FuldaerZeüung
Anzeiger für die Sfabf und den kreis Aulda. Amtliches Kreisblalt.
Hr. 178.
Donnerstag, 5. fluguft 1926.
Zahrg. 53.
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Die Lage in Mexiko.
wfb. Nogales, 4. Aug. (Eig. Funkm.) (Arizona). Nach mexikanischen Meldungen ist der kürzlich ver- kiastete Bischof von Hnejutla im Gefängnis von Veracruz tot aufgefunden worden. Näheres über diesen Fall ist nicht bekannt. Der Boykott von den Gegnern der Politik Calles macht sich in der Hauptstadt weniger bemerkbar als in einigen Provinzstädten. In Queretare wurden 17 Personen verhaftet, weil sie Wert-Objekte aus den Kirchen entfernt batten. Nach den aus verschiedenen Teilen des Landes eingetroffenen Nachrichten tragen die Bewohner der kleinen Städte und Dörfer Trauer und haben vor ihren Häusern schwarze Drapierungen angebracht. Aus Cordova wird gemeldet, daß Arbeiter, die im Zuge durch die Straßen marschierten, um für die Negierungspolitik zu demonstrieren, als die Glocken die Vesper läuteten, der alten Gewöhn- cheit entsprechend ihre Hüte abnahmen und beteten, während gleichzeitig Rufe ertönten: „Es lebe Calles!*
wtb. Paris, 4. Aug. (Eig. Funkm.) Wie .Chicago Tribüne" aus Mexiko meldet, sollen einige Personen gestern in Jrapuato südlich von Guonajuate bei einem Zusammenstoß getötet worden sein. Die Regierung habe mitgeteilt, daß Truppen eingetroff«« und den Sicherheitsdienst in der Stadt übernommen hätten.
Luftfahrtsverhandlungen.
Der Staatssekretär für die Luftfahrt, Sir Samuel Hoare, erklärte im Unterhause, daß alle B 'mühungen unternommen würden, um den Abschluß des ‘geplanten deutsch.englischen Luftabkommens ,su beschleunigen. Gegenwärtig werde es noch von »en verschiedenen hierfür in Frage kommenden Regierungsstellen geprüft. Zur Erklärung der Per- lögerung führte Hoare weiter aus, daß die Ver- Handlungen über das Lufthandelsabkommen zwischen Deutschland und England bereits weit fortgeschritten waren, bevor der kürzlich abgeschlossene deutsch- französische Luftsahrtsvertrag entworfen war. Als der Entwurf fertiggestellt war, wünschten die deutschen Behörden, daß dieser und nicht der bereits vorliegende englische Entwurf als Gtundlage für das deutsch-engliche Abkommen benutzt werden sollte. Dies erfordere neue Beratungen über einen neuen Wortlaut des Abkommens.
Neue Hitze in Amerika
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und knüpfte die Zulassung anderer nicht britischer an die Zustimmung einer Prüfungsinstanz, beseitigte aber 1924 im Prinzip die Ausnahmebehand- lung deutscher Glaubensboten wieder, ohne überall faktisch davon abzugehen und überhaupt zu einhelt- lichen Verfahren zu gelangen, während Australien den Weiterverbleib bis 1928 gestattete und nun auch bezüglich der Zureise die Schranken aufheben zu wollen scheint: dagegen haben Belgien und Portugal, die Südafrikanische Union und die Vereinigten Staaten, China und Japan wenigstens seit dem Kriege im Unterschiede zum regorosen Vorgehen Frankreichs nichts mehr gegen die deutschen Missionsangehörigen in ihren Ländern unternommen
wtb Mexiko 4. Aug. (Eig. Funkm.). Schwere Wolkenbrüche haben in mehreren Staaten Mittel- Mexikos große Ueberschwemmungen verursacht. Bei Queretaro entgleiste ein Personenzug. Eine große Brücke bei Acatlan wurde weggeschwemmt.
seinen Statuten von 1920 und 1922 insofern zum Missionsproblem Stellung genommen, als er die Bewegung und Eigentumsfreiheit mit Errichtung von Kirchen und Schulen in den ehemals deutschen Mandatsgebieten unter der zur Aufrechterhaltung öffentlicher Sicherheit notwendigen staatsichen Oberaufsicht auf die Missionare der Völkerbundsstaaten beschränkte.
Unsere Aufgabe wird es demgegenüber fein, zunächst die deutschen Glaubensboten an den Vorteilen der Kongoakte und Statuten teilnehmen zu lassen, indem ihnen durch den Beitritt Deutschlands zum Völkerbund und zu den Mssionsabma- chungen der Weg dazu frei wird, abgesehen von den Schutzgebieten, die uns zurückerstattet werden, und damit ohnehin unseren vertriebenen Mssionaren wieder zufallen könnten. Weiter müssen wir für die Aufhebung der bisherigen Schranken und für Erweiterung der Amnestierungen für das deutsche Missionswerk im Rahmen des hierin begonnenen Abbaus und darüber hinaus sowohl innerhalb unserer früheren Kolonialgebiete als auch in den sonstigen, besonders britischen, wie Indien und Afrika einzutreten. Zwar bedarf es dafür auch einer Auseinandersetzung und Genehmigung der kirchlichen Behörden, speziell des römischen Stuhles für den katholischen Missionsanteil, aber wir dürfen sicher auf prinzipielle Zustimmung und Mitwirkung von dieser Seite rechnen, wenn wir die politischen und völkerrechtlichen Hindernisse für unsere freiere Missionsbetätigung Hinwegräumen.
3m Einklang und in Verbindung mit diesen kirchlichen und kurialen Instanzen bezw. Diplomaten sollen wir aber auch allgemein unseren internationalen und völkerkundlichen Einfluß zugunsten der chri st lichen Mission und ihrer vollen Freiheit geltend machen. Es darf nicht mehr Vorkommen, daß die Boten Christi und des Evangeliums, bloß weil sie ihrer Abstammung nach einer Nation gehören, mit der die Inhaberin des territorialen Machtbereichs zufällig im Kriege steht, von ihren Arbeitsfeldern und Gemeinden schonungslos verjagt werden, zmn Schaden der Eingeborenen wie der ganzen christlichen Kultur und Religion. Wie dieses Ziel erreicht wird und welche Mittel am sichersten dazu führen, ob zum Beispiel Internationali- sierung der Missionskräfte und -Anstalten, wie manche Stimmen während des Krieges vorgeschla- gen haben, wird Sache näherer Ueberlegungen und Beratungen fein. Jedenfalls muß für hinreichende Sicherung und Schutz gegen die Wiederkehr solcher, die christlichen Miffionsgrundsötze verletzenden Willkürakt gesorgt, aber auch positiv die Missionsarbeit im Interesse des Christentums wie der Zivilisation möglichst gefördert werden, was angesichts der chinesischen Wirren von besonderer Aktualität erscheint. Dadurch wird sich Deutschland wie die Liga der Nationen als eine der Hauptsache nach auf christlichem Boden stehende und von Humanitären Rücksichten geleitete Gemeinschaft erweisen.
wtb New-Jork, 4. Aug. (Eig. Funk.) In nordatlantischen Staaten von Amerika herrscht neute außerordentliche Hitze. Es sind meh rere Todesfälle zu verzeichnen.
* Das Urteil im Erlanger Prozeß. In dem Strafverfahren gegen den Geheimen Kommerzienrat Dr. Z i tz m a n n und dem Kommerzienrat Freiherrn v. Mich el-R au li no wegen fortgesetzter Untreue verurteilte daS Erlanger Gericht Dr. Karl Zitz- mann zu einer Gefängnisstrafe von neun Monaten, außerdem zu einer Geldstrafe von 200000 RM., die für den Fall der Uneinbringlichkeit in eine Gefängnisstrafe von 100 Tagen umzuwandeln ist. Die erlittene Untersuchungshaft wird auf die Strafe an» gerechnet, und der Haftbefehl wird aufrechlerhallen mit der Maßgabe, daß sein Vollzug infolge der Leistung der Sicherheiteinstweilen unterbleibt. Freiherr von Michel-Raulmo wird freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auf erlegt.
* Die Herrschaft des amerikanischen FilmS in England. Der Präsident des HandelSamts in Son«
Wenn Völkerrecht und Völkerbund der sittlich- refigiöfen Grundlage und Sanktion nicht entbehren können, wenn daran nach den Darlegungen hervorragender Politiker und Theologen nicht zu zweifeln ist, so darf das Christentum und fein Schicksal auch unserer Völkerbundsliga nicht gleichgültig sein. Schon weil die bedeutendsten Kulturnationen in Der Mehrzahl ihrer Glieder dem christlichen Bekenntnis angehören, aber auch aus allgemein menschlichem, ethischem und religiösem, wie kulturellem und phil- ianthropischem Interesse muß der Völkerbund es als eine feiner Aufgaben betrachten, die christlichen Belange zu schützen und zu fördern. Dazu gehört aber in erster Linie als Wesensbedingung der christlichen Religion die Möglichkeit ihrer Ausbreitung, die nicht nur für sie ein Lebcnsgesetz darstellt, von dem ihr Sein ober Nichtsein abhängt, sondern auch für diese in Frage stehenden nichtchristlichen Völker schon wegen ihrer zivilisatorischen Auswirkungen eine wesentliche Wohltat bedeutet, vorausgesetzt na- türlich, daß sie keinerlei Zwang einsclstießt, vielmehr ihre Benutzung ganz dem freien Belieben ihres Objektes anheimstellt.
Daher war das christliche Weltapostolat von je- her der Gegenstand völkerrechtlicher Sorgen, Abmachungen und Gesetzgebungen, zwar nicht als Subjekt, wohl aber als Objekt auch unter politi- fchen Gesichtspunkten. Abgesehen vom Verhältnis der christlichen Staaten zu den Missionen, speziell den kolonialen, insbesondere vom Missionspatro- nat Spaniens und Portugals gegenüber ihren Entdeckungen und Eroberungen in der beginnender« Neuzeit,, hat P. ©rentru in seinem kürzlich erschiene- nen Missionsrecht mit peinlicher Genauigkeit die Miffionsmaterien in den Konventionen einerseits innerhalb der christlichen Staaten, andererseits zwischen diesen und den nichtchristlichen zusammengetr,. gen. Wir sehen daraus, wie seit dem ausgehenden Mittelalter und noch stärker in der neuesten Zeit die völkerrechtlichen Verträge mit den mohameda- nischen Staaten Nordafrikas, der Türkei und Irak, China, Japan, Annam, Siam, Ostindien und Indenesien, Afrika und Ozeanien der Missionen gedacht und für ihren Schutz vorgesehen haben, besonders durch das sog. Protektorat, das Frankreich in der Levante und im Reich der Mitte, aber auch andere europäische Mächte wie Deutschland, England, Italien, ausgeübt haben und teilweise noch ausüben. Auf der anderen Seite ist seitens derselben christlichen Staaten in der Kongoakte des Berliner Kongresses von 1885 und im Brüsseler Pakt aon 1890 den christlichen Missionen und Missionaren in Zentralafrika besondere Beschirmung und Förderung angesichts ihres Wertes für den Kulturfort, schritt und gegen die Sklaverei, durch erstere auch volle Freiheit in der Errichtung und Ausübung Der Missionen wie in der Ergreifung von feiten Der Ein- geborenen zugesprochen worden (ähnlich in den speziellen Vereinbarungen zwischen Einzelstaaten über arfita, Sundainseln, Karolinen usw. wie früher ichon bezüglich Südamerikas). Diese Pakte von Kongo und Brüssel wurden durch die alliierten Re- ßterurtgen in St. Germain 1919 dahingehend modi
fiziert, daß sie auf alle afrikanischen Kolonien Anwendung fanden, aber der garantierte Schutz aus die (wissenschaftlichen) Millionen allgemein bezogen, auf die Angehörigen der Aillierten bzw. der Dölker- bunbsftaaten eingeengt und an die Klauseln Der öffentlichen Ordnung gebunden wurde.
Nachdem im Kriege unsere Feinde entgegen diesen internationalenDerpflichtungen die deutschen Missionen vielfach überfallen oder beschlagnahmt. Die deutschen Missionare interniert oder Deportiert hatten, beschäftigte sich auch der uns aufgezwungene Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 mit der Regelung dieser Missionsfragen. Im Art. 122 wird für die zentralafrikanischen Völker die Gewis- sens- und Religionsfreiheit ausdrücklich zugesichert, damit indirekt auch die der Glaubensverbreitung, in deren Interesse die Mächte dem Hl. Stuhl weit- lterzigste Handhabe trotz der Reserve hinsichtlich der öffentlichen Ordnung versprachen. Nach Art. 122 kann die Regierung in den ehemals deutschen lern, torien die ihr notwendig erscheinenden Maßnahmen m bezug auf die Zurückschickung der Deutschen wie die Bedingungen ihres Verbleibs, Besitzes, Wirkens treffen. Art. 438 verleiht den alliierten lind assoziierten Mächten das Recht, die Besitzungen der deutschen Missionsgesellschaften der Missionare Den von ihnen ernannten Verwaltungsräten zu übergeben und eine uneingeschränkte Kontrolle über die Miffionsleiter auszuüben, wobei Deutschland sich mit allen diesen Regelungen einverstanden erklären muß. Die Verhandlungen des päpstlichen Delegaten erreichten noch eine nachtägliche Korrektur in Der Fassung des Paragraphen dahin, daß die Regierun. gen sich zur Aufrechterhaltung der Miffionsintercf- sen und zur Zusammensetzung des Rates aus Personen des Glaubens Der betrefferfben Mission verpflichteten.
Die Ausführung und Stellungnahme Der Staaten und Nationen zu diesen Bestimmungen war eine sehr verschiedene. Deutschland legte nicht nur in feiner offiziellen Delegation sondern auch in Versammlungen, kirchlichen und millionarischen Kreisen vergeblichen Protest Dagegen ein, ebenso neu- träte Organisationen ober Organe in Holland, Schweiz und Spanien, während die französischen, belgischen und britischen Kreise das Vorgehen eher billigten. England schloß 1919 alle Gesellschaften feindlicher Neutralität von feinen Territorien aus
Italien und Sbessinen.
Von unserem besonderen römischen Korrespvn- deuten:
Bekannt sind die Bestrebungen der saszistischen Regierung, Italien ein großes Kolonialreich m verschaffen. Kleinasien und Tunis und jetzt Abessi- nien sind seine vorläufigen Ziele, nachdem der Tripolis-Rummel zunicka°treten ist und der Drang nach einem „Mandat" über unsere ehemalige ost- afrikanische Kolonie nicht ganz die Zustimmung des jetzigen Mandatars England zu finden scheint.
Wie immer, so findet Italien auch den Weg nach Abessinien durch Frankreich versperrt, das durch ferne Bahn nach der abessinischen Hauvt- stadt Mdis-Abeba von Dschibuti aus sich eine Art Monopolstellung im dortigen Wirtschaftsleben er« tootben hat.
Hinter dem Rücken Frankreichs beschlossen nun Italien und England ganz gegen den Sinn des Völkerbundes einen Eeheimvertrag, sich brüderlich Meffinien austeilend. Zwar steht das natürlich nicht so im Vertrage. In der Praxis ist jedoch eine Teilung in Interessensphären, wie sie hier vorgesehen, ebenso eine diplomatische Lüge, wie die famose Mandatsübergabe unserer Kolonien. — Italien soll eine Bahn von seinem, ihm von England geschenkten Somaliland, an der Ostküste Afrikas gelegen, eine neue Erschließungsbahn, nach dem Tsanasee bauen, auf dessen Wasserkräfte es seinerseits England abgesehen hat und welche ihm für seine Beherrschung des Sudans und auch Aegyptens unentbehrlich erscheinen.
Italien holt, wie meistens, die Kastanien für England aus dem Feuer, was zur Folge hat, daß sich Frankreich und der gerissene „Regent" Ras Taffari von Meffinien zusammentaten und die Sache in einer gar nicht mißzuverstehenden Weise vor den Völkerbund gebracht haben, bei welchem nun die Entscheidung über die Austeilung Abessiniens ruht. Es ist interessant, die Entscheidung Genfs abzuwartm, das nun berufen ist, über seine beiden wichtigsten Mitglieder zu Gericht zu sitzen und zeigen muß, ob der Völkerbund wirklich zum Schutz der Schwachen ober zum Nutzen seiner Hauptinteressenten existiert.
* Der einzige völkische Abgeordnete des hessischen Landtages, Hauck- Schaafheim, hat sich der d e u t s ch- nationalen VolkSpartei als Gast ange» schloffen.
Ae christliche Mission vor dem Völkerbund
Von Professor Dr. Schmidlin-Münster.
don feilte in Beantwortung einer Anfrage mit, fo viel et wisse, seien etwa 3 bis 5 pCt. der in Eng-
,--------... land gezeigten Filme britischer Herkunft und 95 pCt.
bzw. sie Dort belassen. Auch Der Völkerbund hat in j der übrigen Filme amerikanischer Herkunft.
Vormarsch der Spanier in Marokko.
wtl Madrid 4. Aug. (Eig. Funkm.) Die spanischen Truppen haben sich bei ihren gestern begonnenen Operationen im Abschnitt von Tetuan der Stadt Schuschauen auf etwa 30 Kilometer genähert. _______________________
* Der völkische Verleumder kneift. Die auf Dienstag in Berlin anberaumte Verhandlung der Klage des preußischen Wohlfahrtsministers Hirt» sie f er gegen den verantwortlichen Redakteur des .Deutschen Tageblattes' Dr. Lippert, verfiel der Vertagung, weil Der Angeklagte nicht erschienen war. Aus der Schweiz batte er an seine Zeitung gedrahtet, wie diese während der Verhandlung dem Gericht mitteilte, daß er erkrankt wäre. Der Staatsanwalt beantragte Vertagung und Erlaß von Haftbefehl und Steckbrief. Das Gericht beschloß Anberaumung eines neuen TermineS, zu Dem auch der völkische Abgeordnete Giesler als Zeuge geladen werden soll und Vorbehalt der Beschlußfassung über den Haftbefehl.____________________
Zur 81abiiifiermig -er graniten.
Der Gesetzentwurf betreffend die Ratifizierung der mit der Dank von Frankreich getroffenen Abkommen, durch den die Bank von Frankreich ermächtigt wird, auswärtige Devisen anzukaufen, soll dem Finanzausschuß der Kammer unterbreitet werden. Entsprechend der Hohe der angekauften Devisen soll die Bank von Frankreich ermächtigt werden, Banknoten auszugeben, mit denen sie auch den Bedürfnissen von Handel und Industrie würde genügen können. Die neuen Banknoten würden auf Goldwert basiert fein. Die Regierung macht sich mit diesem Gesetzentwurf die Vorschläge des Finanzverständigungsausschusses im Hinblick auf die Währungsstabilisierung zu eigen.
Der Entwurf der Regierung sieht übrigens, wie die Havasagentur berichtet, die Bestimmung vor, daß in einer Frist von drei Monaten der Staat ermächtigt werde, mit der Bank von Frankreich sämtliche Abmachungen zu treffen, die geeignet sind, die Stabilisierung des Francs fieber- zustellen.
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Der Senat verabschiedete in seiner Neck- itlags« sitzung die Steiiergesetze mit 250 gegen 13 Stimmen und vertagte sich auf Donnerstag nachmittag.
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Der deutsche Botschafter v. Hoefck hat eine Unterredung mit dem französischen Außenminister Briand und dem Generalsekretär im französischen Außenministerium, Bertbelot U n - terrebunaen gehabt, die sich auf Fragen Der besetzten Gebiete bezogen.
Die Abrüstung.
Nach einer amerikanischen Meldung wünscht Präsident Coolidge, daß alles Mögliche getan werde, nm den Erfolg der Genfer Abrüstungskonserenz zu sichern. Amtliche .fireife versichern, daß Coolidges Haltung zu Gunsten der Beschrän- funaen der Rüstungen unv erändert sei. Der Präsident würde irgend einen Schritt zur Herbeiführung einer anderen Abrüstungskonferenz, die den Erfolg der Genfer Konferenz beeinträchtigen könnte, für bedauerlich ansehen.
Der panasiatische Kongreß.
Reuter berichtet aus Tokio: Der panasiatische Kongreß ist zu Ende gegangen. Nachdem zwei Japaner, zwei Chinesen, zwei Inder und ein Vertreter der Philippinen zu Direktoren des neuen Bundes der asiatischen Nationen gewählt worden waren, wurde beschlossen, daß der neue Kongreß in Peking stattfinden soll. Auf der Sitzung soll ein chinesischer Delegierter die Konferenz dadurch überrascht haben, daß er vorschlug, der panasiatische Bund möge Indien und den Philippinen helfen, ihre Uabhängigkeit wieder gu gewinnen, insbesondere Indien, das der Hort weißer Rassen im Orient fei. Wenn letzteres seine Unabhängigkeit erhalte, würde der westliche Einfluß automatisch vernichtet. Einer der japanischen Delegierten wandte sich gegen die öffentliche Erörterung eines solchen Vorschlages. Er sprach die Befürchtung aus, die Polizei werde die Ver- fammlung auflösen, wenn irgendein Punkt, dessen Beratungen der freundschaftlichen englisch-japanischen Beziehungen nachteilig sei, in der (Erörterung berührt würde. Es wurde schließlich beschlossen, den Vorschlag später geheim zu erörtern.
Aus Schanghai meldet Reuter, daß dortige kaufmännische und Arbeiterverbände und zahlreiche örtliche chinesische Organisationen P r o t e st k u nd- gebungen gegen die panasiatische Konferenz in Nagasaki abgehalten haben und Japan beschuldigen, diese Konferenz für feine eigenen Ziele ins Werk gesetzt zu haben. In Entschließungen werde erklärt, Japan solle seine Aufrichtigkeit zeigen, indem es seine agressioe Politik gegenüber China aufgebe.
Soziales.
— Umsiedlung erwerbsloser Vergarbeilersamilien lm Ruhrgebiet. Dem „Amtlichen Preußischen Pressedienst" wird aus dem preußischen Wohlfahrtsministerium geschrieben: Die ungünstige Wirtschaftslage im Ruhrge- biet, die voraussichtlich zu einer dauernden Derschlech. terung des Arbestsmarktes führen wird, macht eine Entlastung dieses Gebiets durch Umsiedlung überzähliger Bergarbeiterfamilien in andere, aufnahme- fähigere Provinzen notwendig. In Betracht kommen nur erwerbslose, berufsüberzcihlige Ruhrarbeiter, vor allem Bergarbeiter mit möglichst starker Familie. Die Umsiedler sollen auf mehrere Provinzen und zahlreiche Siedlungen verteilt werden, um eine größere Anzahl landwirtschaftlicher und industrieller Arbeitsstellen und damit leichtere Arbeitsvermittlung und ernt leichtere Angliederung (Kirche, Schulen usw.) an schon bestehende Gemeinden zu ermöglichen. Durch die Umsiedlung sollen zugleich ausländische Arbeiter, die in Landwirtschaft und Industrie beschäftigt sind, verdrängt werden. Für die Förderung der Finanzierung der Siedlungsbauten werden aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge .niedrig verzinsliche Tilgungshypotheken von etwa 4000 Mark für jede Wohnung zur Verfügung ge- stellt. Tilgung und Derzinfung dieser Förderungssumme sind den Bedingungen der Hauszinssteuerhypothek an- gepaßt. Außerdem werden vierprozentige Zusatzhyp». theken gewährt, die auf fünf Jahre unkündbar finö. Die Restbaukosten werden durch Hypotheken des freien Marktes gedeckt. Das erforderliche Gelände wird vvn den beteiligten Arbeitgebern kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie bringen in der Regel auch noch einen verlorenen Zuschuß von 2000 Mark je Wohnung auf. Eine Bindung bet Umsiedler an einen Arbeitgeber ist nicht zulässig. Auf dieser Grundlage ist in letzter Zeit bereits eine gröbere Slruabi von Umsiedlungen in die Wege geleitet
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