FuldaerZerlung
Amflicher Anzeiger für den kreis und die Sfabf Fulda.
Nr. 89.
Verantwortlich lür den redattionell«, Teil- Dr. I. Kramer' - iür di« An,eigen: L Par zell, r-Fulba. S Rotationsdruck u. Berte? der Fvldser vcttendeuckeret in Fuw«- klernfprecher Nr. 0. Vostfcheck - Konto 4051 Frankfurt.«. M-
Mittwoch, 19. Sprit 1922.
BejBgspreis: Monatlich 10.00 A!k. zugestellt frei ins Haus- - LbgehoU in der Geschäftsstelle 9,59 Mk. < Anzeigen: Kleinzeile nach Colonel 1.20 Mk.; auswärts 2 Mk. Peklamezei!« (Tepvrrite) nach Colonrlmaß S Mark.
49. Zahrg.
SowZetrußland und Deutschland.
Lin Vertragsabschluß in Genua.
Wichtiger als die mehr oder weniger nichts» sagenden Berichte über verschiedene Kommissionsberatungen, die auch über die Osterfeiertage in Genua stattgefunden haben, ist eine Kunde, die jetzt aus Genua kommt und von dem Abschluß eines deutsch-russischen Vertrages zu melden weiß.
Das offiziöse Nachrichtenbüro gibt darüber fol- gerchen Bericht:
Die seit mehreren Monaten schwebenden Verhandlungen Zwischen Deutschland und Rußland haben am Ostersonntag Zum Abschluß geführt. Der Charakter des unterzeichneten deutsch-russischen Vertrages läßt sich dahin kennzeichnen, daß die beiden Regierungen damit unter die Vergangenheit einen Strich machen und daß sie zugleich ein Fundament für den künftigen gemeinsamen Wiederaufbau legen. Der Vertrag beruht auf voller Gegenseitigkeit. Die ordentlichen diplomatischen Beziehungen werdsn wieder ausgenommen. Alle Ersatzansprüche aus der Zeitdes Kriegszustandes Wischen Deutschland und dem früheren Rußland gelten als erledigt. Das Gleiche gilt für Ersatzansprüche wegen der bisherigen Sozialisierungsmaßnahmen der Sowjetregierung, vorausgesetzt, daß Rußland auch dritten Staaten einen Schaden- erfaß für die Sozialisierung oder eine Rückgängigmachung derselben nicht zugesteht. Andererseits soll auch für die Zukunft der Grundsatz der Meist- begünstigung und- des gegenseitigen wirtschaftlichen Entgegenkommens maßgebend sein. An die Stelle der hinfällig gewordenen Bestimmungen des Vertrages von Brest-Litowsk und der Ergän- zungsvertrSge tritt daher ein neues Regime, das weder Sieger noch Besiegte kennt, das beiden Völkern volle Gleichberechtigung gewährt und das eine sichere Grundlage für ein friedliches Zusammenarbeiten schafft.
Die Tatsache, so heißt es in der Verlautbarung weiter, daß zwischen Deutschland und Rußland noch die Folgen eines langen Kriegszustandes zu liquidieren waren, daß beide Länder wirtschaftlich eng aufeinander angewiesen sind und daß sie in vielfacher Hinsicht unter ähnlichen Schwierigkeiten zu leiden haben, wird diese Verständigung zwischen ihnen im gegenwärtigen Augenblick ohne weiteres als natürlich erscheinen lassen. In das Verhältnis der beiden Staaten zu dritten Staaten greift dieser Vertrag rn feiner Weise ein. Die Vorteile, die von der friedlichen deutsch-russischen Verständigung erhofft werden dürfen, werden auch Europa zugute kommen.
Wenn die Herbeiführung des deutsch-russischen Ausgleiches gerade während der Konferenz von Genua schon. Tatsache geworden ist, so bedeutet das nachBer Meldung nicht einen Verzicht auf die von der Konferenz verfolgten allgemeinen europäischen Ziele. Die beiden vertragschließenden Regierungen sind vielmehr überzeugt, daß sie zu ihrem Teil durch die getroffene Verständigung zur Erreichung des Hauptzieies der Konferenz, nämlich der end
gültigen Herstellung des europäischen Friedens, nicht unwesentlich beigetragen haben.
ver deutsch'russische vertrag uud d!e Enteittr.
Wie die Blätter aus Genua melden, fittb die alliierten delegierten am Montag nachmittag zu einer Sitzung zusammengetreten, um zu der Tatsache des deutsch-russischen Handelsabkommens Stellung zu nehmen. $>:e Erbitterung über den Vertrag soll namentlich bei den Franzosen, aber auch bei den Engländern groß sein.
Der rusiische Vertreter Rajowsky erklärte Preffs- Vertretern, daß der deutsch-rusiische Vertrag schon aus der Durchreise in Berlin so gut wie fertigaestellt worden sei. Es sei weder eine Rechnring noch eine Gegenrecknung aufgestellt worden. Irgend welche Zahlen seien daher nicht genannt worden. ES sei somit auch mit der schärfsten Lupe nichts zwischen den Linien des Vertrages zu lesen.
Der „Vorwärts" schreibt zu der Frage, ob mit Rücksicht auf die Wirkung auf das AuslarD dieser Vertrag gerade im jetzigon Stadium notwendig gsw-esen märe, man müsse zu unseren Rgierungsvertreiern in Genua das Vertrauen haben, daß sie rechtzeitig und im Interesse Deutschlands gehandelt haben, selbst auf die Gefahr hin, daß man in Frankreichbtefe Gelegenheit zu einer neuen Pressekampagne benutzen wollte. Das Btatt betont, daß der Abschluß des Vertrages die allgemeinen Interessen der Konferenz nicht schädige und daß Deutschland nicht irgendwelche Sonderrechte für sich beanspruche. Wir würden wünschen, schießt das MM, daß -tiefem Dokument bald auch ein Vertrag zwischen Rußlanbundder Entente folgen würde.
Vie Zeichsöetrrehe und öer l Mai.
Das Reichskabinett stimmt für die Reichspost- und Eisenbahnverwaltung folgender Regelung des Dienstes am 1. Mai zu:
Beamte, Angestellte und Arbeiter, welche wegen der Teilnahme an der Feierdes 1. Mai dem Dienst oder der Arbeit fern bleiben wollen, haben rechtzeitig bei dem Dienstvorgesetzten um Befreiung vom Dienste nachzusuchen. Solchen Anträgen ist grundsätzlich überall insofern zu entsprechen, als dadurch die notwendige Fortführung des Dienstbetriebes nicht in Frage gestellt wird. Bei der Entscheidung über derartige Gesuche soll nicht engherzig verfahren werden. Die so beantragte und bewilligte Freiheit ist bei Beamten und Angestellten auf den Erholungsurlaub anzurechnen, das gleiche kann auch auf Wunsch bei den Arbeitern geschehen. Wird von den Arbeitern jedoch nicht ausdrücklich um Anrechnung auf den Erholungsurlaub nachgesucht, so wird nach den Bestimmungen der Lohntarife für die Dauer der Arbeitsversäumnis Lohn nicht gewährt.
Mr die Bezirke, in denen der 1. Mai landes- aefetzlich als Feiertag ertlört ist, werden besondere Anordnungen getroffen. Für dis übrigen Reichsverwaltungen sollen entsprechende Grundsätze gelten.
auf aitenhammer.
Roman einer Ehe von D. (Ern ft berge r.
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Stosst gähnte und nahm nochmal eine Prise. „Kretz- dünner, was könnt ma sich do b’rum für an Hauf'n Maß Sier kauf'nl" meinte er.
Daß der Bürgermeister die Gemeindeversammlungen nicht mehr in der öffentlichen Wirtsstube adhalten wollte, das brachte den Lackt vollends außer Fassung. „Kann's auf der Welt was schöneres geb’n als die Löro'nwirts- fatb'n für die G'maverfammlung?" frag er den Stosst.
Stosst stützte sich fester auf den Hackenstiel. Das Stehen war eine Anstrengung. „Manst, der Klein- zahlt Wurfcht a zum Lier, daß man frefj'n kann f» viel ma will?" gab er zur Antwort.
„ .?°8 ®°r dem Iackl aber doch zu Diel. Aergerlich gab er ihm einen Stoß. „Kerl, verfressener, denk' net immer vor an « Fress n und Saus'n! Für die ®’ma muß ma o sorg it!"
•Sie gibt mir nix, wenn ich nix hob", meinte Stoffl gleichmütig. „Ich wähf den, der wo am meist'n zahlt", Ber;td;>rte er, „und wenn der Kleinbauer a Wurscht jaiHt und der Schulz'nbauer ner an Backsteinkös, dann ro,r° Kleinbauer Burgermaster."
3n meiem Augenblick lief ein Hase durch den hohl» weg. Sackt bekreuzte sich. ' „Alle gut'n Leister lob'n Gott den l)errn!" schrie er erschrocken. Jetzt fiel es den beifeen erft ein, daß es im Hohlweg um', Gebetläuten umgmg. Daran waren zwei Schweden schuld, die von
Dorfleu.en dort in bem Hohlweg umgebracht wur- ben. Run mußten sich ifere unerlösten Seelen als Eurige Männer in den heiligen Zeiten zwischen den td)trr?opp2rt h-rumtrerb-n. Als sie nun gar von Reich- "Witnsborf herüber die Gebeiglocken läuten hörten, mach, ‘«n die beiden, daß sie aus feem Hohlweg hinaus kamen.
Am nächsten Tage war das ganze Dorf in Lus- regung,, weil dem Iackl und dem Steffi ein Hund mit feurigen Augen begegnet war.
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Dieser Tag brachte schon wieder eine Aufregung.
Gemeindediener Hanni lautete r.:il der Glocke durch
das Dorf, und vor dem Wirtshaus blieb er stehen und schrie so laut er konnte: „Heit abends is <3'ma beim Löw'nwirtl Der Burgermaster."
Der Löwenwirt stand unter seiner Türe. „SSeg’n was geht's denn, Hanni?"
Dem Hanni aber konnte so eine einfache Frage sein Dienstgeheimnis nicht entreißen; dazu gehörte mindestens ein Gläschen Schnaps oder eine Maß Bier. Da, wußte die Löwenwirtin. Sie hatte schon ein Gläschen bereit gestellt. Auf ihr Klopfen kam der Hanni heran an das offene Fenster und leerte es mit einem Zug.
„Sons weg'n dem Bezirksamt, Lüw'nwirtin", sagte er schnell und ging wieder mit der Glocke läutend zum Schulzenhof zurück. Mehr wußte Hanni auch nicht.
Iackl stellie sich ihm in den Weg. „Dons weg'n, Hanni?" frug auch er.
Als Hanni nur die Achseln zuckte und brummte, das fei Amtsgeheimnis, wurde er ärgerlich.
„Mit der Feierspritz'n, do wird nix d'rauo!" schrie er dem Hanni ins Gesicht. „Und wenn die G'maver- fammlung net in der Wirtsstub'n gehalt'n wird, pfeif» mir Such was, statt daß wir hingeh'n; Dir und Dein Burgermaster!"
Was Iackl dem Hanni sagte, das dachten und sagten die andern Leute still unter sich. Al, am Abend die Wirtrstube sich füllte, hatte Iackl die Mehrzahl der Män-' ner auf seiner Seite. Nicht daß er dem Iackl wegen der Unkosten einer Feuerspritze gewesen wäre, bewahre! Was Steuer und Umlagen anbelangte, das konnte ihm ganz gleichgillig fein, weil er da fast nichts zu zahlen hatte. Er wollte eben einfach nur nicht, was der Schul- zenbäuer wollte, weil es die Manner einsthen sollten, daß dem sein Regiment als Bürgermeister nun bald ein End' haben müße.
Es war zum ersten Male feit seiner Rückkehr von Altenhammer, daß der Schulzenbauer wieder ms Wirtshaus ging. Noch finsterer schien er den Leuten.
„Wenn er so zumacht, wählt ihn ter Mensch mehr", fagte Fritz zum Peter. Tie hatten beide von einem Rebentisch aus den Schulzenbauern beobachtet.
„Hochmut kommt vor dem Fall, und wer sich selbst erhöht, wirb erniedrigt werden", raunte ein anderer i keinem Nachbar ins Ohr «
Kapp stellt sich dem Aeichrgeücht.
Der Führer im sog. „Kapp-Putsch", Land- schaftsdircktor Kapp, hat jetzt einen Brief an das Reichsgericht Leipzig gerichtet, in dem es heißt: Die gegen Jagom und Genossen ergangene Reichsgerichtsentscheidung vom 12. Dezember 1921 ist inzwischen in einer abschriftlichen Ausfertigung zu meiner Kenntnis gelangt. Sie hat in mir die Ueberzeugung nur befestigt, daß die Rechtsgrundlagen, die sich di« Entscheidung zu eigen gemacht, zu einem F « h l s p r u ch geführt hat. Durch die ungünstigere Behandlung, als sie allen anderen am Märzunternehmen 1920 Beteiligten bisher zugestanden worden ist, kann ich mich von der Erfüllung dessen, was ich als ein Gebot der Pflicht erkannte, nicht abhalten lassen. Ich werde mich nunmehr dem Gericht bedingungslos zur Der- fügung stellen. Rach Erledigung meiner persönlichen Angelegenheiten treffe ich Ende Avril in DeutschlarÄ ein.
Neue SteRergesetze.
Am kommenden 1. M a t treten eine Anzahl der vom Reichstag verabschiedeten neuen Steuern in Kraft. Dazu gehören das Mineralwassersteuergesetz, das Gesetz zur Abänderung der Zuckersteuer sowie die Erhöhung der Leuchtmittelsteuer. Die Verordnung über dir Erhöhung des Freigeldes beim Branntweinmonopol tritt am 30. April d. 3. außer Straft. Bei der Verordnung über den Brannweinmonopol-Ausgleich treten die Vorschriften der Art. 1—7 und 9—11 am 30. April, den § 8 am 30. September d. 3. außer Straft.
Es werden in nächster Zeit im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden: eine Steuerverordnung für den Einfuhrwert, die Mineralwassersteueroerordnung, eine Biernachsteuerordnung und eine Leuchtmittelnachsteuerord- nung.
Die Z u ck e r ft e u e r wird bei der Einfuhr folgender zuckerhaltiger Erzeugnisse erhoben: von künstlichem Honig, von Fondants und entsprechenden anderen zucker- haltigen Waren, und zwar 50 Mk. für 100 Kg. Zuckergehalt der Ware. Außerdem werden auf Grund dieses Gesetzes Zuckerablöufe, Rübensäfte und andere Zucker- lSsungen, ferner Mischungen von ZuSerabläusen, Rüben- sästen und anderen ZuckerlSsungen bei einem Reinheitsgrad von 70—95 v. H. einer Steuer in Höhe von sechs Zehntel der Zuckersteuer, bei einem Reinheitsgrad von mehr als 95 o. H. einer Steuer in Höhe von sieben Zehntel der Zuckersteuer unterstellt: bei einem Zuckergehalt in der Trockenmasse von wenig«' als 70 v. H. bleiben sie steuerfrei. LÄ'E-fre- hl-M. Außerdem die Uncmn- ten Zuckerlösungen, som bei «es st zum eigenen Gebrauch im privaten Haushalt an. Ssftid. Fester und flüssiger Stärkezucker unterliegt ein! - steuer von 20' Mark für 100 Kg. Reingewicht.
Immer noch vuellNchußnn.
Volle ZkZtimmung wird man den folgen- feen Aursichkungen zollen, die der bayerische Regienmpsvat Dr. A. Probst m feer Augsburger Pvstzeittrng veröffentlicht:
Es gibt Staatsbürger, feie aus dem verlorenen Kriege und aus der Revolutton immer noch mifyfs gelernt haben. Während vor feem Kriege in feer deutschen Armee unter DrM-nu des Deutschen. Kaisers dos Duell jährlich eine Reche Opfer fordere, waren im Kriege PrivaiWvci- fjfcnpfe unter Offizieren nicht, bekannt geworden. Noch haben sich die durch den Weltkrieg geschlagenen SBynfeen nicht geschlossen, schon geht man femxen, feen gegen Gebot, Gchetz ur£> Vernunft verstoßenden Duellunsug wieder ein- zuMven. 1
Der Landesverband Bayern fees Deutschen Ossiztorsbunfees und der Verband feer bayerischen Offiziersr««imentsverein, hat mit dem WastemlnA. den Dmjchenfchasten und dem Korpsphilisterveeband zu München eine Ehrenockmung mit EPMigerichts- und Duellordnung vereinbart. Wenn man feie einzelnen ParaMchchen der Reihe noch durchlirßt.
Andere nickten dem Kleinbauern mit der vollen Maß freundlich zu: „Prost, Kleinbauer, die nächst' Maß zahlst Du." Dann tranken sie auf einen Zug die Matz leer, und der Löwenwirt füllte sie auf Rechnung vom Kleinbauern wieder stisch. Der zog zufrieden den ledernen Geldbeutel aus der Hosentasche, legte ihn auf den Tisch und zog ihn weit auseinander, daß jeder sehen konnte, wieviel ihm die Bäuerin für seine Freunde mttgegeben hatte. Wenn der Iackl erzählte, daß der Kleinbauer bei der nächsten Bürgermeisterwahl seine fetteste Sau stechen werde, so glaubte ihm dies jeder aufs Wort.
Der Schulzenbauer sprach wenig. Einigemal zog er seine Uhr aus der Westentasche. Punkt acht Uhr stand er auf und eröffnete die Versammlung.
„Etzt kmnmt die Feierspritz'n b’ran", machte Iackl nochmals seine Freunde aufmerksam.
Der Schulzenbauer verlas aber nur ganz kurz ein Schreiben vom Bezirksamt, worin die Gemeinde Orin« genb aufgefordert wird, die notwendigen baulichen Beanstandungen am Armenhaus sofort zu erledigen.
„Und die Feierspritz'n?" schrie der Iackl.
Daraus hatten die Gegner des Schulzenbauern schon ihre Reden einftubiert. Run kam der Bürgermeister mit dem Armenhaus, und sie wußten nicht, was sie sagen sollten.
„Lei uns wird nex baut", sagte endlich bestimmt der Kleinbauer, «wir hab'» fei Geld 3um Baue."
„Und kans zu aner Feierspritz'n", warf Iackl dazwischen.
Der Schulzenbauer drehte sich um. „Des glaub' ich, Iackl, daß Du keins hast: von Dir verlangt's a fei Mensch", sagte er spöttisch.
Da ärgerte sich der Iackl noch mehr. „Und zwinge lassn wir uns von kein Menschen net. Vom Burger- master net und vom Bezirksamt a net. Das Bezirksamt geht's an Dreck an, was wir tun!" schrie er.
Der Kleinbauer zog ihn auf seinen Platz nieder. „Das bürfft net fog’n, Iackl", warnte er ihn leise.
Da war der Iackl eine Zeitlang still. Er dachte an die Arrestzelle im Feuerhaus, wo die Ratten und Mäuse Pfiffen.
Für den Iackl schrien jetzt andere. Als ob die Lnm- venkundl und der Sckäfer ein Schloß Wohnung ha
firrgf man sich, ob die Verfasser wirklich die sieben Jahr» mit all den furchtbaren Ereignissen unfe Geschehnissen oer- ttwumt haben. Die Ehrenhändel sollen au? eine feen allgemeinen Ehrengrundsätzen entsprechende „standesgemäße" Welle zum Austrag gebracht werden. Der vom Ehren» xer-chl gefällte Spruch ist unanfechtbar unfe kann auch lauten auf Austrag mit der Waffe. Es weiden leichte und verschärfte Säbelfordsrimgen auf 15 Minuten und Üjßiftolenfmfeerangen unterschieden. Letztere müssen unter allen Umständen innerhalb dreier Tage „losgelegt" werden. Die ktemsten Einzelheiten bezüglich Waffen unfe Bombagen bei feer Mensur, Benützung von fieber bei Knochensplitterm. Entsermmg zwischen Paulomten sind geregelt. Die Schwere der Pistolenforderrmg soll von feer Zahl des Kugelwochfels Abhängen ufro. Auf der einen Seite Deutschland in tiefster politischer unfe wirtschaftlicher Rot, anderseits Män- ner, feie Führer sein sollten, bei der Arbeit an einer Duellordnung!
Sollen die reralteten Begriffe von Satisfaktion wieder von neuem msfleben? Während des Krieges hat man doch auch nicht gefragt, oh feer deutsche Mrtvruder fatis- fsktionssähig war oder nicht, wenn es galt, für Deutschlands Ehre M kämpfen und zu sterben. Will etwa wie vor dem Kriege feie schlagende Studentenschaft in einfältigem Standesdünkel nur den Kommilitonen, feer sich ebenso das Gesicht tätowieren läßt, als ebenbürtig, homogen und gleich gesellschaftsfähig gelten lassen? Man spricht jetzt so viel von Dolksoemeinschast, SolAarismus ufro., em derartiges Vorgehen der Offizierorganisation ist aber nicht dazu angetan, feie Gegensätze zu überbrücken. Er scheint feen Serfaffern feer Ehren«rdnuvg nicht bekannt zu sein, daß große Kulturvölker das Duell absehnen, daß zum Beispiel sämtliche Unroerfitäien feer skandinavischen Länder fern EhrenzMikampf als Ueberreft aus feer Zeit des Faustrechts und als eine Erscheinung, feie tm Mittelalter mit feer welschen SoDatesto nach Deutschland kam, nicht als Mittel zur Wieldechrrftellung der Ehre anevkenmn.
Die großen Berbiintze feer n'chtschlagenfeen Studenten mit ihren laufenden von Mitgliedern roerfeen zur Ehren- erbnung des D. O. B. sich» eingehend Stellung nehmen. Sie hoben es nicht nötig, von feen Duellanhängern geduldet zu werben, sie verzichten darauf. Und was jagt die Staatsregierung dazu? Das Duell, das gesetzlich verboten ist, darf schließlich behördlich nicht er» lefibt sein, lind endlich wird der Reichstag sich Überlegen müssen, bei ferr Reform fees Strafgesetzbuches feie bevor- vschtigte Stellung des Zweikampfes neben feen Körper» verletzungsfeclikten zu beseitigen.
Hus -em besetzten Gebiet.
* Vor dem Kriegsgericht des Generalstabs der französischen Armee standen feie Unterschlagungen am deutschen Ausfuhr am t in Bad Ems vom Juli 1921 zur Aburteilung. Es waren damals mehrere deutsche Beamte durch ihre verschwenderische Lebensweise ausgefallen. Dieser Umstand führte zu einer Revision, wobei sich herausstellte, daß das Gebühren- und Zollregister verschwunden war. Die Un- terschlagung wurden in mindestens 21 Fällen in den Monaten März, Avril und Mai v. Is. in Höhe von 414 000 Mk. festgestellt. Das Gebührenregister wurde am Tage vor der Revision in die Lahn geworfen. Dis Angelegenheit wurde ursprünglich von der deutschen Staatsanwaltschaft verfolgt, ging aber dann an da, französische Gericht über, weil die Angeschuldigten bei der Begehung der Unterschlagung im Dienst der fron- zösischen Zollbehörde gestanden haben. Den Schaden hat letzten Endes das Deutsche Reich, bem bekanntlich die Einnahmen aus den Zollsanktionen angerechnet wurden. Die wirklichen Unterschlagungen sind vermutlich wesentlich höher als die eben festgestellte Summe. Die Angeklagten waren durchweg geständig. Das Gericht hat von 235 Schulfragen 160 bejaht. Es wurden verurteilt: der Angeklagte Küster j ans aus Köln wegen Beseitigung des Registers zu 300 Franken Geldstrafe, wegen der eigentlichen Unterschlagungen der Angeklagte Bergmann zu 6 Jahren Einzelhaft und sechs Jahren Verweisung aus bem besetzten Gebiet, Peez aus Saarbrücken zu 5 Jahren Einzelhaft und 5 Jahren Ausweisung, Mellin aus Metz zu zwei Jahren Gefängnis und R i e s s e n aus Köln zu einem Jahr (Gefängnis.
den müßten! So lang der alte Schäfer denken konnte, mußte da b’ran nichts geschehen, und das ist nun schon fast siebzig Jahre, und jetzt auf einmal soll das nicht mehr gut genug sein! Der Schmiedbauer war zwölf, Jahre Bürgermeister gewesen; da hätte nie das Bezirksamt am Armenhaus was beanstandet und sich nie in Sachen gemischt, die es nichts angmgen. Das käme nur davon, weil der Bürgermeister sich mit den hohen Herren vorn Bezirksamt nicht zu reden traute. Denen müßte man nur den Brotkorb höher hängen, dann wären für nicht so frech. Und bas mit der Feuerspritze wäre akkurat ebenso. Wenn's am Bezirksamt durchaus eine wollen, dann sollen sie's auch bezahlen.
Der Schulzenbauer ballte in den Taschen die Fäuste vor Wut. Das war zum ersten Mal, daß die Bauern so offen gegen ihn auftraten. Er hatte doch stets nur das Wohl des Dorfes im Auge, niemals einen eigenen Vorteil. Und allen, die da schrien, hatte er schon Gutes getan, manchem aus bitterer Not geholfen, daß sie wieder emporkamen und nun bei den Gemeindeversammlungen als ehrbare Bürger Stimme und Recht hatten/ Verächtlich {(reiften seine Blicke über die erregten Ge-’ stchier. Gerade die am ärgsten schrien, hatten die we- nigfte Ursache dazu, weil sie die Lasten der Gemeinde nicht zu fühlen bekamen, denn ihre geringe Steuer befreite sie auch von den Umlagen.
Eben rief der lange Heiner, krebsrot im Gesicht, der andern, die an seinem Tisch saßen, zu: „So g'scheit is doch jeder, daß ich mir von Fremd'n nix in meiner War' d'reinred'n z’lasf'n brauch', potzdunnerkeil! Die soll'» ner komme, die vom Bezirksamt; wir woll'n ihnen fd)o; a Antwort geb’n!" Es war noch keine zwei Monate her, da wollte der Gerichtsvollzieher dem Heiner wegen zwanzig Mark feine Geis pfänden. Damals kam er zum Schulzenhof gelaufen und jammerte, bis der Schulzenbauer half. Wenn er morgen die Gelder, die er bem Heiner gegeben hatte, zurückoerlangte, bann würden ihm die Sprüche schnell vergehen. Aber nein, das sollte der. lange Heiner nicht denken, daß er den Schulzenbauern ärgern konnte. Er hatte das Hin- und Herschreien überhaupt satt. Mochten sie abstimmen; das Bezirksamt würde die störrischen Köpfe schon zu beugen wisse«.
Gu^etzung folgt.) J