Anzeiger für die Sfabf und den kreis Fulda. Amtliches Kreisblakt.
53. Zahrg
Nr. 19
Die Aufgaben der neuen Regierung
Km SoBeMicht slic die MrsteNbfikldMge»
Die Lage in Marokko
in
von Wuffeir nehmen einen günstigen Verlauf. Aufständischen sollen große Verluste litten haben und sich fluchtartig zurückziehen.
Die er-
* Kardinal Mercier im Sterben. Der Todeskampf des Kardinal Mercier hat begonnen.
* Die Operationen in Syrien. Havas meldet ans Beirut: Die Militarismen Operationen südlich
* Eine neue Provinz in Australien. Aus Adelaide wird gemeldet: Die Regierung beabsichtigt, nördlich des Murray eine neue Provinz zu bilden, die etwa 600 englische Quadratmeilen umfassen soll. Man hoff:, daß das n^ue Gebiet sich in hohem Maße für den Anbau von Getreide eignet.
unabhängigen Kartellamts angeonmmen. Im Hammelsprung wurde schließlich ein sozialdemokratischer Antrag auf Mitwirkung von Gewerkschaftsvertretern bei Maßnahmen zur Produktionssteigerung angenommen, worauf sich das Haus auf Samstag vertagte. __________________________
Um die Aufgaben,, welche die neue Regierung Luther zu erfüllen hat, ist sie nicht zu beneiden, umso weniger, als diese Regierung als erklärte Minderheitsregierung darauf angewiesen ist, sich in jedem einzelnen Falle die Unterstützung einmal von rechts und einmal von links zu suchen. Ist es schon schwierig, einfache Mehrheiten für diese Negierung zu erhalten, so wird es erst recht schwer, ja vielleicht unmöglich sein, quasifizierte, also Zweidrittelmehrheiten zu gewinnen.
Daraus ergibt sich schon, wie vorsichtig und zurückhaltend diese Regierung operieren muß, wenn sie Bestand haben soll.
Es wird deshalb für sie in erster Linie nicht auf die Produktion von möglichst viel Gesetzen, sondern darauf ankommen, diejenigen politischen und wirtschaftlichen Maßnahmen zu ergreifen, die unserer inneren, insbesondere wirtschaftlichen Not Linderung zu verschaffen geeignet wären.
Bezüglich der Außenpolitik wird diese Regierung wohl kaum auf größeren Widerstand stoßen. Die Linie ist vorgezeichnet mit Locarno. Die zweite Regierung Luther wird die Folgerungen aus der Außenpolitik der ersten Regierung Luther dahin zu ziehen haben, daß sie den formell ja auch schon vom Reichstag beschlossenen Eintritt in den Völkerbund nunmehr auch tatsächlich vollzieht. Die Modalitäten dieses Eintritts werden im Augenblick auch schon getroffen und vorbereitet, wahrscheinlich wird der Eintritt selber in einer besonderen Ratstagung im März vollzogen. Hier stehen wir vor einer zwangsläufigen Entwicklung, die sich notwendigerweise aus der bisherigen Außenpolitik ergibt, und gegen die auch die Opposition im Reichstag nicht anzukommen vermag.
Ganz anders aber steht es mit der Innenpolitik. Hier ist ein sehr umfassendes Feld für die Betätigung der Parteien, und man muß nach allem, was wir bisher schon erlebt haben, damit rechnen, daß alle nur denkbaren Möglichkeiten, die Schwierigkeiten zu häufen und zu vermehren, auch weidlich ausgenutzt werden. Darin sind wir Deutschen ja ohnehin Meister! Es ist unbegreiflich, daß in einer Stunde, in der nur die gemeinsame Tat uns aus schwerer Rot erretten kann, darüber spintisiert wird, wie man dem anderen ein Bein stellt, und wie man es am besten fertig bringt, daß der andere nichts fertigbringt.
Die neuen Männer werden eine ganz gehörige Portion Entschlossenheit und einen ungewöhnlichen Mut zur Unvopularität aufbringen müssen, wenn sie sich durchsetzen wollen. Die Tat allein kann jetzt entscheiden, die rasch zr,packende Tat!
Die Aufgaben der neuen Regierung hinsichtlich der Innenpolitik lassen kein Gebiet unberührt. Wir müssen aus den Theorien herauskommen und zum praktischen Handeln übergehen. Das gilt für nichts mehr als für die Bemühungen, alles, was nicht unbedingt lebensnotwendig ist, aus dem Reichshaushalt und damit dem aufzubringenden Bedarf aus« zuschalten. Hier treten uns die Probleme der Bilanzierung des Reichshaushalts entgegen mit der notwendigen, aber auch mit eiserner Entschlossenheit durchzuführende Forderung, daß keine Ausgabe bewilligt werden darf, ohne daß zuvor ausreichende Deckung dafür geschaffen worden ist.
Hier kommt weiter in Frage, das sehr heikle Gebiet der Vereinfachung der Verwaltung mit dem Ziel der Ersparnisse bei den Verwaltungsausgaben im Reich, in den Ländern und in den Gemeinden. Das ist ein Punkt, der schon dutzende Male aufgeworfen wurde, dessen Durchführung aber immer wieder scheiterte . Mit Untersuchungskommissionen kommen wir hier nicht mehr weiter. Wir müssen einen mit voller Autorität gerüsteten Ausschuß bestellen, der, wenn es sein muß, die notwendigen Ersparnisse einfach dekretiert. Die Verwaltungsausgaben. die wir heute aufzubringen haben, zehren am Marke unserer gesamten Wirtschaft. Sie erreichen fast 70 Prozent aller Ausgaben überhaupt.
Und dann 'müssen wir uns den großen und in erster Linie stehenden Fragen der W o h n u n g s-
Die gbrüftungs-ltonserenz.
Wtb Conbon, 23. Jan. (Eig. Funkm.). „Times“ erklärte, eine Verschiebung der vorbereitenden Ab- rüstungs-Sonferen; scheine möglich infolge gewisser Zweifel, die durch die Haltung der So w j e Regierung entstanden sind. Die Nachbarstaaten Rußlands seien, wie verlautet, der Ansicht, daß die eigene Beteiligung nicht nützlich sein könne, wenn die Sowjet-Vertreter an der Vorkonferenz nicht teilnehmen. Die Haltung hat eine gewisse Unterstützung in Frankreich gesunden. Aber die Ansicht der britischen Regierung gehe weiterhin dahin, daß durch eine Verschiebung keinem nützlichen Zweck gedient werde. Die Vereinigten Staaten sollen keinen Einwand gegen den ursprünglichen festgesetzten Zeitpunkt erheben.__________
* Annahme des Locarnovertrages in der römischen Kammer. Aus Rom wird gemeldet: Die Kammer hat den Gesetzentwurf, der die Billigung des Locarnovertrags ausspricht, angenommen.
Hus dem besetzten Gebiet.
Die Räumungskermine für den linken Niederrhein.
Ueber die bevorstehende Räumung des Niederrheins sind jetzt folgende Termine bekannt geworden:
Die Räumung Hombergs soll am 28. 1. beginnen. Es wird damit grechnet, daß Homberg Mitte Februar vollständig geräumt sein wird. Das Rhein- hausener Truppenlager in Hochemmerich soll am 26. 1. geräumt werden.
In Duisburg wurde die ganze Rheinbrücke bei Ruhrort-Homberg von den Belgiern an die deuffche Verwaltung zurückgegeben, ebenso der auch auf der Homberger Seite liegende Brückenkopf Ruhrort der Hornberger Rheinbrücke.
Sin französischer Flugplatz bei Monchau.
Der „Lokalanzeiger“ meldet aus Köln: In dem Gemeindebezirk Kesternich bei Monchau haben die Franzosen einen Komplex Ackerland, der etwa 100 Hektar umfaßt, für die Errichtung eines Flugplatze- beschlcgnohmt Da im Bereiche der Gemeinde 362 Hektar Ackerland liegen, wird von der Maßnahme fast ein Drittel des gesamten Ackerlandes betroffen. Beförderung britischer Truppen auf der Schelde.
Reuter zufolge ist zwischen der britischen, der holländischen und der belgischen Regierung vor längerer Zeir ein Abkommen über die Beförderung von britischen Truppen und britischem Militärmaterial auf der Schelde abgeschlossen worden. Nur Kriegsschiffe stemder Nationen dürfen dort nicht passieren. Die Rückkehr der britisckzen Rheinflotille nach England wird daher durch die die französishen Kanäle erfolgen.
Marokko fest, daß die augenblicklicheTrupPen» stärke der Franzosen wohl genüge, um eine Generaloffensive der Rifleute zum Slehen zu bringen, aber wenn sich die politische Lage bis zum Frühjahr nicht gewaltig ändere, nicht dazu, Abd el Krim binnen wenigen Tagen den Gnadenstoß zu geben. Deshalb iei es absolut notwendig, daß man, wenn man bereits am 15. April den Frühjahrsfeldzug beginnen wolle, vorher die Truppen verstärke und zwar durch europäische Kontingnente, da die stark vertretenen gingebotenerttriippen nicht die nötige Stoßkraft besäßen.
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von der Kleinen (Entente.
Ans Belgrad wird gemeldet:
Nach einer Meldung des „Nowosti" wird auf der demnächst stattfindenden Zusammenkunft von Vertretern der Kleinen Entente das folgende Programm erörtert werden: Die Abmachungen von Locarno, der Sicherheitspakt für Mitteleuropa, die Beziehungen der Kleinen Entente zu Griechenland, die Frage der Tonauschiffahrt und gegebenenfalls der deutsche Vorschlag zur Schaffung einer Kanalverbindung Hamburg- Saloniki, ferner die Prüfung der Beziehungen zu Rußland und Bulgarien, die Abstrüstungssrage sowie die Frage der Produktion und des internationalen Handels.
Der Korrespondent des „Temps' in Fez stellt einer Betrachtung über die gegenwärtige Situation in
Aus parlamentarischen Kreisen wird uns mitgeteilt:
Unter den Mittelparteien haben in letzter Zeit im Reichsausschuß Verhandlungen darüber stattgefunden, ob ein Kompromiß über die Frage der Einsetzung eines Sondergerichts zur Prüfung und Regelung der Fürstenabfindung zu erzielen fei. Es würde sich nicht etwa um ein Schiedsgericht, sondern um ein reguläres eigenes Gericht mit eigenen Direktiven handeln, das im besonderen bestimmte Richtlinien für seine Arbeit erhalten müßte. Es wäre durchaus wünschenswert, wenn diese Verhandlungen zu einem Ergebnis führten, daß ein entsprechender Gesetzentwurf der Vollversammlung des Reichstages vorgelegt werden könnte.
Die Grundzüge eines derartigen Gesetzentwurfs sind bereits ausgestellt. Der Entwurf befaßt sich mit der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung derLönder mit den vormals regierenden Für- steichäusern und sieht die Schaffung eines Sonder- gerrchtes beim Reichsgericht zur Regelung der Ansprüche vor. Das Gericht selber soll eine Besetzung von neun Mitgliedern erhalten. Den Vorsitz führt der Präsident des Reick^gerichts oder ein Senatspräsident beim Reichsgericht als Stellvertreter.
Der Stellvertreter des Präsidenten und die übrigen dem Reichsgericht angehörenden Mitglieder werden für die Dauer ihres Hauptamtes auf Vorschlag des Reichsrates vom Reichspräsidenten ernannt.
Die nicht dem Reichsgericht angehörenden Mitglieder werden, je zwei auf Vorschlag des Landes und je zwei auf Vc: schlag der anderen Partei, von, Reichspräsidenten ernannt. Soweit innerhalb einer den Parteien zu seienden Frist ein Vorschlag nicht gemacht wird, ernennt der Präsident des Reichsgerichts die Mitglieder nach freiem Ermessen.
Die Zuständigkeit des Schiedsgerichtes soll ausschließlich folgende sein:
1. Für alle Auseinandersetzungen, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht bereits durch ein nach der Staatsumwälzung erlassenes Gesetz, ein nach diesem Zeitpunkte ergangenes rechtskräftiges Urteil oder ein nach diesem Zeitpunkte gefällten Schiedsspruch oder angeschlossenen Verreich endgültig erledigt sind.
2. für Streitfragen über die Auslegung eines, die Auseinandersetzung betreffenden Gesetzes, Urteils, Schiedsspruchs oder Vergleichs.
3. für die Nichtigkeits- und Restitutionsklagen gegen die Auseinandersetzung betreffendes rechtskräftiges Urteil (§§ 578 ff. der Zivilprozeßordnung) sowie der Klagen auf Aushebung eines die Ausein
andersetzung betreffenden Schiedsspruches (§ 1011 der Zivilprozeßordnung).
4. für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei mit Rücksicht auf die Geldentwertung die anderweitige Festsetzung einer Leistung verlangt, die in einer vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes endgültig getroffenen Auseinandersetzung bestimmt ist.
5. für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei, die Nichtigkeit eines über die Auseinandersetzung geschloffenen Vergleichs geltend macht.
6. für Streitigkeiten, die sich daraus ergeben, daß eine Partei mit Rücksicht auf eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse die anderweitge Festsetzung der bei einer Auseinandersetzung bestimmten wiederkehrenden Leistung verlangt.
7. für Streitigkeiten, die sich aus der Nichterfüllung eines gemäß § 6 bestimmten Verpflichtung ergeben.
Das Schiedsgericht entscheidet nach den Vorschriften des Reichsrechts und des Landrechts; daneben hat es bei der Auseinandersetzung B i l l i g k e i t s- erwägungen zu berücksichtigen, soweit die wirtschaftlichen Verhältnisie der Parteien und die gesamten Umstände des Falles dies zur Erzielung eines angemessenen Ausgleichs geboten erscheinen lassen. Von der Feststellung, ob einzelne Vermögensstücke der einen oder der anderen Partei zum Eigentum gehören, kann abgesehen werden, wenn die Parteien damit einverstanden sind, ober wenn die Feststellung für die betreffende Entscheidung unerheblich sein würde.
Soweit es zur Erreichung des billigen Ausgleichs erforderlich erscheint, können Dermögensstücke der einen Partei der anderen zugesprochen werden.
Im allgemeinen soll das Schiedsgericht nicht nach formalem Zivilrecht, sondern auch nach sozialen und wirtschaftlich en Gesichtspunkten, namentlich unter Berücksichtigung der Notlage des Volkes entscheiden. Den Angehörigen der Fürstenhäuser soll eine durchaus vorgemessene Abfindung zuteü werden. Es ist ober ausdrücklich vorgesehen, daß bei der Bemessung der den vormals regierenden Fürstenhäusern zuzusprechenden Vermögenswerte der Wegfall der Ausgaben zu berücksichtigen ist, die den vormals regierenden Fürstenhäusern für die Hofhaltung und mit der Hofhaltung zusammenhängenden Zwecken zur Last fielen. Bei der Bewertung von Schlössern, Sammlungen, Gärten und ähnlichen Anlagen sind der fehlende oder geringe Nutzungswert und die mit der Unterhaltung verbundenen Lasten zu berücksichtigen.
Des weiteren werden bestimmte Sicherungen dagegen geschaffen werden müssen, daß die den
wirtschaft, der Ankurbelung des Baugewerbes widmen, um erst einmal die innere Basis gewinnen zu können, von der aus wir an das Problem der Preissenkung und der Schaffung eines erträglichen Verhältnisses zwischen Produktions- und Konsumtionsaufwendungen herantreten können. Bei den engen uns gezogenen Grenzen der lieber- oölkerung müssen wir aber auch die Möglichkeit haben, Absatzgebiete für unsere Produkte nach dem Auslande zu schaffen und festzuhalten. Das ist nur möglich, wenn wir in den Preisen konkurrenzfähig bleiben. Hier steht das Problem der Förderung des Exports vor uns, das aber nicht von der Wirtschaft allein gelöst werden kann, sondern das der finanziellen Unterstützung durch das Reich bedarf.
Bei alledem spielen die Aufgaben der Steuerpolitik mit hinein. Hier ruhen auch die Pole, die zu der gesamten Wirtschafts- und Finanzpolitik des Reiches führen. Auf allen diesön Gebieten sind ungeheure, fast durchweg im höchsten Grade unpopuläre, aber mit gebieterischer Notwendigkeit durchzuführende Aufgaben zu lösen, die nur dann zu einem Erfolge führen können, wenn auch wirklich das ganze Volk in allen seinen Teilen, Ständen und Schichten mitarbeitet.
Der Ernsthrunasmmrster.
Dr. Haslinde.
Der Reichspräsident hat den Regierungspräsidenten in Münster, Dr. Haslinde, zum Ernährungsminister ernannt. Dr. Haslinde steht politisch dem Zentrum nahe.
Der Huf nach Verwaltungsreform. Ein Zentrumsantrag für Vereinfachung und Verbilligung der gesamten öffentlichen Verwaltung.
Im Reichstag hat die Zentrmnsfraktion nach eingehenden Vorarbeiten ihres Wirtschaftsausschusses folgenden außewrdentlich bedeuffamen Antrag eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen, die Reichsrecne- rung zu ersuchen, eine Kommission bestehend aus Mitgliedern des Reichstages, der Länderparlamente und der Svitzenoraanisatto- nen der Gemeindeverbände sowie Vertretern der Wirffchaft einzusehen, die in Verbindung mit dem Syarkommissar Vorschläge auszuar- beiten hat zur durchgreifenden Vereinfachung und Verbilligung der gesamten öffentlichen Verwaltung.
Man wird der Zentrumfraktion des Reichstags im ganzen Lande, nicht nur bei den Zentrumswählern, sondern weit über bett Kreis unserer Anhänger hinaus, dafür dankbar sein müssen, daß sie dieses für die Gestaltung der Finanz- und Wirtschaftspolitik geradezu enffcheidende Frage endlich einmal in Angriff nimmt. Wohl fft übet das Problem der Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung schot) wiederholt ein Ansatz genommen worden, aber alle diese Bemühungen sind immer wieder, sei es in Ausschüssen, sei es in Kommissionen, erstickt worden. Das lag aber vornehmlich an der Zusammensetzung dieser Kommissionen, die oft genug stark mit unmittelbaren Interessenten durchsetzt waren. Der Zentrumsantrag will nun eine Kommission bestellen, in der gewiß auch Sachverständige aus den unmittelbar beteiligten Instanzen herangezogen werden, die aber eine wesentlich breitere Basis durch die Hinzuziehung von Mitgliedern des Reichstags und von Vertretern der Wirtschaft erlangen soll. Jedenfalls ist es notwendig, daß diese neue Kommission mit der erforderlichen Autorität ausgestattet wird, die nicht nur dafür hinreicht, entsprechende Vorschläge zu machen, sondern sie auch zu verwirklichen. So, wie die Dinge heute liegen, sind sie unmöglich wettet zti führen. Es muß jedenfalls mit unerbittlicher Rücksichtslosigkeit durchgegriffen werden, wenn wir nicht eines Tages Gefahr laufen wollen, daß wir unsere einfachsten Verpflichtungen im Reich, in den Ländern und Gemeinden nicht mehr erfüllen können.
5ttesemarm und Brianb.
In diesen Tagen haben sich lebhafte Erörterungen über eine bevorstehende Reise S trete» manne nach Paris entwickelt. Wir haben dazu auf Grund von Mitteilungen von unterrichteter Stelle folgendes zu sagen:
Es handelt sich hier keineswegs um einen neuen Plan. Eine derartige Zusammenkunft der beiden leitenden Staatsmänner zum Zwecke der Aussprache über die Ausführungen der Locarnoabma- chungen ist schon in Locarno selber in Aussicht genommen worden. Im übrigen ist auch nicht beabsichtigt, daß Stresemann nach Paris reift. Die Zusammenkunft wird wahrscheinlich an einem a nderen Orte stattfinden. Sie ist aber um so drin- licher geworden, nachdem durch sehr peinliche Vorgänge im besetzten Gebiet namentlich hinsichtlich Verstärkung der Besatzung in der zweiten und dritten Zone eine starke Verstimmung hervor- gerufen worden ist. Die Reichsregierung hat erneut Schritte in Paris eingeleitet, um hier eine Aenderung herbeizuführen. Von feiten der Zentrumsfraktion ist ebenfalls bei der Reichsregierung ein Schritt erfolgt, um in diesem Sinne zu wirken. Außerdem sind im Reichstag von verschiedenen Parteien Interpellationen über diesen Gegenstand eingebracht worden, die bei der allgemeinen Debatte über die Regierungserklärung zur Sprache kommen sollen. Eine Aussprache der beiderseitigen Staatsmänner über die sog. Rückwirkungen und die Art ihrer Ausführung ist also unerläßlich, sie ist nur dadurch im Augenblick erschwert, daß auch Frankreich nicht zu einer festen Kabinettsbildung kommen kann, und im übrigen der nationale Block in Frankreich einen stärkeren Einfluß erlangt hat.
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Fuld aerZettung
fius den Parlamenten.
Reichstag.
In der Freitag-Sitzung des Reichstages wurde die 3. Beratung des Etats für 1925 fortgesetzt und das Etatgesetz schließlich angenommen. Das Haus ging dann zur Abstimmung von Entschließungen und Anträgen über, von denen nicht weniger als 350 zum Etat vorliegen. In einer der angenommenen Entschließungen wird tm Ausführungsgesetz zum Artikel 48 der Reichsverfassung (Ausnahmezustand) gefordert. Gegen die Stimmen der Sozialdemokraten, Demokraten und des Zentrums wurde eine Entschließung angenommen, die die Aufhebung des Republikschutzgesetzes verlangt. Die Forderungen anderer zur Annahme gelangten Entschließungen gehen dahin, daß künftig die Rettungsmedaille wieder verliehen werden und ein Volkstrauertag zum Gedächtnis der Gefallenen eingeführt werden soll. Die Entschließung des Hauptausschusses auf Einführung eines Schutzgesetzes gegen den Alkoho- l i s m u s unter Einbeziehung eines brauchbaren Gemeindebestimmungsrechtes wurde an den Haupt- ausschuß zurückverwiesen.
In einer weiteren Entschließung wurde die Regierung ersucht, mit allem Nachdruck darauf hin- Swirken, daß bei der Räumung der ersten Ve- Zungszone eine entsprechende Verminderung der gesamten Besatzungsstärke erfolgt. Mit knapper Mehrheit wurde ein sozialdemokratischer Antrag ®uf Errichtung eines Kartellregisters und eines
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