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WÄmmomlSM (nmjnairr. BeiingelSBla.

Amtlicher Anzeiger für den kreis und die Stadl Fulda.

Nr. 160.

BeraniwortiiL mr die Schrittleitung «. B.: AntonWeßler. Anzeigen: I. P arre ller, Fulda. Rotationsdruck und Verlag der « Fuldaer Actiendruckerei in Fulda. Fernsprecher Nr- 9. s Bezugspreis für Juli: 1.50 Mk.

Zreitag, N. 3u1i 1924.

Anreigen-Preiie: ftleimeile (Selonel) lokal 0,15 Soldmark, auswärts 0.20 Soldmark: Reklame,eil« lokal 0.60. Soldmark, s auswärts 0,80 Soldmark. r-

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51. Zahrg.

Die Vorkonferenz in Paris.

Das Ergebnis der Aus,prache.

Der Jahrestag der Übstimmung in Ost- und westpreuhen.

Am 11. Juli sind 4 Jahre verflossen seit dem schweren Kampfe, der im Nordosten unseres Rei­ches, in Ost- und Westpreußen, von der Bevölke­rung um ihr Volkstum und ihre politische und kulturelle Zugehörigkeit zu Deutschland durch Volksabstimmung ausgefochten werden mußte. Die von fanatischem Haß diktierte Absicht der Zerstücke­lung Deutschlands hat bei den Versailler Beratun­gen über den Friedensvertrag allgemein die feier­lich proklamierten Friedensgrundsätze von Wilson über den Haufen geworfen. Das Wilsonsche Frie­densprogramm vom Januar 1918 besagte aus­drücklich:ein unabhängiger polnischer Staat, der die von einer unzweifelhaft polnischen Bevölkerung bewohnten Länder umfassen sollte . . . sollte er­richtet werden."

Unzweifelhaft polnische Bevölkerung! Wo war die in Masuren und Ermland, wo war die in Westpreußen? Posen hatte man durch Ueberfall und Gewalt genommen, Westpreußen war uns bis auf die Abstimmungsbezirke Marienwerder, Ma­rienburg, Stuhm und Rosenberg entrissen worden, obwohl in diesen Landesteilen nicht nur keine un­zweifelhaft polnische, sondern eine ganz unzweisel- haft deutsche Bevölkerung seit Jahrhunderten an­sässig ist, und dem Lande seine Kultur und seinen Charakter gegeben hat. Die Polen hatten in ge­fälschten Karten und Statistiken, in denen die Ma­suren als Polen bezeichnet und ihr Land, das nie zu Polen gehört hat, als polnischer Boden bean­sprucht wurde, die formale Unterlage geliefert für die feste Absicht der Friedensmacher, den deutschen Osten zu zerstümmeln. Die stürmischen Proteste der west- und ostdeutschen Bevölkerung blieb eben­so unbeachtet wie die Kundgebung des westpreußi­schen Provinzialrats an Wilson.

Es blieb bei der Entscheidung nach den Wün­schen Polens, und für die übriggebliebenen ernt» ländischen, masurischen und westpreußischen Ab­stimmungskreise mußte die Volksabstimmung orga­nisiert werden. Der deutsche Osten war seiner Sache sicher. Es gab nur eine Stimme: wir ge­hören zu Deutschland, wir wollen bei Deutschland bleiben! Hunderttausende, die längst ihre Heimat verlassen hatten, eilten in der Stunde der Rot her­bei, um an der Verteidigung ihrer Heimat teil­zunehmen. Der Gewalt und dem Terror der Pokern fetzten-die Deutschen die feste Entschlossen­heit, Einmütigkeit und Begeisterung für ihre gute Sache entgegen. Die ganze Bevölkerung ohne Unterschied der Klassen und Parteizugehörigkeit ging geschlossen und siegesfroh in den Kampf für ihr Volkstum.

Der Erfolg blieb nicht aus. Der Entente wurde bewiesen, daß es sich um unzweifelhaft rein deutsche Gebiete handelte. Von 361655 abgegebenen Stim­men in Süd-Ost-Preußen entfielen 353 655 für das Verbleiben bei Deutschland und nur rund 7000 entschieden sich für Polen. Auch in den Abstim­mungsbezirken Westpreußens war der deutsche Sieg vollständig. Für Deutschland wurden 93 Proz. und für Polen nur 7 Proz. der Stimmen abgegeben. Die Masuren und Ermländer hatten sich mit 98,2 Proz. der Stimmen für Deutschland entschieden. Das Land ist deutsch geblie­ben und wird es bleiben bis in alle Zukunft.

pöhner mutz doch sttzen.

Im Bayerischen Landtag wurde der Antrag des Geschäftsordnungsausschusses, dem Ersuchen der Münchener Staatsanwaltschaft auf Freigabe der Strafvollstreckung gegen den völkischen Abgeordneten Pöhner nicht stattzugeben, abgelehnt und gegen die Stimmen der Deutschnationalen und des Völkischen Blocks die Genehmigung der Strafverfolgung Pöhners erteilt. Der ablehnende Beschluß des Ausschuffes war seinerzeit mit den Stimmen sowohl der Rechts- wie der beiden Linksparteien zustande gekommen. Der Grund dafür, daß in der Plenar-' fitzung die Sozialdemokraten und Kommunisten sich eines puderen besonnen haben, liegt in dem Um­stand, daß der Landtag die Haftentlassung des bei der Aushebung einer kommunistischen Geheim­versammlung in Ingolstadt sestgenommenen kommu­nistischen Abgeordneten Grönsfelder ablehnte.

Oberlandesgerichtsrat Pöhner wird also dem­nächst seine fünfjährige Festungshaft mit in Aus- ficht gestellter Bewährungsfrist nach Verbüßung von sechs Monaten antreten müssen, es sei denn, daß es ihm wiederum gelingt, seine Unfähigkeit zur Er­tragung einer Haft 'durch Beibringung eines ärzt­lichen Ältestes nachzuweisen.

Der Schutz des keimenden Lebens.

Eine Eingabe des deutschen Episkopats.

Die Zunahme der Verbrechen gegen das keimende Leben, dre aus den verschiedensten Teilen Deutsch- landS seit Jahren gemeldet wird, und der Ansturm christentumsftindlicher Kreise gegen die schützenden Bestimmungen des Strafgesetzbuches, har den Episkopat veranlaßt, in eindringlicher Eingabe bei der Rei hs- regierung vorstellig zu werden. Die Eingabe unterscheidet die unabänderliche Forderung der christlichen Moral, die jede direkte Tötung ver­bietet, und das im Wege der weltlichen Gesetzgebung voraussichtlich Erreichbare, ohne damit von der Strenge der Forderungen des christlichen Sittenge­setzes etwas aufzugeben.

Würzburg. Für den neu errichtelen Lehrstuhl der Psychiatrie an der Universität Münster wurde Professor Dr. Martin Reichardt von der hiesigen Universität ein Aussicht genommen.

Die Besprechungen zwischen Macdonald und Herriot sind im Beisein der auch am Dienstag zu- gezogenen Persönlichkeiten Mittwoch vormittag von 10.15 bis 1 Uhr mittags im Kabinett des Mi­nisterpräsidenten fortgesetzt worden. An die Be­sprechung schloß sich ein Frühstück im Quai d'Orsay an, woraus Macdonald und Herriot die Presse empfingen. Der englische Premierminister schickte seinen Erklärungen voraus, daß das Mißverständ­nis zwischen Paris und London völlig unbegründet gewesen fei. Beiderseits sei gleicher guter Wille Wille vorhanden. Es werde übrigens eine Mit­teilung an die Presse ergehen, die das gemeinschaft­liche Empfinden der beiden Regierungen darlegen werde. Welcher Art auch dieses Schriftstück sein möge, es geht nicht, es zu verschleppen und seine Risse und schadhaften Stellen ausfindig zu machen, sondern es leidenschaftslos im Interesse der beiden Länder zu prüfen. Es fei eine Lösung möglich, aber sie brauche Zeit, Geduld und eine gewisse Ge­nerosität. Man fei beiderseits zu einer ersten Verständigung gelangt.

Macdonald fuhr dann fort: Die Verständigung von heute wird den Schlüssel zu einer abschließen­den Regelung liefern. Aber es handelt sich dabei um eine Art auf lange Sicht, denn wir können nicht hexen. Wir müssen mit der öffentlichen Mei­nung, mit der parlamentarischen, rechnen. Wir sind praktische Leute, entschlossen, zwischen Eng­land und Frankreich eine Freundschaft von dau­erndem Bestand zu schaffen. Die Londoner Kon­ferenz ist nach wie vor auf den 16. Juli angefetzt. Es wäre sehr gefährlich gewesen, sie zu vertagen, denn wir haben Amerika aufgefordert, daran teil­zunehmen. Wenn wir sie auch nur um einen Tag verschöben, so würden Sie die Folgen erleben. Das Ergebnis unseres Zusammenwirkens hat greifbare Gestalt angenommen in einer gemeinsamen Note, die an die Stelle der beiden Memoranden, ent­haltend den englischen Standpunkt einerseits und die französische Auffassung andererseits, treten wird.

Die englisch'ftanzösische Note.

ist von der englischen und französischen Regierung gemeinsam unterzeichnet und an die Adressen der übrigen Kabinette der Alliierten gerichtet. Die folgenden von den beiden Premierministern ver­einbarten Grundsätze werden zur Annahme emp­fohlen:

Artikel 1 enthält die Erklärung, daß nach Auffassung der beiden Regierungen Gegenstand der Londoner Kon- ferenz ausfchließllch di« Durchführung des Ex­pertenplanes fein soll.

Artikel 2 betont die Notwendigkeit, ein Regime gegenseitigen Vertrauens herzustellen, das den Geldgebern die erforderlichen Garantten gewährt. Diese Notwendigkeit sei keineswegs unvereinbar mit dem Re­spekt vor den Bestimmungen, des Versailler Vertrages, deren Verletzung den Frieden gefährden und neue Kon- flikte vorbereiten würde.

Artikel 8 Segt die Umstände dar, unter denen das Cxpertenkomitee von der Reparationskommis­sion eingesetzt worden ist.

Artikel 4 stellt fest, daß der Bericht der Sachverstän­digen von allen beteiligten Regierungen angenommen worden ist, und gibt ein kurzes Resümee der von der Reparationskommission darüber gefaßten Beschlüsse. Er erinnert daran, daß die Sachverständigen eine Reihe außerhalb ihrer Kompetenz liegender Fragen der Be- schlußsiistung der alliierten Regierungen vorbehalten, zu­gleich aber mit allem Nachdruck unterstrichen haben, daß alle ihre Vorschläge auf der Voraussetzung aufgebaut seien, daß die wirtschaftliche Aktivität DeutsÄands durch keinerlei andere Maßnahmen als die im Dawesplan vor- gesehene Kontrolle gehemmt oder beeinträchtigt werde und daß demgemäß die gegen Deutschland in Anwendung gebrachten Maßnahmen, sowest sie ein Hindernis für diese Aktivität darstellen, aufgehoben werden müssen.

Artikel 5 empfiehlt als Grundlage für die zwischen den alliierten Staaten und Deutschland notwendigen Ver­einbarungen für die Durchführung des Sachver- sländigenplanes folgende Grundsätze:

a) Die Londoner Konferenz tritt am 16. Juli zusammen. Beide Regierungen konstatieren mit Befriedigung, daß die Bereinigten Staaten auf ihr vertreten fern werden.

b) Die interalliierten Regierungen bestätigen die be­reits ausgesprochene Annahme des Dawespla- n e s.

' c) Die zu treffenden Vereinbarungen sollen die Auto­rität der Reparationskommission in keiner Weise hindern, in Anbetracht der Tatsache aber, daß den Zeichnern der 800 Millionen-Anleihe und den Erwerbern der' deutschen Obligationen Garantien gegeben werden müssen, werden die alliierten Regierungen sich bemühen, den Eintritt eines Amerikaners in die Reparationskom- miffion zu erreichen für den Fall, daß derselbe bereit sein sollte, über etwaige Verfehlungen Deutschlands zu ent- fcheiden. Falls diese Lösung nicht möglich sein sollte, oder falls die Mitglieder der Reparationskommission nicht zu einer Einigung gelangen sollten, so empfehlen die Regierungen die Zuziehung des «Generalkommissärs für die Zahlungen", der ebenfalls amerikanischer Ratio- naKtät sein soll.

d) Das Gutachten der Sachverständigen sieht für alle Verfehlungen gegen Einzelbestimmungen bestimmte Regelungen durch die Kontrollorganisationen vor. Eine große und vorsätzliche Verfehlung Deutschlands würde deflen guten Willen in Frage stellen. Für den Fall, daß die Reparationskommistion eine solche Verfehlung fest- gestellt haben sollte, verpflichten sich die alliierten Regie­rungen, gemeinsam die Modalitäten der Durchführung der von ihnen für diesen Fall zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der Gesamtheit in Aussicht gestellten Maßnahmen zu verstärken.

e) Das Programm, nach dem die wirtschaftliche und finanzielle Einheit Deutschlands wiederher­gestellt werden- soll, sobald die R-warationskommissm»

entschieden hat, daß die Durchführung des Sachverstän­digenprogramms begonnen hat, wird durch die inter­alliierte Konferenz festgelegt. Die Reparationskommis­sion hat den alliierten Regierungen entsprechende Vor­schläge für dieses Programm zu unterbreiten.

f) Falls die Erfahrungen die Notwendigkeit von Aenderungen des Expertenplanes erweisen sollten und wenn die Reparationskommission noch nicht über genügende Vollmachten verfügen sollte, so sollen solche Modifikationen mir auf (irunb einer Vereinbarung zwischen den alliierten Regierungen und unter Wahrung aller notwendigen Garantien erfolgen.

g) Um aus den im Expertenplan vorgesehenen R e pa- rationszahlungen vollen Nutzen zu ziehen und den interalliierten Regierungen alle Vorteile zu sichern, werden die Alliierten ein Spezialorgan schaffen, dessen Aufgabe es sein soll, diesen Vorschläge zu unter- 6reiten, in welcher Weise die Nutzbarmachung der von Deutschland gemachten Zahlungen am besten gewähr­leistet werden kann, insbesondere in Bezug auf die Ueberroeifungen und Naturalleistungen.

h) Notwendig endlich ist die Regelung der Frage, wer mit der Auslegung des Dawesplanes sowie der in London gefaxten Beschlüsse betraut werden soll.

Artikel 6: Die beiden Regierungen kommen dahin überein, die eventuell aus der Auslegung der vorliegen­den Note sich ergebenden juristischen Meinungsverschie­denheiten ihren Rechtsbeiräten zu unterbreiten.

Artikel 7: Die Frage der interalliierten Schulden wird den Gegenstand eines Meinungsaus­tausches zwischen den beiden Regierungen bilden. Die englische Regierung hat erklärt, daß sie zusammen mit den interessierten Kabinetten nach einer billigen L ö- s u n g dieses Problems suchen wird und daß sie dabei allen in Betracht kommenden Umständen Rechnung tra­gen wird. Diese Frage wird den Sachverständigen der beiden Finanzministerien zum Zweck« einer vorbereiten­den Prüfung überwiesen.

Artikel 8: Beide Regierungen sind fernerhin in einen vorbereitenden Meinungstausch über die Frage der Sicherheit eingetreten. In Anbetracht der Bedeu­tung, die die öffentliche Meinung der restlosen Ratifika­tion beimißt, sind sie dahin übereingekommen, Mittel zur Erreichung dieses Zieles zu suchen, sei es durch Ver- m < iung des Völkerbundes, sei es auf irgend einem anderen Wege. Sie werden die Prüfung dieser Frage fortsetzei, bis das Problem der allgemeinen Sicherheit aller Völker eine definitive Lösung gefun­den haben wird.

Der englische Premierminister hat am Mitt­woch um 4.20 Uhr nachmittags die Rückreise nach London angetreten. Für Donnerstag ist ein französischer M i n i st e r r a t unter dem Vor­sitze des Präsidenten der Republik angesetzt worden.

Ein Kommentar.

wtb paris, 10. Juli. (Tel.) tzavas gibt fol­genden offiziösen Kommentar zu der gestern abend veröffentlichten englischen Role:

Das Schriftstück, über das sich gestern vormittag die beiden Ministerpräsidenten geeinigt haben und das ein Ergebnis der französischen Inspirationen ist, wirft verschiedene Fragen auf, die auf der Lon­doner Konferenz zur Sprache kommen sollen und gibt ihm eine bestimmte Fassung. Es beginnt mit der neuerlichen Feststellung, daß der Versailler Ver- lrag nicht beeinträchtigt werden dürfe und erinnert daran, unter welchen Bedingungen der Sachver­ständigenplan zuerst von der Reparationskommis­sion und dann von den Regierungen gebilligt wor­den fei. Die letzteren sind allein in der Lage, ihn ausführlich zu erklären. Die Alliierten wür­den wieder zu einer gemeinsamen Aktion gelangen. Amerika werde diesmal an den Arbeilen milzuarbeilen bereit sein. Schon dies ist ein Vor­gang von großer Bedeutung. Der Vorschlag, die etwaigen Verfehlungen Deutschlands durch ein neues Organ wie den Finaazansfchuß des Völker­bundes feststellen zu lasten, ist völlig aufgegeben worden. Für den Fall einer deutschen Verfehlung seien folgende punkte von Dichtigkeit. Man hoffe, daß die finanstelle Ankerstühung der Vereinigten Staaten für bife Verwirklichung des Sachversiän- digenberichks von Wichtigkeit sein wird und daher den Geldgebern Deutschlands jede Sicherheit biete. Andererseits sei die Anwesenheit Amerikas in der Reparationskommistion keine Neuerung des Frie­densvertrags, da dieser die ständige Beteiligung eines amerikanischen Vertreters vorgesehen Hal.

In englischen Kreisen hak man sich von Anfang aa auf die Tatsache gestützt, daß die Repara- tionskommission normalerweise nur fünf Mitglieder umfassen muß. Sache der Repara­tionskommission wird es auch sein, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem der Sachverständigenplan in Kraft tritt.

Für den Fall einer Verfehlung Deutschlands bekunden die englische und französische Regierung die Absicht, sich mit sämtlichen Alliierten zu ver­ständigen.

Die italienische Delegation.

wtb Rom, 10. Juli. (Tel.) Jm palais Ehigl haben Besprechungen zur Prüfung derjeni­gen Fragen, die Gegenstand der Konferenz sein werden, stattgefunden. An den Beratungen nehmen u. a. feil: Generalsekretär des Ministers des Aus­wärtigen Eomparani, die Senatoren D. Amolio, Salvator, Ragi Zu der Schlußsitzung wird auch Mussolini erscheinen

Erhöhung der Jnoaliden» und Unfallrente und der Wochenhilfe

Anträge des Zentrums, der Deutschen Volksparte und der Demokraten.

Der Reichstagsausfchuß für soziale Angelegen­heiten hat einen Antrag der Abgg. Frau Teusch (Ztr.) und Dr. Moldenhauer (DVp.) angenommen, wonach ab 1. August 1924 der jährliche Reichs­zuschuß für jede Invaliden-, Witwen- und Witwerrente 48 Goldmark, für jede Wai­senrente 24 Eoldmark betragen soll. Ferner wurde beschlossen, die alten Renten der Unfallver­sicherung nach dem Jahresarbeitsverdienst zu berechnen und jedem, der aus der Unfallversiche­rung eine Rente von zwei Drittel oder mehr der Vollrente bezieht, ab 1. Juli 1924 eine Sonder­zulage von 15 Goldmark monatlich zu zahlen. Schließlich wurde ein Antrag des Zentrums, der Deutschen Volkspartei und der Demokraten ange­nommen, der in der Wochenhilfe den einmali­gen Beitrag zu den Kosten der Entbindung und bei Schwangerfchaftsbefchwerden auf 25 Goldmark, das tägliche Wochengeld auf mindestens 50 Gold­pfennig und das Stillgeld auf mindestens 25 Gold­pfennig festfetzt. _

Die deutsche Dolfcspartei und die Preufoenfcoalition.

In einem Nachwort zur Zentralvorstandssitznnt, der deutschen Volkspartei schre bt die ,Köin. 3tg? über die Stellung des Zentralvocstandes zur Koa­litionsfrage in Preußen:

.Die Frage der protzen Koalition in Preußen trat hinter das beherrschende Problem der Koalition aller staatseraaltenden bürgerlichen Parteien im Reich zurück. Besonders wertvoll war das Bekenntnis der Führer der Pieutzensraktion zu einer völligen Unterordnung ihrerKoatitronSpolitikunter die grotzen politischen Gesichtspunkte der Politik des Reichs und des Reichsmmisters des Aeutzern. Damit ist auch die Frage der preußischen Koalition aus dem Streit der verschiedenen Richtungen innerhalb der Parte: hsrausgehoben, und sie bildet lediglich einen Ausschnitt in dem Streben der Partei nach einer großen bürgerlichen Koalition im Reiche

Der einfache Sinn der dunklen Worte ist wohl der, daß, wenn demnächst im Reiche die große Bürger­koalition zustandekommen sollte, sich danach die deutsche Volkspartei in Preußen im Sinne einer völligen Unterordnung ihrer Koalitionspolitik unter die großen politischen Gesichtspunkte des Reiches" umzuorientieren hätte.

* Ten Entwurf eines Oedlands-Kulturgefctzes fordert ein von dem Zentrumsabgeordneten Steiger mit Unterstützung der Zentrumsfraktion im Reichs­tag eingebrachter'Antrag. Ein folches Gesetz soll die Sicherung der Volksernährung und die Förderung der Siedlung erzielen. Zu diesem Zwecke sollen Reich und Länder Kultivierungs-Darlehen gegen ge­ringen Zinssatz und langjähriger Tilgung geben.

Thüringer Landtag.

In der Sitzung vom 8. Juli wurden zunächst kleinere Anfragen erledigt. Sodann trat das Haus in die Be­ratung des Gesuchs um

Verstaatlichung der privaten Oberschule in Vacha.

Abg. Greil (Soz.) erstattete den Bericht des Gesetz- gebungsausfchufses und führte aus, daß nicht nur die Kalibergwerke .sondern auch die umliegenden Städte z. B. Salzungen großes IMeresie an der Schule hätten. Die Kalibergwerke Hütten sich bereit erklärt, die Kosten für zwei Studienräte während fünf Jahren zu überneh­men. Der Ausschuß hat beschlossen, das Gesuch der Re­gierung zur Erwägung zu überweisen. Seine Fraktion habe allerdings beantragt, das Gesetz der Regierung nur zur Kenntnis zu überweisen.

Als Regierungsvertreter ergriff Ministerialrat Schno- b e l das Wort und verteidigte die jetzige Schulpolitik des Ministeriums. Der seinerzeit in Preußen eingebrachte Antrag, die thüringischen Zeugnisse nicht anzuerkennen, müffe doch wirklich zum Denken Anlaß geben. Die Fi­nanzlage des Landes verlange, daß ein Teil des Schul­geldes in die Staatskasse fließt. Minderbemittelten Be­gabten würden ungehindert weiter Beihilfen zur Ver­fügung gestellt. Diese Erhöhungen der Schulgelder seien insofern nicht unsozial zu bezeichnen, da sie ja nur ver­mögende Kreise betreffen. Abg. Frl. Dr. Schulz (Dem.) bat, dem Anträge zuzustimmen und ihn der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Schon in den Ausschuß Beratungen fei darauf hingew lesen worden, daß es sich hier um einen aufstrebenden Ort handele. In der folgen­den Abstimmung wird der Anttag, das Gesuch der Regie­rung zur Erwägung zu überweisen, angenommen

katholische Welt.

--- Ein IHÜringer Katholikentag fand in G e r a statt an dem Tausende von Thüringern teilnahmen. In der Festversammlung hielt der Bischof von Meißen. Dr. Schreiber, einen Vortrag über dre katholische Ein­stellung zu den großen Problemen der Zeit, lieber das Verhältnis des Katholizismus zum Staat sprach dann Justizrat Dr. Schre mking. Auch der Reichsminister für die besetzten Gebiete, Dr. Höfle, hielt eine Ansprache, in der er den Gedanken der Volksgemeinschaft zum Ausdruck brachte.

Don den Hochschulen.

Die Nachprüfung der Gebührenordnung Auf eine kleine Anfrage im Landtag hat der Minister für Wissen- schäft, Kunst und Volksbildung eine Nachprüfung der Gebührenordnung der preußischen Univerfitäten und technischen Hochschulen für das Wintersemester 1924/26 zugesagt. Es ist dringend zu wünschen, daß die hiernach beabsichttaten Aenderungen ausnahmsweise einmal recht­zeitig, möglichst noch vor Ablauf dieses Sommersemesters bekanntgegeben und die Studierenden nicht wieder erst beim Belegen der Vorlesungen damit überrascht würden. Nur bei rechtzeitiger Bekanntgabe der beanspruchten Gebühren ist es den Swdierenden möglich, sich zu ent- scheiden, ob sie ihre Studien fortfetzen oder sich sofort einem anderen Beruf zuwenden sollen.