M 75.
Kr-ttag, 28. MLr, 1924.
Fuldaer Heilung
2. Blatt.
**♦"* Druck der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda
Mancherlei Erinnerungen aus vergangenen Zeiten.
VI.
Die Episode Helfrich-Weber.
Die ersten Opfer des Kulturkampfes^ unter ben Priestern der Diözese Fulda waren die Herren Pom. kaplan Magnus Webers und Pfarrer Konrad Helfrich. Dipperz. Sie hatten sich gegen die sog. Maigesetze vergangen durch Vornahme „unerlaubter" geistlicher Amtshandlungen in einem Amte, das ihnen zuwider den Bestimmungen dieser Gesetze von der g«st- sichen Behörde übertragen war. Bekanntlich verwehrte den Bischöfen und Geistlichen das Gewissen, sich den Maigesetzen zu unterwerfen. Sie durften, konnten und wölben gegenüber dem Anspruch der absoluten Sou- oeränitüt Les Staates auch auf rein kirchlichem Gebiet nun und nimmer Nachgiebigkeit üben und scheuten auch das Gefängnis nicht. Glücklicherweise zeigte sich schon bei der ersten Maßnahme der Regievung die Undurch- sührbarkeit der Maigesetze, weil die Bischöfe ihre Mitwirkung versagten. Ein Schreiben des Oberpräsidenten vom 6. August 1873 erklärte die pfarramtlichen Verrichtungen der beiden Herren für null und nichtig und ihre priesterlichen Funktionen für w i r kung 2 los. So hatten von vornherein die intellige . ten Leute das Gebiet des Lächerlichen beschritten.
Das in seinem rechtlichen und religiösen Empfinden aufs öefste verletzte katholffche Volk bewahrte trotzdem musterhafte Haltung. Das polizeiliche und gerichtliche Vorgehen gegen die beiden Priester erregte selbstver- stänÄich das größte Aufsehen, war es doch in Fulda kaum vorgekommen, daß ein Geistlicher vor Gericht ge- stcurden hatte. Schon die erste Verhandlung im hiesigen Amtsgericht war für Fulda eine Sensation. Der in |urt* fischen und weitesten Kreisen wegen seines reichen Wissens und seiner glänzenden Beredsamkeit hochgeschätzte Rechts- anwalt Freys, der anerkannt bedeutendste und gesuch- :este Derteidiger Kurhessens für Strafsachen, führte die Verteidigung in musterhafter Weise. Vorsitzender war Amtsrichter Fleck.') Die Angeklagten wurden zur Freude der zahlreich anwesenden Bürger sreigesprochen. Ich habe dieser Verhandlung nicht beigewohnt, fand jedoch in den Aufzeichnungen eines zuverlässigen Mannes die Berner dmg, daß Fleck ein vernichtendes Urteil über die Maigesetze gelegentlich dieser Gerichtsverhandlung abgegeben habe.
Das hiesige Kreisgericht bestätigte das freifpre chende Erkenntnis des Amtsgerichts nicht, sondern ver- urteiüe Helfrich zu einer Strafe von 30 Taler subs. 10 Tage Gefängnis und Weber zu 10 Taler subs. 3 Tage Gefängnis. Das Erkenntnis des Oberappellations- ge richts in Berlin hielt das Urteil des Kreisgerichts aufrecht Da nun beide Herren über ihr Eigentum verfügt hatten und sich auch nicht zum Strafantritt frei« willig meldeten, erhielten zwei Gerichtsvollzieher den Auftrag, binnen wenigen Tagen dieselben zur Verbüßung ihrer subsidiären Gefängnisstrafen in das Arrestlokal einzuführen. Am 7. Mai wurde Domkaplan Weber nach Abbüßung der Maigesetzstrafe unter außerordentlicher Detelligung des Publikums in das Dompfarrhaus zu- rückgeleitet. Wohl zweitausend Menschen erwarteten den hochw. Herrn vor dem Gefängnisse. Von einer Depu- :a«ion geleitet bestieg er die bekränzte Equipage, Putzende von Blmnenbuketts folgten in den Wagen und es erscholl ein tausendstimmiges frohes Hochrufen, das ihn und die ihm zur Seite sitzende Deputation mit einem anhaltenden Buketiregen durch die Straßen der Dom- pforret begleitete. In der Nähe der Hinterburg begrüß ten zwölf weißgekleidete Jungfrauen mit Girlanden rmd Buketts den Heimkehrenden. Vor dem festlich dekorierten Dompiarrhause und an den Dallustroden des Mtchaels- berges harte sich eine noch größere Volksmenge ausgestellt, welche in vieltausendstimmiges Hoch ausbrach. Tief gerührt dankte Herr Domkaplan für diese Beweise katho-
i) In einem 1873 verfaßten Wahlprogramm benützte Profesior Virchow das Wort „Kulturkampf" zum erstenmal als Bezeichnung für den Kampf der mit dem Liberalismus verbündeten preußischen Staatsregierung gegen die katholische Kirche. Don einem Kampfe um die Kultur hatte Virchow reden wollen. Die Katholiken akzeptierten dos Wort in dem ironischen Sinne: Kampf gegen bis Kultur.
Nachmaliger Pfarrer in Marbach und Geistl. Rat.
') Oberamtsrichter Fleck (f 4. Jan. 1881) war ein in Fulda hochangesehener Mann, von unbeugsamen Rechts- sinn, verbunden mit Billigkeit in Beurteilung bet einzelnen ihm zur Entscheidung unterbreiteten Rechtssachen. Er war ein Gegner des Kulturkampfes. Hervorzuheben und zu rühmen war feine strenge Unpartellichkeit mit Ausschluß jeder Rücksichtnahme nach oben und Furcht vor persönlicher Benachteiligung. Gegen die ongeklagten katbol. Geistlichen hat er sich rücksichtsvoll und human benommen. Er gehörte zu den in ganz Deutschland hoch- angesehenen kurhessischen Richtern. Es dürste wohl vielen Lesern bekannt fein, daß es in Kurhessen manchmal vorkam, daß der Kurfürst bei Prozessen in allen Instanzen verurteilt wurde.__
lischer Liebe und übertrug die erwiesene Ehre 'ne katholische Sache, für weiche Bischöfe, Priester und das kathol. Volk letzt leiden müßten. Am Abend folgte noch eine glänzende Serenade. — Die Ovation bei der Hast- eiitlassung des maigesetzlich bestraften Herrn Pfarrer Helfrich, wobei lnuler.be von Menschen bei strömendem Regen in größter Ordnung die Begleitung bildeten, wollen mir nur kurz erwähnen. Am Schrödershäuschcn empfingen ungefähr taufend Lmülleute aus Dipperz tmb Umgebung unter Hochrufen ihren heimkehrenden Pfarrer. Einige interessante Zwischenfälle mit der Schutzmann- schast, über welche die „Fuldaer Zeitung" damals, im ersten Jahre ihres Erscheinens, berichtete, übergehen wir gerne mit Stillschweigen Eine der heitersten Gerichtsverhandlungen in Fulda war wohl jene vom 3. Juni 1874. Etwa 20 Männer und Frauen, die nach der Anzeige der Polizei in der Hinterburg und vor dem Dompfarrhauie durch „lautes Schreien ungebührlichen Lärm" verursacht haben sollten und nach dem Strafgesetzbuch sich strafbar gemacht haben sollten, standen vor Gericht. Nachdem die Angeklagten teils erklärt, daß sie am betr. Tage nicht einmal in Fulda oder wenigstens gar nichi an den bezeichneten Orten gewesen seien, wurden die Denunzianten vernommen. Der Polizeitom- missar F. führte den „ungebührlichen, ruhestörenden Lstrm" auf das Hochrufen zurück. Als ein Schutzmann bestätigen sollte, daß zwei Angeklagte „gekrischen" hallen, erklärte er, daß er gesehen habe, wie jene den Mund geöffnet Hütten. Die Heiterkeit hatte wohl den Höhepunkt erreicht, als Schutzmann F. von einem Angeklagten in kurzem, gemessenen Ton vorbrachie, er habe außer dem Hochrufen in „ungebührlicher Weise den Hut oder die Mütze abgezogen". Der Verteidiger, Rechtsanwalt Frens, zeigte in lebhafter Rede, daß die Anklage nach § 360 pof. 11 ihm eine unerklärliche Sache fei. Es fei mich diesem § 1. Lärm, 2. ruhestörender Lärm, 3. ruhestören- der Lärm in ungebührlicher Weise erforderlich. Wenn einer dieser 3 Punkte fehle, falle die Anklage zusammen. Nun aber zeigte Freys in einer geradezu klassischen Rede, welche dem tiefen Ernst einer „Kundgabe der Sympathie . für den gesperrten Pr ' este r" Rechnung tragend den Mangel des so „höchst nötigen richtigen Taktes der allmächtigen Polizei" mit kostb arstem Humor geißelte, daß alle 3 Punkte in der Anklage feh'en. Er beantragte Freisprechung sämtlicher Angeklagten. Diesem Anträge schloß sich der Richter nach klar entwickelter Begründung an.
Am 29. Mai wurden 12 dreizehnjährige, weißgekleidete Mädchen, welche Herrn Domkaplan Weber vom Schullor bis zum Dompfarrhause begleitet hallen, von der Anklage, einen „öffentlichen Auszug veranstaltet" zu haben, kostenlos sreigesprochen, ebenso ein Herr wegen Beteiligung an diesem Aufzug und eine Dame, weil diese Veranlassung zur Ausbringung des „Hochs" gegeben haben sollte.
Nachdem die „Fuldaer Zeitung" von der Beschuldigung, den Wachtmeister D. beleidigt zu haben, in einer für diesen selbst nicht unbedenksichen Weise frei« gesprochen worden war, sollte sie nun auch nock, den Schutzmann F. beleidigt haben durch Verössentlichung dessen, was tn Gegenwart des Kgl. Kreisgerichtshofes von der Verteidigung gegen den Schutzmann gesagt wurde. Letzterer beantragte deshalb die Bestrafung des Redakteurs. In dem freisprechenden Erkenntnisse des Gerichtshofes wurde ausgeführt, daß nach Erbringung des Beweises der Wahrheit das Vorhandensein einer Beleidigung weder aus der Form der Behauptung einer Verbreitung noch aus den Umständen, unter welchen sie aefchah, zu erkennen imstande sei. Das Appellati ons- gericht in Kassel bestätigte das freisprechende Urteil des hiesigen Kreisgerichts. ■ Schutzmann F. wurde bald von Fulda nach Hanau versetzt. Er "war sonst ein Harm, loser, gutmütiger Mann.
Die Regierung in Kastel verfügte nunmehr dis Ausweisung der beiden Herren, Weber und Hestrich, indem sie ihnen den Aufenthalt in den Kreisen Fulda, Gersfeld und Hünfeld untersagte. Damit auch hier der Humor nickft fehlte, gingen ihnen trotzdem Vorladungen vom hiesigen Amtsgericht zu, vor diesem zu erscheinen, um sich wegen neuer „Straftaten" zu verantworten.
In Dipperz waren die Schlüste! zum Pfarrhaus nur mit Gewalt von der Pfarrgemeinde zu erlangen. Don den Beauftragten des Landratsamtes wurden das Pfarrhaus geschloffen und die Türen versiegelt. Nachdem es ruchbar geworden, daß Helfrich nach seiner Ausweisung wieder in seine Pfarrei zurückgekehrt war und gottesdienstllche Handlungen voroenomrnen hatte, wurde dessen zwangsweiser Transport über die Grenze des ihm versagten Bezirks angeordnet. Cs wurde den Bewohnern von Dipperz mitgeteilt, daß sie bei einem Taler Strafe den Herrn Pfarrer .Helfrich nicht beherbergen dürsten.
Es wurde auch den Pfarrangehörigen vom Land- rattamt mitgeteilt, daß ihnen die Befugnis Mehr, das „erledigte" Pfarramt wieder zu besetzen. 200 stimmberechtigte Männer gaben in lotter Weise die wohl- mottvierte Antwort, daß sie durch die Trennung von ihrem rechtmäßigen Pfarrer und durch die Wahl eines andern sich dadurch selbst aus der Gemeinschaft der ka- lholischen Kirche aussckeiden und aufhören würden katholische Christen zu sein
Auch würde eine solche Wahl doch nutzlos sein. Denn da der Erwählte der kirchlichen Sendung entbehren würde, so wären die von ihm vorgenommenen Amtshandlungen vngiltig und sakrilegisch. Sie gaben die ergebene Erklärung ab, daß sie außerstande seien, von der ihnen zugesprochenen Befugnis irgend welchen Gebrauch zu machen. — Die verdoppelten Anstrengungen der Polizei, des ausgswiefenen Pfarrers Helferich. der sich wie die Priester zur Zeit der französischen Revolution verborgen hielt, habhaft zu werden, blieben lange Zeit trotz der wiederholten Denunziationen liberaler Kulturkampfbläfter erfolglos, bis am 31. Oktober 1874, als er sich in der Sirrte befand und im Begriffe war, sich anzukleiden, um Messe zu lesen, zwei Gendarmen vor der Kirchentüre erschienen. Er legte die Albe wieder ab und trat aus der Kirche, um sich abführen zu lassen. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich die Nachricht in der Gemeinde. Es fammelten sich viele Leute, um dem Herrn Pfarrer ihre Liebe und Hochachtung zu bezeigen. Die braven Leute weinten und wollten. ihn begleiten. Er aber tröstete sic und bat sie, wieder nach Hause zu gehen und Gott zu bitten, daß die Zeit der Prüfung bald ein Ende nehme. — Für ihn sollte das Ende der traurigen Zeit noch lange nicht fommen. Persönlich ein äußerst friedliebender gemütvoller und bescheidener Mmin von schwächlicher Gesundheit litt er unsagbar unter den damaligen traurigen Verhältnissen, was ich persönlich bezeugen kann. Gehetzt wie ein Wild muffte er Unterschlupf bei guten Leuten suchen, um seiner Hirtenpflicht genügen und seinen Pfarrkindern die Sakramente spenden zu können. Einer solchen selbstlosen Opferwilligkeit standen freilich KulturtSmvfer imb manche liberale Bürger verständnislos gegenüber; nicht so das gläubig« Volk, auf das solches Bekenner- tum tieferen Eindruck machte als Missionen und Predigten. — Am 22. März wurde Pfarrer Helfrich von vier Gendarmen gefänglich hier eingebracht, ins Amtsgerichtsgefängnis abgeführt. Er war dabei gefaßt und guten Mutes. Sen' Abschied von Dipperz unter dem Geläute der Glocken und die Bewegung in Fulda mögen sich die Leser nach den früheren Vorkommnisten ausmalen.
Am 28. März, einem Gründonnerstag, früh morgens 5 Uhr, wurde Herr Pmrrer Helfrich unter einer Eskorte von Gendarmen und Polizisten zur Bahn gebracht, um auf Reichskosten über Köln—Aachen über die Grenzen des deutschen Vaterlandes von dem ihn begleitenden Gendarmen gebracht zu werden. Trotz der frühen Morgenstunde hatte eine zahlreiche Volksmenge sich vor dem Arresllokale versa,nmelt, um den Vater- landslosen lautlos, um die Schläfer nicht zu stören, nach dem Bahnhof zu begleiten. Hier aber brach die Menge m em begeistertes dreimaliges Hoch aus. Am Bahnhof empfing eine ebenso große Menge den Verbannten unter lauten Zurufen. Als der Zug sich in Bewegung setzte erscholl das Lied: „O Glaubensvater sieh' die Not." Unter dreimaligem Hoch auf den Herrn Pfarrer von Dipperz ging die Menge auseinander. — Am Abend desselben Tages kam ein Telegramm aus Mastricht (Holland), daß er glücklich betten angekommen fei. Er war einer der ersten Priester, welche aus dem deutschen Vaterland verbannt wurden. Zimächst nahm er Wohnung in Roermond (Holland) bei einem dortigen Bürger, der es sich zur hohen Ehre rechnete, den vielgeprüften Mann aufzunehmen. Seine weiteren Schicksale in der Verbannung wollen wir übergehen. Er starb bekanntlich als Pfarrer von Batten, von seinen Pfarrkindern als Seelsorger geliebt und hochverehrt und nach seinem Hinscheiden tief betrauert. Er lebte sehr zurückgezogen und trotz feiner liebenswürdigen Freund- lichkett blieb der Grundzug seines Charakters ernst und fein Antlitz verlor nie einen eigenartigen Zug, der von überstandenen tiefen Seelenleiden zeugte.
Die Maßnahme zur Ausführung der erften Maigesetze hatten nicht blos auch in Fulda ihren Zweck nicht erreicht, sondern sind zum Gegenteil umgeschlagen. — Wie sagte doch der grundgsscheidte Professor Thomas Borrmann') mit prophetischem Scharfblick damals im Konferenzzimmer des Gymnasiums? „O Falk?) Und wenn du auf dem Ehimborasso ständest, würdest du mit deinen Falkenaugen die Größe deiner Eselei nicht übersehen können," S.
’) Ein Fuldaer Original. Buchenblätter 1921, S. 123. ’) Kultusminister Falk war der Vater der Maigesetze.
Israelitische Gemeinde.
SamStaci, 29. März. Vorabends 6.25, morgens 8. nadjmittaaS 4.30, Sabbatausgang 7,35 Uhr. Donnerstag, den 3.April,Fasttag wtterdienst 12.20mitt. — Wochen- gntteSbienft* Morgen? 6.30, nachm. 6, abends 7.35
Uhr. _____________
Briefkasten der Schriftleitung.
® m Die Namen der Verantwortlichen für den Völkisch-Sozialen Block, Ortsgruppe Fulda, sind uns nicht bekannt. Wir hörten nur, daß die Bewegung von Hünfeld aus ihren Weg nach Fulda gefunden bat. In Hanau ist der angekündigte Reoner Dolle am letzten Sonntag nicht aufgetreten. An, seiner «tolle sprach ein Ersatzmann, Weyl aus Frankfurt a. M. Es kam zu heftigen Zusammenstößen zwischen Völkischen und Kommunisten. .
Frankfurter Börje.
Die Notierungen verstehen sich in Billionen Prozent, letzt. Kua 26 3. letzßtzkui» 26 r
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