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Amtlicher Anzeiger für den kreis und die Stadt Fulda.

51. Zahrg.

Samstag, 16. Februar 1924

Nr. 40

Die Steuernotverordnung in Kraft

Aufwertung auf 15 Prozent für Hypotheken.

Bezüglich der

veröffentlich

Präsidenten eine

Zer MWO der Setliner UnterMunsen.

Von einem politischen Mtarbeiter w-ird uns aus

Brrantwortli» fit bie S-brittlritang! Dr. Jobamie» »tontet, »«eigen: I. B oriellet. Fulda. Rotationsdruck und «erlag der 4 yoidaer «etteudtucketei in Fulda. FernldteLer «t. 9- t: «e«na»vrei»: Monat Februar L00 Soldmark tret Sau».

u Im Reichsgesetzblatt vom 14. Februar Wird der Text der dritten Steuernotverordnung

Gewerkschaftliches.

= Lchadtüers^tzklagin aus Streiks. Der .Vorwärts' meldet aus Bochum, bafe bte Melallmdustrtellen gegen bte 'Arbeiter, welche im Januar nach Ablehnung De* A-beitSzeiravtommenS die Arbeit niedergelegt hatten Mlt Schadenersatzklagen Vorgehen. — Das (Äewerbegericht in Hattingen, wo dieHentrchshütte.deren4000Man» starke Belegschaft sich eine Zeit lang im Streik befand, einen Schadenersatzprozetz angestrengt hatte, erklärte den Streik a!8 grundlos und sprach der Betriebs- leitun । daS Recht zu, für den erlittenen Schaden Ersatz zu fordern.

Deutscher Keich.

* Der preußische Staatshaushalt. Der preußi­sche Goldmarkhcmshaltsplan für 1924 dürfte m der ersten Hälfte des März fertiggestellt sein und voraus­sichtlich bis zum 15. März dem Staatsrat zugehen, der sich mit ihm etwa zehn Tage beschäftige werde. Der Landtag werde also mit der Etatsberatung nicht vor dem 25. März beginnen können.

* tertreme berühren sich. Der frühere braun­schweigische Ministerpräsident und Soualdemokrat Sepp Oerter ist nach einer Meldung der ,Bos. BtaJ gu den Nationalsozialisten uberge- treten und von diesen für die nächsten Jketilen c!» Spitzenkandidat in Braunschweig auSer- Men.____________

grundsätzlichen Aufwertungs- .5 v. H. bedeutet eine schwere - -- -- - Ortschaft,

— Moratorien für die öffentlichen Anleihen.

Lcmdesbchörde beim Borliegen besonderer Berhült- msse eine abwvichsnüe Regelung treffen.

Inflationssteuern.

Sie werden erhoben 311 Gunsten des Reiches (Obligatwnsstsuer) und zu Gunsten der Länder. Bezüglich letzter fft das Kernstück derJ n f l a t ions- besteuerung die Steuer von bebauten Grundstücken (Metzinssteuer) geblieben. Sie Grundsätze der Steuer such durch die Beratungen um Reichstag und im Reichsratsausschuß in den wesent­lichen Pmckt»u verbessert worden und zwar Sn Sinne einer leichteren Tragbarkeit sowcchl für die Meter als auch für die Grundstückseigentümer. Einmal ist die Steuer begrenzt auf die Zeit bis zum 31. Marz 1926 oder bis zu einer früheren Aufhe- bung der gesetzlichen Miede. Darm aber ist dafür Sorge getragen worden, daß dem Eigentümer nicht nur genügemi) von der gesetzlichen Mete bleibt, um die Lasten Des Grundstücks einschließlich der Betriebs­und Instqndfetzpngskosten zu decken, sondern daß ihm auch von einem gewissen Zeitpunkt an ein Teil der MiÄM für die Verzinsung von dem alten Eigenkapital bleibt. Die Meten selbst

poincar^ und der finkende Zrank.

Poincare scheint sich gegenüber den Sorgen, die der Verfall des Franken im stanzösischen Volk aus­löst, nur noch deshalb im Amte zu halten, weil seine Freunde in der Kammer darauf Hinweisen, daß Poincares Sturz in Berlin und Moskau als ein Triumph angesehen würde. Am Donnerstag war bei einer Abstimmung, die von der Regierung mit der Vertrauensfrage ver­knüpft worden war, das Derhältnis 301 gegen 212 Stimmen. Die Kammer erwog zur Behebung der Finanzkalamität di« Veranstaltung einer Staats- lotterte. Zur Verbesserung der Lage schlug ein Abgeordneter vor, auf die Dauer eines Jahres die tägliche A r b e i ts z e i t von 8 auf 9 Stunden zu erhöhen. Der Antragsteller erkannte an, daß der schweren Gefahr, bie durch die allgemeine politische Lage für alle Papierwährungen heraufbeschworen werde, vor gebeugt werden müsse. Er fürchtet, daß die 20prozentige Steuererhöhung in doppelter Hin­sicht ihren Zweck verfehle. Denn wenn die vorge­schlagenen Maßnahmen angenommen würden und der Franken trotzdem sinke, werde der franzö­sische Staatsbürger unter der Frankenbaisse und der übermäßigen steuerlichen Belastung zugleich lei­den. Der Abg. Lefevre tritt dem Vorschlag einer Staatslotterie entgegen. So weitsei nach feiner Ansicht Frankreich noch nicht. Die er die Dinge

Aufwertung und off en tl. Anleihen

K bestimmt:

Die Aufwertung ist nach wie vor auf die Ver­mögensanlagen, insbesondere Hypotheken, Reallasten, hypothekarisch gesicherte Forderun- rit, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, parkasfenguthaben und Ansprüche aus

Berlin geschrieben:

Die Beratungen der beiden Sachverständig^. Ausschüsse sind nunmehr zu Ende geführt. Sie dienten in der Hauptsache der Frage der eaibüiftei nmg der Währung, und dasür bildete wiederum den Untergrund die Untersuchung der Frage, ob m Deutschland bei dem gegenwärtigen Zustand seiner Wirtschaft die Errichtung einer G old. Notenbank vorgenvmmen werden kann. Diese, Frage ist von den Sachverständigen bejaht mor« Len. lieber das technische Vorgehen in diesen Dm- oen hat sich zwischen den Sachverständigen und den deutschen Bertretem, insbesondere dem Reichsbank­präsidenten eine völlige Einigung herbeiführen las­en. Danach wird, um den Bedürfnissen der Wut. ciiaft entgegenzukommen, zunächst eine Goldkre. ditbank geschaffen, die die Aufgabe hat- mck Heranziehung auslündifchen Kapitals die Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Mit dem heimischen Kapital allein wäre das nicht möglich, es sei denn, daß wir aufs neue mit der Ausgabe größerer Kre. Lite unter den jetzigen Verhältnissen untrennbar ver­bundenen Gefahr der Aushölung der Rentenmark in Kauf nehmen wollten; das will aber niemand. Dieser Gefahr muß vielmehr mit denr allergrößten Nachdruck begegnet werden. Diese Goldkreditbank soll daher nur die Vorstufe zu der endgültigen GÄdwährungsbank bilden.

betrachte, sei Frankreich aber wohl in der Lage, eine zinslose Derlosu ngsanle lhe aufzu­legen. _________________

Der Kampf um die Pfalz.

Bezirksamt und Finanzamt in Landau sind nach der Flu cht d er Se par atisten von den rechtmäßigen deutschen Beamten wieder m Besitz genommen worden. Landau ist somit von den Separatisten befreit. .

Wie die.Pfälzische Post" erfahrt, sind bie acht Betriebsräte in Ludwigshafen, die am 21. Dezember verhaftet worden waren, unter der Beschuldigung, die Kampagne gegen die Separa­tisten organisiert zu haben, von der Besatzungs­behörde nach Landau abtransportiert worden, wo gegen sie am Samstag vor dem Kriegsgericht ver­handelt werden soll. . ,

Im Bezirksamtsgebäude m Ludwigshafen »er­ben umfassende Aufräumungsarbeiten von den Separatisten vorgenommen, sodaß nut dem baldi­gen Abzug der Separatisten gerechnet werden kann. Zu Zwischenfällen ist es nicht «-kommen, da französisches Militär das Bezirksamt umstellt hatte.

Die Reichsbahn und Bayern.

Verständigung über die bayerischen Dünsche auf Selbständigkeit. — kaufmännische Grundsä'^e.

Mit der Schaffung eines eigenen selbständigen wirtschaftlichen Unternehmens „Deutfche Reichs­bahn" wird der Reichsverkeyrsminister zu einer weitgehenden Dezentr alifation aller Ge­schäfte, die sich hierfür eignen, übergehen. Er fc>fft, damit die Grundlage für einen Betrieb des Unter­nehmens nach kaufmännischen Grundsätzen fcu legen, die zu einer Stärkung des ganzen Hinter« nehmens führen soll.

Da das bayerische Netz der Reichsbahn, das in dne Zweigstelle Bayern des Reichsverkehrsmini­steriums zusammengefaßt und einen geschlossenen Körper umfaßt, der sich besonders für die Verwirk­lichung dieser Pläne eignet, haben hierüber in den letzten Tagen Verhandlungen mit der bayerischen Regierung stattgesunde'a.

Hiernach wird die Sßerrooltungsftelle in Bayern im Rahmen des allgemeinen ülnord- nungsrechts der Hauptverwaltung in Berit« das bayerische Netz selbständig verwalten, insbe­sondere auf dem Gebiet der allgemeinen Dsrwal- tung, des Verkehrs und Betriebes, der P e r f o •

Hus Bayern.

Ein neuer Vorschlag des Herrn v. Kahr.

Die Generalftaatskommiffion unterbreitet tenbe« tviligten Staatsministerin einen Gesetzentwurf über die Einführung der Arbeitspflicht, ^n der Begründung des Entwurfs heißt es unter ande­rem, daß die Arbeitspflicht künftigemviel wirksame­rer Beitrag zur Entlastung des. Arbeitsmarktes sein könne als die produktive Erwerbslosenfursorge, daß Möglichkeiten zur wertschaftenden Beschäfti­gung der Arbeitswilligen vorhanden icten und daß die Notwendigkeit bestehe, die heranroachsende Jiwnd ohne Rücksicht auf Berus urchgesellsclMliche Herkunft zur Einordnung in das Staatsleben zu ernteten. Als Dauer für die Arbeitspflicht komme für Männer die Zeit vom 20. b,s 30., für Frauen die Zeit vom 18. bis 23.Lebens­jahr, als Dauer des Arbeitsdienstes für Männer ein Jahr, für Frauen ein halbes Jahr in Betracht.

Die Thüringer Wahl.

Ein erfreulicher Erfolg des Zentrums.

Nach einer Mitteilung des Thüringer Presseamts steht das W a h l e r g e b n i s aus einigen kleineren Ortschaften noch aus. Nach den bisherigen Feststes- km gen entfallen auf den Ordnungsbimd 3j, auf die B S.P.D. 17, auf die Kommunisten 13 und auf die Deutsch-Völkischen 7 Mandate.

Im 3. Wahlkreis (Meiningen) hat der Ovdnungs- bunb, wie jetzt festgestellt ist, 99 150 Stimmen er- haften. Damit ist auch der an achter Stelle der Vor­schlagsliste in Meiningen stehende Kandidat des Zentrums gewählt. Syndikus Dr. s ch o m - berg -Weimar kann m das Thüringische Parlament einziehen, in dem bisher das Zentrum nicht ver- treten war. Bekanntlich hatte bei den letzten Wah­len, Äs dos Zentrum selbstständig vorgmg, die auf- gebrachte Stimmenzcchl nicht ganz ausgereicht, um einen Kandidaten durchzubringen. Mr das Zen- truni war es also ein Gebot der Klugheit, sich jetzt am Ordnungsbund zu beteiligen, um auf diese Weise wenigstens einen Vertreter in den Landtag zu entsenden. Ein derartiges Verhalten war auch durch den Umstand geboten, daß es galt, die marxistische Klassenherrschaft zu beseitigen. Das ist gelungen. Das Zentrum hat sich bei der Durchführung der Wahl natüriich in keinem Augenblick dazu be­wegen lasten, von seiner Selbständigke't in der Stellungnahme zu den polnischen Fragen e t w as preiszugeben. Die besonders gelagerten Ver­hältnisse in Thüringen haben nur die Taktil bestimmt. Es wäre ganz abwegig, jetzt die in Thü- ringen befolgte Taktik als etwas zu betrachten, was zur Regel werden könnte. Die klar mnfchrisbenen Grundsätze der Zentrumspartei werden in den meisten Fällen ein Zusammengehen mit anderen Parteien in Form einer Einheitsliste nicht möglich erscheinen lassen. Die individuelle Lage wird stets zu prüfen sein im Hinblick auf das Ziel: im öffent­lichen Leihen möglichst nachdrücklich die Z-ntrmns- grundsätze zur Geltung zu bringen.

Lebensversicherungsverträgen be- :fd)ränft. Langfristige und nichtverbriefte Darlehen, fdie ursprünglich im Entwurf enthalten waren, sind «jcht mehr aufgenommen worden. Grundsätzlich Wird auf 15 o. H. desGoldmarkbetra ges der Dermögensanlage aufgewertet. Die iaufgewertete Hypochek behält den Rang einer Pa­piermarkhypothek. Der Aufwertung unterliegen Äle Vermögensanlagen, die durch den Währungs­verfall entwertet wurden, es fei denn, daß sie 15 Prozent ihres Wertes behalten haben. Es sind also n i ch t m e h r die im Jahre 1923 begründeten Ansprüche von der Aufwertung ausgeschlos- f en. Dagegen sind allgemein alle Ansprüche nicht yrehr auswertbar, die bereits durch vorbehalt- to s e A n n a h m e des Gegenwerts erloschen find. Ansprüche, die vor dem 1. Januar 1918 er­worben worden sind, gelten als in Goldmark er­worben, und ihr Nennwert wird der Aufwertung Zugrunde gelegt. Später erworbene Ansprüche ^werden über den Dollarkurs in Goldmark umge­rechnet. Der Schuldner kann die Heransetzung des Äufwertungsbetrages verlangen, wenn es mit Rück­sicht auf seine wfttschaftliche Lage zur Abwendung einer groben Unbilligkeit unabweisbar erscheint.

Die Erhöhung des i """ '

betrage« von 10 auf 11 Belastung sowohl für die Schuldnern)! als auch für die Staatswirtschaft, die nur tragbar sein dürste, weil die F ä l l i g k e i t der ausgewer- teten Ansprüche auf den 1. Januar 1932 hin­ausgeschoben worden ist.

DieZinsbedingungen der aufgewerteten Ansprüche sind verbestert worden. Während bisher die Verzinsung nach dem Jahre 1924, also vom 1. Januar 1925 ab mit 1 v. H. begann, sollen jetzt bereits im Jahre 1925 2 v. H. an Zinsen gezahlt werden. Eine frühere Kapitalrückzahlung und eine frühere höhere Verzinsung können vereinbart wer­den. Eine allgemeine Klausel regelt die Aufwer­tung der nicht besonders in der Verordnung ge­nannten Dermögensanlagen. Auch hier ist eine Aufwertung auf 15 v. H. bestimmt worden. Ge­wisse Forderungen, wie die aus gegenseitigen Ver- :trägen, aus Auseinandersetzungen, Un- terhalftmgsansprüchen und ähnlichen werden durch Die Verordnung nicht berührt. Hier kann chor den ordentlichen Gerichten eine Aufwertung verlangt werden. Ausgeschlossen ist 'dagegen eine Auswertung des Salbos bei laufen­der Rechnung und beim Kontokorrent. Sonder- Regelungen sind auch in der endgültigen Fassung für Pfandbriefe, Sparkassen und Lebensversicherungen ■vorgesehen. Grundsatz in allen drei Fällen ist die Erteilung der den Instituten zur Verfügung stehenden und zu ihren Gunsten aufgewerteten Ver- imögensrnasie unter den Pfandbriefgläubiger, Spar» (taffengläubiger und Lebensversicherungsberechtig­ten.

Mr das Reich und die Länder ist es bei dem Moratorium bis zur Erledigung sämtlicher Re» paratM-nsverpslichtungen gebfietem. Nur Zwischen- ifrebüe, die nicht länger als zwei Jahre laufen, sind -von dem Moratorium ausgenommen. Der Att- (stsHegläubiger braucht aber einen Pc-piermark betrag Ins auf weiteres nicht als Schuldersüllung a-nzunsh- jmm. Mr die Gemeinden und GemsindeverbSnde Mt MmdsäMch das Gleiche, jedoch kann bie Oberste

nalangelegenheiten, ber finanziellen Ge­barung unb Beschaffung von Fahrzeugen und son­stigen 'Betriebsmitteln für das Netz.

‘ Selbstverständlich wird sich die angebahnte D e - zentralisation auch aus die übrigen Bezirke auswirken, worüber Verhandlungen mit den beteiligten Landesregierungen schweben.

Der Ausnahmezustand

.wird am 1. März aufgehoben werden, nachdmn General v. Seeckt dem Reichspräsidenten gemdbet hat, daß bte ihm am 8. November übertragenen Aus­gaben erfüllt und die StaatSautoritat so ge- Lstigt ist, daß bie unter dem Ausnahmezustand ein- geleitete Sanierung unser Staats- und Wirtschosts- Itben auch oh ne ihn weitergeführt werden kamt.

nähert werden. Daneben fft den Ländern noch die Vesteu«Mng des Inflation sgewinns bei dem be­lasteten (unbebauten Grundbesitz zuqewiesen worden. Die StetRer wird in Höhe von 2 v. H. des Jnslations- gswinns, der sich aus der Entwertung der dinglichen Lasten ergibt, erhoben. ..

Fin anzausgleich.

Die Regelung, die der Finanzausgleich in ber Verordnung gefunden hat, steht unter b-w_ großen leitenden Gedanken, daß es gilt, bie Selbständigkeit der Länder und damit die Gelbstvrrantwortung auf finanziellem Gebiet zu stärken und den Zuschüssen des Reicks, insbesondere beit BesoldengSzufchüssen, ein Ende zu machen, die nach dem Ausyören der Jnflations-eit und nach der Stillegung der Druck-r- presse feine Daseinsberechtigung mehr hoben. Bei der Neuregelung bet Steueranteile ist eS für Öle Einkommensteuer und die Körper- f ch s t s st e u e r dabei geblieben, daß den Ländern und Gemeinden zukünftig 90 v. H. zugeteilt werden. 2 0 ’n. H. der Umsatzsteuer solbm für das volle Rechnungsjahr 1924 den Ländern unb Gemeinden zufMen.

Besteuerungsverfahren.

Von wesentlicher Bedeutung ist hier namentlich die verstärkte Einschaltung der Gemein­den in das Verfahren. Die Gemeindevorsteher sollen im Veranlagungsverfahren zugezogsn wer­den, mit beratender Stimme an den Ausschußbera­tungen teilnehmen und die Einlegung von Rechts­mitteln beantragen dürfen. So wird die örtliche Sachkunde der Gemeindevorsteher in erhöhtem Maße für die Besteuerung nutzbar gemacht wer­den können. Im übrigen sind Vereinfachungen in ber Steuerrechtspflege geschaffen worben durch bie Uebertragung gewisser Entscheidungen vorwiegend rechtlichen Inhalts an die Finanzämter (ohne Zu­ziehung der Ausschüsse), durch Beschränkung der Zahl der Ausschußmitglieder, durch Uebertragung der Berufungsentscheidung für gewisse Steuern auf den Vorsitzenden des Finanzgerichts, durch Ein­führung eines Bagatellverfahrens bei Befchwerde- aegenständen bis zu 50 Goldmark, durch Zulas­sung einer Gebührenverdoppeluna bei Verfahren, die aus M u t w i l l e n ober zur Irreführung angestrengt werden, sowie durch angemessene Aus­gestaltung des Kastenwesens. Die Vereinfachung des Steuerstrafrechts bringt eine Vereinheitlichung der Steuerhinterziehungsstrafen und eine einheit­liche Bestrafung aller Fälschunasdelikte für Steuer­zeichen und Marken auf dem Gebiete des Steuer­rechts.

soziales.

- Die llrbeitrloftskeit im Zanuar. Nach einet vom .Vorwärts' veröffentlichten Statistik des-deutschen Lextilarbeirerver band eS hat bte Zahl bet WrbeitSlojen unb Kurzarbeiter in der TexMinousirie im Januar weiter objtenommen Der Prozentsatz der ÄrbertSio,-n ist von 12,3 tm Dezember auf 10 im Januar gesunken, der der Ku, zar bettet von 37,6 auf 16 Immerhin wüten noch tst Januar von den Set» banbt-mitcliebetn 51016 aibeit8lo5 unb 82176 nicht voll beschäftigt DaS sind zusammen 26 Prozent gegen 49,9 im Dezember 1923.

»«itiBtH-eteiia ÄletmeUe (lloionei) lotm 0.15 ffloibmart auswärts 0.30 Soldmark: Sietlaixeietle lokal 0,60, Toldmart :: auswärts 0.80 Woldmark. =•

Bei Awverbo' '-a Rabatt. Boltlcheckkon'o Franki-rt a. Ä. 4031.

Tö Pfennig.

FuldaerZettung

Die dahingehenden Vorschläge werben mmmehk von den Sachverständigen-Ausschüsse weiter bear­beitet. Die Mitglieder der Ausschüsse haben be chrem Abschied den Reichskanzler und die übrigen Vertreter der Reichsvegierung gegenüber anerkannt, daß die Arbeiten der Komitees in geradezu hervor-, ragender Weise von der deutschen Reichsregierung und ihren Vertretern unterstützt worden ist. Die meisten Fragen mußten schriftlich beantwortet wer­den, einige Auskünfte stehen noch aus, sie werden aber so zeitig in Paris sein, daß sie noch vor den am 18. Februar beginnenden Pariser Beratungen dort vorsiegen. Zu diesen Beratungen wirb auch der Reichsbankpräsident Schacht herangezogen. Ev reist schon am 15. Februar nach Paris.

Mit der Frage der Stabiksierung der Währung und der Schaffung der Goldnvtenbank ist auf das Engste, ßr untrennbar verknüpft die Frage bei Rückführung der im Auslande befind­lichen deutschen Kapitalien. Sobald feste wirtschaftlich und finanzielle Verhältnisse m Deutsch­land geschaffen sind, wird sich diese Rückführung von selbst erledigen. Das beste Mittel, die Kapitalflucht zu bekämpfen, ist die innere finanzielle Ordnung. Das ist von feiten der Sachverständig gen auch durchaus anerkannt worden. Infolge, dessen wird auch unter den Gesichtspunkten ber B e« kämpfung der Kapitalflucht die Förde« rung der Goldnotenbank auch von den Mitgliedern des zweiten Unterfuchungsausfchuffes lebhaft empfohlen.

Die Reichsregierung beabsichtigt, über den gan­zen Verlauf der Beratungen mit den Sachverständi­gen offizielle Aktenstücke auszugeben, bie in einem sogenannten „Weißbuch" vereinigt in Vorlage gebracht werden sollen. Das gleiche wirb geschehen mit der ganz ausgezeichneten unb eine Fundgrube für die Errichtung über diese Fragen bildenden Gedenkschrift, die die Reichsregierung über die Finanz-, Wirtschaft s- unb Wäh - run gstage Deutschlanbs den Sachver­ständigen vorgelegt hat.

Dähmngsbank unb Reparakionsbank.

Der „Vorwärts" glaubt über ben Inhalt des Goldnotenbankprojekts des Ersten Sachverständigenausschusses Mitteilen zu können, daß die deutsche Goldnotenbank neben ihrer Eigenschaft als Währungsbank auch als Reparationsbank fungieren solle. Dieser Charakter der Bank komme in dem Projekt durch' die Einrichtung einer Spezialabtellung für Repa­rationszahlungen zum Ausdruck.

An der Aufbringung des Kapitals der Bank, das aus Gold und Devisen bestehen soll, ge­denke man neben Deutschland bas Auslanb zu be­teiligen, dem die Hälfte ber Sitze im Auflichtsrat vorbehalten werden solle. Die Bank werbe zunächst Noten in Höhe von bret Milliarben Mark ausgeben, bie jeberzeit einlösbar unb bis zu 50 Prozent gedeckt seien. Nach ber Einführung dieser Goldnoten gedenke man bie Deckung bis auf 33 Prozent zu reduzieren, um eine Steigerung ber Notenemission auf 4% Milliarben Mark zu er­möglichen. __________

Beamtenfragen.

— Die VeamkengehStter. Die großen Seaw« tenorganijationen beschäftigten sich in einer Be­sprechung mit der Gehaltsfrage und beschloßen, an öen Finanzminister ein Schreiben zu richten, in dem der Minister um eine Aussprache über die Besoldungr- frage ersucht wird. In dem Schreiben heißt es, für die Organisation sei es von großer Bedeutung, schon jetzt die Ansicht des Finanzministers ' über die Aussichten einer Erhöhung der Beamtenbezüge zu hören.