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Neue Bücher.

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Amtliche Anzeigen.

Verordnung

betreffend Maßnahmen gegenüber Vekriebsabbrücheu und -Stillegungen. Dom 8. November 1920.

(Reichs-Gesetzblatt 6. 1901).

Auf Grund der die wirtschaftliche Demobilmachung betteffenden Befugnifle wird nach Maßgabe de« Er. taffes, betreffend Auflösung des Reichsministeriiums für wirtschaftliche Demobilmachung, vom 26. April 1919 (Reichs-Gesetzblatt S. 38) nach Anhörung des vorläufi­gen Reichswirtschaftsrates folgendes verordnet:

§ 1. Inhaber oder Leiter von gewerblichen Betrie­ben (§ 105 b, Abf. 1 der Reichsgewerbeordnung) und von Betrieben des Verkehrsgewerbes, in denen in der Regel mindestens zwanzig Arbeitnehmer beschäftigt wer. den, jedoch ausschließlich der Betriebe des Reichs und der Länder, sind verpflichtet, der von der Landeszentral- behörde zu bestimmenden Demobümachungsbehörde An- zeige zu erstatten, bevor sie

1. Betrieb-anlagen ganz oder teilweise abbrechen oder bisher zum Betriebe gehörige Sachen in anderer Weise dem Betrieb entziehen, insbesondere veräußern oder be­triebsuntauglich machen, sofern hierdurch die gewerbliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens wesentlich verrin. gert wird. Diese Vorschrift findet auf zum Betriebe ge- hörige Rechte sinngemäße Anwendung.

2. Betriebsantagen ganz oder teilweise nicht benutzen, sofern hierdurch

a) in Bettieben oder selbständigen Betriebsteilen mtt in der Regel weniger als zweihundert Arbeitneh­mern zehn Arbeiter.

b) in Bettieben oder selbständigen Detriebsteilen mit in der Regel mindestens zweihundert Arbeitneh­mern fünf vom Hundert der im Betriebe befchäf. tigten Arbeitnehmerzahl, jedenfalls aber wenn mehr als fünfzig Arbeitnehmer zur Entlaffung kommen. Die Anzeig-pflicht besteht nicht bei Unterbrechungen und Einschränkungen in der Betriebsführung, die durch die Eigenart des Betriebes bedingt sind.

Die beabsichtigte Maßnahme darf ohne Zustimmung der zuständ. Demobilmachungsbek)örde im Falle 1 nicht vor Ablauf von 6 Wochen, im Falle 2 nicht vor Ablauf von 4 Wochen nach der Erstattung der Anzeige getroffen werden. Wird sie nicht innerhalb eines Monat« nach Ablauf der im Satze 1 dieses Absatzes und im Falle des § 4 Abs. 1 Nr. 1 innerhalb eines Monats nach Ablauf der dort festgesetzten Fristen getroffen, so ist unter den Voraussetzungen des Abs. 1 die Anzeige erneut zu er­statten.

Muß eine Maßnahme der im Abs. 1 Nr. 2 bezeich­neten Art infolge unvorhergesehener Ereignisse sofort ge- ttoffen werden, so ist die Anzeige unvrzuglich, späte­stens innerhalb von drei Tagen, nachzuholen.

Unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen nach Erstattung der Anzeige, sind die im betroffenen Betriebe oder selbständigen Betriebsteile vorhandenen und die für ihn bestimmten Vorräte an Roh- und Betriebsstoffen, hte» besondere Brennstoffen und Halbfabrikaten vollständig und wahrheitsgemäß dec zuständigen Demobilmachungsbchörde mitjuieSen.

Als Arbeitnehmer im Sirme dieser Derordmmg gelten die Arbeitnehmer im Sirene des Betriebsrätegesetzes.

§ 2. Innerhalb der in 8 1 Abs. 2 festgesetzten Fristen und im Falle des § 1 Abs. innerhalb von vier Wochen nach Erstattung der Anzeige darf ohne Genehmigung der zuständigen Demobllmachungsbehörde eine die ordnungs­mäßige Führung des Betriebs beeinträchtigende Verände­rung der Sach- oder Rechtslage nicht cotgenommen wer­den. Insbesondere darf über die in § 1 Abs. 4 genannten Vorräte nur im Rahmen der ordnungsmäßigen Führung des Betriebs verfügt worden.

§ 3. Die zuständige Demobilmachungsbehörd« hat im Benahmen mit Betriebsleitung und Detttebsverttetung, gesignetensalls unter Heranziehung von Sachverständige',, insbesondere der zuständigen Fcchorgan'satione, (z. D. wirt- sthafüiche SetbstverwÄtungskörper, Außenhandelsstellon) und der amtlichen Berufsoertretengen, unverzüglich auf- zukiären, welche Umstände die beabsichtigte Maßnahme veranlassen; die Aufklärung muß innerhalb der in § 2 genannten Fristen durchzefühnt sein. Die Aufklärung hat sich auch darauf zu erstrecken, welche Hilfsmaßnahmen zur Behebung wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Betriebs angezeigt erscheinen.

Die Landes,Zentralbehörden und die zuständigen De- mobilmachmigsbehördon werden ermächtigt, alle Anord­nungen zu treffen, die geeignet erscheinen, die tatsächlichen Derhälinisie des Betriebs oufzuklären und Zuwiderhand- hmgen gegen § 2 zu verhindern.

§ 4—8 5 ufw.

§ 6. Die Bestimmungen dieser Derordmmg sinden keine Anwendung,

sein junges, opfermutiges Kind war mit ihm durch diese graue Trübnis gewandert — graue Trübni« körperlich und seelisch! Denn Leid kommt nie allein, es zieht eine dunkle Schleppe nach sich, auf ber sitzen die Sorgen, die Angst, des Alltags quälende Lebensnot und viele, viele andere dunkle Jammergestalten.

Einst war alles anders gewesen, damals, als Marie ein Kind, ein Heranwachsende« Mädchen war, und als ihre Mutter noch lebte, die feine, zarte Frau mit den wunderbar tiefen Augen und dem sonnigen Lächeln um den roten, blühenden Mund. Damals war auch Wohl­stand und Schönheit in der Fanülie. Die Mutter stammte aus reichem Hause; aber sie hatte alles hingegeben, um ifjrem Herzen zu folgen und den jungen Deutschen zu heiraten, den ihre Eltern haßten um feiner Station mit- Ian, und den sie ihr wehrten mit allen zu Gebot» stehen­den Mitteln. Dem Großvater wir im deutsch.fr anzöfl- sch-n Kriege ein Bruder und der einzige Sohn aus er­ster Ehe gefallen. Das konnte er den Preußen nie ver­geben, und als feine Tochter aus zweiter Ehe ihr Herz an einen dieser Nation verlor und, allen Widerstand brechend, mit ihm entfloh, hatte er sie verstoßen, ent­erbt und ihr nie verziehen.

Der Fleiß des demals tatkräftigen und talentvollen Ehemannes hatte aber nie die Not über die Schwelle des Haushaltes freien taffen, und die geschickte Hand der jungen Frau sorgte dafür, daß neben dem Wohl, stand die Schönheit und Behaglichkeit im Hause blühten. Damals war immer Sonne in des einzigen Kinde« Le­ben gewesen, bis die Mutter ganz plötzlich starb. Da war das goldene Licht erloschen.

Der Blick des jungen Mädchens hatte seine glückliche Derttäumtheit verloren, sie seufzte. „Woran denken Sie, Fräulein?" fragte die kleine schwache Stimme de« ne­ben ihr im Wägelchen sitzenden Knaben. Sie drehte sich hastig nach ihm um, in ihren Augen standen Tränen. „An meine Mutter," sagte sie leise, mehr für sich als für ihn. „Und deshalb find Sie fraurig? Sie war wohl böse zu Ihnen?" Nun lächette der rote Mund, der eben noch schmerzlich gezuckt hatte. «Böser Nein, Mütter

k) wenn Ne in $ 1 Hbf. 1 bezeichneten Maßnahmen auf Anordnung ober mit Zustimmung einer dafür zustiin- Ingen Behörde oder mit behördliche» Befugnissen ausge- statteten Stelle erfolgen;

b) auf Maßnahmen gemäß § 1 Kbf. 1 Nr. 2, die ItiriglM) als Mittel in wirtschaftlichen Kämpfen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verwendet werden.

z 7-Z » ufw. . - ■ rfy, .

Berlin, dm 8. Roo. 1920.

Der Reichswirffchasksmluifker. Dr. Scholz.

Der Reichsarbeilsmlnlster. Dr. Braune.

Vorstehenden Auszug der Verordnung, betreffend Maß­nahmen gegenüber Betriebsabbrüchen und -ftiBegungen bringe ich hiermit nochmal» zur Dervffenllichung.

"*Su<ha, den 1. 3unf 1921. k

Der L Landrar. Fchr. o. (Bagern

Bekanntmachung.

Der Rentmeister Korten der Kreiskaffe in Fulda hat unter feiner persönlichen Verantwortlichkeit mit meiner Genehmigung seinen Privatgehilfen K u b a l»k i während der Dauer de« ihm vom 5. —11. Juni. 8.—9. Juli, 11—20. August und 5.—15. September d. 5. er­teilten Urlaubs zu seiner dienstlichen Bertretuna bevoll. «nächtigt.

Kassel, den 26. Mai 1921.

Der Regierungspräsident: In Vertretung: Hausle utner

Wird veröffentlicht.

Fulda, den 2. Juni 1921. ,

Der L Caibrat I. D.: Schuster.

Nach ff 11 des Kmh. Gesches vom 28. VS. 1834 (Ges-Snmnl. S. 159) find die Wiesenbesitzer nur berech- tigt, ben Mühlenwerken das Doffer zur Bewäfferung ihrer Wiesen von Samstag um 6 Uhr abend« bis zum Samttag um dieselbe Staube zu entziehen. Die Nicht- beachten« dies« Vorschrift ist strafbar. Die Ottspoliztt- dchötden hoben für gehörige Bekanntmachung zu sorgen.

Fulda, Den 6. Juni 1921.

Der t Landrat. I. 53.: Schuster.

Demnächst erfolgt für die Landgemeinden die Ver­keilung des Zucker» für die Monate 3unt und Juli. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen je Monat 1A Psd.

Gleichzeitig werden je Kopf 2 Psd. Einmachzucker verteilt. • i

Die Preise de» Zuckers stellen sich wie folgt: i

Gemahlener ober Kristallzucker je Pfund 4.25 Mk.

Hutzucker je Pfund 4,30 Mk.

Kandiszucker je Pfund 4,85 Mk.

Die Abholung des Zuckers bei den Dezirksgroffisten kann erfolgen, sobald den Gemeinden bezw. Serteilungs* stellen die Rechnung zugegangen ist.

Fulda, den 6. Juni 1921.

Der t Landrat. Frhr. v. (Bogern.

Die Herren Bürgermeister und Gutsvortteher mache ich hiermit auf meine Verfügung vom 27. Mai 1893 — Kreisblatt Nr. 84 — diese« 3abrgana» aufmerksam, nach welcher mir die in den einzelnen Gemeinden und Gut», bezirken befindlichen Geisteskranken in einer vorgefchrie. benen Nachweisung zum 1. Juki d. 3. namhaft zu ma­chen sind 3n dieser Nachweisung ist auch anzugeben, ob der angeordnete jährliche Revisionsbesuch seitens des zuständigen Armenärzte» im Laufe des Jahre» 1920 be­reit« stattgefunden hat.

Zur Vornahme der hierdurch noch etwa erforderlichen Revisionsbesuche werde ich selbst bas Weitere Der an. lassen. ।

Diejenigen Gemeinde (Gut»-) Vorstände, in deren Amtsbezirken sich keine derartigen Kranken befinden, haben bis zu dem vorbezeichneten Termin Fehlanzeige zu erstatten.

Fulda, den 3. Juni 1921.

Set k. Landrat: Frhr. v. Sagern.

viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land­wirtschaft, Domänen urtb Fönten wird die viehseuchen- polizeiliche Anordnung vom 4. Dezember 1920, bete, amtstierärztliche Unttrsuchrmg des zur Ausfuhr aus dem Regierungsbezirk Kassel bestimmten Klauenvichs, hiermit aufgehoben.

Kassel, am 13. Mai 1921.

Der Regierungspräfibent

3. 53.: Lewald.

Wird veröffentlicht.

Die vichseuchenpolizeillche Anordnung vom 4. Dez. v. 3s. ist im „Tageblatt" Nr. 2 für 1921 und in der „Fuldaer Zeitung" Nr. 304 für 1920 veröffentlicht worden. t"'

Fulda, den S. Juni 1921.

Der k. Laudror: I. D. S ch u st e r.

Viehseuchenpoiizet'iche Anordnung'

Auf Grund der §§ 17, 78 und zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche auf Grund der §§ 18 ff.

sind nie böse. Ich war traurig, weil sie so gut war und ich sie so liebte und wett sie nun tot ist."

Alex sah sie nachdenklich an, der letzte Satz schien ihn wenig zu rühren, er ging über ihn fort, zum ersten. „Mütter sind nie böfe? O doch, sie haben ihre Kinder manchmal gar nicht tteb, besonder» eins nicht" „Das ist nur so in häßlichen, unwahren Märchen, die man nicht lesen sollte; in Wirklichkeit haben Mütter alle chre Kinder gleich lieb." „Nein, da« tun sie nicht," beharrte Alex bei seiner Ansicht, und in sein blaffe«, kranke« Ge» sicht trat ein finsterer, gequälter Zug. „Meine Mama hat ihre gesunden, schönen Kinder auch lieb, aber mich nicht."

Erschreckt legte Maria ihre Hand auf die mageren, leicht verkrümmten Finger des Knaben. „Wie kannst Du so etwas sagen? So spricht ein gute« Kind nicht von feiner Mutter." „Ich bin auch kein gutes Kind, sie sagen es alle; ich bht launisch, eigensinnig, tückisch, sagen sie, Mama auch. Pah, ich mache mir gar nicht» daraus, was sie sagen. Ich weiß alle», auch weshalb sie doch alle um mich springen und mir immer den Willen tun: ich weiß alles! Die anderen Fräuleins haben es mir ost genug erzählt. Weil ich reich bin, weil alles mir gehört, und weil sie arm sind wie Bettler, wenn ich sterbe!"

Mit heiserer Stimme hatte er es hervorgestoßen, hä. misch, Haß und Triumph um den schmalen Mu w; nun schwieg er wie erschöpft. „Oh Stieg, wie häßlich! Du armes, liebes Kind, wie haben sie Dein junges Herz vergiftet!" In überströmendem Mitleid schlang sie den Arm um bas dürftige Oberkörperchen und lehnte ihre weiche Wange an sein spitzknochige» Geficht.

In dem arbeitete es erregt Er biß die Zähne zu­sammen, er wollte nicht meinen, nicht weibisch und er- bännllch fein, wie sie ihm immer vorwarfen, vor ihr nicht! So fest, wie er konnte, preßte et die Hand, die noch auf der seinen tag „Du bist gut, Dich hab' ich lieb! Gleich beim ersten Blick habe ich Dich lieb gehabt, zu Dir werde ich nie launisch, eigensinnig und tückisch setzt, nie. Zu Dir — nein, zu Ihnen möchf ich Du sagen, wen» — »am Sie es erlauben würben.* t

des Diehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichs* gesetzbl. S. 519) ordne ich mit Ermächtigung der Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Eden Umfang des Regierungsbezirks Kassel folgens

an:

§ 1. All« mtt der Eisenbahn o&et auf dem Was- ferwege in den Regierungsbezirk Kassel eingeführte Ktauenvieh (Rindvieh, Schafe, Ziegen, Schweine) darf- nicht eher entloben oder tungeladen oder von der Ent­lade- oder Unrtabestelle entfernt werden, als bis samt» liche Tiere durch den beamteten Tierarzt oder dessen amtlich destelltrn Vertreter untersucht worden find

8 2. Der Desitzer bezw. Empfänger oder der Füh. rer der Tiere hat den für den Entladeort zuständigen, Kreistierorzt oder deffen Stellvertreter möguchst 12* Stiutdett vor dem Eintreffen der Tiere zu benachrich» »gen.

8 3. Cie Kosten der amtstierärztlichen Untersuchung fallen gemätz 8 25 des Preußisäten Ausführungs^eftgrs zum ReichsotehseuchenNefetz vom 25. Juli 1911 dem Einführer zur Last, wenn die Einfuhr durch Händlers zum Verkauf erfolgt, dagegen der Staatskasse gemäß' § 24 a. o. O., wenn die Einfuhr durch oder für ßanik wirte zum eigenen Bedarf geschieht.

8 4. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehendes Bestimmungen werden nach den §§ 74—77 des Reichsvbchseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 bestraft.

Diese Anordnung tritt mtt dem Tage ihrer "Der* öffentlichung in Kraft.

.Löffel, am 13. Mai 1921.

Der Regierungspräsident,

3. D.: Lewald.,

DiS veröffentlicht.

Fulda, den 6. Juni 1921. ____________

Der k. Landrat: I. B. Schuster.

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Eine liebenswürdige Schüchternheit, die das kranke^ müde Kindergesicht mit ganz eigenem Reiz verklärte, tag. über seinen letzte» Worten, bei denen er, zärtlich bit­tend, zu dem jungen Mädchen aufsah. Das nickte mit warmem Blick. „Ja, das erlaube ich gerne, das ge­fällt mir selbst viel bester, als das häßliche „Fräulein".» Sage nur Du zu mir, das heißt, wenn Deine Mama es' erlaubt." „Ob, die erlaubt alles, was ich tue." Er Der. zog geringschätzig den Mund. »Die brauche ich gar nicht zu fragen."

-Aber ich wünsche, daß Du sie fragst, Alex. Du sollst- Dich richtig benehmen, wie ein Kind sich seiner Mutter­gegenüber benehmen muß; bann wirst Du allmählich auch sehen, daß Deine Mutter Dich ebenso lieb Hatz wie ihre anderen Kinder." „Nein, das wird sie nie", war die bittere Erwiderung. „Ich bin krank und Höß. lich, das mögen sie alle nicht leiden, die Gesunden und Schönen, das weiß ich schon. Nur Du bist anders. Du bist schön und doch gut, auch gegen die Häßlichen und deshalb habe ich Dich lieb. Nein, schiest nicht. Sieh nur zu Sir muß ich doch reden, wie ich denke, sonst wäre ich ein Lügner und Heuchler, und das will ich zu Dir nicht fein." „Auch nicht zu den andern, Alex."

Marie sieh Alex los und sah ernst zu ihm nieder. Er machte ein verdrießliche, Gesicht. „Du sollst mich nicht quälen, bas greift mich an!" Nun entzog sie ihm auch die Hand und wandte sich von ihm ab, ohne ein Wort zu sagen. Sie starrte auf das Meer hinaus, und ihr- Herz war schwer. Das arme Kind, dem schon so viel bittere Erkenntnis in fein junges Leben gefallen war, tat ihr grenzenlos leid; zugleich aber fühlte sie auch die Verantwortung, die sie übernommen, und für die sie ihre vollen Kräfte «infetzen mußte. Sie wollte nicht nur da« übliche Fräulein fein, sondern wirklich eine Freun. bin und Behüterin dieses armen Kindes, und nicht nur feine« Körper«, sondern auch seiner leidenden, verkrüp. pelten Seele, und dazu durste sie seinen Unarten und Launen nicht nachgeben. Mit der Versicherung seiner Liebe war es nicht genug, er mußte sie auch durch die Tat beweisen.

JT130.

Donnerstag, S. Juni 1921.

X Hus dem Nachbargebiet.

3 Lfchwege. Der Entwurf des städttfchen Haus- haltsplanrs fürdas Rechnungsjahr 1921 fOirßt in Einnahme und Ausgabe mtt 6954200 «M. gegen 6925 500 Jl im Vorjahr ab. In der ordentlichen Derwaltung sind di« Einnahmen und Ausgaben auf 5 897 200 «M.\ in der außerordentlichen Verwaltung COf 1057 000 M veranschlagt.

Die Industrie im Sreif« Schlüchtern.

Die „Schlüchterner Ztg." schreibt u. a.: Die Rach- rochen des großen Krieges machte» sich mtt aller Schwere auch im Kreise Schlüchtern bemerkbar. De- sonders die einheimische Industrie war an mehreren Orten vollkommen auf dem toten Punkt angelangtz Die im Jahre 1588 gegründete Papiermühle zu Weichersbach, die Bafatt- und Cha- motte-Derke in Slerbftitz und die Ziegelwerke in Sannerz standen auf Abbruch zu verkaufen. Mtt dem Ankauf der Papiermühle durch Redakteur Andreas Dostph Keil von der Frankfurter Druckerei-Gesellschaft wurde nicht nur die Papiermühle zunächst als moderne Pappen- und Kartonopenfabrik eingerichtet, solchem der Anregung Keils ist auch der Erwerb der Sterb- ffritzer Bafatt- und Ehamotte-Werke durch die Offen- bacher Gummiwerke Earl Stoeckicht zu verdanken, wo­durch die darmederliegende Industrie in diesem Teile der Kreises Schlüchtern außerordentlich gefördert wich. Beschäftigt doch die Firma Stoeckicht heute schon mehr als 200 Arbeiter. Die Keil-Papiermühle hat nun« mehr die Fabrikation, zunächst von Pappe, aufgenom­men. Die Wasserkraft der Sinn erweist sich jedoch für das großangelegte Unternehmen als zu gering. Es ist jdaher geplant, die Ueberlandzentrale, die durch di« Errichtung der Stoeckicht-Werke schon bis S1 erbfritz geführt ist, bis zur Gemarkung Wei­ch ersb ach zu führen, was durch die Garantie der Abnahme einer größeren Menge Strom durch die Keil- Papiermühle ermöglicht wird. Bei der Derwirklichung dieses Prosektes «halten die Orte Mottgers, Oberzell, Schwarzenfels, Weichersbach »nd Züntersbach die langersehnte Gelegenheit, 4lektrifche Kraft und Licht zu erhalten.

vermischter.

c * Auf der vergspitze vom Mtz erschlagen. Dei seiner Kammwanderung im Riesengebirge -wurde der 58 Jahre alte Rentner Joseph Pachhik ans iKuchelberg bei Liegnitz in der Näh« der Wiesenbaude vom Blitz erschlagen und seine Frau stark betäubt.

• Todesstnrz einer englischen Fliegerin. Die bekannte englische Fliegerin Laura Brom well, bie im Mai 99mal hintereinander bie Todesschleifenfahrt auskührte, 'ist bei dem Versuch, ihren eigenen Rekord zu schlagen, aus 300 Meter Höhe auf dem Flugfeld bei Nocola ab. »gestürzt und konnte nur als Leiche, völlig Derbrannt, unter den Trümmern ihres Flugzeuges hervorgezogen werben. i

* LS-Millionen-Erbschast für die zerstörten Gebiete. Ein reicher Amerikaner Penn ylvaniens hat in seinem Testament der französischen Regierung ein Legat von 5 Millionen Dollars ausgesetzt mit der Be­stimmung, diese Summe zum Wiederaufbau ber zer- störten Gebiete zu verwenden. Der Wieberaufbau- Minister Loucheur prüft im Augenblick die Möglich­keiten, um auf schnellstem Wege in den Besitz dieser mach heutigem Kurse 25 Millionen Franken be­itragenden Summe zu gelangen.

* Ei« schwimmendes Zuchthaus. Diese neue Erfindung haben wir natürlich den in Eifindung von solchen Dingen bekanntlich sehr tüchtigen Fran­tz osen zu verdanken. Es sind nämlich jetzt die Stiäflingsdeportationen nach dem berüchtigten Bag- ■o, der Strafkolonie Cayenne, wieder ausgenommen worden, die seit April 1915 unterbrochen war. Zu diesem Zweck haben die Franzosen ein früheres Schifi der deutschen Handelsmarine, den Dampfer j^Dmala", zu einem vollständigen schwimmenden Zuchthaus umgebaut. Schon in den nächsten Tagen wird es einen Transport von 692 Sträflingen nach Guyana abbefördern.

* Kannibalen am Kongo. Der Afrikareisende Mijerd erzählt tm „Daily Chronicle", dah ber Be- ernte, der während des Krieges in Ostasrika mit der Versorgung der eingeborenen belgischen Hilfstruppen betraut war, ihm mitgeteilt habe, an einem gewissen Lage hätten die schwarzen Mitkämpfer der Belgier statt Rinder einen Lastträger als Nahrung verlangt. Veberall am Kongo besteht ber Kannibalis- treu5 fort, und Handballen und Fuhballeu werden 618 die besten Bissen betrachtet. Ein Portugiese, der tm letzten Augenblick noch seinen Schlächtern entrissen Werden konnte, war bereits mit Kreide strich en in „Portionen" eingeteilt. — Ob das nicht die erste diesjährige „Seeschlange" ist?

Der Ring der Nuramaja.

Roman von Käte van Beeter.

‘?23i _____________

Marie Fourriere, wie sie genannt zu sein wünschte, fsaß mit ihrem Meinen Zögling am Strande des Mittel, ländischen Meeres und sah mit selig verträumten Augen auf die blauen, an den vereinzelten Felsklippen weiß ‘ttufbranbenben Wellen uDd den darüber hin flutenden Sonnenschein. i

SBie war das märchenhaft schön und so beglückend, an. bers, als in dem Htntersrübchen ber kleinen Pension unb «Is in ben letzten Jahren, die sie fast unausgesetzt hinter verhangenen Fenstern im Halbverbunketten Gemach ver­lebt hatte! Manchmal war ihr damals der Gedanke ge­kommen, daß chre Augen reines, unverhülltes Sonnen. Ticht gar nicht mehr würden ertragen können. Sie wa- ten so an grünliche Dämmerung gewöhnt, so auf diese Unzureichende Beleuchtung eingestellt gewesen, daß sie «ast von Angst befallen wurde, wenn ein unvorsichtiger Sonnenstrahl sich durch eine Spotte der zugezogenen Vorhänge stahl. Freilich war diese Angst nicht ihrer- wegen gewesen, sondern hatte sich nur um den armen, E" Ren Papa gedreht, deffen arme, liebe Augen kein

s Licht vertrugen und nicht davon getroffen werden

Unb wie hatte er selbst einst bie Sonne geliebt, wie chatte er sie gelehrt, bas köstliche, segnende Himmelslicht 'zu lieben! War doch die Sonne die Genossin seiner Kunst gewesen, unb war sie doch von seinem Pinsel in all ihren Wirkungen und Wandlungen festgehalten wor. ben! Marie konnte sich nicht entsinnen, je ein Bild ihres Vaters ohne Sonnenschein gesehen zu haben. Selbst das Bildnis ihrer schönen Mutter, das einzige Porträt, das ihr Vater jemals geschaffen hatte, war aus Sonnenglanz und Blumenfülle herausgewachsen. Dabei hatten seine Augen wohl zu viel und zu offen in die strahlende Glut geschaut. Armer, lieber Vater! Nur im Dämmerschein (Hieb ihm noch eine schwache Möglichkeit des Sehens. ;Tte Welt, bie ihm einst lauter Licht gewesen, mußte er stchreloW^in künstlichem Halbdunkel bw*manhaiM. Und

Fulvaer Zeitung

Druck ber Fuldaer Aatieudrnckerei in Fulda