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FuldaerZettung

Anzeiger für die Stabf und den Kreis Fulda.

Nr. 99.

Erscheint tttfjimal wöchentlich Wochenbe lagen: .Illustrierte Bei­lage" und ..BuchenblStter" Rotationsdruck und Verlag der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernkvrecher Nr. 9.

Monatlicher BerngrvreiS: 1 BO Mk.

Zrettag, 30. April 1926.

Amkliches Kreisblakk.

^nreigen- Prell« Kleinteile (Colonel) okal 0,15 Goldmar auswärts 0.20 «oldmark. Reklame,eil« lokal c,6 Soldmari auSwSrtS 0.80 Soldmark

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Zatzrg. 53.

Mstesabfiu-ung Md Krage der Ctaatsjorm.

Die Debatte im Reichstag. — (Es kommt zum Volksentscheid. — Der Kompromißantrog tritt in den Hintergrund. — Graf Westarp ruft zum Zeldzug für die Monarchie und die Hohenzollern.

&

im Reichstag

am Mittwoch kam es zeitweilig zu lebhaften Zu- jsammenstößen. Die Völkischen hatten gleich- zeittg einen Gesetzentwurf über die Enteign nung der Banken und Börsen eingebracht. Än einem anderen Antrag verlangten sie die Unzu- lässigkeitserklärung des Volksentscheids über diese Abfindungsfrage.

Für die Sozialdemokraten sprach der radi- kale Dr. Rosenfeld. Er warf den Fürsten „uncr- sättliche Habgier" vor und verwies besonders auf das Beispiel des Herzogs Ernst von Coburg., Der Redner polemisierte gegen 'b t e Reichsregierung, die sich mit ihrem Gutachten über die verfassungsändernde BedeuNing des Enteigrmngsgefetzes und des Kompro- »lisses auf die Seite der Deutschnationalen gestellt habe. — Für die Deutschnationalen sprach Graf Westarp. Gr betrachtet die 27 Millionen Wähler, die sich nickst ein» gezeichnet haben, als Gegner des Lnteignungsgesetzes. Wenn das deutsche Volk besser aufgeklärt würde, so tverde es sich gegen den Versuch, die Fürsten zu ent­eignen, aufbäumen. (Abg. Rosenbaum (Kamm.): „®e» gen die Unverschämtheit eines Westarp!" — Ordnungs­ruf gegen den Zwischenrufer. — Abg. Stube (Völk.): »Synagoge ruhig!") Westarp verherrlichte die Taten | i*r Hohenzollern und verteidigt Wilhelm II., daß er -mn 9. November 1918 nach Holland geflohen sei. Er habe stch aus Deutschland entfernt, um den Bürger- krieg zu vermeiden und in seiner Person ein Hindernis für einen günstigen Frieden wegzuräumen. Die Reoo- lutlonsgeroinnler zeigen sich in ihrer jämmerlichen Nie­drigkeit. Wenn ihre Namen längst vergessen sind, wer­den die Namen unserer deutschen Fürsten noch in hellem glanze erstrahlen. (Stürm. Händeklatschen bei den Deutschnationalen, Pfui-Rufe und Pfiffe links.) Abg. ' 2r. Wunderlich (D. Lp.) gibt für seine Fraktion eine kurze Erklärung ab, in der es heißt: Die Dolkspartei steht tn der Enteignungsvorlage eine brutale Entrech- hing einer Gruppe von Staatsbürgern. Diese Ent- -echtung widerspricht nicht nur dem Wortlaut, fonbem

Im Rechtsausschuß des Reichstages, der über den Antrag der Regierungsparteien zur Frage der Lermögensauseinandersetzung mit den Fürsten zu beraten hatte, ist es zur V e r t a g u n g auf unbe­stimmte Zeit gekommen. Der Vertreter des Zen­trums und Vater des Kompri.mißentwurfes, Abg. Schulte, mußte einsehen, daß weder Deutschnatio­nale noch Sozialdemokraten bereit waren, die s a ch- l i ch e Regelung der Vermögensfrage mit zu er­möglichen. Die Flügelvarteien haben sich anschei­nend entschlossen, in Der Abfindungsfrage nicht allein die vermögensrechtlichen Streitpunkte zu klä­ren, sondern staatspolitische Fragen, hie Monor­chie, hie Republik, zum Austrag zu bringen. Welche Folgen sich aus solchem Streit im Augenblick schwerer deutscher Wirtschaftsnot, angesichts von Millionenheeren von Arbeitslosen, ergeben können, scheint den Parteistrategen auf der Linken und auf der Rechten leider eine Frage untergeordneten Ranges zu sein. Die Regierungsparteien haben also den Kampf um ihren Kompromißantrag auf­geben müssen. Die Demokraten haben nun ihrer­seits einen Zusatzantrag zu dem Entwurf auf Enteignung eingebracht, der dem Volksbegeh­ren zu Grunde lag. Danach soll die Enteignung stattfinden, aber an die Fürsten eine auskömmliche Rente bezahlt werden. Das Zentrum erwägt fetzt den Gedanken, da auch der demokratische Zu- satzanttag für seine grundsätzlichen Anschauungen den Enteignungsantrag nicht tragbar macht, mit einem neuen selbständigen Antrag vorzugehen und es den Parteien im Reichstag zu überlassen, ob sie einen solchen Antrag zu Fall bringen und damit vielleicht die Verantwortung übernehmen wollen, daß der Volksentscheid den Enteignungsanrrag zum Gesetz erhebt und schwerste Gefahren über das Vaterland Heraufziehen.

Im Reichstag sind am Mittwoch bei der ersten Beratung des in der Fürstenabfindungssache durch Volksbegehren eingebrachten Gesetz­entwurfes klärende Reden gehalten worden. Dem Standpunkt, der in der Abfindungsfrage vom Zen- trum eingenommen wird, entspricht die zu dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens gegebene

» Stellungnahme der Reichsregierung.

Es heißt darin u. a.:

Die entschädigungslose Enteignung des gesamten Der- mBgens bet Fürsten, wie sie der Entwurf vorsieht, wi­derspricht b e n Grundsätzen, die in einem Rechts st aate die Grundlagen für jeden Gesetzge­bungspunkt zu bilden haben. Die Reichsregierung ver- mag daher den Inhalt des Entwurfes nicht als brauch­bare Unterlage für die Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemals regierenden Fürstenhäusern anzusehen und spricht sich auf bas Entschiedenste gegen die Annahme des Entwurfs durch den Reichstag aus. Dagegen kann nach Ansicht der Reichsregierung eine an­gemessene Regelung der Ausemandersetzungsfraqe nach den Grundsätzen des zur Zeit der Beratung des Rechts- ausschusies des Reichstags unterliegenden Entwurfs eines Gesetzes über die vermögen', rechtliche Auseinander­setzung zwischen den deutschen Ländern und den vor- mals regierenden Fürstenhäusern (sog. Kompromißent­wurf) erfolgen.

Ferner ist dem Gesetzentwurf eine gutachtliche Äußerung zu der Frage der Verfassungs­mäßigkeit des durch das Volksbegehren be­gehrten Entwurfes eines Gesetzes über Enteignung der Fürstenvermögen beigegeben, die inzwischen 'a auch durch die Presse bekannt gegeben worden ist. Diese Verfassungsmäßigkeit wird ausdrücklich ver­neint und demgemäß der begehrte Gesetzentwurf als verfassungsändernd betrachtet.

Bei der Beratung

auch dem Geist der Verfassung Abg. Neu bauer lKomm.) bezeichnet das Ergebnis des Volksbegehrens als den eindeutigen Ausdruck des Volkswillens für die Fürstenenteignung. (Die Abgeordneten der Deutschna­tionalen und der Deutschen Dolkspartei verlassen den Saal.) Für die angeblich Wehrlosen arbeiten die Für­stenknechte aus den Part,eien der Rechten, wie Graf Westarp. (Präs. Löb« rügt diese Bemerkung.) Abg. v. Richthofen (Dem.) wendet sich gegen die Rede des Abg. Graf Westarp. In den Fragen der Auseinander- setzung mit den Fürstenhäusern werde die Anwendung des geltenden formalen Rechts zum schlimmsten Unrecht gegen das Volk. Darum fei eine gesetzliche Regelung nicht zu umgehen. Abgesehen davon, daß die Ser- bienfte mancher Fürsten sehr umstritten sind, hat allein die Existenz der vielen deutschen Fürstenhäuser die na­tionale Zerrissenheit des deutschen Volkes verschuldet. Die Fürstenfamllien können nicht von der deutschen Schicksalsgemeinschaft ausgenommen werden. Man kann nicht ihnen allein ihr früheres Vermögen sichern, während alle andern Volksgenosien als Folge der allgemeinen deutschen Not vieles, manche alles ver­loren haben. Reichsinnenminister Dr Külz: Die Rsichsregierung hat von vornherem ausgesprochen, daß sie mit dem durch das Volksbegehren geforderten Enteignungsgesetz nicht einverstanden ist. Auch die sozialistischen Regierungen nach der Revolution haben stch immer gegen entschädigungslose Enteignung ausge­sprochen. Die Revolution hat versäumt, das Revolu­tionsproblem der Auseinandersetzung mit den Fürsten zu lösen. Die zu weitgehenden Ansprüche der Fürsten- Vertreter haben jetzt das Problem neu aufgerollt. Unter dem parlamentarischen Regime wäre es erwünscht, daß die Losung nicht auf plebiszitärem, sondern auf par- lamentarischem Wege erfolgt. Die Kommuni­sten verfolgen mit dem Volksentscheid noch politische N e b e n z i e l e, die die Regierung unmöglich billigen kann. In der kommunistischen Presie kann man lesen, der Volksentscheid müsie benutzt werden, um den Sturz der Regierung, die Auflösung des Reichstages zu erret- chen und um den Kampf gegen die sozialdemokratischen Führer zu führen. (Hört!)

Die Debatte wird am Donnerstag fortgesetzt werden.

Der neue Vorschlag des Zentrums.

Die Zentrumsfraktton des Reichstages hat nach der Plenarsitzung eine Sitzung abgehalten und de. schloffen, zur zweiten L-efung des Bolksentfcheidge- setzes einen neuen Vorschlag einzubringen, dessen § 1 lautet: „lieber alle nicht erledigten Streit­fragen zwischen den deutschen Ländern und den vor­mals regierenden Fürstenhäusern betreffend die ver« mögensrechtliche Auseinandersetzung einschließlich der Auslegung bereits abgeschlossener Auseinander­setzungen entscheidet ein besonderes Gericht. In diesem Gericht muffen Laien maßgebend Mitwirken." § 2 stellt für die Auseinandersetzung als Grundsatz auf, daß infolge der Staatsum- wAzung 1918 die staatsrechtliche Stellung der Für­stenhäuser und ihrer Mitglieder bezüglich ihres Der- HAtniffes zu den bisher in ihrem Besitz oder ihrer Nutznießung befindlichen Vermögensstücke völlig verändert sei, und daß al? Privateigentum eines Fürstenhauses nur das gelten könne, was nachweislich auf Grund eines privatrechtlichen Titels mit Ausnahme der Ersitzung erworben wurde, sei es mit privaten Mitteln oder unentgeltlich, jedoch nicht gegen Leistungen, die sie nur kraft ihrer staats, rechtlichen Stellung bewirken konnten. Die Folgen des verlorenen Krieges und der Verarmung des Volkes müßten die Fürstenhäuser mittrogen. Da- bei sei auch die gesamte Vermögenslage der Für- stenhäuser und der ihnen verbleibende Anteil am Eesamtgrundbesitz des Landes entscheidend zu be­rücksichtigen. Bei Aufwertungsansprü. chen dürften die Fürstenhäuser nicht besser gestellt werden als anders Staatsbürger.

Die Zentrumsfraktion wird diesen Anttag hn Ple­num des Reichstages als Initiativgesetzentwurf ein­bringen, um ihn zusammen mit dem Enteig- nungsgesetz zum Gegenstand des Volksentscheids zu machen. Der Vorschlag des Zenttums übernimmt, wie man sieht, aus dem den Rechtsausschuß vorliegen­den Kompromiß eine Reihe wesentlicher Bestim­mungen, läßt aber das Detail beiseite und überweist seine Regelung einem späteren Reichsgesetz. Die anderen Fraktionen des Reichstages haben zu dem neuen Vorschlag noch nicht Stellung genommen. Er wird wahrscheinlich, wenn er neben dem Ent» etgnungsgefeb an das Plenum kommt, mit diesem zugleich dem Rechtsausschuß überwiesen werden. Die Zentrumsftaktion nimmt an, daß ihr neuer An. trag nicht verfassungsändernder Natur tst und des- halb mit einfacher Mehrheit angenommen werden könne. n

Der völkische Vemvnstrativnsantrag

Die völkische Reichstagsfraktion hat, wie schon erwähnt, einen Gesetzentwurf eingebracht, den sie dem Reichstag zusammen mit dem Fürstengesetz hm Volksentscheid zu unterbreiten versuäst und in dem die Enteignung der Vermögen der „Bank, und Börsenfürsten", der feH 1. August 1914 zugezogenen Ostjuden und Fremdstämmigen, ferner der durch Kriegs-, Revolutions-, Inflations- oder Deflationsgewinne erworbene Vermögenszuwachs gefordert wird. Der Antrag ist von f ä m l l i ch e n 15 völkischen Abgeordneten, unter ihnen Ludendorff und Dr. B e st, unterzeichnet.

Das Zentrum wird diesen Anttag, in dem Leute rote Ludendorff von der gleichen Mißachtung des Eigentums ausgehen, wie die Sozialisten iinfl Kom­

munisten von einer solchen Mißachtung bei ihrem Fürstenenteignungsantrag ausgehen, bekämpfen.

Das passive Reichskabinett.

Da? Reichskabinett hat sich Mittwoch abend mit der Sage beschäftigk, die durch die Stellungnahme der Parteien in der Frage der Fürstenab­findung entstanden ist. Wie der „Lokalan'nger" wissen will, ist das Kabinett dabei, erneut z der Auffassung gelangt, an seiner bisherigen p af 11 b e n Einstellung zu dieser Frage auch weiterhin fr st zuhalten.

Preußische Landtag.

Das Haus setzte am Mittwoch die Beratung des landwirtschaftlichen Haushalts mit der Einzelberatung fort. Minister Steiger verweist auf den Beschluß des Reichsrates, daß eine Senkung der Zuckersteuer eintreten solle. Es folgt dann die Abstimmung zum Wohlfahrtshaushalt, bei dem Abstriche von 2 Millionen Mark vorgenom­men werden. Ein Antrag der Wirtschaftlichen Ver« etntgung auf Auflösung be? Wohlfahrtsministe­riums wird abgelehnt. Bei der weiteren Be­ratung des landwirtschaftlichen Haushalts betont Minister Steiger, daß die Landwirtschafts­schulen jetzt einen höheren Staatszuschuß erhielten, als vor dem Kriege. Nach weiterer Debatte wird die Einzelberatung des Landwirtschaftsetats beendet und das Haus vertagt sich um 7 Uhr auf Donners­tag 12 Uhr.

von den Kriegsschauplätzen,

Suelba.

Der Hauptpunkt der Drusen in Syrien, Sueida, ist von den Franzosen erobert worden. Wi« „Motin" mitteilt erklärt man in amtlichen Krei­sen, daß die Drusen bet den Kämpfen um die Er­oberung von Sueida 15 0 0 Mann Verluste gehabt hätten. Wie Havas aus Beirut berichtet, stellt sich nach den bekanntgewordenen Einzelheiten über die Einnahme von Sueida heraus, daß dis Schlacht sehr erbittert und vollkommen der europäi­schen Kriegsführung angepaßt gewesen sei. Der von elf französischen Bataillonen unternommene Angriff brach nach sechsstündigem Kampfe den Wi­derstand von 6000 Drusen, die eine ziemlich große Anzahl von Maschinengewehren zur Verfügung hatten. Die Verluste der Franzosen belaufen sich auf 80 Tote und 270 Verwundete. Die Verluste des Gegners sind sehr beträchtlich.

Die Verhandlungen in Marokko.

Havas berichtet aus U d f ch d a, die Rif-Dele- gierten, die jetzt die Einzelheiten des Planes der Ausführungsbestimmungen kennen, lehnten diese Ausführungsbestimmungen auch unter Vor­behalt gewisser Abänderungen a b. Unter diesen Umständen schienen die Ansichten als miteinander unversöhnlich. Da die spanische und die fran­zösische Regierung gefordert hätten, daß b i s z u m 1. Mai eine Entscheidung getroffen werde, werde man alsdann über die wirklichen Absichten der Rlf- leute Bescheid wiflen.

England Müh hie Frage deutscher

Mnialmandate.

rotb London, 29. April. (Eig. Funkm.) „Daily Herold" berichtet: Die Andeutung, daß, wenn Deutsckfland in den Völkerbund eingetreten ist, es ein Kolonialmandat, wahrscheinlich in Afrika, erhalten werde, hat einige Bestürzung in City-Kreisen, die an Afrika interessiert sind, erzeugt. Dies gelangt in einem Schreiben zitm Ausdruck, das Konrad Walsh an Chamberlain gerichtet hat, in dem er anfragt, ob irgend eine Veränderung in der Politik der britischen Regie­rung hinsichtlich der polittschen Zukunft des Tan- aanyika-Gebietes eingetreten fei. Laut „Daily Herold" antwortet Chamberlain, daß kein Grund für die Annahme bestehe, die britische Regierung hätte ihre Politik mit Bezug auf das Tcmganyika- Gebiet geändert ober beabsichtige eine Aenderung dieser Politik.

Frankreich und der Berliner Dertrag

Zum deutsch-russischen Vertrag schreibt der „Inttcmsigeant", für Deutschland sei dieser Vertrag eine schöne Leistung. Ganz in Verschwie­genheit eingehüllt lege er von nun an das Schicksal Polens in die Hände Deutschlands. Zu gleicher Zeit sichere er das Reich in einem Kriege mit einer dritten Macht gegen jeden wirtschaftlichen und fi­nanziellen Boykott durch andere Länder. Man dürfe jedoch nicht muttos werden. Man müsie die Antwort auf diesen Vertrag suchen. Das sei nicht unmöglich, besonders, wenn England sich endlich entschlösie, die deutsche Gefahr zu verstehen.

Die „Information" schreibt: Was auch die deut­schen Zeitungen behaupten mögen, der Berliner Vertrag ähnelt weder dem Vertrag von Rapollo, der ein Finanz- und Wirtschaftsverttag ist, noch dem russisch-türkischen Vertrag, der ein Vertrag des Nichtangreifens und der gegenseitigen Neutra­lität ist. Der Berliner Vertrag scheint von der Politik von Locarno weiter denn je entfernt zu sein.

Der „Temps" beschäftigt sich wiederum mit dem deutsch-russischen Vertrage' und erörtert vor allem die Stellung Berlins gegen Moskau und Genf im Hinblick auf feine offiziellen Verpflichtungen, die es beim Eintritt in den Völkerbund auf Grund Art. 16 auch nach der Interpretierung von Genf zu übernehmen haben werde. Er kommt zu der Schlrrßfolgerung, der deutsch-russische Vertrag fei voller Fallen und Schliche. Wenn Deutsch­lands Anwesenheit in Gens die Wirkung haben sollte, den Völkerbundsrat lahmzulegen und be- rechtigten Sanktionen gegen einen eventuellen An­greifer Hindernisse zu bereiten, dann würde man sich vor einer absolut neuen Lage befinden. Die an der Aufrechterhaltung des Friedens auf der Grundlage der bestehenden Verträge interessierten Mächte hätten die Pflicht, mit aller angebrachten Sorge die Garantien für die allge­meine Sicherheit zu prüfen.

lieber die Abrüstung.

Der belgffche Außenminister Vandervelde er­klärte über die Abrüstung im Senat u. a.: Die Regierung wird ihre Vertteter anweisen, zu sorgen, daß gründliche Arbeit geleistet wird und die mili- tärischen Machtmittel der Staaten in jeder Form erfaßt werden. Die Regierung wird den belgischen Vertretern zur Pflicht machen, die besonders be­drohte Lage Belgiens zu berücksichtigen und auf die von Belgien getroffenen weitgehenden Ab­rüstungsmaßnahmen hinzuweisen. Vandervelde ver­wies auf die Schwere der von Belgien in dieser Hinsicht übernommenen internationalen Verantwor­tung. Er erklätte: Wenn Belgien seine Beteiligung an den Arbeiten der Genfer Konvention denkbar emst nehmen muß, so geschieht dies nicht mir, um das Wiederaufleben des Wettrüstens zu verhindern, sondern auch, um die schon von der Brüsseler Finanzkonferenz geforderttn Ersparnisse in den öffentlichen Ausgaben durchzuführen.

Die Preissenkungsaktion.

In der hier schon gemeldeten Rede des R e i ch s ka n z l e r s auf dem Industrie- und Han­delstag kam er auch dann auf die Preissen­kungsaktion der Reichsregierung zu sprechen, die nicht den ungeteilten Beifall aller Wirt­schaftskreise gefunden habe. Es sei gewiß richtig, daß Preissteigerungen auf verschiedenen Gebieten eingetreten seien. Das dürfte aber nicht darüber hinwegtäiffchen, daß die Aktion im allgemeinen gute Wirkungen gezeitigt habe. Daß sie erfolglos gewesen sei, könne nur behaupten, wer der Regie­rung politisch entgegentreten wolle Der Kanzler nannte zum Beweise den gesunkenen Lebenehal- tungsindex und besonders die erhebliche Senkung der Preisspanne zwischen Diehpreisen und Fleischpreisen. Aus die Verminderung solcher Spannen komme der Erfolg der Preissen- kungsbewegung heraus. Bei aller Anerkennung des Grundsatzes, daß sich in der Preisgestaltung die Wirtschaftsgesetze auswirken, Handels es sich doch darum, dieses freie «Spiel nicht durch Uebernahme von Sonderverbindungen in unnatürlicher Weife hemmen zu lassen. Daneben sei es nur ein Teil der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Regierung und Wirtschaft, wenn die Regierung auch ihrerseits den Wirtschaftsk reifen zurufe, jeden Aufwand auf seine wirtschaftliche Notwendigkeit nachzuprüfen. Die Regierung begrüße die Arbeiten des Reichskuratormms für Wirtfchaftlich- keit. Sie wolle nach aller Möglichkeit unter gemein­schaftlicher staatspolitischer Würdigung des Mög­lichen im Einvernehmen mit den Wirtichaftskreifen handeln. Die Bemühungen der Reichsregierung seien nicht nur darauf gerichtet, alles zum Wieder­aufbau der Wirtschaft zu tun, sondern sie wolle auch die Ueberzeucmng in den Wirtschastskreisen stärken, daß es wirklich aufwärts gehe. Solche Ueberzeu- gung fei notwendig, damit nicht durch unberechtigte Zurückhaltung objektive Möglichkeiten verpaßt roür-

den. Sie fei auch begründet, weil trotz aller Not der Gegenwart die Anzeichen für ein Voranjchreiten deutlich erkennbar feien, allerdings nur langsam und schrittweife, aber nachdem alle Inflations- erscheinungen beendet seien und nachdem die welt­politische Beruhigung zunehme, auf nunmehr hoff­nungsvolleren Bahnen. (Lebhafter Beifall.)

Die Zuckersteuersenkung.

AuS Berlin wird mitgeteilt:

Bei Verabschiedung des Gesetzes übet Steuer- Milderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage hat der Reichstag auch eine Entschließung ange­nommen, die sich mit der Senkung der Zuckersteuer beschästtgt. Die Entschließung ersucht die Reichs- regierung, bis zum 1. Oktober durch Steigerung des Erttages aus dem Branntweinmonopol über den Etatsvoranschlag 1926 hinaus erhöhte Summen aus der Besteuerung des Branntweins bereitzu­stellen. Aus diesen Summen sollen die Mittel zu einer fühlbaren Senkung der Zuckersteuer ent­nommen werden. Voraussetzung für die Herab­setzung der Steuern würde hiernach sein, daß sich auS dem Branntweinmonopol nennenswerte Mehr- erträae erzielen lassen. Das ist aber unter der Herrschaft des geltenden Gesetzes über das Brannt­weinmonopol nicht zu erwarten. Ob die in Aus­sicht genommene Aenderung des Gesetzes diesen Erfolg herbeiführen kann, wird davon abhängen,, welche endgültige Fassung das neue Gesetz erhält. Weiter ist zu berücksichtigen, daß die Zuckersteuer zu den verpfändeten Einnahmen gehört, und daß hieraus sich einer Herabsetzung der Steuer nicht überwindbare Schwierigkeiten entgegenstellen können. Es läßt sich hiernach nicht voraussehen, welches Schicksal die gewünschte Zuckersteuersenkung haben wird. Solltt sie verwirklicht werden können, so würde jedenfalls bei der Bestimmung des Zeit­punktes ihrer Inkraftsetzung auf die Belange der Zuckerindustrie und des Handels alle Rücksicht zu nehmen fein.