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M 144.

Sam-tag, 2S. Juni 192L

Fuldaer Zeitung

Druck der Fuldaer Sfciiettbttttferei in Fuld»

Tur Reform der Angestelltenoersicherung,

von Dr. Höf le, Mitgl. d. R.

/ ©ft Reichstag hat in feinen beiden letzten Sitzungen h erste Lsftmg des Gesetzes über Aenderang des 53er- PcherunMgesches für Angestellte (v. 20. Dez. 1911) vor- genommen, nachdem der Reichsrat dem Entwurf, ohne wesentliche Änderungen vorzunchmen, zugestimmt hatte. Der Entwurf hat den Charakter einer Novelle, d. h. er ficht mit die Abänderung des Gesetzes in einigen Punkten vor, deren Neuregelung dringend Mld »e^aufschiebbar sind. Durch die vorge- schlag-nen Abänderungen ziehen sich zwei Leitgedan­ken: L Erhöhung der Dersicherungs - tzrenze auf 28 000 <M. und damit im Zusammen- hange eine entsprechende Heraufsetzung der 53esträge und eine Erhöhung der Dersicherungsleistungen. 2. Ein­führung des sogenannten Markensystem», Ke eine durchgreifende Umgestaltung des Deitragsverfah-- «ns bezweckt.

Zu 1: Die Erhöhmg der Dersicherungsgrenze über LS 000 -st ist dringend und war schon früher zur An- pafstmg an die Geldentwertung geboten. Nach der Höhe des Iahresarbeitsverdienste» sind folgende Ge­haktsklaffen und dementsprechend nach dem PrSmien- drrrchschnittsverfahren folgende Bei trage klaffen gebildet: Kl. I bis zu 1500 -st 15,60 -st, Kl. II von mehr als 1500 bis zu 3000 -st 24,60 -st, Kl. III von mehr als 3000 bis $u 4800 -st 30,60 -st, Kl. IV von mehr als 4000 bis zu 6000 -st 37,20 -st, Kl. V von mchr als 5000 bis zu 6000 -st 43,20 -st. Kl. VI von mchr als 6000 bis zu 8000 -st 55,20 -st. Kl. VII von mchr als 8000 bis 10000 -st 68,40 -st, Kl. VIII von mchr als 10 000 bis 15 000 -st 80,40 -st, $8. IX von mehr als 15 000 bis 28 000 «st 98,40 -st

Die neue Berechnung der Dersiche- rungsleistungen (Ruhegeld und Hinterbliebe­nen) fall nach einem einheitlichen Grundbetrag und nach Steiyerungsfätzen erfolgen. Das jährliche Ruhe­gehalt (§ 55) besteht danach aus einem für alle Ge- haitsklaffen gleichen Grundbetrage von 360 -st und aus Steigerungssätzm, die für jeden entrichteten vollen Msnatsbeitrag betrögt in Gchaüsklaffe I 1,50 -st, in Gchaltsklafle II 3 -st, in GchÄtsKaffe III 4 -st, in Gehaltsklasse IV 5 -st, in Gehalt-Masse V 6 -st, in Gchaltsklaffe VI 8 -st, in Gehaltsklaffe VII 10 -st, fn Gehaltsklaffe VIII 12 -st, ht Gehaüsklaffe IX 15 -st. Zur Anpassung des Ruhegeldes an die Ver­sicherungen in der allgemeinen Wirtschaftsfrage wird ein Teuerungszuschlag von monatlich 50 -st (bis zum 31. Dezember 1926 vorläufig) gewährt und zwar stets nur für volle Kalendermonate. In § 56 ist eine Verbesserung für weibliche Versicherte vorgesehen. Die Witwen- und Witwer- Md Waisen­renten erhöhen sich infolge ErhöhMg der Ruhegeld­bezüge (Zweifünftel des im 8 55 Abs. 1, § 56 vorge­sehenen Ruhegeldes, das der Ernährer zurzeit seines Todes bezog oder bei Derufsunfähigkeit bezogen hätte). Für die Waisenrenten fteht bet Entwurf eine weitere Erhöhung insofern vor, als sie in jedem Fall zu verdoppeln sind. Die erwähnte 53erechmmgsart hat sich in der Invaliden- und Hinterbsiebenenversiche- rang bereits bewährt; sie hat den Vorteil, daß die Rentenleistungen für die nach kurzer Versicherungs­bauer erwerbsunfähig gewordenen oder verstorbenen Derficherten wirtschaftsich wertvoller werden, als bei der Berechnung bet Rente lediglich nach Steigenmgs- fätzen.

Die Einführung des sogen. Markensystems bezweckt eine durchgreifende Umgestaltung des Bei­tragsverfahrens in der Steife, daß die Dersicherungs- tarten, welche die Reichsversicherungsanstall für An­gestellte nach § 182 zurzeit über die von den Arbeit­gebern gemäß § 181 und § 187 Absatz 3 in Verbin­dung mit der Bekanntmachung des Direktoriums be­treffend 53eitragsentrichtung für die Angestelltenver- fichenmg vom 14. Mai 1912 unmittelbar an die Reichsversicherimgsanftolt für Angestellte eingezakMen Beiträge der Versicherten lausend zu fichten hat, in Wegfall kommen unib gleichzeitig Beitragsmarken ein- geführt werden, die Ne Arbeitgeber bei der Gehalts­zahlung nach bet Gehaltsklaffe der Versierten in die 53ersicherungskarten kleben. Das bisherige Beitrags- verfahren hat sich nicht bewährt. Die Verwaltung war insbesondere durch Schreibwerk, da» durch Füh- eung bet Konten und den Schriftverkeht mst den Ar­beitgebern und Versicherten etforderüch war, unver- Mtnismäßig belastet und dadurch verteuert. Daneben wollten die lauten Magen der Versicherten darüber,

Unpolitische ZeitlSuse.

Bon Fritz Stienlemper.

Berlin, 22. Juni 1921.

„Sommers Anfang“. Kalender, du schwin­delst! Soll das dir Sommer fein, wenn alle Regen­schirme und alle Nasen lausen, wenn draußen die trä­ten Winde durch das Kamisrä bringen und der Stuben- mensch sich überlegt, ob nicht das Iohannisfeuer im Ofen besser am Platze träte, als auf dem nassen Berg­rücken!

2ch möchte das Wetter zur Ordnung rufen. Aber es wich nichts nützen; ebenso wie bet Ordnungsruf des Herrn Präsidenten des Reichstages. Im Gegenteil! Neulich war ich so leichtsinnig, über die drückende Hitze ja schreiben Dum», schlug das Wetter um, und bk Leser haben gewiß gedacht, her alte Onkel hätte liebet von warmen Jacken und wasserdichten Rocken reden sollen. Da» Detter hat feine eigene Geschäftsordnung, wt die wir nicht Eingreifen können, weil wir sie nicht verstehen. Wir sind Frdnnvünner; das Wetter ober ist kein irdisches Fabrikat, fondern wird hauptsächlich von der Sonne geliefert. Die Sonne beschul uns nicht bloß Licht- und Därimestrahlen, die wir sehen pnd füllen, sondern auch elektrische und magnetische «kaftstrohlen, die aus dem Körper der Erde tiefgrei- sende Wirkungen ausüben. Die Tätigtest der Sonne ist nicht allzeit gleichmäßig: vielmehr brodelt und braust es pitoeilifl in diesem ungeheuren Feuerofen, was uns durch den Wechsel der Sormenslecken ange- devtet wird. Gibt es aus der Sonne eine Revolution, fe wird auch auf der Erde das Gleichgewicht der Kräfte gestört. Wärme tm ffitater und Kälte im Sommer sind noch nicht die schlimmsten Bescherungen. Die Erdbeben und Hochfluten hängen wcch»scheinlich auch damit zusammen. Manche vermuten, daß auch die Katastrophen in dm Bergwerdm auf das Spiel bet Kräfte im Weltall zurückzuführen seien. Da» ent­setzliche Grubenunglück, da» soeben aus Herne gemeldet wird und hundert oder noch mehr Tote befürchten Lßt. ist nur ein erschütternder Beweis für die Ohn- macht aller menschlichen Weisheit und Kunst gegen­über den gewaltigen Naturkrästen.

Unsere Wissenschaft vom Wetter steckt noch in den Kinderschuhen. Die Forscher betrachte» die Mlleu-

daß sie teine ausreichende Sicherheit über die Einzah­lung und den tatsächlichen Eingang der Beiträge in der Hand hätten, nicht verstummen. Auch Desserungs- versuche haben zwar ziemliche Kosten, aber teine Ver­besserung gebracht. Nun wird das vorgeschlagene Martenverfahren, das sich in der Invaliden- und Hin­terbliebenenversicherung durch langjährige Hebung be­währt hat, als durchgreifende Lösung oorgeschlogen. Der Erlaß der Einzelausführungsbestimnurng ist dem Reichsarbeitsmmister Vorbehalten.

Im einzelnen sieht Artitel I in Abänderung des § 1 noch die Neueinführung der Dersicherungspflicht von D ü 10 l e h r l i n g e n (in der Rechtssprechung längst ancrfannt), der Handlungs- und Apoihekerlchr- linge vor. Bezüglich dieser ist in Artikel II die Auf­hebung der Doppräversicherung auf Grund des 4. Bu- ches der Reichsversicherungsordnung vorgesehen. Zu § 50 werden Aenderungen vorgeschlagen zur Besei­tigung von Härten arääßlich des Erlöschens und Wie­derauflebens von Anwartschaften. Die Anwartschaft soll -traft Gesetzes wieder aufleben, wenn von neuem eine versicherungspslichtige Tätigtest ausgeübt wirt» und eine bestimmte Anzahl von Pflichtbeiträgen neu entrichtet werden. — § 58, 73, 74 sollen im Interesse der Angestellten wegfallen, um Härten, insbesondere durch Ruhen der Renten beim Zusammentreffen mit Gehalt, Lohn ober anderweitigen Einkommen aus ge- winnbringender Beschäftigung zu beseitigen. Artikel III, VII—XII enthalten Uebergangsvorschristen zur Vermeidung von Härten, die durch die Einführung der höheren Dersicherungsgrenze Neu- oder Wiederver- sicherten widerfahren konnten, insbesondere hinsichtlich derer, die sich durch Abschsiehen von Lebensversiche­rungsverträgen andenvest gesichert haben. Als Aus­sicht des Inkrafttretens des Gesetzes ist der 1. Januar 1922 in Aussicht genommen.

Kaum waren die ersten Nachrichten vom Inhalt der Vorlage in die Oeffenllichkest gedrungen, als i n der Presse scharfe Angriffe aus die Reichsversicherungsanstalt als solche er­folgten; insbesondere aus demokratischem Blät­terwald hallte vornehmliche Aufregung, insbesondere über die abermalige Erhöhung der Versicherungs­grenze, die Erhöhung der Beiträge und demgegenüber über die geringen in Aussicht gestellten Gegenleistun­gen. Es geht über Ziel und Zweck dieses Aussatzes hinaus, in eine eingehende Polemik hinsichtlich des Für und Wider sowohl bezüglich des Deftehenbleidens der Anstatt im allgemeinen als auch der neuen Vor­lage im besonderen einzutreten; diese Aufgabe mag im einzelnen der rechten Stunde vorbehalten bleiben. Nur so viel muß hier und schon jetzt gesagt werden, daß es nicht angeht, in die Kreise der Angestellten durch falsche Beispiele über die Höhe der eingebauten Beiträge und die Leistungen der Anstalt Mißstimmung zu tragen, um andererseits Stimmung für bie privaten Derficherungsunternehmun- gen zu machen zum Schaden der staatlichen, sozialen, im Grunde bewährten Einrichtungen. Die Tendenz solcher Artikel ist zu dmchsichtig. Was insbesondere die Erhöhung der Dersicherungsgrenze auf 28 000 M. anlangt, so dürfte schon die einfache Ueberlegung, daß bei der Geldentwertung das zehn- bis zwölffache dieser Grenze in Wirklichkeit noch um die Hälfte hinter der im Gesetz vom 20. Dezember 1911 vorgesehenen Grenze von 5000. zurückbleibt, zu dem durchschlagenden Er­gebnis fuhren, daß in der Tat der Entwurf den In­teressen der beteiligte» Angestelltengruvpen nicht gerecht wird. So gibt es denn auch in weitesten Angestellten- kreisen genug Stimmen, die eine weitere Er­höhung, wenn nicht gar Aufhebung der Versiehe- rungsgrenze überhaupt erstreben, im besonderen auch eine weitere Einfügung von 2 oder 3 Destragsklaffen zwischen 15 000 bis 28 000 M. Die Behauptung, die Erweiterung der Dersicherungspflicht bedinge eine Vermehrung des Beamtenapparates und damft eine Erhöhung der Derrvaltungskosten, ist n i ch t r i ch t i g; denn gerade durch die Beiträge der Höchstversicherten werden prozentual die Derwaltungs- kosten heruntergedrückt; denn die Höchstversicherten, schon an Zahl verhältnismäßig geringer, verursachen verhAtnismößig die wenigste Arbeit und auch die we­nigsten Unkosten. In dieser Beziehung wäre die De- feitigung der Dersicherungsgrenze gerade das Ideal. Zudem darf nicht übersehen werden, daß Hand in Hand mit der Erhöhung der Dersicherungsgrenze die Einführung des Markenbeitragsverfahrens geht; daß hierdurch zumindostens keine Vermehrung des De- amtenapparaites verursacht wird, auch wenn der Auf-

Berschiebung zu kontrollieren. So sagen sie jetzt, es tätet, die sich im Süftmeer bilden und suchen deren liege ein Hoch, ein Wellenberg, über dem Norden des atlantischen Ozeans, und ein Ttef über Europa, so daß die Winde von dem eisigen Grönland her uns zuström- ten. Das klingt ja sehr schön; aber das Wrtterrätsel wäre erst gelöst, wenn wir wüßten, wie sich diese un­geheuren Wirbel im ßufbreer bilden, warum sie manchmal schnräl vorrücken, manchmal längere Zeit stehen bleiben, warum sie zeitweilig Seitensprünge vom normalen Wege nach Osten machen. Vielleicht werde« unsere Enkel und Urenkel etwas mehr Wetterverstand haben. Wir müssen uns angesichts der rätselhaften Ueberraschungen mit dem Spruche bescheiden: Wie Gott will, ich halte still.

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»Sommers Anfang' mit Grönlaräswind, kalte Güsse und Graupelschauer, al» ob Neujahr oder Aller­seelen gefeiert werden sollte! E» kommt manchmal ganz anders, wie man denkt und wünscht. Auch im Leben der Völker und der Familim.

Als der blutige Waffcnkrieg zu Ende war, sollte der Sommer des Friedens anfangen. Auf Sonnen» fchttn und Wärme hofften die Völker, wir armen Deutschen vor allen. Was hat uns diese „Sonne' der Weltpolitik bisher beschert? Eine träte Dusche nach der anderen; ein Ungewitter nach dem anderen. Wie oft schon haben wir geseufzt: Ach, in dm Kriegs- jähren war es doch noch nicht so schlimm, wie jetzt in den sogenannten Frkdensjahron! Manchmal hören mir eine gute Nachricht, die wie ein erquickender Son- nenstrahl durch die Wolken bricht; aber hinterher kommt gleich eine schwarze Wolke und ein frostiger Windstoß. Da» schlimmste Wetterloch ist gegenwärtig Oberschle­sien. Der arme Staatsbürger darf Me Jacke der Ge­duld nicht ausziehen. Er kann von dem w i r k l i ch e n Anfang des weltpolitischen Sommers träumen; aber ob er ihn noch erlebt, das weiß er nicht.

Sommers Anfang hält uns auch im Privatleben oft zum Narren. Wenn der junge Mensch sich „selb- ständig' macht, fo entzündet er in seinem Herzen ein Iohannisfeuer der stolzen Hoffnungsseligkeit. In sei­nem Beruf- muß ihm „selbstverständlich' die warme Sonne des Glücks strahlen. Sein Geschäft, das er fo bedachtsam begründet hat, muß „natürlich' Rühen und gedeihen. Ach. ft ahnt picht, wräviÄ tote Schau«

Nckenkreis der Anstatt erroeitert werden sollte, steht zweifelsfrei feft Man rechnet aber darüber hinaus sogar nrit einer erheblichen Verminderung de» Personals mD Freimachung zu andern Zwecken.

Was die Frage der Festlegung der „Milliarden", der Thesaurierung der durch die Beiträge aufgebrachten Mittel anlangt, so muß und wird es gerade Au-siube einer geschickten, sachkundigen, tat» und arbeitswilligen Verwaltung fein, dieses Kapital wertbildend zu ver­walten und vor allem diese Werte nur in erster Linie den Interessen der Streife dienen zu lassen, aus denen die Mittel stammen. Es ift aber unter keinen UmstSn- den gerechtfertigt, Angriffe, die etwa gegen eine „büro­kratische" oder etwa durch gewisse Vorkommnisse bc- lastete, geschästsungewandte, mißliebige, tat fremde Ver­waltung zu richten wären, gegen die soziale Einrich­tung, gegen die Reichsversicherungsanstalt als solche zu richten. Es sst Sache der verantworllichen über­geordneten Stelle, hier Abhilfe zu schaffen, wenn die Angriffe festgestelltermaßen gerechtfertigt sind, und man kann zu dieser Stelle das Vertrauen haben, daß es Abhilfe schafft, ehe der Gesetzgeber Milliarden so­zialer Gelder den Händen der Derwattung einer so wichtigen, sozialen Einrichtung anvertraut.

Dafür werden und müssen die maßgebenden Fak­toren, insbesondere auch die beteiligten Verbände sor­gen. Im übrigen fei zum Schluß darauf hingewiesen, daß es sich vorliegend um die Abänderung der dnn- gendsten Punkte handelt und daß in der Begründung zum Entwurf einleitend ausdrücklich hervorgehoben sst, das Gesetz sei in „zahlreichen" Punkten verbesserungs- bedürftig; jedoch fei es zweckmäßig, die gesamte Um- arbeitung bis zum allgemeinen Umbau der Sozialver­sicherung zu vert Hieben; insbesondere fei es einer spa­teren Zett Vorbehalten, zu prüfen, ob eine Zusam­menlegung der Spruchbehörden der An- gestelltenversicherung mit denjenigen der Arbeiterver­sicherung oder gar darüber hinaus, eine Serrwnmg beider Dersicherungszweige stattzufinden habe. Bis zu diesem Zeitpunkt einer etwaigen Derfchmelzungsresse den Angestellten zu helfen, ist dringende soziale Pflicht.

Aus der WerkstStte des religionslosen Moralnnterrichts.

In Bayern wurde vor ungefähr 30 Jahren der Gemeinde München die Erlaubnis zur Briet- lung eines religionslosen Stttenunierrichis an die Dissidentenkinder gegeben, später auch anderen Ge­meinden. AIS nun Klagen an das Ministerium gebracht wurden über die Art, wie dieser erteilt wurde, beauftragte eS Professoren der philofophijchen Fakultäten der drei LandeSuniversitäten, nach den Lehrbüchern und sonstigen in Betracht kommenden Schriften Gutachten abzugeben. Aus dtesen führte daS Ministerium in einem Erlaß (abgedruckt im Kgl. Bayerischen Staatsanzeiger, Nr. 165 vom 18. Juli 1914) eine Zahl von höchst bedenk- lichen Tatsachen an und charakterisiert nach dem vorliegenden Material den fraglichen Unterricht «iso: ....

„TuS diesen wenigen Beispielen, bte unschwer bedeutend vermehrt werden könnten, ergibt sich, daß beim freireligiösen Unterricht die moralischen Forde- rungen nicht auf den Glauben an einen gerechten Gott und aus eine künftige Vergeltung begründet werden und daß de-halb auch die von der GotreS- auffassung des Christentums und deS Judentum- ausgehenden starken sittlichen Antriebe durch diesen Unterricht nicht ersetzt werden können. Die ange­führten Stellen lassen aber, waS von einzelnen G. t- achtern noch eingehender nachgewiesen wurde, weiter ersehen, daß in der freireligiösen Literatur neben einer Art von unklarem Patheismus streng atheistische und materialistische Anschau­ungen weit verbreitet sind, daß es in dieser Literatur nicht an Aeußerungen fehlt, in denen sich leiden­schaftlicher Haß gegen das Christentum ober wenigstens gegen die Kirche und ihre Anhänger bekundet, daß diese Literatur ben Glauben an einen persönlichen Gott bekämpft, zum Atheismus erzieht und unsichere wissenschaftliche Hypothesen als sichere Ergebnisse auSgibt, daß auch der sogenannte kon- fessionSlose Moralunterricht atheistisch, offenbarungs­feindlich, antichristltch ist und reichlich Hypothesen als angeblich feststehende Tatsachen verwendet."

Bedenkt man, daß Sie Vertreter dieses Unterrichts Freigeister find, unter denen sich auch mit ihrer Kirche zerfallene proteiiantiidje und katholische Geist­liche befinden, dann wird man sich kaum üöet den

noch über seinen heißblütigen Rücken nirä>erprasseln werden. Aerger, Enttäuschungen, Rückschäge, Verluste yimsen sich im Berus»- und Geschäftswetter. Hott den Stopf hoch und den Nacken steif auch in Sturm und Kätte; sonst gehst du mitten im vermeintlichen Sommer zugrunde, wie ein geknickter Hräml

Den allerherrlichsten Sonnenaufgang glauben Braut und Bräutigam zu erleben, wenn sie ihre Hochzeit gefeiert haben. O, wie mollig warm und wie süß-friedlich wird es in dem neuen Nest sein. Doch auf die Flitterwochen folgen manchmal Bitter- wochm. Die rauhen Lüfte verschonen auch die reuen Nester nicht. Und schlimmer noch als die Sturme und Güsse von aufjen sind die Gewitter, die im Hause selbst ausbrechen. Viele Paare lernen sich erst nach der Hochzeit richtig kennen; die gegenseitige Verhimmelung hört auf, die Schwächen und Fehler kommen zum Dor- schein, und die gegenseitig- Ernüchterung wirkt oft wie ein Reif in der Dlaiennacht oder wie ein Hagelwetter zm Sonmnwende. Schiller sagt: »Die Leidenschaft flieht, die Liebe muß bleiben." Ja, wenn wenigstens die Siebe bewahrt wird, bann kann es doch noch ein schöner Sommer im Hause werden, trotz gelegentlicher Wetterwolken und Tränengüsse. E» muß aber die richtige Liebe fein, die nicht das eigene Ich auf den Götzenaltar stellt, sondern zunächst den anderen Teil $u beglücken sucht, um damtt zu ben gemeinsamen Glück zu gelangen.

Wte man auch das Leben auf Erden betrachten mag, von oben ober von unten, irr seinen Höhen ober in seinen Tiefen, — überall stoßen wir auf die alte Weisheitslehre: der Mensch muß auf unangenehme Ueberraschungen gefaßt fein, die in seinem Hebens- kalender nicht verzeichnet stehen; er muß sich «fassen an die Witterung, auch wenn sie ihm gegen den strich kommt, und auch im vermeirüttchm Sommer muß er bei rauhem Winde und kalten Güssen sich und sein Haus warm rmd ttocken hatten können.

Wer klug und zähe ist, erlebt auch auf Erden noch einige hübsche Sommertage. Der wahre und richtige Sommeranfang steht freilich erst im Kalender der Ewigkeit

Das arme Herz bient eben.

Von manchem Sturme bewegt. Erlangt den wahren Frieden Eist. B*m e* mck» mchr Wögt.

amtlich also geschilderten Charakter des religionslosen Siltenunterrich'S wundern. Welche Saat aber loll nun in Zukunft in weitem Umfange unter unserem Volke herangezogen werden, wenn diesem religions­losen Moralunterricht die Dahn freigegeben wird)

Das auSwärtiqe Amt nn-

feitte rultnrellCÄ Wafrsade«-

Mit Recht fnti) des öfteren lebhafte Klagen geführt worden darüber, daß das auswärtige Amt in der Pflege und in der Wahrnehmung kmturcllcr Be­ziehungen zum Ausland eine lebhaftere Tätigkeit ent­wickeln müsse; mehr denn je kommt es darauf an, im Auslände unferen früheren kulturellen Besitzstand wie­der zu erhalten bezw. moralische und kulturelle Er­oberungen zu machen, da immer noch der Vorwurf des „Boches" anzutreffen sst.

Mft Rücksicht darauf hat der Zentrumsabg. Prof. Dr. Schreiber im Reichstag folgende Anfrage an die Regierung gestellt: „In den letzten Verhandlungen des HcmshaUsausschusses beim Haushalt des Reichs­ministerrums des Auswärtigen ist angeregt worden, 1. nach Muster des Beirates der Austrnhandelsstelle einen kulturellen Beirat zu schaffen, der eine verstärkte kulturelle Einwirkung aus das Ausland ins Aug» fassen soll, 2. außerdem einen kleineren Aus­schuß zu schaffen, der den Auslandsschulen seine Auf. merffamkeit zuwendet und sich aus pädagogisch ge­schulten, aber auch aus sonst an diesen Fragen inter­essierten Persönlichkeiten zufammenfetzt. , B'räano ift nichts geschehen, daß diese Anregungen in die Wirk­lichkeit überführt sind, obwohl damals der Reichs» Minister des Auswärtigen diese Anregungen dankbar begrüßte, obwohl em anderer Regierungsvertreter bet Erörterung von Kapitel 1 Titel 12 der laufenden Aus­gaben ausdrücklich zusagte, ein kultureller Beirat solle eingesetzt werden und obwohl es schließlich immer dringlicher wird, unserer kulturellen Beziehungen zum Ausland nachzuprüfen und neu zu beleben. __ Daß ge­rade in dieser Hinsicht ernste Aufgaben zu erfüllen sind, hat das Reichsmimsterftnn des Innern anerkannt, in- dem es von sich aus kürzlich für einen Sprzialfall einen kkttechterausfchuß für Auslandsschulen einberief, des- fen Zusammensetzung allerdings als nicht in allem entsprechend bezeichnet werden kann. Somit ergeht an die Reichsregierung also die Anfrage, was sie zu tun gedenkt, um die im Haushaltsausschuß gegebenen An­regungen organisatorisch zu verwirklichen."

Kleines zenilleton.

— Reisen und Essen. Wenn jemand eine Reise tut, so will er sich, falls er nicht zu den beruss» mäßigen mühseligen und beladenen Reiseonkels gehört, entschieden „erholen". Aber rote verschieden wird der Begriff „Erholung" aufgefaßt! Die einen ziehen eilig von Ort zu Ort, besuchen jeden Aussit-tSpunkt und jede» Museum, die andern „hängen sich, auf" in der Hängematte im Walde und lesen und träumen nnd singen oder jagen von früh bis abend» die Mücken fort, noch andere machen bedächtige Fuß­part ien oder gefährliche Bergkraxeleien, oder sie hoben in Badewannen oder tm offenen Meere. Natürlich muß man bei alledem, ob man nun so oder so seinen Urlaub verbringt, auch essen. Und merkwürdig: in der Regel hat man gerade auf der Reise einen oft unheimlichen Appetit, noch öfter sogar kämpft man beständig mit einem wahrhaftigen Hungergefühl, Da» hat seine Ursachen: die andere Luft, daS viel« Neue, oder auch die Ruhe und Langeweile oder bte ungewohnte körperliche Bewegung, alles das macht seine Wirkungen geltend. Es wäre aber nun grund­falsch, wollie man nicht auch seinem Magen eine Erholung gönnen! Auf der Reise muß stets der Grundsatz gelten: lieber etwas hungrig al8 zu satt! Mäßigkeit an sich ist schon eine hygienische Tuger^» ein Heilmittel, um wieviel mehr dann, wenn der ganze Mensch sich erneuern, kräftigen will! Nur - jtoet bis drei Tage wirklicher Energie find eifnöer» sich um sich Mäßigkeit anzuerziehen, mittlertoeile hat man ihren großen Wert bereits kennen gelernt im Gefühl deS Gesundseins, in der Freiheit von allem, was daS körperliche Wohlbrfütden bedrüL. Längst ist erkannt, daß tote Menschen übe-^anpr viel zuviel essen und auch Piel zuviel trinken; bandle man also wenigstens auf seiner .Erholungsreise" oernuufec gemäß! mo

— In China kennt man weder Stecknadeln noch Sicherheiisnadeln. Wollte man solche bei unS unent­behrliche Dinge verwenden, so würde man sicher als eine ganz unordentliche Person gelten. Alle ^Ver­bindungen geschehen mit Knöpfen m Knopflöchern oder mit Verschnürungen, Schieisenbinden Ber- . knomngen iijin. w»

Die deutsch-schweizerischen

HandelSbeziehnngen.

In den Besprechungen zwischen den Vertretern der deutschen und der schweizerischen Regierung übet den deutsch.schweizerischen Handelsverkehr einigte man sich zunächst dahin, den Text deS deutsch-schweizerischen Handelsvertrages auch weiterhin unverändert bestehen zu lassen." Beide Länder werden sich auch künftig da» Recht der Meistbegünstigung gewähren.

Mit der Aufrechterhaltung des Vertragstextes ift end) der Fortbestand der Deiffmmungen über den sogenannten kleinen Grenzverkehr gesichert. Die Fra e der beiderseitigen Einfuhrverbote bezw. Einfuhrbeschränkungen wurde zur weiteren Prüfung einer Kommission über wiesen. Nach der »eretnbat­ten Beseitigung der VertragStarife, die mit dem 1. 7. in Fortfall kommen, wird die Schweiz ihren GebranchS- tartf anwenden.

Dentsch-Ostafrika unter engt. Herrschaft.

Auf der britischen Reichskonferenz machte Winston Churchill Mitteilungen über die englischen Kolonien und ihre wirtschaftliche und politische Entwicklung. Bezüglich deS Gebiets von Tanganjika, daS durch den FrievenSvertrag unter englische Aussicht gekommen ist, erklärte Churchill, in d efern Gebiet sei während deS Krieges eine derartige Umwälzung erfolgt, daß eine vollkommen neue Verwaltung eingeführt werden mußte. Großbritannien habe sich bemüht, zu er- richen, daß diese Verwaltung der früheren deutschen Verwaltung nicht nachstehe, infolgedessen habe sich im Laufe >e8 JahreS ein beträchtliches Defizit ergeben. Die vom britischen Parlament verlangten Kredite reichten nicht aus. Daher fei zu befurchten, daß während eine? oder zweier Jahre die Verwaltung des Gebiets von Tanganjika dem Gebiet nickt die gleiche Wohlfahrt werde geben können, wie sie zur Zeit der d e u t s ch e n Herrschaft bestanden habe.