Zahrg. 53.
Zreltag, 11. 3unl 1926,
fit. 132
Die Debatte über die UrstenabfinbunBmge
Der deutsch-schwedische Handelsvertrag
(Die Sitzung dauert fort.)
* Ein Parlamentsausschutz für die flaggensrage. Dem „B. T." zufolge wird anstelle des seinerzeit vorgeschlagenen Ausschusses zur Regelung der Flaggenfrage ein parlamentarischer Ausschuß gebildet werden, dem das gesamte Material zuge- leitet werden soll. Die Mitwirkung interessierter Vereinigungen sowie die der Heraldiker soll in der Weise sichergestellt werden, daß die in Frage kom- wenden Persönlichkeiten als Sachverständige zu den Verhandlungen zugezogen werden könnten.
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Erledigung des Reichsbahnstreites.
Die verbindlkhkeikserklärung des Reichsarbeils- m'misters rechlswirkfam.
= Je dem bekannten Streit zwischen Reichsbahn und Reichsregierung hat das Reichsbahnge- rLchtLei pzig am ll. Juni dahin entschieden:
„Die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen über die Arbeitsbedingungen der Reichsbahnarbeiter steht nicht im Widerspruch mit d e m Reichsbahngesetz und der Gesellschafis-
Erkcheint techrmal wöchentlich. Wochenbe°lagen! .Illustrierte Bet« läge" und .Buchenblätter". Ratationkdruck und Berlag der Fuldaer Actiendruckeret in Fulda. Ferntvrecher Nr. 9.
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Abg. Müller-Franken (Soz.) gibt ebenfalls eine Erklärung ab, in der es heißt: Der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner versas- sungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen dm Volksentscheid einseitig Stellung zu nehmet.. Er habe damit die neutrale Haltung avfgegeben, die er gegenüber innerpolitischen Streitfragen cm- zunehmien feierlich versprochen hat. Darin müsse man eine Verletzung der durch das Amt gebotenen überparteilichen Haltung er. blicken. Hätte der erste Reichspräsident Ebert in gleicher Form sich für den Volksentscheid ausgespro- chen, so würde ihm das sicher tote schärfsten Beschimpfungen derselben Leute eingetragen haben, die jetzt Hindenburg zu seiner herabsetzenden Kritik am Volksentscheid veranlaßt haben. Hindenburg nenne den Gesetzentwurf ein Vorstoß gegen Recht und Moral. Entspreche das dem Recht und der Moral, wenn Herzog Karl Michael von Mecklenburg, der bei Ausbruch des Krieges die deutsche Staatsange- Hörigkeit aufgab und sich die Anwaltschaft auf die Thronfolge in Mecklenburg mit 5 Millionen abtau« fen ließ, Erbanfpruche stellt? Ferner verlange die montenigrinische ehemals Mecklenburgische Prinzessin Jutta eine Entschädigung von 14% Mill., die Schmalkaldener Forsten würden von dem aus England gebürtigen ehemal. Herzog von Koburg-Gotha beansprucht. Wilhelm II. besitze ein Millionen-Gut in Holland und beanspruche nochmals 300 000 Morgen deutsches Land, Schlösser und Vermögensobjekte im Werte oon 183 Millionen Goldmark. Die Schamlosigkeit der Für-
aber niemals verkannt, daß eine vernünftige gesetzliche Regelung der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Fürstenhaus und Land unbedingt erforderlich ist. Dieser Auffassung entsprechend find die Regierungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die Frage an, den Reichstag herantrat. Ihre Arbeit hat in einem vereinbarten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden, dessen Inhalt die Reichsregierung zur Grundlage des zur Beratung stehenden Gesetzentwurfes gemacht hat.
Die Regierungsparteien begrüßen die Erklärung der Reichsregierung, und nehmen mit Genugtuung davon Kenntnis, daß die Regierung gewillt ist, mit dem vollen Einsatz ihrer Verantwortlichkeit auf die Verabschiedung dieses Gesetzes hinzuwirken.
Angesichts der Tatsache, daß im Land befürchtet wird, im Fall der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgesetzliche Regelung scheitern, wollen die Regierungsparteien keinen Zweifel darüber lassen, daß sie den Erlaß eines die Aus- einandersetzung zwischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt not- wendig erachten.
(Lebhafter Beifall), die gegen den Entwurf auf entschädigungslose Enteignung gerichteten Ausführungen des Reichskanzlers wurden von den Sozialdemokraten und den Kommunisten mit lauten Widerspruch, von der Rechten mit Beifall aufgenommen.
Die antwort der Regierungsparteien
Abg. vonGuerard (Zentr.) gibt namens der Regierungsparteien folgende Erklärung ab:
Die Regierungsparteien haben Ende April den Gesetzentwurf über Enteignung der Fürstenvermögen, der jetzt dem Volksentscheid unterliegt, einmütig ab gelehnt. Sie haben
satzung. Demgemäß ist die am 16. Januar 1926 vom Reichsarbeitsministerium ausgesprochene Ver- biindlichkeitserklärung wirksam."
Zu der Entscheidung des Reichsbahngerichtes in Leipzig im Streit zwischen Reichsbahn und Reichsregierung erfahren wir von der Reichsbahn, daß für die Deutsche Reichsbahngesellschaft dieser S t r e it damit erledigt ist. Sie wird sich nach Zustellung der Entscheidung mit bem Tarifparteien gegen die Durchführung des seinerzeit gefällten Schiedsspruches in Verbindung fetzen.
Die Genfer Tagung.
Völkerbundsrat und Ralsreform.
Der DSlkerbundsrat behandelte am Mittwoch nachmittag in kurzer geheimer Aussprache die Frage der Ratsreform und die eventuelle Einberufung einer zweiten Tagung der Stu. dienkommifision. Die Vertreter Spaniens und Brasiliens ergriffen dabei nicht das Wort. Dagegen gllt es als wahrscheinlich, daß Mello Franco in der öffentlichen Sitzung am Donners- tag vormittag eine kurze Erklärung abgeben wiro. Das italienische Ratsmitglied wird in gleichen Zusammenhang die bereits in der Studienkommiffion abgegebene Erklärung erneuern, daß Italien mit der Erhöhung der Gesamtzahl der Ratsmitglieder auf 14 unter der Voraussetzung einverstanden ist, daß über diese Zahl nicht hinausgegangen wird.
Die Haltung Spaniens.
wtb Madrid, 10. Juni. (Eia. Funkm. Agenttir Fabra). Wie die Zeitungen melden, gab gestern im Ministerrrat der Minffter des Auswärttgen Yanguas eine längere Erklärung über die Haltung Spaniens hinsichtlich der gegenwärtigen Er- örterungen im Dölkerbundsrat ab. Er teilte die Telegramme des spanischen Vertreters Boule müt, der infolge der Schritte gewisser Mächte bei der spanischen Regierung den Sitzungen beiwohnte. Der spanische Vertreter habe dabei im Namen des Madrider Kabinetts betont, daß seine Anwei-mhett einzig und allein eine Höflichkeitskundgebung Spaniens gegenüber dem Westen bedeute, die es gebeten hätten, den Sitzungen beizuwohnen. Briand habe erklärt, er gäbe die Hoff- mmg nicht auf, daß die spanische Frage in befriedigter Weise gelöst werden winde. Zter Minister- rat genehmigte einstimmig die Haüung Ycmguas in dieser Frage.
Lin Memorandum Brasiliens an Argentinien.
wtb Buenos Aires, 10. Juni. (Gig. Funkm.). Das argentinische Ministerium dqs Aeußern erhielt ein brasilianisches Memorandum, welches die Haltung Brasiiliens zum Völkerbund darlegt und betont, daß Rio de Janeiro lediglich eine E i n- heitspolitik Amerikas unter Mitwir- kung Argentiniens wünsche. Die Regierung Argentiniens erwiderte, daß sie im Prinzip dem I Memorandum zuftimme, daß aber zu ihrem Schauern eine praktische Unterstützung unmöglich fei, da der argentinische Kongreß den Beitritt zum Döl- terbunb nicht ratifiziert habe.
Vandervelde über das Verhandlungsergebnis.
wtb Brüssel, 10. Juni. (Eig. Funkm). Außenminister Vandervelde hat den Vertretern der bei gischen Telegraphen-Agentur in Gens erklärt, der vorherrschende Eindruck aus den Besprechungen, die innerhalb der Sitzung des Bölkerbunütsrates stattUefunden haben, sei, daß die Frage des deutschen Eintritts bei der kommenden Sitzung keinen neuen Hindernissen begegnen oder wenigstens keinen unüberwindlichen. Der Vorschlag Lord Cecils, auf den man sich schon innerhalb des Völkerbundsausschusies zur Reorga- mfatinn des Rates geeinigt habe, ist angenommen worden. Da nun auch die Delegation Brasiliens und Spaniens an her Sitzung des Rates tollgenommen habe, könne man hoffen^ daß der
stenanfprüche sei erwiesen. Der Redner wendet sich scharf gegen dm Reichspräsidenten und erklärt; es sei nicht Aufgabe eines Staatsoberhauptes, in solcher Weise einseitig Partei zu ergreifen. Die Erklärung schließt mit einem Protest gegen die Parteilichkeit des Reichspräsidenten und fordert die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. (Beifall bet den Sozialdemokraten.)
Dem Reichstag ist durch das Auswärtige Amt nunmehr der am 14. Mai 1926 in Berlin unterzeichnete Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deuffchen Reich und dem Königreich Schweden zugegangen. Dieser Vertrag ist von einer ganz besonderen Bedeutung, weil mit ihm die Frage des besonderen Schutzes der Landwirtschaft verknüpft ist. In einer Denkschrift zu dem Gesetzentwurf macht die Reichsregierung von sich ans nachstehende Erwägungen geltend:
Der am 2. Mai 1911 abgeschlossene Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Schweden war am 31. Dezember 1919 von Schweden gekündigt worden. Er wurde sodann durch Notenwechsel verlängert und schließlich zum 16. März 1921 entgültig gekündigt. Zu Beginn des Jahre 1921 fanden zwischen den beiden Teilen in Berlin neue Verhandlungen über den Abschluß eines modus-vivendi-Abkommens statt; diese Verhandlungen führten jedoch zu keinem Ergebnis, das sich in einer für den deutschen Rohstoffbezug wichtigen Frage, nämlich der Frage der Erz- ausfuhr aus Schweden, Meinungsverschiedenheiten ergeben hatten. Es bestand daher nach Abbruch der Verhandlung feit April 1921 mit Schweden ein vertragloser Zustand, während deffen sich Deutschland und Schweden gegenseitig die meistbegünstigte Zollbehandlung gewährten. Auf beiden Seiten bestand indes der Wunsch, die beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen wieder auf eine feste vertragliche Grundlage zu stellen. Die Verhandlungen begannen am 19. März und tarnen mit der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages am 14. Mai zum Abschluß.
Dieser Vertrag ist auf dem Grundsatz der vollen gegenseitigen Meistbegünstigung aufgebaut, soweit nicht über die Meistbegünstigung hinaus auf einzelnen Gebieten die Gleichstellung mit den Inländern vereinbart worden ist. Der Grundsatz der Meistbegünstigung wird durchgeführt auf dem Gebiete des Betriebes von Handel, Schiffahrt und sonstigen Gewerben und von Berufen, auf dem Gebiete des Aufenthaltsund Nieberlastungsrechtes, des Erwerbs von beweglichem uni) unbeweglichem Vermögen, der Be
steuerung, der Rechte der Gesellschaften, der Behandlung der Handelsreisenden und Warenmuster, ferner hinsichtlich des Verkehrs auf den Eisenbahnen und der Seeschiffahrt; desgleichen haben sich beide Teile auf zolltariflichem Gebiete die gegenseitige Meistbegünstigung zugesagt. Der Grundsatz der Jnländerbehandlung gilt im wesentlichen für die inneren Abgaben, die Beförderung auf den Eisenbahnen und die Behandlung der See- und Binnenschiffe.
Im allgemeinen folgt der Dertragstext dem früheren deutsch-schwedischen Handelsverttag vom Jahre 1911. Die Bemerkung des Schlußprotokolls zu Artikel 1 stellt klar, daß die paßrechtlichen Vor- schriften sowie die von den vertragschließenden Teilen allgemein über die Beschäftigung ausländischer Arbeiter oder Angestellter erlassenen Bestimmungen durch den Verttag unberührt bleiben. Verhandlungen, durch welche auch der bisher bestehende Sichtvermerkszwang zwischen beiden Ländern aufgehoben werden soll, stehen bevor, Schweden hat sich hierzu grundsätzlich bereit erklärt.
Artikel 2 gewährt den Staatsangehörigen der beiden vertragschließenden Teile mit Einschluß de- juristischen Personen und der Handelsgesellschaften im Gebiete des anderen Teiles steuerlich« Gleichbehandlung mit den Jnlän« dem und den Angehörigen der meiftbegünftigtei Nation, und zwar in materieller wie in formeller Beziehung. Auf diese Weise wird eine durch keinerlei Sonderbesteuerung erschwerte Betätigung der Angehörigen des eines Teiles im Gebiete des anderen gewährleistet. Selbswerstöndlich ist, daß im Schlußprotokoll ausdrücklich hervorgehoben wird, daß die Jnländergleichstellung, abgesehen vom Feh- len der Inländereigenschaft, einen gleichen steuerlichen Tatbestand zur Voraussetzung hat. Mit der Jnländergleichstellung ist insbesondere erreicht, daß Deutschen Reichsangehörigen in Schweden bei der Besteuerung des Einkommens und des Vermögens dieselben steuerfreien Einkommens- und Vermö- gensteite und dieselben steuerfreien Abzüge wie den Schweden zu gewähren sind.
Die in der Schlußprotokollbestimmung enthaltenen Ausnahmen von der Jnländergleichstellung be*
_____________________ Den Folgen des verlorenen Krieges, der Verarmung des Volkes und der gesamten Vermögenslage der Fürsten wird ausreichend Rechnung getragen. Den Ländern soll zugeteilt werden, worauf sie ans Gründen der Kultur oder der Volksgesundheit Anspruch haben. Den Fürsten wird keine bessere Aufwertung zuteil als anderen Staatsbürgern. Andererseits werden die Fürsten auch nicht, tote das der Volksentscheid will, außerhalb der Grundrechte gestellt, auf die jeder Deutsche Anspruch hat.
Die Regierungsparteien geben sich der bestimmten Erwartung hin, daß der Reichstag sich der Notwendigkeit, ein solches Gesetz zur Verabschte- düng zu bringen, nicht verschließen wird.
V. D. Z. Berlin, 10. Juni. (Eig. Funkm.) Auf der Tagesordnung der Donnerstagsitzung des Reichstages steht die erste Beratung des Gesetz- Entwurfes über „die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals "egierenben Fürstenhäusern".
Eine bedeutsame Regierungserklärung.
Reichskanzler Dr. Marx gibt zu Beginn der Sitzung namens der Regierung folgende Erklärung cb: Der vorliegende Entwurf entspringt dem Versuch des Reichstages, die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den früher regierenden Fürstenhäusern durch Initia- t i v g e s e tz herbeizuführen. Die Regierung hat dieses gesetzgeberische Vorgehen von vornherein begrüßt und hat es in allen Phasen seiner Entwicklung mit Nachdruck unterstützt. Sie hat in eingehenden Verhandlungen die Regierungsparteien auf den Boden dieses Kompromißgesetz-Entwurfes zusammengeführt und bei der Fassung des Entwurfes weitgehend mitgewirkt. Sie hat schließlich, um über das Stadium der Ausschußberatungen hinaus zu positiven und praktischen Gesetzgebungs-Resultaten zu kommen, von s i ch aus denheute vorliegenden Gesetzentwurf beim Reichsrat eingebracht. Der Reichsrat hat diesen Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit angenommen. Die Reichsregierung legt entscheidenden Wert darauf, daß auf der Grundlage des jetzt zur Beratung ftehenden Gesetzentwurfes eine befriedigende Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern gefunden wird. Der Gesetzentwurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zu Grunde liegt, ist nach Auffassung der Reichsregierung keine solche annehmbare Lösung. Die grundlegenden Veränderungen, die in politischer, staatsrechtlicher und wirffchaftlicher Beziehung in der Nachkriegszeit ein» getreten sind, konnten die vermögensrechtlichen Be- zkehungen zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern nicht unberührt lasten. Nach der verfassungsmäßigen Ueberminbuitg der Revolution müssen die Grundlagen des Rechts allen Staatsbürgern gegenüber gewahrt werden. Zu ihnen gehören Rechtsgleichheit aller Staatsbürger 'und Unantastbarkeit,bes Privateigentums.
Die im Volksbegehren verlangte entschädigungs- kose Enteignung der ehemaligen Fürstenhäuser ist unvereinb ar mit diesen obersten Geboten eines Rechtsstaates. Demgegenüber HM die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die politischen und gesetzgeberischen Notwendigkeiten außer Acht zu las- -sen, die sich aus dem Wegfall der staatlichen Hoheitsstellung der Fürsten und aus der durch Krieg und Inflation hervorgerufenen allgemeinen Wolksverarmung ergeben. Die Auffassung der Reichsregierung, daß der vorliegende Gesetzentwurf feine befriedigende Lösung des Auseinandersetzungsproblems darstellt, wird von den Staatsreqierungen der an der Lösung dieser Frage in erster Linie beteiligten Länder, insbesonders von denen Preußen und Thüringen, geteilt.
Die Reichsregierung ist aber des weiteren auch
Eintritt Deuffchlands nicht mit dem Austtitt beider Mächte zusammenfallen werde.
Bevorstehendes Aufnahmegesuch der Türkei?
Der offiziöse „Petit Parisien" meldet aus Genf, daß infolge des zwischen Angora und London zustande gekommenen Vertrages in der Mofsulfrage mit dem Aufnahmegesuch der Türkei an den Völkerbund zu rechnen ist. Die diesbezüglichen Verhandlungen seien bereits eingeleitet. Die Begleitumstände für diesen türkischen Schritt werden zur Zeit als sehr günstig bezeichnet, da zwischen Angora und Moskau wegen der von der Türkei und ihren Nachbarn abgeschlossenen Verträge angeblich eine gespannte Stimmung herrschen soll.
Gras Beihlen in Genf tätlich angegriffen.
wtb Genf, 10. Juni. (Eig. Funkm.) Heute vormittag kam es in den Wandelgängen des Bölter- bundshaufes kurz nach ^11 Uhr zu einem utv liebsamen Zwischenfall. Ein gewisser Iwan de Justh, der sich als Generalsekretär der ungarischen republikanischen Partei bezeichnete, stellte den ungarischen Ministerpräsidenten, Graf Beth- len, und gab ihm eine Ohrfeige. 4
Die Stützungsaktion des Franken.
Keine Umbildung des Kabinetts.
Die Havasagentur veröffentlicht folgende Erklärung: In dem Mittwoch vormittag abgehaltenen Ministerrat hat vollständige Uebereinftimmung darüber geherrscht, daß es notwendig fei, die für die Stützungsaktion notwendigen Maßnahmen schleunigst durchzuführen. Die Regierung sei davon überzeugt, daß ihr die Mitwirkung des Parlaments bei dem nationalen Werk der Verteidigung des Franken nicht fehlen werde. Unter diesen Umständen sei die Frage einer Umbildung d es Kabine 11s, worüber in den Wandelgan- gen der Kammer Gerüchte in Umlauf gesetzt worden seien, nicht einmal aufgeworfen worden. Finanzminister Peret hat sich nach dem Ministerrat geweigert, irgendeine Frage zu beantworten und darauf hingewiesen, daß er entschlossen sei, an ihn gestellte Fragen in Zukunft überhaupt nicht mehr zu beantworten, sondern für die Oeffentlichkeit bestimmte Mitteilungen Presse schriftlich zugehen zu lasten.
Der Finanzminister im Senatscrusfchutz.
Finanzminister Peret beantwortete im Fiw. ausschuß des Senats einen ihm vorgelegten Fragebogen über die Lage des Schatzamtes, die Währungskrise und die Kapitalflucht. Er legte die bereits aus der Sitzung des heutigen Ministerrats bekannten Maßnahmen dar und trat der Austastung des Ausschusses bei, daß ein Land wie Frankreich unmöglich der täglichen Unsicherheit auf dem Devisenmarkt ausgeliefert sein dürfe. Dre Regierung arbeite deshalb besonders auf diesem Gebiete einen vollständigen Plan für die S tü tz - ungdes Franken aus. Peret erklärt formell, daß die Regierung den Goldbestand der Bank von Frankreich nicht angerührt habe und auch nicht anrühren könne. Was den Morgan-Fonds betreffe, so fei er noch weit davon entfernt erschöpft zu fein. Der Finanzausschuß des Senats wird eine Sondersitzung abhalten, um über die aufgeworfenen Probleme zu beraten und der Regierung das Ergebnis zu unterbreiten.
FuldaerZeüung
Anzeiger für die Stadt und den kreis Fulda. Amtliches kreisblatt. ______
kt Auffassung die überwiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringenden Wunsch und den Anspruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für ein innenpolitisches Gebot, das G e- f e tz, über dessen Einzelheiten monatelang in der eingehendsten Weise beraten worden ist, nunmehr mit aller nur möglichen Beschleunigung zu verabschieden. Die Reichsregle- rung möchte dabei keinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig fein würde, anzunehmen, daß sie nach einem verneinenden Ergebnis des Volksentscheides von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen tonnte. Die Reichsregierung wird auch dann mit aller Entschiedenheit auf eine gesetzgeberische > Behebung im Geiste der Vorlage bringen und würde bte ihr gebotenen erscheinenden Konsequenzen nicht scheuen, falls sich im Reichs- tag endgültig die Unmöglichkeit des Zustandekommens eines Abfindungsgesetzes ergeben sollten.
Sie erklären mit nachdrücklichstem Ernst, daß sie alles daranfetzen werden, den vorliegenden Gesetzentwurf in allen wesentlichen Bestandteilen zur Annahme zu bringen. In ihm soll ein Gesetz geschaffen werden, das der ver- änderten staatsrechtlichen Stellung der Fürstenhäuser entspricht. Das Gesetz totrb den Fürsten nur das Vermögen belassen, welches sie als unzweifelhaftes Privateigentum erworben haben.