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Der landwirtschaftliche Hufbau im zerstörten Ror-franLreich.

Von hohem Interesse auch für Deutschland sind dis nachftsherÄen Angaben über die Landwirtschaft der zer­störten Grbiirte, die wir dem Bericht des Deputier­ten Dariac in der Finanzkommission der französi­schen Kammer entnehmen. Sie sind enthalten im Generalbericht zum Etat des französischen Landwirt- schastsministermms für 1922:

Die Landwirtschaft in den zerstörten Gebieten hak fast wieder den Stand vor dem Kriegs erreicht. Don 1900 209 Hektar sind bereits 1646 725 Hektar nivelliert und wieder unter Kulmr genommen. Die noch nicht anbaufähige sogenannte rote Zone" umfaßt nur noch 70 000 Hektar und te*

13. Das mittlere und höhere Schulwesen muß in seiner Bedeutung für die berufliche und wissen- schaftliche Bildung erhalten bleiben Reformen dürfen nicht auf eine äußerliche Gleichmacherei hmauslaufen, vielmehr ist den vielgestaltigen Erfordernissen des prak­tischen und wissenschaftlichen Lebens Rechnung zu tea- gen. Auch auf die landschaftliche Eigenart ist Rücksicht zu nehmen. , ,

14. Die Mädchenerziehung bedarf besonder« Pflege u. a. durch vermehrte Bildungsgelegenhehnen, die sich auf der Volksschule aufbauen. Der Frau ist bestimmender Einfluß auf ihre Gestaltung einzuraumen. Die allgemeine Durchführung der Gemeinschaftserzieh­ung der Geschlechter ist aus psychologischen, erziehlichen und sittlichen Gründen abzulehnen.

15. Der Berufserziehung beider Geschlechter muß durch planmäßige Berufsberatung und zeitgemäße Aus­gestaltung der landwirtschafüichen, gewerblichen, kauf­männischen und hauswirtschaftlichen Fortbildungs- und Fachschulen steigende Sorgfalt zugewandt werden.

16. Der Errichtung von Privatschulen gebührt vollste Freiheit. Die durch den Willen der Erziehungs. berechtigten geforderten Privatschulen sind ohne Seern, trächtigung ihrer Selbständigkeit als Ergänzung mrd Bereicherung des öffentlichen Bildungswesen aus offen!- lichen Mitteln ausreichend zu unterstützen.

17. Die Lehrerbildung fft umzugestalten mit dem Ziel der wisienschaftlich-pädagogffchen Vertiefung und der lebensvollen Erfassung des deutschen Volks- tums. Die rechtliche, wirffchaftliche und soziale Sicher, stellung der Lehrer und Lehrerinnen ist eine Vorbedin­gung für das Gedeihen der Schule.

18. Die Universitäten und die übrigen Hoch­schulen müssen als Forschungsstätten und führende Un. terrichtseinrichtungen erhalten und gepflegt werden. Von großer Bedeutung ist die Ergänzung des akademischen Lehrkörpers durch wissenschaftlich hochstehende Kräfte. Die christliche Weltanschauung verlangt bei ihrer ent- scheidenden Bedeutung für das deutsche Kulturleben eine angemessene Vertretung. Den Lehrkörpern der Hoch, schulen und ihrer Fakultäten, sowie der Studentenschaft ist der Selbstverwaltungsgedanke zu bewahren.

19. Der Notlage der deutschen Wisienschaft ist durch öffenüiche Aufwendungen für die wissenschaftlichen For. schungsinstitute und ihren akademischen Nachwuchs für die Drucklegung und Anschaffung fachwissenschaftlicher Werke zu steuern. Mittellose Studierende müßen durch Erwerbsvermittelung unterstützt werden.. Die Ange- hörigen der freien Berufe, die durch die veränderten Wirtschaftsverhältnisse gelitten haben, verdienen als kulturschöpferische Kräfte Anteil an allen Hilfsmaßnah.

20. Das freie Volksbildungswefen be- anfprucht tatkräftige Unterstützung. Von aller behdrd. lichen Bevormundung und Gleichmacherei ist abzusehen; vielmehr ist die freie Entfaltung der Volkskräfte und die Volksbildungsarbeit der religiösen und kulturellen Vereinigungen zu fördern.

21. Die mit öffentlichen Mitteln bedachten Theater, Galerien und ähnlichen Kulturstätten müssen sich in erster Linie der Pflege volkstümlicher Kunst widmen. Sie haben die hohe Aufgabe, der Volkskultur zu dienen und nicht dem Luxusbedürfnis einer kleinen Schicht. Das Theaterwesen ist reichsgesetzlich zu regeln.

22. Unbeschadet der Würdigung des K i n e m a t o- graphen als Belehrungs- und Unterhaltungsmittel ist den schweren sittlichen und kulturellen Gefahren des öffentlichen Kinotheaters durch entschiedene Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung zu begegnen.

23. Eine leistungsfähige, ihrer Verantwortung be­wußte Presse ist für die Volksaufklärung und Volks­erziehung unentbehrlich. Die dazu erforderliche Freiheit und Unabhängigkeit muß ihr nach jeder Richtung hm sichergestellt werden. Die Partei fft bestrebt, die Zen. trumspresse geistig und materiell nach Kräften zu un- tcrftü^cn.

24. Weitgehende Förderung gebührt den Pftegestät- ten und den Werbemitteln der deuffchen Kultur in den besetzten Gebieten und im Ausland.

Diese aus schwerster Dolksnot nach Wellkrieg und Umsturz erwachsenen Richtlinien der Deuffchen Zen- trumspartei wollen dem Aufbau des deutschen Vater­landes dienen und das deutsche Volk im Geiste des Christentums und der Hingabe an das Gemeinwohl einer besseren Zukunft entgegenführen.

M 22»

Samstag, 28. Januar 1922.

Fuldaer ZeiLuue

Uommunal-Politib.

Don Dr. Herschel, M. d. R.

Das Gcmeinteprogramm des Zentrums har im ,f,n aeft dcr kommunaipolitifchen Schriften, d>« in na;ofer Folg: erscheinen, eine eingehende Behand- erfahren. Nun bringt dos zweite eine klare und effchöpfMde Darlegung seiner praktischen Verwirk. F^una durch das dazu berufene Organ: Die Fraktlon. ^Verfasser, Dr. Heinen, ist als Generalsekretär tl kommMaipoliffchen Vereinigung für diese dauernd lckiriftstellerisch und organisatorisch tätig. Er besitzt die Usahrung und Sachkunde, um das nicht einfache, so ^Unordentlich wichtige Thema von allen Seiten aus fruch br.ngend zu behandeln. (Die Fraktion" von Dr. Reinhold 5)einLn. Kommunal-Schristm-Deiiag, O. m. d. H. Köln, Preis 3 Mark).

Das im ansprechenden frühcren Gewände der Kom- pmnalpolitischen Blätter erschienene Heft stellt und be- ürttoortr** die drei Fragen: 1. Weshalb brauchen wir Zemrumssraklwnen? 2. Wie soll die Fraktion arbeiten? Z. Wie sollen die Fraktionen Zusammenwirken? Die Hauptgedanken sind etwa:

Der Zusammenschluß unserer Vertreter in feder Ge. tnehtf» und in allen sonstigen Selbstverrvaltungskörpern ist schon grundsätzlich erforderlich. Wir brauchen Frak­tionen zur Urterbrückung von Stan-Mgensatzen und zur Bel-itiaung bloßer Int eresten wirtschaft, die bei Ein- zelmveit näherliegt. Die Verantwortung des Zew trums hat sich auch in den Kommunen erhöht, auch dort hat es nun fein eigenes festes Programm. Für die Bildung von Fraktionen spricht die jahrzehntelange Er­fahrung in den großen Parlamenten. Daneben treten praktische Erwägungen. Durch Meinungsaustausch, durch gemeinsame Erwägung altes Für und Wider bei den einzelnen Vorlagen tritt bald eine Vertiefung der kommunalen Bildung ein. Für erfolgreiche Lösung von Personalfragen ist solche Geschlossenheit selbstverständ­liches Erfordernis. Alle anderen Parteien bilden Frak- fronen in der Gemeinde. Wie könnte da das Zentrum

Auiückstehen?

Zu gedeihlicher Arbeit nach innen und außen braucht die einzelne Fraktion eine Sitzung, (für die Musterbeispiele gegeben werden), angemessene Beiträge, ten Bezug der Kommunalpolitischm Matter für alle Mftglteder und eine größere Fraktion wohl auch ein Archiv, das wichtige Beschlüsse und Vorgänge sammelt. Eine kleinere kann es durch Ausschnitte aus den Kom- nmnalpolitischen Blättern, dis doppelt von der Fraktion gehalten werden mögen, ersetzen. Zur Anstellung eines kigsiren Fraklionsfekvftärs (wie in Köln! werden wohl nur die wenigsten Fraktionen in der Lage sein. Da wird der ehrenamtliche Schrisfführer den Briefwechsel und die Anlage des Archivs sich angelegen fein lassen müssen.

Der Schwerpunkt in der gesamt«, Arbeit liegt i n den Fraktionssitzungen, ©te haben die Vorlagen durch'uberatsn. Perfonalfrcmem zu erledigen und dte Mitglieder taktffch und kommunal zu schulen. Dieses KavftÄ gehört zu den wichtigsten und besten des Heftes. Es läßt allem desien Anschaffung dringend ratsam erscheinen. Jntereffant sind darin namentlich die Anregungen über die Heranbildung von Spezialisten und die Ausführung über das geschlossene Auf­treten der Fraktion in der Gemeindeversammlung. Die Frage des Fraktionszwanges wird bekanntlich ver- schieden beantwortet, wie tute Dortmunder Tagung er­neut bewiesen hat. Nach unserer Auffassung fft sie in grundsätzlichen Fragen mrd bei Wahlen selbstverständlich.

Sehr beachtlich und lehrreich ist ferner, was Dr. HÄren über d i e Arbeit im Plenum, über dos Verhältnis ter Fraktion zu den anderen Parteien und zur Verwaltung, zu ihren Wählern und Mm Nachwuchs der. Fraktion sagt. Das gedeihliche Zusammenarteften mit der örtlichen Parteileitung, die Frage der Kandida­tenausstellung, die Pflichten des einmal Gewählten, alles das ist eingehend und mit großer Sachkenmnis «örtert. Es bringt auch dem, der schon lange in kom­munaler Arbeit sicht, manches Neue.

An dritter Stelle ist dann dargelegt, daß aud) die Fraktionen ihre MeiMngen und Erfahrungen austau- sch^n" .sollen. Die Notwendigkeit' unsererKommmial- politischen Vereinigung" springt in die Augen. Ueberall. wo es noch nicht geschehen ist, sollten Ne Fraktionen ihr beitreten. Dabei muß gegenüber ci<(fad}er Unklarheit im Lande noch ausdrücklich betont werden, daß der Bei­tritt alle Mitglieder der Fraktion zum Beizuge der Kommunalpalitffchen Blätter" verpflichtet. Dafür er­halten sie auch reiche Anregung in diesen. Ebenso aber bringt der Anschluß an dieKomnnmalpoliffsche Vereini­gung" die unentgeltliche Ratserteiluna in alten einscklä- yrgen. oft schr schwierigen Fragen. Dazu trift der Vor- teil einer zuverlässigen Stellenvermittlung. Ohne den Zu-

sammenschluß der Fraktionen hätten wir keine Gelegen­heit zu Tagungen, wie 1921 in Esftn und 1922 in Dortmund. Auch die DerständiMng mit unseren Par­lamentariern wäre nicht so leicht durchführbar töte jetzt, wo sie von einer Spitzenorganisation aus erfolgt.

Im knappen Rahmen einer Besprechung kann hier der Inhalt tes wertvollen Heftes nur kurz angebeutet werden. Es muß eben gelesen werden, wmn man Vorteil daraus ziehen will. Jeder, der rm kommunalen Leden steht als Beamter oder Volksvertreter, jeder, der den Zentrmnsgedanken im Lande verbreitet, jeder, der gar eine Fraktion gründen ober leiten soll, wird es mit hohem Nutzen lesen. Es ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben. Deshalb wirkt es so frisch und bringt es soviel Anregung. Möchte ihm wefteste Ver­breitung beschieüm sein. Ich bitte alte Kommunalver- treter dringend, es sich anzuschafsen und es in unseren Kreisen, aber auch hierüber hinaus weilcrzuempfehlLn. Wir fördern damit das Zentrum und seine hohen Ziele auch in der Gemeind'.

Die Reichsbank.

Bei ter Erörterung ter Bedingungen, dir Deuffch- land bei einer Neuordnung der Reparationsverps'.ich- tungen auf erlegt werden sollen, spielt auch die För­derung der Loslösung der Reichsbank vom Staat eine Rolle.

In Anbetracht dieser Frage ist es von Interesse, ein­mal die Bldoutung und Verfassung ter Reichsbank zu untersuchen. Denn was ist die Reichsbank, ein staat­liches o der priva.es Unternehmen? Die wenigsten werten wissen, daß die Reichsbank eine p r i o a t e A k - tiengesellschaft mit 180 Millionen Mark Ak- tienkapital ist. Freilich steht sie unter staatlicher Auf­sicht. Im Bankgffetz von 1875 heißt es:Unter dem NameReichsbank" wird eine unter ter Aufsicht und Leitung tes Reiches stehende Bank errichtet, welche die Eigenschaft einer juristischen Person besitzt u.d die Ausgabe hat, den Geldumlauf im gefönten Reichsgebiet zu regeln. Ne Zahlungsausgleichungen zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren Kapitals zu sor­gen." Die Reichsbank hat das Recht, nach dem Be­dürfnis des Vuckchrs Banknoten auszugeben. Sie fft die Zentral Notenbank des Reiches, neben ihr haben, freilich im sehr beschränkten Umfange, die Bayerische Notenbank. Ne Sächsische Dank, die Württenckeig'iche und die Badische Lain das Recht, Noten auszugeben. Selbstverständlich unterliegt die Notenausgabe gewissen Bedingungen. Ueber die Deckung ter Noten bestehen gesetzliche Vorschriften.

Daneben fft die Reichsbank verpflichtet, für Rech­nung tes Reiche Zahlungen anzunehmen und bis zur Höhe des Reichsouthabens zu leisten. Aus dieser Son­derstellung der Reichsbank ergibt sich die Notwendigkeit, die übrigen Geschäfte der Reichsbank zu beschränken und gesetzlich festzulegen. Das Reich übt über die Reichsbank feine Aufsicht durch das Bankkuratorium aus, das dem Reichskanzler als Vorsitzenden, einem vom Reichspräsidenten «nannten Mitglied und vier vom Reichsrat ernannten Mitgliedern besteht. Die Lei­tung ter Reichsbank hat der Reichskanzler und unter ihm das Reichstankdirektorium, die verwaltende mri> ausführende Behörde, welche Ne Reichsbank auch nach außen vertritt. Dos Reichsbankdirctftorrum besteht aas einem Präsidenten, einem Vizepräsidenterk und aus zur- seit 10 Reichsbankdirektovm, die auf Vorschlag des Bun- tesrates vom Kaiser^ bzw. auf Vorschlag tes Reichs- rates vom Reichspräsidenten auf Lebenszeit ernannt morden sind. Das Kapital ter Reichsbank beträgt 180 Millionen Mark und befindet sich in Prioathänten. Die privaten Anteilseigner üben Ne ihnen zuftebende De- telligung an ter Verwaltung der Reichsdank durch eine alljährlich in Berlin im März stattfindende General­versammlung und einem aus denen Mitte gewählten Zcntralausschuß aus, ter aus 15 Mitgliedern besteht und sich mindestens einmal monatlich unter dem Vor­sitz des Präsidenten der Reichsbank versammelt. Präsi­dent der Reichsbank ist zurzeit! Dr. H a v e n ft e t n, Vizepräsident Dr. v. Glasenapp. 2m Zentralaus­schuß der Reichsbank sitzen außer besonderen Vertretern der Großbanken, aber auch Vertreter der Gewerkschaf­ten, ter Genossenschaft,rn und ter Sparkassen.

Der Wunsch nach einer Loslösung ter Reichsbank von der Reichsrrgterung «klärt sich daraus, daß Ne Franzosen fürchten, daß die deutsche Reichsbank ein allzuwillfähriges Mittel ter deuffchen Staatspolitik gewesen fft. Man glaubt, Ne Reichsbank habe dem Reichs zu weitgehende Vorschüsse geleistet und dte No­tenpresse zu viel in Bewegung gefetzt, und man ver­weist auf die Zerftru-lnotenbanken ter Entente. Dir Bank von England und Ne Bank von Frankreich sind ebenfalls private AktiengescAschaftien, die vom SDat das Notcnprivilrg erhalten haben. Auch hier wird eine Kontrolle von fetten tes Staates aus-geübt, freilich, be­

sonders in England, ist die Kontrolle nicht so uxit» gehend und ter Einfluß des Staates nicht so groß wie in Deutschand. , . .

Ucbrigens beabsichtigt die Rvtchsregterung gerade jetzt eine Aenderung tes Bankgesetzes vcrzunehmen. Das Geld der Reichsbank ungesähr 1 Milliarde Eoldmark wurde bisher immer nur als zum Bestand ter Reichsbank gehörig cuMfehen, wenn es au ch tat- sächlich in den Kassen der Reichsbank iaaertc. Nun stößt jedoch die Beschaffung von aus­ländischen Zahlungsmitteln, den sog. Devisen, die zur Erfüllung infcrcr' Reparationspslickten unbedingt not­wendig sind, auf Schwierigkeiten. Die Reichsregiermig Hai daher dem Reichstag ein Gesetz vorgelegt, nach dem auch das Geld noch zum Bestand der Reichsbank ge­hörig betrachtet werden soll, trenn es vorübergehend bei einer fremden Zentralnotenbank nietergelegt wird.

Selbstverständlich soll damit das Md nicht in ten Besitz tes Auslandes kommen, sondern nur als Pfand für die Inanspruchnahme von Kredit, ten wir so not­wendig brauchen, Neuen.

Ae m «MW der WttWWM.

Dokswohifahrt und Kuline.

1. Die staatlichen und gemeindlichen Wohlfahrtsftcl- len sind planvoll auszubauen. Sie sollen Hand in Hand mit der privaten, genosienschaftlichen und kirchlichen Liebestätigkeit arbeiten. Die Wohlfahrtspflege muß auf Verhütung und Vorbeugung eingestellt fein. In dieser Richtung ist vor allem die Armenpflege umzugestalten.

2. Der Wohnungsnot muß durch soziale Vo- denpolitik, durch Kampf gegen die Spekulatton, durch finanzielle Beihilfe zum Wohnungsbau, durch Anregung und Ermöglichung der privaten Bautätigkelt gesteuert werden. Die Wohnungsfürsorge ist gesetzlich zu regeln.

3. Die Ansiedlung in ländlichen Gegenden ist zu begünstigen, die Landflucht einzudämmen. Zu die­sem Endzweck muß das auch in der Wohlfahrts- und Kulturpflege besonders berücksichtigt werden Zur For- derung innerer Kolonisation und Errichtung ländlicher Wohnbauten ist ein angemessener Anteil der staallich bewilligten Ueberteuerungszuschläge dem flachen Lande zu überweisen.

4. Im Mittelpunkte einer zielbewußten Dolkswohl- fahrtspflege stehen Familie und Kind. Den kin­derreichen Familien gebührt weitgehende Bevorzugung und Fürsorge. Alle gesunden Bestrebungen auf dem Gebiete des Säuglings- und Mutterfchutzes, der Kin­der- und Jugendfürsorge sind zu unterstützen.

5. Die Erhaltung der Volkskraft verlangt wirksame gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhütung und Be­kämpfung aller Lolkskrcmkheiten.

6. Iugendschutz und Jugendpflege sind im Zusammenwirken von Staat und Kirche, von Gemein­den und Vereinen weiter zu entwickeln. Die körperliche Ertüchtigung ist zu fördern. Vor allem muß die Jugend gegen sittliche Verführung und gegen Schmutz und Schund in der Oeffentlichkeit durch scharfe Handhabung und durch Ergänzung der Gesetze geschützt werden.

7. Die Erziehungs- und Bilbungsan- stalten aller Art müssen auch bei den jetzigen be­schränkten Mitteln des Gemeinwesens weitblickende Für- derung erfahren. Ernsthaften Reformverfuchen ist freie (Entfaltung und Unterstützung zu gewähren. Die Ver­bindung zwischen Elternhaus und Schule ist durch zweckentsprechende Einrichtungen, Beiräte, Schulkommis- sionen und bergt herzustellen und fruchtbar zu machen.

8. Das deutsche Schulwesen muß dem Her­anwachsenden Geschlecht die feste Grundlage für eine Lebensführung im Sinne des christlichen und deuffchen Bildungsideals geben. Im Dienste von Staat, Kirche und Familie hat die Schule der Jugend einen starken sittlichen Charakter und die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für Beruf und Leben zu vermitteln Im Mittelpunkte von Erziehung und Unterricht müßen Re­ligion und Vaterland ftehen.

9. Der Bekenntnisschule müßen Gesetzgebung und Verwaltung in weitherziger Anwendung der Reichs- verfaßung Raum zur Entwicklung schaffen. Die ton» feßionelle Vorbildung der Lehrkräfte ist ihre unentbehr­liche Voraussetzung, die enffprechende Schulaufsicht ihre notwendige Ergänzung. Schulbücher und Schulbüche­reien dürfen in keiner Schule das religiöse und sittliche Empfinden der Jugend verletzen: in der konfeßionellen Schule müßen sie auf die Pflege des Bekenntnisses Rück- sicht nehmen.

10. Die Volksschule, die den Grund zur deut­schen Volksbildung legt, ist in erster Linie zu pflegen und auszubauen, damit sie nach jeder Richtung hin hoch­wertige Leistungen erzielen kann.

11. Für den Ausstieg begabter Kinder aus min­derbemittelten Familien in die mittleren und höheren Schulen sind aus öffentlichen Mitteln Beihilfen bereit« zustellen. Die llebergangsmöglidjteiten von einer Schul- art zur anderen sollen vermehrt werden.

12. Die Erziehungsbedürfniße der schwachbegabten, körperlich oder geisttg zurückgebliebenen oder abgearteten Kinder sind sorgsam zu befriedigen. Die allgemeine Schulgesundheitspslege und soziale Schulkinderpslege muß weiter entwickelt werden.

Druck ber F-nldaer Tictienvrnckerei in Futd»

Unpolitische Zeitkäufe.

Von Fritz Nienkemper.

Berlin, 25. Januar 1922.

Bas ist der Tod? #

Wenn man ihn als den Würger und Vernichter des Lebens betrachtet, so erscheint er als der grau- fomfte Despot auf Erden, ter keine Schonung kennt und keine Rücksicht auf Name und Stand, der mit derselben kalten Hand den Tagelöhner aus der verzweifelten Familie reißt und den Träger ter erhabensten Würde aus der entsetzten Herde von Hunderten von Millionen.

Aber betrachtet einer den Tod als ten Erlöser aus dem Jammertal, als den Bahnbrecher und Einführer Zum ewigen Leben, dann verschwindet sein grausiges Gesicht. Es bleibt her Abschieds­schmerz, wegen der vorläufigen Trennung, aber daneben die Hoffnung auf Wiedersehen und die Gewißheit, daß der Gefallene den Lohn findet für feine Treue bis zum Erdentote.

Von den Stellvertretern Christi gitt dasselbe wie von dem göttlichen Herrn der Kirche: sie müssen sterben, um in die Herrlichkeit einzugehen. Kein Ostern ohne Karfreitag.

_ ^is geängstigten Hinterbliebenen fragen frei« sich: Warum mußte dieser treueste Hirt so früh- Mitig,^ so plötzlich uns entrissen werden? Bei allen Schicksalsschlagen möchten wir das Warum und Wozu ergrünten, aber wir kommen nicht bis zum Grunde des Geheimnisses, weil Gottes Gedanken weit hinausgehen über dis menschliche Denkkraft. Da hilft kein Fragen und kein Zweifeln. Der Herr hat ihn gegeben, der Herr hat ihn genommen, ter Herr weiß, was recht iff, und ter Herr tut, was Sut ist.

Danken und hoffen, das ist die ge­bührende Totenfeier der Christenheit.

Schon viermal habe ich den Heimgang eines Papstes erlebt und jedesmal die tiefe Erschütterung aller katholischen Herzen zitternd mitgefühlt. Dies­mal war die Teilnahme derjenigen, die außerhalb

der katholischen Kirche stehen, allgemeiner und wär­mer als sonst. Auch ein Zeichen dafür, daß die Weltgelttmg des Apostolischen Stuhles sich gehoben hat in einer Zeit, wo so viel irdische Herrlichkeit in Scherben ging, und daß der verewigte Papst in seinem weisen Walten und liebevollen Wirken auch widerstrebende Herzen gewonnen hat.

Jeder Papst wird zu dem gleichen dreifachen Amt als oberster Lehrer, Priester und Hirte be­rufen. Die Ausübung dieses erhabenen Berufes erhält aber ihre besondere Schattterung durch Ne jeweiligen Zeitverhältnisss und durch die persön­liche Eigenart des Inhabers. Wenn wir die drei letzten Pontifikate vergleichen, so kann man sagen: Unter Leo XIII. stand bas Lehramt im Vorder­grund, wie seine zahlreichen herrlichen Rundschrei­ben beweisen. Pius X. zeigte sich vor allem als ter Hohepriester nach der Ordnung Melchisedek im Geheimnis des neuen Bundes, so daß er mit Recht ten Ehrentitel des eucharistischen Papstes erhielt. BeneNkt XV. trat im Jahre 1914 sein Amt an, als Ne Schrecken des Krieges über der Welt zusammenschlugen und das Schifflein Petri auf den Wogen schwankte wie die Arche Noe auf der modernen Sintflut. Er mußte sich mit höchster Kraft dem Hirtenamt widmen, und er tat es mit wunderbarer Fähigkeit, weltklug im edelsten Sinne des Wortes und zugleich im echtesten Christns- geist als der gute Hirt, ter auch dem verirrten und kranken Schäflein nachgeht und hilft.

Die Weltgeschichte wird es dereinst als ein wah­res Meisterwerk verherrlichen, wie Benedikt XV. in diesen Jahren der Völkerzerfleischung und des Umsturzes sich als kluger SB e r m 1111 e r, als treuer Friedenshort und als Wohltäter der ganzen leidenden Menschheit bewährt hat.

Der Oberhirt der Christenheit, die in zwei Kampf­gruppen gespaltet war, muhte Ne Unparteilichkeit innehallen, und das war schon eine sehr schwere Aufgabe. Jede ©rappe feiner Herde hat ihr er­regtes Selbstbewußtsein und , ihre hochgespannten Ansprüche. Wenn der Papst über Schuld und Rocht ein eiliges Urteil gefällt hätte, würde er

nichts Gutes erreicht, aber wahrscheinlich in den erhitzten Köpfen ter einen Seite ein verhängnis­volles Aergernis und Verderben herbeigrführt ha­ben. Auch bei feiner vorsichtigen Haltung kamen hier und da aus der einen oder anderen Grupps nörgelnde Stimmen, die über Begünstigung der anderen Seite klagen wollten. Aber das blieben vereinzelte und vorübergehende Aufwallungen überspannter Gefühle. Schließlich war auf beiden Seiten die Erkenntnis durchaedrungen, daß der Papst sich als gerechter Vater für alle erwiesen und die Unparteilichkeit musterhaft durchgeführt hat, trotz aller Verlockungen. Jetzt sind die Botschafter und Gesandten der streitenden Mächte in einer früher nie gesehenen Zahl um den Vatikan ver­sammelt, dessen Würde und moralische Macht wäh­rend des Krieges wachsende Anerkennung gefun­den hat.

Als Friedensfürst bewährte sich Bene­dikt XV. in stetigen Ermahnungen und Ratschlä­gen: im Jahre 1917, als der Augenblick geeignet erschien, sogar durch Vorlegung eines wohlformu­lierten FriÄensplanes. Der Plan fand leider auf unserer Seite nicht die richtige Unterstützung und auf der Gegenseite den Widerstand der siegessiche­ren Mächte. Wieviel Unheil wäre der Welt er­spart geblieben, wenn sie den päpftlicten Rettungs­anker ergriffen hättet Ist nun die Friedensarbeit des Verewigten gescheitert? Nur vorläufig. Denn zu dem erlöfenben Gedanken des Papstes von dem versöhnenden Ausgleich und der Verbrüderung der Völker kehrt die Welt jetzt nach vielen bitteren Er­fahrungen ftirück, und der Nachfolger wird hoffent­lich den wahren Frieden begrüßen können, zu dem Benedikt XV. vorgearbeitet hat.

Das Schönste aber ist die Liebestäti gkeit des verewigten Papstes. Eine ganze große Spalte der Zeitung würde nicht cmsreichen, um auch nur kurz aufzuzählen, was alles DensNkt XV. ange­regt und getan hat, um das Elend der Well in diesen Schicksals fahren zu lindern.

Sieben Werke der leidlichen Barmherzigkeit zähll der Katechismus auf: 1. die Hungrigen spei­

sen; 2. die Durstigen tränken; 3. die Nackten be­kleiden. Schon für diese drei Zwecke hat der Papst fortgesetzt gewirkt, noch in den letzten Wochen seiner Amtsführung durch die reichen Zuwendungen für die unterernährten und notleidenden Kinder vor allem in Dsuffchland. Es heißt dann weiter: 4. die Fremden beherbergen; 5. die Gefangenen erlösen; 6. Ne Kranken besuchen; 7. die Toten begraben. Als wir Neses Stück des Katechismus lernten, schien es uns, als ob für solche Zwecke schon Ne öffentlichen Einrichtungen mit Gasthäusern Rechts­pflege, Krankenhäusern und Friedhöfen vorgesorgt hätten. Aber weich' em großes Feld der Betätt- gung fand der Vater der Christenheit noch auf diesem Gebiete! Die Siebe macht erfinderisch, sagt Paulus. Benedikt XV. fand immer neue Mittel und Wege, um für die Erlösung von Kriegs- und Zivilgefangenen, für Ne Unterbringung von Ver­wundeten und Kranken in neutralen Ländern, für die Bestattung der Gefallenen zu wirken. Mele Tausende verdanken ihm die Befreiung und Ge­nesung, Millionen von Angehörigen die Erlösung ans Angst und Kummer.

Don seiner Wirksamkeit gilt vollauf das Wort: er ging vorüber in Wohltun. Er hat nicht bloß die "Liebe gepredigt, sondern er hat sie rastlos, opferwillig und mit großartigen Erfolgen betätigt. Dadurch hat er auch harte Herzen erweicht und gewonnen.

Will man den drei letzten Päpsten einen Apostel als Muster und Vorbild an die Seite stellen, so möchte ich Leo XIII. als den Paulus der Neu­zeit, Pius X. als Petrus II. bezeichnen und Bene­dikt XV. als den modernen Evangelisten Johan­nes, testen Wahlspruch war: Meine Kindlein, liebet euch untereinander!

Wenn die Welt durch das Wort und das Bei­spiel des Verewigten sich zu Liebe führen läßt, dann wird auch ter wahre Weltfrieden auf dem Grabe des wohltätigen Papstes aufblühen. Ge­segnet war sein Name, Segen war seün Wrkon, gesegnet wird seine Erbschaft