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Donnerstag, 29. Dezember 192L

, *

M. i

Druck der Fuldaer Aetieudruckerei iu Fulda

aus dem Nachbargebiet.

1 * Lad Orb. Am Mittwoch, dem Feste der an-

schuSdigen Kinder, ist der große Reisetag für die Oberinnen der Ordensniederlaffungen der barmherzigen Schwestern, die auf Grund des neuen kirchlichen Rechts, buches, wonach Hausobere m Ordenshäufcrn in dem­selben Hause nicht über sechs Oahre im Amte bleiben dürfen, versetzt worden sind. So muß an diesem Tage die Oberin des hiesigen HofMüs, Schwester Pia Lambert von hier scheiden. In den 20 Jahren ihres Hierseins hat sie eine reiche Wirksamkeit entfaltet. Air ist es besonders zu verdanken, daß das Kurhaus St. Elifabech sich eines so guten Rufes erfreute, do chr schon in früheren Jahren die Sorge für die Kurgäste cmoer- traat war. In der Winterszeit richtete sie dann für die Order schulentlassene Jugend eine Strickschule und später eine Nähschute ein. Mitten im Kriege, nach dem Tode der Oberin Athanasia wurde ihr die Leitung des Hau­ses anoertraut. In solch schwierigen Zeiten, zumal im Hospital auch ein Lazarett eingerichtet worden war, konnte ihre Tatkraft und Energie dem Hause nur zum Segen sein. Ms Operationsschwester und als Leiterin des großen Hauses wußte sie zuzugreifen und für alle Insassen gut zu sorgen. Die Soldatenzeit hatte zwar dein Haus manche Schäden verursacht, aber bald war unter ihrer Obsorge nach der Aufhebung des Lazaretts das Haus wiederkurgemöß" hergerichtet; oft legten die Schwestern selbst Hainü cm, griffen sogar zum Pinsel und machten die Anftreicherarbeüen teilweise selbst. Im letzten Herbst gab es nun wieder neue Arbeit. Das Kuratorium des Hauses das Hospital ist eine Stif­tung des bayerifchM Königs Ludwig und unterfteht als solche der Verwaltung eines Kuratoriums, das sich aus dem Bürgermeister, einem Magiftratsmitglied und dem Stadtpfarmr zufamMMfetzt taufte im vergan­genen Sommer das Hotel Kaiser Friedrich; nun galt es dieses Haus bis zur Saffon 1922 als neues Kur­haus St. Elifabech gut herzurichten und die freiwerden­den Zimmer als Krankenzimmer einzurichten. Doch neben diesen besonderen Aufgaben lastete noch die tag- liehe Sorge für ein so großes Haus auf chr mit so oer- fchtedenartig-sn Insassen, deren Zahl im Durchschnitt 70, zur Zeit des Lazarettes oder der Kur über 100 beträgt. Neben den Kurgästen nimmt das Haus auch Kranke auf, ferner Leute, die sich einkaufan, Ortsarm«, die arbeitsunfähig oder nur halb arbeitsfWg fmd, sowie auch Geistesschwache; dabei besteht eine größere ©arten« und Landwirtschaft mit entsprechend großem Vichstand mit dem notwendigen Arbeitspersonal. Allen diesen .Aufgaben brachte sie das rechte Verständnis entgegen, allem im Hause gatt ihre treue Muttersorge; ebenso war sie auch ihren 11 Mitschwestern kluge Beraterin und Führerm. So ist ihr denn in Anerkennung ihrer Tatkraft und Tüchtigkeit von ihrenObenr noch ein grö­ßerer Wirkungskreis zugewiesm worden, indem sie als Oberin mit der Lettung des Iosephsheim in Fulda betraut mürbe. Wenn wir auch wegen dieser Anerkennung uns freuen, so müssen wir doch anderer - stits sehr bedauern, eine so umsichtige, mit allen Ver­hältnissen vertraute Oberin scheiden zu sehen. Möge Gottes Segen auch dort ihr Wirken begleiten vielen Hunderten von Menschen zum Heil und Gott zur Ehre!

Aus Waldeck. Es ist seit alter Zeit bekannt, daß die auf dem Cderkopf entspringende, in die Fulda mündende Eder goldhaltigen Sand führt. Etwas Gold wurde immer gewonnen, doch war ein lohnender Betrieb ausgeschlossen. Mm ist vor fünf Jahren die Edertalsperre angelegt. In dem Staubecken läßt das Flüßchen den Sand nun in früher nicht ge­kannten Mengen niedersinken. Da infolge des langen Regenmangels der Staufen an vielen Stellen trocken gelegt ist, hat man die Ablagerungen untersucht und gesunden, daß sie so viel Gold enthalten, daß ein mo. derner Wäschereibetrieb sich lohnen würde. Es besteht die Absicht, den Sand auszubaggern und zu waschen. Die Beteiligten hoffen, daß der Betrieb sich reichlich lohnen und eine Ausbeute von Millionen brin­gen wird. Wir möchten wünschen, daß die Erwar­tungen sich erfüllen; die Stärkung des zusammenge- schmokzenen Goldschatzes unserer Reichsbank wäre jedenfalls zu begrüßen.

< Reue Bücher.

Die stille Beteiligung an kaufmännischen Unternehmen von Dr. jur. H W. Zimmer. Preis 3 Mk. 1921. Verlagsbuchhandlung H. A. P i e r e r - Altenburg S.-A. Eine Schrift für den Kaufmann, der der Kapitalnot in einfacher Weise Abhilfe schaffen will, vor allem aber für den Kapitalbesitzer und Kapitalrentner, der sich bet der maßlosen Verteuerung der Lebenshal-

Die Iagd nach dem Glücke.

i Erzählung von Fritz Ritzel.

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Mit einem Gefühle, als wäre ihm eine Last vom Herzen genommen, sah ihm Herr Albrecht Hohenfels nach. Der Mann, der da von ihm gegangen war, den er sein ganzes Leben lang geflisientlich übersehen hatte, weil es bei seiner Familie zur Ueberlteferung gewor­den, mit den Bewohnern des Nachbarhauses fremd zu bleiben, war ihm in dieser Stunde innerlich näher ge­kommen, wie alle die, mit welchen er seit Jahren in näherem Verkehr stand. Das war noch einer von altem Schrot und Korn; unter feiner rauben Hülle barg sich eine Denkungskart, die auch dem edelsten zur Zierde ge­reicht haben würde. Und dieser Charakter hatte sich auf den Sohn vererbt, der es verschmähte, an ihm, der ihn beleidigt und wegwerfend behandelt hatte, eine unedle Rache zu nehmen und lieber die Last der seinen Namen befleckenden Schande weiter trug, als diese Schande auf seinen Namen, auf den Namen Hohenfels abzuladen. Vortreffliche Menschen in der Tat!" murmelte Herr Hohenfels vor sich hinin ihnen hat sich von dem alten Geschlecht das beste ver»rbt __ wahrer Seelen­

adel!"

Das zögernde Eintreten feiner Tochter Emilie unter­brach seinen Gedankengang. Prüfend betrachtete das Mädchen einige Augenblicke den Vater, als wolle es an dessen Mienen erraten, wie die eben stattgefundene Un­terredung abgelausen sei. Es mußte wohl etwas Be­ruhigendes in dem Aussehen des sinnend Dastehenden liegen, denn Emilie trat rasch näher und sagte freudig bewegt:Endlich Papa, endlich bist Du allein! Endlich kann ich Dir das Ueberraschendste Mitteilen, das Dir gewiß je im Leben oorgekommen ist! Denke Dir, wel­chen Fund wir droben in der Ruine gemacht haben! Ich habe Dir doch damals von der merkwürdigen Entdeckung erzählt, die Herr Friedwald vor einem halben Jahre in der alten Hausbibel aus dem Raritätenfchrank gemacht hat die Handschrift des allen Freiherrn von Hoch- sels, unseres Urahns! Du hast damals den Kopf f0 voll Sorgen gehabt, armer Papa, daß Du mir kaum Gehör gabst und gesagt hast, ich möchte Dich mit den allen Ge­schichten, die ja doch keinen realen Wert hätten, verscho­nen. So habe ich auch gar nichts von dem kleinen BUd erzähll, das ich zu der nämlichen Zeit in dem Schrank gefunden habe ein Oelgemälde, auf welchem

tung und der unertragllchen Last ^ ^euern durch Beteiligung an gut rentierenden kaufmännischen Be trieben in einfacter und steuerlich prakrlfcher Weise beffere Einlünfte schaffen will.

und 12 schwarzen Tafeln und zahlreichen Textbildern. Preis in Halbleinen gebunden 28 Mark.

Leitfaden der Pflanzenkunde., Von Prof. Dr. Otto Schmetl. 100. Auflage. 383 (Setten mit 4) farbigen und 14 schwarzen Tafeln und zahlreichen ^extbildern. Preis in Halbleinen gebunden 28 Mark. Verlag von Quelle & Meyer in Leipzig. 1921. @tn ^ubtlaum seltener Art feiert in diesen Tagen ein deutsches Unter» ricbtswerk, das in Hunderten, ja Taufenden von Schulen deutscher Unterrichtssprache verbreitet, tn fast alle Kultursprachen übersetzt ist und so den Ruhm deutschen Geistes und deutschen Fleißes üb.r die ganze gebildete Welt binausträgt. Otto Schm et Is Leitfaden der Tier- und Pflanzenkunde sind soeben tn ihrer 100. deutschen Ausgabe erschienen ein Erfolg, den bisher wohl kern Unterrichtswerk jemals erzielt hat Zur Jahrhundert» wende erschien die Tierkunde, 1903 die Pflanzenkunde in ihrer ersten Auflage und beide Werke wiesen damit dem ganzen naturkundlichen Unterricht mit einem Schlage neue Wege. Die Zoologie und Botanik, die damals noch ganz auch an den Universitäten tm Fahrwasser der Systematik und Morphologie sich be­wegten, wurden, nicht zuletzt durch SchmeilS Verdienst zu einem biologischen Lehrfache umgestaltet und jeden­falls hat Schmeil dieser biologischen Betrachtungsweise, die bei allen Lebewesen auf den innigen Zusammenhang zwischen Form und Funktion, zwischen Bau und Lebens­bedingungen hinwies, im gesamten Unterricht Bahn gebrochen. Zeitweise hat man irrtümlich feine Lehrweise als eineteleologische", die überall Zweckmäßigkeit und Zwecksetzung wittere, bekämpft; man mußte aber bald anerkennen, daß auch et nur die kausalen und finalen Zusammenhänge zum Verständnis zu bringen bestrebt war. SchmeilS Erfolge sind nicht ohne ernste Forscher» arbeit zustandegekommen, deren Ergebnisse er in seinem Unterrichtswerk verwertete. Wer die Natur kennen lernen will, muß selbst sie meistern, und wer lehren will, mutz lernen. Daß Schmeil diese Vorbedingungen . erfüllt Hal, zeigen die oft in Monatsfrist sich folgenden Auflagen, die keine bloßen Neudrucke waten, von denen vielmehr jede den früheren gegenüber wertvolle Ver­besserungen in Inhalt und Form auftoieS.

Handel und wirtschaft.

Besserung der Karkoffelversorgung. Der amt« liche Preußische Pressedienst teilt mit: Das seit zirka 10 Tagen auch in den östlichen und nördlichen Provin- zen eingetretene und auch noch anhaltende offene Wet­tet ist für die gegenwärtige Kartoffelversorgung gün- ftig und wird in weitestgehendem Maße ausgenutzt, um aus den Ueberschußgebieten Kartoffelsendmigen in die Bedarfsgebiete gelangen zu lassen. So konnten in der vorigen Woche wieder erhebliche Mengen Kartof- fein der Bevölkerung ohne Frostschaden Angeführt wer- den. Nach Mitteilungen aus dem Reichsverkehrsmi- nifterium ist es gelungen, alle Anforderngen nach Wagengestellungen jetzt reftios zu erledigen.

Rückgang der Erwerbslosenzahl. Der Monat November 1921 hat noch eine weitere, wenn auch ge­ringfügige Verringetunq b er Erwerbs­losigkeit gebracht. Die Zahl der unterstützten Er- werbslosen ist von rund 150 000 auf 147 806 gesunken. Die Zahl der Zuschlagsempfänger weist allerdings be­reits eine Steigerung, und zwar von 165 000 auf rund 170 000, auf. Im Reichsdurchschnitt kamen auf 1000 Einwohner 5,3 Vollerwerbslose und Zuschlagsempfän­ger gegenüber 5,2 zu Ende Oktober 1921.

Amtliche Anzeige«.

Polizeivernrdrmng.

Auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gesetz­sammlung S. 437), betreffend die Abänderung des § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880, in Verbindung mit § 136 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (Gefetzfamml. S. 195) wird für den Umfang des Staatsgebietes folgendes angeordnet:

§ 1. Die in den Anlagen 1 und 2 bezeichneten Tier» und PflanzenarteN sind geschützt. Der Schutz erstteckt sich, soweit es nicht anders bestimmt ist, auf das ganze Jahr.

Anordnungen, die einen über diese Verordnung hin- ausgehenden Schutz von Tierarten, Pflanzen oder Na­turschutzgebieten bestimmen, bleiben in Kraft und kön­nen auch künftig erlassen werden.

Die Erklärung zum Naturschutzgebiet erfolgt durch Anordnung der zuständigen Minister.

§ 2. Es ist verboten, Tieren geschützter Arten Anlage 1 nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen,

zu ihrem Fang geeignete Vorrichtungen anzubringen, sie zu fangen oder sie zu töten. Auch ist verboten, Eier, Nester oder sonstige Brutstätten solcher Tiere sortzu- nehmen oder zu beschädigen. § 1 Absatz 3 des Reichs­vogelschutzgesetzes vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 317) gilt jedoch auch für die Vögel, welche durch die auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gefetzfamml. S. 437) erlassenen Verordnungen geschützt sind.

Diese Bestimmungen gelten auch für den Meeres- ftranb und das Küstenmeer.

Die Bestimmungen über das Sammeln der Eier der eigentlichen Möwen Larinae, jedoch nicht der See- schwalben, bleiben unberührt.

§ 3. Es ist verboten, Vögeln, mit Ausnahme der Enten Anatidae, der Gänse Anseridae, des Auerhuhns Tetrao urogallas, des Birkhuhns Lyrnrus tetrix und der Schnepfen Scolopacinae zur Nachtzeit nachzustellen.

Als Nachtzeit gilt die Zeit von einer Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.

§ 4. Es ist verboten, geschützte Pflanzen Anlage 2 zu entfernen oder zu beschädigen, insbesondere sie auszugraben, auszureißen, Blüten, Zweige oder Wur- zeln abzupflücken, abzureißen oder abzuschneiden. Dieses Verbot hat, soweit nichts anderes bestimmt ist, keine Geltung gegenüber dem Nutzungsberechtigten.

§ 5. Es ist verboten, die auf Grund dieser Verord­nung geschützten Tierarten einschließlich ihrer Eier und Nester sowie Pflanzen, soweit nicht eine anderweitige Anordnung getroffen ist, feilzuhalten, anzukaufen, zu verkaufen sowie zu befördern. Diesem Verbot unterliegt auch jede andere Art des Erwerbs oder der Veräuße­rung, das Anerbieten oder die Vermittlung folcherRechis- geschäfte, das Eingehen einer Verpflichtung zum Er­werb oder zur Veräußerung.

§ 6 Die Staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege tn Preußen, Berlin-Schöneberg, Grunewaldftraße 6/7, der Regierungspräsident für den Umfang des Regie- rungsbezirks oder für Teile desselben sowie die von ihm ermächtigten, Nachgeordneten Behörden sind befugt schriftliche Ausweise zu erteilen, welche die darin be- zeichnete Person berechtigen, fremde Grundstücke zu sol- dien Untersuchungen und Ermittlungen zu betreten, bte den Schutz von Tierarten, von Pflanzen oder von Na- turschutzgebieten betreffen.

Die Ausstellung des Ausweises erfolgt auf ein Ra. lenderjahr. In besonderen Fällen '- an der Ausweis auf eine längere Zeit, jedoch nicht uver mehr als drei Kalenderjahre erteilt werden.

Die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, den mit Ausweis versehenen Personen den Zuttitt zu gestatten und ihnen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Der Ausweis ist jederzeit widerruflich.

Nach Ablauf seiner Gülttgkeit, insbesondere auch nach erfolgtem Widerruf ist der Ausweis der Behörde, die ihn ausgestellt hat, abzuliefern.

8 7. Aus besonderen Gründen, insbesondere zur Abwendung wesentlicher wirffchastlicher Nachteile, für Zucht- und Brutzwecke, zu wissenschaftlichen und Unter- richfszwecken kann der Regierungspräsident nach An» härung der Staallichen Stelle für Naturdenkmalpflege Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung sowie anderer auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gefetzfamml. S. 437) ergehenden Anordnungen für den Bereich oder Teile seines Bezirkes gestatten.

Die unterzeichneten Minister behosten sich ihrersetts die Zulassung von Ausnahmen sowie die Uebertragung dieser Befugnisse an andere Stellen vor.

§ 8. Die Vorschriften dieser Verordnung sowie die übrigen auf Grund des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Ge- setzsammlung S. 437) ergangenen und ergehenden An- Ordnungen sind nicht anwendbar auf Tiere, bte recht- mäßig in Privateigentum gelangt sind. Im übrigen gellen sie, soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist, auch gegenüber dem Eigentümer, dem Iagdberech- ttgten und dem Fischereiberechtigten.

§ 9. Uebertretungen dieser Polizeiverordnung sowie der auf Grund derselben ergehenden Anordnungen wer- den gemäß § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gefetzsamml. S. 437) mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bestraft. .. -.

Berlin, den 30. Mai 1921.

Der Minister für Landwirtschaft. Domänen nnb Forsten.

3-23.: Ramm.

Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. B e der.

Lifte

der nach vorstehender Volizeiordnung auf Grund des Ge­setzes vom 8. Juli 1920 (Gefetzfamml. S. 437) über das Vogelschutzgesetz und die Jagdgesetze hinaus im ganzen Staatsgebiet geschützten Tiere.

Insekten.

1. Die Apollofalter, Parnassins apolloL. uni) P. mnemosyne L 2. Gottesanbeterin, Mantis rebgiosa.

die Glücksgöttin, über einem Abgrund schwebend, darge­stellt ist

Sie Glücksgöttin?" unterbrach sie der Vater, aus seiner Zerstreutheit erwachend.Wieso die Glücksgöt­tin? Das Bildchen kenne ich eine schwebende Frauen- gestalt über einer felsigen Landschaft! Ich sowohl wie mein Vater und wahrscheinlich auch mein Großvater und Urgroßvater haben sich vergeblich die Köpfe darüber zerbrochen, was die Unterschriftdie Jagd" bedeuten soll! Was ist's mit dem Bitt»?"

Das Bild und die Handschrift des alten Freiherrn in der Hausbibel stehen in engster Beziehung zu einan­der! Das Bild wird ergänzt durch ein zweites Bild, das sich im Besitze des Nachbars Hochfeld befindet."

Ergänzt durch ein zweites Bild, das sich im Besitze des Nachbars Hochfeld befindet?" wiederholte Herr Hohenfels erstaunt. Seine Aufmerksamkeit war in hohem Grade rege geworden.Woher weißt Du das?"

Von Herrn Friedwald, Papa! Und Herr Friedwald und seine Braut, die Tochter des Nachbars Hochfeld waren es, welche gestern abend das Gegenstück unseres Bildes herüberbrachten. Wir haben die beiden Bilder zusammengefügt und eine Inschrift gesunden, die uns zur Entdeckung dieses Kästchens in der Mauer des Tur- mes droben geführt hat."

Damit nahm Emilie die vorhin auf die Platte des Pulles gestellte kleine eiserne Truhe und reichte sie dem Vater. Dieser nahm sie verwundert entgegen und las die auf dem fßergamentftreifen befindliche Inschrift: Dem Aellesten des Hauses."

Der Aelteste des Hauses," sagte er dannder bin ich! Da bin ich doch neugierig, was das Ding enthält!"

Mit einem auf dem Pult liegenden bronzenen Brief­öffner suchte er die Truhe zu öffnen. Um den Bügel war nur ein feines silbernes Kettchen geschlungen, an welchem der Pergamentstreifen hing. Nach einigen Augenblicken war der Deckel zurückgeschlagen und Vater und Tochter sahen ziemlich enttäuscht in den kleinen Behälter, der nichts weiteres als einige silberglänzende Steine und ein Pergamentröllchen enthielt.

Ist das der ganze Schatz?" entfuhr es den Lippen Emiliens unwillkürlich.Nur Steine?"

Herr Hohenfels aber hatte die Pergamenttolle er­griffen und sagte sicVllch erregt:Steine sind das nicht.

genes Silbererz. Laßt uns sehen, was auf dem Perga- ment steht!"

Unb dasselbe aufrollend, entzifferte er langsam das Geschriebene.

So hat Gott der Herr mein brünstig Flehen er- höret und Frieden und Einttacht sind eingekehrt bei mei­nen Kindern, denn ohne Fried und Eintracht hättet Ihr dies Blättlein nie gefunden. Geläutert sind Eure Herzen und hegen kein Falsch mehr gegeneynand so werdet Ihr gefestet feyn gegen die Macht des Goldes und irdisch Gut mag Euch wohl frommen. Sintemalen in unseren Bergen nach Silbererz gegraben wird und etz- liche große Erzfunde sind gemacht worden, so hab ich, wohlvertrauet mit dem Gesteyn der Erden, int Walde oberhalb des Felsens im Mühlbachtale, so man den Wildemannsfelsen benennet mit fleyß nach Erzen ge- spähet und im Eichenholm vier Ellen von der Wotans- eiche nach Aufgang der Sonnen, ein gar mächtig Lager des Erzes gleich diesen Stücklein gefunden. Zur Halb- scheyd gehöret der Eichenholm jedem von Euch meinen Söhnen oder deren Nachkommen, wie ich solches in meynem letzten Willen auch bekunden ließ so möget Ihr denn den Schatz in brüderlicher Eyntracht heben. Anno Dorn. MDLXV, Albrecht von Hochfels."

So enthält das Kästchen doch einen Schatz!" jubelte Emilie auf, die mit leuchtenden Augen zugehört hatte, während ihr Vater in höchster Aufregung abwechselnd die Erzstücke in die Hand nahm und wiederholt das Geschriebene las. Dann auf das Pergamentblatt deu­tend, sagte er langsam:Wenn das, was hier geschrieben steht, sich beftätigt und ein Zweifel ist wohl gänzlich ausgeschlossen, dann ist diese Mitteilung von ungeheurer Tragweite. Im Mühlbachtale ist noch nicht nach Silber, erz geschürst worden so ist mit Bestimmtheit anzu­nehmen, daß der Schatz noch unberührt liegt. Bewahr- heilet sich die Angabe unseres Ahnherrn, Emilie, dann liegt dort in dem Schrank ein Vermögen, das aller Not mit einem Schlage ein Ende macht."

16. Kapitel.

Auf Burg ©reiften ft ein.

Wenn man von Siebenburg aus das malerische, das Gebirge durchwindende Flußtal etwa zwei Stunden mtt der Eisenbahn durchfährt, dann gelangt man an eine Stelle, deren märchenhafte Romantik alle die Herrlich­keiten der Punkte, an welchen man schon vorüberge- r-umwur ist. bei weitem übertrifft. (Einen weiten Bogen,

Kriechtiere.

Sumpfschildkröte, Emys orbicularis L.

Vögel. !

ra) Das ganze Jahr sind geschützt:

1. Kormoran, Phalacrocoräx carbo L.

2. Höckerschwan, Cygnus olor Gm.

3. Zwergtrappe, Otis tetrax L.

4. Schwarzer Storch, Ciconia nigra L

8. Weißer Storch. Ciconia ciconia L. /

6. Reiher ober Rohrdommeln, Ardeidae, mit Ausnahme des Fischreihers, Ardea cinerea L.

7. Schlangenadler, Circaetus gallicus Gnu

8. Schreiadler, Aqnila pomarina Br.

9. Steinadler, Aquila chrysaetus L.

10. Seeadler, Haliaetus albicilia L.

11. Wefpenbussard, Perms apivorus L.

12. Baumfalk, Falco subboteo L.

13. Rotfußfalk, Cerchneis vespertina L.

14. Turmsalk, Cerchneis tinnunculus L.

15. Eulen, Strigidae, einsHl. des Uhus, Bubo bubo L.

16. Spechte, Picidae.

17. Rotköpfiger Würger, Lanins Senator L.

18. Schwarzstirniger (Grau-) Würger, Lanius minor Gm,

19. Kolkrabe, Corvus corax L.

20. Steinsperling, Petronia petronia L.

21. Karmingimpel, Carpodacus erythrinus PalL

22. Wasserschmätzer (Wasseramsel), Cinclus.

b) Vom 1. März bis 31. August sind geschützt:

1. Eisalk (Tordalk), Alca torda L

2. Trottellumme, Uria troille L.

3. Papageientaucher, ü'ratercula arctica L.

4. Polariaucher, Urinator ai cticus L.

5. Möwen und Seeschwalben, Laridae. ,

6. Eiderente, Somateria mollissima L.

7. Schellente, Clangula clangula L.

8. Brandgans (Brandente), Tadorna tadoina L.

9. Austernfischer, Haematopus.

10. Steinwälzer, Arenaria.'

11. Regenpfeifer, Charadrius.

12. Kiebitz, Vanellys.

13. Triel, Oedicnemus.

14. Säbelschnäbler, RecorriroBtra.

15. Strandläufer, Tringa.

16. Kampfläufer, Pavoncella.

17. Wasserläufer, Totanus.

18. Uferschnepfe, Limosa.

19. Druchoogel, Numenius.

20. Kranich, Grus.

21. Turteltaube, Tortur tnrtur L.

22. Hohllaube, Columba oenas 11.

23. Die Weihen, Circus, mit Ausnahme der Rohrwely» Circus aeruginosus L.

24. Milane, Milvus.

25. Wanderfalk, Falco peregrinus Tunstall

26. Raubwürger, Lanius excubitor L.

27. Tannenhäher, Nucifraga.

c) Dom 1. März bis 30. Juni sind geschützt:

1. Die Säger, Mergidae.

2. Graugans, Anser anser L.

Säugetiere:

1. Siebenschläfer, Glis glis L.

2. Baumschläfer, Dryomys nitedula PalL

3. Gartenschläfer, Eliomys quercinus L.

4. Haselmaus, Muscardinus avellanarius L.

5. Biber, Castor über L.

6. Nerz ober Sumpfotter, Mustela lutreola L.

Liste

der nach vorstehender Polizeiverordnung auf Grund be«1 Gesetzes vom 8. Juli 1920 (Gefetzfamml. S. 437) allgemein geschützten wildwachsenden Pflanzen.

1. Straußenfarn, Onoclea strnthiopteris Hoffm. (Struthiopteris, germanica Willd.).

2. Königsfarn, Osmunda regalis L.

3. Alle Arten von Bärlapp, Schlangenmoos, Lycopodium,

4. Eibe, Taxus baccata L.

5. Federgras, Stipa pennata L.

6. Türkenbund, Lilium martagon L.

7. Frauenschuh, Cypripeditim calceolus L.

8. Strandvanille, Epipactis rubiginosa Gand.

9. Seidelbast, Daphne mezereum L.

10. Wassernuß, Trapa natans L.

11. Stranddistel, Eryngium maritimunr L.

12. Eichenblättriges Wintergrün, Chimophila (Pirols) um« bellata Nutt.

13. Die ausdauernden (blaublühenden) Arten von Enzian Gentiana.

14. Linnäe, Linnaea borealis L.

Wird hiermit veröffentlicht mit dem Bemerken, daß die vorstehende Polizeioerordnung als Sonderbeilage zu Nr. 49 des Amtsblatts der Regierung in Kassel veröffent­licht worden ist.

Anträge auf Erteilung von Ausweisen gemäß §6 6« Polizeioerordnung sind schriftlich bei mir zu stellen.

Fulda, den 23. Dezember 1921.

Der Landrak: Frhr. v. Gagern.

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beschreibend, verengt sich das Flußtal zwischen fast lot- recht aufsteigenden felsigen Bergen derart, daß nur Raum für die Landstraße und die Bahnlinie zur Seite des Stromes übrig bleibt, der bei dem Bau der Ver­kehrswege durch ausgedehnte Sprengungen der Berg­wand abgerungen wurde. An einzelnen Stellen türmen sich die Felsen zu wild zerrissenen Labyrinthen, durch welche sich der Strom brausend unb schäumend, mehrere Wasserfälle bildend, in Schlangenlinien feinen Weg sucht. Grade wo das Tal einen fast spitzen Winkel bil« bet, ragt ein ungeheurer, mit grünendem Buschwerk de- wachsener Felskoloß senkrecht empor, dessen Scheitel mit einem altersgrauen, doch noch vollständig erhattenen stattlichen Ritterschlosie gekrönt ist. Das ist Burg Oreif- fenftein, die Perle des an romantischen Schönheiten so reichen Gebirges. Als Stammburg derer von ©reiften» stein hatte das Schloß jahrhundertelang in Trümmer gelegen, bis der Vater des jetzigen Besitzers unter Auf- Wendung ungeheurer Kosten die Renovierung begann, ein Werk, das von dem Sohne zu Ende geführt wor­den war. Don der hinter ihr ansteigenden, mtt dunk­lem Tannenwald bewachsenen Berglehne sich scharf ab» hebend, grüßt sie jetzt in alter Pracht und Herrlichkeit wieder in das Tal hinab und feffelt den Fuß des Wan­derers, der sich beim Anblick der schimmernden Veste in alte Zeiten zurückversetzt wähnt und unwillkürlich auf den Hornruf des Wächters vom Turme, auf das Er­scheinen speerttagender Reisigengestalten oberhalb der trenelierten Umfassungsmauer ober auf das fröhliche Halali heimkehrender Waidgefellen harrt. Und wie die Burg, aus der Ferne gesehen, ein Bild aus grauer Vor­zeit heraufbeschwört, so wird dieser Eindruck noch ver­stärkt, wenn man die aus schweren Bohlen gezimmerte Zugbrücke überschreitet unb durch den mit ungeheuren Eisenstacheln bewehrten Toreingang den Burghof be­tritt, in dessen Mitte ein mit einer Rittergestalt gekrön­ter Steinbrunnen aus vier Greifenköpfen kristallklares Wasser spendet. Förmlich verwirrend wirken die in reicher Architektur emporstrebenden zahtteichen Türme und Türmchen an den das riesige Oval des Raumes um­gebenden Gebäuden; mit gewölbten Lauben unb Ri­schen, den die Türme verbindenden Steingalerien, den spitzbogigen, schmalen Fenstern ist hier ein Ganzes ge­schaffen, das im Verein mtt den mächtigen, int Hinter- gründe des Hofes stehenden uralten Lindenbäumen auch bei dem nüchternsten Beschauer romantische Anwand­lungen erweckt, '*' -w y , (Forts, folgt)