Fuldaer Zeitung
Donnerstag, 30. Oktober 1924.
Jugendamt.
X.
Personen zu tragen.
XI.
aber
ootfe Gleichberechtigung.
28.10
87. 10.
deren Wohnung.
IV.
Kreis-Geflügel-Ausstellung
Fabrikant Albert
Schwarz.
17,0
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5,0 8.5 15,5
2,8
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0,1
am Samstag, den I. November und Sonntag, den 2. tssvL......
Eröffnung: Samstag, den 1. November, vormittags 11 Uhr. — Eintritt 50 Pfg.
Die Wahl des Landwirts Akoyfius Goldbach zum rtgetmeiffet von Elkers ist von mir gemäß § 55 Landgemeindeordnung bestätigt worden.
F«lda, Leu 27. Oktober 1924.
Der Ltm-raK Frhr. von Sagern
... Jahres, in den Stadtsälen Die Ausstellungsleitung.
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12,5
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Zum zweiten Male im Ablauf eines Jahres ist der Deutsche Reichstag der Auflösung verfallen. Wieder sind wir zu Neuwahlen aufgerufen.
Aus unklaren Stimmungen heroorgegangen, hat sich der letzte Reichstag unfähig gezeigt zu weit- fchauender nationaler Gemeinschaftsarbeit. In unfruchtbaren Auseinanderfetzungen zwischen den extremen Parteien verzettelte das Parlament Zeit und Kraft.
Die Reichsregierung, das Kabinett Marx, erwirkte in ausdauernder Arbeit im Londoner Abkommen eine Entspannung der außen- politischen Lage und neue Grundlagen zur inneren Festigung. Bei dieser Politik hatte die । Reichsregierung an der Zentrumspartei die zuverlässigste Stütze.
Seit Jahren sind wir bemüht, eine von Ver- zweifiung und von Illussionen freie, besonnene Politik im deutschen Volk zu begründen. Unsere besten Männer haben wir uneigennützig für den
Dienst an Reich und Volk
Mutter befindlichen unehelichen Kindes ist dem Jugendamt binnen 3 Tagen schriftlich oder zu Protokoll Anzeige zu machen.
Nicht zu solchen Anzeigen verpflichtet sind dreienigen Personen, die nach § 20, Abs. 2, 3t I. W. G., nur zur Au» metonnq des Kindes beim Jugendamt verpflichte sind. Die Regelung der Anmeldung unterliegt lediglich de»
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Die in Anstalten unierg ebrochien Pflegekinder unterstehe» nicht der Ausflcht der Iugen: nier.
Die Bezirkspolizeiverordn. °tr. das Hafte-Kinderwese' vom 10. März 1909 Reg. Amtsblatt Nr. 11 von 1909 S. 65 ff.) tritt mit Erlaß dieser Anordnung endgültig außei Kraft. (Ziffer III, Abs. 3 der Preuß. Ausführungsanweisung.)
In Vertretung: gez. Stadler.
An die Herren Landräte des Bezirks und Magistrat« der Städte Kassel, Hanau, Marburg, Fulda, Hersfeld- Eschwege und Schmalkalden.
Wird veröffentlicht.
Fulda, den 28.Oktober 1924.
Der Vorsitzende des kreisauoschuss '.
Sreiswahlfahrksamk.
Frhr. non Sägern.
durch die Geldentwertung erschütterten Existenzen neuen Halt und Lebenssicherung zu geben, die natürliche Grundlage des Familienlebens und der Bolksentwicklung durch entschiedene Wohn- und Siedelungspolitik zu verstärken, zählen wir zu den vordringlichsten nationalen und sozialen Ausgaben. Nationale Not kann uns hemmen, uns zntwerlrge Opfer auferlegen, unseren sozialen Willen aber werden wir nie preisgeben.
Der Weg des deutschen Volkes zu neuer Höhe und Geltung ist ein Schmerzensweg. Wir gehen ihn im Vertrauen auf die unzerstörbaren Kräfte in unserem Volke. Sie verbürgen seine Zukunft. Aus den ewigen Kräften christlicher Glaubensausfassung schöpfend, arbeitet die Zentrumspartei unausgesetzt an der Verwirklichung einer wahren Dolkskultur: in Religion und Sitte, Familie und Erziehung, im gesamten öffentlichen Leben. Unbeschadet ihres politischen Charakters war die Zentrumsparter rm- mer die entschiedenste Vertreter.ln des katholischen Volksteiles, seiner kirchlichen und öffentlichen Interessen. Versuche, die Kacholi- ken als Staatsbürger zweiter Klaffe zu behandln, bekämpfen wir aus Grundsatz und aus geschichtlicher Ueberlieserung. Wir verlangen keine Bevorzugung,
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schlossen.
Die Zentrumspartei wird diese allein Erfolg verheißende und
wahrhaft nationale Politik
entschlossen weiterführen. Jedem Versuch, diese po- lstche Linie zu verdunkeln, zu verbiegen oder zu zerstören, wird sie aus Pflichtbewußtsein und Ge- wisfengründen entgegentreten.
Als Partei der Mitte, sichend auf dem festen Grund echten Christentums und lebendigen Volkstums waren wir jederzeit bereit, mit allen denen - zusammenzuwirken, die gleich uns den Wiederaufbau von Staat und Volk
auf dem Boden der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung
und friedlicher Entwicklung wollen, mögen sie v o n binks oder v o n re chts kommen. So setzen wir . bewußt beiseite alles, was unser ohnehin zerrissenes Volk noch mehr zerklüften könnte. Wir kennen ; nicht Klassenoorurteil und Klassenhaß, nicht den ■ Standes- oder Rassenradikalismus. An diesem umfassenden a u s g l e ich enden und einigenden Charakter wird die Deutsche Zentrumspartei unverrückbar sesthalten.
Was wir in unserem Ausruf zu den Maiwahlen über Volk und Wirtschaft gesagt, bleibt bestehen. Das materielle Leben des deutschen Volkes und damit die deutsche Wirtschaft zu stärken und zu festigen, betrachten wir als eine selbstverständliche Pflicht. Bei ihrer Erfüllung wollen wir keinen Stand einseitig bevorzugen.
* 3m Rahmen des Gesamtwohls
fördern und schützen wir die Interessen aller Be- rchssstände. Die Londoner Abmachungen haben eine Beruhigung in unser Wirtschaftsleben gebracht. Die noch vorliegenden Schwierigkeiten
I schrittweise zu beheben und bei den kommenden Handelsverträgen weitere gedeihliche Aussichten zu eröffnen, ist die nächste Aufgabe.
Not und Elend im Volke sind noch überaus groß. Wir wissen es und sind gewillt, das Menschenmögliche zu ihrer Milderung und Beseitigung zu tun. Alle Schutzbedürftigen in Landwirtschaft, Gewerbe, Handel und Beamtenschaft werden an uns vollen Beistand finden. Den entwurzelten und
2. Blatt.
Druck der Fuldaer Actteud racker ei l« Fulda
A« dte Ortspolizeibehörden.
Da Allerseelen in diesem Jahre auf Montag, den 3. No- nber fällt, ist es unangebracht, an dem vorhergehenden ge, dem Kirchweihsormtag, öffentliche Taazlustbav- ten zu veranstalten.
Etwa dahingehende Anträge find daher abzulehnen.
Der Laudrot: Frhr. v. Gaqern.
— EINER —
sagt es dem Andern
«vergehendem Aufenthalt Pflegekinder.
Hinsichtlich der Ausnahmen für ehrliche Kinder, die bei Verwandten oder Verschwägerten untergebracht sind, und tor solche Kinder, die aus Anlaß auswärtigen Schulbesuchs Wr einen Teil des Tages in Pflege genommen werden, sowie IHir solche Kinder, die zum Zwecke des Schulbesuches an aus- tpfiriigen Schularten in Familien untergebracht sind, wird euf § 21 R.I.W.G. verwiesen.
• IL
’ Die Erlaubnis zur Annahme von Pflegekindern darf nur erteilt werden, wenn in gesundheitlicher, sittlicher und wirtschaftlicher Beziehrmg hinsichtlich der Wohnung, der Pfiegepersonen und des Kindes folgende Mindestforderungen
D?? Wohnung muß den baupolizellichen Vorschriften entbrechen. Es muffen genügende Lüftuugsmogluhkeften in den von dem Pflegekind bewohnten Raume», ein eignes Bett und die erforderlichen ReintgungseinricMngeu vor- ■fianten fein. Es ist zu prüfen, ob die Zahl der Mitbewohner der Größe der Räume entspricht, ob in der Pflegesamilie keine ansteckenden Krankheften vorhanden sind, und ob das chnterzubringende Kind selbst von solchen Krankheiten frei ist. Es empfiehlt sich hierbei die engste Zusammenarbert mit den örtlichen Einrichtungen der Gesund^itsfursorge. An allen zweffelhaften Fällen ist ein Arzt zu hören.
2 Jn sittlicher Hinsicht muß die Eignung der Pflege- verso» selbst, sowie die der übrigen Familienmitglieder und etwaiger Kostgänger feststehen; insbesondere muß geprüft werden? ob das Kind in der Familie mcht nur die notige körperliche Pflege, sondern auch die richtige Erziehung in geistiger und sittlicher Beziehung findet. Cs ist notig darauf hinzuwirken, daß Pflegekinder, soweit wie irgend möglich, ihrem religiösen Bekenntnis gemäß untergebracht werden.
3. In wirtschaftlicher Hinsicht müssen geregelte Der- hältnisse vorliegen, schon «m der naheliegmden Gefahr vor- mbeugen, daß das zum Unterhaft des Kindes bestimmte Wegegeld nicht ihm zustatten kommt und daß seine Arbefts- »oft ungebührlich ausgebeutet wird.
III.
DieErteilung der Erlaubnis foU regelmäßig nur auf schriftlichen Antrag erfolgen. Der Antrag hat zu enthaften - Dor- und Zuname des Pflegekindes, Ort und Tag sedier Geburt, sein Bekenntnis, Name, Stand und Wohnort seiner Eltern, bei unehelichen Kindern Name und Stand der Mutter und des Vormundes, endlich Name, Stand und Bekenntnis der Wegepersonen, sowie genaue Angaben über
pflegung zu sorgen in der Lage und gewillt find, ob ihre Persönlichkett erwarten läßt, daß dem Kinde in sittlicher Beziehung eine angemeffene Erziehung zuteil wird und schließlich, ob der Gesundheitszustand der Pflegeperfon und des Kindes die Befreiung von der Aufsicht zuläßt.
Grundlage für die Befreiung soll in der Regel eine mindestens zweijährige Bewährung der Pflegestelle für dieses Pflegekind sein. Jedoch sind Ausnahmen als zulässig anzusehen, wen schon ftüher seststeht, daß keinerlei Bedenken gegen die Befreiung vorliegen. Die Befreiung von der Aufsicht ist jederzeit widerruflich; sie kann von vorneherein auf eine bestimmte Zeit beschränkt werden. Wegen der Befreiung unehelicher Kinder, die sich bei der Mutter, den Großeltern ober beim Vormund befinden, wftd auf § 25, Abs. 2 und 3, R. I. W. G., verwiesen.
IX.
Von der Aufnahme, der Abgabe dem Wohnungswechsel und dem Tode eines Pflegekindes, sowie eines bei der
an dies regelmäßig der Fall ist, d. h. nicht gelegentlich, der» täglich ober an bestimmten Tagen sich wiederholend. Kinder sind nicht Pflegekinder im Sinne des R.I.W.G., nn von vornherein feststeht, baß sie um vorübergehend ) gleichzeitig unentgeltlich in fremder Pflege untergebracht eben. Wird ein Entgelt gezahlt, so sind sie auch bet vor-
und auf Verlangen das Pflegekind zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten vorzustelleu. Bei ländlichen Pflegestellen muß jedoch dafür Sorge getragen werden, daß die Vorstellung der Kinder möglichst am Wohnort der Pflegeperson stattfindet, da sonst die Gewinnung von Pflegestellen auf dem Lande stark gefährdel werden würde.
VII.
Der Aussicht des Jugendamtes unterstehen auch die unehelichen Kinder, die sich bei der Mutier befinden (§ 24, Abf. 1, Satz 2, R. I. W. G.).
VIII.
Befreiungen von der Beaufsichtigung nach §25, Abf. 1, R. I. W. G., können nur bann ausgesprochen werden, wenn die gesamten Verhältnisse der Pflegepersonen volle Gewähr für eine dauernd geeignete Pflege bieten. Es muß daher vor der Befreiung eingehend geprüft werden, ob die Pflege« perfomm voraussichtlich dauernd für ordnung-mäßige Per
Srankf. Bank Srankf. kiyp. Bank Srankf.DfanDbr.-Banh mitteH). Kredit», westd. Srankf.
Kag. gr. Straßenbahn flbt Sehr. Utäditersb. flbter u. Oppenheimer Mchaffenh. Zetlft Bad SabfdjUrf Baldur piano Beck & Senkel G Bing, Hletallm. Breuer & Co.
Brodtbues Cement Karlstadt Chem. Griesheim Daimler Mat. Deutscher vertag Dürkopp eifm. Kaiserslautern Sderseld. Kupfer Clektr. Lief. Ges. EL Licht und Kraft 6mag. Srankf. a. Ist. Sitzfabrik Sulla
Dompfand.
Alle Angehörigen der Dompfarrer werden hier« mit zu einer am Mittwoch, den 29. Oktober, abends 8 Uhr im Harmoniesaal stattfindenden
Bolksvereinsversammlung eingeladen. Tagesordnung: Organisation des Volks Vereins für das katholische Deutschland nach dev Pfarrshstem.
1. Referat: Bedeutung des Volksbereins für unser, heutige Zeit.
2. Bestellung der Vertrauensleute.
3. Die Winterveranftaltungen.
Alle katholischen Vereine werden dringend uni herzlichst gebeten, vollzählig zu erscheinen.
Der Geschäftsführer.
Eierschau
Geflügelrassen wie: Gänse, Enten, Truten, Hühner, Tauben, Kanarien u. s. w.
Bet der Prüfung der Verhältnisse ist namentlich auch festzustellen, ob die Pfiegepersonen bereits früher fremde Zinder m Pflege gehabt haben ober noch haben, unb ob fiift hierbei Anstände ergeben haben. Die Erteilung und Dersammg' der Erlaubnis hat durch fchriftlichen Bescheid zu erfolgen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn eine wesentlich« Voraussetzung der Erteilung wegfallt «der die Pflichten gegen das Pflegekind vernachlaffigt werberu In dem Bescheid ist hierauf hinzuweis^, ebenso auf das Aussichtsrecht des Jugendamtes, die Vorschrift des § 27 R.JW G- und die Sttafbestimmungen des § 30 R.JW.G.
V.
Die Erlaubnis erlischt durch den Tod der Pflegeperson oder des Pflegettndes, ferner beim Wohnungswechsel, da fie nur für bestimmte Räume erteilt wird.
VI.
Die Aussicht des Jugendamts hat den Zweck, laufend fetauMen ob das Kind ordnungsmäßig untergebracht » Vike-ieverfonen sind verflichtet, den Beauftragten L LddL^Tderzeit Zutritt zu ihrer Wohnung und hom xu ücftottcn# bßt ßHcn bas bc
LheüEäßige Auskunft zu erteilen
Generaldirektor Fritz Cremer. Veterinärrat Dr. Goldmann. Klöckner. Sattlermstr. Georg Komp. Rentner August Kircher.
Bei der Anzeige des Todes eines Pflegekindes, die unverzüglich jedenfalls vor Beerdigung des Kindes zu erfolgen hat, ist ein ärztlicher Totenschein oder eine kurze ärztliche Bescheinigung (Gebührenordnung für Aerzte unb Zahnärzte II A 15 a) über die Todesursache vorzulegen. Das Jugendamt kann die Vorlage eines amtsärztlichen Befundfcheines (Tarif zum Gesetz vom 14. Juli 1909 A 11) verlangen. Die Kosten des Zeugnisses find von den Pflege»
Den konfessionellen Hader im politischen Leben beklagen und verurteilen wir.
Wähler und Wählerinnen!
Der neue Reichstag muß Bestand haben, wenn er den vorgezeichneten Aufgaben gerecht werden will. Er kann es nur, wenn die Auswüchse des Parteiwesens verschwinden. Darum weg mit dem Radikalismus! Weg mitder po- litischen Zersplitterung! Nicht auseinander, sondern zueinander müssen wir!
Slärkl die Partei der Mitte!
Stärkt vor allem den Kern jeder gesunden Mitte, die Deutsche Aentrumspartei!
DieWahlpawle deSÄentrumölstklar:
Für eine Polllik, die an Deutschlands Zukunft glaubt!
Für die Fortsetzung der bisherigen nottonalen Rettungsarbeit und für die Befreiung von Ruhr und Rhein!
Für den Schutz der Weimarer Verfassung und für eine gefestigte Staatsautorität!
Für wirtschafüichen und sozialen Ausgleich und gerechte Lastenverteilung!
Für christtiche Erziehung und Durchdringung des öffentlichen Lebens in Wirtschaft, Staat und Politik mit den sittlichen Grundsätzen des Christentums!
Darum geschloffen zur erfolgreichen Fahne des Zentrums!
Für Wahrhett, Recht und Freiheit!
Die in der Sitzung des Reichspatteivorstandes am 28. Oktober anwesenden Mllgkieder:
Vorsitzender: Marx, Reichskanzler.
Ehrenvorsitzende:
Fehrenbach, Reichskanzler a. D. Herold, Landesökonomierat. Dr. Porsch, Geh. Justizrat. Dr. Spahn, Staatsminister a. D.
Stellvertretende Vorsitzende:
Hedwig Dransfeld. Florian Klöckner. Mönnig, Justizrat. Stegerwald, Ministerpräfident a. D.
Kaufmann Astor, Reichsarbeitsminister Dr. Brauns, Justizminister Beyerle, Dr. Cremer, Unw.-Prof. A. Dessauer, Schriftleiter Elfes, Genoffenschastsdtrektor Thomas Effer, Landesökonomierat Graw, Prof. Grebe^ Oberlehrer Hofmann-Ludwigshafen, Senatsprästdent Jtschen, Schriftleiter Joos, Gewerkfchaftsfekretär Kaiser, Beigeordneter Kloft, Verleger Sensing, Kaufmann Smstens, Fürst zu Löwenstein, Rechtsanwalt Ruß, Frau Phmpp, Prälat Dr. Schofer, Prälat Dr. Schreiber, Frl. Teusch, Reichskanzler a. D. Dr. Wirth, Kanonikus Ulttzka.
unter dem Protektorate des Herrn Landrats Freiherrn von Gagern, veranstaltet vom Geflügelzuchtverein Fulda e. V., gegr. 1893, verbunden mit
Kunft und Literatur.
— Renovierung mittelalterlicher Kunstwerke in vautzcn Die Stadt Bautzen hat beschlossen, mehrere wertvolle mittelalterliche Kunstdenkmäler, die dem Verfall ent. gegengehen, wiederherzustellen. Unter Leitung des Bautzener Museumsdirektors Biehl sollen zunächst das Denkmal des Ungarkönigs Matthias Cor» vrnius (15. Jahrhundert) über die Toreinfahrt der Ortenburg imd interessante Sandsteinporträts amReichen, türm und an der Nikolairuine renoviert werden. Bereits in Angriff genommen find Wiederherstellungsarbeiter! am Rathausturm und am Bautzener schiefen Turm, dem Reichenturm. Bei diesen Arbeiten sind wertvoll« Urkunden und sonstige mittelalterliche Andenken entdeckt worden.
Wahlaufruf!
Deutsche Männer und Frauen, Wähler unb Wählerinnen!
Srankf. Bähen Srankf. Gas Srankf. fjof $f. pok unh mitk Gothaer Waggon galt) und Heu geüd. Kupfer gschster Sarbm. Kammg. KalfersL Konferof. Braun Lech fluqsb. IHafnkraftm. irteguin Bufib. Motor. Oberurtel Neckars. Sahrz. Pfilz. Tlähm. Schuckert Hbg. Schuh stall SuRia Schuht. 6erz St- Schuhf. Leander 0M Sichel &Co.
Siemens elektr. Bell. Ihür. Lief. Gest v. Sa6f- Kaff, waytz & Sretjf Zudterf. Srankentbal
Sonderschau
in Farben und Gesangskanarien, in- und ausländL.. Wildvögeln, Papageien und dergl. vom Kanarienzuchtverein „Edelroller“, gegr. 1924.
Abschrift.
Der Regierimgspräsident. Sffffsl, den 24. Juni 1924.
A. VI 11663.
Ans Grund der §§ 22,24,25 und 26 des Reichsgesetzes it JugendwoHlsaHrt vom 9. Juli 1922 (R.G.Bl. I, S. 647) der Fassung der Verordnung vom 14. Februar 1924 G Bl. I, S. 1K>) und der mir durch die Ausführung«!, ffung zu diesem Reichsgesetz und dem Preuß. Aus- hrungsgesetz vom 29. III. 1924 (Pr. G.S. S. 180) erteilten ung werden für das
Pflegektnder.(tzaltekinder-)wesen j hergegeben und geopfert. Nie hat sich die Zen
ter Regierungsbezirk Kassel folgende Anordnungen getroffen. trumspartei durch ftemden Witten, Schlagworte und ■ L I Partettntereffen beirren lassen. Einzig die Sorge
nb» unehelhfie Kinder unter I um das eigene Volk, die Erhaltung seiner Einheit, Jahre», die sich, entgettlich oder uneatgettUch, für längere I die Wiedererlangung seiner nationalen Freiheit Leit in fremder Wege befinden und zwar: I und materiellen Wohlfahrt waren Beweggrund un-
a) solche, die ununterbrochen, Tag und Nacht, i» ftemder I feres politischen Handels.
Wege sind, _ I Millionen deutscher Vvlksgenoffen, voran die
B) solche, die nur pir einen Teil des Tages in ftemder I 5g^x)g[ferung der besetzten Gebiete, hat unsere Poli- Mege sind, t Ä w t _____t,!A | üf jederzeit wohl verstanden und hoch gewertet.
Tausende, die uns früher entgegenstanden, uns schmähten und bekämpften, fanden sich auf unserer polittschen Linie zurück. Ganze Parteien haben diese Linie als richtig erfonnt und sich ihr ange-
Der Ehrenausschuss: Oberbürgermeister Dr. Antoni. Fabrikant Ludwig Bellinger. Fabrikant E. Bellinger. Landkrankenhausdir. Dr. Paul Gunkel. Hofsped. Wilh. Helmke. Fabrikant Magnus Keil. Regierungsrat Claus Hoflieferant Weingrosshändler Otto Müller. Kommerzienrat Ferdinand Neitzert. Weingrosshändler Eduard Schmitt. Zimmermeis er Gastwirt Franz Schultheis, Neuhof. Gutsbesitzer C, C. SouchaY, Künzell, tau^wirtschafltsdürektor Edmund Tremmel.
frankfurter Börfe.
Die Notierungen oersticken^sich in Bll t Ionen Prwn^
die Weltmarke
bürgt für Ouahtät!