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Fuldaer Aeitunx

Druck der Fuldaer -A-Uiendrnckc.e, in Fulda

Berlin, 1L Mai 1923.

Bad Salzschlirf.

Fulda

BTtiH" S

sogen. Flurweg hinunter bis zu dem noch heute erhalte­nen Bildstocke bei dem Hause Himmelmann (H.-Nr. 8%), reo der vierte Segen gegeben wurde. Der Dedyoiit mit dem Allerheiligsten, der den größten Teil des Flurweges auf einem von zwei Männern geführten Pferde fitzend zurücklegte, ritt von dem vierten Bildstöcke aus durch die „Lüderfuhrt" nahe der „Schubbmühle", während die ' Fußwallfahrer einen Notsteg (vielleicht die etwas unter­halb bestehende Holzbrücke) benutzten, um dann die „Hardt" hinauf über den sogenannten „Flurküppele" zu­rück in die Pfarrkirche zu ziehen. Eine andere Angabe sagt, daß auf dem „Flurküppele" der vierte Segen ge­geben worden sei.

Unter dem Landdechanten I. Georg Kalb, der 1822 von Herolz nach Großenlüder kam, wurde dieser fast 5—6 Stunden ausgedehnte Flurweg bedeutend gekürzt. Die Prozession zog nunmehr hinauf nach der Langen­bergkapelle. An den beiden jetzt noch vorhandenen Bild­stöcken gleich unter der Kapelle wurde der erste und zweste Segen erteilt. Oberhalb der Kapelle, wo das große Kreuz heute steht, wurde zum drittenmal Halt ge- macht und zuletzt nach der Haselücke gezogen (zwischen Quest und Langenberg) und von da hinunter über die Rödwiese hin zur Pfarrkirche zurück.

Eine 76jährige Person Christtna Resth erinnert sich noch gut an den Ort der vier Altäre bei diesem Gang und der 83jährige Auszüger Karl Trüschler aus der Winzigsmühle erzählt darüber mit lebhaftem Interesse, wie er gleich andern Schulkameraden ein Trinkgläschen mitnahm, um bei dem beschwerlichen Flurgang an einem Börnchen in der Haselücke den Durst stillen zu können.

Eine weitere Einschränkung erfuhr später die Flur­prozession dadurch, daß der Gang nach der „Haselücke' wegfiel. Man zog an den Bildstock unweit der Brauerer- gebäude Otterbein, wo der erste Segen gegeben wurde, dann auf der Uffhäuser Straße nach dem Bildstock ober­halb des Hauses Schwarz (zweiter Segen), hinauf zum Bildstock unterhalb der Kapelle am Langenberg (dritter Segen) und zurück zum Vierzehnheiligenbildstock an der Einmündung des Langenberg-Feldweges in die Straße nach Müs (vierter Segen). Bei diesen alten Flurgängen wurden nicht wie heute festlich geschmückte Altäre, son­dern ein einfacher, zusammenlegbarer Altartisch aufge- stellt. .

Eine andere glaubwürdige Mitteilung des ersten Ge­währsmannes wollen wir auch noch veröffentlichen. Bon seinen Vorfahren hörte er, daß am Himmelfahrts-

Partei zu Leide: das fei Grundgedanke und Zweck­bestimmung auch dieses Schutzgesetzes. Gegenüber dem Entwurf, die Klassenjustiz, besonders in Bayern, werde das Gesetz zu einseitigen Parteizwecken miß­brauchen, legte er dar, daß man mit solchen Ar- gunienten jedes gellende oder neue Strafgesetz, min­destens soweit es irgend welchen politischen Ein­schlag habe, bekämpfen und seine Beseitigung ver­langen könne. Schließlich sprach er im Interesse der erforderlichen Rechtssicherheit und zur Festigung des Dertrar ens in unsere Rechtspflege die bestimmte Erwartung aus, daß das Gesetz in voller Würdigung seines wahren Grundgedankens und seiner Zweck­bestimmung durch unparteiische Rechtsprechung in allen deutschen Landen gleichmäßig gehandhabt werde.

Das Gesetz wurde in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen aller bürgerlichen Parteien gegen die Linke angenommen.

tage während des Evangeliums vier Männer nach den vier Himmelsrichtimgen ins Feld gingen, um an ge­schützter Stelle ein Wachskreuzchen niederzulegen. Zwei derartige Kreuzchen wurden auch nach Jahren tatsächlich gefunden, nämlich in den alten Mauerresten eines frühe­ren Gartens am Uffhäuser Rain und hinter dem Gitter eines Bildstockes unterhalb der Kapelle am Langenberg.

Unter dem Pfarrer Schell (t 1905) wurde der noch heute bestehende Flurweg eingeführt, indem die Pro­zession von der Pfarrkirche am Himmelfahrtstage gleich nach dem Hochamt durch die Haupt-, Müser- und Uff- häuserftraße um die etwa 25 Hektar große Rödwiese herumzieht und cm den vier Altären (Brauerei Otter- bein, Jos. Schwarz, Uffhäuferstraße und Uffhäuser Kirch- wegabzweigung) der Segen gegeben wird. Sie dauert 1% Stunden. Seit einigen Jahren verherrlicht die hie- sige Musikkapelle ohne Entgelt durch Begleitung der üblichen Lieder diese Prozession.

Dielleicht folgt dieser hier gegebenen Anregung noch eine oder die andere alte Pfarrei im Fuldaer Land, um die gewiß interessante Geschichte ihres Flurganges durch die Jahrhunderte zu veröffentlichen und vor unverdienter Vergessenheit zu retten. E. S. u. A. H.

— Aus der Geschichte des Kaffees. Im Orient hatten europäische Reisende den Kaffee zuerst ken­nen gelernt, wo er, wie arabische Schriftsteller ver­sichern, in Aethiopien seit undenklichen Zeiten im Gebrauch gewesen sein soll. Der Sage nach soll ein Hirt, der'bemerkte, daß seine Kamel« nach dem Genuß von Kaffeebohnen ausnehmend munter wurden, sich zuerst daraus ein Getränk bereitet haben. Der arabische Schriftsteller Avicenna (980 bis 1036 n. Ehr.) erwähnt ihn zuerst; Gemal Eddin Aldhabani, der um die Mille des 15. Jahrhunderts Mufti zu Aden wer, brachte die Gewohnheit des Kaffeetrinkens aus Persien, wo sie um 875 ein­geführt worden sein soll, nach Arabien, um sich zum nächtlichen Gebet munter zu erhalten. Bon Aden gelangte die Sitte bald nach Mekka, wo die ersten Kaffeehäuser entstanden, und dann im 16. Jahr- l-undert nach Aegypten und nach Konstanttnopel. Im Kairo zählte man 1630 bereits über taufen" öffentlich- Kaffeebuden. tos.

M M.

Sonntag, 13. Mai 1923,

aller irdischer Künste letzte Weisheit bleiben wird, in Demut die Hände zu falten und die Worte des gött­lichen Lehrmeisters zu wiederholen: „linier taaliwe» Brot gib uns heute". Denn an Gottes Segen ist alles aeleaen.

Die'Bitiprozessionen gehen zurück bis in die ersten Jahrhunderte der christlichen Zeitrechnung und die Be­hauptung, daß für die Pfarrgememde Großenlüder, die 1100 Jahre' schon besteht, auch diese Art von Wallrahr- ten uralt sind, wird niemand als zu kühn verwerten. Heber den Weg, den die Flurprozesfion dahier genom- men, läßt nch zunächst sagen, daß er früher vrel langer war im Laufe der Zeit aber durch allerlei rlmitande

B durch Eisenbahnbau, Verkoppelung) verschiedenen Veränderungen sich unterwerfen mußte. Deshalb ist es an der Zeit, alle Nachrichten darüber zu sammeln Es geschieht um so freudiger, weil hierdurch d,e Glaubens- festigkest und Opferfreudigkeit der Altvordern m schon- stes Licht gestellt wird und ermunternd und begeisternd auf die Nachkommen zu wirken imstande ist.

Aus den Erzählungen von Vater und Großvater, die ein Mitbürger, H. Klemens Schützer, uns mitgeteilt, geht hervor, daß vor über 100 Jahren, als der hiesige Pfarrdechant noch in der Dechanei (jetzt Oberforsterei?) wohnte, der Flurgang aut 5 bis 6 Stunden dauerte. Die Prozession verließ die Kirche in der Richtung nach Oberbimbach auf dem linken Ufer der Lüder über das „Frohnstück" und „Föllram" zur alten Fuldaer Land­straße (Fuldaer Fuhrt) bis zur Gemarkungsgrenze. Hier wurde bei dem jetzt noch stehenden stemernen Bildstock an der Wiese des Gutsbesitzers M. Hillenbrand der erste Segen gegeben. An der „Schledersbach" wandte sich dann die Prozession nach Nordosten, wo jetzt das Bahn- wärterhaus im „Steinbich" steht, über die „Pfingflheide" nach dem „Flurweg", der als Hohlweg über das „Wit- terot" nach dem „Zabershos" führte. Von dort ging es in nordwestlicher Richtung beim „Tannenhof" ober­halb der „Tannen" am „Stempel", die jetzt abgeholzt sind, über das „Lands" gegen Eichenau. An einem Antonius-Bildstock wurde hier der zweite Segen gegeben. Dieser Bildstock wurde später beim Pflügen in einem Acker gefunden und befindet sich jetzt am Hofeingang des von hier stammenden F. Reith in Lüdermünd. Von diesem zweiten Bildstocke aus bewegte sich die Prozession nach dem Langen Berge hin, wo in der „Haselücke" an einem jetzt noch stehenden Bildstocke der dritte Segen gegeben wurde. Nun zogen die Wallfahrer am „Hüh- nertüppei" vorbei in die Ui,MV,«r Gemarkung den

DsrM?chte§.

* Jn einem Essener Vorort ereignete sich ein schwerer Automobilunfall. Einer der Laitiraftwagen, mit denen die in der Umgegend von Essen wohnenden Werksangehörigen der Firma Krupp infolge der Still­legung des Bahnverkehrs zu ihren Arbeitsstätten ge­fahren waren, fiel an einer Straßenecke um und begrub die zahlreichen Insassen unter sich. Kurze Zeit darauf war die städtische Feuerwehr zur Hilfeleistung herbei- geeilt. Zwei Tote und zwanzig zum Teil Schwer­verletzte wurden unter den Trümmern hervorgeholt und in das Krankenhaus geschafft.

Reise und Wanderung.

RDV. Die Seist nach Karlsruhe. Vielfach auftretenden Gerüchten gegenüber, nach denen Karlsruhe, die Haupt­stadt Badens, von den Franzosen besetzt sei, wird daraus hingewiesen, daß die Stadt Karlsruhenicht be] etz und der Eisenbahn- und Güterverkehr ungestört und von keiner Paß- oder Zollkonrrolle gehemmt ist. Es rst lediglich der etwa eine Stunde westlich Karlsruhe f e« legene Rheinhafen besetzt, und wenn zuweilen von einer „Ausdehnung der Besetzung Karlsruhes" gesprochen wird, so ist damit nur eine Verstärkung der Hasenwache gemeint, die auf das Leben in der Stadt ohne Einfluß ist Dasselbe gilt für Baden-Baden und den Schwarzwald, die gleichfalls nicht besetzt und au® allen Teilen des Reiches ohne Paß- oder Zollschwierig« fetten zu erreichen sind.

— Der neue Hührer durch die deutschen Vftserbäder für den Sommer 1923 ist soeben erschienen. Es ist dies die 24. Ausgabe des beliebten Führers, der sich eben durch seine jahrzehntealten Erfahrungen den Rus be­sonderer Zuverlässigkeit erworben hat. Fahrplane der wichtigsten Dampfschiffs-Gesellschaften u. Ankündigungen der namhaften Nnter'unftshäuser und Geichaste tn den Ostseebädern, sowie eine Uebersichtskarte machen den Führer zu dem unentbehrlichen Ratgeber bet der Aus. wähl des Ferienaufenthalts. Der Führer ist durch die Geschäftsstelle des Verbandes Deutscher Ostseebader E. V. in Berlin, Unter den Linden 76 a, und deßen zahl­reichen Berti etunnen in den meisten größeren Stadien, sowie in allen Buchhandlungen erhältlich. Der Ver- kaufspreis richtet sich nach der jeweiligen Schlüsselzahl des Börsen-Vereivs und beträgt am 1. Mai eimchlietz- Ifch Porto für das Inland 1600 Mark, für das hoch- valutarische Ausland 4500 Mark. Es Wirdum Vorein­sendung des Betrages gebeten. Verlag M. Bauch­witz, Stettin, Gutenberg-Haus.

SW to WKSWsMN.

Em bewegtes Schicksal war dem am 8. Mai vom Reichstag in dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit beschieden. Als im Sommer v. Js. nach dem Rathenau-Morde Das Gesetz zum Schutz der Republik beraten wurde, machte die Deutsche Bolkspartci ihre Zustimmung Davon abhängig, daß in dem Gesetzentwurf Siraf» bestimmungcn zum Schutze der Versammlungsfrei- heil gegen gewaltsame Störungen ausgenommen würben.' Da sich die gesamte Linke diesem Verlangen energisch widersetzte und aus dem zu befürchtenden Scheitern der Vorlage ein schwerer innenpolitischer Konflikt zu entstehen drohte, so kam in letzter Stunde eine Vereinbarung dahin zustande, daß die drei Mittelparteien, Deutschs Volkspartei, Zentrum und Deutsch-Demokratische Partei einen gemeinsamen An­trag einbrachten, wonach folgender § 107 a dem Reichsstrafgesetzbuch eingefügt werden soll:

„Mit Gefängnis, neben dem auf Geldstrafe bis zu einer Million Mark erkannt werden kann, wird bestrast, wer nicht verbotene Versammlungen, Aufzüge oder Kund­gebungen mit Gewalt ober durch Bedrohung mit einem Verbrechen verhindert oder sprengt."

Noch vor der Sommerpause wurde dieser Antrag, nachdem in erster Lesung aus Aussprache verzichtet wat, dem Rechtsausschuß überwiesen. Dort begeg­nete er starkem Widerspruch der Linken. Beachtung verdient die Tatsache, daß vom parteipolitischen Standpunkt betrachtet, das Zentrum wohl am wenigsten an dem Gesetz interesiiert ist, weil seine Anhänger grundsätzlich die Versammlungen anderer Parteien unbehelligt lassen, aber auch seme eigenen Veranstaltungen höchst selten gewaltsamen Störungen ausgesetzt sind. Dag egen, brachten die Beratungen ein so ausgiebiges Material über son­stigen Versammlungsterror gerade aus den letzten Jähren zu Tage, daß das geltende Strafrecht, ins­besondere die Vorschriften über Haus- und Landes- siiedciisbruch, Nötigung und Körperverletzung kei­nen ausreichenden Schutz mehr boten. Der Aus­schuß glaubte auch, angesichts der zuverlässig fest- gestellten schweren Störungsfälle, mit Bestrafung der vollendeten Tat nicht auskommen zu können und legte demgemäß die Strafbarkeit auch des Ver­suchs fest. Weiter wurde in den Gesetzestext hm- eingearbeitet die Strafbarkeit desjenigen, der „in un­mittelbarem Zusammenhänge mit solchen Ver­sammlungen, Aufzügen oder Kundgebungen Ge­walttätigkeiten begeht." Diese Fassung wurde mit den Stimmen aller bürgerlichen Parteien gegen Die geschlossene Linke angenommen. Bei der zweiten Lesung des Plenums setzte darauf die Obstruk­tion der Linken'ein, die wiederholt durch Bevlas- sen des Sitzungssaales das Haus beschlußunfähig machte. Schließlich kam vor der endgültigen Ab- stimmimg in zweiter und Dritter Lesung eine gewisse Verständigung zustande.

Alle Frauen liebe« Darum färben sie alles selbst mit den weltberühmten

„Ocitmanns’s Farben". Marke „Fuchskopf im Stern , weil diese die besten sind. 11

Markte.

= Fulda. 12. Mai. Der heutige Schweinemarkt verzeichnete eine Zufuhr von 174 Ferkeln und 3 Läufern. Die Preise ftetlten sich für Ferkel auf 120—200 000 M. für Läufer auf 325 000 <Al das Stück. Markttendenz. schleppend; es blieb lieberstand.

= Gersfeld. Am 16. d. Mts. findet in Gersfeld der Zuchtviehmarkt verbunden mit Prämiierung und Bullen-Versteigerung statt. Neben einer Anzahl Ehren­preise stehen noch Geldpreise in der Höhe von zusaiMnen 300 000 „K zur Verfügung.

fpd Irmiksurt a. IN.. 11. Mai. (Viehmarkt.) Bei weiter steigenden Preisen wurden bezaksit für einen Zentner Lebendgewicht: Kälber feinster Qualität 3-aOOOO bis 400 COO.«, mittlerer Qualität 300 000-400 000 .^ geringerer Qualität 250 000-280 000 X; Schafe 150 000 bis 270 000 -M.; Schweine unter 80 Kilo 380 000 bis 420 000 M, von 80—100 Kilo 420 000—440 000 M, über 100 Kilo 430 000—450 000 M. Auftrieb 771 Kalber, 247 Schafe, 540 Schweine. Der Kleinviehmarkt wurde bei lebhaftem Handel geräumt, Schweine hinterließen Ueberftanb._____________ _ ______________

Gsttesdienstordnung.

Katholischer Gottesdienst.

Sonntag, 13. Mai. Dom. Vi6, 6, Vi7 u. 7 bl. M„ V-7 gern. Kom. d. Jungfr.-Sod. i. d. Marrenkapelle u. d. christenlehrpfl. Jungfr. im Dom 8 Pfarramt m. Pr, ’/310 Kathedralamt m. Pr., “/dl Chr. (Jungt.), V,12 letzte HI. M. m. Pr., V.3 Vers. d. Jung.r.-Sod ,. d Marienkapelle, 4 Wallfahrt nach d. Frauenberg m A. u. Segen, 7 Maiandacht m. Segen i. Dom. Wochentags abends V«8 Mai-A. m. S. i. Dom.—Stadtpfarrkirche. 5V, Kom., 53A u. 68/« hl. M., 8 erster Schulgd. m Pr., 9V, Pfarramt m. Pred., 11 zweiter Schulgd. m. Pred.. 9>/« Ehr. f. d. Jüngl. i. d. Severikirche. IV, Brttwall. fahrt nach dem Frauenberg» abends 8 Maiandacht. Pfarrkirche znm heilige» Geist. Früh 7 Frühm., vorher u. nachher Austeil. d. hl. Kom., 8 Amt m. Pr., nachm. V,5 Chr.,hieraufMai-A. — Sodalität fällt aus.— Severi­kirche. Sonnt. V.7, werkt. 6°- hl. M. — Herz-Jesu-Heim. 8 Amt m. Pr.» nachm. 2 A. (Mittwoch abends 8 A.) — Frauenberg. 6, V,B, 6, V,7 u. 7 hl. M., 8 Singm. m. Pr., 9 Hochamt m. Pr., nachm. 2 A. f. d. Bittwallfahrt d. Stadtpfarrei, V,5 A. f. d. Biltwallfahrt d. Dompfarrei.

Es ließ sich bei gründlicher Nachprüfung nicht verkennen, daß die allgemeine Bestrafung jeden Versuchs und auch der zweite Zusatz des Ausschusses betr. des unmittelbaren Zusammenhangs von Ge- walttcttigkeiten in der praktischen Rechtsprechung zu Härten führen könnte, die außerhalb des Straf­zwecks lägen. Darum brachten Zentrum und Demo­kraten unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung des richtigen Grundgedankens der beiden obigen Zusätze den Antrag ein, durch Abs. 2 zu § 107 a des Straf­gesetzbuches die Bestrafung desjenigen herbeizufüh­ren, der in nichtverbotenen Versammlungen ober bei nicht verbotenen Aufzügen oder Kundgebungen Gewalttätiakeiten in der Absicht begeht, die Ver­sammlung oder die Kundgebung zu sprengen. (In Fulda freilich haben wir in den ersten Jahren nach der Revolution solche Störungen erlebt. Auch in Hanau hat 1919 eine Zentrumsversammlung schwere Störungen über sich ergehen lassen muffen. D .Red.)

Im Plenum erläuterte für die Zentrumsfraktion »er Abg. 2r. Bell die rechtliche Bedeutung dieses Aenderungsantrages und rechtfertigte zugleich unter entschiedener Zurückweisung der von der Linken gegen das Gesetz erhobenen Angriffe die aus den Zeitverhältnissen und dem immer stärker auftreten- ; den Versammlimgsterror sich ergebenden Notwen- ; digksit eines durchgreifenden Schutzes der Ordnung ' und der Versammlungsfreiheit gegen gewaltsame Störungen. Dabei wies er nachdrücklich die haltlose Unterstellung zurück, daß es sich hier um ein ein- ■ seifiges Ausnahmegesetz gegen die Ar - ■ beiterschast handle. Gleiches Recht und glei- > cher Schutz für alle, keiner Partei zu Liebe, keiner |

Ne NurMZeffion ur pfarrgemein-e Großenlü-er. Wenn wir in den Tagen der Himmelfahrtswoche wie ein Vogel über die Berge und Ebenen der katho­lischen Gegenden hinfliegen könnten, würden wir das herrliche Schauspiel der Bittprozessionen allüberall er­blicken können. Wo sich eine katholische Dorfkirche er­hebt, umsäumt von den grünen Feldern, deren wachsende Saat sich tm leisen Winde wiegt, da läuten an den drei Bittagen morgens oder abends die Glocken vom Turm und" heraus zieht aus dem Innern der Kirche die betende Gemeinde in die Feldflur, um an die erste und notwendigste Sorge für das Heil der Seelen die große innige Bitte anzuschließen, daß Gott günstige Witterung für die Fruchte deZ Feldes gewähre und verderbliche Kälte, Hagel und Blitz von ihnen abhalten wolle, damit Menschen und Tiere die notwendige. Nah­rung finden. In unseren aufgeklärten — und doch so dunklen — Tagen lacht sogar schon mancher auf dem Lande (besonders zwischen 16 und 25 Jahren) über die Prozessionen. Auf der Wirtshaustreppe stehend ver- achtet er, mit brennender Zigarette im Schnabel, frech die Andacht der vorüberziehenden Bittwallfahrt und bedauert diejenigen, die eine Stunde in der freien Natur betend herümziehen, während er es für gebildeter hält, fünf und mehr Stunden bei Tanz und Ausge­lassenheit im Wirtshaussaal bei einem Stiftungsfest, Frühlingsball und wie die in unserer so furchtbaren politischen und wirtschaftlichen Notzeit höchst überflüssig gen Vergnügen genannt werden mögen, zuzubringen. Das Beten der vierten Bitte des Vaterunsers im großen, durch das gläubige katholische Landvolk, wenn es mit'blinkendem Kreuz und wehenden Fahnen durch die Fluren zieht und den Segen des Himmels erfleht, wird aber sicherlich noch fortgesetzt, wenn jene kalt- finnigen Spötter und unbeugsamen Prozessivnsverächter, deren Herzen in Hochmut und bereit Köpfe in Dumm­heit befangen sind, längst der Vergessenheit anheim- gesallen sind. Der beruistreue eifrige Landwirt ist nämlich zugleich tief gläubig an Gottes Vorsehung, deren Gedanken und Wege freilich oft andere sind als die der kurzsichtigen und selbstsüchtigen Merstchenkinder. Der Landwirt weiß nur zu gut aus täglicher Lebens­erfahrung heraus, daß es trotz Thomasineb. und fchwefelsaurem Ammoniak, Kali und Kalk, trotz aller Verträge in den Bauernvereinen und Darlehnskafsen

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65000, 80000, 103000,

42000, 275000,

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