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Amtlicher Anzeiger für den kreis und die Skadl Fulda.

Nr. 196.

Verantwortlich iür die Schrittleitung: Dr. JobanneS Kramer. Anreise«: I. Darreller. Fulda. Rotationsdruck und Verlag der a Fuldaer Bettendruckerei in Fulda. Fernlvrecher Nr- 9.

Monatlicher BemgSvreis: 1.50 Mk.

Samstag, 23« Kugust 1924.

Anreigen-Preiie: Klemreile (Colonel) lokal 0.15 Goidmark. auswärts 050 GoldmarkReklamereile lokal 0.60. Goldmar! :: auswärts 0.80 Goldmark. r.

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51. Zahrg.

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Vor weittragender Entscheidung.

In Deutschland und Frankreich sind /lrzeit die parlamentarischen Kämpfe, die nach der Linigung von London zu erwarten waren, in vol­lem Gang. In Paris bat cherriot eine ein­gehende Erklärung über die Abmachungen gegeben, yerriot verlangt, daß bis zum 31. August parla­mentarische Klarheit über die SMungnohme zum Londoner Vertrag herbeigeführt sei. Die Kam­mermehrheit wird augenscheinlich mit ihm gehen, denn ein Antrag der Opposition auf Ver­tagung der Debatte und Kommissionsberatung wurde mit 323 Stimmen gegen 209 Stimmen ab­gelehnt.

In Berlin war der Auswärtige A u s - fch u ß der bisherige Schauplatz der parlamenta­rischen Auseinandersetzungen. Dom Freitag ab wird im Reichstag selber verhandelt. Reichskanz­ler Marx, Dr. Stresemann und Dr. Luther legten alles Notwendige dar. Die Parteiführer griffen wiederholt in die Debatte ein, wobei der Deutsch­völkische v. Gräfe sich in heftige persönliche Aus- ,Blle gegen den Reichskanzler verlor. Die nächsten Tage werden jedenfalls weittragende parlamen- larische Auseinandersetzungen bringen.

Der Reichstag und London.

Von unferm parlamentarischen Vertreter.

Die große Entscheidung über London, die der deutschen Volksvertretung zusteht, wird spätestens am Donnerstag den 28. August fallen. Würde diese Disposition, die der Aeltestenrat des Reichs­tags nunmehr getroffen hat, auch eingehalten wer­den, so würde die Unterzeichnung des Schluß- protokolls in London zu dem vereinbarten Termin des 31. August stattfinden können. Vor­aussichtlich werden bei diesem Akte die Minister­präsidenten aller an der Londoner Konferenz be­teiligten Staaten anwesend sein. Deutschland würde also in diesem Falle durch den Reichskanzler Marx selbst wieder vertreten. Am 31. August würde dann die Räumung von Dortmund zu er­folgen haben. Am 1. September würden die M i- cumverträge ablaufen und damit würden in den in den Abmachungen festgesetzten Fristen die Etappen der wirtschaftlichen Räumung (Wegfall der Zollgrenze, der Regie usw.) in Kraft treten.

Ob die Dinge sich so glatt entwickeln, ist im Augenblick noch nicht zu sagen. Die Rerchsregie- rung besteht darauf, daß, um eine volle Klarheit zu schaffen, die Londoner Abmachungen mit einer Z w e i d r i t t elm e h r h e i t vom Reichstag gebil­ligt werden. An sich würden die einzelnen Gesetze bis auf das Reichsbahngesetz einer nur e i n f a chen Mehrheit bedürfen. Das Reichsbahngesetz indessen ist von der Reichsregierung als verfassungsändern­des Gesetzes bezeichnet worden, das einer Zweidrit­telmehrheit zu seiner Annahme bedarf. In der Einleitung zu diesem Gesetze heißt es darum aus­drücklich, daß der Reichstag das Gesetz beschlossen hat,nachdem festgestellt ist, daß die Erfordernisse verfassungsändernder Gesetzgebung erfüllt sind". Würde also das Eisenbahngesetz fallen, so würden damit sämtliche Abmachungen hinfällig wer­den, weil diese selber ein einheitliches Ganzes bilden, in dem die Eisenbahn mit das wichtigste Pfand abgab.

Was die Deullchnationalen tun wollen, ist in einer Stellungnahme ihrer Reichstagsfraktion zu entnehmen. Darüber wird mitgeteilt:

Die Deutschnationaie Reichs tagSsrattion, verstärkt dutch zahlreiche Mitglieder der Fraktion des Landtags, nahm einen eingehenden Bericht des Parteivorsitzenden entgegen. Sie sprach zu der bisherigen Haltung der Parteileitung, insbesondere zu der Veröffentlichung am 15. August 1924 einmütig ihre Zustimmung aus. Sie stellte einstimmig fest, daß sie nach wie vor auf dem in toten sieben Punkten vom 22. Juli 1924 und m der Rede des Abg. Dr. Hoetzsch vom' 26. Juli 1924 festgelegten Standpunkt beharrt. Sie ist sich dabet ihrer Verantwortung voll bewußt und ist über­zeugt. daß sie mit dieser Haltung den Interessen und der Stimmung ihrer Parteifreunde im besetzten Gebiet entspricht."

Wenn in dieser Stellungnahme die Abstimmung der Deutschnationalen gegen alle Gesetzesvor­lagen ausgesprochen ist, so würde seitens der Reichsregierung nach den auch jetzt vor den Partei­führern abgegebenen bestimmten Erklärungen so­fort die Auflösung des Reichstags voll­zogen werden. Daneben ist neuerdings auch wie­der die Forderung der Herbeiführung eines Du I ks- entscheids aufgestellt worden. Die technischen Voraussetzungen für diese letzte Maßnahme wür­den sehr weitschweifig und langwierig jein. Die Reichsregierung ist indessen der Ausfassung, daß eine schnelle Enffcheidung herbeigeführt werden muß, die nur durch Auflösung des Reichstags und sofort vorzunehmende Neuwahlen möglich ist, deren Ergebnis ja auch einem Volksentscheid nicht nur über London, sondern auch über den Reichstag selber gleichkäme.

Der Micum-vertrag.

Nach einer Meldung derVoss. Zig." aus Essen ist der Micum-Vertrag mit der Metallindustrie des besetzten Gebiets nunmehr bis zum 23. (September, al o bis zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Auf« ung der Micum, verlängert worden.

Deutsch-belgische Verhandlungen.

Wie Havas meldet, berichtet derTemps" aus B r ü f f e I, daß der belgische Ministerrat beschlos­sen hat, daß die belgische Delegation für die deutsckp belgiss'---" i-'schaftsverhandlungen unter dem V." " . :i Tiotto 8Ffl.il le. dos belaischen

Gesandten in Berlin stehen sollen. Unterhändler werden sein: van Langenhooge, Direktor der Han­delsabteilung im Auswärtigen Amt, Hansen, Ge­neraldirektor im Finanzministerium und Casteur, Handelsattaches bei der Berliner Gesandtschaft. Das Ziel der Verhandlungen werde der A b - schluß eines Modus Vivendi sein. Später würden dann Verhandlungen über einen endgülti­gen Handelsvertrag geführt werden. Man sehe voraus, daß diese Verhandlungen 6 bis 12 Mo­nate dauern könnten. Wahrscheinlich würden sie Ende September beginnen.

Der Dank Offenburgs.

Ein Telegramm des Oberbürgermeisters an den Reichskanzler.

Namens der Bürger der befreiten Stadt Offen­burg richtete Oberbürgermeister Holler folgendes Telegramm an den Reichskanzler:

Anläßlich der Feier der Räumung Offenburgs und Ortenaus entbietet Ihnen die zahlreich ver­sammelte Einwohnerschaft der Stadt Offenburg er» gebenste Grüße und verbindet damit wärmsten Dan k für die so zahlreichen Bemühungen der Reichs­regierung und den Wunsch auf ein weiteres gedeih­liches Fortschreiten der Verhandlungen zugleich mit dem Gelöbnis, in den kommenden Tagen wichtiger Entscheidungen treu hinter derRetchSregierung zu stehen.

Die rheinische Zentrumspartei,

Wie die Kölnische Volkszeitung meldet, hat die rheinische Zentrumspartei dem Reichstag auf tele­graphischem Wege folgende Kundgebung zu- gehen lassen:

Das Londoner Abkommen legt dem Vaterlands ungeheure kaum tragbare Lasten auf. Trotzdem bittet di» rheinische Zentrumspartei den Reichstag, den Abkommen zuzustimmen, damit insbeson­dere die Staatshoheit wiederhergestellt, die Be- satzmigslasten erleichtert werden und der Wieder­aufbau der Wirtschaft möglich wird. Die Ableh­nung der Abkommen würde für das besetzte Ge­biet, für das ganze Vaterland und für Eu­ropa ganz unabsehbare Folgen haben.

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Laut demLokal-Anzeiger" hat der Zentral­vorstand der Wirtschaftspartei des deutschen Mittel st andes dem Dawesgut­achten z u g e st i m m t.

Die isolierten Delltschnationalen.

Die Deutsche Volkspartei hat beschlos­sen, dem Sachverständigengutachten zuzustim­men. Der Reichsrat hat gleichfalls die in Betracht kommenden Gesetze mit großer Mehrheit angenommen. Sowohl der Vertreter Preußens, Ministerpräsident Braun, als auch der bayerische Gesandte v. Preger erklärten, daß sie, wenn auch schweren Herzens, ihre Zustimmung erteilten. Ge­gen die Gesetze stimmten die Vertreter der fern von der Kampffront gelegenen Provinzen Ost­preußen und Pommern, sowie die beiden Mecklen­burg. Thüringen, geängstigt durch Dinier, enthielt sich der Stimme.

Die Deutschnationalen aber haben in der Reichstagsfraktion einen Beschluß gefaßt, der als Ablehnung des Gutachtens gedeutet wird. Allerdings: ganz klar ist die Sache noch nicht. Von den rechtsstehenden Blättern bringt nur die Deutsche Tageszeitung" eine Bemerkung zu dem parteiamtlichen Bericht über die Sitzung der deutschnationalen Reichstagsfraktion. Das Blatt schreibt: Soweit wir unterrichtet sind, bedeutet diese Verlautbarung der Deutschnationalen die un­bedingte Ablehnung des Londoner Ab­kommens und der im Dawesplan vorgesehenen Gesetze.

DieVoff. Ztg." sagt zu dem Bericht: Das Nein der Deutschnationalen ist ja nicht wört- l i ch ausgesprochen oder angekündigt, aber die Be­rufung auf die Veröffentlichung vom 15. August genügt vollauf. Man wird sich jetzt nur noch mit den Folgerungen zu beschäftigen haben, die die Regierung aus dieser Haltung der Deutschnatio­nalen ziehen wird. Die eine wird die Auflösung des Reichstags, die andere wahrscheinlich die Auf­rufung des Volksentscheids fein.

Auch derVorwärts" verlangt die Auflösung des Reichstags. Das Blatt teilt mit, daß der so­zialdemokratische Fraktionsvorstand einmütig der Meinung war, daß man durch Neu­wahlen rascher und gründlicher zum Ziele komme. Die Frage des Volksentscheids fei in der Fraktions­sitzung als eine mehr technische betrachtet worden. Auf keinen Fall könne davon die Rede sein, daß der Volksentscheid als Ersatz für die notwendigen Neuwahlen zur Anwendung gebracht werden dürfe.

DasD. T." glaubt, daß die Deutschnationalen noch nicht das letzte Wort gesprochen haben. Das WortAblehnung" komme in der deutschnatio­nalen Erklärung nicht vor. Wenn auch Dr. Hergt wie Graf Westarp gesprächsweise erklärten, daß die Entschließung der deutschnationalen Fraktion als eine glatte Ablehnung aufzufassen sei, glaubt das Blatt doch annehmen zu dürfen, daß die vor­sichtig formulierte Erklärung den Weg zu Ver­handlungen mit der Regierung und den Koa­litionsparteien freimachen soll. Das Blatt schreibt dann weiter, es habe Grund anzunehmen, daß sich im R ei ch slaff d b un d ein Stimmungswechsel zu vollziehen beginne. Die Mitteilung des Reichs- bänkpräsidenten Dr. Schacht, daß er wahrscheinlich

bei einer Ablehnung der Dawesgesetze zu einer wesentlichen Verkürzung und Einschränkung der Kredite schreiten müsse, habe in den Kreisen des Landbundes einen starken Eindruck gemacht.

t) ? 5 Wallst en der pfalz,

wtb Ludwigshafen, 22. August. (Tel.) Die sozraldemokrakifche Parkei der Pfalz hat fol­gende Kundgebung an den Reichstag gerichkel:

Der unkcrzeichneke Bezirksvorstand der Sozial- demokrakischsn Parkei Deutschlands in Werkrekung hak mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß die Konferenz von London mit positiven Ergebnissen geendet hak. Er bedauert daß eine ganze Reihe berechtigter Wünsche Deutschlands un- bcachkek geblieben sind, besonders aber, daß die so­fortige Räumung des Ruhrgebiets nicht erreicht wurde. Die Abmachungen von London enthalten aber gegenüber den bestehenden Zuständen so große Erleichterungen, daß die Bevölkerung des besetzten Gebiets von der Durchführung des Da­wesplans eine wesentliche Besserung ihrer Lage erwarten darf. Aus diesem Grunde fordern wir von der Reichsregierung und dem Reichstag un­verzüglich die S cha f f u n g der zur Durchführung des Sachverständigenplans notwendigen Gesetze, verlangen aber auch mit gleicher Entschiedenheit, daß die durch die Gesetze notwendigen Lasten so verteilt werden, daß die minderbemittelten Schich­ten des deutschen Volkes verschont und die trag- sähigen Schultern belastet werden.

Von den gewerkschaftlichen Organi­sationen der Pfalz ist eine ähnlich lautende Entschließung abgesandt worden.

* Das neue Reichswahlgeseh. Im Reichs- r a t wurde das Reichswahlgesetz nach den Beschlüs­sen der Ausschüsse angenommen. Die Abge­ordnetenziffer wird danach auf 399 festgelegt. Auf je 75 000 Stimmen, bisher 60 000, soll ein Abge­ordneter entfallen. Auf alle Fälle wird sicher- gestellt, daß 399 Abgeordnete gewählt werden. Wird diese Zahl nicht erreicht, so findet eine Er­gänzung aus den Kreiswablvorschlägen statt. Wird diese Ziffer überschritten, so findet ein Abstrich von der Reichswahlliste statt. Die bisherigen Wahl­kreisverbände sind beibehalten, werden aber in eine größere Zahl von Wahlkreisen zerlegt. Ein Wahlkreis muß im allgemeinen nur 380 000 Ein­wohner und die Wahlvorschläge für die kleinen Kreise enthalten nur ein en höchstens zwei Bewerber, wodurch der Grundsatz der Persön­lichkeitswahl im Gegensatz zur Listenwahl wieder zur Anerkennung kommt. Neuen der automatisch eintreten Verbindung von Wahlvorschlägen mit einem gleichen Kennwort der Parteien sollen auch andere Verbindungen kraft besonderer Erklärung möglich fein. In gewissen Fällen sind auch zur Wahrnehmung von Landsmannschaftlichen Ge- meinschaftsverbindungen sogenannte Länder­gruppen zugelassen.

Matteotis Bestattung.

wtb Ro m, 22. Aug. (Tel.) Die Berdigung Riakteotis hat gestern vormittag unter großer Feierlichkeit und Teilnahme der Mutter. Gattin, Familienangehörigen und Behörden, sowie einer Abordnung der Kammer siattgcsunden. Die So­zialdemokraten hielten sich dem Be­gräbnis fern 1) zum Zeichen des Protestes weil der Leichnam Rlakteotis versteckt in die Hei­mat überführt wurde und zwar auf Wunsch bei Behörden; 2) weil beim Empfang des Leichnams auf dem Bahnhof Frakku ein königlicher Kommissar anwesend war; 3) weil eine Teilnahme von Abge­ordneten der Opposition dies als Zustimmung zum Werk der Regierung hätte angesehen werden kön­nen. Die Haltung der Sozialdemokratie wird von der gesamten Presse ausführlich kommentiert, der Avanti" stimmt ihr zu,Popolo d' Italia" greis die Sozialisten scharf an.

Der angebliche Erzberger-Mörder.

Deutscher Antrag auf Auslieferung.

Wtb Budapest, 22.' August. (Tel.) Das ungarische Telegraphen-Korrespondenzbüro meldet, die deutsche Regierung hat für den Fall, daß sich Herausstellen sollte, daß der in Budapest in hast befindliche angebliche Mörder mit einem der Erz- berger-Mörder identisch ist, in der Angelegenheit der Auslieferung bei der ungarischen Regierung Schritte unternommen. Das ungarische Gericht werde zu prüfen haben, ob im Sinne der inländi­schen Gesetze und der internationalen Gepflogen­heit u. schließlich gegenüber dem mit dem Deutschen Reiche bestehenden Rechtszustand eine Auslieferung am Platze ist oder nicht. Das Jdentifizie- rungsverfahren wird fortgesetzt.

England und Rußland.

wtb £ o n b o n, 22. August. (Tel.) Die L o n- bonet hanbelskarnmer hat in ihrer gest­rigen Sitzung einstimmig eine Entschließung ange­nommen, bie sich entschieden gegen ben englisch- russischen Vertrag roenbet, besonders gegen den Vorschlag, daß bie britische Regierung in irgend einer Form für die russische Anleihe eine Verant­wortung übernehmen soll.

Eine Amnestie.

wtb Paris, 22. Aug. (Tel.) Aus Veran­lassung des Justizministers ist bet Attentäter Göttin, bet 1917 ben Angriff auf Elemen- ceau verübte, in Freiheit gesetzt worben.

* Kämpfe in Rordindlen. lieber die Lage in Afghani st en erfährt Reuter aus sicherer Quelle, daß der Stamm der Ghilzai unter dem Befehl des Thronprätendenten den nach Indien führenden wenig bedeutenden Paß Altimur besetzt hat.

Zentrum und Auswertungssrage.

Dieser Tage haben wir von einem, von den Zentrumsmitgliedern des Aufwertungsausschusses des Reichtages gestellten Antrag berichtet. Zur Erläuterung dieses Antrages gehen uns nunmehr von parlamentarischer Seite folgende Ausführun­gen zu:

Zur Begründung des Antrages wurde darauf hinge- wiesen, daß die Aufwertungsfrage nicht nur eine rein wirtschaftliche, sondern im wesentlichen eine Rechts­frage sei; inwieweit sich der Rechtsitandpunkt unter den heutigen verworrenen wirtschastlichwn Verhältnissen behaupten könne, das sei der Kernpunkt des Problems.

Der tiefgehende Widerspruch, der sich m weiten Krei- ftn der Bevölkerung gegen die dritte Steuernotveroid- nung geltend macht, ist zunächst darauf zurückzuführen, daß die in 8 1 Abs. 2 des Art 1 bezeichneten Ansprüche am 1. Januar 1932 mit 15 Proz. des Goldwertes ab­gegolten werden sollen. Dagegen wird gegen die Wie­deraufnahme des Zrnsendienstes, abgesehen von der Höhe, im Prinzip kein Einwand erhoben. Um diesem Ver­langen Rechnung zu tragen, hält der Antrag grundsätz­lich an der Wiederaufnahme des Zinsendienstes fest. Um dem Verlangen nach einer höheren Verzinsung ent­gegenzukommen, soll der Zinsendienst bereits am 1. Juli 1924 mit 0,5 Proz. vom ursprünglichen Goldwert der Forderung für das Jahr ausgenommen werden. Er steigert sich ab 1. Januar 1926 jährlich um 0,1 Proz. und erreicht die Höchstgrenze mit 1 Proz. für das Jahr am 1. Januar 1930. Um den mündelsicheren Ansprü. chen die allseits geforderte Vorzugsstellung einzuräumen, soll bei diesen die Steigerung um 0,1 Proz. jährlich bis zur Höchstgrenze von 1,5 Proz. fortgesetzt werden. Die Tilgung der Hauptschuld soll auf Verlangen des Glätkbigers ab 1. Januar 1932 erfolgen, wobei selbstver­ständlich auf die Vermögenslage des Schuldners Rück­sicht zu nehmen ist. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach den Grundsätzen, die für die Kapitalisierung einer Rente maßgebend sind, also auf das Fünfundzwan­zigsache des im Anträge vorgesehenen Höchstzinssatzes.

Die vorstehende Regelung wird unter der Voraus­setzung in Vorschlag gebracht, daß das Dawes-Gut­achten zur Grundlage der Reparationsleistungen ge­macht wird. Sie ermöglicht der Wirtschaft (Jndustme, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft) einerseüs die Auf­nahme neuer Kredite, andererseits die einwandfteie Auf­stellung von Goldbilanzen. Da nämlich der Zinssatz nach oben mit 1 bezw. 1,5 Proz. begrenzt ist, so kann der kapitalisierte Goldwert der Forderung für den Zeitpunkt der Erreichtmg des Höchstzinssatzes genau berechnet und auf der Debetseite gebucht werden. Ist der Schuldner imstande, den Anspruch des Gläubigers mit dessen Ein- wiiligung vor dem 1. Jaguar 1932 abzutragen, so läßt sich auf Grund der vorstehenden Regelung ebenfalls die Vergleichssumme in Gold leicht vereinbaren. Man darf

deshalb der Erwartung Ausdruck geben, daß bei einer Besserung unserer wirtschaftlichen Lage Gläubiger und Schuldner noch vor dem 1. Januar 1932 zu einer frei­willigen Regelung des Schuldoerhältnisses ohne Inan­spruchnahme der Gerichte kommen werden.

Eine Quelle besonderer Erbitterung fft darin gefunden worden, daß die 3. Steuernotverordnung Forderungen aus Familien- und erbrechtlichen Verhältnissen und Aus- einanderfetzungsverträgen, soweit sie nicht dinglich ge­sichert werden und nicht in wiederkehrenden Stiftungen bestehen, nur mit 15 Proz. des Goldwertes aufleben ließ; beispielsweilse erhielt bei NachlaßteÄungen unter Ge­schwistern ein Teil die Sachwerte allein, während die übrigen mit Kapitalbeträgen abgefunden wurden, ohne daß diese hypothekarisch eingetragen wurden. Diese Ka- pitalien kamen nach der Steuernotverordnung nur mit 15 Proz. in Anrechnung. Nunmehr soll nach dem An- trage über die Aufwertung solcher Forderungen nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen durch die ordent­lichen Gerichte enffchieden werden. Die Frage der rückwirkenden Kraft der Aufwertung begegnet bei der Durchführung derartigen wirffchastl. Schwierigkeiten, daß bislang von keiner Seite ein Weg gezeigt wurde, der wirtschaftlich gangbar wäre. Die Zentrumsmitglieder haben sich deshalb Vorbehalten, die Klärung dieser Frage den roeiteren Verhandlungen im Unterausschuß zu über­lassen.

Hinsichtlich der Umwertung der Reichs- und Staatsanleihen geht der Antrag gleichfalls von demselben Prinzip aus, das für die Umwertung der Ansprüche aus § 1 Abs. 2 des Art. 1 gelten soll. Auch für die Reichs- und Staatsanleihen soll zunächst nur mit einem bescheidenen Zinsen dienst, und zwar in Höhe von 0,5 Proz. des ursprünglichen Nominalwertes am 1. Januar 1925 nut Wirkung vom 1. Juli 1924 begon­nen werden. Eine periodische Steigerung des Zinssatzes bis zu einer Höchstgrenze festzulegen, empfiehlt sich nicht, weil sich die künftige Entwicklung der deuffchen Volks­wirtschaft nicht überleben und infolgedessen auch im ge­genwärtigen Zeitpunkt nicht feststellen läßt, wann mit der Tilgung der Hauptschuld begonnen werden kann. Daß bei der gegenwärtigen Finanzlage des Reiches auch nicht der kleinste Teil der Hauptschuld abgelöst werden kann, wird jedermann einleuch­ten. Für die Aufnahme einer neuen Anleihe zur Ab­deckung dieser Hauptschuld kann die Wirtschaft zur Zeit die Mittel nicht aufbringen. Selbst wenn dies aber mög­lich wäre, würde bei einer immerhin dankbaren Ver­schlechterung der Wirtschaftslage des Reiches die Gefahr einer abermaligen Entwertung drohen. Abgesehen davon verursache die 2hrftegung und Unterbringung einer neue« Anleihe in dieser Höhe unverhältnismäßig hohe Kosten. Bei einer etwaigen Verbesserung der Finanz- und Wirt- schaftslage des Reiches würde die derzeitige Fixierung der S)öb' der Auftvervmg auch eine Ungerechtigkeit ge-

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