Fuldaer Zeitung
Amtlicher Anzeiger für den kreis und die Stadl Fulda.
Nr. 195.
Leranlwonlich für den ceOoiitoneHen Teil: Dr. Kramer, u tür die Än,eigen: I. Parze«ler-Fulda. z Rotdionsdruck u. Verlag der Fuldaer Acilendruckerei in Fulda. ^ernwrecherNr. 9. Teleqr.-Adreise: Fuldaer Zeitung
Freitag, 26. Sugust 1921.
Bezugspreis: Monatlich 3,50 ZHL ohne Bestellgeld. Post- z bezug 4,10 M. Abgeholt 3,75 Ntt. s
Anzeigen: Co > oneizeile 70 pfg.; für mehrspaltige Anzeigen Zuschläge. Reklamezeile (lertbrelte) 2 50 litt.
48. Zahrg.
zapll« als Richter, Nordamerika als Friekensschlieker
I.
Das Sekretariat des Völkerbundes erläßt folgende Dekanntmachung:
Nachdem der Vertreter Spaniens beim Rate des Völkerbundes, Herr üuinones de Leon, dem Präsidenten des Rates, Grafen Ischü, mitgeteilt hat, daß er lebhaft bedaure, die Ehre nicht annehmen zu können, die ihm mit dem Anerbieten zutell wunde, bei der Sitzung des Rates vom 29. August eine Darstellung der vom Obersten Rat sestgestellten Schwierigkeiten für die Regelung der oberschlesischen Frage zu geben, hat Graf Jschii entschieden, daß er angesichts der Kurze des Zeitraumes, der noch bis zum Zusammentritt des Rates zur Verfügung steht, diese Aufgabe selber übernehme <md diesen Bericht selber vorlegen werde.
II.
Die Verhandlungen über den deutsch-amerikanischen Friedensvertrag, die zwischen dem deutschen Bevollmächtigten, dem Außenminister Dr. Rosen, und dem Geschäftsträger der Vereinigten Staaten, Dresel, geführt wurden, sind zum Abschluß gelangt. Donnerstag nachmittag wurde der Vertrag im Auswärtigen Amt dlüch Dr. Rosen und Mr. Dresel unterzeichnet.
Europa war bis zu den Schicksalsjahren der oberste, Maßgebende Erdteil. Durch den Weltkrieg ist die Vorherrschaft Europas erschüttert worben. Jetzt haben wir die wunderliche Erscheinung, daß ein Japaner das hochwichtige Referat über Oberschlesien übernimmt und daß die Vereinigten Staaten von Nordamerika genug Macht und Eelbstbewußtsein besitzen, um über die europäischen „Sieger" hinweg mit Mittulernopa ihren Sonderfrieden zu schließen.
Vom Standpuirkt der deutschen Interessen brauchen wir das nicht zu beklagen, wenn auch unser Erdteil im ganzen dabei keinen Ruhm erntet.
Wenn Spanien aus hochpolitischer Vorsicht die Berichterstattung über die oberschlesische Frage endgültig ablehni, so ist uns der japanische Berichterstatter immer noch lieber, als der belgische, der sonst in Frage gekommen wäre. Der Belgier würde in seiner geisti- gen und politischen Abhängigkeit von Frankreich die Unparteilichkeit gar zu sehr vermissen lassen. Der Japaner ist freilich politisch enger mit London, als mit IParis verknüpft, aber man kann ihm doch keine ähnliche Abhängigkeit nachfagen, wie dem Belgier. Ist kein gänzlich unbefangener Mann zu haben, so können wir Deutsche uns mit der Rücksichtnahme auf England noch eher befreunden, als mit ber Rücksichtnahme auf Frankreich.
Immerhin hat der Botschafter Jshii, als er kurzerhand das Referat selbst übernahm, einen gewissen Mut und eine schätzbare Schnelligkeit des Handelns bewiesen. Die Schwierigbeit, die durch die Ablehnung Spaniens entstanden war, hätte Anlaß zu einer be- trächtlichM Verzögerung geben können. Jshii hat aber die französische Verschleppungstaktik nicht unterstützen wollen. Das wollen wir von vornherein anerkennen und im übrigen abwarten, wie sein Referat ausfällt. Er muß sich schnell Hineinarbeiten in eine Materie, die ihm bisher fern lag. Vielleicht gibt gerade die weite Distanz dem Japaner die Möglichkeit, die Gesamt- heit der verzwickten Frage zu überschauen und den Kernpunkt herauszufinden aus dem Wirrfal, das dort durch Diplomaten und durch Banditen geschaffen worden ist.
Die „blamierten Europäer" (um einen alten Ausdruck wbeder aufzufrischcn) mögen vielleicht die japanische Vormundschaft unangenehm empfinden. Aber in der Beziehung können wir unsere Hände in Unschuld
waschen. Das hinterasiatische und heidnische Inselreich verdankt seine Weltstnllung denjenigen Mächten, die es herangezogen haben zur Bekämpfung der christlichen (Segnet in Europa.
Auch die überragende Machtstellung von Nordamerika ist zurückzuführen auf die Jagd nach Helfern, die England und Frankreich in allen Weltteilen (sogar bei ten Schwarzen in Afrika) veranstaltet haben. Nordamerika hat schließlich den Ausschlag im Kriege gegeben: es war der eigentliche Sieger. Herr Wilson hat sich freilich in Versailles durch Clemencau und Lloyd ®:orge um seine Siegermacht betrügen lasten. Dafür haben ihn seine Landsleute auch schmählich fallen lassen. Das begreifliche Selbstbewußtsein der Vereinigten Staden führte zum Abfall von der Entente und zu einer Zurückhaltung, die in Deutschland wiederholt beklagt worden ist. Jetzt schickt sich die neue Regierung in Washington an, das Versäumte nachzuholen. Sie hat den Vorteil, daß sie aus dem Versailler Vertrag eine Auslese zu treffen vermag nach ihrem Geschmack und Vorteil. Den Völkerbund und was ihm sonst lästig erscheint, schieben sie beiseite, aber die Rechte, die der Versailler Vertrag dem Sieger gibt, nehmen sie in Anspruch. So baut sich auf der Resolution Knox der Vertrag auf, der soeben als Grundlage zu einem Sonderfrieden zwischen den Bereinigten Staden und Deutschland unterzeichnet worden
Ob auf diesem Boden eine gute Frucht erwachsen wird, muß sich erst noch zeigen. Der vorliegende Vertrag blldet erst die Einleitung, die Grundlage zu dem Friedenswerk.
Der Handelsvertrag mit Nordamerika muß erst noch geschaffen werden: auch die Befreiung des beschlagnahmten deutschen Vermögens in den Bereinigten Staaten stcht noch aus. Die Amerikaner kündigen ihre Teilnahme an den Verhandlungen wegen der Reparationen an, und da bleibt es noch unklar, ob sie zur Entlastung oder zu weitever Belastung Deutschlands beitragen werden.
Die Amerikaner treiben natürlich Realpolitik nach ihren Interessen. Doch ist die Anbcchmmg des Friedens mit Nordamerika zu begrüßen, da die Amerikaner doch immer noch mehr Sinn für die weltwirtschaftliche Entwicklung haben werden, als die verfolgungssüchtigen Franzosen.
Es ist nicht unsere Schlckd, wenn die Verwirrung der Begriffe und der Verhältniste in Europa so arg geworden ist, daß man die Einmischung von amerikanischen und asidischen Mächten als Erleichterung empfinden muß.
Der Inhalt des Zriedenrvertrages mit Amerika.
Der zwischen DeMschlanÄ und sden Bereinigten abgeschlossene Frvederwvcrtrag weist in der Präambel (Einleitung) auf die Vereinbarung des Waffenstillstandes, aus dir Unttrzetchmmg und das Inkrafttreten dcs von den Vereinigten Staaten nicht ratifizierten Vertrages von Versailles hin und gibt dann die Frie- densresolut ton Knox-Porter im Auszug wieder, nämlich die Sektionen 2 und 5 der Entschließung. Sodann heißt es, daß in dem Wunsche, die freundschaftlichen Beziehungen wiederherzustellen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen den beiden Nationen bestanden haben, die beiden Stadsoberhäupter ihre Bevollmächttgten bestellt hoben, die ihvrrsetts folgendes vereinbart haben: Nun folgt der Vertrag selbst, der nur aus drei Artikeln beft.'ht:
In Artikel 1 verpflichtet sich Deutschland, dm Vereinigten Staaten alle Rechte, Privilegien. Entschädi.
Der GänfebuK
2!) _____________
„Hör', Görgl Mit einer solchen Sach', da macht Ma fein ka Spaß", sagte er ausweichend, während ein lauernder Blick die Züge Görgs streifte'
Der aber legte beteuernd die große, breite Hand auf die Stelle, wo der Magm liegt, und versicherte hoch und heilig, daß kein anderer wie l)anni bei der nächsten Wahl Bürgermeister werden darf.
„Meinst denn, ich geh' durch mit der Stimm'?" fragte ganz ängstlich seinen Gönner und neuen Freund' „Sell laß nur mei Sorg' sei, Hanni!" beruhigte ihn »in,lnbere- "Der neidische Burgermaster freilich darf 14 Ichmeck'n davon; da wurdet alles wieder krumm. Und *ei S scheite Kundl und sei Frau — die möchten doch ", in der Welt gern Burgermaster bleib'n. Du 7..net f° dumm fei und an Schusters Joseph den !,! kuppeln? Hotzdunnerei! gibt's denn im Dorf ke, andere Mädla mehr wie die? Wenn's fehlt, dann Ipnng 'ch ein mit meiner Kundl; ner justament daß er net t)a) Burgermaster net der Schwiegervater werd vom ^oiepy. Die Stimm' vom Schuster-Peter und von
6«°"ber die wär'n ihm dann gleich
sicher der Der Wahl."
_ ner des net, Hanni; es wär'
U ® ' “enn der Joseph die Burgermasters- Kundl nehmen tat. wenn's fehlt, hast g'hört, dann is mec Sunul a noch da. — Könnst ja amal mit ’n Joseph rebn Du wecht schon: a G'fall'n is an andern wert gell, Hann. Mit n Geld, des kannst an Joseph fagV Jots flar kein Instand net. Vielleicht schon auf die fflod n hm kann ich met Geld im Scheffel mess'n. Weißt, Bruder tch hab fe- d,e allerbeste Aussicht in der Lot- tene. Aber ich fass D.r fein ner im Vertrauen, Hanni."
Während Gorg dies alles recht eindringlich Hanni vertraute, starte letzterer ganz geistesabwesend vor sich hin. Jetzt, da Sorg eint kleine Pause machte, schaute er auf.
.Du meinst, ich geh' doch durch bei der Wahl mst die Stimmen," kam es nochmal in banger Frage über Hannis Lippen.
(Borg war etwas enttäuscht von dieser Rede; er Hatte eine etwas weniger egoistische Antwort erwartet. @r suchte aber feinen Unmut durch ein recht liebenswür^
diges Lächeln zu verdecken. Bis an die Ohren zog er freundlich feinen breiten Mund, als er, dem Aengst- Uchen gönnerhaft feine große Hand auf dessen Schulter legend, nochmal fest versicherte, daß er unbedingt bei der Bürgermeisterwahl als Oberhaupt des Dorfes ge- wähll wird wenn — wenn halt der Joseph die Bur- germasters-Kundl net nimmt. „Sonst freili steh' ich für nij ein; fönst werd's wieder der alle Burgermaster," fetzte er mit Nachdruck dazu.
„Dafür sorg' ich, mei Lieba; der Burgermasters» Kundl bleibt der Schnabel sauber," versicherte nun sei- nerseiis Hanni. „3d) will Dir schnell was sag'n Görg", fuhr er fort, „der Schusters-Joseph muß die Kundl neh. men, und ich muß Burgermaster werd'n und kupalier's — oerstand'n."
„Des is a Wort! Siehst, so wird's recht. Ich b'sorg' mei Sach', verlaß mich aber a auf Dich."
-Da hab' fei Angst. Dei Kundl soll ihr Ausstaffie- ring ner gleich mach'n."
Noch am Abend desselben Tages ging Hanni ins Flickschusterhaus und stattete Josephs Mutter einen Be. such ab. Er glaubte es nun bald selbst ganz fest, daß er ür Joseph eine paffende Frau wählen muffe. Er traf die alte Frau droben in ihrem Ausnahmestübchen itzend, mit einem Brief in der Hand. Neugierig be. trachtete Hanni das feine, weiße Papier. Was mochte wohl da drinnen stehen? — Diese Frage schien ihm so intereffant, daß er darüber ganz seine Mission vergaß. Bevor er sich niedersetzte, versuchte er es, über den Rücken der Flickschusterin hinüber einen Blick in den Brief zu werfen; aber dies brachte ihm keinen Erfolg. Um da einen Satz herauszubuchstabieren, hätte er mindestens eine Viertelstunde lang den Brief direkt vor den Augen haben muffen.
„Was habt Ihr denn da Schon'??" frug er deshalb direkt die Flickschusterin.
„Des is a Bries von meinm Joseph. Ich soll hall durchaus no zu ihm zieh'n."
„No. und da besinnt Ehr Euch noch und lauft net was Ihr könnt?" rief, aufs Höchste von dieser Nachricht überrascht und erregt, Hanni. „Hotzkreiz!" fuhr er fort, „packt gleich z'sammen; ich fahr' mit Euch hin, wenn Ihr allein net traut. Ich hält' was recht Wich- tig's mit ’n Joseph z' reb'n,"
gungen, Reparationen oder Dorteile zu gewähren, die in der Friedensresolution bezeichnet sind.
Nach Artikel 2 besteht Einverständnis und Einig, feit zwischen den vertragschließenden Teilen darüber, daß die soeben angeführten Rechte und Vorteile bie^ jenigen sind, die in Abschnitt 1 des Teiles 4 und in den Teilen 5, 6, 8, S. 10, 11, 12, 14 und 15 aufgeführt sind. Teil 4 Abschnitt 1 bezieht sich auf die deutschen Kolonien, Teil 5 auf die Land- See- und Suftftreitträfte Deutsch, lanbs, Teil 6 auf Kriegsgefangene und Grabstätten, Teil 8 auf Reparationen; Teil 9 enthält die finanziellen Be- stimmungen. Teil 10 regelt die wirtschaftlichen Be. SHungen, Teil 11 die Lustschiffahrt Teil 12 die Häfen, asserstraßen und Eisenbahnen, Teil 14 die Sicher, hellen für die Ausführung, Teil 15 die Schluß- und Uebergangsbeftimmungen. Nicht in den Vertrag oufge. nommen sind somit Teil 1 mit der Völkerbundakte, die Teile 2 und 3 sowie Teil 4 Abschnitt 2—8 mit den terri. torialen Bestimmungen, Test 7 mit den Strafbestimmungen und Teil 8 mit den Bestimmungen über das Arbeitsrecht. Sodann heißt es in Artikel 2: Wenn die Vereinigten Staaten diese Rechte und Vorteile für sich in Anspruch nehmen, werden sie dies in einer Weise tun. die mit den Deutschland nach den Bestim- mungen des Versailler Vertrages zu stehenden Rechten im Einklang steht. Weiter setzt Ar- tikel 2 ausdrücklich fest, daß die Vereinigten Staaten an keine Bestimmung der V ölk er b u n ba 11 e ober keine Maßnahme des Völkerbunbes aebunben fein wollen, es fei benn, baß sie ausdrücklich ihre Zustimmung zu einer solchen Maßnahme geben daß die Vereinigten Staaten keine Verpflichtungen aus den in diesen Vertrag nicht aufgenommenen Bestim. mungen bes Versailler Vertrages übernehmen, baß sie zwar berechtigt finb. an ber Reparationskommission ber anberen Kontrahenten teilzunehmen, aber nicht ver- pflichtet, sich an irgenb einer Kommission zu beteiligen.
Artikel 3 besagt, daß ber gegenwärtige Vertrag gemäß ben verfassungsrechtlichen Formen ber hohen vertragschkießenben Teile ratifiziert werbe unb sofort mit Austausch ber Raifikationsurkunben, ber fobalb als möglich in Berlin ftottfinben wird, in Kraft treten soll.
Zu dem Text des deutsch-amerikanischen Friedensvertrages wird von zuständiger Seite bemerkt: Der deutsch-amerikanische Vertrag ist das Ergebnis von Verhandlungen, die auf die Initiative der amerikanischen Regierung Anfang Juli begonnen haben. Die Verhandlungen waren von vornherein dadurch bedingt, daß die amerikanische Regierung an die Friedensresolution des Kongorsfes vom 2. Juli gebunden war, die Er Amerika in erster Linie alle Rechte aus dem Ver- iller Vertrag vorbehält. Aus ihm sind jedoch mehrere wichtige Teile des Versailler Vertrags aus geschieden worden, nämlich der Teil 1 (Völkerbund), 2 und 3 territoriale Neugestaltung Europas), 4 Abschnitt 2—8 (Bestimmungen über China, Siam, Liberia, Marokko, Aegypten, Türkei, Bulgarien und Schantung), 7 (Auslieferung) und 8 (interndionale Regelung der Arbeit). Die amerikanische Regierung macht, wie sie hier hat mitteilen taffen, keine neuen Rechte gegenüber dem Deutschen Reiche geltend und geht nicht über die Rechte hinaus, die durch den Friedm von Versailles gewährt und durch den Hinweis auf jenen Vertrag in dem vorliegenden Vertrag hrstgelegt werden. Außerdem stellt der Vertrag ausdrücklich fest, daß die entsprechenden, Deutschland nach dem Versailler Drr- trag zustehenden Rechte gewährt bleiben. Nach dem Jnkrasttnten des deutsch-amerikanischen Vertrags sollen die diplomatischen und konsularischen Beziehungen alsbalb wieder ausgenommen werden . Die amerikanische Regierung hd erklärt, daß der Abschluß des Vertrags den Weg ebnen würde, um alle auf das beschlagnahmte deutsche Eigentum bezüglichen Fragen in gerechtester und billigster Weise zu regeln.
Prefseftimmen zum deutsch-
amerikanischen Zriedensvertrag.
Der gestern unterzeichnete Friedensvertrag Deutschlands mit Amerika findet in der Rechts-
Ihm war das ganz unfaßbar, baß sich bie Flickfchuste. rin da erst noch lange besinnen mußte.
„Ich geh' net gern fort von mein Dorf", sprach sie ernst. „A alter Mensch is wie a alter Baum; ber kann, wenn er versetzt wirb, nimmer wurzeln unb stirbt in frember Erb'n ab, bort, wo man sich zufrieb'n fühlt, ba soll man bleib'n."
„No, Leut', reb* aber Ihr so dumm. Ich pfeif' auf bie Zufriedenheit, wenn ich's ganz' Jahr Botak' fress'n muß unb Buttermilch. Beim Joseph habt ihr's alle Tag', als wenn's Kerwa (Kirchweih) wär'. Bratwurst unb Knöchla unb a Sauerkraut unb Kuch'n; Hotzbun- nereil unb Bier unb vielleicht gar a Wein."
Hanni konnte nicht mehr weiter sprechen. Vor Sehn- sucht nach all ben verlockenden Genüssen lief ihm bas Wasser im Munde zusammen — er mußte nur immer schlucken.
E Die Fluckschusterin aber ließ feine Schilderung völlig
„Nach all' dem sehnfs mich net. Ich had's, fo lang ich leb', net g'habt unb net — entbehrt. Die paar Jahr', wo ich etzt noch leb', will ich nit anberes hab'n, wenn ner mei Bu zufrieb'n is. Im Alter schaut man es Leb'n ganz anders an: ba sehnt's ein nimmer nach an gut’n Leb'n, wenn man von Kindheit an nur immerfort bie Sorg' unb Not ner kennt hat. Die zwei, bie roar’n mir treu fo lang' ich benk'n kann, soll ich bie letzt'n Tag noch, wo ich leb', mir etzt auf amal anders wünsch'n, 2er Joseph meint’s mit mir ja gut. doch überlegt er’s net, daß man an alfn Baum nimmer verpflanzt. Er versteht halt net, daß a alter, müder Körper nix anders mehr braucht unb will wie Ruh' unb Fried a."
„Von Ruh' unb Frieda wirb ma aber net satt, Schülerin. Mir sind ba Bratwurst unb a Fläschla Wein schon lieber. Geh' zu; b'sinnt Euch net lang’; fahrt mit mir nej zum Joseph."
„Sv schnell geht's net."
„No ja, in Gott's Namen benn. Ucberiegt’s Euch noch amal Heut' auf'n Abend komm' ich wieder unb rag' an; ich will met Ledertasch'n unb mei Reis'sack ür bie Reis gleich richt'n."
Er war eben im Begriff, fortzueilen, ohne eine weitere Antwort ber Flickschusterin abzuwarten, als vom Hofe unten rauhe Stimmen feinen Namen riefen. Bestürzt riß er bas Fenster auf (Forts, fjt
presse nut insofern eine günstige Ausnahme, als sie die Tdsache begrüßt, daß endlich der Friedenszustand zwischen Dmtschland und der Union binnen kurzem hergestellt sein kann. Der Schwebezustand, in dem sich die Bezichungen der beiden Länder solange befunden haben, war, so schreibt die „Kreuzztg.", in politischer und namentlich wirtschaftlicher Beziehung für beide Teile schädlich.
Die „Germania" hebt hervor, daß der Vertrag nn Gegensatz zu demjenigen von Versailles dem Wunsche nach Wiederherstellung der freundschaftliche« Beziehungen, die vor Ausbruch des Krieges zwischen beiden Nationen bestanden haben, Ausdruck gibt.
Auch das „Berl. Tagebl." vergleicht den Versailler Vertrag mit dem Berliner Vertrag und betont, daß letzterer Deutschland nicht als Diktd auferlegt worden sei, sondern aus Verhandlungen gleichberechtigter Partner hervorgegangrn ist.
Der „Vorwärts" schreibt: Der moralische und' materielle Wert eines jeden Vertrages hängt stets viel weniger von den Buchstaben als von dem Geist ab, mit dm man an feine Durchführung herangeht. Es hat dm Anschein, daß der Geist der Versöhnlichkeit, des Entgegenkommens und des Verständnisses für unsere physischen und psychischen Bedürsnisie immer mehr, wenn auch langsam, bei dm meistm unserer Vertrags- kontrachenten einzieht.
Loucheur und Kathenau in Wiesbaden.
Der französische Wivderaufbauminister Loucheur ist am Donnerstag im Kraftwagen in Wiesbaden ein» getroffen. Geheimrat Guggenheimer weilt in Wies- baüm. Der deutsche Wiederaufbauminister Rathe- n a u wurde abends erwartet.
Die Verstärkungen für Gberfchlefien.
Die englische Regierung hd dem englischen Dot- schafter in Berlin Weisungen erteilt, sich dem Schritte sfiims französischen Kollegen anguschließm sund die deutsche Regierung zu verständigen, daß die alliierten Regierungen sich über die Entsendung von 6 B a t a i l- l o n e n als Verstärkung für Oberschlesien verständigt haben.
Die neuen Teuerungszulagen.
Dos Ergebnis der Berliner Beratungen.
Die unter Vorsitz des Reichskanzlers geführten Verhandlungen der Reichsregierung mit den Vertretern der Spitzenorganisdionen der Beamten, Angestellten und Arbeiter haben zu einer Einigung geführt. Das Reichskabinett wird mit größter Beschleunigung zu dieser Vereinbarung Stellung nehmen. Mit chrer Annahme darf gerechnet ©erben. Nach Verabredung mtt ben Führern der Reichstagsfraktionen sollen die erhöhten Bezüge alsbald nach Zustimmung des Rvichs- rdes angewiesen werden. Die Zustimmung des Reichstages wird nachträglich eingeholt werden. Die Be- dingungen lauten wie folgt:
Teuerungszuschlag zum Grundgehalt und Ortszuschlag für die planmäßigen Reichsbeamten wftd für die Orte ber Ortsklasse A auf 93 v. H-. der Ortsklasse B auf 91 v. H., der Ortsklaffe C auf 89 v. H., ber Ortsklaffe D auf 87 n. H., der Ortsklaffe E auf 85 v. H. festgesetzt. Diese Erhöhung entspricht einer Ausbesserung der Gesamtbegüge um 13»/- bis 20 Prozent tn den Ortsklassen A bis E.
2. Die m ä nnli ch en außerplanmäßige» Reichsbeamten erhalten zu ihren bisherigen Dienst- einkommen nebst Teuermigsz uschlag einen weiteren Teuerungszuschlag in ber Höhe, daß ihr Dienst- einkommen nebst Teuerungszuschlag das Dienfteinkommen nebst Teuerungszuschlag eines planmäßigen Beamten der ersten Besoldungsstufe ihrer Eingangsgrüppe erreicht.
2- Die weiblichen außerplanmäßige« Reichsbeamten erhalten zu ihrem bisherigen Dienst, einkommen nebft Teuerungszuschlag einen weiteren Teuerungsz uschlag bis zur Erreichung eines Gesamtbetrages, wie er sich ergeben würde, wenn unter Zu- grundlegung der Teuerungszuschläge für die planmäßigen Beamten die Erhöhung des Ortszuschlages für bie erste Besoldungsstufe ihrer Eingangsgruppe die Diätensätze betragen würde, für Beamte bes ersten unb zweiten Dierst- sohres mit 75 v. H., des dritten und vierten Dienstjahre-r mft 80 v. H., des fünften Dienstjahres 85 v. H., bes sechsten 90 v. H., bes siebenten 95 v. H., bes achten 100 o. H.
4. Die Teuerungszuschläge zu den Kinder- zuschlägen werden in der Ortsklaffe A auf 200 n. H., B uni) C auf 175 v. H., v und E auf 150 v. H. festgesetzt.
5. Die vorgenannten Teuerungszuschläge wer- den ab 1. August 1921 gewährt.
6. Die Unterhaltungszufchläge im Vorbereitungsdienst werden erhöht.
7. Eine Einbehaltung der vorstehend bewilligt«. Erhöhungen zur Abdeckung noch nicht getilgter feiner, zett gemährter Vorschüsse wird nicht statt sind en.
8. Mr die Beamten, die vor dem 1. August 1921 aus dem Arbeiterstande in das BeamtenoerHAtnis übernommen worben sind, findet eine Anrechnung der aus Ziffer 1 sich ergebenden Erhöhung des Teuerungszuschlages auf bie Ausgleichszahl nicht statt. Dagegen wird ungerechnet: Erhöhung des Grundgehalts bei Ausrückung in eine höhere Dienftaltersstufe und bei Beförderung, Erhöhung des Orts« zuschstrges wegen des Uebertritts in eine höhere Ortszu» chlaggruppe, die durch die Regelung zu 2 und 3 bewirkte Erhöhung ber Diätenfötze, Erhöhung des Teuerungszu- chlages, soweft sie auf die unter A, B unb C genannte Erhöhung bes Grundgehalts, Ortszuschlages bes Diäten- gefttzes zurückzuführen sind.
9. Für Angestellte finden bie Ziffern 1, 4, 5 und 7 mngemäße Anwendung. Gemäß Ziffer 2 werden die Bezüge ber_ männlichen, volljährigen Angestellten entsprechend den fünf ersten Sätzen bet Ziffer 3, die Bezüge ber weiblichen volljährigen Angestellten in den ersten fünf Vergütungsstufen erhöht werden. Die Grundsätze unter Ziffer 8 finden sinngemäß Anwendung auch auf die per« önlichen Zulagen der Angestellten ber Reichsverwaltung gemäß § 19 des Teiltarifvertrags vom 4. Juni 1920 mit der Maßgabe, daß Erhöhungen der Bezüge infolge Ber« etzung des dienstlichen Wohnsitzes in eine höhere Ortsklaffe mft Wirkung von dem für die Berechnung ber per- önlichen Zulage maßgebenden Stichtage auf die persönliche Zulage in Anrechnung zu bringen ist.
10. Der bisherige Teuerungszuschlag für männliche Arbeiter über 21 Jahre wirb ab 1. rs»g<-st