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Handel und Wirtschaft

Berliner Samskags-Vörse.

3.

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= 0.30 % = 0,38 «/° == 0,46 */o = 0,54 % = 0,62 % - 0,70 °/o 0,78 % = 0,86 »/» 0,94 °/o

= 142 % 1,50 e/o = 1,58 °/o - 1,66 %

die Kurse bei trägem Geschäft im Verlaufe nach unten, ohne fick jedoch abzuschwächen. Geld war reichlich ange­boten. Tcrgesgeld 3% bis 5% Prozent bis 6)4 Prozent. Am Devisenmarkt gab Oslo um 1,45 Mark nach.

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An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises!

Für den Volksentscheid am 20. ds. Mts. wird nachfolgendes bekannt gegeben:

1. Auf § 14 der Reichsstimrnordnung vom 14. März 1924 - R. G. Bl. S. 173 ff. wird be­sonders vettviesen. Danach sind die Stimmscheine für den Volksentscheid nach Anlage 2 auf weißem Papier auszustellen. Die Ausstellung der Stimm­scheine regelt sich nach § 9 der R. St. O.

2. Die Abstimmunqszeit wird gemäß § 112 der R. St. O. für die Stimmbezirks Hünfeld, Burg­haun und Rasdorf auf die Zeit von vormittags 8 Uhr bis nachmittags 5 Uhr, für alle übrigen Stimmbezirke auf die Zeit von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 5 Uhr festgesetzt.

3. Am 16. ds. Mts. ist in allen Gemeinden und Gutsbenrken des Kreises eine Bekanntmachung in ortsüblicher Weise nach folgendem Muster zu er­lassen:

,Die Abstimmung für den Volksentscheid findet in dem Stimmbezirk Hofaschenbach, bestehend cnis den Gemeinden Hof-, Mittel- und Oberaschen­bach am Sonntag, den 20. ds. Mts., von vor­mittags 10 Uhr bis nachmittags 5 Uhr im Schul­hause statt."

Die Sttmmzettel werden amtlich hergestellt und am Abstimmungstag im Abstimmungsraume den Stimmberechtigten ausgehändigt. Die Stimmabgabe geschieht in ber Weise, daß der Stimmberechtigte, der die zur Absttmmung gestellte Frage bejahen will, das mitJa", der Stimmberechttgte, der sie verneinen will, das mitNein" bezeichnete Viereck durchkreuzt.

Eine Ausfertigung dieser Bekanntmachung ist vor Beginn der Absttmmung am Eingang des Wstimmunqshaufes anzubringen.

4. Der Äbsttmmungsvorsteher beruft unter Be- rücksichttgung der verschiedenen Personen aus den Stimmberechtigten 36 Beisitzer und einen Schrift­führer; diese sind vor der Abstimmung durch Hand­schlag zu verpflichten. .

Bei der Abstimmung müssen stets mindestens 4 Mitglieder, darunter immer der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sein.

5. Die Formulare zu den Abstimmungsnieder- jchriften folgen nach; ebenso die Stimmzettel und

wtb Berlin, 12. Juni. (Eig. Funkm.) Der heutige Verkehr bewegte sich in recht ruhigen Bahnen. All­gemein wurde Zurückhaltung geübt. Die Flüssig­keit des Geldmarktes bot jedoch genug Widerstandsfähig­keit gegen eine Abschwächung. Das Interesse richtete sich bei einzelnen Spezialpapieren, so DeMsche Cfrbol« Aktien, die lebhaft gekauft wurden, auf die guten Aus- sichten der Oel-Jndustrie und angeblichen Käme des Aus­landes hin. Auch Rütgers-Werke zogen weiter etwas an. Ludwig Loewe, Hirsch Kupfer und Klöckner-Werke stie­gen über 3 Prozent. Gute Meinung bestand von Kohlen- Werten; sie hatten lebhaftes Geschäft. Kali-Werte wurden zu höheren Kursen gekauft. Westeregeln setzten 4 Prozent höher ein, konnten diese Gewinne allerdings nur zum Teil behaupten. Von Elektrizitäts-Aktien stell-

1. auf den vereinbarten Mietzins die Voraussetzungen des § 4 Ziffer 13 zutreffen,

2. Räumlichkeiten von dem Eigentümer selbst benutzt werden,

3. Räumlichkeiten zur Nutzung oder zum Gebrauch an andere unentgeltlich überlassen werden,

4. Dienstwohnungen in Betracht kommen, und

5. Räumlichkeiten nach dem 1. Juli 1914 durch Um­oder Neubau neugeschaffen worden sind,

wird die Gebühr von dem zum 1. Juli 1914 ortsüb­lichen, der Bestimmung, Beschaffenheit und Lage der gebührenpflichtigen Räumlichkeiten entsprechenden Miet­werte erhoben.

§ 6. Bei der Veranlagung solcher Räume, von wel­chen ein Mittwert auch nicht nach § 5 festzustellen ist, gilt als Matzstab die Höh- der Aufwendungen, welche notwendig wären, wenn die Räume zum 1. Juli 1914 pacht- oder mietweise hätten beschafft werden müssen oder der Zinsbetrag, welcher nach dem landesüblichen Zinsfüße für das zum Erwerb der Räume aufzuwen­dende Kapital zum 1. Juli 1914 gezahlt werden müßte, abzüglich der Kosten der jährlichen Unterhaltung der

Falls das nach 6 1 fcftzustell'nde Bedürfnis es erfordert, kann durch Beschluß beider städtischen Körper­schaften auch em Mehrfaches oder auch ein Teilbettag der im S 3 bezeichneten Sätze erhoben werden.

Dieser Beschluß unterliegt der Genehmigung des Bettr.sauskchich^Er -n m'»rteljährlichen Teil^trägen im voraus zu entrichten. Bei Zu- und Abgängen wnd die Gebühr des begonnenen Monats voll berechnet.

g 9. Die Feststellung des Mietwertes geschieht durch die Kommission, welche zum gleichen Zwecke auf Grund der Ordnung bett, die Erhebung «wer Kanalbemchungs-

. gälMr. LMählt ist,

Dieser ist jedoch nicht maßgebend:

' wenn er von dem ortsüblichen Mietswert des l.^ulr 1914 um mehr als 10 Prozent abweicht, wenn der zum 1. Juli 1914 vereinbarte Miet­zins die Gegenleistung für den Gebrauch der mit­vermieteten Geschäftseinrichtung, des Mobilars und sonstiger beweglicher Gegenstände mitumfaßt, wenn die Höhe des WM 1. Juli 1914 verein­barten Mietzinses von dem Ergebnis eines gewerb­lichen Unternehmens oder von anderen ungewissen Ereignissen abhängig gemacht ist.

§ 5. In allen Fällen, in denen

--- Fulda, 12. Juni. Dem heutigen Schweine­markt waren 358 Ferkel und 3 Läufer zugeführt wor- den. Die Preise für Ferkel stellten sich je nach dem Alter auf 30, 40 und 50 Mark, für Läufer, bewegten sie sich zwischen 60 und 80 Mark das Stück. Trotz des starken Angebots blieb sehr wenig Ueberstand. Der Handel war statt.

Born Rundholzmarkt. In Anbetracht des un­günstigen Wetters und der hierdurch beeinflußten ungum stigen Lage des Baumarktes ist die Nachfrage nach Rundhölzer zurückgegangen und die Preise haben teil­weise erhebliche Abschläge erfahren. Bei einem Verkauf der Oberförsterei Hanau kamen bei verhältnismässig schwachem Besuch 456 Festmeter Langnutzholz zur öffentlichen Versteigerung: es handelte sich durchweg um sehr schönes Rundholz: für F i chte nsta mm h o l ze r unter 15 Zmtr. wurden 16,50, von 15-19 Zmtr. Durch-

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der Küste.

* Schweres Bootsuugllick in einem indischen Hasen. In Dizagapatau'(Indien) sind 12 Per­sonen infolge Kentern eines Bootes, das Passa­giere vom Bollwerk zu einem Dampfer brachte, er­trunken. Der höbe Wellengang, dürfte die Ursache des Kenterns gewesen sein. Drei weitere Personen wurden von Hafenbeamten gerettet, während fünf andere das Ufer schwimmend erreichten.

* vier deutsche Fremdenlegionäre zum Tode ver- utfeitf. Daily News meldet aus K a i r o, daß sechs Fremdenlegionäre, nämlich vier Deutsche, ein Eng­länder und ein Amettkaner, wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt worden seien. Sie sähen jetzt in Damaskus ihrer Hinrichtung entgegen. Die Legionäre seien infolge der Härte des Dienstes de­sertiert, wozu sie di-e Nähe der ttansjordanischen Grenze verleitete. Sie seien aber in die Hände von Eingeborenen gefallen, die sie den Franzosen aus­lieferten. Mehrere andere Fluchtversuche seien er- folare'ch gewesen.

"* Verurteilung chinesischer Seeleute. Die drer chinesischen Mitglieder der Besatzung des Dampfers Carnarvonsyrre", die, wie gemeldet, am letzten Dienstag in S i g n a p or e verhaftet wurden, weil sie 53 automatische Pistolen und 23 Munittonskisten in ihrem Besitz hatten, wurden zu der Höchststrafe von zwei Jahren Zuchthaus und zu 24 Stockhieben, ferner wegen weiterer Anklage- Punkte zu je 500 Dollar Geldstrafe und sechs Mo­naten Gefängnis verurteilt.

Erhöhung des Vrotpreifes in Frankreich. Der Brotpreis in Paris wird vom 16. Juni ab auf 2.15 Franken für das Kilo, vom 23. Juni ab auf 2.25 Fran­ken für das Kilo erhöht werden. Der Ackerbau- und der Finanzminifter haben in der Kammer euren Gesetz­entwurf zur Sicherung günstiger Bedingungen für die Getreide-, Mehl- und Brotoersorgung eingebracht.

Fulda.

Ordnung

Betreffend Ute Erhebung einer Geblitzr für nie MüWMr.

Auf Grund der §§ 4 und 7 des Kommunalabgaben­gesetzes vom 14. Juli 1893 in der Fassung der Novelle vom 26. August 1921 wird mit Zustimimmg der StÄ)t- verordneten-Versammlung vom 6. April 1926 für das Gebiet der Stadt Fulda folgende Mullgebuhren-Ord- ltUn§ i^Jeder Inhaber (Eigentümer, Mieter, Nutz­nießer, Benutzer usw.) einer Wohnung oder sonstiger Räumlichk-iten (Schreibstuben, Läden LaMc., Geschäfts-, Fabrikräume usw.), aus denen Hauskehricht (Mull) durch die städtische Müllabfuhr abgefahren wird, ist verpflich­tet, dafür eine Gebühr zu enttichten. Mehrere Woh­nungsinhaber haften als Gesamtschuldner.

Bei Feststellung der Gebührenpflicht sind alle Raume zusammen zu rechnen, die auf einer oder mehreren zu­sammengehörigen Erundstücksparzellen vorhanden sind und in wirtschaftlichem Zusammenhänge stehen..

8 2. Für die Gebühr wird nur die regelmäßige Ab­fuhr des Hauskehrichts in der für den betreffenden Ab- uhrbezlrk festgesetzten Zeit aus den bereitgestellten Ee- äßen geleistet. , , , .

si 3. Die Festsetzung der Gebühr hat nack dem Mietwerke der im § 1 bezeichneten Räume zu geschehen

§10. Von der Veranlagung wird der Gebühren­pflichtige durch eine mit dem Steuerzettel zu verbindende Benachrichtigung verständigt. . ...

Gegen die Veranlagung ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen, beginnend mit dem ersten Tage nach der Be- händiWNg der Benachrichtigung, der Einspruch an den dH^Gegen den herauf ergehenden Beschluß des letzteren findet die Klage im Derwaltungsstreiwerfahren statt. Durch die Einlegung des Rechtsmittels wird die Zahlung der Gebühr nicht aufgehalten. .

§ 11. Die Gebühr unterliegt der Beitteibung mt Verwaltungszwangsverfahren.

§ 12. Diese Ordnung tritt mit dem 1. April 1926 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnung vom 28. Jan. 1921 nebst allen Nachträgen außer Kraft.

Fulda, den 9. April 1926.

(Siegel.) Der Magistrat: Arnd.

Auf den Anttaa des Magisttats in Fulda vom 9. April 1926 Nr. 1069 wird die Ordnung vom 9 April 1926 über die Erhebung einer Gebühr für die Müllabfuhr in der Stadt Fulda auf Grund des § 77 des Kommunal- abaabenqesetzes vom 14. Juli 1893 in der Fassung der Gesetze vom 26. Wlw'ft 1921 (G. S. S. 495) und vom 8. August 1923 (G. S. S. 377) mit folgender Maßgabe

1 Im Kopf der Ordmmg ist hinter dem Wort ..Müllabfuhr" zu f-tzenin der Stadt Fulda".

2. Im § 5 letzt» Zeile ist stattMietwette" zu setzen ..Friedensmietrins".

3. Am Schluß des § 9 ist zu setzen . Die Veran­lagung erfolgt darauf durch den Magrsttat .

Kassel, den 17. Mai 1926.

Namens des Bezirksausschusses: Der Vorsitzende. I. V. Unterschrift.

(Siegel) B. A. 930/26.

Zu der Maßgabe haben die stähtftch-m Körper- fckaft-n und zwar die Stah^rordnetenvett-'mmlung mn 10. Juni 1926 und der Magistrat am 11. Juni 1926 die Zustimmung erteilt.

Fulda, den 11. Juni 1926.

Der Magistrat: Arnd.

In dem GoschSfksaufsichksverfabren iWr da, Vermögen der offenen Handelsaesellfchaft fiorl Kiefer & Go. und über das ner'önllcke Vermögen des Gesellschafters Hans Simon in Fulda, iff die Gefchäflsaufsickt mit der Rechtskraft des BeMuffes vom 20. Mai 1926, durch den der Zwangsvergleich vom 19. Mai 1926 bestätigt worden ist, beendet.

Fulda, den 8. Juni 1926.

Amtsgericht, Slbteilung 5.

Turnen und Sport.

D3K 1920 Fulda. Sonntag, den 13. Juni, 1926 betr'tt D. I. K. 1920 mit 3 Mannschaften den grü­nen Rasen. Den Reigen eröffnet um ^-2 Uhr die Jugend- Mannschaft gegen die gleiche von> Eiterfeld. Anschl.chei.d spiell die 2. Mannschaft gegen den B - M e ist e r Dom­pfarrei. Hierauf beginnt das Lokaltr-ffen E. Kickers" 1. Mannschaft gegen tue 1. der D. I. K. 20. Rach den letzten Resultaten beider Mannschaften zu ichließen, ist ein spannender Kampf zu erwarten D. 9. K tritt in neuer Aufstellung an. Am Samstag spielt die 2. Mann­schaft in Bronnzelt gegen die dorrige 1. -trehpuntt um V26 Uhr am Wallweg. .

D 3. fi. heslcn. Am Sonntag, den 13. Ium, fährt die 1. Mannschaft der D. 3. K. Hessen nach Höchst am Main zum fälligen Ausscheidungsspiel um die Deut­sche D. I. K. Meisterschafl und tritt dott gegen den Lahn- meister D. 3. K. Niederbrechen in stärkster Aus­stellung an. D. 3. K. Niederbrechen ist zur Zeit eine der stärksten D I. K. Mannschaften und vorsähriger Deut­scher Meister. D. 3. K. Hessen ist diesjähriger Gau­meister des Fuldagaues.

= .Spielverein Germania 09 e. v. Fulda Sonn­tag, den 13. Juni, nachmittags 2 Uhr findet aufWald­heim" das Ausscheidungsspiel des Gaues F u l d a um das Diplom der A-Klasse, Seme 25-26 zwi­schen dem Sporte. Neuhof 1 D. s. L. Lauter- bach 1 statt. Fragliches Spiel sollte schon am 6. Ium zum Austrage gelangen, mußte aber wegen Beanstan­dung vom Gau Fulda auf den 13. 3unt verlegt werde Anschließend treffen sich die 1- Mannschaft von Schlitz und G e r m a n i as 2. Mannschaft. Die augend-Mann- schast, welche Diplommeister 25-26 der Gruppe yulda ist, tritt die Reise nach Lauterbach an, gegen die gleiche Mannschaft von V. f. L. um das Diplom 25-26 des Gaues Fulda. 3- l,..

= Das Spielkiurhesien"-kaffel gegen .Borussia fällt aus. In der letzten Vorschau für kommenden Sonn­tag war das mit Kassel vereinbarte Gesellschaftsspiel den Fußballinteressenten bekannt gegeben worden Run wurde wegen des im Frankfurter Stadion zum Austrag gelangenden Endspieles um dieDeutsche" dem 1. Sp. V.Borussia" vonKurhessen" eine Absage erteilt, wor­auf die Besucher des Sportplatzes hingewiesen seien. Die 2., alias 3. Elf Borussias wird am Sonntag in Pe­tersberg gegen die 1. Mannschaft des dortigen F- C. antreten. Während der ab 15. Juni beginnenden Sommerpause auf die Dauer von 2 Monaten soll die Leichtathletik zu ihrem Recht kommen: hoffentlich beteiligen sich sämtliche Fußballer an den Hebungen, damit am 15. August, mit Beginn der neuen Saison, das unerläßliche, fleißige Trainina angenehm in Er-

^icheimma tritt - ~ «os»

Aus aller Welt

* Französisches Dorgehen gegen die Aulonoml- sten in Elsah-Lolhringen. Der französische Iustiz- winister Lavalle, dem die elsaß-lothringischen Angelegenheitenunterstehen, hat gegen etwa 30 Un­terzeichner des jüngst veröffentlichten a u t o n o mi­sche n Aufrufes strafrechtlich diszipli­narische Maßnahmen angeordnet. Die an dem Manifest beteiligten Beamten wurden vor­läufig ihres Dien st es enthoben, mährend gegen die Religionsdiener das entsprechende Dis­ziplinarverfahren eingeleitet werden soll.

und zwar werden erhoben,

von 1 150 R -Mk. Mietwett jährlich . 151 200

201 300

. 301 600

601 900

9011200

12011500

15011800

18012300

23012800

28013300

330138('O

3801-4300

43014800

48015300

53015800

58016300 .

6301 und mehr .

Welcher Prozentsatz für die Berechnung der Gebühr maßgebend ist, bestimmt sich nach dem Gesamtmietwert der im § 1 bezeichneten Räume.

Die Gebühr wird stets nach oben auf volle 20 Reichs- Pfennig abgerundet, x ,

§ 4. Als Mietwert (§ 3) gilt, wenn die Räumlich­keiten vermietet sind, der zum 1. Juli 1914 verein­barte Mietzins. (Friedensmietzins.)

weiser 19,80 Mk. und von 2025 Zmtr. Durchmesser I 21 Mk., für Erlen st ammholz von 2029 Zmtr. I Durchmesser 18 Mk., alles für je ein Feltmeter ab Wald I erzielt. Diese Preise lagen gegen das Vorjahr um Uber I 30 Proz. zurück. . .. . . I

= ßranffurt a. M., 11. Juni. (Getreidebörse.) ES wurden bezahlt für je 100 Kilo Wetzen 30.5031: Roggen 20.75-21.25; Gerste 22.-24.00; Safer 21D0 bis S3.0; Mais 17 50-17.75; Weizenmehl 42.50-43.00; Roggenmehl 28.75-29.50; Weizenklete 9.25-00.00; Roagenkleie 11. ,

= Berliner prodnlftenborle vom 11. Ium. Amtlich festgesetzte Preise. Getteide und Oelsaaten per 10OO Sfl. fonft ver 100 Kg. In Goldmark der Goldanletbe oder inRentenmark. Weizen mark. 000000, vomm. 000 000 Roggen märk. 178-183, mecklb. 000000, vomm 000-000, Futter.Slerste 173-186, Wintergerste 173 bis 186, Hafer märttscher 195206, bvmmerscher 000000, westpr. 000-000, Mais loko Berlin Waggon fret Hamburg 000 000, Weizenmehl pro 100 kg fretSerttn brutto mkl. Sack (reinste Marken über Notiz) 3^25 biS 39,50, Ro"genmebl pro 100 kg frei Berlin brutto infl Sack 25.2526.75, Weizenkleie frei Berlin 10,00 ms 0,00, Noagenkleie frei Berlin 11,4011,50 Raps CO bis 000, Leinsaat 000000, Viktoriaerbsen 36,00-46 00, kleine Speiseerbsen 27,00-33.00, Futtererbsen 22.00 bis 27,00, Peluschken 22,50-27,50, Ackerbohnen 23,00 bis 26.00, Wicken 82,0035.00, Lirvinen, blaue 13,50 bis 15,50, Lupinen gelbe 17.50-19,50, Seradella 00-M, neue 00,00-00, Rapskuchen 13,70-13,90, Leinkuchen 17.60 bis 17.80 Trockenschnitzel 9 90,-10,30 Soya-Schrot 19,50 bis 19,80, Torfmelasse 80/70 000.-0,00 Kartoffelflocken 20,70-21,00. ________

= Die Erwerbslosenziffern in der zweiten Mai- hölfte. Die stattstische Erwerbslosenfürsorge m der zweiten Maihälfte läßt eine nennenswerte Veränderung des Arbeitsmarktes ntcht erkennen. Die Zahl der männlichen Haupt- unterstützungsempfänger ist von 1425 000 auf 1421000 gefallen, diejenige der wetbstchen von 318 000 auf 324000 gestiegen. Die Zahl der Zu­schlagsempfänger (unterhaltungsberechtigte Ange-, höriae von Hauptunterstützungsempfängern) von 1763000 auf 1754000 zurückgegangen.

Professor Lessing beim KnituSminister. Nach­dem am Donnerstag der Rektor und Professoren der Technischen Hochschule in Hannover im STÄS| jggXÄZlÄS klararlegt. . .. Aktien setzten bei lebhaften Umsätzen unter Berucksichti-

* Berufnnq der Staatsanwaltschaft im Lutzow- des 9prozentigen Dividenden-Abschlages mit mehr Prozeß. Auf Weisung des Oberstaatsanwalts hat der I 2pro}entiger Besserung ein, konnten den Gewinn Anklagevertreter des Lützowprozesses gegen das aber nid)t voll aufrecht erhalten.' Ueberhanpt neigten erweiterte Schöffengerichtsurteil in sämtlichen An­klagefällen Berufung eingelegt. Sobald die schrift­lichen Urteilsgründe vorliegen werden, wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, in welchem Umfange die Berufung bestehen bleiben soll. Durch die Be­rufung der Staatsanwaltschaft bleibt auch der Be­schluß de8 Schöffengerichtes Lichterfelde, dem Angeklagten Freiherrn v. Lutzow eine Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft zuzu- billigen, in der Schwebe.

Zuchthausstrafe wegen Spionage. Der Straf­senat'des Oberlandesgerichts Karlsruhe verur­teilte den früheren Krrminalassistenten August Leut­wein wegen Vergehens gegen das Spionagegesetz zu vier Jahren Zuchthaus, von denen sieben Monate Untersuchungshaft abgerechnet werden und zu zehn Jahren Ehrverlust.

* Hilfsmaßnahmen für das Ueberschwemmung?« gebiet der Donau. Der Regierungspräsident von Schwaben und Neuburg begab sich ins Hochwasser­gebiet in Donanwerth. Es fand, eine Besprechung der Regierungskommission über die Notlage der be­treffenden Gemeinden und den gebotenen Hilfsmaß­nahmen statt. Aus dem Ueberschwemmungsgeblet begab sich die Kommission nach München, um bet den zuständigen Ministerien und betriebenen Ab­geordneten vorstellia zu werden. ,

* Heftiger Sturm an der chilemschen «ufle. Während eines hefttgen Sturmes an der ch ii l e n i- f cf) e n Küste scheiterten vier chilemschen Dampfer und wurden gänzlich zerstört. Fünf Schleppdampfer gingen unter, drei wurden schwer beschädigt, meh­rere Leichterschiffe versanken. Man fürchtet Ver­luste an Menschenleben und enorme Schäden an

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Sttmmzenelumschläge. Zähl- und Gegenlisten kom^ men bei dem Volksentscheid nicht zur Verwendung

Bis zum 17. ds. Mts spätestens ist mir attzu- zeigen, daß das Abstimmungsmctterial in aus­reichendem Maße vorhanden ist. Etwa Fehlendes fft sosott telephonisch zu melden oder durch Boten hier abholen zu lassen. .

Die Stimmzettel sind bis zur Ausgabe sorg- sälttgst aufzubewahren, um jedem Mißbrauch vor­zubeugen. .... , ,

6. Das Abstimmungsergebnis ist unbedrngt noch am Abend des Absttmmungstages telephonisch, tele- araphffch oder durch Boten mitzuteilen. Ich emp­fehle, wie bei ftüheren Wahlen allgemein tele- phonische Meldung.

In der Meldung ist anzugeben:

1. die Zahl der gültigenJa"-Stimmen,

2. die Zahl der gültigenNein"-Stimmen,

3. die Zahl der gültigenJa"- undNein - Stimmen zusammen, .

4. die Zahl der ungültigen Stimmen,

5. die Gesamtzahl der überhaupt abgegebenen Stimmen,

6. die Zahl der ausqrstestten Stimmscheine,

7. die genaue Zahl der Sttmmberechtigten.

Das durch Beschluß der Abstimmungsvorständr festgestellte Abstimmungsergebnis kann lediglich durch Urteil des Wahlprüfungsgerichts aufgehoben werden und die mit der Feffftellung des Absttm- mungsergebnisses und Sammlung der Nieder­schriften betrauten Amtsstellen sind nicht befugt, Abstimmungsergebnisse in den Stimmbezirken ab­zuändern. Insbesondere dürfen diese amtliche Stel­len keinesfalls die durch Beschluß der Abstimmungs­vorstände für ungültig erklärten Sttmmzettel, auch wenn die Ungültigkeitserklärung nicht gerechfferttgt erscheint, zu gültigen machen und das Abfttmmungs- ergebms entsprechend ändern.

Etwaige eingehende Einsprüche gegen bte Gültig­keit der Abstimmung sind zunächst durch Beruhte über die amtliche Vernehmung der in Betracht kommenden Personen zu ergänzen und erst dann an mich weiterzuleiten.

7. Die Absttmmungsniederschristen müssen sehr sorgfältig ausgefüllt werden. Sie sind mit den ungültigen Stimmzetteln und den Umschlägen, bei denen Stimmzettel wegen eines Kennzeichens auf dem Umschlag für ungültig erklärt worden sind, müssen unbedingt am Vormittag des 21. Ium durch Boten hierher gelangen. Es empfiehlt sich, tue Sendungen mehrerer Stimmbezirke zusammen zu befördern.

Abstimmungspapiere, die nicht rechtzeittg ern- gehen, werden von hier kostenpflichtig und uner- timeit abgeholt.

I Den Herren Bürgermeistern, bte Abstimmungs- ! Icitcr sind, mache ich die genaueste Ausfüllung, pünttliche und vollständige Einreichung der Ver­handlungen unter persönlicher Verantwortung zur Pflicht.

Hünfeld, den 9. Juni 1926.

Der Landrat: Ludwig.

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Wie wird das Weiter?

Die über Irland liegende Zyklone hat sich noch ver­stärkt, ihre Lage aber wenig geändert. Unser Bezitt liegt im Bereiche ihrer Ausläufer, die uns veränder­liche Bewölkung und auch Niederschlagsschauer bringen. Die Zyklone wird sich zwar allmählich verflachen, ihre Lage aber nicht wesentlich ändern, sodaß bet uns, bei südwestlichen Luftströmungen, mit Fortdauer der unbe­ständigen Witterung $u rechnen ist.

Vorhersage bis Sonntag abend: unvestanbtg, zeitweise Niedeffchläge, meist in Schauern, Temperaturen für die Jahreszeiten zu tief, südwestliche Winde.

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