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Samstag, 23, Tlpril 1923«

- Fuldaer Zeitung <£* Druck der Fuldaer Actiendruckerei in Fulda

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Von Rechtsanwalt Dr. H. P fasse rott-Berlin.

Zum 1. April d. I. sind wieder Hypotheken von Stadt- und Landbesitz in größtem Umfange gekün­digt worden und die hypochekengläubiger stehen vor der schweren Frage, was sie aus das Verlangen des Schuldners, eine löschungsfähige Quittung zu erteilen, tun sollen. Geben sie der Aufforderung des Schuldners nach, so sind ihre Forderungen end­gültig erloschen. Verweigern sie die Einwilligung zur Löschung, so droht ihnen der Schuldner mit so­fortigem Prozeß. Besonders hart ist die Situation für viele Teile unseres verarmten Mittelstandes, welche sich die Beratung durch einen sach­kundigen Anwalt nicht mehr leisten können und denen die Aussicht, verklagt zu werden, — vielleicht zum ersten Mal in ihrem Leben — soviel Abneigung uni) Schrecken einflößt, daß sie nur zu häufig ge­neigt sind, dem Drängen des Schuldners nachzu­geben. Leider zu Unrecht und eigenem Schaden.

Vom Stande der heutigen Rechtsprechung aus ist die Rechtslage der Hypothekengläubiger noch durchaus ungeklärt. Entscheidungen aus zur­zeit schwebenden Prozessen find bisher äußerst sel­ten. Faßt man den Rechtsstandpunkt im natürlichen Sinne von Recht und Billigkeit, so wäre die Ent­scheidung allerdings vollkommen klar. Kein Mensch wird es als der Gerechtigkeit entsprechend ansehen, wenn es dem Hypothekenschuldner er­laubt sein soll, seine Gläubiger, mit deren Geldern er überhaupt sein Grundstück gekauft hat oder be­wirtschaften konnte, im Vollbesitz der Sache bleibt und nur eine Summe zurückzuzahlen bramht, die kaum die Kosten für die erteilte Quittung deckt. Nie trat der Unterschied zwischen dem uns allen inne­wohnenden Rechtsbewußtseins und der bisher ge­übten Rechtsauffassung unserer Gerichte so auffällig zu Tage wie hier. An diesem Zustande rechtlicher Unsicherheit ist weniger unser Gesetzbuch schuld als die Interpretation der bestehenden Gesetze durch die heutigen Richter, in Verbindung mit unserem der­zeitigen Prozeßverfahren, welches durch seine unge­heuere Langsamkeit Entscheidungen, wie sie die Praxis und die täglich wechselnden Daseinsbrdingun- gen erfordern, einfach unmöglich macht. Beide Fak­toren haben zu der immer mehr zunehmenden pri­vaten Schiedsgerichtsbarkest geführt, welche durch rasches Arbeiten allein im Stande ist, den heutigen sich rasch entwickelnden Wirtschaftsprozessen gerecht zu werden.

Einen großen Schritt vorwärts bedeutet eine Ende März d. I. ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Darmfiadt, in wel­cher klipp ynd klar ausgesprochen wird, daß alte Goldschulden durch Zahllng von Paviermark zum gleichen Nennbeträge nicht getilgt werden können und daß ein Hypothekengläubiger auf Grund einer solchen Zahlung die Löschung der Hypothek nicht zu bewilligen braucht. Der anerkennende Senat hat ferner die Nichtigkeit der Kündigung und Rückzah­lung der Hypothek zum Nominalwert auf Grund des Wucherparagraphen ausgesprochen und im ein­zelnen ausgeführt. Dem Prozesse lag eine Klage gegen ein Vormundschaftsgericht zu Grunde, welches die Genehmigung zur Löschungsbewilligung mit der Begründung versagt hatte, daß Goldpypolheken nicht durch Rückzahlung eines gleichen Betrages zum Markkurse der letzten Monate getilgt werden könn­ten. Da die Begründung vorstehender Entscheidung von weittragenstem Interesse ist, sei sie hier im Auszugs wieder gegeben.

Nach § 242 B. G. B. ist die geschuldete Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Die Tilgung einer Gold­schuld durch Papiermark vom Bruchteil eines Tausendstel der Kaufkraft des (Empfangenen steht aber mit Treu und Glauben jedenfalls dann in Widerspruch, wenn der Schuldner das Empfangene in Gestalt von Grundbesitz oder Waren usw. fottbesitzt, die er damit angeschafst ha«. Daß die bezeichneten Verstöße gegen Treu und Glauben auch mit der Verkehrssitte nicht im Einklang stehen, ergibt sich aus den Prozessen und dem Zusammenschlüsse der Gläubiger, die die Kündigungen der letzten Monate im Gefolge hatten. Das Reichsgericht, das der Berücksichtigung der Geldentwertung infolange widerstrebt hat, als sie ver­hältnismäßig gering war, hat ihr mit dem Wachsen in immer weiterem Umfange Rechnung getragen. Zunäcksit unter :_nmer sehr gemilderten Voraussetzungen bei beider­seits unerfüllten Lieferungsverträgen und dann euch bei fortbestehenden Vertragsverhältnissen, wo der Richter ein- greifen soll, wenn Treu und Glauben dies erfordern. 3m Gegensatz zu der Entscheidung vom V. 484/20 hat das Reichsgericht unter dem 31. Januar 1923 die Berücksich­tigung der Geldentwettung auch bei Vorkriegsoetträgen über Grundstücke gefordert Cs erkennt in der Entfchei- bung ausdrücklich an, daß die vor Jahren bedungene

Die Dier von der „Bamag“.

Roman von A. G a b e r

38 —--

Schließlich erhob er sich noch einmal, um den Tisch zu betrachten. Er war hochentzückt non der Malerei, und sein Begehren danach wurde immer mäthtiger. Es war schade, daß der Kunsthändler schon Beschlag darauf / gelegt hatte, er wäre ja imstande genje'en, das Tisckuhen vom Fleck weg zu kaufen, so sehr gefiel es ihm. Drei­tausend Mark — die hätte er dran gewendet. Aber die letzte Dersteigerung von Arbeiten aus der Hand Vilmar Rodenhoffs hatte viel höhere Werte genannt, als er jemals hatte ausgeben können. So würde es wohl auch mit diesem Tischchen sein; es würde das Zehnfache brin­gen von dem, was er ousgeben konnte. Der wackeren Famllie. die sich jo ergeben und klaglos durch alle Schwierigkeiten der steigenden Teuerung durchzuwinden versuchte, gönnte er den hohen Betrag von Herzen.

Der Professor war neben Dr. Mossynski getreten und machte ihn noch einmal auf einige Feinheiten in der Malerei aufmerksam. Er war neidlos und würdigte das Können des anderen, wenn der einftige Freund auch nach einer anderen Kunstrichtung gestrebt hatte.

Dr. Mossynski hob den Kopf und schaute sich ein wenig freier im Zimmer um, dessen Gemüllichkeit ihn anmutete. Er mußte nun wohl daran denken, sich zu entfernen, denn lange genug hatte sein Besuch gewährt.

Ein länglicher Kasten, der seillich auf einem Regal stand, nahm seinen Blick gefangen.

»Spielt jemand aus - Ihrer Familie die Geige?" fagie er überrascht. „Sind Sie auch in der Musik ein Künstler. Herr Professor?"

Der Professor bewegte lächelnd den grauhaarigen $°Pf- „Meine Tochter Gitta spielt zuweilen," sagte er, Wit feinem- Stolz.

Ueberraschung spiegelte sich in Dr. Mossynskiz Zü- Sen. „Das ist ja eine wunderschöne Beigabe zu dem beschaulichen Familienleben, das Sie führen! Ihr Fräu­lein Tochter spielt Ihnen da gewiß allabendlich etwas vor." <

Geldleistung heute nur noch einen geringen Bruchteil ihres früheren Wertes darstellt und daß deshalb der Gläubiger gegen Treu und Glauben verstößt, wenn er die versprochene Sachleistung für den seinerzeit vereinbarten Betrag verlangt. Ganz ebenso wie nach dem Vorstehen­den der Sachgläubiger, handelt aber auch der Schuldner einer reinen Geldschuld, insbesondere der Hypotheken- und sonstigen Darlehensschuldner, gegen Treu und Glau­ben, wenn er sich durch Zahlung eines verschwindenden Wertbruchteiles des Empfangenen seiner Schuld be­freien will.

Auch der Umstand, daß die Bankgesetznovelle vom 1. Juni 1909 und die Gesetze vcm 4. August 1914 die Papiermark zum gesetzlichen Zahlungsmittel gemacht haben, steht einer Aufwertung der reinen ©elbforberung nicht im Wege. Wie der Rechtsgrundsatz, daß Verträge zu halten sind, müssen auch die Vorschriften, die die Papiermark zum gesetzlichen Zahlungsmittel machen, dem Einfluß der §§ 157, 242 B. G. B. unterliegen. Um so mehr, als die Aequivalenz der Papiermark, die man noch beim Erlaß der Gesetze vom August und September 1914 unterstellte, längst nicht mehr zutrifft und, wie sich aus der Begründumg insbesondere des Gesetzes vom 28. September 1913 ergibt, der Gesetzgeber mit den August- und Septembergesetzen die entschädigungslose Enteignung und ungerechtfertigte Vermögensoer­schiebung, die ihre unveränderte Aufwendung zur Folge hat, keineswegs beabsichtigte. Um so mehr, als die Fiktion, daß der Geldgläubiger das Risiko der Währung übernommen habe, gegenüber einem katastro- phen Marksturz nicht aufrechtzuerhalien ist. Selbstver­ständlich können die §§ 157, 242 B. G. B. die Papier­mark ihrer Eigenschaft als Zahlungsmittel nicht ent­kleiden. Ader das Quant-um der Zahlung muß im Berhälttris der Geldentwertung geändert werden. Und so geht ja auch das Reichsgericht innerhalb der von ihm eingehaltenen Grenzen vor. Es wertet die Papiermark auf und knüpft da, wo es den Rücktritt des Rachfchuld- ners gestattet, diesen an die Voraussetzung verweigerter Auswertung an. (E. Z. 103, S. 328 ff.)

Dem normalen Anstand- und Billigkeitsgefühl aber läuft es zweifellos zuwider, wenn derjenige, der Gold­wett empfangen hat und fottbesitzt, die Markeniwettung und die allgemeine Notlage ausnützt, um sich zum mög­lichen Ruin feines Gläubigers auf dessen Kosten unge­rechtfertigt zu bereichern. Daß der Scknlldner dabei von einem vertragsmäßigen Kündigungsrecht Gebrauch macht, steht der Richtigkeit nicht entgegen. Denn wer unter Aus­beutung der Geldentwettung vertragliche Rechte geltend macht, die unter ganz anderen Verhältnissen begründet waren, handelt dem Vettragswillen zuwider und ver­stößt gegen Treu und Glauben. (So Düringer im Antrag auf Erlaß eines Sperrgefetzes, E. Z. 100, S. 82 und D. I. Z. 23, S. 22). Daß es sich bei dem Tun solcher Schuldner um ein Gegen st ück des Wuchers nach § 138 Abf. 2 handelt, wird in der I W. 1923, S. 111 dargelegt. Und wie der Gläubigerwucherer sich nicht aus die gesetzliche Vettragssreihett berufen kann, kann der Schuldnerwucherer der Richtigkeit nicht durch Berufung auf die Gesetze von 1909 und 1914 begegnen. Beide erstreben wucherische, d. h. solche Bermögensvor- teile, die in ausfälligem Mißverhältnis zur Gegenleistung stehen.

Es ist zu hoffen, daß die Begründung vorstehen­der Entscheidung, welche in vordildüchcr Weise das ganze Problein aufrollt, weiteste Beachtung bei den Gerichten finden wird. Je häufiger die Gerichte vor Entscheidung dieser Fragen gestellt werden, um so größer ist die Aussicht, daß sich die Urteile in obigem Sinne mehren und je wahrscheinlicher wird es, daß auch das Reichsgericht sich in einem für den Hypothengläubiger günstigen Sinne ausfpre- chen wird. Dis Hypothekengläubiger haben es daher Sinn Teil selbst in der Hand zu ihrem Rechte zu kommen, indem sie es auf eine Klage ankommen lassen, wobei man sich nicht scheuen sollte, gegebenen­falls im Kosteninteresse von einem Antrag auf Bewilligung des Armenrechtes Ge­brauch zu machen.

Endlich möchte ich noch darauf Hinweisen, daß sich vor einigen Monaten ein Hypothekengläuibiger- Schutzverband gebildet hat, der unter Führung des Justizrates Rhode, Berlin, Wilhelmstraße 49 und des Rechtsanwaltes Oettinger, München, Sonnen­straße 3, die Jnteressenverteidigung der notleidenden Hypothekengläubiger wirksam durchzuführen beab- sichtigt. Insbesondere hat der Verband es sich zur Aufgabe gemacht, die von den Gerichten im Reich- gefällten Entscheidungen zu sammeln und diese, so­wie weiteres wissenschaftliches Material seinen Mit­gliedern zukommen zu lassen. Da der Kampf der Hypothekengläubiger um ihr gutes Recht jedoch nicht nur auf gerichtlichem Wege geführt, sondern auch ein Schutz gegen die augenblickliche wucherische Aus­beutung seitens der Gesetzgebung (Hypothekenfverr- gesetz) erstreb^ wird, so erscheint ein Zusammen­schluß der Gläubiger gegenüber dem organisierten Grundbesitz in den heutigen Zeiten eine Notwendig­keit. Es liegt daher im Interesse der Hyvotheken- glänbiger selbst, möglichst zahlreich sich diesem Ver­bände anzuschließen und es zum Sprechorqan chrer Wünsche zu madjen.

Des Professors Augen leuchteten.

„Wenn es gerade nichts zu schreiben gibt — und selbst dann kommt dir Musik täglich auf ein Stündchen zu ihrem Rechte. Gitta ist ja fast immer schon um halb sechs Uhr hier, sie eilt auf schnellstem Wege heimwärts. Die Hausarbeiten besorgen Mutter und Gitta zum größten Teil bereits in den Morgenstunden, sodaß uns dann der Abend faft ungestört gehört."

„Ich möchte gern mai Ihre Tochter spielen hören", sagte Dr. Mossynski. „Ich zähle mich nämlich auch ein wenig mit zur Zunft, ich habe einen schönen Flügel daheim, besitze ebenfalls eine Geige und auch ein altes Cello. In früheren Jahren habe ich oft mit einigen Freunden zusammen Quartette geübt."

„Eine Künstlerin ist Gitta freilidj nicht." Es klang bescheiden, fast ein wenig verlegen. „Doch sie spielt mit Verständnis und Ausdruck. — Sie kann ja mal zeigen, was sie vermag!" Er lächelte. Einen Spall breit die Tür öffnend, rief er hinaus: „Gitta — komm . . ."

Aus der Küche gab der helle Ruf des Mädchens Antwort.

Gitta trug ein weißes Kleid mit Illa Seidengürtel, ihr hellhäuttges, von schimmerndem Blondhaar um­rahmtes Gesicht sah sehr blaß aus. Eine rührende Holdseligkeit war über die anmutige Gestalt au ege gos­sen. Kühl, leise bebend lag ihre Hand in der Rechten des Besuchers, der sich vergeblich mühte, einen Blick ihrer Augen zu erhaschen.

Wie festgeschlossen lagen die Lider über den schönen braunen Sternen. -

„Spiel mal das „Frühlingslied", Gitta!" Des Va­ters Stimme schien in leisem Jubel zu schwingen. „Du weißt ja, welches ich meine: Es brechen in schallendem Reigen . . ."

Gitta fühlte ihre Beklommenheit wachsen. Und den­noch war wohl niemals der Wunsch, das Herrlichste zu geben, was sie geben konnte, so mächtig in ihr gewesen, als jetzt.

Sie hatte sich gestern ihr weinendes Herz zur Ruhe gespielt. Zuerst, als sie das Bureau verlassen hatte, den

Kursbericht.

Berlin, 19. April 1923.

Deutsche Staatspapiere.

5 Dtsch. ReichsanL 1-9

89V1

4 »

1150.

8V» »

600,

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5 R. Schafzsch S. III.

4335,

4Vs do IV u. V.

95Vs

4Vs do. VI-IX

79,

4V« do. fällig 24

94 V«

5 Spar- Präm.-Anl.

310,

4 Preass. Konsols

206,

3Vs do.

150,

3 Preuss, Sch. Kons.

267.

4 Bayern St -Anl.

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8V» „

205,

3 Bav. Eisenb V.

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4 Bad. 1908. 14

115,

4 Hessen 99. 14

125,

3 Hess. do.

185,

3 Sachsen

125,

4 Hamb. 7. 14

29V,

Festverzinsliche Werte.

4 Frankfurt a. M

180,

4 München

160,

4 Bl. Hyp. 15—18

170,

4Vs D. Hp. Bk.

125,

4 Ff. Hyp. Pfbr.

— —

4 TärL admin

54000,

4 Bagd. S. I

52000,

4 Bagd. 8. II

43000,

4 Türk. unif.

15 000,

4 „ 1911

45000,

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206000,

4'h Ung. R. 13

— —

4's R. 1914

15?. 00,

4 Gold R.

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4 Kronen R.

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4Vt Budapest

21400,

Bank-Aktien.

Berl. Handelsges.

' 800'3,

Commerzbank

1550O,

Darmstädter Bank

1V500,

Deutsche Bank

30000,

Uebersee Bank

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Ess. Gred. Anst

7400,

Disconto-Gesellschaft

20000,

Dresdner Bank

16500,

Mitteldeutsch Credtb.

9800,

Reichsbank

9000

Rheinisch e-Creditbank

6975,

Bergwerks-Aktien.

Bi.smarckhiitte I — —

Bochum Bergb. u. Guss | 81000,

Deutsch-Luxemburg Deutsche Kaliwerke Gelsenkirchen Bergw. Harpener Bergbau Ilse Bergbau Laurahütte

Oberschi. Eisenb. Bed. Oberschi. Eisenind. Phönix Bergbau Westeregeln

Aktien Industrieller nchmungen.

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I NorddeutscherLloyd

85500.

83500, 162000,

76030, 56000, 50100, 58000, 71000, 55000,

Unter-

87250, 45000, 72000, 37000, 36000, 41000, 86000, 48000,

18000, 51000, 32000, 71000,

44800,

30000,

13000,

89000,

96000,

2400', 31300,

41000, 50000, 21000,

44000,

40000,

48900,

64000,

30000, 88500, 45250, 23900, 114000.

46200, 61000, 6100,

65000, 6800,

38000,

53750,

33100,

WM

Man verlange ausdrücklich

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General-Vertreter:

Gottfried Scholl, Kassel, Wolfsschlucht 31.

Achtung! Achtung!

Mache hiermit die verehrte Kundschaft von Stadt und Land darauf aufmerksam, daß ich

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Fuldaer Actlendrockerel.

Kündigrmgsbrief in ihrer Tasche tragend, der wie Feuer zu brennen schien, da hatte sie gedacht: „Ich kann nicht heimkehren. Kann nicht den Eltern in die Augen sehen mit dem bitteren Geheimnis auf den Lippen, ihnen lä­chelnd Antwort geben, sie küssen. — Ach — und ihnen das Schreckliche sagen, kann ich erst recht nicht."

Aber noch niemals hatte sie den Drang 5um Leben so lebhaft in sich verspürt, als in dieser Stunde, wo sie vermeinte, ihrem zerbrochenen Dasein ein Ende machen zu müssen.

„Es hat ja noch Zeit damit —" hatte sie gedacht. „Sechs Wochen lang darf ich meinen Eltern noch Lie­bes anttm."

Ik>r ganzes Herzeleid, ihre Lebsnssshnsucht hatte in dem Liede hinausgeklungen, dessen andächtiger Zuhörer Heini Samter gewesen war. —

Sie ahnte nicht, wie wunderlieblich das Bild mar, das ihre Erscheinung jetzt bot: den Arm mit der Geige erhoben, das Gesichtchen hsrabgeneigt, Sonnenstrahlen umflirrten das goldblonde Haar Roch ein paar leise, prüfende Gegenstriche, die die Reinheit der Töne rote­il ergeben sollten: dann setzte sie den Bogen an.

Und sie spielte sich wiederum ihr Herzeleid, ihre Kin­desliebe, ihre Lebenssehirsucht vom Herzen herunter, bis es wieder still wurde darin, ganz still. Bis Ergebung in das unabänderliche Geschick die Schwingen senkte über das leise entschlummernde, brennende Weh.

Das war kein Menschenwerk mehr, das durch's son­nenglänzende Zimmer drang. Es waren Klänge, die aus einer schöneren, reineren Welt zu kommen schienen. Töne, wie sie ein Menschenherz singt in den heiligen Stunden gottgeweihter Andacht, dankend — jubelnd dem Schöpfer, der ihm das Leben gab, dieses herrliche, selige leiderfüllte Leben.

„Das ist herrlich —" sann Dr. Mossynski vor sich hin. „Köstlich ist das, einfach köstlich. — Sie ahnt ja nicht, daß sie ihre Seele enthüllt mit ihrem Spiel, so daß man tief hineinblicken kann in das Heiligtum. Sie ahnt ja nicht, wie herzlieb sie ist. — Wie seltsam ist das alles! — Unter den Hunderttausend von Mädchen, die als MHchinenschreiberinnen und Stenotypistinnen, als

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Buchhalterinnen und Kontoristinnen im Gewühl des Go- fchäftslebens an mir vorbeifsirrten, mußte ich sie finden — gerade sie!"

Gttta legte die Geige wieder in den Kasten zurück, liebevolle Sorgfalt begleitete ihre Bewegungen. Dann trat sie zum Vater und berührte seine Hand.

„Ich danke Ihnen herzlich!" Hell und warm klangen die Worte aus Dr. Mossnyskis Mund zu ihr hin. Er ergriff ihre frei herabhängende Linke und preßte sie fast krampfhaft in innerster Bewegung. „Ich danke Ihnen —" sagte er noch einmal.

Ein scheues Lächeln umfing ihre Lippen, und sie sah em wenig ungläubig zu Dr. Mossynski hin.

„Ich habe das Geigenspiel erst seit kurzer Zeit wieder ausgenommen —" sagte sie. „Fräulein Samter regte mich dazu an; sie hat mir auch die Geige geliehen."

„Spielt denn Fräulein Samter Geige?" fragte Dr. Mossynski überrascht. „Davon war mir bisher nichts bekannt."

„Nein — sie spielt Klavier" — sagte Gitta leise und senkte den Blick wieder. — „Die Geige gehört ihrem Bruder."

Dr. Mossynski lleß Gittas Hand plötzlich los. Sein bewegtes Gesicht wurde wieder kühl, wie sonst.

„Der Bruder von Fräulein Samter studiett Medi­zin?" fragte er. Es klang schroff. „Oder irrte ich mich?"

Gitta sah erschrocken in sein plötzlich verändertes, fast versteinertes Gesicht.

„Ich kenne Herrn Samter nicht näher —" sagte sie mit Zurückhaltung. „Ich sah ihn Überhaupt erst einmal. Ich traf ihn bei Dera, als ich sie besuchte. Seitdem bin ich ihm nicht wieder begegnet, auch den Besuch bei Dera habe ich noch nicht wiederholt. — Es fehlt mir die Zeit dazu, und ich mag meine Eltern nicht um die wenigen frohen Stunden verkürzen, die ich ihnen be­reiten kann."

Dr. Mossynski atmete wieder freier auf. Er hatte schon mancherlei löse Dinge gehört über diesen Heini Samter, der feiner Schwester so unähnlich war.

(Fortsetzung folgt)