Fuldaer Zeitung
mA* Druck Le- Fuldaer Aetieadrnckerei ie Feld«
Zweites Blatt.
den Streik.
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MlküluWll öer ftööfifeen BrofoetfotflWÄ
7. Mai 1921.
Zuckerverleiloug für Mat.
Die Matzockerkarien sind den Geschäften sofort zur Voranmeldung zu übergeben. Anmeldeschluß: Montag den 9 Mai Abgabeschluß für die Geschäfte bei der Drotversmg- mmgsst'elle Dienstag den 10. Mai. Im Interesse de, Publikums wird dringend gebeten, die vorgenannten Tag« em- 3l^$erteiltmg von amerik. Kochmehl zu M 3,60 das Pftnck. Verausgabung auf Sonderkarten in den hiesigen Geschäf. ten und Bäckereien. Gegeben wird auf den Kopf bi» zu 2 Kilo für Monat Mai, der Ausweis ist vorzuieg-n.
Den Geschäften wird das Mehl bei der Brotversor- gungsstelle auf Antrag zugestellt.
M 104.
SamStag, 7. Mai 1921.
Amtliche Anzeigen.
Betrifft: Ueberweisung von Anleflen au, der Livkommev- steuer au bie Gemeinden. ♦
Ans Grund des Erlasses des Herrn Reichsministers der Finanzen vom 30. November 1920 III 300030, mit geteilt durch Verfügung vom 17. Dezember 1920 I A 8748 ist di« Ueberweifung von Anteilen aus der Einkommen» steuer an bie Länder und Gemeinden vom 1. Januar 1921 ab eingestellt worden. Nunmehr wird die Ueberweifung dmch ben Erlaß vom 26. Februar 1921 III 5219 neu geregelt, danach sind die nach dem 31. Dezember 1920 bei der Finanzkafs« in bar oder im Wege der Überweisung eingehenden Steuerbeträge gemäß § 17 L. St. Ges. m der Weise zu verteilen, daß das Reich ein Drittel und die Länder und Gemeinden zwei Drittel erhalten. Jedoch suchet eine unmittelbare Ueberweifung an die Gemeinde« wie bisher nicht mehr.statt. Vielmehr sind sämtliche bei dor Gemeindesosse eingehenden Einkommensteuerbetröge an die Finanzkaste abzuführen, die ihrerseits den genannten Betrag der Oberfinanzkaste zu überweisen hat. Don die» ser werden die Beträge zu ein Drittel der Reichshaupt» kaffe, zu zwei Drtttel der Landeskaste zugeführt. Das den Gemeinden zustehende Drittel wird also vom 1. Febr. 1921 ob nicht mehr durch die Finanzkaste, sondern dmch die Landesregierung den Gemeinden überwiesen.
Im übrigen tritt in dem Verfahren der Absieferung der Beträge an bie Oberfincmzkoste eine Aenderung nicht ein.
gez. Unterschrift.
An die Fmanzkasten dmch die Finanzämter.
Wird veröffentlicht. ____
Der Herr Regierungspräsident in Kastel hak angeorbl net, daß bie mit der Erhebung der Reichseinkommensteu« beauftragten Kasten die eingesandten Steuerbetröge restlos und rechtzeitig an die Finanzkaste abzuliefern haben.
Fulda, den 28. Februar 1921.
Der L Landrat: Frhr. v. Gagern.
Diejenigen Gemelndevorskünde des Kreises, welche mtf der Anmeldung bet Betriebsstoffe (Benzin und Benzol) für landwirtschaftliche Betriebe für den Monat Juli 1921 gemäß meiner Rundverfügung vom 5. Februar 1920 — II. 1335 — noch im Rückstand« sind, werden an Ein- fendung der Anmeldung mit Frist bi» fpäteften» zum 1. 3unl d. 3s. erinnert. Spätere Anmeldungen können Berücksichtigung nicht mehr finden.
Die beteiligten Landwirte wollen ihre Anmeldung bd der Ortsbrhörde sofort bewirken.
Fulda, den 2. Mai 1921.
Der k. Landrat: Frhr. v. Gagern.
MtlkllMW Bei äoBlenmntei.
Brlkekkzeltelaurgabe.
Montag ben S. Mai für folgende Straßen: Am Land- krankenhaus, Feldstraße, Fifchfeld, Frankfurterstraße, ©ar- tenftraße, Rangstraße, SchiDeckftraße, Ronsbachstraße, Wollwsberstraße, Wallweg. (^20
Briefkasten der Redaktion.
Stau K znlda. In dem von Ihnen bezeichneten Fall war bie Hergabe und Herrichtung von träumen zu zwei Wohnungen ganz freiet Wille der fraglichen Institution. Dieselben fallen nicht unter daS Gesetz über Maßnahmen gegen ben WohnungSmanael vom 11. Mai 1920. In ben §§ 4—7, welche bie Beschlag» nähme von Räumen behandeln. heißt eS wörtlich: Oefsentliche, in dem Eigentum deS Reiches, ober eines Landes, ober in dem Eigentum ober bet Verwaltung einer Körperschaft beB öffentlichen Rechtes stehende, ober religiösen ober anerkannt gemeinnützigen, mildtätigen Zwecken bienende Räume bütfen nur mit vor» betiger Zustimmung der obersten ReichS» unb Lanbesbehörde in Anspruch genommen werben. Gegenseitig vereinbarte Mietfestsetzungen in solchen Wohnungen bürsten tote solche Wohnunoen zu behandeln fein, welche erst nach oem Jahr 1917 fertiggestellt worden sind. Die Verträge unterliegen nicht bet Genehmigung ber Gemeindebehörde dczw. beS Wohnungsamtes.
Hausbesitzer v Der Ma iistrat bat zu den Beschlüssen der Kommisiion (Laux, Adam, Krönung', welche zur Vorbereitung von Richtlinien über Befreiung von ber Zwangseinquartierung infolge ber herrschenben Wohnungsnot von den Mitgliedern der Wohnungskommission und bes MieteinigungSamteS eingesetzt ist, noch keine bindende Stellung genommen. Doch ist Aussicht, daß die Angelegenheit baldigst der Stadtverordnetenversammlung unterbreitet werden dürfte. Die Regelung ist als Nachtrag zu der Verordnung vom 12. 12. 19 gedacht. Die Ablösungssumme errechnet sich nach ben Quadratmetern der beschlagnahmten Räume und zwar ist bie einmalige Zahlung der zu errechnenden Betrages vorgesehen. Zur Orientierung empfehlen wir Ihnen ben 2. Jahrgang 1921 der Mitteilungen des deutschen StädietageS, Seite 49, wo Muster über Ablösungsverträge angeführt sind.
aus dem Nachbargebiet.
* Kloster Kreuzberg. Am Pfingstdienstag totrb dahier das 700jährige Jubiläum des dritten Ordens feierlich begangen. Bereits am Vorabend ist um 71/» Uhr Predigt mit anschließender Andacht. Etwa von 4 Uhr an Beichtgelegenheit. Die Ordens» Mitglieder sowie das gesamte gläubige Volk ist zu dieser Feier freundlichst eingeladen.
spd. Frankfurt a. M. AuS dem Lefesaal der Universität wurden in wenigen Wochen nicht weniger al» 73 wertvolle Bücher gestohlen. Um weiteren Wiederholungen dieser Diebstähle vorzu. beugen, Hai die Verwaltung die Einrichtung getroffen, daß jeder Besucher und Benutzer der Bücherei einen mit einem Lichtbild versehenen Ausweis besitzen muß.
(fpb) Friedberg. Die Scheune des Beigeordneten 5>eb wurde in einer der letzten Nächte durch Brand- stiftuna in Flammen gesetzt. Sie brannte mit allen Vorräten und landwirtschaftlichen Maschinen nieder. _ . .
fpb. Friedberg Um der Konkurrenz deS elsaß-lothringischen Bieres begegnen zu können, hatten die oberhessifchen Handelskammern, einer Anregung des Verbandes oberhesi. Brauereien Folge gebend, an die hessische Regierung die Bitte gerichtet, sich dafür einzuietzen, daß den deutschen Brauereien die He-stellung etwa ISprozent. BiereS aus ausländischem Malz oder auS MaiSgrieS ge- hattet werden möge. Das Reichsministerium für Ernähiung und Landwirtschaft hat jedoch die Erfüllung dieses Wunsches im Interesse der Volkser- nährung abgeleimt.
fpb. Montabaur. Eiwa 500 Arbeiter auS ben Sleinbruchbetrieben des UnteiwesterwaldkreiseS traten aus Sympathie für eine Anzahl Arbeiter, die aus de n Otto chen Betriebe in Herschbach entlassen waren,
Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß Ne Krähen auf den frisch bestellten Sietfern großen Schaden anrichten. Der Kreteausschuß hat, um diesen Schaden abzuwenbcn, beschlossen, eine Verminderung der Krähen, plage durch Gewährung von Prämien h-rbe-zuführon. Für jede; Paar Krähenfüße, welches een Einwohnern de» Kreises auf ber Kreiskommunalkaff: hier (Butter, markt) abgePefert wird, wird 1 Mk. gezahlt. Der gleiche Preis wird auch für Kräheneier gezahlt.
Ich ersuche die Herren Bürgermeister (Gutsvorsteher) Vorstehendes In ihren Gemeinden bekannt zu machen.
Fulda, den 29. April 1921.
Der Vorsitzende des krelsansfchnff«.
Frhr. tu Gagern.
Betreffend: Stand ber Maul- und Klauenseuche am 16. April 1921.
Am 16. April 1921 bestanden im Kreis tauter buch folgende Sperrbezirke: Pfordt, Rudlos, Uellerhaufen.
Die Seuche tritt im Sch'itzerland sehr bösartig auf. Fulda, den 29. April 1921.
Der k. Landrat: Frhr. e. Gagern.
Dolen. Nach zuverläsiigen Informationen scheint die Polnische Regierung mit Rücksicht daraus, daß seine Durchführung ber Zwangsmaßnahmen dem wirtschaft- lichen Sntereffe Polen, nicht entspräche, einen ablehnen» ben Standpunkt einzunehmen. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen.
Ursprungszeugnisie. Um sich vor deutscher Einfuhr auf Grund eingehendster Untersuchung in den weitaus werden die weißen Ursprungszeugnisie verlangt, welche auf Grund eingehenster Untersuchung m den weitaus meisten Fällen von ben betreffenden britischen Konsulaten aufgestellt werden. Mit Recht fürchten die neutra. len Staaten durch diese Maßnahmen eine f)anbelsfpio» naae und stehen zur Zeit mit den alliierten Regierun- aen darüber in Verhandlung, daß die Ursprungszeugnisie rumänischer Behörden als genügend angesehen werden. (Ein weiterer Aussatz folgt.) . >
Dir Zwangssordcrungen der Entente aus Grund der Londoner Beschlüsse, in ihrer äugen» bildlichen Anwendung.
Von Handelskammer-Syndikus Dr. Wey mar, Fulda.
Bevor ein neues Diktat ber Entente Deutschland weitere Zwangsmaßnahmen auferlegt, erscheint es ratsam, die breiteste Oeffentlichkeit darüber auhutiarcn, wie weitgehend die Deschlüsie ber Londoner Konferenz vom l.-^T. März 1921 seitens der alliierten Länder zur Aus» führung gelangt sind- Sei den unter dem Namen Sanktionen in London befchlosienen Zwangsmaßnahmen ist zweierlei zu unterscheiden, einmal die Einbehalttung eine» gewissen Prozentsatzes vom Werte der deutschen Einfuhrgüter und zweitens bie Ausrichtung <mer Zollgrenze an bem durch weiteren Einmarsch vergrößerten Besetzungsgebiet am Rhein. Wenden wir uns nun zu» erst der Frage der SOprvzentigen Abgabe vom Wert deutscher nach alliierten Ländern emgesuhrten Waren zu:
Großbritannien. Das Gesetz, ist am 1- April 1921 tn Straft getreten und gilt nur für die britischen Inseln. Das Gesetz findet keine Anwendung auf Waren, die vor dem 15. April 1921 eingeführt werden, wenn nachze- wiesen wird, daß die Einfuhr auf Grund eines Dertra. ges, der vor dem 8. März 1921 abgeschlossen worden ist, geschieht. Durch eine Verfügung des englischen Handelsministeriums wirb bie Einfuhr der vor dem 8. März getätigten Käufe bis 15. Mai hinausgeschoben, sofern mindestens 20 Prozent bes Kaufpreises vor dem 8. März gezahlt ober bas Eigentumsrecht vor diesem Datum auf Nichtbeutsche übergegangen ift Der Artikel 2 des englischen Gesetzes bezeichnet die Waren, auf welche sich das Gesetz bezieht, wie folgt: „Die deutschen Waren, auf bie sich diese» Gesetz bezieht, sind Waren, die direkt von Deutschland nach dem Vereinigten Königreich gesandt sind und Waren, bie aus andere Weise dort ankommen, aber ganz ober teilweise In Deutschland hergestellt ober erzeugt finb, mit Ausnahme bet Waren, die teilweise in Deutschland hergestellt ober erzeugt morden sind und bet denen 25 Prozent ober mehr bes Wertes ber Waren auf Verarbeitung», ober Erzeugungsverfahren entfallen denen sie unterworfen sind, seitdem sie zuletzt Deutschland verlassen haben.
Das englische Merkblatt für Importeure und Agenten faßt die Waren, auf welche sich das Gesetz bezieht, in übersichtlicher Form zusammen. Diese Ausführungen lauten: „Das Gesetz bezieht sich ») auf Waren, die un. mittelbar von Deutschland kommen, gleichviel wo sie hergestellt oder erzeugt worden sind; b) auf Waren, die ganz in Deutschland hergestellt oder erzeugt worden sind, gleichviel von welchem Platze aus sie nach dem Vereinigten Königreich kommen; c) auf Waren, die teilweise in Deutschland hergestellt oder erzeugt worden finb, gleichviel von welchem Platze sie nach bem Der. einigten Königreich kommen, sei es benn. daß 25 Proz. ober mehr bes Wertes ber Waren auf Rechnung eines Fabrikationsprozefles zu fetzen finb, den die Waren unterworfen sind, nachdem sie zuletzt Deutschland ver» lassen haben.' K .
Auf Waren die zur Umladung ober in Durchgangs, verkehr eingeführt werben, findet bas Gesetz keine Anwendung.
Der Wert der eingeführten Daren ist der Setra. den ein Importeur dafür bezahlen würde, a u s s ch l i e ß - 11 ch Fracht und Versicherung, aber einschließlich des Betrages, der unter diesem Gesetz an die Zollverwaltung obxuführen ift .
V er edelungsverkehr. Beim Deredelungs- verkehr wird die Abgabe nur von den Kosten bes Fab. »ikationsprozefles erhoben.
Urfprungserzeugnis: Jede Zollerklärung muß durch ein durch einen britischen Konsul ausgestelltes Ursprungseugnis belegt werden mit Ausnahme der Fälle in denen der Gesamtwert ber Sendung ©tri. 5.— nicht' überschreitet. Für Sendungen aus außereuro- pöischen Ländern werden vorläufig keine Ursprungs- zeuqnifle verlangt Diele Bestimmungen beziehen sich auch auf Waren, bie mit ber Post eingesührt werben. Bei Verpflichtungen, welche vor dem 8. März 1921 em- gegangen sind, tarnt die Zollverwaltung eine (Ermäßigung der Abgabe eintreten lassen. Dem britischen Ge. richtshof ist Ermächtigung zur Abänderung oder Aufhebung derartiger Verträge erteilt. Das Board of Trabe tonn durch Anordnung die Abgabe auf einzelne Waren ermäßigen, abändern ober aufheben. Bereits tn Engtanb lagernde Konsignationswaren sind nach einer Erklärung des englischen Handelsministers von der Ab- gäbe befreit. Das Gesetz bezieht sich nur auf neu an- tommenbe Waren.
Britische Kolonien. Roch einer ErNärung Lloyd Georges im Unterhaus haben weder Indien noch die Dominions, mit Ausnahme von Neu-Fundand in der Reparationsfrage ähnliche Maßnahmen wie Groß-Bri. tannien ergriffen.
Australien. Nach einer veußerung des Premierministers soll die Entscheidung dem Parlament über- lassen werden.
Kanada. Bisher hat die Regierung noch feine Stet- hing in Bezug auf die Zwangsmaßnahmen der (Einbehaltung eines Teiles des Wertes deutscher Waren ge. nommne. •
Süb-Afrika. Nach einer Mitteilung aus Kapstadt hat Süd-Afrika bie Beteiligung an ben Sanktionen ab- gelehnt. >
Jteu-Junblonb. Nach einer Erklärung Lloyd Ge. arges im Unterhaus hat sich Neu-Fundland bereit erklärt, in der Reparationsfrage ähnliche Maßnahmen wie Großbritannien zu ergreifen.
Frankreich. Der Gefetzentwurf über bie 5Opro$entige Abgabe ift am 14. April 1921 In der französischen Kammer angenommen worden. Da der Gesetzentwurf noch durch den Senat angenommen werden muß, besteht die Möglichkeit, daß der Entwurf noch Abänderungen er. fährt. Der bisher nur in der französischen Kammer angenommene Gesetzentwurf stimmt in ben wesentlichen Teilen mit dem englischen Gesetz überein. Nach diesem Gesetzentwurf wird die Abgabe erhoben von 1. allen Waren, die zolltechnisch als deutsche zu behandeln sind, 2. allen Waren, die in einem anderen Land als Deutschland produziert, verarbeitet ober bearbeitet worden find und welche 50 Prozent oder mehr deutsche Rohstosse oder Arbeitsleistung enthalten.
Beachtliche Unterschiede gegenüber dem englischen Gesetz liegen darin, daß 1. der Prozentsatz der nicht- deutschen Arbeitsleistung auf 50 festgeletzt worden ist, 2. der in der Rechnung angegebene Wert, gegebenen- falls um die Transport- und Bersicherungskosten zu er. höhen ist. Die Umrechnung ber Mark ober der anderen ausländischen Währungen in französische Francs erfolgt nach dem letzten offiziellen Kurse am Tage der Hinterlegung der detaillierten Deklaration bei der Zollbehörde. Die Abgabe wird nicht erhoben von 1. Transitwaren, auch bei (Einlagerung, 2. Waren, bie vor bem 8. März 1921 bei deutschen Firmen bestellt worden finb und auf bie eine Anzahlung vor dem 8. Mörz erfolgt ift (Der Abändcrunasvorfchlag, nach dem alle Sendungen, die vor dem 17. März 1921 Deutschland verlassen haben, von der Abgabe befreit bleiben sollten, ist nicht ange. nommen worden.)
Die französischen Behörden sind ermächtigt, generelle Ausnahmen zu machen im Hinblick auf 1. die Natur und Art der Waren, 2. die Produktion?- und Fabri. fationsbebingungen der Waren, sowie den Probuktions» und Fabrikationsort derselben, 3. zeitweilig gestattete Wareneinfuhr, 4. die Wiederherstellung der zerstörten Gebiete, wenn die Bestellung durch das comptor central d'achaf erfolgt waren, 5. die Bestimmung des Ar- ttkels 68 des Friedensvertrages, wonach Garne, Gewebe und andere Textilstoffe ober Textilerzeugnisse feder Art aus Deutschland nach Elsaß-Lothringen zur Veredelung frei eingeführt werden können. Die französischen Be. Hörden sind ferner ermächtigt worden, je nach Sage des einzelnen Falles bei den Verträgen, die in ber Ausführung begriffen sind, Ausnahmen zu bewilligen.
Belgien. Das belaifche Gesetz über die 50prozenfige Abgabe, das am 7. April 1921 im „Moniteur Beige" veröffentlicht worden ist, ist bisher noch nicht In Straft getreten. Nach Artikel 6 des Gesetzes bestimmt der König den Tag des Jnkraittretens des Gesetzes und trifft alle notwendigen Ausführungsdeftimmungen. Dis- her ist eine königliche Verordnung noch nicht ergangen.
Das Gefctz hat gegenüber bem Gesetzentwurf nur rebaktionelle Äenderungen erfahren. Die Abgabe wirb van Waren deutschen Ursprungs erhoben. Dieselbe Behandlung ist aus Waren, bie aus anderen Ländern stammen, auszudehnen, wenn sie ganz ober teilweise in Deutschland hergestellt oder bearbeitet worden finb; im letzteren Falle nur dann, wenn der außerhalb Deutsch- lands bearbeitete ober hergestellte Teil ber Waren 25 Prozent bes Gesamtwertes nicht erreicht.
Der Transitverkehr durch Belgien und zwar mit ober ohne Umladung ist von ber Abgabe befreit. Wenn in. folge von Vorausbezahlung, die vor bem 23. März 1921 erfolgt ober Infolge von Ueberelnfünften, die vor dieser Zelt geschloffen sind, das durch den belgischen Importeur dem fremden Käufer geschuldete Saldo niedriger ist. als die durch das gegenwärtige Gesetz festgesetzte Wertabgabe, so kann die Abgabe auf bie Höhe ber noch geschuldeten Summe herabgesetzt werden Der König bestimmt den Setraa der Wertabgabe und kann ihn kürzen. Er kann 1. die Waren bezeichnen, die von der Abgabe befreit sind, 2. den Prozentsatz ändern, ber auf die deutsche Arbeit entfallen muß, 3. die Slnroen- düng dieses Gesetzes auf die Kolonien ausdehnen.
Der Finanzminister kann Aufhebung ober Aufschub für alle vor dem 25. März 1921 eingegangenen Verpflichtungen gewähren, deren Durchführung die Importeure in eile unangenehme Lage bringen würbe und jebe Denderung zulassen, welche nach gemeinsamer Uebereintunft der beiden Vertragsgegner derartigen Kontrakten hinzugefügt wären.
Zkalicn. Es liegen keine Nachrichten vor, daß Ita. den von feinem ablehnenden Standpunkt in Bezug auf die Beteiligung an den Zwangsmaßnahmen abgegangen wäre. Im Leitartikel der „Popolo Romano" vom 7. April wird besonders betont, daß sich die bisherige italie. nische Kammer einffm.mig geaen die Sanktionspolitik der 50 Proz. ausgesprochen habe.
Der Ring der Nuramaja.
Roman von Käte van Deeker.
„jfcw Daran, draußen ist ein reitender Bote, ber Sie fpjrfjen wünscht.' „Wer ift draußen?' Hans Hein- rich ron Sesenburg richtete sich aus seinem Klubsessel, in bem er ein beschauliches, von Zigarettenbust umwalltes Nichtstun genoß, «staunt auf und sah den an ber lut stehenden Diener verständnislos an. Heber besten glattes Gesicht zuckte ein heimliches Lachen, das «ber so schnell, wie es kam» auch wieder verschwand und einem tadellos unbeweglichen Bedientenernst Platz mochte^ als er wieder- holte: „Ein reitender Bote, Herr Baron.'
Der junge Baron war nun auf bie Füße gesprungen und trat dicht vor ben berichtenben Diener. „Bob, Du sas-lstl So etwas gibt es ja gar nicht mehr in unserem Zeitalterl' Run lächelte Dob wirklich, verlor etwas von seiner tadellosen Dienerhaltung und berichtete mU einer gewissen Vertraulichkeit: „Er kommt nämlich von unserer alten gnädigen Frau aus Sesenburg. Da kann so etwas noch vorkommen.' „Sa, wahrhaftig, da hast Du recht; Du als Sefenburger Junge kannst bas beurteilen. Aber, Mensch, es ist doch unmöglich! Von Sesenburg bis hierher ein reitender Bote? Da muß ja Pferd und Mann kaput sein!'
Bob lächelte wieder. „Sa, bas müßt" schon, memt die Sefenburger Sangen nicht schlaue, zeitgemäße Kerle wären! Der Herr Baron wissen, Widerspruch gibt es in Sesenburg nicht; bie gnädige Frau teilt Ihre Befehl« dem alten Johann mit und ber steht trotz seines Alter», wie ein Drache bo- hinter, baß aller buchstäblich besolgt und ohne Widerrede befolgt wird. Do hat die gnädige Frau befohlen, daß ein reitender Bote abgehen soll, und da Ist er abgegangen. Aber der Fritz vom Stellmacher kennt bas, und daher hat er sich auf ben Gaul gesetzt, ist aber nur bis zur nächsten Bahnstation geritten und hat sich und sein Pferd mit Dampf hertragen lasten. Hier hat er bas Pferd wieder bestiegen, und da ist er nun buchstäblich als rettend« Bote angekommen.'
„Haha!' lachte .Hans Heinrich, und Bob lachte leise «it „So ein Schwerenöter! Das ist ja ein ganz ge- riebener Junge, ber sich zu helfen weiß! Aber habet habe ich vor Staunen ganz oergeffen, zu fragen, was benn los *• warum « al» rettend« Bote kommt? Geht e» mit
der Ahne zu End«?' „Bein, Herr Baron. Der Fritz jagt, sie war" noch ganz wie immer, hätt" bet Johann gejagt, aber die Botschaft hätte doch Eile.' „Und bann schickt man einen reitenden Boten? Unglaublich! Wo die Telegraphenstation m zehn Minuten zu erreichen ist! Nun ja, die Ahne! Aber los, mm soll ber reitende Bote be- richten.' (Er hat ein Schreiben von ber alten gnädigen Frau.' „Hsr bamtt! Schnell, Pobl* Er soll es dem Herrn Baron eigenhändig übergeben!* „Himmel, der Umstand! Also h« mit dem rettenden Boten!'
Wenige Augenblicke darauf ftartb ber schlaue ©efen- burger Junge vor dem Baron, machte seinen Kratzfuß und überbrachte einen wappengeftegelfen, altmodisch gefalteten Brief. Der junge Baron drohte ihm lächelnd mit bem Finger. „Sie haben Ihr Amt als reitender Bote fa ganz eigenartig auf gefaßt!" Der in ©tufpfttefetn und Diener- Reibung dastehende junge Mensch errötete verlegen: „Ber- zeihung, Herr Baron. Ich mußt" mir nicht anders zu helfen. Der Johann fegte, es hätte Elle, und wiber- sprechen darf man nicht."
„Schon gut, schon gut! Gehen Sie und lasten Sie sich eine Erfrischung geben nach bem anstrengenden Ritt," winkte Hans Heinrich lachend. „Und dann kommen Sie und holen sich die Antwort, die doch wohl notwendig fein wird, und dis Sie wohl auf demselben eiligen Rettweg heimbringen sollen." „Ja, Herr Baron. Aber ich werde mich doch hier etwas aufhalten wüsten; sonst schöpft ber alte Johann Verdacht, und dann geht es mir an Kopf und Kragen. Ich möcht" daher auch den Herrn Baron gebeten haben, gütigst nichts vorlauten zu loston — „Bewahre; nein, nein. Ich stehe ja auch nicht mtt dem Johann in Briefwechsel. Gehen ©ie nur unö sagen ©ie dem Bob, daß er Sie gut verpflegt."
Mit einer gewissen Spannung, die ab« n'chts von (Eile mH zärtlicher Beunruhigung an sich hatte, brach er das Siegel und faltete, immer kopfschüttelnd, den amtlich großen, vergilbten Bogen anseimmder, imd dabei dachte et: „Was dl« alte Frau noch für eine feste Handschrift hat! Sie muß doch an die Hundert fern, ©ie ist ja so ein Stück Unsterblichkeit." Dieselben steifen, großen Schriftzüge wie auf der Adresse.
Lieber Enkelsohn!
Ich lebe noch, ober ich fühle, daß Gott endfich mehre Gebete ertöten und mich zum Sterben kommen lasten
will. Bevor ich ab« heimgehe, muß ich Dich noch einmal sprechen. Ich habe sett bem Tode Deiner Mutter Dich nicht mehr zu sehen gewünscht. In meinem Alt« hat man keine Berührungspunkte mehr mit der Jugend, ich mochte meine Einsamkeit nicht von ihrem Hauch beunruhigen lasten. Aber mm strecke ich noch einmal die Hand nach Dir aus, nach dem Einzigen und Letzten uns«es Stammes, dem ich Mitteilungen zu machen habe. Komm, so schnell bie (Entfernung es erlaubt. Ich werde leben, um auf Dich zu warten.
Deine Ahne ©erhübe Sophie, Freifrau von ©efenbing, gebotene Gräfin Dottern.
Sn bes Gesicht des Lesenden war allmählich eine leise Unruhe getreten. Run ließ er mit nachdenklich gefalteter Stirn ben Brief sinken. Wie lange war es wohl her, daß er bie alte Freu nicht mehr gesehen hotte?
Sm Jahre vor dem Tode seiner Mutter war er zum letztenmal aus Schloß Sesenburg bei d« Urahne gewesen. Acht Jahre war es her. (Er zählte damals siebzehn Jahre, die Urgroßmutter, memt er sich recht entsann, eimunb- neunzig, und wie imm« bei den seltenen Besuchen, die er ihr machen durfte, hatte sie wie ein aus seinem Rahmen getretenes Ahnenbttd aus ihn gewirkt. (Es war ihm nie wohl gewesen in den hohen, dunklen Gemächern des alten Schlosses, bei der hohen, dunklen Gestalt der Greisin, die keine Zärtlichkeit und Teilnahme verlangte, aber auch keine erwies.
Auf allem, was sie umgab, ruhte der Hauch der SB«- gangenhett wie eine Art Todesstarre. Das Schloß selbst In fernem altertümlichen Bau, mit dem einen aus bem siebzehnten Jahrhundert stammenden, verwitterten Flügel, den ein runder, schwerer Turm nur mühsam ousrechtzu. «hotten schien, und mit bem weiten, verwilderten Park hotte zwar stets aus ferne Phontaste gewirkt und eine mit leisem Grauen gemischte Entdeckungslust in ihm geweckt, aber ba er diesen nie folgen durfte und auch stets nur zu ganz kurzen Besuchen auf Sesenburg weilte, war sie immer wieder schnell erloschen, sobaL» er sich von Sefen- bürg entfernte.
Seine Mutter hatte Ihn außerdem in ber Sntereffe- losigkeit gegen den alten Stammsitz feiner Familie stark beeinflußt. Sie zwang sich selbst nur mit Ueberwtnbung zu ben seltenen Besuchen bei ber Urahne. „Rur weil Ich •« Deinem Vater versprochen habe, und well sie die ehstte«
Verwandte ist, bie Du hast, Hans Heinrich, und weil dos alte Eulennest doch einmol in Deinen Besitz kommt; sonst brächte mich keine Macht ber Welt zu der allen, eifernen Frau hin. Mich fröstelt, wenn ich in den büftern, kalten Zimmern bin, und ich bekomme Beängstigungen, wenn diese scharfen, blaßblauen Augen aus mir ruhen, als wenn sie mir bas Innerste aus ber Seele lesen wollten. Sch komme mir bann immer vor wie ein umgekehrter Handschuh, m bem man nach Firma und Größemmmmern sucht.*
Bd solchen Worten hatte bie schöne elegante Frau gekocht, und ihr Sohn lochte mtt und küßte die feinen weißen Hände, die so sanft liebkosen und so anmutig mit seinem blonden Haar tändeln konnten. Nein, seine schöne, zarte Mutter hatte nie in jene dumpfen, traurigen Räume gepaßt, sie war überhaupt keine Landfrau, imb bas große Gut, auf dem sein Vater, solange er lebte, gewirtschaftet hatte, war auch 'rum der richtige Rohmen für sie gewesen. Sie brauchte Siudtlust, Anregung, reich flutendes Leben, dos sie als Tochter eines Großindustriellen von Kindheit auf gewöhnt war: noch bem Tobe ihres Gotten hatte sie deshalb Groß-Riedenhausen gleich einem erprobten Pächter übergeben und mar mit Hans Heinrich, bem einzigen Kind ihrer kurzen Ehe, wieber in bie Großstadt gezogen. Nun rechte auch sie schon sieben Jahre in der kühlen Erde.
Hans Heinrich seufzte. Er harte ben Tod seiner leiben- schaftttch geliebten Mutter schwer verwunden und sich sett- dem immer als ein einsamer Mmsch gefühlt — ohn« Dator, ohne Mutter, ohne irgendwelche näherstehende Verwandte. Alles mar ausgestorben, was feinen Nomen trug. Nm bie alte Fron auf dem Stammsitz lebte noch, unb nun ging auch sie, zu sterben.
Die Frauen der ©efmburgs schienen langlebiger z« fern als die Männer. So weit er etwas von der Familien- gefchichte wußte, hatten sie alle Ihre Männer überlebt, deren Stommeselgentümllchkttt es zu fein schien, jung zu sterben. Hans Heinrich hatte außer seinem Batet — und diesen auch kaum, denn er mar noch nicht drei Safjre alt, als ber Vater starb — nie einen Sesenburg gekannt. Dagegen lebten in seinen Uindhettserinnerungen drei Frauen ber Sesenburgs: bie Urahne, bie Großmutter imb seine IDlutter — bie beiden ersten in versteinertem Ernst, die letzte wie em bunter, köstlich« Schmetterling durch da» Leben gaukelnd.
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