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Fuldaer Zeitung

Druck der Fuldaer Aeiieudruckerei ht Fulda

Ehrmann damit einverstanden ist.

MOS.

Die Pflanzenwelk und der Frühling. Nach dem Volksglauben beweist ein frühes Knospen der Pflanzen den endgültigen Einzug des Frühlmgs. Die Fachge­lehrten sind mixs ariderer Meinung; p» «LMU TA*

Lalöeron de la Varea.

Das Theater soll ein Kunsttempel fein, eine Stätte der Bildung. Erhebung, wahrer Freude. Echte dramatische Kunst spricht warm und tief zur See!« des Menschen. Elp gutes Schauspiel verklärt den Alltag und den Festtag des Volkes. Leider wurde in den letzten Jahrzehnten künstlerisch und Mich Minderwertiges übergenug geboten. Es nützt nun nicht, darüber zu Nagen.

Um unser Theater zu heben, muß praktische positive Arbeit geleistet werden. Eine Gärung, ein chöherstrÄen M bei unseren jüngeren Dramatikern schon eingesetzt. Was st« Wertvolles, Seelenvolles uns schenken, begrüßen wir dankbar. Andererseits sind die reichen Schätze der Dergangerchest zu heben und aus die Dühne zu bringen. Man hat damit schon begonnen in der Wiederbelebung der dem Volksempsinden fo sehr zusagenden Mysterien- siele. Die Vergangenheit kennt aber auch große Drama­tiker mit formvo'lendeten Werken. Neben Shakespeare, neben unseren Klassikern, ragt da als ein gewaltiger Eck- 'tem dramatischer Literatur der Spanier Calderon de la Bar ca hervor. Geschäftige Hände waren und sind am Werke, freien Großen im Geistesleben zu verdeutschen. Er beginnt, sich euren Ehrenplatz an der deutschen Bühne zu erwerben.

®ute Geister soll man bannen. Darum auch wird in Kürze die neudeutsche Gruppe des Fuldaer Konvikts eines der bedeutendsten Dramen Cotderons im Stadtfaal zur Ausführung bringen. .Der standhafte Prinz' ist dieses Werk benannt. (Siehe Anzeige.) Kein anderer als Goethe, der von diesem Drama gang entzückt war, ließ es schon auf der Weimarer Vühn« spielen. In Goeches Annalen 1811 heißt es:Der standhafte Prinz wird mit allgemeinem Beifall aufgeführt und f0. der Bühne eine ganz neue Provinz erobert. In den nächsten Jahren erlebte das Stück in Weimar noch elf Wiederholungen, lieber die Idee dieses Dramas wird in den nächsten Ta- gen noch eine Abhandlung erscheinen. Heute soll die über- ragende Bedeutung Calderons in seinem Gesamtwirken «rufgezeigt werden

Don Pedro Calderon de la Barra wurde im Jahre 1600 'm Madrid als Sprosie einer altadeligen nordspani- schen Familie geboren. Auf der berühmten Universität Salamonka studierte er Theologie und Rechtswissenschaft, widmete such aber keinem bestimmten Berufe, sondern lernte aus mehreren spanische« FeDzügen Länder und Menschen kennen. Erst 1650 wurde er Priestr

M UZ.

Sonntag, 21. Mat 1922.

Ehrenkaplan des Königs in Madrid. 1681 starb er. Don früher Jugend bis ins hohe Mter weihte er seine Kräfte der Dichtkunst. 122 Dramen und 73 Werhefpele sind das Werk seines Lebens. Es sind vollendete Schöpfunoen, große Menschheftsdichtung. (Micron war von genialer Begabung. Zu diesem Talent trat Begeisterung für olles Große, Schöne. Durchglüht vom Feuer der Religion, getrogen von einer geschloffenen Weltanschauung wurde er befähigt, ein Dichterfürst zu werden.

sApregend wirkte auch die große 3eit, in der er lebte. ®s war dasgoldene Spanien, desien Geschwader aus dem neuentdeckten Erdteil Schätze auf Schätze HMen deffen Kultur auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung war. Grv- cian, Lugo, Soarez, Greco, Murillo, Theresia, Johannes vom Kreuz schon diese Namen zeigen Spaniens Ruhm auf den mannigfachsten Gebieten. Und dieser Glanz spie- gelt sich in Ceiderons Dramen. Echten christlichen, Stil haben seine Gestalten, nicht nur natuichafte Kräfte kennen sie, höhere Motive wirken auch «ruf sie ein.

Was das rein Künstlerische betrifft, sobe­steht Calderons überragendster Vorzug im Auffinden, Entfalten und Festhalte« einer grandiosen, dos Ganze umfassenden Idee und in dem ausgeprägten Sinn für das dramatische Moment (Steinmetz). Dos gilt für seine großen weltlichen Dramen, das für seine 30 wertvollen Lustspiele, das für feine Weihespiele, dieAutos facromenr totes. Letztere wurden als FreRchtmrfführimgen am Fronleichnam und anderen Festen gespielt. Sie dienen meistens der Verherrlichung der Eucharistie. Bei diesen Autos (Auto vom lateinischen octus = HaiMung) wurde im 17. Jahrhundert eine wunderbare Festespracht entfaltet, zu der viele Taufende hinströmten. Auch diese Festspiele erleben beute eine Auferstehung. Sie wirken wie eine Frohbotschaft und hinterlassen heute wie ehedem einen nachhaltigen Eindruck. Eines der beliebtesten istDas Abenidmahl des Balthasar.

Ja, Colderon ist groß, em Künstler von stärkster Schaukraft! Seine Wsike verdienen es, auf utyerei Bühne heimisch zu wenden. 3n Berlin Hot sich vor einigen Jah­ren die EoLiderongesellschaft gebildet, die seine Dramen in der Hauptstadt wie auf Gastreisen zur Aufführung bringt. Mögen bald auch weitere Kreise in ein lebendiges, warmes Derhällnis zmn großen Dramatiker Caldenon treten! Eine gute Würdigung des Dichters gibt das bil­ligt BüchleinCalderon de la Barea von Bernhard Michael Stinmetz Verlag IungferMMmfche Buchhand lunq, Dad-rborn $)

Kus Welt und Wissen.

Heber die elterliche Gewalt der Mutter herrschen vielfach irrige Ansichten. Nach dem Bürgerlichen Ge­setzt steht jedes Kind, solange es minderjährig ist, unter elterlicher Gewalt, und zwar hat zunächst der Vater diese GewÄ auszuüben, d. h. das Rocht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. DieseSorge" für die Person des Kindes umfaßt das Recht und die Pflicht, das Kind zu erziehen, zu beauf­sichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Neben dem Vater hat nun aber auch die Mutter dasselbe Recht und dieselbe Pflicht allerdings mit der Einschränkung, daß bei Memungsverschkdmheiten zwischen den Eltern die Meinung des Paters vorangeht. Mißbraucht jedoch der Vater fein Recht refp. Vorrecht, dann, kann sich die Mutter an das Vormundschaftsgericht wenden. Es wird dem Vater dann eventl. die elterliche Gewalt ent­zogen, unbeschadet deffen verbleibt ihm ober die Nutz­nießung an etwa vorhandenem Vermögen des Kindes. Die elterliche Gewaft übt dann die Mutter aus, ganz besonders natürlich auch dann, wenn der Vater gestor­ben ist. Es wird also nach jetzigem Recht nicht eine Vormundschaft" der Mutter ober eines Dritten ein» geleitet, sondern die Mutter übt allein dieelterliche Voklgewalt" aus, jedoch hat das Vormundschaftsgericht der Muller einen Beistand zu stellen, wenn dies der Vater so angeordnet hat, ober wenn dies die Mutter selbst beantragt, oder wenn das Gericht dies im Inte» reffe des Kindes für nötig erachtet, z. B. bei schwieriger Vermögensverwaltung usw. Dieser Beistand kann so­wohl für alle als auch für einzelne Angelegenheiten des Kindes bestellt werden. Zu jedem Rechtsgeschäft fft dann dir Genehmigung des Beistandes erforderlich. Die Verwaltung des Äinbesner mögens steht dem Be stand nicht ohne weiteres zu, es bedarf dazu erst eines An­trages der Mutter, und der Arllrag kann sich wieder auf die völlige ober nur teilweise Vermögensverwaltung er» strecken. Verheiratet sich eine verwitwete Mutter von neuem, dann verliert sie die elterliche Gewalt! das Kind echäll auch in diesem Fall einen Vormund. Ms solcher kann aber die Mutter bestellt werden, wenn der neue

und der Bau von anständigen Landarbetterwohmmgen, in denen die Familien sich wohl sichten und Liebe zum Lande behalten. Alle diese Aufgaben sind DormtegenÖ sozialerNatur. Es handelt sich um eine Reform der Arbeiterverfassung aus dem Lande und beides hängt aufs engste zusammen.

Für diese Aufgaben ist im Reiche das sozufle Mim- sterium, nämlich das R e i ch s a r b e i t s Ministe­rium, zuständig und zwar mit vollem Recht. Es fft zwar gerade in letzter Zeit, wohl mehr aus persönlichen als aus iachl. Gründen, mancherlei Angriffen ausge­setzt gewejen, die bann in der Behauptung gipfelten, es handle sich bei den Sicklungs- und Pachtfragen um An» gelegenheiten, die das Reichsmimsteromn für Ernäh­rung und Landwirtschaft bearbeiten müsse. Auch im Hauptausschuß des Reichstages sind diese Frag«! er­örtert worden und eine Anzahl von Abgeordneten be­sonders der Rechten hat gegey das Reichsarbeits­ministerium Stellung genommen.'

Es ist aber, wie unsere Ausführungen beweisen, eine Verkennung der wirklichen Sachlage, wenn man den er- nährungspolitifchen Gesichtspunkt in die vorderste Linie stellt. Gerade die Tatsache, daß es sich in der Haupt» fache auch um die Hebung der Besitzlosen, handelt, zeigt, ädß es in erster Linie Aufgabe des Reichsarbeitseninifteriums fein muß, hier einzugrcifen.

Es kommt hinzu, daß das Reichsarbeftsministerium zugleich das grfamte Wohnungswesen, das Wohmmgs« bauwejen, die Ueberteuerungszuschüffe, den Landarbsi- terwvhmrngsbau aus der produktiven Erroerbsfürsorge usw. bearbeitet und daß alle diese Angelegenheiten in so engen inneren Zusammenhalt zur Siedlungsfrage stehen, daß eine Trennung nur Schaden der Siedlung ausschlagen kann. Schließlich hat auch noch rriemcnb eigentlich sachliche Glücke gegen die Tätigkeit des Reichsarbeitsminftsriums vorgebracht. Im Gegenteil, es ist allfeüig anerkannt, daß die Bearbeitung der An­gelegenheiten bisher zur Zufriedenheit all derjenigen er­folgt ist, die es in erster Linie angeht, nämlich der Sick- ler, der Pächter und des Landvolks.

Aese Kreise wchren sich deshalb lebhaft gegen jede Aenderung der Zuständigkeit. Sn der Tat würde es nur neue Uebergangsschwierigkeiten, wahrschenÄich auch PersonÄverimderungen geben, wenn man jetzt an der einmal bewährten Organisation zu ändern anfinge.

Standpunkt des Mitbestimmungsrechtes in dem Sinne, daß der Dienstvorgesetzte nicht gegen feen Willen bes Beamtenrates verfügen kann und daß bei einer un- möoiichkeit der Verständigung zwffchen Beamtenrat und Dienstvorgefeßten die nächsthöhere Instanz zu ent chei- den hätte. Auch war es der Meinung, daß mau die einzelnen Gebiete, auf denen das Mitbeftimiwrn^recht gewährt werden solle, möglichst genau festlege, um un- angenheme Konsequenzen für die Beamentrate, z. Ä Haftpflicht usw., zu verhüten. Die emgegangenen Ab» änderungsanträge wurden fänttlich at^slehM, ebervo die Regierungsvorlage (§§ 33, uirb 34), i dem wichtigsten Gebiete, der Fesfregung der ttuigoben der Beamtenräte, alles offen ist.

Auch hier wird die zweite Lesung Aenderung fchaf- fen muffen. Angenommen wurde eine Bestimmung, wonach die Deamtemäte bei den B e amt e n Prü­fungen mitWwirken hätten, dadurch, daß em Mit­glied des Beamtenrates zum stimmberechtigten Mitglied der Prüfungskommission ernannt wird. Infolge der Streichungen der §§ 33 und 34 hatte « fernen Zweck, über die Vorschriften, m denen die Aufgaben der ein­zelnen Instanzen (Bezirks- und Hcruptbeamtenrate)^ regelt werden sollen, länger zu verhandln. Die §§36 bis 42 einschließlich der Regierungsvorlage wurden des­halb gestrichen.

Bis zur zweiten Lesung werden die Regierungs­parteien versuchen, unter sich eine Verständigung herbei- zuführen, um dem 23. Ausschuß gemeinsame Anträge vorlegen zu können. >

83 6Wnn9 eine We Soge.

Aus parlamentarischen Kreisen wird uns geschrieben: Sv oft von der Siedelung auf dem Lande gesprochen wird, wird von gewisfen Seiten behauptet, daß die Siedlung die Erzeugnis von Nahrungsmitteln ver- hiiidere und deshalb vom landwirtschaftlichen und vom volkswirtschafllichen Standpunkte aus mft größter Vor­sicht zu behandeln sei. Es sind natürlich nicht die Freunde der Siedlung, die diese Einwände Vorbringen. Diese treffen zudem nicht den Kern der Sache. Die Frage, ob der Großbetrieb ober der Kleinbetrieb in der Landwirtschaft günstiger arbeitet, fft garnicht ohne wei­teres mit Sa ober Nein zu beantworten, sondern hängt von ten verschiedenen Voraussetzungen ab. Es gibt Mustergüter und ganz heruntergekommene Großbetriebe, es gibt aber auch vorzüglich gehaltene und vernach­lässigte Bauernwirtschaften.

Für die ländliche Sicklung sind ganz andere Ge­sichtspunkte entscheidet); selbstverständlich wird nie­mand so töricht sein, guLrewirtschaftete große Güter aufytieten, um sie mit schlechten Sicklern Ul besetzen; sondern jeder verständige Mensch wird die vernach­lässigten Güter auskeilen und unter den Sicklungsbe- werbern, die ja in reicher Anzahl vorhanden sind, die wllertüchtigstM Landwitte aussuchen; so betrieben, wird die Siedlung auch stets derHebungderProduk- tio n zu-Kire kommen. Ihre wichtigste Ausgabe aber ist bevölkerungspolitischer und sozial« Natur. Deuffch- land besitzt, vor allem im Osten, teils infolge der ge­schichtlichen Entwicklung, teils infolge kurzsichtig durch­geführter agrarpolilischer Maßnahmen, eine Grundbe- sitzvorteilung, deren R e f o r m zur Erhattung einer ge­funden und arbeitsfreudigen Landbevölkerung notwen­dig ist. Die Landbevölkerung ist die Quelle der Volks­gesundheit und Volkskraft, der Hort zugleich hoben» ständiger und sittlicher Gesinnung. Ihre Stärkung liegt deshalb im Interesse unseres Volkstums und unseres Vaterlandes, und diese Stärkung kann nur von innen heraus erfolgen. Die auf dem Lande geborenen und großgewordenen Menschen müssen dort soziale Bckin- gungen oorfmden, die sie auf dem Lande festhalten, die ihnen Arbeitsfreudigkeit und Aussicht auf Erfolg geben.

Daß es daran fehlte, ist die Ursache für die Landflucht gewesen, die vor dem Kriege die Rei­hen der Landbevölkerung gelichtet hat. Hier liegt die wichtigste Aufgabe der Sicklung. D em Sanfcarbeitet muß die Möglichkeit zu sozialem Ausstieg, den Söhnen der Bauern, die nicht den Hof erben, die Möglich­keit zu Landerwerb durch ©iebhtng erschlossen werden. Hier zeigt sich, daß die Siedlung aufs engste zusammenhängt mit der Arbeitsverfassung und den Ar­beitsbedingungen auf dem Lande. Nur im Verein mit diesen wird die Siedlung vollen Erfolg haben können. ALs wichtigste Aufgabe erscheint vor allem die Aus» stattmrg der Arbeiterstellen mft dem erforderlichen Pachtläck, durch dessen Bewirtschaftung den Land- arbettem die Mögtichkeft zu Ersparniffen gegeben ist.

Vermischtes.

Festnahme eines Radiumschiebers. Wie dem Derl. Loklanz." aus 3 f er lohn genrelvet wird, beschlagnahmte die deutsche Kriminalpolizei 41 Mil- ligramm Radium im Werte von über 1 Mrl- lion Mark, das von einem Manne ins Ausland verkauft werden sollte. Der Mann behauptete, das Radium im vorigen Jchre von der Radiologischen Ge­sellschaft in Berlin erworben zu haben. Er konnte jckoch bisher nicht nachweisen, daß der Verkauf recht- mäßig erfolgt ist. Sn die Angelegenheit sind auch! einige Iserlohner Bürger verwickelt.

* Der Schöpfer des Münchener Rathauses, Prof. Georg von Haubenrifser, ist int Alter von 81 Jahren gestorben. Don seinen sonstigen größe­ren Bauten sind zu nennen die Rathäuser in W i e s« baden und Kaufbeuren, die St. Paulskirche in Mün­chen und die Herz-Jesu-Klrche in Graz.

* Millionendiebstahl bei einem Amerikaner. Wäh- renb ein Amerikaner in Berli n, der in einem Luxus­hotel Unter den Linden wohnte, mit Bekannten im Theater weifte, suchte ein Dieb mittelst Nachschlüssels seine Wohnung heim und nahm eine große Summe Geld nebst einer großen Anzahl loser Brillanten mft. Der Dieb hatte, um sich vor Ueberraschungen zu sichern, alle Fernsprech- und Klmgelleitungen abgeschniüen. Auf die Ergreifung des Täters ist eine BÄohmmg von 150 000 Mark ausgesetzt.

* Der Ausreißer aus dem Gerichlssaal. Sn einet Berliner Gerichtsverhandlung wegen Totschlags, bei der zahlreiche Zeugen den Gerichtsfaal füllten, steckte je­mand einem Angeklagten einen Hut zu. worauf der An­geklagte sich sofort in einen unbeteiligten Zuschauer ver­wandelte und sich zu verduften suchte. Seine Flucht wurde aber fofort bemerkt und ins GerichtsgebLcke zu» rückgebracht, wo er erklärte:er habe bloß mol zu Mittag essen wollen.

* Der größenwahnsinnige Totschläger. Ein Fabri- kant aus Grün Heid en, der in der Revolutionszeit sich viel Geldgemach und eine schoßartige Villa an­gelegt hatte, schoß anläßlich eines Streites seinen Psört- ner nieder und brache sich selbst eine Schußwunde am

der Wählbarkeit hatte die Regierungsvorlage ein Wahl- alter von 24 Jahren vorgesehen. Weiter war Bckin- girng, daß btc zu Wählenden nicht mehr in der Berufs- Ausbildung stehen, am Wahltage mindestens drei Jchre Beamte sind sowie 6 Monate dem Wahlkörper, von dem sie gewählt werden sollen, angehören. Der Reichsrat hatte in (einem Gegenvorschlag statt 24 Jahre 30 Jchre vorgesehen. Die Mehrheit des Reichstagsausschusses stellte sich aus den Boden der Regierungsvorlage. Nie­mand darf zwei Beamtenräten zu gleicher Zck ange­hören.

Lebhafte Auseinandersetzungen gab es über den 8 14 der Vorlage, der die Gruppenwahl vorsch. Das Zentrum stellte sich auf den Standpunkt, daß eine giiL.'tnpame Wahl einzuführen sei, daß aber im Gesetze durch Uebernahme einer entsprechenden Bestimmung die Garantie gegeben werden muffe, daß die verschiedenen Dienstzweige und Besoldungsgruppen sowie die Grup­pen der zu den Beamtenräten wahlberechtigten Ange­stellten und Arbeitern in der Zusammensetzung der Beamtenräte zu berücksichtigen sind. Leider kam eme Verständigung über diesen Paragraphen nicht zustande. Die Regierungsvorlage wurde mit Stimmengleichheit abgelehnt, sodaß eine wesentliche Lücke entstanden ist, bit unbedingt ausgefüllt werden muß.

Die Wahlordnun g wird vom Reichmiinffte- rum des Innern mit Zustimmung des Reichsrates und eines aus zwei Mitgliedern des Reichstages bestehen­den Ausschusses erlassen. In ihrer Geschäftsführung sind die Veamtenräte grundsätzlich souverän, in« ><m sie sich ihre Geschäftsordnung selbst geben. Die Sitzungen der Beamtenräte finden in der Regel und nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit statt. Nach der Regierungsvorlage konnte der Dienstvorgesetzte ar. aller Sitzungen der Beamtenräte teilnehmen. Nach den Beschlüssen des Reich-tagsausschusses kann der Ver­treter der Verwaltung nur an den Sitzungen des Bc- amtenrates teilnehmen, zu denen die Verwaltung ge­laden ist, oder die auf Antrag der Verwaltung an» beraumt sind. Die wirtschaftlichen Vereinigungen kön­nen zu den Sitzungen mit beratender Stimme hinzu­gezogen werden. Verletzt ein Mitglied eines Beamten­rates gröblich die ihm obliegenden Pflichten, so kann der SchlichtuiMauLschuß auf Antrag der Verwaltung oder mindestens eines Viertels der Wahlberechtigten auf Aberkennung der Mitgliedschaft erkennen. Hier ist im Gegensatz zu der Regierungsvorlage ein S ch l ich- tungsausschuß eingeführt. Die Regierung hat ausdrücklich erklärt, daß sie sich zu dem einzuführen­den Schlichtungsausschuß chre endgültige Stellung­nahme Vorbehalte.

Für die Angestellten und Arbefter der öffentlichen Verwaltung, die dem Bcamtenrätegesetz unterstellt wer­den können, ist die Einführung von Schlichttmgsaus- fchüfsen und die Festlegung deren Kompetenzen insofern von großer Bedeutung, als die Schlichtungsausschüsse, die hn Betriebsrätegefetz vorgesehen sind, bei Streitig» feiten über Entlassungen Entscheidungen mit bindender Kraft treffen können. Die Frage der Schlichtungsaus­schüsse im Boamtenrätegesetz wird in der zwetten Le­sung starke Auseinandersetzungen auslösen. Bewnders schwierig gestalteten sich die Beratungen des Reichs­tagsausschusses, als es galt, die Aufgaben der Be» amterrräte im einzelnen festzulegen. Die Regie- rung hatte in ihrer Vorlage eine Dreiteilung unter­schieden: 1. das Recht der Beamtenräte, Anregungen zu geben; 2. in gewissen Fragen des Dienstverhältnisses mitzuwirken und 3. in bestimmten Fragen gutachtlich gehört zu werden. Darüber, daß Destimmungen ge= schaffen werden müssen, die bas Recht der Beamten- röte, Anregungen zu geben, eingehender umschreibt, be­standen Meinungsverschiedentztitem nicht. Darüber konnte eine Derständigug leicht herbeiAeführt werden. Der § 32 der Regierungsvorlage wurde angenommen. Cs interessiert dabei besonders die Bestinmmng, daß die Beamtenraie das Recht haben, Anregungen zu geben, damit ein schneller und ord^mgsmäßiger Ge­schäftsgang, der höchste Grad der Arbeflslefftung und der Verbilligung des Verfahrens ober des Betriebes herbeigeführt werde, damit auf die Bekämpfung von Unfällen und Gesun-dheitsgefahren im Betriebe beson­ders geachtet, der Dienstvorgesetzte bei dieser Bekämp­fung durch Anregungen, Beratung und Auskunft unter­stützt sowie auf die Durchführung bet Unsallverhiikmqs- vorschristen besonders geachtet werde.

Dagegen war über die Frage des Mitbestim­mung srechtes und die Frage, wie weit der Be­amtenrat gutachtlich zu hören ist, eine Verständigung nicht zu erzi-Len. Das Zentmm stellte sich auf den

SasSeamtsnrÄtlrt nute ei Wtlons

Don Dr. Hösie, M. fr R.

3m Proaramm der deutschen Zentrumspartei findet sich Satz:Das Beamtenrecht ist im Sinne der Anerkennung der Perfönbichkeit ausyibawen."

Das Beamtenrategefetz, dessen erste Lesung vor einigen Tagen im 23. Ausschuß des Reichstags aboeschlosien worden fft, ist eines der «rsten Gesetze, das dem genannten Ziele zustrebt. Es handelt sich darin um die Frage, inwieweit der Beamte bei der Gestattung feiner persönlichen und dienstlichen Derhält- i-isie ielbft Mitwirken soll. Die abgeschloffene erste Le­sung beweist, ro.e schwierig die Regelung dieser Frage ist und wie stark die Meinungsoerschickenheiten inner­halb der einzelnen Parteien sind. Gerade über die entscheidenden Paragraphen der Regierungsvorlage Gruppenwahl und Mitbestimmungsrecht konnte eine Einigungund eine Mehrheit nicht erzie.t werden. ,Dre zu diesen Fragen eingegangenen . Anträge lowohl wie auch dir Regierungsvottage selbst, \ fowert sie sich auf diese Fragen bezieht, wurden ab­gelehnt.

Für das Zentrum kann eine einfache lieber» tragung der Bestimmungen des Betriebsrätegesetzes auf das Beamtenrätegesetz nicht in Frage kommen. Der öffentlich rechtliche Charakter des Beamtenverhältnisses läßt dies nicht zu.

Im em en sind die Ergebnisse der ersten Lesung die folgenden:An Stelle des in der Regierungsvor­lage enthaltenen WortesBeamtenausschuß fft die Bezeichnung .Beamtenräte getreten. Auch heißt das Gesetz nicht mehrGesetz über Beamtcrverttetungen", sondernGesetz über Beamtenräte. Das Zentrum hat für diese Aenderungen gestimmt, weil damtt bis zu einem gewissen Grade eine programmatische Festlegung verbunden ist. Als Aufgabe der Beamtenräte im all­gemeinen wird im § 1 des Gesetzes bezeichnet die Wahrnehmung der Interessen der Beamten und die Unterstützung der Verwaltung m der Erfüllung ihrer wirtschaftlichen Aufgaben. Damit ist deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sich die Tätigkeit der Peamtenräte nicht erstreckt auf das Zustandekom­men der Gesetzgebung, sondern nur auf die Anwendung und Durchführung der Gesetze, Verordnungen und Ver­fügungen. Die Frage des Beamtenrechts, der Deam- tenbesoldung, der Perionalorganisation usw. verbleiben demnach im Aufgabengebiet der Berufsvertremngen und sind den Beamtenräten vorenthalten. Die Beantten- räte sind m ihren Fragen zustäMg, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben. Darüber hinaus haben die Beamtenräte mit den Verwattungen, die wirtschaftliche Aufgaben zu erfüllen haben, also insbesondere der Der- kehrsverwwltung, die Aufgabe, die Wirischafttichkeit des Betriebes zu fördern und den höchsten Grad der Ar- beitsle stung herbeizuführen.

Das Gesetz umfaßt alle Beamten des Reichs, der Länder, der Gemeinden, Gemeindeoerbände imfc Kör­perschaften des öffentlichen Rechts. Die Mttglieder der Beamtenräte werden von den Beamten in unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhält­niswahl auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Merk­würdigerweise hat man die Bestimnmng ausgenom­men, daß die Wahl mir aus wichtigen Gründen ab­gelehnt werden darf. Ich habe bei den Beratungen im Reichstaa schon darauf hingewiesen, daß darin eigentlich ein Armutszeugnis liegt; denn gerade die vollkommene Freiwilligkeit für die Uebernahme des Amtes bildet die erste Voraussetzung für den Erfolg der Arbeft der Be­amtenräte. Entgegen der Regierungsvolage, die den Beamten erst vom 20. Lebensjahre ab das Wahlrecht zu den Beamtenräten zubilligen wollte, hat der Reichs- tagsausschuß beschloffen, daß wahlberechtigt alte min­destens 18 Jahre alten Beamten fick. Der Aufbau der Beamtenräte ist grundsätzlich so geregelt, daß bei den totalen Instanzen Ortsbeamtenräte, bei den Provinzialmstanzm Bezirksbeamtenräte und bei den Zentralinstanzen Hauptbeamtenräte zu errichten sind. Bestehen jckoch zwischen der Lokalinstanz und der Zen- traiinstanz Mehrere Zwischeninstanzen, so fft nur bei einer von diesen ein Bezirksbeamtenrat einzurichten. Die Reichsregierung und die Länderregierungen kön­nen nach Verhandlungen mft dem zuständigen Haupt- beam-tenrat von der Errichtung von Bezirksbeamten­räten absehen. Man ist also den umgekehrtm Weg gegangen, wie ihn die Renierungsvoriage abgefeben hat. Diese wollte nur nach Bedarf Bezirksbeamtenrätc einrichten. Alle zur Bildung eines Beamtenrates Wahiberechtigten bilden einen Wahlkörper. Hinsichtlich

Pflanzen beginnen $u grünen, sobald es warm genug geworden ist, und sie stocken in ihrem Wachstum, wenn es dann wieder kälter wird. Das hat jedermann ge­rade dieses Jichr sehr gut beobachten können. Dieft NaturnotVenidigkeit hat sich der Gartenkünstler zunutze gemacht, indem er z. B. Maiblumenzwiebeln ankeimen läßt und mm auf Eis bringt. Hier kann er sie beliebig lange aufbewahren, ohne daß sie sich verändern. Bringt er sie ober in die für sie erforder­liche Wärme, dann treiben sie sofort weiter bis zur Wüte, so daß er zu jeder Jahreszeit bei rechtzeitiger Be­stellung blühende Maiblumen liefern kann. Man könnte daraus schließen, daß lediglich die Wärme das gebens- eCement der Pflanzenwelt ist, besonders wenn man auch beachtet, daß unsere ßaubbäume durchaus nicht kahl >. werden und nicht in eine Art Winterschlaf verfallen, fo- - bald man sie in tropische Gegenden versetzt; dort grünen sie bas ganze Jahr über. Jedoch es gibt auch Gegen­beweise: der Flieder z. B. läßt sich durch Wärme allein nicht treiben, er muß erst durch Aetherdämpfe berauscht werden, damit er Ostern für Pfingsten HLt und zelliger treibt, als er bas in der freien Natur zu tun gewohnt fft. Einer der Wiener Rotschllds hatte einmal aus­gedehnte Dbfttreibereien angelegt, um zu jeder Jahreszeit jedes beliebige Obst frisch zu haben, jckoch die Experimente gelangen . tr teilweise. Die verschiedenen Jahreszeiten lassen sich eben doch nicht künstlich her-, stellen, die Pflanzen müssen demnach doch wohl einer bestimmten inneren Stimme folgen, die ihnen sagt: nun1 wache auf! ober aber: warte noch ein Weilchen! mos.

Ein Land ohne Steine. Der Wert einer Sache hängt bekanntlich von ihrer Seltenheit ab. Da§ beweisen auch die wilden Bewohner der Süd­spitz e Ame rikas. Mancher dieser. Indianer sah noch niemals einen Stein, denn ein solcher ist dort auf hunderie von Meilen eine fo große Seltenheit wie anderwärts ein Tiamant. Die Wilden dieser Länderstriche haben überhaupt keine Ahnung, was ein Stein ist. Als einmal einige Männer von ihnen/ nach Borja kamen und zum ersten Male Steine sahen, drückten sie einander ihre Be,wunderung aus, hoben die Steine auf und beluden sich damit wie mit einem wertvollen Schmuck. So macht uns über­all nur die Alltäglichkeit die Dinge wertlos, die unter entgegengesetzten Verhältnissen unsere Be­wunderung haben würden. kos.