Einzelbild herunterladen
 

Anzeiger für die Sfabf und den Kreis Hulda. Amtliches Kreisblakk.

fflmwwr i»>>" <mit iw. v w 15H le.)

W*. k

W

M 'X

nr. 149.

Srscheint wöchentlich. WocbeobtUanen Illustrierte Hei»

läge" und .BuchenblStter" Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsvrecher Nr a swanatlicher vervarnreiS! 1.80 Mt.

Zrettaq, 2. Juli 1926.

'n,einen- vreik»! Sleimeile lEolonel) okai O.lb Reichrmar auSwörtr 0.20 Reichsmark. Reklame,«N«! lokal ".6 ReichSmar I auswärts (UM) Reichsmark.

Bei Wiederholungen Rabatt. Bosticheckkonto Franklur^ a. 4061

Zahrg. 53.

Zweite Lesung der Wrstenvorlage.

Die einzelnen Paragraphen mit wechselnden Mehrheiten angenommen. Das Schicksal der Vorlage noch immer ungewiß. Entscheidende klbstimmung am Freitag.

Bei dem Fortgang der Einzeldebatte über die Bestimmungen des Fürstenabfindungsgese^es bat sich an der Gesamtlage nichts geändert." Es haben sich vor allen Dingen keine sicheren Anhaltspunkte dafür herausgestellt, wie sich das Endergebnis schließlich gestalten wird. Die Debatte wird in der Hauptsache von den Rednern der Linken und den Deutschnationalen bestritten, die Mittelparteien hal­ten sich in der Reserve. Die Kommunisten schicken mit ihre schärfften Polterer an die Rampe. So brachte es der Kommunist Tiedt dahin, daß er selber eine ganze Reihe von Ordnungsstrafen er­hielt, und daß er das Haus durch seine Maßlosig­keiten ungeheuer vrovozierte. Der Präsident mußte nickt nur nach links, sondern auch nach rechts in die Reihen der Deutschnationalen ein. ganze Reihe von Ordnungsrufen erteilen. Man konnte während der Rede des Abgeordneten Tiedt beobachten, daß die Tribünen stark mitspielen, was darauf schließen ließ, daß die Kommunisten für eine starke Vertre­tung ihrer Anhänger gesorgt hatten.

Die Abstimmungen vollzogen sich in der Haupt­sache in der gleichen Weise wie im Rechtsausschuß so zwar, daß für die Gesetzesbestimmungen nur die Regierungsparteien auftraten, während die Flügel­parteien sich abwechselnd enthielten oder dagegen stimmten. Deutschnationale und Sozialdemokraten zusammen hätten es fteilich jederzeit in der Hand, jeden einzelnen Paragraphen abzulehnen, und damit das ganze Gesetz schon in der zweiten Lesung zu werfen. Sie lassen es aber doch nicht dazu kommen. Sehr komisch wird die Situation beim § 16, der die Aufwertungsfrageregelt. Für den ersten Absatz, der ausspricht, daß die Für­sten den Bestimmungen des allgemeinen Aufwer­tungsgesetzes unterworfen werden sollen, erheben sich mit den Regierungsparteien erstmals auch die Deutschnationalen, sodaß sie zum erstenmal eine Bestimmung dieses Gesetzes annehmen. Bei dem Absatz 2 desselben Paragraphen aber, wonach An­sprüche auf Aufwertung von wiederkehrenden Sei- stunaen für die Zeit vor dem 1. Januar 1925 als erloschen gelten, bleiben die Deutschnationalen wie­derum sitzen, während sich jetzt unter großem Hallo die Sozialdemokraten erheben.

Das keineswegs erbauliche Schauspiel dieser wcchselvollen Abstimmungen, die auch die innere Schwäche der jetzigen Parteigruvpierung jedes Mal von neuem offenbaren, wiederholt sich einige Dutzend mal. Das alles ist aber doch nur ein Vorspiel M der Entscheidung. Wie sie aus­sehen wird, weiß man heute noch nicht. Das Ge­setz ist verfassungsändernd, muß also unter An­wesenheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Hauses zur endgültigen Beschlußfassung gestellt sein und zwei Drittel dieser Anwesenden müssen dafür stimmen. Da der Reichstag 493 Mitglieder zählt, müssen mindestens 329 Mitgliederanwesend" sein, wobei zum Begriff der Anwesenheit die Beteiligung an der Abstimmung selber gehört. Wer dieser Ab­stimmung fernbleibt, dadurch daß er aus dem Saal geht, ohne eine Karte abzugeben, zählt nicht mehr als anwesend. Würde man annehmen, daß etwa 450 Mitglieder bei der Schlußabstimmung zugegen sind, so müßten mindestens 300 Abgeordnete mit 3« stimmen. Und das ist jetzt das große Problem.

Verlauf -er Sitzung.

Im Reichstag wurde die 2. Beratung des Gesetzent­wurfes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwiscl-en den Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern am Mittwoch beim § 8 fortgesetzt. Den § 8 hat der Ausschuß durch Annahme eines sozialdemo- kratischen Antrages dahin geändert, daß er jetzt lautet: Zivlllisten. kronfideikommißrenten, Krondolalionsrenten und ähnliche Renten fallen entschädigungslos fort.

Abg. Graf v. Merveldt (D. 91.) beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Die Kronfideikommiß­renten seien zum großen Teil Privateigentum.

Abg. Schulte (Ztr.) betont, die Regierungsparteien seien mit ihrem Ausschußbeschluß zu der Bestimmung des früheren Kompromißentwurfs zurückgekshrt:ein privat rechtlicher Charakter ist der Kronfideikommiß- rente nicht zuzusprechen, sondern es handelt sich dabei um einen staat srechtlichen Anspruch des Königshauses."

Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Bpt.) äußert Bedenken gegen den entschädigungslosen Fortfall der Rente. Die Bayerische Bolkspartei lege Wert auf die Feststellung, daß ihre Zustimmung zu dieser Fassung

nur eine vorläufige sei, daß sie sich chre endgül­tige Stellungnahme für die 3. Beratung Vorbehalte.

Der deutschnationale Antrag auf Streichung des Pa­ragraphen wird gegen die Antragsteller abgelehnt.

§ 8 wird dann mit den Stimmen der Mit­telparteien und der Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung der Kommunisten gegen die D e u t s ch n a t i o n a l e n und Bölki- schen angenommen.

Die folgenden §§ 912 bestimmen, unter welchen Voraussetzungen aus der Strcitmaffe und aus dem Pri- oatvermöaen der Fürsten gewisse Gegenstände aus Grün­den der Kultur oder der Volksgesundbeit den Ländern zugeteilt werden können, wie Theater, Museen, Schlösser, Parkanlagen usw.

Nach Ablehnung der sozialdemokrati­schen und deutschnationalen Abände- rungsanträge werden die Paragraphen 912 bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenom­men.

Es folgen dis 1317, die von Entschädigun­gen, Ersatzansprüchen und von der Auf­wertung handeln. § 16 bestimmt, daß bei der Auf- Wertung die auch sonst geltenden gesetzlichen Bestimmun­gen Anwendung finden.

Die Aenderungsanträge werden abgelehnt und die §§ 1317 mit dem üblichen Stimmenverhältnis ange­nommen.

§ 18 bestimmt, daß die nach der Entscheidung des Reichssondergerichts einem Fürstenhause oder einem fei­ner Mitglieder zugewiesenen Gelder bis zum Jahre 1950 nur für d i e privatwirtschaftlichen Be­dürfnisse oder zu wohltätigen oder kulturellen Zwe­cken Verwendung finden dürfen.

Abg. Lohmann (DR.) verlangt die Streichung die- ses Paragraphen, der die Mitglieder der Fürstenhäuser zu Staatsbürgern zweiter Klasse erniedrige und unter Polizeiaufsicht stelle.

Abg. v. R i ch t h o s e n (Dem.): Die Fürsten haben immer eine andere rechtliche Stellung eingenommen als die übrigen Staatsbürger: sie können deswegen auch nicht in derselben Weife behandelt werden.

Abg. Landsberg (Soz.) beantragt eine andere Raffung des § 18 und zwar dahin, daß die an die Für­sten zu zahlenden Gelder von der Reichsbank ver- waltet werden und daß fsde Verfügung darüber der Gen-bmiv'ing des Landes bedarf.

Die Streichungs- und Abänderungsanträae werden abgelehnt. § 18 wird dann gegen die Deutsch- nationalen und Kommunisten angenom­men. Die Sozialdemokraten und Völkischen enthalten sich der Stimme.

Die 88 1925, die die Verfahrens Vorschriften ent- batten, ro--hen angenommen mit einem Aenderungsan- trag der Mittelparteien, wonach die Oesfentlichkeit nur ousgeschlossen werden kann, wenn sich eine Gefährdung der Sittlichkeit besorgen läßt.

8 26 besagt, daß das Sondergericht auch zuständig ist für d i e Ansprüche der devossedrerten Fürstenhäuser. Die diesen gezahlten Renten sollen nach billigem Ermessen abgelöst werden.

Nach Ablehnung der übrigen Aenderunas. und Strei­chungsanträge wird ein Antrag der Mittelnar- t ei ett angenommen, der dem letzten Absatz des 8 26 folgende Fassung gibt: Ansprüche auf Abfin­dungen, Renten ober ähnliche Staats« (eiftungen fallen entschädigungslos fort, soweit f!e für die Uebertragung von Hohei1srechten ober ähnlichen öff entli- chen Rechten ober für bte Ueberlaffung von Gegenständen gezahlt werden, die als Staatseigentum zu gelten hätten. Im . übrigen können sie ganz ober zum Teil für erloschen er­klärt werben, wenn tm Hinblick auf ihren Entstehunas- grunb unb die seitherige geschichtliche Entwicklung ihr For^bestanb nicht gerechtfertigt erscheint.

IRif dieser Aenderuna wird 8 26 angenommen. r?r Rest des Gesetzes wird bei Sfimmenffmlhnig der Sozialdemokraten, Dentschnationalen und völ­kischen gegen die Kommunisten angenommen.

Damit ist die 2. Beratung der Vorlage erledigt.

Es folgt die zweite Beratung über die Aenderung der Reichsversicherung und des Washingtoner Abkom­mens "über die Beschäftigung der Frauen vor und nach der Niederkunft. In die Novelle zur Reichsversicherungs- ordnung Hot der sozialpolitische Ausschuß schon die Be­stimmung über die Entschädigung der Schwangeren und Wöchnerinnen hineingsarbeitet. Die Novelle zur Reichs- versicherungsordnung wird in 2. und 3. Beratung ange­nommen. Die Novelle zum Gesetz über Zolloeränderun­gen wird an den handelspolitischen Ausschuß überwiesen.

Das Haus vertagt sich auf Donnerstag 2 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen: Förderung des ländlichen S i e d l u n g s w e s e n s und kleinere Vorlagen.

Die dritte Lesung der Fürstenvorlage sindet am Frei­tag statt.

Die wirren in China.

Rege kampftätigkeil der alliierlen Truppen.

W u p e i f u s Anwesenheit in der Umgebung von Peking hat eine äußerst rege Tätigtest Cer alliierten Truppen veranlaßt. Die Tienweigm- Truppen, die bis jetzt nicht an den Feindseligkeiten gegen die nationalen Truppen teilgenommen haben, haben während der letzten drei Tage einige wichtige Punkte in der Richtung auf Huailai in ihren Besitz gebracht, das das hauptsächlichste Ziel der alliierten Truppen ist, da mit seiner Besitznahme eine Unterbrechung der Eisenbahn nach Kalgan mög­lich wird. Die Tienweigin-Truppen haben Muni­tion und Vorräte über Gebirgsstrecken transportiert, die bislang als unpassierbar galten und haben da­mit eine ganz außerordentliche Leistung vollbracht. Die Truppen Wupe'fus haben in Verbindung mit den Schansi-Truppen Kuangjling in ihren Besitz gebracht, das ein wichtiger Knotenpunkt zwischen den Provinzen Petscheli und Schansi bildet. Da­

gegen siegen keine neuen Nachrichten von der Ar- I mee Tschangtsolins vor, die zurzeit einen Angriff I Regen Sbie Hauptstellung der Nationalarmee In

KÄgan vorbereitet.

Keine Verständigung zwischen Wupeifu und Tschangksolin.

Sowohl in chinesischen wie in europäischen Stei­fen ist man enttäuscht darüber, daß Tschangtso - l i n und Wupeifu sich bei ihrem Zusammentref­fen in Peking mit einigen offiziellen Gegenbesuchen begnügt haben und dann wieder abgereift find. In den Kreisen der Europäer betrachtet man das Er­gebnis dieser Zusammenkunft (As ein Zeichen da- ! für, daß die chinesischen Führer nicht zu der Zu­sammenarbeit gelangen können. In chinesifchen Kreisen glaubt man zwar, daß Tschangksolin und Wupeffu solange verbündet bleiben werven, bis die Koumintschun geschlagen sind. Man be­furchtet aber, daß sobald dies eingetreten ist, die beiden Heerführer zum vierten Male gegeneinander . kämpfen werden.

50 Z^hre Relchsaesundheitsamt.

An der Feier des fünfzigjährigen Be­stehens des Reichsgefundheitsamts, die am Mittwoch naäMittag im großen, reich mit Blumen, Lorbeerbäumen und Palmen geschmück­ten Plenarsitzungssaal des Reichswirffchaftsrates durch einen Festakt begangen wurde, namen als Vertreter der Reichsregierung Reichskanzler M a r i* towie die Reichsminister Külz, Brauns, Rein­hold, Haslinde und C u r t i u s teil. Als Vertreter der preußischen Staatsregierung die Mi- niftet fi'ttftefcr und Steiger, weiter bet Vizepräsident des Reichstags B e ll, der greife Graf Bosadowsky, Wehner, die Witwe Kochs, ferner Vertreter der übrigen Länder, der Univer­sitäten, der tierärztlichen und technischen Hochschu­len, der Stadl Berlin, der Rcichsbahnbehörden, zahl- reicher sonstiger Behörden und Privatorganisatio­nen. Den Festakt eröffnete der Domchor unter der Leitung von Prof. Rüdel mit einem Vortrag des Sametus von Schubert. Dann gab der Präsident des Reichsgefundheitsamts Dr. Summ einen Rück­blick auf die 80jährige Tätigkeit des Amts mit dem Versprechen weiterer gewissenhafter Pflichterfüllung für die Zukunft. Darauf hielt Reichs Minister Külz Me Festrede:

Der Minister erinnerte an bte Entdeckung bes Tu­berkelbazillus burch Robert Koch währenb seiner Tätig­keit im Reichsgesunbheitsamt unb des Erregers ber Sy­philis durch Schaudinn. In klarer und gerader Linie habe die Tätigkeit des Reichsgesundheitsamtes von der alten Staatsarzneikunde über den Weg der Medizinal­polizei zur öffentlichen Gesundheitsfürsorge und zu einem Recht des Menschen auf Gesundheit geführt. Mit be­sonderer Dankbarkeit gedachte der Minister des gegen­wärtigen Präsidenten des Reichsgesundheitsamtes, Dr. Summ, der am 1. Juli 1926 nach mehr als Mjähriger Tätigkeit aus feinem Amte scheidet. Seine Ruhe unb Sicherheit in ber Leitung ber Geschäfte, sein kluges unb sorgfältig abwägenbes Urteil unb sein feinfühliger Takt in ber Behandlung von Menschen unb Dingen habe ihm aufrichtige Dankbarkeit unb tiefe Verehrung zugesichert. Der bankbare Rückblick auf bie Vergangenheit, so führte ber Minister aus, gibt uns bie Sicherheit, daß von der Arbeit des Reichsgesundheitsamtes auch in der Zukunft Ströme des Segens für das deutsche Volk unb für bie

Das Vermögen

übrigen Völker ausgehen werben. Umfangreicher unb schwieriger noch als bisher werben bte Aufgaben und Arbeiten biefes Amtes in ber Zukunft fein, aber bie Größe ber Idee, in beren Dienst bicfe Arbeiten stehen, werben Willen unb Kraft all berer stärken, bie zu biefem Dienst am Volke unb zu biefem Menschheitsdienst be­rufen finb unb wirb die Erfüllung der schicksalhaften Bedeutung des Satzes bringen, den ich der Arbeit des Reichsgesundheitsamtes zum Gedenken setzen möchte: Gesundheit ist bas Lebensglück des Menschen unb ber Menschheit."

Den darauf überbrachten Glückwünschen des Reichs, innenmiinisteriums schlossen sich Reichsarbeitsminister Brauns namens der preußischen Staatsregierung und der Minister für Volkswohlfahrt Hirffiefer an. Es folgen Ansprachen der Vertreter der deutschen Universitäten, von tierärztlichen und technischen Hochschulen, des deittschen Roten Kreuzes, von Wohlfahrtsorganisationen und anderer Verbände, die mit dem Reichsgesundheitsamt zusammenarbei­ten. Das Reichsgesundheitsamt wurde aus Anlaß des Jubiläums Gegenstand mannigfacher Ehrungen. Don feiten der Universitäten München und Gießen und der tierärztlichen Hochschule Hannover wurden Ehrungen in Form von Promotionen zu Ehrendok­toren, von Ernennungen zu Ehrenmitgliedern sowie Glückwunschadressen überbracht. Ferner wurde eine Franz B u m m - Stiftung ins Leben gerufen, deren Zweck darin bestehen soll, Beamten des Reichsge- sundhöitsamts in tfyren wissenschaffsichen Zielen, aber auch in Fällen dringender wirtschaftlicher Not­lage, für die Reichsmittel rrcht zur Verfügung stehen, zu unterstützen. Die Stadt Berlin widmete eine (Neiden ktcffffl für das Haus Lwsenstraße 57 zur Erinnerung an die erste Arbeitsstätte des Reichsgesundheitsamts, wo auch Robert Koch den Tuberkelbazillus entdeckt hat. Den Ab­schluß der Feier bildete ein Vortrag des Chores aus den Meistersingern. Aus Anlaß des Juln- läiums sind u. a. erschienen eine Festschrift, welche die Entwicklung des Amt-- in den vergangenen 50 Jahren schildert, der 57. Band der Arbeiten aus dem Reichsgesundheitsamt und Festartikel in einer großen Zahl von medizinischen, ve­terinärmedizinischen und naturwissenschaftlichen Zeitschriften sowie in der Tagespresse.

der Habsburger.

Von unserem Wiener besonderen Mitarbeiter wird uns geschrieben:

Angesichts der Erörterungen, die sich in Deutsch­land an die Fürstenabfindungssrage geknüpft ha­ben, dürfte es von Interesse fein, über die Stellung Oesterreichs zu dem Vermögen der Habsburger et­was Näheres zu vermhmen.

Die Oesterreichische konservative Dolkspartei bat unter Berufung darauf, daß die entschädiMngslo'e Enteignung des deutschen Fürstenvermögens im Volksentscheid abgelehnt wurde, und die Deutsch- nationale und die Deutsche Dolkspartei gegen die Dermögenskonfiskation auf getreten sind, sich an die Großdeutsche Dolkspartei" für Oesterreich gemen- bet, in Oesterreich ebenfalls für die Aufhebung der Konfiskation des Habsburgisch en Privatvermögens emzutreten, da eine ver­schiedene' Behandlung vor Fürstenvermögen bei glei­cher Rechtsgrundlage nicht zulässig sein könne, weil die Gründe, welche d-e mit der hiesigen großdeut­schen Volksvartei befreundeten deutschen Parteien gegen bie Konfiskation in Deutschland geltend ge­macht haben, auch für die hiesige großdeutsche Dolks­partei hinsichtsich der Aufhebung der Konfiskation m Oesterreich Geltung haben müßten. Die Kon­servative Dolkspartei beruft sich auf das Gutachten eines Komitees der Christlichsozialen Par- t e i unter dem Vorsitze des Bundesrates F a l f e r, nach welchem es sich bei dem konfiszierten habs­burgischen Vermögen um Privateigentum handele, unb darauf, daß die Aufhebung der Konfiskation in Oesterreich feine Frage der Staatsform, sondern bie Wiederherstellung verletzten Rechtes sei. Sie sagt auch, daß b$e Konfiskation des habsburgischen Vermögens beispielgebend für alle anderen offenen oder versteckten Enteignungen, wie des Hausbesitzes, der Rentner usw. war, und daß daher vor allem der Urgrund für bolschewistische Erscheinungen in Oesterre'ch beseitigt werden müsse.

Dieser Anregung gegenüber stehen drei Fak- toren: 1. Die Stellungnahme des Landesverban. des der Kriegsinvaliden, 2. ein wesentlicher Unter- schied der Besitzfrage der Habsburger und der deut­schen Fürstenhäuser und 3. die mnerpolitifche Grup. pientng.

Zum ersten Punkt ist zu bemerken, das unmittel­bar nach Bekanntwerden dieser Anregung der Lan­desverband der Kriegsinvaliden eine Exekutivsitzung einberufen hat, in der betont wurde, daß an einer Aufhebung des Vcrfassungsgesetzes, mit welchem die vormaligen Habsburgischen Güter soweit sie nicht Privatgüter sind, dem Kriegsgeschä- digtensonds zugesprochen wurden, nicht zu denken sei. Der Kriegsheschädigtenfonds hat nach dem Gesetze die Ausgabe,'diese Güter, Mobilien und dm alten Hofkeller zu verwalten und den Rejn- gewinn zu Fürsorgezwecken, de über die im Jn- valkdenenischädigungsgesetz vorgesehene Fürsorge hinaus gehen, zu verwenden. Im Berichtsjahre 1925 wurde ein Reingewinn von rund 800 000 Schil­ling erzielt, von weÄhem Betrage nach den notwen- tilgen Rücklagen, insbesondere für den Pensions­fonds der vom Hofe übernommenen Angestellten 400 000 Schilling den Fürsvrgezwecken zugewiesen wurden.

Zu Punkt 2 ist zu bemerkm, daß allen Mitglie­dern des ehemaligen Käser- und königsichen Hauses, welche sich zum dmtsch-österreichischen Staat bekann­ten. sämtliches Eigentum belassen wurde. Hierbei

bantot es sich allerdings nur um die Familie der EnkÄn Kaiser Franz Josephs, Erzherzogin Marie Valerie und deren Gattin Franz Sal­vator sowie deren 8 Kindern auf Schloß Wallsee in Oesterreich, die als Haupterbin Kaffer Franz Jo- lephs über ein sehr beträchtliches Vermögen unge­schmälert und ungehindert verfügen, des weiteren um die Famlie Habsburg-Toscana in Salzburg, welche allerdings nahezu unvermö­gend ist.

Ein Test der Erzherzoge bekannte sich nach Un­garn (Friedrich und Joseph). Es find österreichische Liegenschaften des sonst sehr reichen Erzherzogs Friedrich allerdings enteignet worden, wie denn auch das gleiche Schicksal jene übrigen Erzherzoge traf, welche außer Landes gingen. Doch war die Enteignung nicht entschädigungslos, soweit es sich um nachzuweisendes Privateigentum hon- delte, wohl aber ist all diesen emigrierten Mitglie­dern des ehemals kafferlichen Hauses das Betreten des österreichischen Staates verboten, dessen Verfas­sung sie ja nicht anerkennen. Daß ein allerdings scharfer, immerhin aber bestehender Unterschied zwischen Krongut und Prioatgut gemacht wurde, beroeift die Belassung des Schlosses Wartholz m NieLerösterreich bei Reichenau an die Erben Kaiser Karls, das auch jetzt noch als Privateigentum zu­gunsten der Erben durch einen von diesen ernann­ten Vermögensverwalter verwaltet wird. Eine Reihe von Erzherzogen konnten ihren Privatbesitz verkaufen, was zum Beispiel bezüglich Schloß Wil­helminenberg bei Wien, bezüglich Ercherzog Leo­pold Salvator galt, der mit seiner Familie nach Spanien emigrierte.

Es kann daher nicht in Abrede gestellt werden, daß bei Entguterung der Mitglieder des kaifer- lichsn Hauses streng, vielleicht auch ungerecht vor- gegangen wurde, daß aber eine absolut entschädi­gungslose Enteignung des liegenden Besitzes nicht ftattfanb, und daß ein Hauptpunkt begreif- licherweise schwer ins Gewicht fiel, ob sich die be­treffende Familie zum deutsch-österreichischen Staat bekannt und dessen republikanische Staatsform an- erkannt hat, das heißt auf Hoheitsansprüche und Hoheitstitel verzichtete ober nicht.

Die rechtzeitig außer Landes gebrachten Der- mögenswerte wovon reichlich Gebrauch gemacht wurde waren überhaupt unerlangbar.

Zum dritten Punkt ist zu bemerken, daß die Großdeutsche Partei auf diese Anregung derKon­servativen Volkspartei" bestimmt mit Nein ant« Worten wird, da deren durchweg anti-habsburgisch eingestellten Wähler ein Neuaufrollen der Entschädi­gungsfrage niemals bxhreifen oder ihm zustimmen würden. Da es sich im übrigen um bereits er­lassene Staatsgesetze handelt, könnten dieselben nut mit einer qualifizierten Mehrheit des Nationalrates abgeändert werden. Da für diese die Sozialisten niemals und die Großdeutschen kaum zu haben wä­ren, im übrigen auch gerade die Bauernabgeord­neten der Christlich-sozialen Partei keineswegs Habs- burgfreundlich finb, so würde schon ber Versuch, eine derartige Gesetzesänderung im Nationalrat einzu­bringen, auf einen derartigen Widerstand sto­ßen, daß es keine Regierung unternehmen würde, durch diese als causa finita empfundene Angelegen­heit eine Lanze zu brechen oder Oel ins Feuer zu gießen