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'M 129.

Dienstag, 3. Juni 1924.

* Fuldaer Leitung

2. Blatt.

Drnek der Fuldaer Ärtteadruckerei in Fulda

Handel und Wirtschaft.

Vie öffentlichen Sparkaffen und die Ureditkrife.

Die Fkntmz- und Kreditkrffe, in der sich Deutschland seit etn-ger Zeit befindet, gibt dem preußischen Mini st er des Innern als der höchsten Aussichts- Instanz der öffentlichen Sparkassen Gelegenheit, in einer umsangreichen Verfügung Dom 23. Mai die ganze Ma­terie der Kreditgebarung der Sparkassen aufzurollen und grundlegende neue Bestimmungen zu erlassen, die einer mißbräuchlichen Benutzung des Instruments der Eparkasien vorbeugen, und die Sparkoffen bestimmen sollen, sich im Interesse der gesamten Voftswittschaft streng an den Rahmen ihrer eigentlichen Geschäfte zu halten Der Amtliche Preußische Prefledienst gibt die wesentlichsten Kritiken, Leitsätze und Anordnungen di«, ser Verfügung im Folgenden wieder.

Die Kreditkrisis, die ihre Ursache in der durch Kriegs- und Nachkriegszeit hervorgerufenen allgemeinen Ver­armung großer Volksschichten und der so entstandenen Kapitalnot hat. wird dadurch verschärft, daß weite Kreis« ohne Rücksicht auf den Schwund des Eigenkapitals ihren Geschäftsbetrieb wie in der Vorkriegszeit aufrechtzuerhal­ten suchen. Die Sparkassen dürfen diese falsche Ein­stellung nicht mitmachen. Für sie darf in der gegen- wättigen Zeit nicht mehr in erster Linie das Kredit- bcdürsnis, sondern der Grundsatz der eigenen Lei­stungsfähigkeit bei der Kreditgewährung maßgebend sein. Diese Leistungsfähigkeit berechnet sich bei den öffent­lichen Sparkassen im wesentlichen nach der Höhe der Spar, und Depositenguthaben. Soweit die öffentlichen Sparkaffen diese Grundsätze nicht beachtet haben, werden sie eine Einschränkung ihrer augenblicklichen Ge­schäftstätigkeit vornehmen müssen, damit wenigstens für die unerläßlichen Zwecke Mfitel beschafft werden kön­nen. Die Sparkaffen müssen sich ferner in Zukunft streng auf ihren Gttchäftsbezirk beschränken. Sie müs­sen als öffentliche Einrichtung ihre Msitel für ihren Bezirk zur Verfügung halten. Ist einmal vorüber­gehender Geldüberfluß vorhanden, so sollen diese Gelder bei den provinziellen öffentsichen Kreditinstitutm ange­legt werden, die sie wieder dem zwifchenörtlichen Geld­ausgleich zuführen werden Vor allem sollen die Spar­kassen bei Geschäften mit privaten Geldern nur für wirk­lich produktive Zwecke geben. Cs wird chnen unter« ftxrt, Gelder, an Geldvermittler wetterzugeben, die den Kredit nicht in der Produktion verwerten, sondern Geld­abitrage betreiben. Die Sparkasien dürfen sich auch nicht durch hohe Zinsversprechungen verlocken laflen, weil es nicht ihre Aufgabe ist, möglichst hohe Zinsen zu erzielen, sondern für möglichst billigen Kredit zu sargen. Die Sparkassen-Aufsichtsbehörden sollen das Personal- Kredttgeschäft der Sparkassen auf das Sorgfältigste über­wachen.

Die Verfügung geht dann darauf ein, daß die Spar- kaffen als Folge der sich nur langsam belebenden Spar- tätigkett und der gesteigerten Kreditansprüche häufig kurzfristige Leihgelder außerhalb des eigentlichen Ge­schäftsbezirks aufnehmen. Dagegen ift nichts einzuwen­den, wenn das unter Innehaltung tunlichster Beschrän­kung auf das unerläßliche Maß und bei den provin­ziellen öffentlichen Kredittnstttutm erfolgt. Es ist aber unzulässig, daß solche kurzfristigen Kredite zur Verstär­kung der eigenen Betriebsmittel von anderen Sparkas­sen oder örtlichen Kommunalbanken ausgenommen wer­den. Die feit jeher üblich gegenseitige gelegentliche Aus­hilfe unter nachbarstchen Sparkasien darf nicht in Geld­obitrage ausarten. Die Hereinnahme solcher fremden Sparkasiengelder fft deshalb ebenso wie die Hingabe eigener Gelder an ftemde Sparkasien oder Kommunal­banken grundsätzlich zu unterlassen. Mit besonderer Schärfe wendet sich dann die Verfügung gegen die oft recht wahllosen mit der Stellung und den Aufgaben der Sparkasien nicht zu vereinigenden Versuche, kürz- frI st i ge Gelder vielfach unter Heranziehung privater Vermittler oder auf Grund offener oder chiffrierter Werbeanzeigen von privater Seite zu erlangen. Der Minffter bestimmt deshalb, daß in Zukunft Sparkassen kurzfristige Leihgelder von privater Seite außerhalb ihres Geschäftsbezirks grundsätzlich überhaupt nicht und als llebergang nur, ausnahmsweise im Einzelsalle, soweit dies zur Abwicklung eines bereits laufenden Kredit­geschäfts im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit und nur innerhalb des Geschäftsbezttks unerläßlich ist, hereinnehmen dürfen. Auch dann darf es nur in ge­ringen Betrögen geschehen und nur in solcher Höhe, daß ein angemessenes Verhältnis zu den eigentlichen Spar- kasiengeldern gewahrt bleibt. Die Sparkaffenaufsichts­behörden erhalten hierüber eine besondere Weisung. Unter keinen Umständen dürfen Sparkasien durch die Tages- ober Fachpresse oder mit Hilfe von Vermittlern sich zur Hereinnahme kurzfristiger Gelder zur Kredit­gewährung erbieten. Die Unterscheidung zwischen eigent« lichen Sparkassengeldern und etwa unzulässigen kurz­fristigen Leihgeldern ist leicht möglich. Abgesehen von der Prüfung der Person des Geldgebers ist unter heu- tigen Verhältnissen eine Einzelsumme über 3000 Gold­

mark in der Regel nicht als eigentliches Spargeld an» Zusehen.

Die Verfügung beschäftigt sich sodann mit dem Streben einzelner Sparkasien nach ausländischen Krediten. Ganz abgesehen von der bisherigen Ersolg- losigkeft dieser stets kostspieligen Bemühungen können Bestrebungen aus Heranziehung ausländischer Kredite für die deutsche Wirtschaft nur bann Wert haben, wenn sie einheitlich systematisch zulammengesaßt werben unb von sachkundiger Seite ausgeh n. Jede Verzettelung unb der ungehemmte Wettbewerb ur Kredtbedürstigen schä­digt die außenpolitischen Interessen des Reiches und die | deutsche Wirtschaft. Dor Minister ordnet deshalb an, daß Sparkassen unb örtliche Kommunal banken auslän­dische Kredfte nicht aufnehmen dürfen, einerlei ob sie in fremden Valuten ober in deutschem Geld gewährt wer­den sollen.

Für das Aktiv-Geschäft stellt die Verfügung als obersten Grundsatz die Wahrung der unbedingten Si^erheit und die ständige Aufrechterhaltung der Li- quidität auf. Es genügt nicht mehr die persönliche un­bedingte Kreditwürdigkeit des Schuldners unb bie felbst- verstänbliche Tatsache, baß die Anlegung der fremden Gelder nicht mit längerer Kündigungsfrist erfolgt, als für die entsprechenden gegenüberstehenden passiven Kün­digungsfristen bestehen. Sandern es ift darüber hinaus von ausschlaggebender Bedeutung. daß die Kredite auch nur für solche wirtschaftliche Zwecke ge­geben werden, die so schnell durchgesührt werden können, daß die rechtzeitige Abzahlung gesichert ist. Nochmals wird betont, daß zwingender Grundsatz sein müsse, daß die Kredithingabe lediglich innerhalb des Geschäftsbezirks erfolgen darf. Die Sparkassen haben sich jeder neuen Geschäftsbeziehung mit Privatpersonen außerhalb ihres Gsschgftsbezirkes zu enthalten unb sol­len bie etwa im Einzoffalle noch bestehenben Geschäfte abwickeln, sobalb es wirtschaftlich möglich ist. Die Sparkassen sollen weiter nicht darauf eingehen, den sei­ner , Natur nach kurzfristigen Kontokorrentkredit zu einem langfristigen umzuwetten, wie es vielfach versucht wird. Sie sollen vielmehr int Interesse ihrer Liquidität bie bem üblichen Geschäftsverkehr entsprechenden Ab­deckungen verlangen unb vor allem Ueberziehunaen bes eingeröumten Kredits verhindern. Bei. Gewäh­rung größerer Kredite ist besondere Zurückhaltung am Platz. Sobald ein einzelner Kredit 1 o H. des Einlage­bestandes übersteigt, ift seine Bewilligung von einem Beschluß des Vorstandes abhängig zu machen. Beson­derer Wett fft natürlich auf die Sicherungen^der Konto­korrentkredite zu legen. Gegen einfache Schuldscheine oder Wechsel bürfen Kredite (Blankokredite) nur auf Grund übereinstimmenden Beschlusses des Vorstandes und insgesamt nur in der satzungsmäßig festgelegten Höhe bewilligt werden. Die Verfügung wendet sich weiter dagegen, baß die Sparkasien, bie ihre Kredite un­mittelbar der eigentlichen Produktion zuführen sollen, ihre Bestände weftgehend bei Kommunalbanken an« legen. Das kann unter Umständen die Liquidität der Sparkaffe gefährden unb nimmt auch in einer Zeit, wo alles barauf ankommt, bie Spartätigkeit ber Bevö'ke- nmg zu heben, unb bie zu seiner Betätigung erforber« lichen Einrichtungen zu fördern, den Svarkasienverwal- tungen den Trieb zu selbständiger Geschäststätigkett. Aks gegebene Ausgleichsstelle für vorübergehend verwend­bare Gelder der Sparkassen wird vielmehr die provin­zielle Kreditorganisation (Girozentrale, Landesbank) be­zeichnet.

Der Minister ersucht die Sparkasien und Kommu- nalaufsichtsbehörden, für die Beachtung der vorstehenden Darlegungen mit allem Nachdruck Sorge zu tra­gen. Er ordnet außerdem an, daß eine jede öffentliche oder unter Staatsaufsicht stehende Sparkasse erstmalig nach dem Stande vom 1. Mai 1924 bis zum 31. des gleichen Monats, und sodann nach dem Stanbe vorn 30. Juni unb fortlaufend nach dem Stande des Vier- tekiahrsschlusies bis zum 15. des folgenden Monats ihrer Auffichtsbehörde unmittelbar eine Nachweisung über den Stand des Geschäftseinganges vorzulegen hat. Dieser Bericht ist von der Auffichtsbehörde zu prüfen unb, so­weit nicht ber Regierunngsprösibent selbst Aufsichtsbe­hörde ist, an diese mit Beschleunigung weiterzureichen.

berliner

30- Ma!

31.

Ma>

Tcvifenknrle

Geld

Brie?

Geld

Brief

nem-Uork

4,19

4,2t

4,19

4,31

Brflfiel

18,80

18,90

18,60

18,70

Goltunb

157,63

158,40

157,60

168,40

fonbon

18,205

18,195

18,155

18,345

Paris

21,80

21,90

31,50

21,60

Schweiz

73,90

74,29

78,91

74,29

Spanien

57,06

57,34

57,06

57,34

Italien

18,45

18,55 -

11,80

18,40

Dänemark

70,82

71,18

70,66

70,93

Herwegen

57,61

57,89

57,61

5? ,89

Schweden

111,22

111,78

111,22

111,7«

Prag

12,695

12,455

13,295

12,355

Wien

5,89

5,91

5,89

5,91

Die 'Dotierungen für Devilen verstehen kick in Billionen- Mgr'. bei Dollar und Bfnnd pro Stücf. bei sämtlichen übrigen Roten, mit Ausnahme oer österreichischen Krone, bie vro 100 000 Stück zu versieben ist, vro 100 Stuck.

= Berliner Produktenbörse vom 31. Mai Amtlich festgesetzte Preise. Getreide und Oelsaaten per 1000 Kq.

sonst per 100 Kg. In Goldmark der Goldanleihe oder in Rentenmark. Weizen mark. 154157,mitte!b. 154157, Roggen mark 131136, pomm. 000000, westpr. 000-000. Futter-Gerste 145155, Sommergerste 158 bis 166, Hafer märkischer 127-135, pommerscher 000i>00, westpr. 000-000, Mais loko Berlin Waggon frei Hamburg 000, Weizenmehl pro 100 ke frei Berlin brutto tnil. Sock (reinfte Marken über Notiz) 22 bis 24.75, Rongenmedl pro 100 k" frei Berlin brutto inft. Sack 19,5021,50, Weizenkleie frei Berlin 8.60. Roggenkleie frei Berlin 9,300,00 Raps 260 dis 270, Leinsaat 000COO, Viktoriaerbsen 17,0019,00, kleine (speiieerbfen 14.00 15,00, Futtererbsen 13.00 bis 14,00, Peluschken 10,5011,00. Ackerbohnen 13,00 bi« 14.00, Wicken 10.5012,00, Lupinen, blaue 10,00 bis 10,50, gelbe 13.0)-14.00. Seradella 110013.00, Rapskuchen 9,40 - 9,80, Leinkuchen 18.0000,00, Trocken, schnitzel 7.407,50, vollw. Zuckerschnitzel 00,00 - 00,00, Torfmelaffe 30 70 0,00, Kartoffelstocken 19,5000,00.

Vie Seschaftsausstcht als Maflenerkchelnung wird, so schreibt die,Fr. Zto/ zu einer immer größeren Gefahr für das Wirtschaftsleben. Die Dinge svitzen sich rap d zu, in der Richtung, daß vor Zn- und Ausland förmliche Moratoriumserfcheinnugen entstehen, wenn nicht bald em e-riffen wird. Im innerdeutschen Warenverkebr beginnen die Verkäufer jeweils bereits SicherungSausschläge vorzunebmen, sodaß die im Februar unverständlicher­weise verbreiterte Verordnung auch noch auf diese Weise der unentbehrlichen Preissenkungstendenz ent- gegenwirkt. Die legislative Lane ist insofern fatal, als nur ein förmliches Vorleben durch Reichsrat, Reichs­tag ujw. Abänderungen an der Bei ordnung herbe,führen kann und daß mit Sen bisherigen verwaltungstechnischen Anweisungen an die Gerichte wenig geholfen wird Die Aufhebung aber erfordert ebenso wie ein neues ver­bessertes Gesetz bei der jetzigen parlamentarischen La e mindestens 3 bis 4 Wochen. Innerhalb solcher Zeit kann außerordentlich viel ruinier werden und es ent­steht daher die Frace, ob nicht ein Aushilssmittel schnell auf den Plan gebracht werden könnte, daß einerseits lebensfähigen, auoenblicklich nur immobilisierten, in jedem Fall aber aktiven Schuldnern eine Schutz- unb* i Akkordfrist in auherkonkursmätziger Ver- j Handlung mit den Gläubigern gewährt, andererseits aber die Auswüchse und rttiitzbräuche im Interesse des deutschen kaufmännischen Ansehens und der geordneten Wirtschaftsführung einschneidend unterbände. Alle an­gesehenen kaufmännischen Kreise halten jetzt für nötig, daß eingegriffen wird.

= Die Münzprägungen des Reiches Wie das ,B. T/ hört, sind zurzeiiüiMill.RentenmarkR entenpfenntge auSgearäct und in Umlauf gesetzt Die Silber münzen. Ausprägungen belaufen sich auf 34 Mill Mark. Die Ausprägung der Rentenpfennige und der Silbermünzen erfolgt bekanntlich auf Rechnung des Reiches; die Münzen sind Staa tsveld, nicht etwa Reichsbank, ober Rentcnbankaeld. Die Münzstät en liefern jedoch die Prä eergebniffe sämtlich an die Reichsbank ab, die das Reich in diesem Fall als Verteilerapparat benutzt. Im Reichsbankausweis erscheinen demgemäß nur die eigenen Münzbestände der Reichsbank, die unter der RubrikScheidemünzen" die Kassen bestände an Stenten« pfenni en und Silbermünzen emschlietz-n. Das für die Ausprägung der Silbermünzen erforderliche Silber Hai bas Reich bekanntlich zum größten Teil aus dem Silber, bestand der ReichSbanj erhalten. Heber die Bezahlu ng dieses MetalleS bestehen besondere Abmachungen. Eine bestimmte Währung, in der das Reich Zahlung zu leisten hat, ist nicht vorgeschrieben, die Bezahlung dürfte jedoch in einem gewissen Zusammenhang mit der Ablieferung der Silbermünzen an die Reichsbank stehen.

wettung bes Grundvermögens nach verschiedenen Ge­sichtspunkten führt zu Ungerechtigkeiten unb Unzuträg» fichketten unb bient ebensowenig zur Hebung ber Steuer» moral wie ein für ben gleichen Zweck doppelt ausge­zogener Beamtenapparat, zumal zur Zeit des Beamten» abbentes. Die unteren Steuerbehörden haben bie An­weisung der Ministerien, wonach bie Sachverständigen der berufsständigen Organisationen bei der. Steuerver­anlagung maßgeblich gehört werben sollen, vielfach außer Acht gefoffen. Wir stellen mit Bebauern fest, baß bie allen Forderungen ber Bauernvereine, wonach bei ber Veranlagung aller Steuern bie Sachverständigen he« Berufsstandes maßgeblich gehört werden sollen, in r noch nicht überall die erforderliche Beachtung gefunden hat.

von -en hochsch'l en.

Würzburg. Die Zahl der bis jetzt immatrikuliertes Studenten Beträgt 2400.

Uunft und Literatur.

Die erste deutsche 3ournafifün gestorben 5n Ber­lin ist bie elfte beujsche Journalistin Ulla Frank im Alter von 74 Jahren gestorben, bie lange Zett dieRew- yorker Staatszeitung" unb benHamburgischen Korre­spondenten" in Berlin vertrat. Die Verstorbene hat auch eine Fülle von Romanen unb Novellen veröffentlicht.

Technik und verkehr.

== Sine für den Geschäftsverkehr wichtige Neuerung ist fett kurzem im Funkteleqrammverkehr mit Nord» amerika und darüber hinausvia TranSradio" ein» geführt worden. Auch in diesem Verkehr wird künftig bet dringenden und vollbezcthlten Telegrammen in beiden Richtungen der Tao und die Zeit der Aufgabe des Telegramms übermittelt, ^iese Anoaben werden im Kopf der Telegrammvordrucke hinter dec Wortzahl auf. geführt, wobei in den hier ankommenden Telegrammen die Zeit als drei- bezw. vierstellige Zahlengruppe unter Hinzufügung der Abkürzungm" für bor- obers" für naebmitta >s eingetragen totrb.

Luftpost Königsberg (Pr) Moskau. Der Luft- postbirnst Königsberg sPr.) Smolensk Moskau verkehrt vom 2. Juni an werktäglich ab Königsberg (Pr.) 7 Uhr, an Smolensk 12 50 Uhr, an Moskau 4.15 Uhr. Anschluß tote bisher von Berlin mit Zug D 7, ab tags vorher 6.15 (schief. Bhf.). Beförderung von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefen und Post­karten nach Rußland, Sibirien, China und Persien. Fluizufchlag neben den gewöhnlichen Auslandszebüeren für Postkarten 20 Pfg., für Briefe für je 20 g 30 Psg. Zeitgewinn gegenüber gewöqnlicher Beförderung 42 Stunden.

MfiL und Gesang.

54 TsnkiinMerfrft in Zranksurt a. M Zu dem vom 9. bis >5. Juni dieses Jahres in Frankfurt a. M. stattfindenden 54. Tonkunstlerfest des Allgemeinen Deutschen Musikvereins hat eine große Zahl deutscher und ausländitcher führender Musiker ihr Erscheinen angemelbet. Das Fest beginnt mit der Uraufführung von Ernst Krencks komischer OperDer Sprung über den Schatten". Besonderes Interesse gilt u. a. auch dem von Grotrian Steintoea konstruierten Bierteltonklavier, deffen Vorfühiung mit einem Vor­trag von AloiS Haba in Verbindung steht.

Deutsche Landwirtschaft.

Bauernvereine unb Rentenmarkkredlt. Bei Ver­gebung ber Rentenmarkkrebiie ist ber Westen unb Süben gegenüber bem Osten günstiger gestellt worden. Die bäuerlichen Betrieb« haben pro Flöcheneinhett im Ver­gleich mit bem Großbesitz nicht ein Zehntel an Krebsten erhallen. Die Vereinigung ber Deutschen Bauernvereine protestiert auf bas energischste gegen bitte Att ber Äreditoertettung unb verlangt, baß in Zukunft die Kre- bttoettellung auf bie einzelnen ßanber unb Provinzen sich nach ber Belastung für die Rentenbank richtet und daß in den einzelnen Landern unb Provinzen die ver­schiedenen Größenklassen ebenfalls nach bi eien Grund- sätzen Berücksichtigung finben. Der Bauernstand ist nicht wetterhin bereit, bie Bürgschaft für die Rentenbank und darntt für die Kredite zu übernehmen, die dem Groß­grundbesitz zugeführt werden unb zudem noch für diese Kredtte bezw. Belastungen für die Rentenbank im Interesse des größeren Besitzes eine 6proz. Verzinsung zu entrichten.

Bauernvereine zur Steuerveranlagung. Die Fest­legung der Preußischen Grund- und Reichs-Vermögens­steuer erfolgt zur Zeit in Preußen und im Reich ge­trennt durch verschiedene Beamtenapparate und nach verschiedenen Gesichtspunkten. Die Vereinigung der Deutschen Bauernverttne verlangt etn einfaches ein­heitliches Schätzungsverfahren. Di« Be-

Gottes-ienstorvnung.

Katholischer Gottesdienst.

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