FuldaerZettung
Anzeiger für die Skadi und den Kreis Fulda. Amtliches Kreisblatt.
Ur. 139.
Erscheint sechsmal wöchentlich. Wachende'lagen: .Illustrierte Bei» läge" und .BuchenblStter" Rotationsdruck und «erlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernlvrecher Nr. 9- Monatlicher BeruaSvreiS: 1-50 Mk.
Samstag, 19. Ium 1926.
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Zahrg. 53.
3um 20. Juni.
■- Eine »fei umfassendere und durchgreifendere Regelung der gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung steht als unabweisbare Pflicht vor uns, als sie in der Weimarer Zwangslage erreicht werden formte. An» gesichts der gegenwärtigen sozialen und wirtschaftlichen Notlage wird diese Pflicht auch dem letzten fühlbar. Die Jndustriealisierung Deutschlands tarn einst über Nacht und tras ein politisch und sozial unmündiges Volk. Daher die Mißgriffe, sowohl von oben wie von unten, daher der unaufhaltsame Siegeszug der im keinem Lande vor dem Kriege politisch und religiös so radikalen Sozialdemokratie, die Furcht der Unzufriedenheit. Die Revolution, bar jeden Kerns eines positiven Programms und, was noch tragischer, wahrhaft schöpferischer Menschen, hat neben vielen noch neuen Rkrinen kaum etwas zur erforderlichen Umgestaltung des sozialen und wirtschaftlichen Gesellschaftskörpers getan. Wahrhaft aufbauenden Parteien waren in Weimar und Berlin — fei es von rechts oder von links — die Hände gebunden. Wie einst unter Krone und Konservatismus in den achtziger Jahren, sc hat nun unter zeitweiliger Herrschaft der Straße und des Radikalismus das Zentrum das bleibende Verdienst an seine Standarte geheftet, gegen Widerstände von rechts und links einer phrasenlosen, sachlichen Ar- beiterschutzgesetzgebung, einem beginnenden wahr» haften Arbeiterrecht nach — oft schwacher — Möglichkeit zum Durchbruch verholfen zu haben. Ja, nicht das starre Festhalten an alten Zeiten, ober auch nicht Gewalt und volksverhetzende Phrase, son» dem das Recht, das natürliche und göttliche Recht, das zuletzt unbezwingbare, ist die wahre und einzige Rettung aller Stände, ist die Fahne des Arbeiters, des ruhigdenkenden, selbstlosen Volksfreundes, der als Glied des Ganzen tm Gedeihen des Ganzen durch Recht und Sitte auch fein Heil und feine sicherste Zukunft sieht.
Das Recht ist die Fahne!
Zentrumswähler! Arbeiter! Die Statue der Gerechtigkeit trägt die Binde vor den Augen Das Recht kennt kein Ansehen der Person. Wenn Privateigentum heilig, wenn Mein imd Dein unverletzt im Arbeiterheim, in der Heilighaltung des Arbeiterrechts gegenüber einer ganzen Welt, dann wäre diese Heilighaltung geschändet, würde bei einem andern dieses Mein und Dein mit Füßen getreten. Der gebildete, aufgellärte, ruhigdenkende Arbeiter, der nicht dem Instinkte, nicht der Phrase, sondern wahrer Gesittung folgt, wird die Fahne des Rechts auch nicht schänden, steht er vor einem Menschen, dem einst das irdische Glück lächelte. Gerade 'weil Gleichheit vor dem Rechte gilt und immer mehr zur Geltung kommen soll, darum Gleichheit vor dem Rechte auch dem gestürzten Fürsten! Die Zeit der Ausnahmegesetze für Arbeiter, für Religionen, aber auch für Fürsten — die Zeit aller Ausnahmegesetze — soll vorüber fein! Gleichheit vor dem Rechte! Gewiß darf darum jenen ehemaligen Staatshäuptern nichts „geschenkt" werden, was ihnen dereinst von Staatswegen, auf öffentlichem Wege, zufioß; das unparteiische Gericht — das heilige Recht! — muß unbeugsam das reine Privatgut ausscheiden aus der Masse und diese Masse muß dem Volke zugeführt werden! — Aber das Privatgut ist vn- verletzlich. Auch heute gilt: „Du sollst nicht stehlen!"
Z e n tr u m s w ä hl er! Arbeiter! Noch dehnt sich vor uns ein weiter Weg. Noch lange nicht ist die Sozial- und Wirtschafts- und die gesamte Gesellschaftsform durchgeführt, wie sie Reckst und christliche Religion fordern. Nicht der Kommunismus, der Erbe des wissenschaftlich und prak. tisch bankrotten Marxismus, mit seiner antireli- giösen und ideologischen Weltfremdheit, wird und kann diese Gesundung bringen, sondern nur eine crganiche Umgestaltung des Alten zum Neuen auf den ewigen Fundamenten des Rechtes, des Gewissens, der Religion. Und hier leuchtet der weltgeschichtliche Beruf der deutschen christlichen Arbeiterschaft in entscheidender Stunde auf! Tste berufenen Führer einer Zukunft müssen aber ihre Hände rein bewahren! Wahrer Geistesadel muß die ver» klären, die Millionen führen sollen zum Wohle eines ganzen Volkes. Christliche Arbeiter! Die deutschen Bischöfe haben gesprochen. Sie sind einst für das Recht in die Gefängnisse, die ein vergangenes Regime ihnen eröffnete, gegangen. Sie werden für ihre Arbeiter wie für ihre ganze Herde auch in Zunkunft zum Rechte stehen. Sie sprachen nun mutig und unbeugsam ein Wort des Rechtes für chre einftilgen Bedrücker! Das ist Geistesadel wahrer Dolksführer, die sich darum Vertrauen der Millio- nen erzwingen! Arbeiter! Soll auf der Feste der Zukunft, die wahres Arbeiterwohl und wahres Dolkswohl durch euch bringen soll, siegreich die Fahne des Rechtes wehen, dann laßt auf eurem Siegeszug diese Fahne des Rechtes nie befleckt werden durch eure Schuld!
Die Fahne des Rechtes wehe am Tage des Volksentscheids! Sie ruft: Not, aber Recht! Zuweisung des Staatseigentums aus der Fürstenvermögensmasse an das Volk! Reines Privateigentum bleibt heilig! Das Recht ist unsere Fahne und unser Sieg!
Reichskanzler vr. Marx
hat auf die Frage eines Mitarbeiters des WTB., wie sich bei ihrer ablehnenden Haltung gegen das Cnteignungsgesetz die Reichsregierung die Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern uni) den ehemals regierenden Fürstenhäusern denke, folgendes geantwortet: Die Reichsregierung hält eine gesetzliche Regelung für erforderlich. Sie hat daher ihrerseits dem Reichstage einen anderen Gesetzentwurf vorgelegt und ist entschlossen, m i t ollen Mitteln, auf die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes zu bringen. Der Grundgedanke Vieser übrigens bereits vom Reichsrat (der Ver
tretung der deutschen Länder) mit großer Mehrheit angenommenen Entwurfes berühr darauf, daß Staatseigentum und P r i v a t e i g e n t um der Fürsten getrennt werden, und zwar derart, daß diejenigen Vermögensstücke, welche die ehemals regierenden Fürsten nur als Staatshäupter besessen haben, angesichts der veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse nunmehr als das Eigentum des Staates und zwar ohne Entschädigung angesehen werden sollen, während das reine Privateigentum den Fürsten verbleiben soll. Frage- Welches Schicksal wird hierbei den Vermögensstücken her, ebemals regierenden Fürstenhäuser, an denen die Volks- qesamtheit ein besonderes Interesse hat, wie Schlösser, Museen usw.? Antwort: Set der tm Gesetzentwurf der Reichsregierung vorgesehenen Auseinandersetzung muß den auf kulturellem und gesundheitlichem Gebiet liegenden Interessen der deutschen Länder besonders Rechnung getragen werden. Deshalb sollen den Ländern aus der strittigen Dermögensmasie solche Vermögensstücke, rote Theater, Schlösser, Museen, Sammlungen, Bibliotheken, Archiv- Parkanlagen vorweg zuge- teilt werden. Im übrigen soll die Auseinandersetzung nach Billigkeit und unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen und finanziellen Lage beider | Teile erfolgen.
Die Zahl der Stimmberechtigten.
Das Statistische Reichsamt hat, wie der Demokratische Zeitimasdienst mitteilt, eine Nachprüfung der Zahl der Wahlberechtigten vorgenommen, die für den Ausfall des Volksentscheids von maßgebender Bedeutung sind. Unter Zugrundelegung der Volkszählung vom Jahre 1919 hat sich ergeben, daß die Zahl der Wahlberechtigten, die beim Volksbegehren mit rund 39,5 Millionen angenommen wurde, höchstens 39 Millionen betragen kann. -
Eine 20 stündige Parlaments-Sitzung
Wtb Prag, 18. Juni. (Gig. Funkm.) Das tschechische Abgeordnetenhaus bat nach 20ftünt)iger Sitzung, die bis heute 5% Uhr früh dauerte, die Beamten-, Lehrer- und Bezirks-Aerzte-Vorlags in erster und zweiter Lesung angenommen. Dagegen stimmten die Kommunisten, die deutschen Sozialdemokraten, die Deutschnationalen und die deutschen Nationalsozialisten.
ßin neuer Zeitabschnitt für bie deutsche Lustsahrt.
Von Gerhard Hanke.
Ohne viel äußeren Pomp hat in diesen Tagen eine neue Epoche der deutschen Nachkriegsgeschichte begonnen: in der Frühe des 26. Mai sind gleichzeitig in Tempelhof und auf dem Panser Lufthafen Le Bourget ein deutsches und ein französisches Flugzeug aufgestiegen, um nach achtstündiger Fahrt in 'bet Metropole des Nachbarreiches zu landen. , ,
Die Vorgeschichte dieses historischen Tages bildet eines der traurigsten Kapitel in den Annalen der deutschen, ja der europäischen Geschichte seit Versailles. In der Angstpsychose der ersten Nachkriegsjahre genügte der Entente der Versailler Vertrag noch nicht, der in Art. 202 ein völliges Verbot deutscher Luftttreitkräfte ausspricht., Und so verlängerte sie, als der Votschasterrat im April 1922 ausdrücklich die Erfüllung der Abrüstungsbe- stimmungen des Art. 202 durch Deutschland anerkannte und somit der Entwicklung der zivilen deutschen Luftfahrt nichts mehr im Wege stand, daS im Artikel 201 vorgesehene Bauverbot bis zum 5. Mai 1922 und zwang Deutschland gleichzeittg, im Londoner Ultimatum zur Annahme der „Begriffsbestimmungen", die in den sogenannten „Neun Regeln" derart schwerwiegende BesLrsnkungen enthielten, daß eine moderne Entwicklung der deutschen Luftfahrt schlechthin angeschlossen war.
Für Flugzeuge wie auch für Luftschiffe wurden Leistungsgrenzen festgesetzt, die angesichts der allgemeinen Entwicklung fast einem völligen Verbot der deutschen Luftfahrt überhaupt gleichkamen. Zur Ueberwachnng dieser Bestimmungen wurde ein „ziviles Luftfahrt-Garantie-Komitee" bestellt, das an die Stelle der im Friedensvertrag vorgesehenen , .Internationalen Luftfahrt-Ueberwachungskommis- sion" trat und dessen Tätigkeit sich zu einer enormen Belastung für die deutsche Flugzeugindustrie auswuchs. Denn in Wahrheit diente diese Internationale Kontrollbehörde einer ausgesprochenen Handels- und Verkehrsspionage, da ihr vor dem Bau neuer Flugzeuge alle Konstruktionsdaten und -Zeichnungen unterbreitet werden mußten. Hinzukam, daß die Rheinlandkommission im April 1921 den Flugverkehr im besetzten Gebiet überhaupt verbot und auch für die neutrale Zone auf dem Umwege rigoroser Beschränkungen unmöglich machte. Obendrein wurde die uns feierllch versprochene Revision der „Begriffsbestimmungen", die alle zwei Jahre dem technischen Fortschritt entsprechend erleichtert werden sollten, trotz Erinnerns der deutschen Regierung nicht eingehakten. Vielmehr wurden an Stelle der zugesagten Milderungen diese Bestimmungen durch eine Botschastemote vom 24. Juni 1925 noch wesentlich verschärft.
Von diesen unerträglichen Fesseln ist die deutsche Luftfahrt durch das Pariser Abkommen vom 7. Mai d. Js. nach monatelangen Verhandlungen endlich befreit worden. Geblieben ist lediglich eine Beschränkung des Flugsportes und des Reichswehr-Flugwesens. Reich, Länder und Kommunen dürfen keine Beihilfen für die Ausbildung von Sportfliegern mehr gewähren und Sport- und unverständlicherweise auch Segelflieger — müssen in Listen registriert werden, die von der Reichsregierung indes nurmehr dem Völlerbund unter gewissen Voraussetzungen zugänglich zu machen sind. Ferner enchält das Pariser Abkommen ein grundsätzliches Verbot der Ausbildung von Reichswehrangehörigen im Fliegen. Nur 36 alte Flugzeugführer, die noch der Reichswehr angehören, dürfen fich flugsportlich betätigen und weitere 36 Mitglieder der Reichswehr dürfen sich in den nächsten sechs Jahren neu zu Flugzeugführern ausbilden lassen, sodaß also Deutschland im Jahre 1932 über 72 zum Führen von Sport- flugzeugen berechtigte Reichswehrangehörige verfügen darf. Ebenso sind nach den Pariser Vereinbarungen führerlose Flugzeuge, die vom Boden aus gesteuert werden und Flugzeuge mit Panzerung oder Bewaffnung, bezw. mit Vorrichtungen zum Anbringen von Waffen, verboten, wie überhaupt Deutschland in diesem Abkommen noch einmal die Garantie für den Art. 198 des Versailler Vertrages übernehmen mußte, d. h. keine Militärflugzeuge bauen und Fliegertruppen ausbilden darf. Dagegen ist die Reichswehr berechtigt, die für die Luftabwehr vom Boden ans notwendigen Maßnahmen zu treffen.
Man kann nicht umhin, die bekennzeichneten Beschränkungen der deutschen Reichswehrfliegerei mit den ungeheuren Sultrüftunwi der aubeien,
Staaten, in -'andere Frankreichs, zu vergleichen. Doch ist diese Einseitigkeit der Bestimmungen über den R'^tungsstand ja nicht auf das Flugwesen bschränkt, sondern fällt unter den großen Kreis der Probleme, die jetzt in Genf durch die vorbereitende Abrüstungskonferenz in Angriff genommen werden sollen. Wenn es einmal auf dem Wege über den Völkerbund gelingt, die in der Präambel zu Teil V des Versailler Vertrages als Folge ber_ deutschen Abrüstung vorgesehene allgemeine Rüstungsbeschränkung, die'm Art. 8 der Völkerbundssatzung noch einmal ausdrücklich festgelegt ist, durchzufuhren, so wird auch diese Beschränkung des deutschen Militärflugwesens wegfallen.
Ueber diesen bedauerlichen Eiiischränkungen dürfen jedoch die großen Erleichterungen nicht vergessen werden, die das Abkommen vom 7. Mai für Deutschland bringt. Die technischen Beschränkungen der „Begriffsbestimmungen" sind gefallen. Wir können von dem Tage der Ratifikation des Mkommens an sämtliche Maschinentypen sämtlicher Stärken bauen: Geschwindigkeit, Steigleistung und Tragfähigkeit der deutschen Flugzeuge unterliegen in Zukunft keinen Einschränkungen, nur der Bau chpischer Jagdflugzeuge bedarf der Ge- nehmigung der Reichsregierung, die dafür verantwortlich ist, daß diese Flugzeuge nicht zu militärischen Zwecken verwendet werden können. Auch die Beschränkungen des Luftschiffbaues sind aufgehoben toorben, die noch stehenden, nach dem Versailler Vertrag zum Eigentum der Entente er» klärten Lustschiffhallen werden dem Deutschen Reich zurückgegeben und die Botschafterkonfernz verzichtet auf die Zerstörung der Friedrichshafener Zeppe- linwerst. Die erwähnten Bestimmungen über die demilitarisierte Zone sind so erleichtert, daß, sie künftig einen internationalen Luftverkehr nicht mehr unmöglich machen. Außerdem wird das Luft-Garantie-Komitee endlich verschwinden und der bei allen Völkerbundsstaaten üblichen gelegentlichen Völkerbundskontrolle Platz machen.
Die deutsche Industrie wird also — von der bisherigen Konstruktionspionage befreit — fich wieder schöpferisch betätigen können. Sie wird nunmehr ebenso wie das Ausland Flugzeuge in solchen Ausmessungen bauen können, daß mit der dadurch bedingten erhöhten Sicherheit und Wirtschaftlichkeit auch der Absatz und die Leistungsfähigkeit autonuttisch steigen wird, ganz abgesehen davon, daß uns jetzt die Möglichkeit gegeben ist, an internationalen Wettbewerben mit gleichwertigen Flugzeugen teilzunehmen. Damit wird ferner auch die Zusammenarbeit mit dem Ausland, der internationale Luftverkehr erleichtert werden, wie das schon der gleichzeitig mit den Pariser Bot- schasterverhandlungen vorgenommene Beschluß von Luftverkehrsabkommen zwischen Deutschland einer« und Frankreich und Belgien andererseits beweist. Der Lustverkchr zwischen Berlin und Paris ist bereits aufgenommen worden. Andere Strecken, u. a. eine deutsche Linie von Berlin über Süd- ftankreich nach Madrid, und eine französische von Paris über Straßburg und Prag nach Warschau werden in Kürze folgen, sodaß damit endlich der bisherige Zustand aufhört, der sich nachgerade ju einem europäischen Skandal ausgewachsen hatte. Denn das Londoner Ultimatum hatte Deutschland veranlaßt, seinerseits auf Grund seiner Lufthoheit jeden Verkehr mit Flugzeugen, die den uns auferlegten Bedingungen nicht entsprachen, in seinem Luftraum zu verbieten. Dadurch wurde bei Deutschlands zentraler geographischer Lage der gesamte internationale Luftverkehr außerordentlich gelähmt, namentlich seitdem am 2. Januar 1923 das Recht der Verbandsmächte aus dem Friedensvertrag auf volle Flug- und Landungsfteiheit erloschen war, sodaß die Neuregelung durchaus auch im Interesse unserer Dertragsgegner liegt.
Die Gesetze, die jetzt zu der Neuregelung des Luftwesens geführt haben, beanspruchen allgemeine Beachtung. Nicht der Locarno-Geist als ausschließlich ideologisches Produkt, vielmehr die harte Notwendigkeit wirtschaftlicher Schicksalsgemeinschast wftd uns wieder zu dem Platz verhelfen, der dem deutschen Volke innerhalb der Völkergemeinschaft zukommt. Schrittweise bricht sich diese Erkenntnis europäischer Notgemeinschaft auch bei unseren ehemaligen Kriegsgegnern Bahn. In diesem Sinne ist das Pariser Luftfahrtabkommen eine Etappe auf dem Wege zum deutschen Wiederau^jtiea.
Brianös Bemühungen.
Das Derben um die Mitarbeit Poincares und Herrioks.
wtb Paris, 18. Juni. (Gig. Funkm.) Havas berichtet über die Verhandlungen zur Kabinettsbildung, daß Briand, da die Sozialisten es ür unmöglich gehalten hätten, sich seinen An- ichten anzuschließen, sich einer etwas anderen Lö- ung als der anfänglich geplanten zugewandt habe. Der Erfolg dieser neuen Kombination bleibe jedoch davon abhängig, daß H e r r i o t und P o - i n c a r e ihr beitreten, da Briand die Mitarbeit die beiden Politiker für unerläßlich halte. Gestern abend habe eine Mitarbeit Poincares als wahrscheinlich gegolten. Die Verhandlungen mit Herriot seien dagegen noch nicht soweit gediehen. Zur Klärung verschiedener wesentlicher Punkte, die noch unentschieden blieben, würde heute vormittag eine neue und zwar entscheidende Besprechung zwischen Briand und Herriot stattfinden, da Briand heute mittag dem Präsidenten der Republik seine Antwort überbringen. mäste. ,
„Gre nouvelle" glaubt, daß Briand bei einem Scheitern seiner Bemühungen dazu raten werde, Herriot selbst mit der Kabinettsbildung zu betrauen.
Herriot lehnt ab.
wtb Patts, 18. Juni. (Gig. Funkm.) Heute vormittag fand unter dem Vorsitz des Kammerpräsidenten Herriot eine Vorstandssitzung der radikalen Partei statt, nach deren Beendigung erfiärt wurde. Herriot werde sich zum Ministerpräsidenten begeben, um das Angebot, in das Kabinett einzutteten, a 5 - zulehnen. Eine Erklärung der radikalen Partei soll hierüber veröffentlicht werden.
* Der Reichskanzler hat eine Abordnung der deutschen Beamtenschaft des S a a r gebt e t e s empfangen und mit ihr die Frage erörtert, in welchem Umfange die Reichsregierung den Wünschen der deutschen Beamtenschaft nach Aufbesserung der von der Regierungskommission des Saargebiets gezahlten Frankengehälter aus Reichsmitteln entsprechen könnte.
Moskau und London.
Die Telegraphenagentur der Sowjetunion meldet aus Moskau: Ueber 300 000 Gewerkschaftsmitglieder nahmen an einer Kundgebung gegendie britische Note teil, die mit den Losungen statt- fand: „Hände weg von den Sowjetgewerkschaften!", „Wir werden auf Solidarität mit den Arbeitern anderer Länder nicht verzichten!", „Wir weisen eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Sowjetunion zurück!" usw. In Betriebs» und Straßenversammlungen wurden nach Ansprachen, der Gewerkschaftsführer Entschließungen in obigem Sinne gefaßt.
Amerikanische Hilfsgelder für die englischen Bergarbefter.
wtb. Newyork, 17. Juni. (Gig. Funkm.) Der Vollzugsausschuß des amerikanischen Gewerkschaftsbundes hat seine Ottsgruppe aufgefordert,, wei- tere Sammlungen für die englischen Bergarbeiter zu veranstalten.
Aus dem Reiche Mussolinis.
Nach dem Ueberblick, den der Unterftaotsfetretar der Marine im Senat in Rom über den Ausbau der italienischen Marine in den letzten drei Jahren gab, besitzt Italien sechs Panzerkreuzer, sieben leichte Kreuzer, 27 Torpedojäger und 42 Unterseeboote gegenüber zwei schweren Kreuzern, drei leichten Kreu. zern, 14 Torpedoboootsjägern und 11 Unterseebooten vor drei Jahren. Die Zahl der Schlachtschiffe beträgt sieben wie vor drei Jahren.
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In der Krypta der Friedensgedächtniskirche h. Rom, die durch päpstliche Initiative errichtet wird, sand ein Requiem für bie Kriegsgefallenen alter Nationen statt. An den Katafalk lagen unter trauerumflorten Gewehrpyramiden die Fahnen sämtlicher Staaten, die am Kriege teilge- nommen haben, darunter auch die rvt-weiß-rote Oesterreichs und die schwarz-iveih-rote Deutschlands. Bei der Feier waren Vertreter sämtlicher Behörden und des Diplomatischen Korps amvefend.
Die „Tribuna" in Rom bringt einen Angrifs auf die italienische Akademie der Wissenschaften, weil sie den deutschen Professor Ludwig Ascher von der Universität Freiburg i. Br. zum Mitglied ernannt hat. Das Blatt schreibt, Prof. Ascher habe in einem Briefe an die Akademie, als ihm seine Ernennung zum Mitglied mitgeteilt worden fei, geantwortet, daß er vor feiner Annahme die Zusicherung erhalten müßte, daß die italienische Akademie der Wissenschaften sich nicht an dem internationalen Boykott der deutschen Wissenschaften de» teüigt habe. ,
Rache an Kbd el Krim,
Im Verlaufe der fr a nzö si scb-k^ -ni - scheu Marokkokonferenz ergab fich, wie „Havas" berichtet, zwischen den Vertretern der bei» 'bett Regierungen eine Einigung über die Abd el Krim gegenüber zu ergreifenden Maßnahmen. Abd el Krim soll an einen Ort verbracht werden, wo eine so strenge Ueberwachnng über ihn ausgeübt werden kann, daß er keine Bedrohung mehr biete. Andererseits soll bei der ihm zu gewährenden Behandlung nicht die Rücksicht geübt werden, mit der früher entthronte Sultane ober Emire behandelt wurden.