Einzelbild herunterladen
 

M 32.

Donnerstag, 7. Februar 1924.

Fuldaer Eiertung

Druck der Futdaer Arnenh racker« t» &u£bt

Aufwertung und Serechtigkeit.

Von Domkapitular Prof. Dr. Thieleman«.

Die Entscheidung in der Aufwertungsfrage scheim «^aüttetbar bervorzustehen. Ein fast unüberseh- ^res Material ist von beiden Seiten für und gegen hte Aufwertung vorgebracht worden. Dadurch wird 17 schwer, immer die entscheidenden und leitenden Aeslchtspunkte klar zu erkennen. Diese müssen aber <ws der Menge des Details immer wieder heraus- gehoben werden.

1) Gegen die Aufwertung wird zunächst geltend «macht, Laß man zu einseitig die Interessen der Lypochekengiäubiger und anderer gleichwertiger Gläubiger vertrete. Der Staat habe doch nicht weni­ger die Pflicht der Aufwertung für seine Schulden. Ja, seinen Schuldverpflichtungen müßte an sich eine süßere Bedeutung und auch größere reale Siche­rung zuerkannt werden, weil hinter ihnen das Ge- jaauoermögen und die produktiv« Tätigkeit des Vol­kes stände. Verlange man deshalb Aufwertung der ersten Art von Schulden, dann um so mehr die der letzteren. Was ist berechtigt an diesem Ein­wand? Wenn die Vertreter der Aufwertung allein die Hypotheken aufwertung fordern würden, dann läge allerdings eine einseitige Interessenver­tretung vor. Das ist aber nicht der Fall. Die Ver­treter der Aufwertung wollen der Gerechtigkeit zum Nege verhelfen im ganzen Umfange der Schuld- strvderungen. Darum fordern sie grundsätzlich die Aufwertung für alle Schulden. Wenn aber muh die gleichwertige Rückerstattungspflicht allge­mein feststeht, so kann sie unmöglich werden durch die L eist u n g sun f ä hi gleit der Schuldner. Solange diese Tatsache vorliegt, hort die Rückerftat- tungspflicht für alle Schuldner in gleicher Weise von selbst auf. Ad impossibile nemo tenetur. Es würde aber den Forderungen der Gerechtigkeit widersprechen, wenn ein leistungsfähiger Schuldner die Rückerstattungspflicht deshalb ablehnen würde, weil andere leistungsunfähige davon entbunden find.

Die Rückerstattungspflicht nach Matzgabe der hin­gegebenen Werte erfaßt deshalb öffentliche und pri- vate Schuldner an sich in gleicher Weise. Beim Reich und bei den einzelnen Staaten, teilweise aber nicht allgemein auch bei den Gemeinden und Kommunalverbänden, liegt zur Zeit eine offenkun­dige Zahlungsunfähigkeit vor. Bei ihnen erlischt deshalb auch von selbst im Augenblicke die Rück» crstattungspflicht. Es kömmt bei ihnen der höhere Gesichtspunkt des öffentlichen allgemeinen Wohles noch hinzu. Die Sanierung und Stabilisierung un­serer Währung ist die Grundlage und Voraussetzung für den Wiederaufbau und die Gesundung unserer gesamten wirtschaftlichen und sozialen Ordnung. Nun ist es allgemeine Usberzeugung, daß diese nicht möglich sein würde, wenn diese Verbände den weit­gehenden Verpflichtungen aus ihren Schuldaufnah­men im Augenblicke nachkommen 'müßten. Unter diesen Voraussetzungen ist es keine Verletzung der Gerechtigkeit, wenn Rückzahlung und Zinfendienst solange eingestellt werden, als dieser Zustand an« hält. Die Sonderstellung dieser öffentlichen Ver­bände ist deshalb zur Zest durchaus berechtigt. Es wäre aber eine offenkundige Verletzung des Rechts und der Gerechtigkeit, wenn mm die dadurch geschä­digten Interessenten aus bloßem Neid oder auch aus rein wirtschaftlichen Erwägungen die Aufwer­tung bei noch zahlungsfähigen Schuldnern gesetzlich unmöglich machen würden. Der Schluß von dem einen zum anderen ist nicht nur logisch unzulässig, er verletzt auch Rechts- und Sittsichkeitsforderungen. Den eigentlichen Hypothekengläubigern steht nur sachlich eine größere Sicherheit zu, es wird ihnen deshalb auch tatsächsich, aber auch nur tatsächlich ein Vorzug bei der Rückerstattung erwachsen. Aus der Begleichung der Hypothekenschulden wer­den dann aber auch die übrigen Darlehnsgläubiger Nutzen ziehen, weil Sparkassen, Banken, Versiche­rungsanstalten einen großen Teil ihrer Einlagen in Hypotheken angelegt haben.

2) Mit diesem Einwande ist der andere schon zu einem Teile wenigstens miiterledigt, der das Verbot der Aufwertung im Staatsinteresse fordert. Man sagt das Staatsintevesie steht über dem Eigentumsrecht; die Erhaltung des Staates fordere zur Zeit di« Aufgabe des Eigentums der ©laubiger. Die Schlußfolgerung geht wieder zu weit. Das allgemeine öffentliche Wohl verlangt nur einen Verzicht auf Leistungen aus Forderungs­rechten, solange die Zahlungrimfähigkeit vorliegt, nicht aber ein Aufgeben der Forderungsrechts selbst. Wir brauchen die Hoffnung doch nicht aufzugeben.

Line Märtyrerin der Pflicht.

-

Franz war eine hochherzige, etile, feinfühlige Natur totb hing mit ebenso viel Liebe als Bewunderung an seiner Mutter. Die Mitteilungen, die sie ihm nach und nach machte, erweckten allmählich den Wunsch in ihm, sie glücklich zu sehen, ihren Lebensabend nach Mög­lichkeit zu verschönern. Diesem Wunsche gesellte sich der Ehrgeiz bei, sie für die Grausamkeit des Schicksals zu entschädigen und ihr all die Genugtuung zu gewähren, die sie von rechtsrvegen von ihrem Sohne erwarten durfte. Mit verdoppeltem Fleiß ging er an seine Arbeit, vollendete unter der Leitung feines alten Meisters seine Studien und entschied sich, kaum sechzehn Jahre all, für die diplomatische Laufbahn, wohl wissend, daß er sich einem Beruf widmen müsse und daß ihm sein Name nirgends so treffliche Dienste wie gerade in diesem lei- sten könne.

Sein Entschluß zog die Natrvenüigkeit nach sich, juri» stifche Studien zu machen und während dieser Zeit in Paris zu leben. Seine Mutter folgte ihm dahin. Einige Jahre bewohnten sie im Saint-Germain-Diertel ein sehr bescheidenes Heim und gingen bloß während der großen Ferien nach Fosseuse. Nach Ablegung der für den an­gehenden Diplomaten vorgeschriebenen Prüfung wurde der junge Fofseuse erst nach Wien und dann nach Rom geschickt, wo er der Gesandtschaft feines Landes als Attaches zugeteüt ward. Seine Mutter konnte ihm nicht mehr folgen; man mußte sich notgedrungen trennen. Es war der erste Kummer, den sie sich aus beiderseitiger Liebe und freiwillig auferlegten.

Es verstrichen zwei Jahre, während welcher sie sich nur selten sahen. Dann setzte <s Franz glücklich durch, daß er nach Paris zurückerufen wurde, um im Mimsts- «um des Aeußeren einen Poften Mt bekleiden, und diele

daß auch wieder bessere Zeiten kommen können, in denen die Schulden wieder beglichen werden kön­nen. Ernster ist dagegen der Hinweis auf die praktische Unmöglichkeit der Aufwertung. In der Tat, wenn man die Mannigfaltigkeit der Verhält­nisse und die moralische Unmöglichkeit, allen gerecht zu werden, sich vorführt, wenn es wahr werden sollte, daß ein Heer von Prozessen aus der Auf" Wertung sich ergeben könnte, müßte man bedenklich werden. Aber auch hier werden einseitige Schwie­rigkeiten hervorgekehrt und die Schwierigkeiten, die aus der Unterlassung der Aufwertung sich ergeben, nicht berührt. Was ist denn alles mit dieser Frage verbunden? Wtillioneh von Stiftungen und Annen- geldern sind ohne Aufwertung verloren. Die Kirchen und kirchlichen Verbände verlieren den größten Teil ihres Vermögens, den Dersicherungs- anftalten gehen alle bisher ausgeliehenen Gelder verloren. Der Mittelstand wich im weiten Umfange enteignet und ruiniert. Sind damit nicht die weit­gehendsten Probleme der Armen- und Wohlfahrts­pflege, der Dotierung der Kirchen und des Neuauf­baues und der Neuordnung des gesamten Bsrsiche- rungsrechtes verbunden? Man kann doch die betroffenen Kreise nicht einfach sich selbst überlassen und zu Grunde gehen lassen. Das würde, abge- sehen von der handgreiflichen Ungerechtigkeit, auch das öffentliche Wohl unmittelbar ^rühren. Indem man also die Schwierigkeiten auf der einen Seite auszuräumen sucht, schafft man Schwierigkeiten von gleicher Wucht auf der anderen Seite. Das Schlimmste aber ist die Verletzung des Rechtsprinzips. Auch der einfachste Mann aus dem Volke erkennt, daß es keine Verletzung des Rechtes ist,-wenn der Staat im Augenblick seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, weil er nicht kann. Soviel staatsbürger­liches Verständnis besitzt er auch, daß er einen sol­chen Eingriff zur Sanierung unserer Währung für erforderlich hält. Aber das Vertrauen auf die unbe­dingte Garantierung des Rechtes und der Sinn für Gerechtigkeit würden erschüttert, wenn über die Not­wendigkeit dieses' Eingriffs hinaus Rechte von so weittragender Bedeutung mit einem Federstriche ge- tilgt würden. Denken wir doch nur an die tief in unser soziales und wirtschaftliches Leben eingreifen­den Erbabfindungen. Wenn in der Industrie Töchter mit Geld, wenn aus dem Lande nachge­borene Kinder nicht in gleicher Weise mit dem Haupt­erben abgefunden wurden und nun auch dieses Wenige ihnen genommen wird, so kann man sie nicht mit dem Hinweise auf das öffentliche Wohl über -en Schaden hinwegtrösten. Das werden diejeni­gen, die gegen unsere gesamte Gesellschafts- und Eigentumsordmmg in Verbitterung mobil machen, well sie zu handgreiflich ihre Ungerechtigkeit an sich erfahren haben. Die Schwierigkeiten dürfen des­halb keinen Grund abgeben, die Rechts- und Eigen­tumsordnung selbst zu tangieren. Indem mir sie unerschütterlich festhalten, können wir noch am leichtesten zum rechten Ziele zu kommen Höften.

3) Es entspricht auch nicht der Gerechtigkeit, wenn man die Aufwertung für die Finanzinteres- fen der öffentlichen Verbände auszubeuten sucht. Die offiziöse Mitteilung über die Kabinettspläne besagt dieses. S« fügt auch wie etwas Selbstverständ­liches hinzu:Das Prinzip ist durchaus richtig". Wenn die Entschiedenheft des Behauptens etwas wahr machen könnte, müßte es hier der Fall sein. Wie können aber sachverständige Männer, vor allem aber Männer, die doch di« Hüter der staatlichen Rechtsordnung sind, so etwas behaupten? Ist man jemals kühner über eine Forderung des Rechtes skrupellos hmwegqegcmgen? Wie steht es um diese Steuer?Für Dermögensanlagen, d. h. ins­besondere für Hypotheken- und andere dinglich« Lasten, für Schuldverschreibungen und andere Dar- lehnsansprüch« gegen private Schuldner ist grund­sätzlich eine Aufwertung auf 10 v, H. des Goldwer­tes der Forderung vorgesehen." Was darüber an der Forderung hmausqeht, soll 'mit einer Steuer be­legt werden, um die Vorteile, die sonst dem Schuld­ner zufallen würden, der Gesamtheit zuzuführen. Wie hoch die Steuer sein soll, ist noch nicht gesagt; nur darüber ist man einig, den Vorteil zwischen Reich uni) Schuldner zu teilen. Handelt es sich hier in der Tat um eine Steuer? Man hat in der Geldnot der öffentlichen Verbände so oft die Steuer- moral angetvfen und hier wirft man sie mit hem Gesetze bewaffnet hinaus. Sie Steuer ist eine öffentliche Auflage von Lasten, die nach 6en Grund­sätzen der Leistungsfähigkeit und verteilender Ge- rechtigksit den Gliedern der Gesamtheit aufgelegt

wird. Und was tut man hier? Ein sittliches Fun­dament für die Steuer liegt nicht vor. Man nimmt den Gläubigern ihr nach Recht und Gesetz ihnen zu- n,oyenses Egen tum und teilt dann den Gewirr» mit dem zufälligen Besitzer des Grundstückes. Alles be­ruht auf Willkür und Zufall, nichts auf Erundjatz. Wie paßt das zu dem bisherigen Beginnen, die Jn- flationsgewinne mit den Wucherparagraphen zu verfolgen, wenn man hier gesetzliche Inflationsge­winne schafft und dann mit den Besitzern in den Gewinn sich teift, In meinem früheren Artikel habe ich hervorgehoben, daß es keinen Rechtstitel gibt, mit dem man dem Gläubiger sein Eigentum abfpce- chen kann. Eine Enteignung kann nur aus Grün­den des allgemeinen Wohles und auch dann nur gegen angemessene Entschädigung geschehen. Beides liegt nicht vor. Wenn diese Steuer ttotzdem be- schwfsen werden sollte, haftet ihr immer der Fluch des Raubes an.

Nicht besser sicht es mit der fo genannten Met- zrnssteuer, die wiederum dem bedrängten Gemein­wesen aufhelfen soll. Mit unserer bisherigen Woh- nungspolmk sind wir am Ende. Ihr volles Fiasko hat die Falschheit der Grundsätze dargetan, auf denen sie sich cmfbaute. Wollte Gott, es wären nur Grundsätze der Steuertechnik gewesen. Sie hat di« rechtlichen und sittlichen Fundamente verleugnet. Niemand soll mir verwerfen können, daß ich die Wohnungsiosen auf die Straße setzen wollte. Alle haben em Recht auf Wohnung. Und wenn dem Wohnungsbedürfnis durch Neubauten nicht hinrei­chend Rechnung getragen werden kann, müßten die Besitzer, soweit das möglich ist, die vorhandenen Wohnungen mit den anderen teilen. Das verlangt die soziale Gerechtigkeit und erst recht die christliche Liebe. Es ist tief bedauerlich, daß diese Liebe teil­nahmslos oft an größter Not, oowohl noch Hilfe möglich gewesen wäre, vorübergegangen ist. Der Mieterschutz ist grundsätzlich berechtigt. Das Eigen­tumsrecht muß aber dabei als unverletz­liches Grundrecht gewahrt bleiben. Jedes Recht hat den Charakter einer ausschliehenden Ver­fügung. Das Hauseigentumsrecht besagt, daß der Eigentümer über fein Haus zuerst sür sich und seine Interessen zu verfügen habe. Die Rücksicht auf das allgemeine Wohl ist unter dem Drucke der herrschenden Not allerdings dabei ebenso selbstver­ständlich. Wenn man aber den Eigentümer aus dem Hause heraussetzt, wenn man über sein Haus so verfügt, daß er es wirtschaftlich für sich nicht mehr verwenden kann, wenn man bei notwendigen Ein­schränkungen dem Mieter den Vorzug gibt, fo ruft das, abgesehen von dem handgreiflichen Unrecht, eine Verwirrung des Rechtsempfindens und eine Er­bitterung hervor, die auf lösend in der Gesellschaft wirkt.

Die Wohnungspolitik war auch ungerecht in ihrer Mietszinsfestsetzung. Maßgebend war der Gedanke, die Mieten niedrig zu halten. Damit machte man die ganze Sache zu einer Interessenver­tretung. Sie muß aber dem Streite der Parteien entzogen und auf den Boden der Gerechtigkeit ge­stellt werden. Das Wohnungscedürinis ist ein eie« mti rares Bedürfnis, nicht wen'ger wichtig wie Speise und Trank. Wenn es nun als selbstver­ständliche Plicht des e in z e l n e n betrachtet wird, die letzter» Bedürfnisse, soweit ihm das möglich ist, selbst zu befriedigen, so mutz es auch von dem Woh- mwgsbedürfnis behauptet werden. Die gewerblich« Tätigkeit muß durchschrntüich jedem einzelnen die Mittel dazu bieten. Wenn man nun die Wohmmgs- mieten so niedrig gestellt hat, daß der Hauseigen­tümer die Unkosten der Erhaltung des Hauses'da­mit nicht decken konnte, so hat man ihm aufgebürbet, was industrielle Unternehmungen für ihre Arbeiter, öffentliche vnb private Verbände für ihre Ange­stellte und Oewerbetreibenbe selbständig hätten auf­bringen müssen. Das war und Meibt ein Unrecht. Die Wirkungen liegen zu Tage: Verfall der Häu­ser, vollständiges Verlagen des privaten Wohnungs­baues. Dolle Sozialisierung des Wohnungswesens müßte di« Folge fein und mit ihr die bisherige Sozialisierung zeigt es offenkundig eine Vermeh­rung des Wohnungselendes mit all feinen unüber­sehbaren sittlichen und sozialen Folgen.

Genau dasselbe gilt von der Wohnungsabgabe zur Herstellung neuer Bauten. Sie war eine Be­lastung der Gesamtheit, in erster Linie der Haus­besitzer zum Vorteil derer, die die Kosten für die Wohnung zu tragen haben. Wir leugnen damit nicht die Berechtigung der Grundsteuer, insbeson­dere des Hausbesitzes. Er hat als fundiertes Ver­

mögen an erster Stelle, aber nur nach Maßgabe seiner Leistungsfähigkeit die öffentlichen Lasten mitzutragen. Die bisherige Wohnungsabgabe baute sich aber auf keinem sittlichen Fundamente, sondern auf Willkür auf. Zwar suchte man alle Beteiligten, auch die Mieter, dazu heranzuziehen. Wie konnte man aber die Wohnungsabgabe auf die vorhandenen Wohnungen basieren. Die Dobnungsabgabe war eine Pflicht der Allgemein­heit und mußte nach den Forderungen der Steuer- moral auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen aufgebaut werben. Die Wohnungen standen aber, befonbers in ben letzten Jahren, in­folge ber Wert- unb Vermögensverschiebungen, oft. in gar keinem Verhältnisse mehr zur sonstigen Sei-f stungssähigkeit feiner Besitzer. Wenn man beshalb die alte Mietzinssteuer nach rein fiskalischen Rück­sichten ausbauen will, so macht man das Unrecht auch hier zum Grundsatz. Schasse man dach auch hier ein sittliches Fundament. Das Steigen der Grundrente kann bei den alten Wohnungen in der Grundsteuer Berücksichtigung finden, aber die Lei­stungsfähigkeit des Hausbesitzes und die Rücksicht^ auf den Wohnungsbau müssen dabei Beachtung^ finden. Mit Recht sagt die Handelskammer von! Frankfurt a. M.-Hanau über die Wirkung ber Mietzinssteuer bas Folgenbe:Es werben durch die Konfiskation eines großen Teiles ber Miet« enbgültig bte Mittel zur Instandhaltung ber cor» hanbenen Schäube entzogen, darüber hinaus wird auch jeder Ansatz van Neubautätigkeit im Keime erstickt und damit der Wohnungsverfall mit all seinen sittlichen und kulturellen Gefahren verewigt.

» Der staatliche, kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbau hat kläglich Schiffbruch und Un- Wirtschaftlichkeit erbracht. Durch ihn kann die. private Bautätigkeit, ohne bte es nun einmal eine Rettung aus ber Wohnungsnot nicht gibt, nicht

i erseht werden. Auch müßte er öffentliche Mittel - in Anspruch nehmen, die mehr ausmachen, als die ii Mietzinssteuer einbringt."

4) Was soll nun geschehen? Wenn wir Kritik an den Notverordnungen des Reichskabinctts unb der Haltung der Zentrumspartei dazu geübt haben,! so hat uns nur die Sorge um das allgemeine Wohl dazu bestimmt. Wir verkennen auch nicht die schwierige Lao« unb bte Umstönbe, unter denen entscheidende Entschlüsse gefaßt werden müssen. War es aber überhaupt notwendig, die Aufwer­tung mit ben Enticheibungen, die noch fallen müs­sen, in fo enge Beziehunoen zu bringen? Die Währungsfrage steht im Mittelpunkt aller Ent­schlüsse. Sie muß ihr« Entscheidung im Sinn« unbebinater Stabilisierung finden. Alle ruhig Den­kenden sind darüber einig und werden alle Opfer dafür zu bringen bereit fein- Aber das muß und kann geschehen ohne Verletzung unterer R»chts- unb Eigentumsorbmmg. Verlangen wir bte Opfer auf ber ®r unbla ne dieser Ordnung. Die Entschei­dung über die Aufwertung und die Maßnahmen für ihre Durchführung können wir dann auf ruhigere Zeiten verschieben. Was seht vorgesehen ist, entspricht nicht btefer Ordnung. Die Begrenzung der Aufwertung auf 10 Prozent wird alle Schwie­rigkeiten, die mit der Aufwertung überhaupt ver­bünden sind, belassen, aber das Rechtsprinzip durch­brechen. Darum ist sie für die Zenttumsnctrtei unannehmbar. Unsere Politik muß aber überhaupt eine stetigere unb grundsätzlichere werden. Man begreift ihre Unrast und Deränderungssucht. Noch nie hat ein Volk unter solch hartem unb unbarm­herzigen Drucke ber Eretantjse gestanden, die von außen unb innen heranstürmen. Noch niemals mußte eine solche Menge von Problemen, die bas ganze Gesellsckctftsleben in aC°n feinen Teilen be­rühren, bewältigt werden. Da ist es erklärlich, daß manches, aus dem Augenblick geboren, um nur ber drückendsten Not abzuhelfen, ohne durch» nreifenbe Wirkung verläuft. Je mehr aber die Wucht ber Entscheidungen im Augenblicke uns drängt, um so notwendiger ist es, nach den ewigen Sternen zu schauen, ben sittlichen Grundsätzen, die von Gott selbst zum Fundamente aller G->sellscbasts- unb Staatshilbung gegeben sinb. Unsere Nach­kommen sollen nicht von uns sagen, daß wir in schwerer Zeit die Orientierung an den ewigen un- unveränderlichen Grundsätzen nicht gefunden hät­ten. Nickt das Interessenspiel, nicht das Bedürf­nis des Augenblicks, dem man gebanfenots nach­gibt, borf auch in den kleinsten Zügen und Maß­nahmen der Politik sich durchsetzen. Wahrheit, Freiheit und Recht müssen in allem herischen:

Fiat ruststia; iustitia «ft funbamenfuHn regrornn

Rückkehr gestattete ihm, dis frühere gemeinsame Lebens- weffe mit seiner Mutier wieder aufzunehmen. Um diese Zeit sah man die beiden häufiger als bisher in der Ge­sellschaft. In der Hoffnung, eine für ihren Sohn ge­eignete Frau zu finden, hatte die Marguise viele ihrer Serbinbungen erneuert. Ueberall wurde sie mit ber Hochachtung ausgenommen, bte man ihrem Namen, ihrer Herkunft unb mehr noch bem Mute schuldig war, ben sie im Laufe der vielen Heimsuchungen ihres Lebens be­kundet unb ber sie stets hoch über bisse hinaus erhoben hatte. Doch bis Sympathie, bte man ihrer Person selbst entgegenbrachte, ftanb dieser Hochachtung in nichts nach.. Obschon eine angehende Fünfzigerin, hatte sie sich noch Spuren ihrer Jugend unb Schönhett bewahrt Nur schüchtern wagten sich vereinzelte weifte Fäden zwischen ihrem schwarzen Haar hervor. Ihr Gesicht wies in ber Fülle des beginnenden Lsbensherbstes noch femerlet Fallen auf, ihre Augen hatten nichts von ihrem Glanze eingebützt unb ihre Gestalt nahm sich schlank und vor­nehm aus unter ber schwarzen Kleidung, die sie seit dem Tobt ihres Gatten nicht mehr abgelegt hatte. Mutter unb Sohn sahen sich auffallend ähnlich unb wer bie bet» ben stets Arm in Arm in einen Salon treten sah, mußte sich sagen, bah diese Aehnlichkeit wohl keine rein äußer­lich« fein, sondern sich auch auf bie Vorzüge bes Herzens unb ber Seele erstrecken bürste.

Al» bie Margusse ihren so lange unterbrochenen Verkehr mit ber Well von neuem ausgenommen, wiegte sie sich in ber Hoffnung, daß ihr Sohn, ber ber Siebe so würbig war, alsbalb eine vorteilhafte Verbindung würbe singchen können unb bähet vergaß sie vielleicht, bah sie ihn zu sehr mit ihren eigenen Ansichten über Glück, Siebe und Ehe erfüllt habe, als baß er jemals »inwilligen könnte, ein junges Mädchen zu heiraten, bas er nicht liebte, unb wenn es noch fo reich war.

Dieser Mangel an Beobachtungsgabe bei einer geistig fti tzochfiehenben Frau wie die Marauffe van Fell-ewe

könnte manchem unbegreiflich erscheinen, wenn man sich nicht vergegenwärtigen wollte, baß sie um ben Preis schmerzlicher Erfahrungen bie Gewihheii erlangt hatte, baß nur eine reiche Heirat ihren Sohn aus ber pein­lichen Sage befreien könnte, zu der er zeitlebens ver­urteilt wäre, wenn er bie väterlichen Schulben nicht zu tilgen vermöchte. Die reiche Erbin, bie sie für ihn im Auge hatte, konnte unschwer gefunben werben, wenn auch zunächst nur unter ben jungen Amerikanerinnen, bie mit besonderer Vorliebe ihre angestammten Vorzüge mit ben traditionellen Vorzügen ber Franzosen vereinigen. Doch wenn man nicht bloß Millionen, sonbern auch alle er» benklichen Vorzüge nebst Schönhett bazu forbert, fo ist bas vielleicht ein wenig zu viel verlangt, und ba bte Marguise von Fosseuse von ber Familie ihrer zukünfti­gen Schwiegertochter einen ebenso makellosen Ruf als bebeutenbe Reichtümer forberte, so muhte sie, vielleicht sogar unbewußt, einige Milbe hinsichtlich ber perfönlidten Reize ber Zukünftigen walten lassen, wenn eine etwaige Unvollkommenheit nur hinlänglich durch bie Größe der Mitgift ausgewogen wirb. Unb daß sie dies tat, haben wir bereits gesehen.

Auf bisse Art unterliegen auch sonst hochsinnige, fein­fühlige Charaktere ber Ansteckung des Beispiels, sobalb sie auf bie Eroberung schnöben doch um so will­kommeneren Mammons ausziehen. Sie büßen keinen geringeren Teil ihres Scharfblicke» ein unb denken, weih Gott wie viel Glück unb Gutes durch recht viele harte Taler stiften zu können.

Indessen Frau von Fosseuse machte bie Rechnung ohne ihren Sohn, als sie sich in aller Herzenseinfatt auf bie Luche begab. Dbftfjon er sich über bie Notwendigkeit, ben Ansichten seiner Mutter beizupslichien, im klaren war, gebachle er bei einer etwa einzugehenden Ehe auf keine jener Bedingungen zu verzichten, denen feiner An­sicht nach eine Frau, die ihn glücklich machen fällte, ent- fureAen muhte. Sie tollte gönn no-t- c_:~Wündn-n I

fein; dies aber war bei der erften, die ihm in Vor- schlag gebracht wurde, nicht ber Fall.

Die Betteffenbe war eine junge Dame von neunzehn Jahren, aus Chicago gebürtig unb bie einzige Tochter eines Eisenbahnkönigs, ber zu den Milliarbären feines Lanbes zählte. Sie war mit ihrem Vater nach Frank­reich gekommen, um sich bafelbft zu vermählen, unb er­klärte sich im Einverstänbnis mit ihm bereit, bas Wap­pen eines zu Grunde gegangenen Ebelmannes neu zu vergolben. Da verschiedene ihrer LanbsmSnnlnnen, trotzbem sie weniger reich waren als sie, lauter Fürsten unb Herzoge geheiratet hatten, fo wollte sie es auch nicht anbers haben; boj) al» sie Franz von Fosseuse in bet Oper gesehen unb seine Geschichte erfahren hatte, lieh sie klipp unb klar erklären, bah sie sie sich auch mit einem Marguis begnügen wolle. Dieser Ausspruch würbe Frau von Fosseuse hinterbracht, bie, nachbem sie 6rtunbigtra­gen eingezogen, ein Zusammentreffen dieser milfionen- schweren Ausländerin mit ihrem Sohne herbeizuführen suchte. Die beiden jungen Leute sahen sich, sprachen mit etnanber unb noch am selben Abenb warb Franz die Kunde, baß es nur von ihm abhänge, die Millionen, bie ein glücklicher Spekulant auf ben SchienenstrSngen Amerikas gesammelt, in fein Ahnenfchloh strömen zu lassen. Sie hätten vollaus hingereicht, alle vorhanbenen Schulben zu tilgen unb auch bann noch einen luxuriösen Haushalt zu führen, ohne sich irgendwelche Sorgen um bie Zukunft zu machen. Der Soler ber Zukünftigen war zu diesem Opfer bereit, um bie Laune feiner Tochter zu erfüllen.

liefe Entschädigung war uns bas Schicksal schul, big," sagte bie Marguise zu ihrem Sohne, d» sie ihm von bem erfreulichen Ergebnis ber Unterredung Mit- tetlung machte.Nun find wir aller Sorgen ledig." '

Ach nein, Mama, lekder noch nicht", erwiderte Franz.