FuldaerZertung
Amtlicher Anzeiger für den kreis und die Stabt Fulda.
49. Zahrg
Samstag# 14 Oktober 1922
Nr. 237
aber ich fühle, Ihr Sohn bleibt entfernt, weil ich hier bin und er mir nicht leiden kann. Ich will fort, gleich, damit er wieder bei Sie kommt, ich — ich —"
In der Erregung fand sie kein deutsches Wort mehr.
„Sie denken, mein Sohn kann Sie nicht leiden, Ge- sina, aber ich glaube das nicht."
Die Erregte widersprach. „Doch, er kann mir nicht leiden, ich weih es. Er will nicht mehr bei Vater und Mutter, weil ich hier bin, und ich werde nach Amsterdam abreisen und mein klein Haus rasch verkaufen."
„Aber Gesina, nur nichts überstürzen," versuchte Frau Erna begütigend zuzureden. Noch wußte sie selbst nicht recht, wie sie sich der neuen Sachlage gegenüber verhallen sollte. Eigentümlich war es aber, daß Gesina sie nun der peinlichen Notwendigkeit enthob, ihr auf irgend eine Weife klarzumachen, sie könne ihr nicht länger Gastfreundschaft gewähren •
Ein förmlicher Druck wich von ihr.
Gesina sprach hastig weiter:
„Doch, doch, ich will mein klein Haus verkaufen und noch heute wohne ich darin, damit Ihr Sohn wieder bei Sie kommt. Ich werde mir nicht mehr vor ihm sehen lassen, damit er nicht mittend' wird, weil er mir doch nicht leiden kann."
Sie sprang auf und Tränen glänzten in ihren Augen. „Ich packe nun ein, ich will nicht mehr die Nacht hier sein."
Frau Erna war nech immer zu keinem Entschluß gelangt. Leise riet sie: „Meiden Sie wenigstens bis morgen, Kind. Sehen Sie, ich weiß ganj bestimmt, mein Sohn hat nichts gegen Sie, gar nichts, er bleibt nicht fort, weil er Sie nicht leiden kann, deshalb bestimmt nicht!"
In Gefinas Augen lösten sich die schimmernden Tropfen unter den Wimpern und rollten wie perlrund geformte Brillanten über die weichen Wangen.
(Fortsetzung folgt.!
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es hat ja keinen Zweck, sich auszumalen, was dann fein könnte."
Ziemlich ratlos kam Frau Erna an diesem Tage heim. Es durfte doch nicht fein, daß chr Sohn das Elternhaus um einer Fremden willen mied. Denn fo gern sie Gesina hatte, ihr Junge ging vor. Aber wenn Gesina auch drüben in das von der Tante ererbte Häuschen zog, würde sie sich doch häufig hier einfinden, ihr Mann war ja ganz närrisch mit ihr. arbeitete ernsüich mit ihr und behandelte sie wie eine Art Gehilfin, und Gesina war mit Leib und Seele bei der Sache. Schätzte wie der beste Gärtnerbursche, überall wußte sie Bescheid und nannte jede Rose beim Namen, was sie selbst bis heute noch nicht erlernt hatte. Fabelhaft war es, wie Gesina sich in ihres Mannes Interessen hinein- arbeitete. Aber Hans durfte dem Elternhaus darüber nicht verloren gehen.
Sinnend faß Frau Erna in ihrem Wohnzimmer und grübelte darüber nach, wie sie es anfangen sollte, alles zum besten zu wenden. Hans liebte Gesina und wie er glaubte, liebte Gesina ihn ebenfalls, aber Ibas viele Geld störte den Empfindlichen, ihr von seiner Liebe zu reden. Das dumme schmutzige Geld, das doch eine so große Macht besaß.
Es klopfte. Gesina trat ein. Sie sah blaß aus und sagte gequält:
„Ich muh was mit Sie sprechen, liebe Frau Elmhorst."
Frau Erna blickte verwundert auf die junge Frau, mit der sich ihre Gedanken noch eben lebhaft beschäftigt. Was war mit Gesina, es schien fast, als sei sie dem Weinen nahe?
Freundlich bot sie ihr Platz an und meinte: „ Ich höre gern, was Sie mir zu sagen haben, liebe Gesina."
Gesina schluckte erst ein paarmal, ehe sie überstürzt hervorsprudelte:
„Sie müssen mir nicht für übel nehmen, wenn ich Ihre Güte nicht länger aebrauchen kann, Frau Elmhorst,
Veamtenftagen.
— Sur Stage der gleitenden Lohnskala. Die Reichs- regietunfl lehnt in einer dem Reichstage zugeaanaenen Denkschrift die Einführung der gleitenden Lohnskala für ihre Beamten ab, weil die wirtschaftlichen Folgen unabsehbar und die praktischen Schwierigkeiten zu groß sein würden.
= Kündigungen bei der vost Wie die ,B. Z/ meldet, hat 6te Oberpoftdrtektion in Berlin rund 600 Telephonist innen gekünd igt. Die Kündigung wrrd mit der verminderten Zahl der Fernsprech- teimehmer begründet.
LerantwortliL für den ceüanionellen Teil: Dr. I. Kramer. - für die Anzeigen: 3- Parzeller-Fullm. .. Rotationsdruck n. Verlag der Fuldaer Actlendrmkerei in culba. Fernsprecher Nr. 9. Postscheck-Konto 4051 Frankfurt n. M.
Deutscher Reich.
* Berlin, 13. Okt. Dem Präsidenten des Reichstages hat der Reichsmmister des Innern folgerte Mitteilung zugehen lassen: „Der Neuwahl des Reichspräsidenten stehen rechtnche und tatsächliche Hindernisse jetzt nicht mehr entgegen. Nach 8 2 des Gesetzes über die Wahl des ReichsprasLen- ten bestimmt der R e i ch s t a g den Wahltag. Zwischen dem Beschluß des Reichstages und dem Wahltag muß für die Vorbereitungen eine mehrwöchige Frist liegen. Namens der Reichsregierung schlage ich als W a h l t a g Sonntag den 3. Dezember 1922 vor und bitte, hierüber alsbald einen Beschluß des Reichstags herbeizuführen. gez. Köster/
* Der sLeideumlas-.Preis. Der Reichsrat hat ohne Erörterung mit 47 gegen 13 Stimmen die Vorlage angenommen, die die Preise für das erste Drittel der Getreideumlage erhöht. Der Preis für die Tonne Roggen soll von 6900 auf 20 500, Wetzen von 7400 auf 22 500, Gerste von 6700 aus 19 000 und Hafer von 6600 auf 18000 Mark erhöht werden. Als Preisbemessung ist das Indexverfahren zugrunde gelegt. Der Umlagepreis wird'immer noch nur em Fünftel des Preises aus dem freien Markt vom 10. Oktober betragen. Angenommen wurde ferner eine Verordnung über Erhöhung der Teuerungszuschüsse für Militarventner und eine solche über eine weitere Erhöhung der Amvaüsgebühven.
* Eine bayerische Beschwerde. Bei der Reichs- reaierung ist, einer Korrespondenz zufolge, eine neue Beschwerde Bayern Über das Auswärtige A m t eingegangen, das bei der Erteilung von Em- reiseerlaubmssen an bolschewistischen Russen allzu entgegenkommend verfahre und dadurch die bol- schewistrsche Propaganda in Deutschland begünstige. Gewisse Bedenken dieser Art sollen auch von Stellen der inneren Verwaltung des Reiches und Preußens geäußert worden fein.
* Der badische Staatspräsident, Dr. Hummel, will sich aus dem Staatsamte zurückziehon und unter Beibehaltung seines Landtagsmandats in die chemi - sche Großindustrie übertreten. Dr. Hummel ist Demokrat. ______________________
Hus dem besetzten Gebiet.
— Der Einspruch der Kölner Richter. Die Kölner Gerichtsverhandlungen sind am Donnerstag zum Zeichen des Einspruches gegen das Verbot der Interalliierten Rheinlandkommission, die Gefängnisstrafe des Sonderbündlers Smeets zu vollstrecken, auf einige Zeit unterbrochen worden. Vorher verlasen die Richter Erklärungen, in denen sie Einspruch erheben aegen den Vorwurf der Rechtsbeugung, der ihrer Recht- sprechung iu der Begründung des Verbotes gemacht werde.
Ar Mrß UW dir Memii-MM
Ein wichtiges Geständnis Techows.
Die Verteidigungsreden.
Am Donnerstag fragt zunächst ber Sorfifeenbe bcn Angeklagten Techow, warum er .dem Mörder Stern bas Ehrenwort gegeben habe, an der Mordtat mttzu- wirken. Angeklagter: Das kann ich nicht sagen, weck tch Kern nicht belasten will. Vorsitzender: Angeklagter Te- chow! Es handelt sich um mehr. Kern ist tot, den können Sie nicht mehr belasten, Sie können daher offen reden. Angeklagter: Ich habe früher in dieser Beziehung,dte Unwahrheit gejagt. Vorsitzender: Dann sagen Sie jetzt die Wahrheit. Angeklagter: Kern hätte mich er- schossen, wenn ich das Ehrenwort nicht gehalten hätte. Vorsitzender: Haben Sie das aus Tatsachen ge. schlossen ober nur aus bem Charakter Kerns? Ange- klagter: Das darf ich nicht sagen. Vorsitzender: Sie müssen an Ihr Leden und an Ihre Fa- mitte und an Ihre Mutter denken, nicht an den Ver- breiter Kern, für den Sie sich vergeblich opfern wollen. Ihre Familie muß Ihnen näher stehen. Angeklagter: Kern hat gesagt, wenn ich mich weigern wurde, wurde er mich niederschießen. Oberreichsanwalt: Wann hat Kern das gesagt? Angeklagter: Am Freitag abend vor der Mordtat.
Die Plädoyers der Verteidigung eröffnete bet Verteidiger des Angeklagter Voß, gegen den der Ober- reichsanwalt die Freisprechung beantragt hatte. Der Verteidiger schloß sich diesem Anträge an.
Die Verteidigungsreden der Anwälte Dr. Hahn, Dr. Sack, Dr. Lütgebrun und Dr. Block find als Ganzes aufzufasien.
Der erste Redner dieser Derteidigungsgruppe, Dr. Hahn, verbreitete sich allgemein über die Beweggründe der Tat. Es feien die Kriegsfolgen. . Wir hätten noch immer Krieg im Frieden. Es fei nicht erwiesen, daß politische Organisattonen hinter den Mördern standen. Darin stimme die Verteidigung mit bem Oberreichs- anroalt überein, da der noch schwebende Prozeß gegen die Organisation C hierüber möglichst bald im Sntereffe des Landes restlose Aufklärung bringen müsse. Ader soviel stehe jetzt schon fest, daß die deutschnatto- nale Volkspartei und der deutschnationale Ju- genbbunb völlig ausscheiden. Es handele sich bei dem Rathenaumord, den der Verteidiger übrigens aufs schärfste verurteilt, um die Tat eines unreifen politischen Fanatikers, des Oberleutnants Kern, der sich über Rathenaus Wirken ein vollständig falsches Bild machte. Diese Politik, deren Tätigkeit zum Wohle Deutschlands auch von feinen politischen Gegnern nicht bezweifelt werde, sei völlig falsch beurteilt worden. Auch mit dem Antisemitismus sei die Tat nicht zu erklären. Der Plan, Ra- thenau zu ermorden, sei die Tat eines Fanatikers. Der Verteidiger wendet sich zum Schluß gegen ben_ Antrag des Oberreichsanwalts, dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte abzusprechen. Es handle sich nicht um einen gemeinen Mord, sondern Rathenaus Mord bleibt, fo sehr er auch zu verurteilen sei, ein Po- ütitermorb. Der nächste Verteidiger, Dr. Sack, suchte den Nachweis zu erbringen, daß Werner Techow nicht wegen Mittäterschaft, sondern nur wegen Beihilfe verurteilt werden könne. Bei Hans Gerd Techow verneinte der Verteidiger den Tatbestand und auch den der Begünstigung, weil der Angeklagte nicht die nötige Einsicht besessen habe. Deshalb beantragte er für Hans Gerd Techow Freisprechung. Der nächste Verteidiger Dr. Lütgebrun erörterte den Standpunkt der Verteidiger vom rein juristischen Gesichtspunkte aus. Aus rechtspolitischen Grundsätzen müsse man sich formal-juristisch zu der Tai einstellen.
Rechtsanwalt G o l l n i ck-Berlin spricht für den Angeklagten Günther. Er geht in längem Ausführungen auf die Lebensgeschichte Gunthers ein und weist darauf hin, daß nicht nur ein ethischer, sondern vielleicht noch größerer intellektueller Defekt bei bem Angeklagten vorliege. Die Frage der verminderten Zurechnungsfähigkeit sei besonders zu prüfen. Günther fei nur Mitläufer gewesen. Nur die Frage der Begünstigung und der Beihilfe bleibe bestehen. Der Verteidiger bittet die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte zu verneinen.
Der Verteidiger des Angeklagten von Salomon, Rechtsanwalt Po bl, wendet sich gegen die Vermutung, daß hinter dem Mord eine Organisation stehen könne. Aus der Verhandlung sei hervorgegangen, daß von Salomon nicht gewußt habe, daß die Angeklagten Glieder einer Kette gewesen sein könnten. Wie sind denn Kern und Fischer gesunden worden? In zerrissenen und verlumpten Sachen, abgemagert und mit eingefallenen Gesichtern. Was dies nicht das Kennzeichen dafür, daß hier die Tat eines Einzelnen vorlag? Die Waffenschiebung und die Gefangenenbefreiung, bas war für Salomon die „nationale Sache". Der Verteidiger sucht barzulegen, daß von Salomon der Ansicht sein mußte, Kern habe feinen Plan aufgegeben. Er bittet um Freisprechung seines Klienten.
Es erhält bann Rechtsanwalt ßüügeb’rune als Verteidiger des Angeklagten Niedrig noch einmal bas Wort: Eine Verurteilung wegen Beihilfe könne nicht erfolgen, da feine Mitwirkung von Kem abgelehnt fei. Dasselbe wird für Warnecke und Steinbeck gellend ge- macht.
Der Verteidiger des Angeklagten Elfemann schildert die Erziehung des in Mexiko geborenen Angeklagten und feine Sehnsucht nach der deutschen Marine und den deutschen Derhällnissen. Der Angeklagte sei bei allen, die ihn kennen, als von höchstem idealen Streben beseelt und der höchsten Aufopferung fähig betrachtet worden; auf der andern Sette werde er politisch als indolent geschildert. Bei seiner strengen sittlichen Erziehung im katholischen Glauben verabscheue er auch jede Gewalttat und habe nichts mit dem Morde gemein, weshalb keineswegs Beihilfe angenommen werden könne. Aber auch für eine Begünstigung der Tat durch Iffemann sei kein posittver Beweis erbracht. Der Verteidiger ist deshalb der Ansicht, daß Freisprechung zu erfolgen habe, zum mindesten bitte er, die Strafe mit der erlittenen Untersuchungshaft aufzurechnen.
Da der folgende Verteidiger Dr. Ölsberg längere Zett sprechen will, wird die Verhandlung auf Freitag morgen vertagt.
Der Primaner Siubenrauch.
Die Landtagsfraktion der Bereinigten Sozialdemokratie hat eine große Anfrage eingebracht, roantm gegen den Primaner Stubenrauch, der wiederholt Mordabsichten gegen Rath e n a u geäußert und Mordpläne ausgearbeitet hatte, nicht einmal im Wege der Schuldisziplin eingeschritten worden ist
Vie Crientfrage.
Eine englisch-französische Vorfriedevskonferenz.
Nach der „Liberte" soll demnächst zwischen dem französischen und englischen Minffterprchldenten eine Borkonferenz zur Vorbereitung der Friedens- konferenz zur Regelung der Frage des nahen Ostens stattfmden.
Das Mudania-Abkommev.
Nach einer Havasmeldung aus Athen wird die griechische Regierung in drei Tagen das Abkommen von Mudania unterzeichnen, nachdem sie sich vorher genau über die Bedingungen betr. die Räumung Thraziens unterrichtet haben wird.
Die Notverordnung gegen die Devisenspekulation.
Unter dem 12. Oktober ist nunmehr die schon ongekündigte Notverordnung gegen die Devifen- spekulafion, die unserer Mark gänzlich den Garaus zu inachen droht, in Kraft gefetzt worden. Warum hat es so lange gedauert, bis dieser Entschluß gefaßt worden ist? Wie eine sozialistische Par- lamentskorrefpondenz hört, hat zu der Verzögerung der Notverordnung gegen die Devisenspekulation, deren Entwurf frfyon vor mehr als vierWochen dem Kabinett vorlag, der Umstand wesentlich beigetragen, daß eine Verordnung nach Artikel 48 der Verfassung nur erlassen werden kann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist. Gleichzeitig mit der Notverordnung sollte nach dem ursprünglichen Plan die Ausgabe von Goldschatzwechseln des Reiches erfolgen. Das Reichskabinett wollte jedoch hierüber nicht Beschluß fassen, ehe eine Aeußerung
Die französischen Parlamente, Senat und Depu- tiertenkammer sind zur Herbsttagung in Paris zusammengetreten. Es kam sofort zu einer Jnterpeliations- debalte über die äußere und innere Politik der Regierung, die sich stellenweise sehr dramatisch gestaltete.
Der Abg. Marguin besprach die Wirtschaftslage Deutschlands, wobei er sich skepttsch aussprach und sagte, die nicht abzuleugnend« Einstellung Deutschlands auf die Revanche könne nicht ohne Einfluß auf die Politik Frankreichs sein. Trotzdem brauche diese Politik nicht imperialistisch zu sein. Die französische Politik habe Rußland dem Alldeutschtum ent« gegmgeworpen. Im nahen Osten dürfe sich Frankreich nicht desorganisieren.
Der Abg. Favre warf Poineave vor, daß er nichts getan habe, um das Land auf den Frieden-weg zu bringen. Das einzige Mittel, um die R e p a r a t i o ns- frage zu regeln, sei eine vernünftige Herabsetzung der deutschen Schuld. (Protest rechts.) Er sei A>erzeugt, daß auch Amerika und England in dieem Falle chre Forderungen an Frankreich herabsetzen würden. Mau müße die wirtschaft, liche WiSdererhebung Deutschlands begünstigen. Favre empfichlt schließlich eine Politik der Klugheit und Mäßigung. Lede andere Polittk würde unvermeidlich in einigen Jahren zu einem neuen Kriegs führen. Das Land wolle keine Ab en- teuerer Politik und werde dem Staatsmann Beifall zollen, der eine solche Polittk der friedlichen Entwicklung in die Tat umsetzen werde. (Beifall.)
Die Debatte wird weitergeführt. Wenn sie auch keinen plötzlichen Umschwung in den Auffassungen und Absichten der französischen Staatsmänner bringen wird, so hat sie doch bereits jetzt gezeigt, daß auch in Frankreich Stimmen der Vernunft sich hervorwagen können.
rloqd George wird reden.
Lloyd George wird am Samstag in Manchester eine große politische Rede halten, ebenso in Salford und Blackpool. Churchill wird am Dienstag in Bristol sprechem. Es handelt sich bei diesen Reden um wichtige Stellungnahme zu den politischen Fragen, von denen die englische Innenpolitik der nacktsten Zeit wesentlich abhängen wird.
M Stimme bet Dcmnst in Wreiiü
Die Rotmatznahme» gegen die Devisensperuiaiion.
Bor einem Devisengesetz.
des Finan,Ministers vorlag. Sehr befriedigend klingen diese Erklärungen für die Hinausschiebung der MaßnalMen nicht. Die Hauptsache aber ist, daß die Verordnung jetzt da ist und hoffenttich m der gewünschten Weise sich auswirkt.
Die auf Grund des Artikels 48 der Verfassung des Deut'chcn Reichs erlaffene Verordnung gegen die Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln enthält u. a. folgende Bestimmungen:
§ i. Die Zahlung in ausländischen Zahlungsmitteln darf bei Inlandsgefchäften nicht angeboten, ausbebungen, geleistet ober angenommen werden. Im Kleinhandelsverkauf ist auch die Preisstellung in ausländischen Zahlungsmitteln auf der Grundlage einer ausländischen Währung verbot en. Entsprechende Vorschriften für sonstige Inlandsgeschafte bleiben Vorbehalten. . Zahlungsmittel im Sinne dieser Verordnung sind Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleichen, Auszahlungen, Schecks und Wechsel.
§ 2. Der Erwerb ausländischer Zahlungsmittel ist nur nach vorheriger Genehmigung der Prü- fungsstelle zulässig, in deren Bezirk der Auftraggeber seine gewerbliche Niederlassung, seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat. Der Genehmigung bedarf es nicht, wenn der Auftrag von der Reichsbank oder von Banken und Bankiers im Sinne des 8 1 des Gesetzes über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 oder von einer Person oder Personenvereinigung erteilt ist, die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragen ist und der die zuständige Handelskammer eine Bescheiniung darüber erteilt hat, daß ihr Ge- roerbebetrieb Geschäfte regelmäßig mit sich bringt, deren Abwicklung Zahlungen nach dem Ausland notwendig macht.
§ 3. Die im § 1 des Gesetzes über den Verkehr mit ausländischen Zahlungsmitteln vom 2. Februar 1922 bezeichneten Banken und Bankiers dürfen Verkaufs- gefchäste in ausländischen Zahlungsmitteln nur dann abschließen, wenn sie sich über die Person des Antragstellers vergewissert haben. Die Auftraggeber haben vor und beim Abschluß des Geschäfts einen 3 e l e g in drei Stücken, Ausländer in zwei Stücken beizubringen, in dem ihr Namen, Stand, gewerbliche Niederlassung, Wohnsitz ober Aufenthaltsort, Wohnung, Finanzamt und Gegenstand des Geschäfts und, soweit es sich um den Erwerb von ausländischen Zahlungsmitteln handelt, der Verwendungszweck ersichtlich ist.
Geschäfte, die entgegen dem Verbot des 8 1 abgeschlossen werden, sind nichtig. Mit Gefängnis bis zu drei Jahren und mit Geldstrafe in Höhe desZehnfachendes Wertes der ausländischen Zahlungsmittel oder mit einer dieser Strafen wird be- straft, der gegen die Verordnung verstößt. In gleicher Weise werden Inhaber von Bankgeschäften, deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Angestellte bestraft, wenn sie vorsätzlich den Vorschriften zuwider ausländische Zahlungsmittel ohne die vor. herige Genehmigung der zuständigen Reichsbankanstatt abgeben. Inhaber von Bankgeschäften, deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte und Angestellte werden mit Geldstrafe bis zu 100 009 Mark bestraft, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften des § 3 Abs. 1 der Verordnung zuwiderhandeln oder die aufgesührten Belege nicht oder uiwoll- ständig einreichon. Wer vorsätzlich oder fahrlässig un- vollständige oder falsche Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 1 Milliorr Mark bestraft.
Wie verlautet, trägt die Verordnung gegen die Devisenspekulatton nur den Charakter einer Not- Maßnahme für kurze Zeit. Das Gesetz, das sich eingehend mit der Materie befassen wird, befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich schon in allernächster Zeit den gesetz- gebenden Körperschaften zugehen.
Gesina van Ingen.
gtzl ^oman öon Sinnt) Ban Panhuys.
5)ier in bem lieben, anheimelnden Gemach dünkte Gesina alles, was sie feit ihrer Abreife nach Amsterdam erlebt, nur ein wirrer, bunter Traum. Sie mußte zuweilen erst einen Blick auf die kreppumwogte Witwen- haube werfen, um sich von der Wahrheit des Erlebten zu vergewissern, bas fo eigenartig und romantisch war.
Hans aber ließ sich J!nn Kummer feiner Mutter
Clternhause sehen, er entfefwt- bigte sich mit viel Arbeit, doch die Mutter glaubte ihm mcf)t, und kurz entschlossen suchte sie ihn eines Tages auf unb fragte ihn geradeheraus.
Er stöhnte auf. „Laß mich, Mutter, Md quäle mich Nicht, du weißt, daß ich Gesina liebe, aber sie ist jetzt sehr, sehr reich, und ich mag nicht zu den Mitgiftjagern geztihlt werden. Sie muß mich aber für solch einen traurigen Gesellen halten, wenn ich ihr jetzt, nachdem sie reich geworden, von meiner Liebe spreche, während ich damals, Äs sie ein armes, von ihrer verbitterten Tante gequältes Ding war, nur spöttische Scherze für sie übrig hatte und mich mit Adele Sternhos verlobte, deren Mutter sie hochmuttg und abscheulich behandelt hatte."
Frau Erna seufzte heimlich. Bon der Seite hatte sie die Angelegenheit noch nicht betrachtet. Aber Hans hatte recht, und sie konnte ihm sein Fernbleiben nicht mehr verübeln.
„Sieh, Mutter", fuhr Hans fort, „am ersten Tage von Gefinas plötzlicher Rückkehr dachte ich auch nicht fo weit, da empfand ich nur eine tolle, unbändige Freude, daß Gesina wieder frei war, und allerlei schöne Zukunftsbilder machten mein Herz höher schlagen. Ja, wenn Gesina so arm zurückgekommen wäre, wie sie gegangen, bann würde ich ihr bald von meiner Liebe sprechen, bann —" feine Miene verfinsterte sich. „Aber