'M 266.
Samstag, IS. November ISA.
Fuldaer Zeitung
Druck der Fuldaer Actieudrnckerei ftt F«ld«
Stiftung „Jugendwohl".
Bon Generalsekretär 3. Beding, Freiburg i. Br.
Die ins Ungemessene gestiegene Erziehungsnot unserer Lugend hat die weitesten Kreise zu einem neuzeit- lfchen Ausbau der gesamten Iugendwohlsahrtsardsit und besonders der eigentlichen Jugendfürsorge aufge« rufen. Reichs- und Landesregierungen wollen durch neue Gesetze der Jugendwohlfahrtsarbeit brettere Wege zu erfolgreicherem Helfen schaffen. Eines aber ist sicher, wenn auf irgendeinem Gebiete der Wohlfahrtspflege, dann ist hier eine möglichst weitgespannte und, glücklich aufgebaute Mitarbeit der freien Liebes.« tätig leit unentbehrlich. Denn gerade hier kommt ja alles an auf ein Helfen von Person zu Person, »on Seele zu Seele.
Darum muß auch der katholische Caritas alles daran liegen, ihre Iugendfürsorgearbeit ganz den Notständen der Zeit anzupassen, entsprechend der Größe der Not möglichst zahlreiche neue Kräfte zu interessieren und zu schulen, und darüber hinaus durch Zeitschrift und Buch die tätigen Kräfte über die drängenden Pro. Herne auf dem laufenden zu halten. Gerade da konnte bisher von uns noch nicht immer die Arbeit getan werden, die wünschenswert und notwendig gewesen wäre.
Es ist sicher, wenn wir die Mitarbeit der freien Liebestätigkeit auf dem wichtigen Arbeitsfeld der Jugendfürsorge gesichert sehen wollen, dann müßen wir den jungen Kräften, die sich in dieses Gebiet hineinschaffen wollen, die Möglichkeit bieten, die Fürforge- arbeit der freien Liebestätigkeit an Ort und Stelle kennen zu lernen, überhaupt durch Tellnahme an den Kursen, durch Aufenthalt an den Zentralstellen eine Fühlung mit der Caritasarbeit zu gewinnen, die fürs Leben dem Wohlfahrtsschaffen dieser jungen Menschen Nicht hoch genug anzuschlagende Werte vermitteln wird.
Wir müssen aber auch die Möglichkeit haben, in einem umfangreichen und öfter erscheinenden Publikationsorgan die Fürsorgeprobleme der Gegenwart von unserem Standpunkte in unserem Geiste erörtern zu können. Wir müßen unseren opferbereiten Hilfskräften durch Sonderschriften notwendige Unterstützung und unentbehrlichen Rot geben. Wir wollen darum vom 1. Januar kommenden Jahres an unsere Jugend- sürsorgezeitschrift „Jugendwohl" in größerer Aufmachung, möglichst monatlich erscheinen lassen. Im Anschluß' an die Zeitschrift soll eine Schriftenserie über die aktuellen Fragen der Jugendfürsorge erscheinen.
Um diese und verwandte Aufgaben lösen zu können, ist die „Stiftung Jugend wo hl" ins Leben gerufen worden. Eine caritasbegcifterte Industriegemeinde im rheinisch-westfälischen Kohlengebiet hat, in klarer Wertung der Bedeutsamkeit solcher Aufgaben, den Grundstock zu dieser Stiftung geschaffen, in Bereitstellung von 5000 Mark. Weitere Hilfe ist bereits hrnzugekommen.
Nun wenden wir uns an die breiteste OÖffentlichkeit, vor allem an alle katholischen Jugend- freunde tm weiten Vaterland mit der herzlichen Bitte, zu diesem so unbedingt zeitnotwendigen und zeit- -emäßen Hilfswerk nach Kräften beizusteuern. Auch die kleinste Gabe ist mit ein Baustein am großen Werk.
Zur Förderung der Stiftung hat das Iugendfür- forge„9teferat des Deutschen Caritasverbandes eine Serie wertvoller, künstlerisch ausgestatteter Spruch, karten herausgegeben, deren Reinertrag ebenfalls dem neuen Werke dienen soll. So ist auch denen, die nicht über aroße Mittel verfügen. dieMöglichkeit gegeben, durch die Verbreitung dieser Karten eine große katholische Gegenwartsaufgabe lösen zu helfen.
Spenden sind erbeten an das Caritas-Stift Freiburg i. Br. Postscheckkonto: Karlsruhe Nr. 7926 (Caritas, stift). '
Spruchkarten der „Stiftung Jugendwohl" vermittelt die Geschäftsstelle des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg i. Br., Belfortstraße 20.
Wir bauen auf die Liebe unseres Voltes zu feiner Jugend. Wir fehen unser Werk glückhaft wachsen auf dem Boden der frühlingsstarken Caritaskraft int katholischen Deutschland.
Die Stiftung „Iugendwohl" muß werden ein neues Edelreis am fruchtreichen Baume der katholischen Caritas. _______________
Dr, heim an die Bauern,
In Ingolstadt sprach Gcheinrrat Dr. Heim auf einer von Tausenden besuchten Gauversammlung des ober* «lyer. chriftl. Bauernvereins. Seine Auslaßungen betra-
Unpolittsche Zettlaufe.
Von Fritz Nienkemper.
Berlin, 14. November 1921.
Wie denken Sie über das Trinkgeld?
In Berlin hatten wir einen fünfwöchigen Gafthaus- stveik, der angeblich sich um das Trinkgeld drehte. Dazu muß ich nachträglich meine unmaßgebliche Meinung sagen. Für das vieloerschriene Trinkgeld habe ich nämlich eine gewisse Liebe.
Wer sich darüber wundem will, möge gefälligst bedenken, daß zwischen Trinkgeld und Trinkgeld ein Moßer Unterschied ist. Wenn mir jemand eim Gefälligkeit erweist, zu der er eigentlich nicht verpflichtet ist, so möchte ich ihm gern meine Zufriedenheit und Dankbarkeit bekennen. Also etwas schenken. Eine Zigarre oder Zigarette? Das paßt nicht immer und Dhrt leicht zu Umständlichkeiten. Am einfachsten ist es, ihm ein angemessenes Goldstück zu schenken, dafür kann er sich kaufen, was ihm gefällt. Das ist ein ganz natürliches und vernünftiges Verfahren. Ein ganz anderes Gesicht bekommt die Sache, wenn aus dem freiwilligen Geschenk eine Zwangsabgabe wird und die Leute beschenken muß, die mir keine besondere Gefälligkeit erwiesen haben. 3n diesem Falle hört die Gomüt- kichkeit auf. Man kann sagen: das Trinkgeld ist als ein hübsches, schlankes, freundliches Mädchen aufgeblüht, aber dann zu einem schwammigen Hausdrachen ausgewachsen.
Ich habe viel Trinkgeld gegeben während meines langen Lebens. Nicht in protzigen Beträgen, aber in achten Gaben, die sich schließlich cruch anständig fum> mieren. Tut mir es leid? Durchaus nicht. Die Siche lohnte sich, denn sie fördert.- den Frieden und die Behaglichkeit. Wenn ich für die 15 Pfg„ die der Kellner echiett, mir nod) ein weiteres Glas Bier hätte kommen laßen, so wäre das in keiner Weise nützlich, aber vielleicht schädlich gewesen. Durch Almosen geben wird man bekanntlich nicht arm. Durch Trinkgeldgeben mich nicht, wenn man es nicht gerade toll treibt.
Weil das Trinkgeld so natürlich ist, findet man es zu allen Zetten und bei allen Völkern. Im Orient nennt man es Backfisch, d. h. Geschenk. Unser Name »Trinkgeld" ist viel bester. Nur muß man ihn recht verstehen und nicht etwa die Aufforderung zum Versaufen darin finden wollen. Es soll besagm: Was du für deine Verufstätigkeft zu fordern hast, bekommst du vorneweg, und damtt deckst du deine regelmäßigen Be- jtKhäü «bet wä Jak irieuieM .maHt.
aus dem Nachbargebiet.
spd. Bad Orb. Ein Groß feuer legte in der Nacht zum Donnerstag sämtliche Gebäude des Eckert- schen Sägewerkes in Asche. Durch den Brand wurden auch bedeutende Holzvorräte vernichtet.
fpd. Hanau. Aus einer hiesigen Villa wurden durch Einbruch Kleider, Silbersachen, antike Gegen, stände und Bargeld von sehr hohem Werte ge- stöhlen. Die Diebe dürften aus Frankfurt stammen; denn ein aus der Villa gestohlenes Fahr- rab wurde auf der Wilhelmshöhe unmittelbar vor Frankfurt gefunden.
* Wiesbaden. Bei einer hiesigen Großbank wurde während des Bußtages eine Kassette mit Dollarnoten im Werte von mindestens 20 Mtll. Mark gestohlen. Die Kassette, die während der Geschäftsstunden an den Wechselschaltern benutzt und über Nacht in den Banktresor eingeschlosten wird, war am Donnerstag morgen verschwunden. Wie wir hören, weisen die Spuren der Diebe nach Frankfurt a. M.
△ Witzenhausen. Das seither in Privathänden befindliche Elektrizitätswerk Witzenhausen tst nunmehr nach Beschluß der städtischen Körperschaften in den B e s i tz bei Stabt käuflich übergegangen. Einstweilen wird der Strom wohl noch in der alten Weise auf Rechnung der Stadt geliefert werden, später wird aber der Anschluß an die Edertaffperre hergestellt und der Strom im hiefigen Werk umge- formt werben. .
fpd. Kassel. Der Ausschuß für Arbetterwesen der Landwtrtschaftskammer des Regierungsbezirks Kassel beschloß, beim Reichsarbeitsministerium die Verlegung des Landesarbeitsamtes in Frankfurt nach Kassel zu beantragen. Als Begründung wird angegeben, daß das Amt von Niederhessen, in dem die meisten Güter lägen, so weit entfernt sei und daß man den Verhältnissen Nieder- hessens von Frankfurt aus nur unvollkommen gerecht werden könne.
Vermischter.
* VestrafSrr Wucher. Vor dem Kölner. Wuchergericht hatte sich der Bankier Friedrich Müller aus Köln wegen unerlaubten Handels mit Lebensmitteln zu verantworten. Seine wiederholten Anträge um die Großhandelserlaubnis waren abgelehni worden, trotzdem hatte er in großem Umfange Handel mtt Lebensmitteln getrieben. Das Wuchergericht verurteilte ihn zu 100 000 Mark Geldstrafe und 4 Monaten Gefängnis. __________________
fen unter Ausschaltung politischer (Erörterungen rem roirt» schoftstcher Fragen. Er führte u. a. aus: Em Den der Volksgenossen leibet schwer. Dem Verbraucher tft aber nicht damtt gebient, wenn in Mannheim z. B. der ■pent« ner Weizen 350 M. kostet amb der bayer. Bauer sagt: «9 gebe den Zentner für 300 -ll her. Dadurch bekommt ter bayer. Verbraucher fern Mehl nicht um einen Pfennig billiger.
Aber jeder Bauer kann einer anöecen ita- mitie in der Nachbarschaft, in ber Stobt oder sonstwo etwas zu niedrigem Preise «ckgeben. Die Hilfe vom Bauernhof zur FmnMe — Dr. Heim prägte dafür bas Wort „Famillenhilfe" — kann jeher erfüllen, der bas Herz auf dem rechten Fleck hat. Je schwerer -ie Zeiten, die uns beoorftehen — und sie »erben fünf).bar fein —, umso notwendiger ist ber Zusammenschluß dar ‘Bauern mit den übrigen Ständen zum Wiederaufbau. Der Wiederaufbau beginnt mit der Schaffung von Nahrungsmitteln; denn ohne atoy- nmg gibt es keinen Wieder crufbau. Die Bauern dürfen nicht glauben, daß sie allein, wenn alles in Trümmer gehen sollte, verschont bleiben. Wir wissen nicht, was noch über uns kommt; ober bas Eine misten wrr besimmu, daß unser Volk leben muß und daß es Nahrung haben
Auch Sozialminister Oswald unterstrich den Gedanken der Heimschem Fmmlsemhiffe nut dmi ömWtd auf die große Maste von Darbenden m der Stadt und,Km- bem. die massenhaft stechen. Der Redner «WW, wt jedem Orte einen paritätisch zusammengesetzten Wohlsahrts- ausschuß zu bilden, ber die Durchführung der Lebensmittethilfe allein in die Hand nimmt In Jemen wer- teren Ausführungen erklärte er u. a. daß pder. der ben Wiederaufbau will, dafür fvrgen muß, daß der ©tont in Ordnung kommt.
lege ich noch eine Kleinigkeit zu, womit du dir etwas besonderes leisten kannst, meinetwegen einen erfrischenden Trunk zu dem sonst verdienten Essen! In bem Worte Trinkgeld kommt also ein wesentliches Kennzeichen zum Ausdruck: es soll kein vrgelmäßiges Brotgeld, keine Existenzquelle sein, sondern ein außerordentlicher Zuschuß, sozusagen ein Stückchen Butter zu dem täglichen Brot.
Also wärs schon eint: Entartung, wenn das Trinkgeld für gewisse Klassen zum eigentlichen Arbeitslohn gemacht wurde. Die Kellner in den Wirtschaften, die Pförtner und Hausgehilfen in den Hotels sollen nur durch freiwillige Gaben der Gäste ihren Lebensunterhalt decken. Bon Wien aus verbreitete sich sogar die sonderbare Einrichtung, daß der Wirt selbst noch einen Teil der Trinkgelder für sich beschlagnahmt. Er stellte den „Zählkellner" an, der sämtliche Trinkgelder einzustreichen hatte. Bon dem Ertrage mußte der Zählkellner erstens die Piccolos und die sonstigen Zuträger entlohnen und zweitens dem Wirch noch eine Abgabe zahlen, die bei jeder Anstellung vereinbart worden war, gemäß der Zahl und der Freigebigkett der voraussichtlichen Gäste. Dieses Verfahren hatte insofern sein gutes, als der Zählkellner alle Veranlassung hatte, für prompte Bedienung und gefällige Behandlung der Gäste zu sorgen, damit sie sich zahlreich einstellten und bei guter Laune blieben. Aber das Trinkgeld büßte seine besten Eigenschaften ein und aus der freiwilligen, gelegentlichen Gabe wurde ein regelmäßiger Tribut, eine Preiserhöhung, der man sich nicht ohne Schimpf und Schande entziehen konnte und auch nicht entziehen mochte, da man wußte, daß mehrere Existenzen auf das Trinkgeld angewiesen waren.
Was ist nun bei den Lohnkämpfen im Gastwirtsgewerbe herausgekommen? Die Freiwilligkeit des Trinkgeldes war nicht mehr zu retten. Der Zuschlag für die Bedienung, der sich auf 10 Prozent herausgebildet hatte, wurde Migatorisch gemacht. Der Streik drehte sich noch um die Frage, ob der Wirt stillschwei- qend die 10 Prozent in feinen Preistarif hinemkalkulio- ren oder d-i° 10 Prozent ausdrücklich als Vediemmgs- qeld kenntlich machen sollte. Letzteres ging durch und befördert offenbar die Klarheit. Der Schtedsfpruch traf aber schließlich noch eine Aenderung in der Verwendung des Bcdietmngszuschlages. Für den Gast wäre es offenbar am angenehmsten, wenn er wußte: die 10 Proz. von einer hohen Zeche fließen voll und ganz dem aufmerksamen Kellner zu, der uns hier bedient hat! Diese unmittelbare Beziehung zu ban Einzelkellner ist jedoch
* Fokker in Paris. Wie der ,Matin' berichtet, wurde der holländische Flugzeugkonstrukteur Fokker, der in der internationalen aeronautischen Ausstellung in Poris einen Apparat ausstellte, infolge von Kundgebungen ehemaliger Frontsoldaten gezwungen, seinem Namen von dem ausgestellten Apparat zu entfernen und selbst das Versprechen zu geben, die Ausstellung nicht mehr zu betreten. Die „Frontkämpfer" hatten es auch erreicht, daß der Präsident der Republik, Millerand, der die Ausstellung besichtigte, sich bei der Ausstellung Fokkers nicht aufhielt. Fokker- Apparate wurden bekanntlich während des Krieges im deutschen Heere benutzt.
len die sämtlichen bedienenden Kräfte sich teilen., Das ist keine ideale Einrichtung, aber des lieben Friedens halber muß sie schon hingenommen werden.
Es fragt sich nur, ob nicht durch diesen kleinen Spalt sich hier und da wieder das alte Trinkgeld eingffchlichen hat. Hat ein aufmerksamer, fleißiger und gefälliger Kellner die besondere Zufriedenheit des Gastes errungen, so möchte dieser sich erkenntlich zeigen. Von den 10 Prozent bekommt der tüchtige Kellner nicht mehr wie sein nachlässiger Kollege. Also erhebt sich wieder die Neigung, dem ficundl-chen Mann tötetet etwas besonderes zuzuschieben. Er soll es ablehnen; aber werden alle ter Versuchung widerstehen?
Ich glaube nicht, daß das Trinkgeld schon nut Stumpf und Titel ffitogerottet ist. , Nicht einmal tm Eastwirtsgewerbe; geschweige denn in den anderen geschäftliche und geselligen Beziehungen der Menschen untereinander. Das Trinkgeld ist eine Erbschaft aus ber allen Zeit, wo es auf Erden etwas patriarchalisch, ater zugleich gemütlich zuging. Jetzt will man die Gemütsregungen ausschalten und alles verstandsmvßig nach kalten, starren Rechtsregeln ordnen. Das sicht recht klug aus, doch behaglich wirkt es nicht.
In die Lohnkämpfe will ich nicht, eingreifen; aber für ben allgemeinen Gebrauch möchte ich den Ratschlag geben: Laßt euch durch die Schlagwörter des Tages nicht irre machen, wenn euer gesundes Gefühl euch antreibt, für eine Gefälligkeit ein Trinkgeld zu geben. Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, und wer sich dankbar erweist, darf auf weitere Gefälligkeiten testen. Unter Umständen kann einem die Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft ter Beschenkten sehr wertvoll werten. Auf jebm Fall ist es schon ein Vorteil, wenn eine behagliche, gemütliche Stimmung im Verkehr herrscht.
Zu dm nützlichen Trinkgeldern rechne ich auch die Weihnachtsgeschenke, die Belohnung für Neu- sahrsglückwunsche und ähnliche gelegentlich: Spenden, den.
Wer nicht in ter Lage ist, etwas geldwertiges zu verschenken, ter kann durch herzliche Worte und liebreiche Benehmen doch eine Art Trinkgeld spenden, so zu sagen einen erfrischenden Trank für die Seele des Nächsten.
Die Parole des Tages lautet auf „Gerechtigkeit". Freilich, Gerechtigkeit muß fein; ater glücklich macht sie noch nicht. Das Höchste und Befte ist die L i e b e, und das „Trinkgeld" ist gut, wenn es aus Liebe gegeben und in Liebe genommen wird.
Es Ute die Gemütlichkeit!
Svangel. landerkirchl. Semelnschast, gulba, vuttlarftr. 17.
Sonntag, 20. Nov. (Totensonntag.) Abends 8 Evangelisation. — Dienstag abends 8 Bibelstunde (Pfarrer Weber). — Mittwoch abends 8 Gesangstunde. — Freitag abends 8 Bibel- und Gebetstunde.
Amtliche Anzeige«.
Auf Grund ber zufolge Kuchen- und staalsgeseMchsr Ermächtigung von ben Kirchenbehörden gestellten Anträgen hat der Herr Reichsffnaryminkfter durch die Erlasse vom 11. Juli 1921 (IH. R. 19869), 29. Mi 1921 Ott R. 22451) und vom 10. August 1921 (III. R. 23492)
—"5te Ziffer 3 der Bekanntmachung vom 1. Oktober 1919, betreffend die Benutzung des Kreispolizeihundes wird wie folgt geändert:
„Die Soften für die einmalige Benutzung 6a
tes betragen:
a) für fueiseingefeftene 30 'M,
b) für nicht kreiseingefeffene Personen 50 'M.
Außerdem find die dem Führer des Hundes geteh lich zwstehenden Tagegelder, sowie die etwa enkstoudeueu Reise- und Transportkosten des Huntes jn erffatten.
Der Polizeihuntefiihrer Landjäger Müller hier. Frankfurterstraße Nr. 33 ist unter Nr. 388 an das Fernsprechnetz angeschlossen.
Fulda, ben 9. November 1921.
Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses .
Frhr. v. Pagern.
Dskonntmachnng.
Die Sicherheilsvorfchrifken für elektrische Anlage», werden häufig nicht beachtet. Wiederholt wurde fest- gestellt baß elektrische Lichtanlagen nut Klingeldraht unvorschriftsmäßig erweitert wurden, ferner werten sehx oft vom Personal des Ueberlcrndwerks mtt Draht geflickte Sicherungen in den Haushaltungen gefunden. Durch derartige Maßnahmen können in den betreffen, ben Häusern sehr leicht Brände enfftehen, für ben Schaden kommt in solchen Fällen die Feuerversicherung nicht auf. ,
Es dürfen nur vorschriftsmäßige neue Sicherungs- Patronen verwendet werden. Es fft die Benutzung durchgebrannter und wieder ausgebefferter Sicherungen, ober die Ueberbrückung ber Sicherungen mtt Draht und ter- gleichen sttengstens verboten. EsbursenfNner Eetne stärkeren Sicherungspatronen, als bet der Abnahme vor. gesehen, eingeschraubt werben.
Das Ueberlandwerk fft angewiesen. Verstoße solch» Art bei der betreffenden Feuerversicherung zur Mel. bung zu bringen. .
Neuanlagen unb Erweiterungen vorhandener Lichi- oder Kraftleitungen müßen beim Ueberlandwerk aifr gemeldet werben. Die Strbeiten dürfen nur vcm den vom Werk zugelasienen Jnstallationsfirmen ausgeführt roerben.
Fulda, den 10. November 1921.
Der CanbtaL Frhr. o. (Sagem.
Gotterdieilstordnung.
Katholischer Gottesdienst.
Sonn tag, 20. November. Dom. (Diözesan-Monats- kollekte.) Vi6, 6, '/,7 u. 7 M., 8 Pfarramt, Umg., Pr. u. Segen, VilO Kathebralamt u. Pr., 11 Chr. f. d. Jungt., t/,12 M. u. Pr., r/,2 falrament. A., 2 Chr. f. d. Jmtgsr , 4 Sakraments-Bruderschaft m. Pr. u. Segen, 7 A. t. d. Marien! Montag abends 5 Rosenkranz m. Segen. — Stadlpsarrkirche. 8A6 u. =V«7 M., 8 1. Kiribergottesdrenst m. Pr.,V,10 Hochamt m. Pr., 11 2. Kindergottesd^nst m. Pr 9V< Chr. f. d. Jüngl. i. d. Severikirche, '/,3 Bruder- schäft v. hochw. Gut, 3‘/4 A. f. d. Jungfr.-Sod. Beicht- gelegenheit am Samstag 3—7 und V,8—Vi9, und am Sonntag von Va6—7. Hl. Kom. wird von */i6 an febe halbeStunde ausgeteilt, llw 7Gen.-Kom. f.d.Jungfr.-Sod. — Pfarrkirche zum hl. Geist. 7 Frühm., 8Pr. u. Amt m. Kom., */25 Chr., 5 A. — Lokalität. VslO. — Levertktrche. Sonntags und werktags Vi7 M. — Herz-Jesrt-Heim. 8 Hochamt m. Pr., nachm. 2 A. (Mittwoch abends 8 21.) — Frauenberg. 5, 6,6*A u. 7 M., 8 Bruderschaftsm. m. Pr.,9 Hochamt m. Pr., nachm. 2 Pr. u. A. s. d. Terziaren, sowie Verehrung der Religuie der hl. Elisabeth.
St Zosephsheim (Fest der Anbetung!: V.7 Auss. u M., V-9 feierliches Hochamt m. Pr., 10, 12, 2 und 4 Betstunden, 6 Schlutzandacht.
Tlmbslammen-Gettesblensk in Hanau, ^k. Elisabelhen- hans. Sonntag. 27. November. (Vorstadt) Gottes- bienftorbnung. 8 Uhr norm. Katechese über die Beichte unb Vorbereitung zu derselben. %9 Uhr Bsichtgelegen» tert. %10 Uhr hl- Messe, Austeilung der hl. Kommu- man und Predigt. 2 Uhr nachmittags Segensandacht und Unterweisung über die hl. Kommunion. — (Ausweise für Fahrpreisermäßigung sind rechtzeitig zu bestellen bei Herrn Taubstummenlehrer Rittmeier in Homberg, Bez. Kassel.)
Märkte.
fpd. Srankfurt c. ÜL, 18. Nov 1921. Dem heutigen Pferdemarkt, der vom Landwirtschaftlichen Verein abgehalicn wurde, waren etwa 1100 Pferde gugetiteben, von denen die Mehrzahl ausgezeichnete Arbeitspferde waren. Als Käufer traten in erster Linie Händler auf. Das Privatpublikum fehlte fast ganz. Die Tiere standen ausnahmslos sehr hoch im Preise.
mc. Frankfurt a. IH., 17. Nov. Auf dem heutigen Gemüse- unb Obstmarkt kosteten per Zentner Kartoffeln 115—120 Mk., Weißkraut 110-120 Mk., Gelbe Ruben 80-90 Mk., Zwiebeln 110—120 Mk., Wirsing 130—160 Mk., Spinat 100 —200 Mk., Winterkohl 110—140 Mk., Rosenkohl 400-500 Wit., Schwarzwurzeln 300 Mk., Rosenkohl (offen) 150 Mk., Schmalzkraut 300 Mk. Hun- dert Kopf Blumenkohl kosteten 700 -900 Mk., Etzkarof 130-140 Mk., Kohlrabi 40—60 Mk. Der Obstmarkt war reichlich. Aepfel kosteten im Zentner 300> Mk Birnen 250-400 Mk. Flußfische weiden pro Pfund mit 10-30 Mk. bezahlt, lebende Gänse, das «tuck 70— 95 Mk., Hühner 28—35 das Stück. In Halle I zahlte man für Gänse (geschlachtet) das Pfund 13—15 Mk , Hühner 11-13 Mk., Enten 12-14 Wit. Die Anfuhr in Feldhasen hat nachgelassen. Landdutter kostete das Pfund 42—44 Mk., Tafelbutter bis zu 46 Mk., Bauern- Handkäse tm Hundert 85 Mk., Eier das Stuck 3,50 Mk.
gemäß § 19 W- 2 ter Reichsabgabsnordnung 8« Vermattung ter Kirchensteuern tm Bereiche ter evangelischen Lartoeskirchen und der katholischen Kirche m Preußen unb zwar im Bereich ber evangelischen Landeskirchen bei neuen Provinzen vom 1. September 1921 ab m Jotgen» tem Umfange auf die Lanbesfmanzämter und ine Finanzämter übertragen:
1. Die Übertragung erfolgt für alle Kmheiffreuem, in« in Form von Zuschlägen zur Einkommensteuer uns zu direkten Staatssteuern (Realsteuern) von Mitgliedern ter eoarigelifchen und katholischen Kirchengemeinten er« hoben werden unb nach geltendem Recht ter Vollstreckung im Vermaltmtgszwangsverfcchren unterliegen.
Ausgeschtesim bleiben demnach Kirchensteuern, ine auf ©runb sog. älterer Kirchensteuerordmmgen erhoben werten.
2 Die Beschlußfassung über die Höhe ter Zuschtoge erfolgt nach Maßgabe tes Lmiteskirchemechts^ Die An- schläae zur Einkommensteuer müssen tee Staffelung und ten larif tes § 21 tes Grnikommemsteuergeßetzck zü ^Dte SMtzirngsurtteriagen Dr die Hundertsätze der Zuschläge zur Einkommensteuer auf Grund tes kirchlichen ©teutobeterfs erhalten bis Krrchengememten von den Ft» llanzämtern. „ , „ ... .
3. Die Veranlagung der Kuchensteuern^ verbleibt dm Kinhsnaemeinten. Soweit es sich um Zuschläge zur Em- konm«tifte«r handelt, hohen dw
DennÄircfun^ Das 23erf<if)Tcn ßcftttltet
die Zuschläge zur Einkommensteuer fft die Hauptstruerlisie — das Sollbuch — zrAerch ÄsSteuer- liste für die Kirchensteuer zu vermendm Sowett für 1921 das Glwutenstekermtms ter Steuerpfluhttgm b«d^ Personenftandsaufnahme nicht feftgestellt worden ist, tee Kttchengememden ben Finanzämtern em Derzeichrns ihrer Steuerpflichügsn einzureichen. Sre können hlerchr das vorjährige Verzeichnis, benutzen. <Trne findet in diesem Falle nur msowett statt, tes tee K:rchen- st-euerpflichtigen des Derzeichniffes auch m dve Houptsteuer- lffte — das Sollbuch — für 1921 eingetragen sind.
b) auf Gründ ter Steuerbeschlüsie ber Kirchengemsm den (Nr. 2 Abs. 1) errechnen die Finanzämter tee auf die einzelnem Pflichtigem enffallentem Kirchensteuerbeträge,
c) die Feststellung tes Kirchensteuersolls im einzelnen und im ganzen ist Sache ter Krrchengemeinden. Bestehen innerhalb einer politffchm Gemeinte mehrere Kuchengemeinden derselben soungelffchM Landeskirche oder mehrere katholischen Kirchengemeindem, so stellen sre ben Gesamtbetrag ihres Steuersolls dem Finanzamt gegenüber gemeinsam und in erntet Summe fest,
d) für die Zuschläge zu ben direkten Staatssteuern stellen die Kirchengememten besondere Sieuerttstem auf unb reichen sie ben Finanzämtern ein, ,
e) von der Veranlagung benachrichtigen tee Finanzämter die Mrchensteuerpflichtigem unter Zahlungsausfor- berwtq und Rechtsmittelbelehrung tunlichst gleichzeitig mit ter Zustellung des Emkommenfteuetbescheites.
4. Die Einziehung und Beitreibung ter KirchensteueM übernehmen die FmaMzämter. lieber Stuntemgs- und Erlahonttäge entscheiden die Kirchengememden.
5. Das Rechtsmntteloerfahrem verbleibt m seiner lan- desrechüichem Ordnung.
6. Für tee Mehrkosten, tee durch tee VerwaltiMg der Kirchensteuern m dem zu Nr. 1—4 bezeichnetem Umfange entstehem haben die Kirchengememden eine nach Pmqch- sätzem zu bemeffenbe Entschädigung zu zahlen, deren Fest- setzung vorbehalten bleibt.
7. Die Uetertragimg bezieht sich auf die Kirchmsteuer- vetwaltung sämflichet eoangesifchsr und katholischer Kn- chengememden Ausnahmen find besonders zu beantragen und bedürfen der Befürwortung der Kirchonauffrchtsbehörde.
Soweit nicht hiernach tee Unterlagen, deren die zur zur Veranlagung zuständigen kirchlichen Gememdeorgame für tee Besteuerung bedürfen, von den Fmamzämiem zu beschaffen sind, bleiben tee bezüglichem Verpflichtungem der. Staats- und Gemeindebehördem gemäß Art. II § 1 der Staatsgesetze vom 14. Juli 1905 (Gesetzsamml. S. 277) und vom 22. März 1906 (Gesetzsamml. S. 41, 46) sowie gemäß § 18 des Staatsgesetzes vom 14. Juli 1905 (Ge- sMammKumg S. 281) und ber dazu ergangenen AusM- rungsanroeijiungen bestehen. Dies gilt namentlich mit Be- zug auf die Unterlagen für tee besonderen Steuerliften, die gemäß Nr. 3 ä im Falle ter Erhebung von Zuschlägen zu dem direkten Stoatssteuern (Grund-, Gebäute- und Gewerbesteuer) von ben Kirchengememden ouszuft«- len sind. . „ ,
Die Einzelheiten des Zusammenwirken s ber kimMyem Gemeindeorgame mit den Finanzämtern müssen einstwei. len deren Vereinbarung üb erlösten bleiben.
(G. I. Nr. 1640, G. II. 1.)
Berlin, am 19. September 1921.
Der Preußische Minister für Ivisienschafl, Kunst unb Volksbildung.
(Unterschrift.)
An den Herrn Regierungspräsidenten zu Kastel.
Wird EöffenlKcht.
Fulda, ben 17. November 1921.
Det Canbrat Frhr. v. (Bagern.
Sobube, »wie eile »deren Lederweren täjbt man wie nee mit Brauns»*'“ Wilbra WUh. Branns, G. m. b.H., Qie&alwf. Verlangen Sie Gratisbrorchürr Nr. Z.