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FuldaerZettung
Anzeiger für die Stabf und den Kreis Fulda.
Nr. 99.
Erscheint tttfjimal wöchentlich Wochenbe lagen: .Illustrierte Beilage" und ..BuchenblStter" Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernkvrecher Nr. 9.
Monatlicher BerngrvreiS: 1 BO Mk.
Zrettag, 30. April 1926.
Amkliches Kreisblakk.
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Zatzrg. 53.
Mstesabfiu-ung Md Krage der Ctaatsjorm.
Die Debatte im Reichstag. — (Es kommt zum Volksentscheid. — Der Kompromißantrog tritt in den Hintergrund. — Graf Westarp ruft zum Zeldzug für die Monarchie und die Hohenzollern.
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im Reichstag
am Mittwoch kam es zeitweilig zu lebhaften Zu- jsammenstößen. Die Völkischen hatten gleich- zeittg einen Gesetzentwurf über die Enteign nung der Banken und Börsen eingebracht. Än einem anderen Antrag verlangten sie die Unzu- lässigkeitserklärung des Volksentscheids über diese Abfindungsfrage.
Für die Sozialdemokraten sprach der radi- kale Dr. Rosenfeld. Er warf den Fürsten „uncr- sättliche Habgier" vor und verwies besonders auf das Beispiel des Herzogs Ernst von Coburg., Der Redner polemisierte gegen 'b t e Reichsregierung, die sich mit ihrem Gutachten über die verfassungsändernde BedeuNing des Enteigrmngsgefetzes und des Kompro- »lisses auf die Seite der Deutschnationalen gestellt habe. — Für die Deutschnationalen sprach Graf Westarp. Gr betrachtet die 27 Millionen Wähler, die sich nickst ein» gezeichnet haben, als Gegner des Lnteignungsgesetzes. Wenn das deutsche Volk besser aufgeklärt würde, so tverde es sich gegen den Versuch, die Fürsten zu enteignen, aufbäumen. (Abg. Rosenbaum (Kamm.): „®e» gen die Unverschämtheit eines Westarp!" — Ordnungsruf gegen den Zwischenrufer. — Abg. Stube (Völk.): »Synagoge ruhig!") Westarp verherrlichte die Taten | i*r Hohenzollern und verteidigt Wilhelm II., daß er -mn 9. November 1918 nach Holland geflohen sei. Er habe stch aus Deutschland entfernt, um den Bürger- krieg zu vermeiden und in seiner Person ein Hindernis für einen günstigen Frieden wegzuräumen. Die Reoo- lutlonsgeroinnler zeigen sich in ihrer jämmerlichen Niedrigkeit. Wenn ihre Namen längst vergessen sind, werden die Namen unserer deutschen Fürsten noch in hellem glanze erstrahlen. (Stürm. Händeklatschen bei den Deutschnationalen, Pfui-Rufe und Pfiffe links.) Abg. ' 2r. Wunderlich (D. Lp.) gibt für seine Fraktion eine kurze Erklärung ab, in der es heißt: Die Dolkspartei steht tn der Enteignungsvorlage eine brutale Entrech- hing einer Gruppe von Staatsbürgern. Diese Ent- -echtung widerspricht nicht nur dem Wortlaut, fonbem
Im Rechtsausschuß des Reichstages, der über den Antrag der Regierungsparteien zur Frage der Lermögensauseinandersetzung mit den Fürsten zu beraten hatte, ist es zur V e r t a g u n g auf unbestimmte Zeit gekommen. Der Vertreter des Zentrums und Vater des Kompri.mißentwurfes, Abg. Schulte, mußte einsehen, daß weder Deutschnationale noch Sozialdemokraten bereit waren, die s a ch- l i ch e Regelung der Vermögensfrage mit zu ermöglichen. Die Flügelvarteien haben sich anscheinend entschlossen, in Der Abfindungsfrage nicht allein die vermögensrechtlichen Streitpunkte zu klären, sondern staatspolitische Fragen, hie Monorchie, hie Republik, zum Austrag zu bringen. Welche Folgen sich aus solchem Streit im Augenblick schwerer deutscher Wirtschaftsnot, angesichts von Millionenheeren von Arbeitslosen, ergeben können, scheint den Parteistrategen auf der Linken und auf der Rechten leider eine Frage untergeordneten Ranges zu sein. Die Regierungsparteien haben also den Kampf um ihren Kompromißantrag aufgeben müssen. Die Demokraten haben nun ihrerseits einen Zusatzantrag zu dem Entwurf auf Enteignung eingebracht, der dem Volksbegehren zu Grunde lag. Danach soll die Enteignung stattfinden, aber an die Fürsten eine auskömmliche Rente bezahlt werden. Das Zentrum erwägt fetzt den Gedanken, da auch der demokratische Zu- satzanttag für seine grundsätzlichen Anschauungen den Enteignungsantrag nicht tragbar macht, mit einem neuen selbständigen Antrag vorzugehen und es den Parteien im Reichstag zu überlassen, ob sie einen solchen Antrag zu Fall bringen und damit vielleicht die Verantwortung übernehmen wollen, daß der Volksentscheid den Enteignungsanrrag zum Gesetz erhebt und schwerste Gefahren über das Vaterland Heraufziehen.
Im Reichstag sind am Mittwoch bei der ersten Beratung des in der Fürstenabfindungssache durch Volksbegehren eingebrachten Gesetzentwurfes klärende Reden gehalten worden. Dem Standpunkt, der in der Abfindungsfrage vom Zen- trum eingenommen wird, entspricht die zu dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens gegebene
» Stellungnahme der Reichsregierung.
Es heißt darin u. a.:
Die entschädigungslose Enteignung des gesamten Der- mBgens bet Fürsten, wie sie der Entwurf vorsieht, widerspricht b e n Grundsätzen, die in einem Rechts st aate die Grundlagen für jeden Gesetzgebungspunkt zu bilden haben. Die Reichsregierung ver- mag daher den Inhalt des Entwurfes nicht als brauchbare Unterlage für die Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern anzusehen und spricht sich auf bas Entschiedenste gegen die Annahme des Entwurfs durch den Reichstag aus. Dagegen kann nach Ansicht der Reichsregierung eine angemessene Regelung der Ausemandersetzungsfraqe nach den Grundsätzen des zur Zeit der Beratung des Rechts- ausschusies des Reichstags unterliegenden Entwurfs eines Gesetzes über die vermögen', rechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vor- mals regierenden Fürstenhäusern (sog. Kompromißentwurf) erfolgen.
Ferner ist dem Gesetzentwurf eine gutachtliche Äußerung zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des durch das Volksbegehren begehrten Entwurfes eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen beigegeben, die inzwischen 'a auch durch die Presse bekannt gegeben worden ist. Diese Verfassungsmäßigkeit wird ausdrücklich verneint und demgemäß der begehrte Gesetzentwurf als verfassungsändernd betrachtet.
Bei der Beratung
auch dem Geist der Verfassung Abg. Neu bauer lKomm.) bezeichnet das Ergebnis des Volksbegehrens als den eindeutigen Ausdruck des Volkswillens für die Fürstenenteignung. (Die Abgeordneten der Deutschnationalen und der Deutschen Dolkspartei verlassen den Saal.) Für die angeblich Wehrlosen arbeiten die Fürstenknechte aus den Part,eien der Rechten, wie Graf Westarp. (Präs. Löb« rügt diese Bemerkung.) Abg. v. Richthofen (Dem.) wendet sich gegen die Rede des Abg. Graf Westarp. In den Fragen der Auseinander- setzung mit den Fürstenhäusern werde die Anwendung des geltenden formalen Rechts zum schlimmsten Unrecht gegen das Volk. Darum fei eine gesetzliche Regelung nicht zu umgehen. Abgesehen davon, daß die Ser- bienfte mancher Fürsten sehr umstritten sind, hat allein die Existenz der vielen deutschen Fürstenhäuser die nationale Zerrissenheit des deutschen Volkes verschuldet. Die Fürstenfamllien können nicht von der deutschen Schicksalsgemeinschaft ausgenommen werden. Man kann nicht ihnen allein ihr früheres Vermögen sichern, während alle andern Volksgenosien als Folge der allgemeinen deutschen Not vieles, manche alles verloren haben. Reichsinnenminister Dr Külz: Die Rsichsregierung hat von vornherem ausgesprochen, daß sie mit dem durch das Volksbegehren geforderten Enteignungsgesetz nicht einverstanden ist. Auch die sozialistischen Regierungen nach der Revolution haben stch immer gegen entschädigungslose Enteignung ausgesprochen. Die Revolution hat versäumt, das Revolutionsproblem der Auseinandersetzung mit den Fürsten zu lösen. Die zu weitgehenden Ansprüche der Fürsten- Vertreter haben jetzt das Problem neu aufgerollt. Unter dem parlamentarischen Regime wäre es erwünscht, daß die Losung nicht auf plebiszitärem, sondern auf par- lamentarischem Wege erfolgt. Die Kommunisten verfolgen mit dem Volksentscheid noch politische N e b e n z i e l e, die die Regierung unmöglich billigen kann. In der kommunistischen Presie kann man lesen, der Volksentscheid müsie benutzt werden, um den Sturz der Regierung, die Auflösung des Reichstages zu erret- chen und um den Kampf gegen die sozialdemokratischen Führer zu führen. (Hört!)
Die Debatte wird am Donnerstag fortgesetzt werden.
Der neue Vorschlag des Zentrums.
Die Zentrumsfraktton des Reichstages hat nach der Plenarsitzung eine Sitzung abgehalten und de. schloffen, zur zweiten L-efung des Bolksentfcheidge- setzes einen neuen Vorschlag einzubringen, dessen § 1 lautet: „lieber alle nicht erledigten Streitfragen zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern betreffend die ver« mögensrechtliche Auseinandersetzung einschließlich der Auslegung bereits abgeschlossener Auseinandersetzungen entscheidet ein besonderes Gericht. In diesem Gericht muffen Laien maßgebend Mitwirken." § 2 stellt für die Auseinandersetzung als Grundsatz auf, daß infolge der Staatsum- wAzung 1918 die staatsrechtliche Stellung der Fürstenhäuser und ihrer Mitglieder bezüglich ihres Der- HAtniffes zu den bisher in ihrem Besitz oder ihrer Nutznießung befindlichen Vermögensstücke völlig verändert sei, und daß al? Privateigentum eines Fürstenhauses nur das gelten könne, was nachweislich auf Grund eines privatrechtlichen Titels mit Ausnahme der Ersitzung erworben wurde, sei es mit privaten Mitteln oder unentgeltlich, jedoch nicht gegen Leistungen, die sie nur kraft ihrer staats, rechtlichen Stellung bewirken konnten. Die Folgen des verlorenen Krieges und der Verarmung des Volkes müßten die Fürstenhäuser mittrogen. Da- bei sei auch die gesamte Vermögenslage der Für- stenhäuser und der ihnen verbleibende Anteil am Eesamtgrundbesitz des Landes entscheidend zu berücksichtigen. Bei Aufwertungsansprü. chen dürften die Fürstenhäuser nicht besser gestellt werden als anders Staatsbürger.
Die Zentrumsfraktion wird diesen Anttag hn Plenum des Reichstages als Initiativgesetzentwurf einbringen, um ihn zusammen mit dem Enteig- nungsgesetz zum Gegenstand des Volksentscheids zu machen. Der Vorschlag des Zenttums übernimmt, wie man sieht, aus dem den Rechtsausschuß vorliegenden Kompromiß eine Reihe wesentlicher Bestimmungen, läßt aber das Detail beiseite und überweist seine Regelung einem späteren Reichsgesetz. Die anderen Fraktionen des Reichstages haben zu dem neuen Vorschlag noch nicht Stellung genommen. Er wird wahrscheinlich, wenn er neben dem Ent» etgnungsgefeb an das Plenum kommt, mit diesem zugleich dem Rechtsausschuß überwiesen werden. Die Zentrumsftaktion nimmt an, daß ihr neuer An. trag nicht verfassungsändernder Natur tst und des- halb mit einfacher Mehrheit angenommen werden könne. n
Der völkische Vemvnstrativnsantrag
Die völkische Reichstagsfraktion hat, wie schon erwähnt, einen Gesetzentwurf eingebracht, den sie dem Reichstag zusammen mit dem Fürstengesetz hm Volksentscheid zu unterbreiten versuäst und in dem die Enteignung der Vermögen der „Bank, und Börsenfürsten", der feH 1. August 1914 zugezogenen Ostjuden und Fremdstämmigen, ferner der durch Kriegs-, Revolutions-, Inflations- oder Deflationsgewinne erworbene Vermögenszuwachs gefordert wird. Der Antrag ist von f ä m l l i ch e n 15 völkischen Abgeordneten, unter ihnen Ludendorff und Dr. B e st, unterzeichnet.
Das Zentrum wird diesen Anttag, in dem Leute rote Ludendorff von der gleichen Mißachtung des Eigentums ausgehen, wie die Sozialisten iinfl Kom
munisten von einer solchen Mißachtung bei ihrem Fürstenenteignungsantrag ausgehen, bekämpfen.
Das passive Reichskabinett.
Da? Reichskabinett hat sich Mittwoch abend mit der Sage beschäftigk, die durch die Stellungnahme der Parteien in der Frage der Fürstenabfindung entstanden ist. Wie der „Lokalan'nger" wissen will, ist das Kabinett dabei, erneut z der Auffassung gelangt, an seiner bisherigen p af 11 b e n Einstellung zu dieser Frage auch weiterhin fr st zuhalten.
Preußische Landtag.
Das Haus setzte am Mittwoch die Beratung des landwirtschaftlichen Haushalts mit der Einzelberatung fort. Minister Steiger verweist auf den Beschluß des Reichsrates, daß eine Senkung der Zuckersteuer eintreten solle. Es folgt dann die Abstimmung zum Wohlfahrtshaushalt, bei dem Abstriche von 2 Millionen Mark vorgenommen werden. Ein Antrag der Wirtschaftlichen Ver« etntgung auf Auflösung be? Wohlfahrtsministeriums wird abgelehnt. Bei der weiteren Beratung des landwirtschaftlichen Haushalts betont Minister Steiger, daß die Landwirtschaftsschulen jetzt einen höheren Staatszuschuß erhielten, als vor dem Kriege. Nach weiterer Debatte wird die Einzelberatung des Landwirtschaftsetats beendet und das Haus vertagt sich um 7 Uhr auf Donnerstag 12 Uhr.
von den Kriegsschauplätzen,
Suelba.
Der Hauptpunkt der Drusen in Syrien, Sueida, ist von den Franzosen erobert worden. Wi« „Motin" mitteilt erklärt man in amtlichen Kreisen, daß die Drusen bet den Kämpfen um die Eroberung von Sueida 15 0 0 Mann Verluste gehabt hätten. Wie Havas aus Beirut berichtet, stellt sich nach den bekanntgewordenen Einzelheiten über die Einnahme von Sueida heraus, daß dis Schlacht sehr erbittert und vollkommen der europäischen Kriegsführung angepaßt gewesen sei. Der von elf französischen Bataillonen unternommene Angriff brach nach sechsstündigem Kampfe den Widerstand von 6000 Drusen, die eine ziemlich große Anzahl von Maschinengewehren zur Verfügung hatten. Die Verluste der Franzosen belaufen sich auf 80 Tote und 270 Verwundete. Die Verluste des Gegners sind sehr beträchtlich.
Die Verhandlungen in Marokko.
Havas berichtet aus U d f ch d a, die Rif-Dele- gierten, die jetzt die Einzelheiten des Planes der Ausführungsbestimmungen kennen, lehnten diese Ausführungsbestimmungen auch unter Vorbehalt gewisser Abänderungen a b. Unter diesen Umständen schienen die Ansichten als miteinander unversöhnlich. Da die spanische und die französische Regierung gefordert hätten, daß b i s z u m 1. Mai eine Entscheidung getroffen werde, werde man alsdann über die wirklichen Absichten der Rlf- leute Bescheid wiflen.
England Müh hie Frage deutscher
Mnialmandate.
rotb London, 29. April. (Eig. Funkm.) „Daily Herold" berichtet: Die Andeutung, daß, wenn Deutsckfland in den Völkerbund eingetreten ist, es ein Kolonialmandat, wahrscheinlich in Afrika, erhalten werde, hat einige Bestürzung in City-Kreisen, die an Afrika interessiert sind, erzeugt. Dies gelangt in einem Schreiben zitm Ausdruck, das Konrad Walsh an Chamberlain gerichtet hat, in dem er anfragt, ob irgend eine Veränderung in der Politik der britischen Regierung hinsichtlich der polittschen Zukunft des Tan- aanyika-Gebietes eingetreten fei. Laut „Daily Herold" antwortet Chamberlain, daß kein Grund für die Annahme bestehe, die britische Regierung hätte ihre Politik mit Bezug auf das Tcmganyika- Gebiet geändert ober beabsichtige eine Aenderung dieser Politik.
Frankreich und der Berliner Dertrag
Zum deutsch-russischen Vertrag schreibt der „Inttcmsigeant", für Deutschland sei dieser Vertrag eine schöne Leistung. Ganz in Verschwiegenheit eingehüllt lege er von nun an das Schicksal Polens in die Hände Deutschlands. Zu gleicher Zeit sichere er das Reich in einem Kriege mit einer dritten Macht gegen jeden wirtschaftlichen und finanziellen Boykott durch andere Länder. Man dürfe jedoch nicht muttos werden. Man müsie die Antwort auf diesen Vertrag suchen. Das sei nicht unmöglich, besonders, wenn England sich endlich entschlösie, die deutsche Gefahr zu verstehen.
Die „Information" schreibt: Was auch die deutschen Zeitungen behaupten mögen, der Berliner Vertrag ähnelt weder dem Vertrag von Rapollo, der ein Finanz- und Wirtschaftsverttag ist, noch dem russisch-türkischen Vertrag, der ein Vertrag des Nichtangreifens und der gegenseitigen Neutralität ist. Der Berliner Vertrag scheint von der Politik von Locarno weiter denn je entfernt zu sein.
Der „Temps" beschäftigt sich wiederum mit dem deutsch-russischen Vertrage' und erörtert vor allem die Stellung Berlins gegen Moskau und Genf im Hinblick auf feine offiziellen Verpflichtungen, die es beim Eintritt in den Völkerbund auf Grund Art. 16 auch nach der Interpretierung von Genf zu übernehmen haben werde. Er kommt zu der Schlrrßfolgerung, der deutsch-russische Vertrag fei voller Fallen und Schliche. Wenn Deutschlands Anwesenheit in Gens die Wirkung haben sollte, den Völkerbundsrat lahmzulegen und be- rechtigten Sanktionen gegen einen eventuellen Angreifer Hindernisse zu bereiten, dann würde man sich vor einer absolut neuen Lage befinden. Die an der Aufrechterhaltung des Friedens auf der Grundlage der bestehenden Verträge interessierten Mächte hätten die Pflicht, mit aller angebrachten Sorge die Garantien für die allgemeine Sicherheit zu prüfen.
lieber die Abrüstung.
Der belgffche Außenminister Vandervelde erklärte über die Abrüstung im Senat u. a.: Die Regierung wird ihre Vertteter anweisen, zu sorgen, daß gründliche Arbeit geleistet wird und die mili- tärischen Machtmittel der Staaten in jeder Form erfaßt werden. Die Regierung wird den belgischen Vertretern zur Pflicht machen, die besonders bedrohte Lage Belgiens zu berücksichtigen und auf die von Belgien getroffenen weitgehenden Abrüstungsmaßnahmen hinzuweisen. Vandervelde verwies auf die Schwere der von Belgien in dieser Hinsicht übernommenen internationalen Verantwortung. Er erklätte: Wenn Belgien seine Beteiligung an den Arbeiten der Genfer Konvention denkbar emst nehmen muß, so geschieht dies nicht mir, um das Wiederaufleben des Wettrüstens zu verhindern, sondern auch, um die schon von der Brüsseler Finanzkonferenz geforderttn Ersparnisse in den öffentlichen Ausgaben durchzuführen.
Die Preissenkungsaktion.
In der hier schon gemeldeten Rede des R e i ch s ka n z l e r s auf dem Industrie- und Handelstag kam er auch dann auf die Preissenkungsaktion der Reichsregierung zu sprechen, die nicht den ungeteilten Beifall aller Wirtschaftskreise gefunden habe. Es sei gewiß richtig, daß Preissteigerungen auf verschiedenen Gebieten eingetreten seien. Das dürfte aber nicht darüber hinwegtäiffchen, daß die Aktion im allgemeinen gute Wirkungen gezeitigt habe. Daß sie erfolglos gewesen sei, könne nur behaupten, wer der Regierung politisch entgegentreten wolle Der Kanzler nannte zum Beweise den gesunkenen Lebenehal- tungsindex und besonders die erhebliche Senkung der Preisspanne zwischen Diehpreisen und Fleischpreisen. Aus die Verminderung solcher Spannen komme der Erfolg der Preissen- kungsbewegung heraus. Bei aller Anerkennung des Grundsatzes, daß sich in der Preisgestaltung die Wirtschaftsgesetze auswirken, Handels es sich doch darum, dieses freie «Spiel nicht durch Uebernahme von Sonderverbindungen in unnatürlicher Weife hemmen zu lassen. Daneben sei es nur ein Teil der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Regierung und Wirtschaft, wenn die Regierung auch ihrerseits den Wirtschaftsk reifen zurufe, jeden Aufwand auf seine wirtschaftliche Notwendigkeit nachzuprüfen. Die Regierung begrüße die Arbeiten des Reichskuratormms für Wirtfchaftlich- keit. Sie wolle nach aller Möglichkeit unter gemeinschaftlicher staatspolitischer Würdigung des Möglichen im Einvernehmen mit den Wirtichaftskreifen handeln. Die Bemühungen der Reichsregierung seien nicht nur darauf gerichtet, alles zum Wiederaufbau der Wirtschaft zu tun, sondern sie wolle auch die Ueberzeucmng in den Wirtschastskreisen stärken, daß es wirklich aufwärts gehe. Solche Ueberzeu- gung fei notwendig, damit nicht durch unberechtigte Zurückhaltung objektive Möglichkeiten verpaßt roür-
den. Sie fei auch begründet, weil trotz aller Not der Gegenwart die Anzeichen für ein Voranjchreiten deutlich erkennbar feien, allerdings nur langsam und schrittweife, aber nachdem alle Inflations- erscheinungen beendet seien und nachdem die weltpolitische Beruhigung zunehme, auf nunmehr hoffnungsvolleren Bahnen. (Lebhafter Beifall.)
Die Zuckersteuersenkung.
AuS Berlin wird mitgeteilt:
Bei Verabschiedung des Gesetzes übet Steuer- Milderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage hat der Reichstag auch eine Entschließung angenommen, die sich mit der Senkung der Zuckersteuer beschästtgt. Die Entschließung ersucht die Reichs- regierung, bis zum 1. Oktober durch Steigerung des Erttages aus dem Branntweinmonopol über den Etatsvoranschlag 1926 hinaus erhöhte Summen aus der Besteuerung des Branntweins bereitzustellen. Aus diesen Summen sollen die Mittel zu einer fühlbaren Senkung der Zuckersteuer entnommen werden. Voraussetzung für die Herabsetzung der Steuern würde hiernach sein, daß sich auS dem Branntweinmonopol nennenswerte Mehr- erträae erzielen lassen. Das ist aber unter der Herrschaft des geltenden Gesetzes über das Branntweinmonopol nicht zu erwarten. Ob die in Aussicht genommene Aenderung des Gesetzes diesen Erfolg herbeiführen kann, wird davon abhängen,, welche endgültige Fassung das neue Gesetz erhält. Weiter ist zu berücksichtigen, daß die Zuckersteuer zu den verpfändeten Einnahmen gehört, und daß hieraus sich einer Herabsetzung der Steuer nicht überwindbare Schwierigkeiten entgegenstellen können. Es läßt sich hiernach nicht voraussehen, welches Schicksal die gewünschte Zuckersteuersenkung haben wird. Solltt sie verwirklicht werden können, so würde jedenfalls bei der Bestimmung des Zeitpunktes ihrer Inkraftsetzung auf die Belange der Zuckerindustrie und des Handels alle Rücksicht zu nehmen fein.