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Anzeiger für die Sfabf und den kreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.

53. Zahrg

Nr. 19

Die Aufgaben der neuen Regierung

Km SoBeMicht slic die MrsteNbfikldMge»

Die Lage in Marokko

in

von Wuffeir nehmen einen günstigen Verlauf. Aufständischen sollen große Verluste litten haben und sich fluchtartig zurückziehen.

Die er-

* Kardinal Mercier im Sterben. Der Todeskampf des Kardinal Mercier hat begonnen.

* Die Operationen in Syrien. Havas meldet ans Beirut: Die Militarismen Operationen südlich

* Eine neue Provinz in Australien. Aus Ade­laide wird gemeldet: Die Regierung beabsichtigt, nördlich des Murray eine neue Provinz zu bilden, die etwa 600 englische Quadratmeilen umfassen soll. Man hoff:, daß das n^ue Gebiet sich in hohem Maße für den Anbau von Getreide eignet.

unabhängigen Kartellamts angeonmmen. Im Ham­melsprung wurde schließlich ein sozialdemokratischer Antrag auf Mitwirkung von Gewerkschaftsvertre­tern bei Maßnahmen zur Produktionssteigerung angenommen, worauf sich das Haus auf Samstag vertagte. __________________________

Um die Aufgaben,, welche die neue Regierung Luther zu erfüllen hat, ist sie nicht zu beneiden, umso weniger, als diese Regierung als erklärte Minderheitsregierung darauf angewie­sen ist, sich in jedem einzelnen Falle die Unter­stützung einmal von rechts und einmal von links zu suchen. Ist es schon schwierig, einfache Mehr­heiten für diese Negierung zu erhalten, so wird es erst recht schwer, ja vielleicht unmöglich sein, quasifizierte, also Zweidrittelmehrheiten zu gewin­nen.

Daraus ergibt sich schon, wie vorsichtig und zurückhaltend diese Regierung operieren muß, wenn sie Bestand haben soll.

Es wird deshalb für sie in erster Linie nicht auf die Produktion von möglichst viel Gesetzen, son­dern darauf ankommen, diejenigen politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die un­serer inneren, insbesondere wirtschaftlichen Not Linderung zu verschaffen geeignet wären.

Bezüglich der Außenpolitik wird diese Regierung wohl kaum auf größeren Widerstand stoßen. Die Linie ist vorgezeichnet mit Locarno. Die zweite Regierung Luther wird die Folgerun­gen aus der Außenpolitik der ersten Regierung Luther dahin zu ziehen haben, daß sie den formell ja auch schon vom Reichstag beschlossenen Ein­tritt in den Völkerbund nunmehr auch tatsächlich vollzieht. Die Modalitäten dieses Ein­tritts werden im Augenblick auch schon getroffen und vorbereitet, wahrscheinlich wird der Eintritt selber in einer besonderen Ratstagung im März vollzogen. Hier stehen wir vor einer zwangs­läufigen Entwicklung, die sich notwendigerweise aus der bisherigen Außenpolitik ergibt, und gegen die auch die Opposition im Reichstag nicht anzukom­men vermag.

Ganz anders aber steht es mit der Innen­politik. Hier ist ein sehr umfassendes Feld für die Betätigung der Parteien, und man muß nach allem, was wir bisher schon erlebt haben, da­mit rechnen, daß alle nur denkbaren Möglichkeiten, die Schwierigkeiten zu häufen und zu vermehren, auch weidlich ausgenutzt werden. Darin sind wir Deutschen ja ohnehin Meister! Es ist unbegreif­lich, daß in einer Stunde, in der nur die ge­meinsame Tat uns aus schwerer Rot erretten kann, darüber spintisiert wird, wie man dem an­deren ein Bein stellt, und wie man es am besten fertig bringt, daß der andere nichts fertigbringt.

Die neuen Männer werden eine ganz gehörige Portion Entschlossenheit und einen ungewöhnlichen Mut zur Unvopularität aufbringen müssen, wenn sie sich durchsetzen wollen. Die Tat allein kann jetzt entscheiden, die rasch zr,packende Tat!

Die Aufgaben der neuen Regierung hinsichtlich der Innenpolitik lassen kein Gebiet unberührt. Wir müssen aus den Theorien herauskommen und zum praktischen Handeln übergehen. Das gilt für nichts mehr als für die Bemühungen, alles, was nicht un­bedingt lebensnotwendig ist, aus dem Reichshaus­halt und damit dem aufzubringenden Bedarf aus« zuschalten. Hier treten uns die Probleme der Bilanzierung des Reichshaushalts entgegen mit der notwendigen, aber auch mit eiserner Entschlossen­heit durchzuführende Forderung, daß keine Ausgabe bewilligt werden darf, ohne daß zu­vor ausreichende Deckung dafür geschaffen wor­den ist.

Hier kommt weiter in Frage, das sehr heikle Gebiet der Vereinfachung der Verwaltung mit dem Ziel der Ersparnisse bei den Verwaltungsausgaben im Reich, in den Ländern und in den Gemeinden. Das ist ein Punkt, der schon dutzende Male auf­geworfen wurde, dessen Durchführung aber immer wieder scheiterte . Mit Untersuchungskommissionen kommen wir hier nicht mehr weiter. Wir müssen einen mit voller Autorität gerüsteten Ausschuß be­stellen, der, wenn es sein muß, die notwendigen Ersparnisse einfach dekretiert. Die Verwaltungs­ausgaben. die wir heute aufzubringen haben, zeh­ren am Marke unserer gesamten Wirtschaft. Sie erreichen fast 70 Prozent aller Ausgaben überhaupt.

Und dann 'müssen wir uns den großen und in erster Linie stehenden Fragen der W o h n u n g s-

Die gbrüftungs-ltonserenz.

Wtb Conbon, 23. Jan. (Eig. Funkm.).Times erklärte, eine Verschiebung der vorbereitenden Ab- rüstungs-Sonferen; scheine möglich infolge ge­wisser Zweifel, die durch die Haltung der So w j e Regierung entstanden sind. Die Nachbarstaaten Rußlands seien, wie verlautet, der Ansicht, daß die eigene Beteiligung nicht nützlich sein könne, wenn die Sowjet-Vertreter an der Vorkonferenz nicht teilnehmen. Die Haltung hat eine gewisse Unter­stützung in Frankreich gesunden. Aber die Ansicht der britischen Regierung gehe weiterhin dahin, daß durch eine Verschiebung keinem nützlichen Zweck ge­dient werde. Die Vereinigten Staaten sollen keinen Einwand gegen den ursprünglichen festgesetzten Zeit­punkt erheben.__________

* Annahme des Locarnovertrages in der römi­schen Kammer. Aus Rom wird gemeldet: Die Kammer hat den Gesetzentwurf, der die Billigung des Locarnovertrags ausspricht, angenommen.

Hus dem besetzten Gebiet.

Die Räumungskermine für den linken Niederrhein.

Ueber die bevorstehende Räumung des Nieder­rheins sind jetzt folgende Termine bekannt gewor­den:

Die Räumung Hombergs soll am 28. 1. begin­nen. Es wird damit grechnet, daß Homberg Mitte Februar vollständig geräumt sein wird. Das Rhein- hausener Truppenlager in Hochemmerich soll am 26. 1. geräumt werden.

In Duisburg wurde die ganze Rheinbrücke bei Ruhrort-Homberg von den Belgiern an die deuffche Verwaltung zurückgegeben, ebenso der auch auf der Homberger Seite liegende Brückenkopf Ruhrort der Hornberger Rheinbrücke.

Sin französischer Flugplatz bei Monchau.

DerLokalanzeiger meldet aus Köln: In dem Gemeindebezirk Kesternich bei Monchau haben die Franzosen einen Komplex Ackerland, der etwa 100 Hektar umfaßt, für die Errichtung eines Flugplatze- beschlcgnohmt Da im Bereiche der Gemeinde 362 Hektar Ackerland liegen, wird von der Maßnahme fast ein Drittel des gesamten Ackerlandes betroffen. Beförderung britischer Truppen auf der Schelde.

Reuter zufolge ist zwischen der britischen, der holländischen und der belgischen Regierung vor längerer Zeir ein Abkommen über die Beför­derung von britischen Truppen und britischem Mili­tärmaterial auf der Schelde abgeschlossen worden. Nur Kriegsschiffe stemder Nationen dürfen dort nicht passieren. Die Rückkehr der britisckzen Rheinflotille nach England wird daher durch die die französishen Kanäle erfolgen.

Marokko fest, daß die augenblicklicheTrupPen» stärke der Franzosen wohl genüge, um eine Generaloffensive der Rifleute zum Slehen zu bringen, aber wenn sich die politische Lage bis zum Frühjahr nicht gewaltig ändere, nicht dazu, Abd el Krim binnen wenigen Tagen den Gnadenstoß zu geben. Deshalb iei es absolut notwendig, daß man, wenn man bereits am 15. April den Frühjahrsfeldzug beginnen wolle, vorher die Truppen verstärke und zwar durch europäische Kontingnente, da die stark ver­tretenen gingebotenerttriippen nicht die nötige Stoß­kraft besäßen.

Erscheint sechsmal wöchentlich. Wochenbeilagen: .Illustrierte Bei­lage" und »Buchenblätter". Rotationsdruck und Berlag der slnldaer V rt cntrnckerei in slnlda. ssernsbrecher Nr- 9.

Monatlicher Berugsvreis: 1.50 Mk.

von der Kleinen (Entente.

Ans Belgrad wird gemeldet:

Nach einer Meldung desNowosti" wird auf der demnächst stattfindenden Zusammenkunft von Ver­tretern der Kleinen Entente das folgende Programm erörtert werden: Die Abmachungen von Locarno, der Sicherheitspakt für Mitteleuropa, die Beziehungen der Kleinen Entente zu Griechenland, die Frage der Tonauschiffahrt und gegebenenfalls der deutsche Vor­schlag zur Schaffung einer Kanalverbindung Hamburg- Saloniki, ferner die Prüfung der Beziehungen zu Rußland und Bulgarien, die Abstrüstungssrage sowie die Frage der Produktion und des internationalen Handels.

Der Korrespondent desTemps' in Fez stellt einer Betrachtung über die gegenwärtige Situation in

Aus parlamentarischen Kreisen wird uns mit­geteilt:

Unter den Mittelparteien haben in letzter Zeit im Reichsausschuß Verhandlungen darüber statt­gefunden, ob ein Kompromiß über die Frage der Einsetzung eines Sondergerichts zur Prüfung und Regelung der Fürstenabfindung zu erzielen fei. Es würde sich nicht etwa um ein Schiedsgericht, sondern um ein reguläres eigenes Gericht mit eige­nen Direktiven handeln, das im besonderen be­stimmte Richtlinien für seine Arbeit erhalten müßte. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn diese Ver­handlungen zu einem Ergebnis führten, daß ein entsprechender Gesetzentwurf der Vollversammlung des Reichstages vorgelegt werden könnte.

Die Grundzüge eines derartigen Gesetzent­wurfs sind bereits ausgestellt. Der Entwurf befaßt sich mit der vermögensrechtlichen Auseinander­setzung derLönder mit den vormals regierenden Für- steichäusern und sieht die Schaffung eines Sonder- gerrchtes beim Reichsgericht zur Regelung der Ansprüche vor. Das Gericht selber soll eine Be­setzung von neun Mitgliedern erhalten. Den Vor­sitz führt der Präsident des Reick^gerichts oder ein Senatspräsident beim Reichsgericht als Stellver­treter.

Der Stellvertreter des Präsidenten und die üb­rigen dem Reichsgericht angehörenden Mitglieder werden für die Dauer ihres Hauptamtes auf Vor­schlag des Reichsrates vom Reichspräsidenten er­nannt.

Die nicht dem Reichsgericht angehörenden Mit­glieder werden, je zwei auf Vorschlag des Landes und je zwei auf Vc: schlag der anderen Partei, von, Reichspräsidenten ernannt. Soweit innerhalb einer den Parteien zu seienden Frist ein Vorschlag nicht gemacht wird, ernennt der Präsident des Reichsge­richts die Mitglieder nach freiem Ermessen.

Die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes soll aus­schließlich folgende sein:

1. Für alle Auseinandersetzungen, die bei In­krafttreten dieses Gesetzes nicht bereits durch ein nach der Staatsumwälzung erlassenes Gesetz, ein nach diesem Zeitpunkte ergangenes rechtskräftiges Urteil oder ein nach diesem Zeitpunkte gefällten Schiedsspruch oder angeschlossenen Verreich endgül­tig erledigt sind.

2. für Streitfragen über die Auslegung eines, die Auseinandersetzung betreffenden Gesetzes, Ur­teils, Schiedsspruchs oder Vergleichs.

3. für die Nichtigkeits- und Restitutionsklagen gegen die Auseinandersetzung betreffendes rechts­kräftiges Urteil (§§ 578 ff. der Zivilprozeßordnung) sowie der Klagen auf Aushebung eines die Ausein­

andersetzung betreffenden Schiedsspruches (§ 1011 der Zivilprozeßordnung).

4. für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei mit Rücksicht auf die Geldentwer­tung die anderweitige Festsetzung einer Leistung verlangt, die in einer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes endgültig getroffenen Auseinandersetzung bestimmt ist.

5. für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei, die Nichtigkeit eines über die Ausein­andersetzung geschloffenen Vergleichs geltend macht.

6. für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei mit Rücksicht auf eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse die anderweitge Fest­setzung der bei einer Auseinandersetzung bestimmten wiederkehrenden Leistung verlangt.

7. für Streitigkeiten, die sich aus der Nicht­erfüllung eines gemäß § 6 bestimmten Verpflichtung ergeben.

Das Schiedsgericht entscheidet nach den Vorschrif­ten des Reichsrechts und des Landrechts; daneben hat es bei der Auseinandersetzung B i l l i g k e i t s- erwägungen zu berücksichtigen, soweit die wirt­schaftlichen Verhältnisie der Parteien und die gesam­ten Umstände des Falles dies zur Erzielung eines angemessenen Ausgleichs geboten erscheinen lassen. Von der Feststellung, ob einzelne Vermögensstücke der einen oder der anderen Partei zum Eigentum gehören, kann abgesehen werden, wenn die Parteien damit einverstanden sind, ober wenn die Feststellung für die betreffende Entscheidung unerheblich sein würde.

Soweit es zur Erreichung des billigen Ausgleichs erforderlich erscheint, können Dermögensstücke der einen Partei der anderen zugesprochen werden.

Im allgemeinen soll das Schiedsgericht nicht nach formalem Zivilrecht, sondern auch nach sozialen und wirtschaftlich en Gesichtspunkten, nament­lich unter Berücksichtigung der Notlage des Volkes entscheiden. Den Angehörigen der Für­stenhäuser soll eine durchaus vorgemessene Abfin­dung zuteü werden. Es ist ober ausdrücklich vor­gesehen, daß bei der Bemessung der den vormals regierenden Fürstenhäusern zuzusprechenden Ver­mögenswerte der Wegfall der Ausgaben zu berück­sichtigen ist, die den vormals regierenden Fürsten­häusern für die Hofhaltung und mit der Hofhal­tung zusammenhängenden Zwecken zur Last fielen. Bei der Bewertung von Schlössern, Sammlungen, Gärten und ähnlichen Anlagen sind der fehlende oder geringe Nutzungswert und die mit der Unter­haltung verbundenen Lasten zu berücksichtigen.

Des weiteren werden bestimmte Sicherungen dagegen geschaffen werden müssen, daß die den

wirtschaft, der Ankurbelung des Baugewerbes widmen, um erst einmal die innere Basis gewin­nen zu können, von der aus wir an das Problem der Preissenkung und der Schaffung eines er­träglichen Verhältnisses zwischen Produktions- und Konsumtionsaufwendungen herantreten können. Bei den engen uns gezogenen Grenzen der lieber- oölkerung müssen wir aber auch die Möglichkeit haben, Absatzgebiete für unsere Produkte nach dem Auslande zu schaffen und festzuhalten. Das ist nur möglich, wenn wir in den Preisen kon­kurrenzfähig bleiben. Hier steht das Problem der Förderung des Exports vor uns, das aber nicht von der Wirtschaft allein gelöst werden kann, sondern das der finanziellen Unterstützung durch das Reich bedarf.

Bei alledem spielen die Aufgaben der Steu­erpolitik mit hinein. Hier ruhen auch die Pole, die zu der gesamten Wirtschafts- und Fi­nanzpolitik des Reiches führen. Auf allen diesön Gebieten sind ungeheure, fast durchweg im höchsten Grade unpopuläre, aber mit gebieterischer Not­wendigkeit durchzuführende Aufgaben zu lösen, die nur dann zu einem Erfolge führen können, wenn auch wirklich das ganze Volk in allen seinen Tei­len, Ständen und Schichten mitarbeitet.

Der Ernsthrunasmmrster.

Dr. Haslinde.

Der Reichspräsident hat den Regierungspräsi­denten in Münster, Dr. Haslinde, zum Ernäh­rungsminister ernannt. Dr. Haslinde steht politisch dem Zentrum nahe.

Der Huf nach Verwaltungsreform. Ein Zentrumsantrag für Vereinfachung und Ver­billigung der gesamten öffentlichen Verwaltung.

Im Reichstag hat die Zentrmnsfraktion nach ein­gehenden Vorarbeiten ihres Wirtschaftsausschusses folgenden außewrdentlich bedeuffamen Antrag ein­gebracht:

Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsrecne- rung zu ersuchen, eine Kommission beste­hend aus Mitgliedern des Reichstages, der Länderparlamente und der Svitzenoraanisatto- nen der Gemeindeverbände sowie Vertretern der Wirffchaft einzusehen, die in Verbindung mit dem Syarkommissar Vorschläge auszuar- beiten hat zur durchgreifenden Vereinfachung und Verbilligung der gesamten öffentlichen Verwaltung.

Man wird der Zentrumfraktion des Reichstags im ganzen Lande, nicht nur bei den Zentrums­wählern, sondern weit über bett Kreis unserer Anhänger hinaus, dafür dankbar sein müssen, daß sie dieses für die Gestaltung der Finanz- und Wirt­schaftspolitik geradezu enffcheidende Frage endlich einmal in Angriff nimmt. Wohl fft übet das Prob­lem der Vereinfachung und Verbilligung der Ver­waltung schot) wiederholt ein Ansatz genommen worden, aber alle diese Bemühungen sind immer wieder, sei es in Ausschüssen, sei es in Kommissio­nen, erstickt worden. Das lag aber vornehmlich an der Zusammensetzung dieser Kommissionen, die oft genug stark mit unmittelbaren Interessenten durchsetzt waren. Der Zentrumsantrag will nun eine Kommission bestellen, in der gewiß auch Sach­verständige aus den unmittelbar beteiligten In­stanzen herangezogen werden, die aber eine wesent­lich breitere Basis durch die Hinzuziehung von Mit­gliedern des Reichstags und von Vertretern der Wirtschaft erlangen soll. Jedenfalls ist es notwendig, daß diese neue Kommission mit der erforderlichen Autorität ausgestattet wird, die nicht nur dafür hinreicht, entsprechende Vorschläge zu machen, sondern sie auch zu verwirklichen. So, wie die Dinge heute liegen, sind sie unmöglich wettet zti führen. Es muß jedenfalls mit unerbittlicher Rücksichtslosigkeit durchgegriffen werden, wenn wir nicht eines Tages Gefahr laufen wollen, daß wir unsere einfachsten Verpflichtungen im Reich, in den Ländern und Gemeinden nicht mehr erfüllen können.

5ttesemarm und Brianb.

In diesen Tagen haben sich lebhafte Erörterun­gen über eine bevorstehende Reise S trete» manne nach Paris entwickelt. Wir haben dazu auf Grund von Mitteilungen von unterrichte­ter Stelle folgendes zu sagen:

Es handelt sich hier keineswegs um einen neuen Plan. Eine derartige Zusammenkunft der beiden leitenden Staatsmänner zum Zwecke der Aus­sprache über die Ausführungen der Locarnoabma- chungen ist schon in Locarno selber in Aussicht ge­nommen worden. Im übrigen ist auch nicht be­absichtigt, daß Stresemann nach Paris reift. Die Zusammenkunft wird wahrscheinlich an einem aderen Orte stattfinden. Sie ist aber um so drin- licher geworden, nachdem durch sehr peinliche Vor­gänge im besetzten Gebiet namentlich hinsichtlich Verstärkung der Besatzung in der zweiten und dritten Zone eine starke Verstimmung hervor- gerufen worden ist. Die Reichsregierung hat er­neut Schritte in Paris eingeleitet, um hier eine Aenderung herbeizuführen. Von feiten der Zen­trumsfraktion ist ebenfalls bei der Reichsregierung ein Schritt erfolgt, um in diesem Sinne zu wirken. Außerdem sind im Reichstag von verschiedenen Parteien Interpellationen über diesen Ge­genstand eingebracht worden, die bei der allgemei­nen Debatte über die Regierungserklärung zur Sprache kommen sollen. Eine Aussprache der bei­derseitigen Staatsmänner über die sog. Rückwir­kungen und die Art ihrer Ausführung ist also un­erläßlich, sie ist nur dadurch im Augenblick er­schwert, daß auch Frankreich nicht zu einer festen Kabinettsbildung kommen kann, und im übrigen der nationale Block in Frankreich einen stärkeren Einfluß erlangt hat.

d « SWMlmeMWMlMM. MOT um.»

Fuld aerZettung

fius den Parlamenten.

Reichstag.

In der Freitag-Sitzung des Reichstages wurde die 3. Beratung des Etats für 1925 fortgesetzt und das Etatgesetz schließlich angenom­men. Das Haus ging dann zur Abstimmung von Entschließungen und Anträgen über, von denen nicht weniger als 350 zum Etat vorliegen. In einer der angenommenen Entschließungen wird tm Ausführungsgesetz zum Artikel 48 der Reichs­verfassung (Ausnahmezustand) gefordert. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten und des Zentrums wurde eine Entschließung an­genommen, die die Aufhebung des Republikschutz­gesetzes verlangt. Die Forderungen anderer zur Annahme gelangten Entschließungen gehen dahin, daß künftig die Rettungsmedaille wieder verliehen werden und ein Volkstrauertag zum Gedächtnis der Gefallenen eingeführt werden soll. Die Ent­schließung des Hauptausschusses auf Einführung eines Schutzgesetzes gegen den Alkoho- l i s m u s unter Einbeziehung eines brauchbaren Gemeindebestimmungsrechtes wurde an den Haupt- ausschuß zurückverwiesen.

In einer weiteren Entschließung wurde die Re­gierung ersucht, mit allem Nachdruck darauf hin- Swirken, daß bei der Räumung der ersten Ve- Zungszone eine entsprechende Verminderung der gesamten Besatzungsstärke erfolgt. Mit knapper Mehrheit wurde ein sozialdemokratischer Antrag ®uf Errichtung eines Kartellregisters und eines

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