wel es abgelehnt wurde, daß an der Spitze des Zuges nur die verfassungsmäßige Reichsflagge geführt und den christlichen Gewerk­schaften ein Platz hinter dieser und nicht hinter den parteiischen Fahnen sonstiger Verbände an- gewiesen wurde. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die christlichen Gewerkschaften weder Verbandsfar­ben haben noch (in Westdeutschland wenigstens ist es so) über eigene Fahnen verfügen. Unter sol- dien Umständen lag nichts näher als der Wunsch, den gesetzlichen Reichesarben im Zuge zu folgen. Da der Wunsch der christlichen Gewerkschaften Kölns nicht erfüllt wurde, lehnten diese es ab, hinter den verschiedensten Parteifahnen zu marschieren und überhaupt am Zuge teilzunehmen.

3m Mülheimer Fall hat offensichtlich der Haus- vermalter seine Kompetenzen insofern überschritten, als er rechtlich nicht befugt war, den Mietern das Flaagen in den ihnen genehmen Farben unter cin- drohung des Hausrechtes zu verbieten. Es zeugt indes auch wenig Verständnis (!) der Mieter für die überparteiliche Stellung der christlichen Gewerk­schaften, wenn sie aus einem der gewerkschaftlichen Dienstoedäude ostentativ nicht die gesetzliche, sondern die frühere Reichsfahne hißten. Dabei fällt beson- ders ins Gewicht, daß sicher mehr wie 00 Prozent der rheinischen Arbeiterschaft heute d'r Farben schwarzweitzrot oblehnen, nicht weil sie verfasiunge« mäßig nickt mehr festgelegt sind, sondern weil in ihrem Zeichen die sozialreaktionärsten Kreise den antisozialen Kampf gegen die Arbeiterschaft fuhren und die Rückgewinnung überlebter Zustände an­streben. Das' Vorgehen des Hausverwalters in Mülheim erklärt, sich io einfach aus der Tatsache, die Erregung der Derbandsmitglisder zu beschwich­tigen und für die Zukunft ähnliche Vorgänge un­möglich zu machen.

Die christlichen Gewerkschaften haben auch unter dem alten Reoime niemals einen Zweifel darüber aufkommen lassen, daß sie den gesetzlichen Reichs- fardsn nicht die erforderliche Achtung entgegenbräch­ten. Einer Beseitigung ober Veränderung der Ber- fassungebestimmungen aus illegalem Wege haben die christlichen Gewerkschaften nie das Wart geredet. Als dann aber der Zusammenbruch kam und dos poli­tische Ehaos nur überwunden werden konnte durch eine neue Verfassung, die geschaffen wurde nicht durch die Diktatur ber Revolutionäre, sonbern durch die in freier Wahl erkorenen Vertreter des Gesamt- vvlkes, konnte es für die staatsgesinnten christlichen Gewerkichafien nichts anderer geben als die Achtung vor dem neuen Gesetz und damit auch vor den neuen Reichsfarben. Diese Anerkennung schließt nicht die ?lchtv"a vu- den Farben aus. vnlei denen sich eine fast beispiellose politische und wirtschaft­liche Entwicklung Deutschiands vollzog. Jedenfalls verbürgt die Haltung der christlichen Gewerkschaften eine bessere Wahrung guter Tradition und wirklicher Staatsgeftnnung al- die Haltung jener Kreise, die mit der Verachtung entweder der jetzt geltenden ge- sezmäßigen Farben ober der alten Reichrfarben skrupellos parteiischen und interessentenpolitischen Mißbrauch treiben. ___________________

Die Kartenausoabe

für den Nebengottesdienst an den hohen Feiertagen findet Sonntag, den 5. September, vormittags von 911 Uhr im israelit Gemeindehaus statt.

Es erfolgt nur diese einmalige Kartenausgabe.

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Jherkamttif Qualitäten.

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Zlaggenstreit und christliche Gewerkschaften

In der von den christlichen Gewerkschaftsführern O t l e und B a l t r u s ch herausaebenenSozial- Wirtschaftlichen Korrespondenz" lesen wir:

Bekanntlich sind die christlichen Gewerkschaften überparteiliche Organisationen, die keiner poiitischen Partei verbunden ober verpflichtet sind. Der be­wußt nationalen Eigenart der christlichen Gewerk­schaften ist eine solche Einstellung durchaus nicht abträglich. Im Gegenteil. Liegt doch eine Schwäche des politischen Denken, nur zu weiter Kreise un­seres Volkes eben in dem Glauben, es gäbe nur eine richtige nationale Gesinnung und zwar die par­teipolitisch abgestempelte. Aus dieser für das in« nerpolftische Leben verhängnisvollen Auffassung her­aus wird dann auch immer wieder versucht, jene, die nationales Bewußtsein auch dann anerkennen, wenn es sich nicht in parteiischer Prägung ober In anderer parteipolitischer Prägung zeigt, als minder gut national gesinnt zu verdächtigen. Es ist des­halb weiter nicht auffallend, daß auch die christ­lichen Gewerkschaften inmitten solcher Anwürfe stehen.

Aus zwei Doraängien ber jüngsten Zeit ist z. B. gefolgert worben, die christlichen Gewerkschaften hät­ten nicht das richtige Verständnis für nationale Würde und nationales Empfinden. Einmal han­delt es sich um die Nichtbeteiligung der christlichen Gewerkschaften am Festzug gelegentlich der Saar- Kundgebung in Köln und zum zweiten um das

fern Falle durch Ortssatzung ein weiterer Ergän­zungsunterricht festgesetzt sein. Die Dauer des Unterrichts an diesen Handelsschulen ist in den ver- schiebenen deutschen Ländern verschieden, sie ist auch verschieden, je nachdem es sich um die gewöhn­liche Handelsschule oder um die Höhere Handels­schule handelt. In Preußen muß die gewöhnliche Handelsschule in der Regel wenig st ens 1^ Jahre, die Höhere Handelsschule wenig st ens 1 Jahr lang besucht werden. Dabei ist zu beachten, daß zur Höheren Handelsschule in der Hauptsache nur junge Leute mit Mittelreife (Reife für Ober- sekunda, Abgangszeugnis des Lyzeums) zugelas- sen werden. Genaueres erfährt man jederzeit von den einzelnen Schulen öffentlichen wie privaten, die gegen Rückporto, oft auch ohne solches, be­reitwillig Prospekte zur Verfügung stellen. Der i Unterricht auf einer Handelsschule ist naürlich umfassender als auf einer Berufsschule.

Reben den öffentlichen Handelsschulen verdie- nen die Privathandelsichulen (in Preußenkauf­männische Privatschulen" genannt) Beachtung. Sie stehen genau wie die öffentlichen unter der ständi­gen Aufsicht der staatlichen Schulbehörden, die auch ihre Lehrpläne zu genehmigen und deren Durch­führung zu überwachen haben. Diele werden den Privathandelsschulen von vornherein den Vorzug geben, weil ihr Betrieb mehr dem eines kaufmänni­schen Unternehmens in seiner Intensität (inner­lichen Anspannung) entspricht, als der einer öffenb lichen Schule.

Infolge dieses intensiven Betriebes ist es den kaufmännischen Privatschulen auch möglich, ihre Besucher schon in einem Jahre, und wenn sie tüch­tig sind, sogar in einem halben Jahre so weit zu fördern, daß sie im Wege einer Prüfung Befreiung von dem Zwangsbesuch einer Berufsschule erlan­gen können. Auf die Art des vorausgegangenen Schulbesuches kommt es dabei nicht an, es gilt le­diglich: Freie Bahn dem Tüchtigen. So ist es we­nigstens in Preußen. Wie es damit in den vielen anderen deutschen Ländern bestellt ist, kann hier nicht erörtert werden, darüber gibt jeder Inhaber einer Privathandelsschule gern Auskunft.

Abgesehen von den Vollkursen mit umfassen­dem kaufmännischen Unterricht gibt es an den kauf­männischen Privatschulen in Teilkursen Gelegen­heit zur kaufmännischen Ausbildung in jeder Form und zu jeder Zeit und für Leute jeglichen Alters und jeglicher Vorbildung, worüber die einzufor- dernden Prospekte Auskunft erteilen. Einzelkurse bestehen vielfach auch an öffentlichen Handelsschu­len, jedoch ist bei ihnen die Rücksichtnahme auf den Einzelfall nicht so groß wie bei den Privatschulen.

Zum Schlüsse wollen wir noch erwähnen, daß ber größte Teil der Privathandelsschulen in dem Verbände Deutscher Privathandelkschulen zusarn- mengefaßt ist und daß e, zu dessen Aufgaben ge­hört, neben den staatlichen Aufsichtsbehörden darü- ber zu wachen, daß ts in den Verdandsschulen ord­nungsgemäß hergeht. Beschwerden können also an diesen Verband gerichtet werden. Voraus­setzung ist natürlich, daß man sich auch vor Unter­richtsbeginn vergewissert hat, daß die zu besuchende Privatschule zu den Verbandsschulen gehört.

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dass seine Geschäfts-Anzeigen nur bei solchen Zeitungen Erfolg bringen, die auch die Familienanzeigen und sogenannte kleine Anzeigen haben.

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----- Staatlid)« Hochschule für Handwerk und Baukunst, Weimar. Am 1. April wurde in Weimar an Stelle des ehemaligenStaatlichen Bauhauses" die Staatliche Hochschule für Handwerk und Baukunst, Weimar" neu begründet. Die Schule, die sich eines raschen Aufschwungs erfreut, stellt sich die Ausgabe, in jungen, begabten Handwerkern und Architekten hand­werkliches und technisches Können und Wissen zu ent­wickeln und durchzubilden, formbildende Kräfte freizu­machen und sie der Wirklichkeit einzuordnen. Die Schü­ler lernen auf der Grundlage wirklicher Aufgaben und schließlich durch Mitarbeit an wirklichen Ausgaben. Die Schule besteht aus: 1. einer Bauabteilung mit dem Bau- atelier und der Modell- und Versuchswerkstatt, 2. den Werkstätten: Keramische Werkstatt, Tischlereiwerkstatt, Metall- und Glarwerkstatt, Baumalerei, Weberei und Färberei, Werkstatt für Bühnengestaltung. Für die Aus. nähme entscheidet grundsätzlich die Begabung. In der Regel wird vorausgesetzt: für dir Vaucwteilung Abschluß­prüfung einer anerkannten Daugewerkschule oder Vor- eramen einer technischen Hochschule, für die Werkstätten Gesellenprüfung in einem einschlägigen Handwerk. Aus­nahmsweise werden Lehrlinge ausgenommen, insbeson­dere in der Keramischen Werkstatt und in der Weberei. Das Schuljahr besteht aus zwei Halbjahren. Sommer- Halbjahr vom 1. April bis 30. September und Winter­halbjahr vom 1. Oktober bis 30. Marz. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 34 Semester. Das Schulgeld für ein Halbjahr beläuft sich auf rund 75 M, wozu im 1. Semester noch 5 M Aufnahmegebühr kom­men. Rach erfolgreichem Besuch wird das Reifezeugnis der Hochschule ausgestellt. Die Gesellen- und Meister­prüfung kann vor der Handwerkskammer und Innung abgelegt werden. Da» Wintersemester beginnt am l.Df« tob er. Anfragen und Anmeldungen gehen an den Di­rektor der Hochschule Professor Dr. Otto B a r t n i n g, Weimar. .........

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k Mitglied dr» Westdeutschen Enlelverbandes^

EmLJw flu unserem am Sonntag, den 5. September,

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«»stauen wir un» streunde und Gönner des Vereins »rgebenst einzuladen. Set Vorstand.

Programm:

111. Zngendfpiel Rasen port Petersberg !. Iug.-Mannlch. B. j. R. Bronn­zell 1. Jug.-Monnsch. */,3 Uhr Arenndfchafisfpiel F. C. Britania Eichenzell 1. Mannsch B. f. R. Bronnzell 1. Manns». 4 U. propogondofpiei Sport- verein 1910 Reuhoi 1. Mannsch Turn- u. Sportverein 1912i8a»taln 1. Manmch. Don '/,3U. ab Konzert am Platze. Rach Beendigung der Spiele ,'kstzug und Abmarsch nach dem Dereinelokal (Iägethaus). hierjclbst ab 5 U tanjoergnügen

NB. Wir gestatten uns die «tngeladenen Sportvereine uiw. hier an dieser Stelle nochmals um gefl Unterstützung zu bitten.

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