M 99.
Sormtag, 27. April 1924.
--- Fuldaer Leitung -
3. Blatt.
Druck der Fuldaer Aetieudruckerei 1« Fulda
5. Mancherlei Erinnerungen aus vergangenen Zeiten.
Vir. ■ - ■ ■ -
yaur, Hof und Garten.
Kaninchenfleisch
soll nur altschlachten, d. h-, wenn es einige Tage gegangen hat, verwendet werden, und wird genau so w»e
Die Vertreibung der Fuldaer Ordensleute.
Das Ordensgesetz vom 13. Mai 1875 verwies sämtliche Orden und Kongregationen außer Landes mit Ausnahme der Krankenpflegerorden, für welche sich der Kriegs- mimster von Kameke verwendet hatte. Der Höhepunkt des Kulturkampfes war erreicht. Die gleichsam vom Zaune gebrochene Bekämpfung und Bedrückung der katholischen Kirche hatte bis dahin gerade das Gegenteil von dem, was das mit dem Pfeudoliberakismus verbündete Berliner Kabinett erhofft hatte, bewirkt. Die Erbitterung der Katholiken nahm immer mehr zu und das Vertrauen zur Regierung schwand von Tag zu Tag mehr. Einsichtsvolle Männer, Katholiken wie Protestanten, sprachen in Wort und Schrift die gewichtigsten Be- denken gegen den .Kulturkampf" aus und wiesen auf dessen verderbliche Folgen für das Staatswohl hin. Umsonst. Neue Ausnahmegesetze kamen. Im amtlichen Auftrag der Regierung hatte Dr. Hmschms eine Zusammenstellung der religiösen Orden und Kongregationen in Preußen nebst Darlegung ihrer Organisation und ihres Zweckes angefertigt. Die Motive des Gesetzentwurfes reproduzierten nur die Gedanken dieser Schrift?) Der preußische Hofkanonist sand sich genötigt, in gänzlicher Ermangelung eines auch nur einigermaßen stichhaltigen Grundes die alten längst der verdienten Verachtung anheimgefallenen Borwürfe gegen die kirchlichen Orden aus der Rumpelkammer des Jo- fephinismus hervorzuholen, und noch einige abgeschmackte durch die Wirklichkeit Lügen gestrafte Beschuldigungen hinzuzufügen. Vornehmlich waren es zwei „Gründe", welche die angebliche Staatsgefährlichkeft der katholischen Orden und damit die Notwendigkeit ihrer Unterdrückung ,dartun Men: nämlich di« „Organisation", sodann die Tätigkeit und die Zwecke dieser Genossenschaften". Als staatsgefährlich wird hervorgrhoben: Sie stehen „unter der direften Leitung auswärtiger Obern oder sind den Bischöfen unterworfen." Eine noch größere Gefahr bereiteten die Orden dem Staate durch ihre Tätigkeit in der Seelsorge, im Unterricht und in der Krankenpfleae. Hierdurch sei chnen em bedeutender Einfluß auf die kacholisch« Bevölkerung ermöglicht worden, der bereits schr „bedenkliche Folgen" gehabt habe, so daß die Regierung bereits die Lehrorden entfernt habe."») Bei der Beratung im Abgeordnetenhaus wurde die ganze Unbegründetheit und Härte sowie auch der eigentliche Zweck der Vorlage durch glänzende Reden klar und deutlich dargelegt. Schon im Jahre 1872 hatte der edle Hermann von Mallinckrodt gelegentlich der Beratung des Iesuitengefetzes-) im Reichstag treffend dem Vertreter des Bundesrats Friedberg gegenüber geäußert, daß man ohne den geringsten Versuch einer Begründung ehren- rührige Anklagen gegen einen Orden erheb«, der soeben noch im Kriege herrliche Beweise aufopfernder Vater, landsliebe gegeben habe. Gesetzlich sei selbst dem ver- kommensten Subjekte gegenüber das Recht der freien Bewegung so weit sicher gestellt, daß erst nnt der Ver- urteilung zur Zuchthausstrafe die Befugnis eintrete, ihm an einzelnen Orten den Aufenthalt zu versagen. „Die Jesuiten sind überhaupt noch nicht bestraft, es ist auch nicht einmal angedeutet, daß ein einziger eine gesetz- widrige Handlung begangen hätte, und nun hot die Keichsregierung die Stirn, ein Ausnahmegesetz vorzuschlagen, wodurch diese Männer, die von Millionen hn Conhe verehrt werden wegen ihrer hervorragenden Tugenden und chrer hervorragenden gemeinnützigen Wirksamkeit, gestellt unter den Sträfling, em Gesetz, wodurch man ihnen das Recht verweigert, das man sonst n i e- mand in der ganzen Welt verweigert, das Recht auf Untersuchung, bevor gestraft wird." In technischer Hinsicht sei die Vorlage ein horrendum, eine wahre Miß- gebutt von einem Gesetze. Auch Windchorst warnte dringend die protestantische Majorität, vor der Welt das traurige Schauspiel aufzuführen, die kacholische Mino- rität zu überstimmen. — Interessant war bei der Be- ratung des Ordensgesetzes im Mai 1875 in der Rede des Kultusministers das Geständnis, daß „einzelne eklatante Tatsachen" für die Aushebung der Orden nicht Vorlagen.
So verderblich das Gesetz für die Orden und das kacholische Volk werden sollte, so hatte die Diskus- fion doch zunächst das Gute, daß vor aller Well die all- gemeinen und unwahren Anschuldigungen Falks, daß « Orden Werkzeuge jener Potenzen seien, gegen welche der Staat ankämpfe, die SchauernEren und gehässigen «ngriffe auf die „Klöster der Krankenpflege", welche der Wg. Jung als Verteidiger des Gesetzes vorbrachte, von den hervorragenden Rednern des Zentrums glänzend widerlegt und abgewiesen wurden. Ms Stichprobe der Mentalität damaliger Kulturkampf-Koryphäen möge folgender Satz aus der Rede Jungs hierher gesetzt sein. Er Mitet: „Wer heutzutage glaubt, seine Religion umher- tmgen zu müflen, und einen blondem Rock dafür not- wendig hält, werd« groteskesten Gelübde ablegt,Herden- weise sich zusammenschaart und zuletzt einen Kadavergehorsam nach Rom schwört, dem ärgsten Feind unserer iungen deutschen und preußischen Herrlichkeit, den können wir in unserm Staat nicht brauchen. Darum sage >ch: weg mit ihm so schnell wie möglich."
Schorlemer Alft bezeichnete die vorgebrachten Motive als ein Denkmal der Unkenntnis der wirklichen Derhält- nisie, der Unwisienheft" und „vor allem der Undankbar- btt". Es wirkt heute noch erhebend, ipenn man die aus-
’) Dr. Brück, Geschichte der koch. Kirche. S. 409.
*) Motive zum Ordensgesetz von 13. Mai 1878.
’) Stenogr. Bericht vom 14. Juni 1872.
gezeichneten Reden von Windthorst, Franz v. Wendt, Schenk und o. Czarlinski liest. Bei der 3. Lesung gab Graf von Praschina den Gefühlen des Schmerzes und der Bitterkeit Ausdruck über die Austreibung der Ordensleute, „deren hohe Verdienste die hervorragendsten Männer anerkannt hätten". Und das nenne man „Kultur und Humanität". Auf die Beschuldigung der Staatsgefährlichkeit erwiederte Windthorst mit der Frage: „Ist es nicht etwas Lächerliches, daß der preußische Staat mft dieser enormen Mache der Bürokrat! e, der Polizei, der ungehemen Armee, der ungeheuren Intelligenz (!), daß ein solcher Staat Gefahr hätte vor 7000 Ordensfrauen? Ich muß gestehen, ich würde mich schämen, so etwas zu sagen." — Im Herrenhaus sprach Gras Hompesch in erregten Worten über die Ungerechtigkeit und bie Härte des Gesetzes, das nur die höchste Erbitterung Hervorrufe. In dem Schlußsatz seiner fdürfen, aber nur zu berechtigten Red« finden sich folgende prophetischen Worte: „Ich kann jetzt schließen mit der Versicherung der vollsten Zuversicht an den zweifellosen Sieg unserer Kirche in diesen Kämpfen, denn was sind beim in unseren Augen die vergangenen (Kulturkampf) Gesetze, die jetzigen Entwürfe und die noch kommenden? — Doch weiter nichts als Nägel zu jenem großen Sarge, in welchem noch weit mehr zu Grabe getragen werden dürfte, als bloß die kirchenfeindliche, unseres Erachtens von dem Geiste, der stets verneint, inspirierte Politik der verantwortlichen Röte der Krone Preußens. Wenn aber diese Zeit kommt, dann tragen die Herren auf der Ministerbank und alle diejenigen, bie sie mit Rat unb Tat unterstützen, die Schuld, daß unser gesamtes, in seinen heiligsten Gefühlen so tief gekränktes Volk, feht jubelndes Amen dazu sagen wird." Der protestantische Herr von Kleist-Retzow, der die Anregung betonte, welche Wirksamkeit die barmh. Schwestern und die Iefuitenmffstonen auf die Förderung des religiösen Lebens im Protestantismus ausübe, bezeichnete das Gesetz als eine „Verletzung der verfassungsmäßig garantierten Dereinsfreiheit", wodurch die kath. Herzen tiefer getroffen und verwundet würden, als durch alle anderen Gesetze. — Herr v. Kleist-Retzow hat Recht behalten. Wie tief gerade in Fulda die Herzen überzeugungstreuer Katholiken getroffen wurden, kann nur der wissen, der es miterlebt hat. als das Gesetz am 31. Mai 1875 in Kraft trat und die Klöster unserer Franziskaner, Benediktinerinnen und engt. Fräulein aufgehoben und ihre Bewohner, Männer und Frauen, ausgewiesen wurden. Handelte es sich doch fast ausschließlich um Angehörige einheimischer Familien, aus Fulda und dem Fuldaer Land, unserm alten, lieben, über tausendjährigen katholischen Fürsten- tum, um unsere Brüder und Schwestern, die ihres (Eigentums beraubt, einer ungewissen Zukunft entgegensahen. Männer und Fmuen, welche mit Aufopferung und mit allgemein anerkanntem Erfolge im Dienste unserer Bevölkerung gearbeitet hatten, mußten Heimat und Vaterland verlassen und im fremdem Lande ein Asyl suchen, um dort ihr klösterliches Leben forfführen zu können. Ehe wir nun auf bie Schicksale unserer Ordensleute näher eingehen, wollen wir heute schließen mit der Wiedergabe des Protestes, den Pater Custos Aloysius Lauer erhob, als er mit vier alten Laienbrüdern als Letzter das Kloster verließ. Sich stützend auf die landesherrliche Urkunde, durch welche dem Franziskaner-Orden vor mehr als 250 Jahren der Frauenberg überwiesen wurde und in welcher die ausdrückliche Zu- Zusage enthalten ist, daß den Ordensmitgliedern, falls ihnen diese ihre Wohnung je entzogen würde, eine andere Wohnung angewiesen werden solle, hatte Pater Euftos einen feierlichen Protest gegen die Ausweisung aus dem Kloster eingelegt und erklärt, er werde, bevor jene Bedingung nicht erfüllt fei, nur der Gewalt weichen. Die preußische Gewalt ließ nicht auf sich warten, und so wurde er sowohl als auch die vier Laienbrüder mit Gewalt aus dem Kloster entfernt und Kirche wie Kloster geschloffen. Die außenstehende Volksmenge empfing die Ordensleute mit Weinen unb Wehklagen und geleitete sie den Berg hinunter in die Stadt 3um Grabe des hl. Bonifatius. (Fuld. Ztg. Nr. 123 vom 21. Ott. 1875.) Der Protest ist ein historisches Dokument von größter Sebeutung und erschütternder Logik, eine glänzende Verurteilung der Ordensgesetzgebung und wahrlich fern Ruhmesblatt für Preußen, das die versprochene Religionsfreiheit und die Wahrung berechtigter Interessen nicht respektierend, mit roher Gewalt die religiösen Gefühle der Fuldaer katholischen Bevölkerung verletzte. Der Protest im Namen des Rechts, des Glaubens, der Freiheit, der Wahrheit und der Menschlichkeit lautet wie folgt:
Nach Verfügung der Königlichen Regierung zu Saffet vom 29. d. M., gelangt das Gesetz vom 31. Mai b. I. auch an mir und meinen Brüdern zur Ausführung. Wir werden den 20. b. M. aus den Räumen, in denen wir so lange unter Anerkennung der geistlichen unb weltlichen Obrigkeit, wie der ganzen Bevölkerung, Tag und Nacht gebetet und gewirkt haben, ausgewiesen und gezwungen, entweder unserem Berufe oder dem Vaterlande zu entfagen. Wir wählen das Letztere. Doch bevor wir der in der äußeren Form der Gesetzlichkeit herantretenden Vergewaltigung weichen, erachte ich es für meine Pflicht, bie einzige weltliche Waffe der Schwachen zu gebrauchen und vor Gott, dem Richter auch der Mächtigen der Erde, unb ber gesamten wahrhaft zivilisierten Welt für mich unb im Namen des mir untergebenen Convents laut zu protestieren.
Ich protestiere gegen diese Ausweisung zunächst km Namen des Rechts. O r d e n s! e u t e, der Apostel
der Deutschen unb der hl. Sturmius mit feinen Gefährten, waren es, welche vor mehr als einem Jahrtausend diesen Boden urbar machten, diese Stadt und dieses Haus erbauten. Glieder unseres Ordens haben hier mit nur einmaliger Unterbrechung sechs Jahrhunderte hindurch ihres Amtes gewartet und vor dritthalb hundert Jahren hat der damalige Landesherr, Fürftabt Bernard Schenk v. Schweinsberg, diesen Frauenberg den Fran- ziskanern unter dem feierlichen Versprechen verbrieft, baß sie ihn nur alsdann zu verlassen hätten, wenn er ober feine Rechtsnachfolger ihnen eine ebenso zweckentsprechende Wohnung eingeräumt. Obgleich wir diese auch für den Rechtsnachfolger dieses Fürsten verbindliche Verpflichtung den Königlichen Behörden urkundlich nachgewiesen, obgleich selbst jenes Maigesetz ber Erfüllung unseres Anspruches nicht entgegensteht, werden wir jetzt von dem Frauenberge vertrieben, ohne daß Obdach ober Entschädigung uns gewährt wird. Ist dieses ein Akt derjenigen Testamentsvollstreckung unseres großen Blutzeugen, des hl. Bonifatius, welche den Fuldaern vor wenigen Jahren in Aussicht gestellt wurde?
Ich protestiere aber auch im Namen des Glaubens, des heiligen römisch-katholischen Glaubens. Christus, unser Herr, hat die Beobachtung unserer Gelübde empfohlen, seine Jünger haben sie geübt, der heilige Paulus hat ihren Wert verteidigt. Von dem ersten Jahrhundett des Christentums an gab es opfermutige, entsagende Männer und Frauen, welche diese Gelübde ablegten, und als diese Kirche aus den Katakomben emporstieg, da vereinigte sie dieselben in Klöstern, deren Bestehen unb segensreiche Wirksamkeit sie als einen leuchtenden Erweis ber Heiligkeit unserer Religion, als ein wesentliches Merkmal ihrer Wahrheit unb Göttlichkeit ansieht. Was immer von Gott geoffenbart ist und bis zu den Zeiten der Apostel hinaufreicht, bas ist bem Katholiken wesentlich; unb der Kirche, nicht Andersgläubigen und Gottesleugnern, steht die Entscheidung über das Maß unseres Glaubens, unserer kirchlichen Rechte unb darüber zu, welche religiösen Institutionen für ihre Glieder als wesentliche ober entbehrliche aufzufassen sind.
Ich protestiere sodann hn Namen ber Freiheit. Es gibt kein teuereres Gut des Menschen, als bie Möglichkeit, über sich selbst zu bestimmen, soweit Gottes und der Nächsten Rechte nicht verletzt werden, — als die Freiheit, unb keine Freiheit ist ihm wichtiger, als die religiöse, die Gewissensfreiheit. Ohne von Jemanden beeinflußt zu fein, haben wir aus Liebe zu Gott uns unseren Beruf erwählt und wollten „in dieser von uns beliebten Fasson" selig werden. Niemand kann sich dadurch verletzt fühlen, als höchstens ein „Liberaler", als ein Mensch, der wohl sich eine ungezügelte Freiheit, aber keinem Anders denken auch nur die geringste Selbstbestimmung gestattet. Und diese Gewffsensfreiheit wird uns nicht gegönnt zu einer Zeit, in ber nach großen äußeren Siegen feierlich der Ausbau der inneren Freiheit dem jungen Reiche verheißen wurde.
Ich protestiere ferner hn Namen der Wahrheit. Wo fft auch nur versucht worden, den unserem Orden gemachten Vorwurf ber Reichssemdlichkett durch Tat- fachen und Beweise zu begründen? Warwn sollen wir, bie wir uns dem Gebete unb der Seelsorge gewidmet haben, dem Wohle des Datersandes nachteiliger sein, als bie Menschen, welche das Volk systematisch ausbeuten, als die Gesellschaften, welche politische Zwecke unter unbekannten auswärtigen Obern verfolgen, deren Müglieder blinden Gehoffam eidlich angeloben müffen, obgleich bie letzten Zwecke ihrer Leiter ihnen verborgen sind? Und wie läßt sich das mit der Wahrheit vereinigen, daß man die mit bem Leben unserer Kirche innigst verwachsenen Institute vernichtet, daß man die dogmatisch feststehende Jurisdiktion des heiligen Vaters über die Katholiken in Preußen ausschließt, während man gleichzeitig versichert, daß die katholische Religion selbst nicht verletzt werden solle?
Zuletzt bm ich genötigt, im Namen der Menschlichkeit zu protestieren. Ich will nicht fragen, cb es menschlich sei, uns unsere Existenz unb Wirksamkeit hier abzuschneiden, indem man uns verbietet, als Ordens- geistliche tätig zu fein, und doch auch unter Hinweis auf die früheren Maigesetze nicht gestattet, als Weltpriester zu wirken; ob es human fei, unbescholtene, in der Seelsorge ergraute Männer ohne jegliches Vermögen auf das traurige Recht des Unterstützungswohnfitzes zu be- schränken ober zur Auswanderung zu nötigen: das aber dürfte unter Kulturvölkern unerhört fein, daß man die Schlüffe! des Hanfes forderte, in dem — wie protokol- larffch bekannt war — ein feit Monaten todkranker Pater lag, dem nach der Aussage des Arztes selbst eine Zimmerveränderung lebensgefährlich werden muhte.
Mit diesem Proteste, den ich bei Allem, was dem Menschen heilig ist, erhebe, scheiden wir. So sehr es uns auch schmerzt, unser Vaterland, den geheiligten Boden Fuldas imter solchen Umständen verlassen zu müssen, so ist uns doch der Abschied durch die Wahrnehmung erleichtert, daß Deutschland mehr und mehr aufhört, deutsch zu sein. Möge Gott dieses arme Deutschland, für welches wir auch in der Ferne beten werden, vor dem ihm drohenden Verderben bewahren, möge Er die Urheber seines Unglücks noch rechtzeitig zu ber Erkenntnis führen, daß allein die Befolgung der Grundsätze des Christentums wahre Staatsweisheit ist.
Kloster Frauenberg bei Fulda, am Feste des heiligen Petrus von Alcantara, den 19. Oft. 1875.
F. Aloysius Lauer.
der Haft behandell. Zum Braten eignen sich ber Rücken, die Keule unb bie vorderen Läufe. Um dem Fleffch einen kräftigeren Geschmack zu geben, wird man es vorher marinieren, d. h. es eine Nacht über in Milch, Biet, Essig usw. legen. - ,
__Soll die Entenzucht rentieren,
so muß die vollständige Anzucht in 10—12 Wochen beendet fein, b. h. die Ente soll dann gemästet unb schlecht- reff ein Gewicht von etwa 2 Kg. besitzen.
Grünfutter
fft dem Geflügel sehr gesund. Dies kommt dem Gartenbesitzer, der ständig im Kampf mit dem Unkraut liegt, gut zu statten. Er wird seinem Geflügel die gejäteten Kräuter vorwerfen, die von ihm gerne gefressen werden und so wirklich Verwendung finden. Doch soll diese Unkrautfütterung mit Vorsicht geschehen, daß nicht etwa giftige und schädliche Pflanzen darunter sind. Es wird hier nur daran erinnert, baß die eßbare Peterstlft dem Geflügel schädlich tft ; _
Die Fliegenplage
läßt sich im Sommer einschränken, wenn bie Stallöffnungen burch Gazefenster geschützt werben. Sie läßt sich fast ganz beseitigen, wenn man beim Weißen der Stallwände dem frisch gelöschten Kalk noch einen Zusatz von Alaun gibt, ber bie Eiablage ber Fliegen verhindert. Außerdem vertragen die Fliegen blaues Licht nicht gut, so daß ein blauer Anstrich ber Wände sie vertreibt.
Für Hunde
ist das Futter in lauwarmem Zustande am zuträglichsten, zu faltes ober zu heißes guter verursacht Derbauungs- störungen. Freffen mehrere Hunde auf einmal, soll jedes Tier eine eigene Schüssel erhalten, weil sonst bie stärkeren bie schwächeren verdrängen, es leicht zu Beißereien kommt unb die jüngeren Hunde infolgedessen durch unzureichende Ernährung in der Entwicklung gehemmt werden. iAj-:
Die Staupe
ist eine der gefährlichsten unb gefürchtetsten Krankheiten, denn weit über die Hälfte ber davon befallenen Hunde erliegen ihr. Die Krankheit kann nur durch Ansteckung entstehen. Das Krankheitsbild selbst fft ziemlich verschieden unb für den Laien anfangs schwer zu erkennen. Die hauptsächlichsten Kennzeichen sind Lichtempfindlichkeit der Augen, wäsftriger unb später schleimiger Ausfluß aus den Augen und ber Nase. Niesen, Husten, Atemnot, Zuckungen, Halltausschlag usw. Der Hund verweigert jede Nahrungsaufnahme, magert ab unb das Haar wird struppig und glanzlos. Die Staupe erforbert sachverständige Behandlung unb es soll deshalb schon bei den ersten Anzeichen ein Tierarzt zu Rate gezogen werden.
Das Schröpfen der Obffbäume
wird folgendermaßen vorgenommen. Man zerschneidet mit scharfem Messer am besten auf ber Nordseite die Rinde des zu schröpfenden Baumes, ohne das Holz zu verletzen. Das Messer wird flach angesetzt und ziehend fortberoegt. Dadurch wird die harte, zähe, feste Rinde gelockert und die Säfte bekommen Luft zur Zirkulation. Die Arbeit nimmt man am besten im April vor, aber nur bei fest eingewurzelten Bäumen, die die Kraft haben, bie verursachten Wunden zu vernarben. Richtig gemacht, ist bas Schröpfen einem Baume in keiner Weift gefährlich, vielmehr wird Leben und Trieb in ihn kommen. So kann man auch schlecht verheilte Wunden, Froststellen, vernachläffigte Leimringe usw. zur Heilung bringen.
Gottesdienstordnung.
Katholischer Gottesdienst.
Weitzersonntag, 27. April. Dom. */*6, 6, */*7 u. 7 bl. M., V<8 gemeinf. Morgengebet ber Erstkom. i. d. Domschule. Darauf Einzug in den Dom. Hier um 8 Pr. u. Hochamt m. Erstkommunionfeier. Um 10 Kathe- bralmeffe, *412 letzte hl. M. m. Pr., nachmitt. 3 A. m. Pr., Erneuerung b. STaufgelübbe, Prozession, Te Deum u. Segen. Montag nachmitt. 6 And. mit Segen. — Stadtpfarrkirche. 5V» Som., 58/< hl. M., 6’4 hl. M. u. Kom. ber Frauen u. Mütter, 8 feiert. Erstkommunion, Pred. u. Hochamt. 10 hl. M., 11 hl. M. u. Preb., 2'/, Weihe an die Gottesmutter, Te Deum u. Segen. A. d. Müttervereins fällt aus. — Pfarrkirche zum heiligen Geist. 7 Frühmesse, 8 Pr., Taufgelübbe-Erneuerung, Hochamt u. Erstkommunion, 5 And. mit Te Deum. — Severikirche. Sonntags 7, werktags */»7 hl. M. — Heez-Zesu-Heim. Sonntag 8 Pr. und Amt, 2 SegenS- andacht. Mittwoch abends 8V« SeaenSanbachtt — Frauenberg. 5, */»6,6, */s7 u. 7 hl. M., 8 BruderschaftSm., 9 Levitenamt, nachm. 2 feiert Vesper m. fair. Segen. (Währenb des Monats Mai wirb jeben Morgen in ber 5 Uhr-Meffe eine öffentliche Maiandacht zu Ehren der allerseligsten Jungfrau Maria abgehalten.)
Schah besuch' mich ’mal
unb du wirst Deine Freude an mir haben, wie ich mich glänzend erhott habe, seitdem ich gegen meine Vebauungs- beschwerden morgens nüchtern echtes Bad Homburger Salz nehme.
Achte stets auf die Driginalfiitma „Bad Homburger Heilquellen" G. m. b. H.________
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