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Amtlicher Anzeiger für den kreis und die Sladk Fulda.

Nr. 195.

Verantwortlich lür die CchriitleUung: Dr. JobanneS Kramer. Anzeigen: I- B arzeller, Fulda. Rotationsdruck und Verlag der :: Fuldaer Actiendruckersi in Fulda. Fernsprecher Nr- 9.

Monatlicher Bezugspreis: 1.50 Mk.

Freitag, 22- Kugust 1924.

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51. Zahrg.

As PrsW« des deiltW ReHrtM.

Nach einem Beschluß des Aeltestenrats tritt der Reichstag am Freitag nachmittag 3 Uhr jU einer Plenarsitzung zusammen. Es werden in der Sitzung voraussichtlich der R e i ch s k a n z l er, Minister des Aeußern Dr. Strefemann und Finanzminister Dr. Luther Erklärungen ab­geben. Der Samstag soll sitzungsfrei bleiben. Am Montag wird die große politische Ausspracbe be­ginnen. Es wird damit gerechnet, daß am Don­nerstag der kommenden Woche die ent­scheidenden Abstimmungen erfolgen.

Vie deutschen Gesetzentwürfe.

Dem Reichsrat sind nunmehr die sämtlichen Ge- /etzentwürfe über die Londoner Konferenz und zur Ausführung des Dawes-Gutachte ns zugegangen. Es handelt sich um folgende Vorlagen:

1. Einen Gesetzentwurf über die Londo­ner Konferenz. In Paragraph 1 dieses Entwurfs wird die Regierung ermächtigt, das Londoner Schluß­protokoll samt seinen Anlagen zu unterzeichnen, soweit sie entweder bereits unterzeichnet sind oder noch einer deutschen Unterschrift bedürfen. Paragraph 2 ermächtigt dem Reichsfinanzminister, 800 Millionen Goldmark (die internationale Anleihe) im Wege des Kredits flüssig zu machen. Die Paragraphen 3 und 4 ermächtigen die Reichsregierung, die Zertifikate auszustellen und den Treuhändern zu übergeben, die der Ausstell-ung und Uebergabe der Reichsbahn- und Jndustrieobliqationen oorausgehen soll. Der letzte Paragraph bestimmt, daß das Gesetz mit dem Tage nach seiner Verkündigung in Kraft tritt.

2. Um den Gesetzentwurf über die neue Reichs­bank.

3. Um den Gesetzentwurf über die Industrie- belastung samt dem Statut für die Bank für Indu- strieobligationen.

4. Um den Gesetzentwurf über die Bildung der Reichsbahngesellschaft nebst der Satzung der Gesellschaft.

5. Um den Entwurf eines Gesetzes über die Liqui­dierung der Rentenbank.

6. Um den Entwurf eines neuen Münzgesetzes.

3i? taiMung der MBotMen.

lieber die Beratung im Aelteftenausfchuß be­richtet bieStoff. Ztg.", daß die Stellung der ein­zelnen Parteien zu den Londoner Beschlüssen flüch­tig gestreift wurde. Der deutschnationale Abg. Bruhn nahm diese Gelegenheit wahr, um zu erklären, seine Fraktion würde gegen die Da- wesgesetzentwürfe stimmen. Auch aus verschiede­nen anderen Anzeichen glauben die Blätter den Schluß ziehen zu können, daß die entschiedenen Gegner des Dawesplans innerhalb der deutschnatio­nalen Fraktion das Uebergewicht haben dürf­ten. Sollte es tatsächlich zu einer Ablehnung der Dawesgesetze durch die Deutschnationalen kommen und damit die für das Eisenbahngefetz erforder­liche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht werden, so würde als erste Folge die Auflösung des Reichstags, die bereits von der deutschen De­legation in London angekündigt worden ist, durch­geführt werden. Parallel damit geht die Absicht verschiedener Parteien, einen Volksentscheid herbeizuführen. In der Breslauer sozialdemokra­tischenVolksmacht" setzt sich der Reichstagsabg. Loebe für den Volksentscheid ein, der iedoch erst am 21. September stattfinden könne. Dies würde aber eine Storrzögerung bedeuten, die schwere Schäden mit sich bringe, weil im Falle der Unterzeichimng am 30. August bereits am 9. September die Räu­mung von Dortmund, 5karlsruhe, Mannheim ufw. erfolgen würde.

Die entscheidende Sitzung der deutschnationa- len Fraktion findet Donnerstag nachmittag statt.

Der Auswärtige Äusfchutz

nahm am Mittwoch in Berlin feine vertraulichen Beratungen auf. Wie wir hören, werden zu den Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses, der gegebenen, falls auch unter Zuhilfenahme des Sonntags be­raten wird, auch die Mitglieder des Reichstags Zu­tritt haben, die dem Ausschuß nicht angehören. Außerdem soll eine Auswechslung der Mitglieder der Fraktionen durch andere Mitglieder als ständige Stellvertreter für diesen besonderen Fall zugelassen werden.

Ter Beschluß des Aeltestenrats, den Auswärtigen Ausschuß eventuell vier Tage hintereinander ragen zu lassen, hat demLokal-Anzeiger" zufolge vor allem bett Zweck, eine weitere Ausschußberatung nach der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Durchführung des Sachverständigengutachtens im Plenum überflüssig zu machen.

Uundgebung.

Die freien Gewerkschaften des Kölner Andustriegebiets richteten Mittwoch früh an die Regierung und den Präsidenten des Reichstags die folgende Entschließung:

Die freien Gewerkschaften des Wirtschaftsgebiets Groß.Köln und Umgebung nahmen von dem Er­gebnis der Londoner Konferenz Kenntnis. Sie stellen ausdrücklich fest, daß eine ganze Reihe von berechtigten deutschen Wünschen nicht erfüllt worden ist. Nach reiflicher Erwägung sind sie jedoch der Ansicht, daß das Resultat, der Konferenz dennoch die endliche Befreiung von dem zur Unerträglichkeit gesteigerten Druck im rheinisch-westfälischen Wirtschaftsgebiet er­hoffen läßt. Wir fordern daher von der deutschen Regierung und dem Reichstag, daß sie mit allem Nachdruck dahin wirken, daß die zur Durchsührung des Sachverständigengutachtens erfordeilichen Ge­setze ohne Zeitverlust angenommen werden

und daß die aus der Annahme erwachsenden Be­lastungen in gerechter Weise, d. h. nach der Trag­fähigkeit der einzelnen BevölkerungSkreise verteilt werden.

DaS Bezirkssekreiariat des Al kg. Deutschen Gewerkschaftsbundes für das gosammte rheinisch-westfälische Gebiet in Düsseldorf richtete eine ähnliche Entschließung am Dienstag an die Reichsregierung und an den Allg. Deutschen Gewerkschaftsbund.

Das französische Parlament.

wtb pariS, 21. August. (Tel.) DemPclil parifien" zufolge ist gestern in den Wandelgängen des Senats versichert worden, daß Senator Willies Lacroix, der Vorsitzende der Finanzkommijsion und Luzien Lhutur, der Vorsitzende der Kommis­sion für Auswärttge Angelegenheiten, eine Reso­lution einbringen werden, in der Herriot zu seinem Erfolge in London beglückwünscht wird.

wtb Paris, 21. Aug. (Tel.) DemOeuvre zufolge beabsichtigt eine Gruppe von Abgeordneten unter Führung von Klotz vor Lntrikt in die 3n- terpellaiionsdebatte über die Londoner Konferenz in einer Resolution deren Vertagung zu verlangen mit der Begründung, daß die Kammer die Hände frei haben müsse, bis die Abmachungen vollständig bekannt seien. Denn man jetzt schon die Ab­machungen herriols billige, so begebe man sich für die Zukunft der Kritik.

wtb Paris, 21. August. (Tel.) Rach dem Ulatin steht fest, daß herriot nicht persönlich zur endgültigen Unterzeichnung des Londoner Sonfe- renzprotokolls nach London reisen wird. Ls werde zu diesem Zweck entweder einer besonders bestimm­ten Persönlichkeit oder dem französischen Botschaf­ter in London Vollmacht erteilt werden. Am 3. September werde sich herriot nach Genf be­geben. Vielleicht werde et gemeinsam die Reise mit Riacdonald machen. Die für Sonntag ge­plante Reise herrioks nach Grenoble hänge nach dem Blatt davon ab, wie sich inzwischen die par­lamentarischen Verhandlungen gestalten.

General v. Deimling,

der im Frieden das elsässische Armeekorps geführt und als hochbesähigter Offizier gegolten hat, stellte sich bekanntlich nach dem Krieg auf die Seite der­jenigen, die im modernen Krieg eine m e nf ch e n- unwürdige Katastrophe sehen, deren Wie­derkehr es mit allen Mitteln zu verhindern gelte. Da er in der jetzigen deutschen Staatsform einen Schutz gegen einen neuen Krieg sieht, stellte sich von Deimling auf den Boden der Verfassung und trat für die deutsche Republik in Wort und Schrift ein. Wegen dieser Haltung ist General von Deim­ling von den Offiziersoer nden in Acht und Dann getan worden. Der General ant­wortet jetzt darauf mit folgender Erklärung:

.Der Deutsche Offiziersbund, der Rattonalverband deutscher Offiziere und der ReichSoffizterSbnnd haben mich durch gemeinsame öffentliche' Erklärung in Acht und Bann getan, weil ich für die Republik, da» Reich», bannet «chwarz-Rod-ÄotL und den Völkerbund ein. trete, trotzdem ich früher kommandierender General war. Für einen solchen ziemt e« sich in ihren Äugex also, verbittert oder gleichgültig und .vornehm' beiseite zu stehen. DaS ist zwar bequem, aber damit dient man seinem Baterlande ntcht. Nein, gerade weil ich General war, empfinde ich eS als sittliche Pflicht, meinem Baterlande, be* 50 Jahre lang meine Arbeit und mein Streben gegolten hat, auch weiterhin tatkräftig zu dienen, getreu meiner Ueber- zeugung und so lange ich noch die Kraft dazu habe. Und jene, die glauben, mich verurteilen zu sollen, werden mir die innere Freudigkeit hierzu niemals rauben können. Ich Weitz auch, datz es genug Kameraden gibt, die innerlich ebenso denken, wie ich, und daß alle einsichtsvollen Deutschen mir recht geben.'

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Ausland.

* Der kranke Asquith. Wie der polittsche Kor- refponbent desEvening Standard" meldet, läßt die Gesundheit Asquith, der von seinem Erholungsauf. enthalt nach England zurückgekehrt ist, noch immer zu wünschen übrig, und es besteht die Möglichkeit, baß Asquith die Lettung der Liberalen Partei niederlegen wird.

Ans den Gewerkschaften.

Nm den Achtstundentag. Der gegenwärtig in Berlin tagende Bundesausschutz des Bundes der technischen Angestellten und Beamten nahm in der Frage der gesetzlichen Arbeitszeit eine Entschließung an, in der er den von den Gewerkschaften eingeleiteten Mahnahmen zur Herbeiführung eines Volksentscheids über die Rctttfizierung des WaS- hinatoner Abkommens betreffend den Achtstundentag durch Deutschland zustimmt.

wirtschaftliche ttampsdewegungen.

»freit in der hostäuv^chrn Zifcherei. Wie .Het Volk' meldet, haben bte Fachorganisationen der Dinuidener Fischereibetriebe wegen Lohndtfferenzen mtt den Reede­reien Versammlungen abgehalten, in deren Verlaut mit 144 gegen 112 Stimmen der Ausstand beschlossen worden ist. Drei Viertel der gesamten Fischereiflotte werden dadurch ftiUgelept Der Ausstand droht größere Dimen­sionen anzunehmen.

Der berufene Kämpfer.

In der Frage der Kriegsschuld mutet es vernünftige Leute lächerlich an, wenn durch parteipolitische Kundgebungen oder gar Volksab­stimmung eine Lösung im Sinne Deutschlands her­beigeführt werden soll. Das sind unnütze Be­mühungen. Die Kriegsschuldsrage gehört vor das Forum der W i s s e ns ch a f t. Das hat der greise Berliner Historiker Prof. Hans Delbrück er­kannt und es ist bewunderungswürdig, wie dieser Nestor historischer Forschung mit jugendlichem Feuereifer jede Gelegenheit benützt, um diese na­tionale Lebensfrage wirksam zu klären. Aus An­laß der Rede, die lautStockholms Tidningen" der Vertreter Schwedens im Völkerbund, Br a n t i ng, gelegentlich einer Friedensdemonsttation gehalten hat und in er auch die Frage der Kriegsschuld be­rührte, sandte Hans Delbrück sofort an Branting einen offenen Brief, in dem er der Behauptung Brantings entgegentritt, daß die Zentral- mächte schuldig seien, weil ihre Politik im Jahre 1914 die Gefahr eines militärischen Zusam­menstoßes bedeutete. Delbrück schreibt:

Es ist Ihnen also offenbar unbekannt, daß das Versailler Ultimatum vom 19. Juli 1919 etwas ganz anderes behauptet. Dieses Ultimatum be­hauptet, daß Deutschland mit Vorbedacht feit langer Zeit den Weltkrieg vorbereitet und entfesselt habe, um Welthegemonie zu erwerben. Wer über die Kriegsschuldfrage sprechen will, kann nicht um­hin, zu dieser Behauptung Stellung zu nehmen, wenn er sich nicht dem Verdacht aussetzen will, daß er zu verdrehen wünsche." Delbrück wendet sich dann gegen die Aeußerung Brantings, daß die

| Regierungen der Zentralmächte S e r b i en aus ' Anlaß des Mordes von Serajewo zur Unter­werfung zwingen wollten und keine Rücksicht dar­auf nahmen, daß damals, ebenso wenig wie später, bewiesen werden konnte, daß die serbische Regie­rung und ihre Politik in irgend einem Zusammen­hang mit der Verschwörung stand, die zu beir

1 Morde führte. Delbrück weist darauf hin, daß da- j Stttentflt von Serajewo von dem Chef : der Nachrichtenabteilung im serbischen Eeneralstab organisiert worden und daß der Mordplan er­wachsen ist auf dem Boden der von der serbischen

; Regierung seit vielen Jahren planmäßig vorberei­teten und geförderten Agitation für die Losreißung

; der südslawischen Provinzen von der habsburgi- j schen Doppelmonarchie.

s Delbrück erinnert dann weiter daran, daß die ; Verabredungen zwischen dem russischen Boljchaf- ' ter in Paris, I s w o ls k i, und Poincare bi- ; rett auf bie Entzündung des Weltkrie­ges hinausliefen, damit Rußland Konstantinopel und Frankreich Elsaß-Lothringen erobere. Die Be­hauptung Brantings, daß auf Seiten der Emente kein Kriegswille vorhanden gewesen fei, was

; daraus hervorgehe, daß die Franzosen ihre Ar- ! meen zehn Kilometer hinter die Grenze zurück- ; gezogen hätten, widerlegt Delbrück damit. , daß er das Telegramm des französischen Kriegs- i Ministers an General Joffre hinweist, in dem er : ihm mitteilt, daß diese Maßnahme aus dipiomati- t schon Gründen getroffen worden sei, um im eng« I lifchen Volke die Vorstellung zu erwecken, daß Frankreich der angegriffene Teil fei.

Schließlich wendet sich Delbrück gegen die Aeuße­rung Brantings, daß die Ruhroperation ver-

Zer Gesetzentwurf über die Wustriebeluftung.

Die Grundzüge des Gesetzes.

Von dem zur Durchführung des Sachverstän­digengutachtens notwendigen Gesetze hat zuerst der Gesetzentwurf über die Jndustriebelastung das Reichskabinett passiert. Die beiden übrigen Ge- fetze über die Bank und Eisenbahnen sind als­dann beraten worden, nachdem sie von den Or- ganisationskommitees zurückgereicht worden waren. Die Grundlinien des Gesetzentwurfes über die Jndustriebelastung find nach den Beschlüffen des Organisationskomitees für die Jndustrieobligationen folgende:

1. Kreis der Belasteten.

Die im Sachverständigenbericht vorgesehenen Jahres- leistungen, die zur Verzinsung und Tilgung bei 5 Milli- arbeit Goldmart erforderlich sind, werden auf die Unternehmer industrieller Betriebe, zu denen Bergbau, Schiffahrt und Bahnunternehmer (Privatbahnen, Klein, bahnen und Straßenbahnen) hinzugerechnet werden, nach Maßgabe des zur Vermögenssteuer veranlagten Betriebsvermögens umgelegt. In Höhe der hiernach auf den einzelnen Unternehmer entfallenden Last hat dieser Obligationen auszustellen. Zur Verbreiterung der Grundlage und damit zur Erleichterung der Last für den Einzelnen beabsichtigt die Reichsregierung, im Wege eines besonderen Gesetzes zur internen Auf­bringung der ZinS. und TilgungSlasten auch noch andere Kreise, insbesondere die Banken, den Handel, die DersicherungSunternehmungen, das Hotelgewerbe und die Verkehrsunternehmungen, soweit sie nicht in Schiffahrt und Bahnbetrieben bestehen, heranzuziehen. Al» Rindestgrenze des Betriebsvermögens, das der Be­lastung unterliegt, sind vorläufig 50000 Goldmark fest, gesetzt worden mit der Möglichkeit der Abänderung dieser Mindestgrenze, wie auch die Möglichkeit gegeben ist, andere Betriebe, die für die Belastung offenbar ungeeignet find, auSzunehmen.

2. Umlegu ng der Last.

Die einzige, zur Zeit vorhandene Grundlage für die Umlage bildet, wie schon erwähnt, die Veranlagung zur Vermögenssteuer für das Jahr 1924. Nach Maß. gäbe späterer Veranlagungen zur Vermögenssteuer wird die Belastung neu umgelegt und eS werden die ausgestellten Einzelobligationen mit Ausnahme der später zu erwähnenden veräußerlichenEinzel-Obligationen entsprechend berichtigt. Den vier großen Jndustrie- gruppen, nämlich der Schwerindustrie, der Maschinen, und elektrotechnischen Industrie, der chemischen In­dustrie und der Textilindustrie, sind gewiffe Mindest, grenzen für den Anteil vorgeschrieben, den sie an der Gesamtlast tragen sollen, und die nicht um mehr als 10 Prozent unterschritten werden sollen. Diese Mindest, grenze beläuft sich für die Schwerindustrie auf 20 Prozent, für die Maschinen- und elektrotechnische In­dustrie auf 17 Prozent, für die chemische Industrie auf 8 Prozent und für die Textilindustrie auf 7 Prozent der Gesamtlast. Die Möglichkeit der Korrektur dieser Mindestgrenze istin weitem Matze^Ietzten Endes durch Ent­scheidung eines unparteiischen «Schiedsgerichts- gegeben.

3. Ausstellung von Einzelobligattonen.

Don den schon erwähnten Einzelobligationen bleibt ein Betrag von 4Vi Milliarden unbedingt im gemein, samen Gewahrsam des Treuhänders und der Bank und kommt nicht aus den internationalen Geldmarkt. Nur in Höhe von 500 Millionen Goldmark kann der Treuhänder Einzelobligationen veräußern. Diese ver­äußerlichen Einzelobligationen werden auS der Gesamt­zahl in der Weise ausgewählt, datz der Treuhänder von den größten Betriebsunternehmern, deren Belastung zusammen IV, Milliarden Goldmark auSmacht, je in Hohe von 50 Prozent ihrer Belastung, im ganzen also für i50 Millionen Goldmark, die Ausstellung von ber- äußerlichen Obligationen verlangen kann. Von diesen Obligationen kann er aber nur bis zu 500 Goldmark veräußern und muß den betreffenden Unternehmern vorher Gelegenhett geben, selbst die Obligationen zu erwerben.

4. Die Bank und die JndusKriebondS.

Diejenigen Obligationen, die nicht in Gestalt von Einzelobligationen an den Markt kommen, dienen lediglich als Unterlage für die Ausgabe von sogenannten Industriebonds durch die deutsche Jndustrie-Obligationen- Bank Sie sind der befferen Verkäuflichkeit halber in verschieden auSgestattete Serien eingeteilt und werden dem Treuhänder zur-Verwertung übergeben.

Die Bank ist eine Aktiengesellschaft, die von der Industrie unter Beteiligung der Banken mit einem

Kapital von 10 Millionen Goldmark gegründet wird und in der die deutsche Majorität gesichert ist, während die Interessen der reparationsberechtigten Staaten und der Anleihegläubiger durch ausländische Mitglieder des AufsichtSratS wahrgenommen werden. Zins- und Tilgungs­raten werden von den Einzelunternehmern- an die Bank und von der Bank, soweit die JnduftriebondS und bte veräußerlichen Eisizelobligationen in Frage kommen, für Rechnung des Treuhänders an den Agenten für die Reparationszahlungen gezahlt. Durch diese in­terne Zahlung werden Unternehmer und Bank ent­sprechend den Sachverständigen-Gutachten über den fogenannten Transfer getroffenen Bestimmungen von ihren Verpflichtungen befreit.

5. Sicherung:

Die Ar^prüche aus den Einzelobligationen werden auf dem Grundbesitz der betroffenen Unternehmer durch eine öffentliche Last dringlich gesichert. Im übrigen genießen sie im Konkurse bte Vorrechte beS Fiskus. Die öffentliche Last ergreift bis zur Höhe der Belastung an erster Stelle den vorhandenen Grundbesitz unbeschränkt. Doch kann im Falle übermäßiger Belastung und dadurch hervorgerufener Beeinträchtigung sowohl des Kredits der Unternehmer als auch wohlerworbener Rechte Dritter eine angemessene Verteilung oder Herabsetzung der dringlichen Last durch den Treuhänder vorgenommen werden. Die öffentliche Last entsteht kraft Gesetzes und bedarf nicht der Eintragung. Auf Antrag wird sie jedoch eingetragen. Ueberdies wird von Amts wegen ein allgemeiner Vermerk über die Haftung deS Grund­stücks für bte ReparattonSIaft eingetragen.

6. Der Treuhänder.

Gemäß dem Sachverständigen-Gutachten wird btt. Reparationskommission einen Treuhänber ernennen, bem bie JnbusttiebonbS unb bte veräußerlichen Etnzelobli- pationen übergeben werben unb ber in Gemeinschaft mit ber Bank bie Deckungsobligationen verwahrt, den ZinSdienst regelt und überhaupt die Durchführung be? Planes ber Sachverständigen beaufsichtigt.

7. Rücklauf.

Die Lasten, dieser Teil deS Sachverständigen-Gud achtens der beutschen Wirtschaft auferlegt, können vor­zeitig abgelöst werden und zwar kann die Bank ihre JnduftriebondS jeder Zeit int freien Markt aufkaufen und vernichten, vom Jahre 1937 ab überdies die gesamte Anleihe kündigen. Auch die Einzelunternehmer können die von ihnen ausgestellten Einzelobligationen zurück- kaufen, und zwar nach ihrer Wahl durch Bezahlung von Gold, solange dieses die Goldparität hält. Sie können auch JnduftriebondS zum Nennwert in Zahlung geben. Durch die Ablösung befreien sich die Unternehmer in Höhe der abgelösten Summe für immer. Erhöht sich bei künftigen Umlegungen ihre Belastung infolge Anwachsens des Betriebsvermögens, so bleiben sie gletchwoht, je nach den Umlegungsterminen, 24 Jahre befreit, und auch darüber hinaus wird nur der Teil ihres Betriebsver­mögens neu belastet, der das bei der ursprünglichen Ablösung der Last um mehr als 15 Proz. übersteigt.

8. Steuerbefreiung.

Me bei dieser Regelung vorgesehenen Schuldtttel, also die Einzelobligationen und die Banköonds aller Art, find von der Wertpapiersteuer und der Kapitals­ertragssteuer, soweit sie nicht in den Händen deutscher Reichsangehöriger sich befinden, und bis zum Rückkauf befreit, die erste Ausgabe durch den Treuhänder ist auch frei von der Börsenumsatzsteuer. Weitere Befreiungen hat sich die Reichsregierung Vorbehalten.

9. Reichsgarantie,

Für Ausfälle, die bei Aufbringung der Jahres, leistungen eintreten, hat das Reich zunächst mit den Mitteln der verpfändeten Einnahmen einzutreten. Ihm steht der Rückgriff gegenüber dem säumigen Unter­nehmer zu.

10. Schiedsgericht.

In weitem Maße macht der Gesetzentwurf von dew Mittel schiedsgertchtlicher Regelung von Streitigkeiten zwischen Reichsregierung ober Bank einerseits und ReparationSkommnsion unb Treuhänder andererseits Gebrauch. Der Schiedsrichter auf wird längere Zeit im voraus .von der Reparationskommission gemeinsam ernannt. Kommt keine Einigimg zustande, so ernennt ihn der. Präsident des internationalen Schiedsgerichts­hofes tut Haag. Er entscheidet allein ober unter Hinzuziehung zweier weiterer Schiedsrichter, die von den streitenden Parteien aettellt werden.