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eamltag, 9. April 1921.
Fuldaer Heilung
<*+ Druck der Fuldaer Artteudruekerei tn Fuldt
Trittes Blatt.
Hus -em Nachvargevier.
•tn Müs. Dir Kuratiekirche zu Müs bei Eroßenlüüer, die in Kürze zur Pfarrkirche erhoben werden wird, erhielt ein von der Firma Ulrich u. Weule in Apolda und Bockenom a. Harz hergestelltes vierstimmiges Stahlgeläute mit den Tönen er-gis'-h'-cis', welches nach Prüfung und Urteil Sachverständiger als vorzüglich gelungen bezeichnet werden muß. In allen umliegenden Orten werden die von dem hohen Turme erschallenden Glockentone deutlich gehört und bewundert, in Landenhaufen, Eiche- nau, Salzschlirf, Bimbach, Großenlüder, Kleinlüder, Hainzell und noch weiter hinaus. Die Freude der Gemeinde und nicht weniger die des H. Km. Fiege, der sich um dos Geläute hochverdient gemacht hat, — er ist wie bereits berichtet, vom 1. d .Mts. Pfarrer von Miuelkalbach geworden — ist sehr berechtigt. Auch die Firma Ulrich u. Weule hat alle Ursache, auf diese vorzügliche Leistung der Stahlglockengießerkunst stolz xu sein.
— Burghaun (Kr. Hünfeld). Zwischen Oberhaun Md Hersfeld wurden in der Nacht auf Donnerstag aus einem Güterwagen eine Anzahl größere K i st e n mit Zigar re n herausgeworfen, die von unbekann- ten Personen sofort auf einen bereitstehenden Wagen aufgeladen und w e g g e s ch a f f t wurden. Wie mitgeteilt wird, soll es sich um ein Quantum von 30 000 bis 40 000 Zigarren handeln. Die Ermittelungen über den verwegenen Raub sind im Gange.
----- Eisenach. Die demokratische „Tagespost" schreibt aus Ruhla: Durch Verfügung der wei- marischen Gebietsregierung ist Oberlehrer Dr. Neu- bauer vom Amte suspendiert worden, ebenso der Bürgerschullehrer Zimmermann von der Realschule, der erst vor 14 Tagen vom Gemeindevat wide'r- ruflich angestellt worden war. Zimmermann hatte ebenso wie Dr. Neubauer durch seine kommu- nistische Agitation unter den Schülern iter Realschule die Empörung der Eltern wachgerufen. Ein Beispiel für die G e m ü t s r o h e i t, mit welcher dieser Iugenderzieher den naiven kindlichen Glauben zu zerstören wußte, ist folgender Fall: Ein elfjähriger Junge antwortete auf die Frage, wo sein Safer sei: „Im Himmel!", worauf Zimmermann ihm in brutaler Weise antwortete, daß sein Vater in der Erde liege und von Würmern zerfressen werde. Gegen diese Art, aus die Gemüter der Kinder einzuwirken, haben sich die Eltern mit Recht empört und verlangt, daß solche „Pädagogen", die mit seelischen Geißelhie- ben ihren öden Materialismus den Kindern einpeitschen wollen, von der Schule entfernt werden. Diese Forderung scheint nun durch das Vorgehen der wei- marischen ©ebietsregierung erfüllt zu fein, und man kann annehmen, daß die Realschule schon in den nächsten Tagen wieder eröffnet werden wird. — Nicht uninteressant ist in diesem Zusammenhänge, was man über das A n st e l l u n g so e r h ä l t n i s des Dr. Neubauer an der städtischen Realschule erfährt. Irgend ein Anstellungsvertrag liegt nicht vor. Vielmehr ist Dr. Neubauer seiner Zeit durch Verfügung des damaligen aothaischen „Generalschulinspektors, Oberschulrat" Jacobi der Anstalt überwiesen worden.
Aus Oberhessen und den Hess. Aenrtern.
A Marburg. Vor den Schranken des Schwurgerichts hatte sich die noch jugendliche zweite Frau des Steinbruchsarbeiters Kurz aus Im- michenhain wegen grausamer Mißhandlung ihres 4jährigen Stiefkindes, dem sie außer drei älteren Kinder die verstorbene Mutter ersetzen sollte, zu verantworten. Die Verhandlung ergab ein erschütterndes Bild der Leiden, welche die kleine schwächliche Marie Kurz erdulden mußte, eh« sie dmch den Tod erlöst wurde. Weil es angeblich nicht stubenrein gewesen, hatte es die unerfahrene und auch durch ihren Zustand nach Aussage des Arztes aufgeregte junge Frau so geschlagen, daß es in allen Regenbogenfarben schimmerte, als der Landjäger von den entrüsteten Dorfbewohnern geholt wurde, einmal hatten es die Leute aus der verschlosienen Stube durch das Fenster geholt und dann wurde auch fest- gestellt, daß es einmal in einen Stall gesperrt worden war. Der Vater war von früh bis spat im Stein- bruch tätig. Das Kind ist schließlich erkrankt und infolge diefer Krankheit gestorben. Die Mutter wurde
Zwei Tage in Paris und Reims.
Unter dieser Ueberschnst lesen wir im Einsiedler An- -iger (Schweiz) Nr. 24 folgende Beschreibung der Eindrücke, die ein Geschäftsmann von Einsiedeln, Herr 6. Kalin, bei einer kurzen Geschäftsreise nach Frankreich gesammelt Hai. Sie werden in Deutschland, gerade weil sie ganz unbeeinflußt sind, sicher mit großem Interesse gelesen. Er schreibt:
Um mich über die Absatzverhältnisse des auch in kinsiedeln nicht unwichtigen Holzgeschäftes zu orien- lieren, fuhr ich vergangene Woche nach Paris und Reims. Der internationale Eisenbahnverkehr ist wieder derart hergestM, daß man diese Reise in zwei Tagen ausführen kann, sofern zur Hin- und Zurückfahrt jeweils die Nachtzüge benützt werden. Dabei kann man m Paris eine volle Nacht der Ruh« pflegen.
Um es gleich vorweg zu sagen, Frankreich ist heute finanziell vollständig erschöpft. Sieger« ftcat und gleichzeitig von Schulden niedergedrückt, der besten Kräfte zur Bebauung seines fruchtbaren Bodens beraubt. — Da§ geräuschvolle auf- und abwogende' Treiben der Seinestadt ist das nämliche geblieben, wie rmmer: cmer dah'nter steckt eine große Geschäfts- und Mutlosigkeit, oft sogar eine schlecht verdeckte Dürftig« feit. Im. Hotel ist Platz genug und die im letzten Jahre stets gefüllten Sitzreihen vor den großen Boulevard-Restaurants gähnen größtenteils in öder Leere. Kaum zu verwundern bei den enormen Pariser Preisen! Ich hatte die Wahl zwischen drei Schlafzimmern zu 16, 25 und 36 Franken für eine Person pro Nacht. Dasjeni"e zu 16 Franken ist ekelhaft, so wähle ich das zu 25 Franken. Ein einfaches Mittageflen bei Duval kostet 12 Franken, in feinen Häusern 40 Franken. Klei- der sind ebenfalls teuer, z. D. ein Paar leichte Damen- stiefletten 87 Franken.
Eine Stunde nach meiner Ankunft in Paris genügt zur Reinigung und ZU einem kleinen Imbiß. Dann fahre ich auf den falschen Rat des Portiers den nicht gerade nächsten Weg zum belgischen Konsulat vom Boulevard des Italiens aus mit dem Omnibus Ba- stille-Madeleine.
Das belgische Konsulat, unweit des Triumph, bogens, ist mit Menschen vollgepfropft , Ich fülle den bekannten Antragsbogen für das Paßvisum aus und setzte in die Rubrik Reisebegründung die Worte: .Wor
unter Berücksichtigung mildernder Umstände wegen Körperverletzung und grausamer Behandlung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Es wurde jedoch Strafaufschub zugebilligt.
vermischter.
* Die neuen deutschen Marken. Die neuen deutschen Briefmarken, die demnächst ausgegeben werden und die endlich auch dem Auslande gegenüber — die Nationalversammlungsmarken waren ja nur für den Jnlandsverkehr bestimmt — die Germaniamarken ablöten werden, sind sämtlich aus dem 1919 ausgeschriebenen Wettbewerb bet borge« gangen. Die Zahlenmarken für die kleinen Werte, 5 bts 30 Pfg., stammen von Prof. Willi Geiger- München, der dafür den ersten Preis des beschränkten Wettbewerbs erhalten hatte. Vetändert lst gegen den Wettbewerbsentwurf nur, daß dte Bezeichnung „Deutsches Reich" jetzt nicht mehr in schwarzer Antiqua auf weißem Grunde steht, sondern weiß in einer eckigen deutschen Schrift auf dunklem Grunde. Tie Marken von 40 Pfg. bts 90 Pfg. wutden nach Entwürfen eines anderen Münchener Künstlers, Paul Neu, ausgeführt, der dafür gleichfalls in dem beschränkten Wettbewerb ausgezeichnet worden war. Es sind darauf bildmäßige Darstellungen mit je drei Figuren, die auf das Arbeitsleben des deutschen Volkes Bezug nehmen: Hauer im Bergwerk, Männer in der Schmiede, auf dem Felde. Für die Markenwerte von I, 1.25, 2 und 4 Mark wurde der Entwurf des Kölner Künstlers Willi Szelztolat gewählt, in einer ovalen Umrahmung ein Posthorn. Dagegen zeigen die höheren Markenwerte (5 und 10 M.) das schon bisher eingefüLirte große Breitformat. Sie stammen von Hermann Haas in München und sind rein ornamental behandelt. Szesztokat ebenso wie Haas waren bei dem allgemeinen Wettbewerb allerdings nur nvt einem v eiten Preise geklönt worden. Ein eigenes Markenbild werden Postkarten und Karlenbriefe zeigen. Hierfür hat der Reichskunstwart einen von Walter Schnarrenberger-München geschaffenen Entwurf ausführen lassen: in einer bogigen Umrahmung, in einer Landschaft, über der die Sonne steht, ein kleiner Postillon des Weges trabend, das Horn am Munde, im Stile etwa eines alten Bilderbogens.
* Die großen deutschen Films haben einen guten Absatz auch im Auslande, selbst in Frankreich gefunden. Nur in England ist bisher nichts zu machen gewesen. Bezeichnend ist, daß die Amerikaner unsere FilmS oft zu anstößig finden, sie müssen deshalb für Nord-Amerika besonders zurecht gemacht werden.
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Amtliche Anzeigen.
Nach § 1 der Retchsgesetzes vom 30. Mai 1908 (9t. ®. Dl S. 317) ist das Zerstören und Ausheben von Nestern oder Drukstäkken der Vögel, das Zerstören und Ausnehmen von Eiern, das Ausnehmen und Töten von Jungen, der Ankauf, der Verkauf, die An- und Ver- kaufsvermittelung, das Feilbieten, die Gin-, Aus- und
bereitung für die Doucmsstellung in Gent." Da wird mir bedeutet, ich muffe zwei Tage auf den Stempel und die Unterschrift des Herrn Konsuls warten, bann forme ich noch von Glück sagen. Das wirkt in dem Sinne, daß ich mein Reise- und Ausstellungsprchekl fallen taffe; denn warum sollte ich zwei Tage in Paris nutzlos zubringen?
Zu ziemlich schwüler und staubiger Mfttagsstunde (in Frankreich herrscht furchtbare Trockenheit) fahre ich an den großen Mehmarkthallen von Dillette vorbei und dmch die Pariser Festungsgräben, nach den großen Holzlagern von Pantin. Ich treffe müßige Hände. Die Büros und Lagerplätze sind ohne Bewegung und ohne Leben. Fragen und Aukklärungen folgert sich. — Das Bauen ist aufs Allernötigste eingeschränkt, weil kein Geld dazu vorhanden ist. Man spricht kaum von den Preisen, es braucht überhaupt nichts. Ich mache noch einen oder zwei Besuche mit dem gleichen negativen Erfolg. Ich spaziere noch in "ben Tuillerien, vermeide aber das Ueberfdjretten von Straßenkreuzungen, weil gegen Abend, wo alles den Theatern und Dergnügungslokalen zustrebt, größte Vorsicht am Platze ist, um nicht von einem der an- saufenden Autos überrannt zu werden. Briand hatte heute feine große Rechtfertigungsrede. Da -stehen bis in die Nacht hinein Haufen von Menschen vor dem riesigen Druckereigebäude des Motin und lesen das Neueste, das in vergrößerter Handschrift aus ein Dutzend matte Fensterscheiben projektiert wird. Ich denke, was für eine Unsumme von politischer Volks- Vergiftung und Dolksverhetzung geht von einem solchen Zeitungspalafte aus, wieviel Blut klebt indirekt an diesen Setzertypen! Dabei habe ich den bestimmten Eindruck, die Pariser hätten Briand übel empfangen, wenn er sich in London versöhnlicher gezeigt hätte.
Ich erhoff« in Reims, direkt im Kriegsgebiet, vermehrten Warenbedarf und dampfte noch vormittags über ChateSu Thiery, dem Orte des weitesten deutschen Vorstoßes, dorthin ab. Die letzten Sommer noch auffallenden Spuren des Krieges sind dem durch Wald und Sumpf führenden Schienenstrang entlang ziemlich verschwunden, dagegen zeigt sich dte zusammengeschossene und ausgebrannte alte Krönungsstadt noch immer in der ganten Schauerlich!eit. Meine Zeit ist kurz bemessen. Zuerst einen Blick in die beiden Restau- rationssäte, ob btt zerschossenen Spiegel und Uhren
Durchfuhr und der Transport der Nester, Gier und Drut der in Europa einheimischen Vogelarten unter- sagt. Zuwiderhandlungen mürben nach § 6 a. a. O. mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft bestraft.
Der gleichen Strafe unterliegt, wer es unterläßt, Kinder oder andere unter feiner Gewalt stehende Personen, welche seiner Aussicht untergeben sind, und zu seiner Hausgenosienschaft gehören, von der Uebertre- tung dieser Vorschriften abzuhalten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden keine An- wendung: I
a) auf das im Privateigentum befindliche Federvieh; b) auf die nach Maßgabe der Landesgesetze jagdbaren
Vögel:
c) auf die in nachstehendem Verzeichnis aufgeführten Sogetorten:
Dagraubvögel mit Ausnahme der Turmfalken, Schreiadler, Seeadler, Busiarde und Gabelweihen (rote Milane), Uhus, Würger (Neuntöter), Sper- linge, (Haus- und Feldsperlinge) Rabenartige Vögel, Rabenkrähen, Nebelkrähen, Saatkrähen, GIftern, Eichelhäher, Wildtauben (Ringeltauben, Hohltauben, Turteltauben), Wasserhühner (Rohr- und Bteß- hühner), Reiher, eigentliche Reiher, Nachtreiher ober Rohrbommeln), Säger (Sägetaucher, Tauchergänse), alle nicht im Binnenlanbe brütenbe Möoen, Kor- morane, Taucher, (Eistaucher unb Haubentaucher), jedoch gilt auch für die vorstehend unter a, b, c be- zeichneten Vögel bas Verbot bes Fangens mittels Schlingen.
Die Herren Ortsvorstände wollen bas Vorstehende in ihren Gemeinden und besonders durch Vermittelung der Lehrer in den Schulen wiederholt bekannt machen lassen. Auch sind die Feldhüter auf die Beachtung dieser Vorschriften hinzuweisen.
Fulda; ben 2. April 1921.
Der Landrat. I. V.: Frhr. v. Eagern.
Die steigenden Ausgaben ber Dezirksschornsfelnfeger- melfter, insbefonbere burch notwendige Erhöhung der Gesellenlöhne unb die fortdauernde Zunahme der Ge- schäftsunkosten einschließlich ber auf dem Gewerbebetriebe ruhenden öffentlichen Lasten machen eine weitere Steigerung der Gebühren unerläßlich. In Abänderung meiner Eebührentaxe vom 1Z. Mai 1920 Nr. I 2965a werden deshalb auf Grund des § 77 R.G. O. für den Kreis Fulda nachstehende Gebühren festgesetzt:
1. Für bas Reinigen eines besteigbaren Schornsteines: ..
für das 1. Stockwerk 1,80 Mk.
für jedes weitere Stockwerk 0,45 Mk
für befteigbare Schornsteine, die bas Normalmaß von 50 mal 50 an Lichtseite überschreiten, außer- bem für jedes Stockwerk 30 Pfg. mehr.
2. Für Reininen eines unbesteigbaren Schornsteines mit Kugel unb Besen:
für das 1. Stockwerk 1,20 Mk.
für jedes weitere Stockwerk 0,30 Mk.
für unbcfteigbare Schornsteine, die ein Lichtmaß von 27 Zmtr. überschreiten, außerdem für jedes Stockwerk 15 Pfg. mehr.
3. Für Reinigen eines nach dem Erlaß des Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. Aprll 1907 (Reg. Amisbl. Beil. Nr 9) dem Kehrzwang unterworfenen, zu gewerblichen Zwecken dienenden — oder Zentralheizungs-Schornsteines — die doppelten Sätze von Punkt 1 und 2. Die Gebühren für das Reinigen eines nach diesem Erlaß dem Kehrzwang nicht unterworfenen Fabrikschornsteines bleiben besonderer Vereinbarung überlasten.
4. Für Ausbrennen und bas daran anschließende Reinigen eines unbefteigbaren Schornsteines:
für bas erste Stockwerk 3,00 Mk.
für jedes weitere Stockwerk 0,90 Mk.
Die Gebühren .für Ausbrennen von bcfteigbaren oder Räuche.'schornfteinen bleiben der freien Vereinbarung des Begirksschornsteinseaers mit bem Hauseigentümer überlaffen. Das zum Äusbrennen der Schornsteine erfor- bevlich-.' Brennmaterial hat ber Hauseigentümer zu stellen, andernfalls ben Bezirksfchornftemfeger für Lieferung desselben zu entschädigen.
5. Für Reinigen eines Schornstemauffatzes, dessen Remigmig besondere Anforderungen an ben Schornsteinfeger stellt, einen Mindestsatz von 1,50 Mk.
6. Die in den vorstehenden Punkten angeführten Per- gütmigen beziehen sich mir auf die, ben baupolizeilichen Bestimmungen entsprechend angelegten Schornsteine.
7. In Häusern, die mehr als 500 Meter von den geschlossenen Ortschaste« entfernt liegen, ist außer der Kehrlohntaxe ein Streckengeld von 90 Pfg. für jede Reinigung der Schornsteine zu entrichten,
8. Die Anzahl der Stockwerke eines Schornsteines be- rechnen sich von dem Geschoß bezw. Kellergeschoß an, in dem ber Schornsteinfeger ben Ruß aus dem Schornstein zu entfernen hat. Dabei soll im Dachgeschoß (Boden) Balkenlage — beim Fehlen ber Balkenlage das ber Balkenlage gleichzuachtende sag. Rundgebälk — unbeschadet der gegebenenfalls nach Ziffer 5 zu erhebenden besonderen Gebühr für ein Stockwerk gerechnet werben.
Bei Küchenschornstemen, in welche dte Feuerung vermittels eines Rauchfanges einmünbet, unterliegt auch die-
noch da sind? Wirklich, man hat alles belasten, vielleicht als Reliquien, jedenfalls nicht ohne Berechnung. Merkwürdig, wo fo viel Arbeit wäre, ist's öde am Bahnhof geworden. Der Reisestrom hat nachgelasten, nachdem die erste Sensation vorüber war. An der Hafenstraße, wo Dutzend« von Daumaterialgeschäften siegen, muß der Kutscher warten. Ich besuche nur eine Firma. Ich hatte mir eine Stockung vorgeftellt, ober keine so totale. Die Hütten sind an gefüllt mit elfäf- srschen, schweizerischen, polnischen und namentlich schwedischen Hölzern. Vor kurzem hat Frankreich für Hobelwaren einen dreifachen Schutzzoll aufgerichtet. Ich muß noch beifügen, daß der bezahlte Preis von 400 Franken per Kubikmeter für schwedische Hölzer dmch die Dualität nm zum Teil gerechtfertigt ist.
Die noch verbleibende halbe Stunde reicht zu einer Wagenfahrt durch die in Trümmern liegende unglückliche Stadt. Diese hohen, dünnen Häusermauern, teils noch mit Jalousien versehen, drohen jeden Augenblick krachend einzustürzen. Durch die von der Kathedrale geradeaus führende Straße kommt eine Reihe mit Schutt beladener Zweiräderkarren. Wie wenig großzügig das aussieht! Unwillkürlich denke ich an die deutsche Verwaltungsart und sehe im Geiste die ganze moderne Technik am Aufräumen — die testenden Ingenieure, ein Netz von Schienen durch die ganze Stadt, mit Materialzügen und fauchenden Lokomotiven. Leider nm ein Traum. Die Fahrt um die Kathedrale enthüllt unbarmherzig die großen Schäden an dem Monumentalbau. Diejenigen am Stadthaus (Hotel de oille) und am Theater treten dagegen stark zurück.
Ich bin gezwungen, um den Nachtschnellzug nach der Schweiz in Troyes zu erreichen, über Chalons für Marne zu fahren. Das war eben der blutige Schauplatz der ersten und zweiten Marneschlacht. Während man in weitem Sogen um die Stadt Reims herum, fährt, zeigt sich erst recht, wie in stundenweitem Umkreis alles, auch das kleinste Gehöft, wegrasiert ist. Zögernd erstehen wieder einige kleine und größere Heu- schuppen. Sonst bezeichnen Flecke mit weißem Steingeröll, so weit man sehen kann, einzig die Stellen von ehemals habsichen Dörfern und Höfen. Trostlos sieht es an allen Bahnstationen aus, besonders um St. Hi- faire herum. Die abgefdioffenen Baumstrünke, die faulenden Wipfel in den Sümpfen, ganze Züge von ausgebrannten Güter» und Personenwagen verdüstern
fer Rauchsang ber Reinigung durch ben Schornsteinfeger und ist für diese Reinigung die Gebühr für em weiteres Stockwerk eines besteigbaren Schornsteines zu entrichten.
9. Lasten sich die Stockwerke eines Schornsteines nicht feststellen, so gelten je 3 Meter Schornsteinhöhe als ein Stockweck.
10. Vereinbarungen über Pauschalbeträge ober Akkord« im Rahmen der vorstehenden Gebührenordnung sind zu« lästig.
11. Muß dte Reinigung von Schornsteinen zu außer» gewöhnlicher Zeit oder auf besondere Anordnung ober Bestellung erfolgen, oder ist die bevorstehende, beftim- mmigsgemäß angemetoete Reinigung vershindert bezw. unmöglich gemacht worben, so fft im Orte des Wohnsitze, des Bezicksschomsteinfegers zu vorstehender Taxe ein Zuschlag von 3 bis 6 Mk., nach außerhalb seines Wohnortes ein Zuschlag je nach Zeitaufwand zu entrichten.
12. Dieser Gedühventarif tritt mit dem 1. Samar 1921 in Kraft.
Fulda, den 29. März 1921.
Der Landrak. 3. D.: Frhr. v. (Bagern.
Vorstehenden Gedührentacks bringe ich htemnt zur öffentlichen Kenntnis.
Dte Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher wolle« für sofortige ortsübliche Bekanntmachung Sorge trage»
Fulda, den 29. März 1921.
Der Landrak. 3. 23.: Frhr. o. (Bagern.
Auf Veranlassung des Herrn Ministers für Volks- Wohlfahrt weife ich barauf hin, bah zu den Führungszeugnissen die Kandidaten der Pharmazie zur Ertan- gang der Approbation als Apotheker ausgestellt werden, gemäß Nr. 77 d, 22 b des Stempeltarifs vom 1. Februar 1921 ab 12 Mk. Stempel zu verwenden sind.
Dte Ortspolizeibehövben des hiesigen Kreises mache ich hterauf aufmerksam.
Fulda, den 28. März 1921.
Der Landrak. 3. V.: Frhr. o. (Bagern.
Nach 8 2 der Dekamrtnwchung des Herrn Regie» rungs-Präsibenten vom 5. April 1917 (Amtsblatt 6. 170) über bte Fischerei im Regierungsbezirk Kastel unterlieget» innerhalb des Kreises Fulda die Fulda und ihre sämtliche» Nebengewöster mit Ausnahme a) ber Schlitz und ber. Altefetd sowie b) ber Hcmrve von ihrem Einfluß in di» Fulda an bis jwn Einfluß der Sieber ber Winterschonzeit.
Die unter a und b genannten Gewässer mrterttege» nach § 3 der vorerwähnten Bekanntmachung ber Frühjahrsschonzeit. Sn ihnen fft ber Fischfang, sofern nicht in einzelnen Jahren ein anderes bestimmt wird, kl der Zeff vom 20. April bis zum 31. Mai einschließlich nur nach Maßgabe des § 14 ber Fischerei-Ordnung (f. Reg/ Amtsblatt S. 166) zulässig.
vm übrigen bestimmt die Bekanntmachung noch:
§5. In den der Frühialkrsschonzeit unterliegenden ®e« wässern ist der Fang von Lachsm und Forellen tn ber Zeit vom 20. Oktober bis 14. Dezember einschließlich verboten.
8 6. Der Fang von Krebsen fft in allen GewSffrrn tn ber Zeit vom 1. November bis 31. Mai einschließlich verboten.
Fulda, ben 6. April 1921.
Der Landrak. 3. V.: Frhr. v. (Bagern.
Der Dauer Joseph Kremer von LSfchearod ist «ff» Ocksschätzer für den Gemeinbebezick Löschenrod auf Widerruf bestellt und eidlich in Pflichten genommen worden.
5 u I b n, ben 29. Mörz 1921.
Der Landrat. 3. SB.: Frhr. v. Eagern.
Eckoschen: Dte Maul- und Klauenseuche ta der (Be- memde Ostheim, Bezirksdirektion Dermbach.
Fulda, ben 4. April 1921.
Der Landrat. 3. 53.: Frhr. v. (Bagern.
Mehseuchenpollzeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen bte Maut- und Klauenseuche wird auf Grund ber 18 ff des Dtehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblait S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen unb Forsten folgendes bestimmt:
8 1. Infolge Ausbruchs der 2Nmrl- und Klauenseuche in ber Gemeinde Oberrobe unb Maberzell ändere ich bte §§ 1 und 11 meiner v ich se u ch en po lize stich en Anordnung vom 24. Februar d. 3. — Fuldaer Zeit»- Nr. 48 — hierdurch wie folgt ab:
(§ 1). Dte Gemeinden Oberrod« und Maberzell bilden je einen weiteren Spe erblick.
(8 11.) Für bte Seuchen orte und die ®emernben Oberrobe unb Maberzell gelten bte hn § 11 bezeichnete» Verbote.
§ 2. Die vollständige hiernach erfaffene viehssuchenpolizeiliche Anordnung nenn heutigen Tage ist in ber Ge» memde Dberrobe und Maberzell ortsüblich burch Ausrufeff — Aushang — bekannt gemacht worden und kann auf dem Bürgermeisteramte daselbst oder bei mir eitift'-’KS werden.
Fulda, ben 7. April 1921.
Der Landrat. 3. D.: Frhr. v. (Sagen«.
die Landschaft. Zwei scharfabgegrenzte Höhen, wovon! eine ziemlich nahesiegend, erscheinen wie schneebedeckt. Es sind von jenen in den Kriegsberichten immer wiederkehrenden Punkten Soundso, die oft monatelang unter furchtbarem Feuer gestanden. Das mehr kreide- als kalkhaltige Gestein hat, zu Atomen zerschossen, weil herum alles mit einer intensiv weiß schimmernden Ablagerung bedeckt. — Die abscheulichen „spanischen Reiter" und die Drahtverhaue bedecken noch große Gebüschstrecken. Immerhin scheint der vergangene gelinde Winter der Feldbestellung günstig gewesen zu fein. Pflug und Egge gehen aus und ab über die schlecht ver» ebneten Granatenlöcher, sicher keine ganz ungefährlich« Arbeit. Aus einer Scholle steckt, die Schloßtelle nach oben, ein vollständiges, herausgeackertes Gewehr» beschläg. Hie und da taucht ein kleines saftiggrünes Winterkornfeld im Gelände auf, als Triumph der sich stets verjüngenden Natur über Menschenhaß unb Kriegsgreuel.
Noch ein Wort darüber, wo und wie die braven Landleute wohnen, welche den Mut und die Energie bewahrt hoben, die blutige Heimatscholle weiter zu bebauen. Sie haben bereits alle die schweren Wellbleche, die zerschoffenen Dalken und Bretter ber Unterstände, überhaupt alles einigermaßen Benutzbare zusammen- gerafst und damit die Erdhöhlen überdeckt, welche ihnen noch heute, mehr als zwei Jahre noch dem offizielle^ Friedensschluß, als Wohnraum dienen. Wo Staats» fürsorge und Warenverteilung versagen, hilft sich ber zähe, bäuerliche Geist, wie er es eben kann.
Meinen Eindruck über die kurz nacheinander bereiten Länder Deutschland und Frankreich möchte ich wie folgt zufammensasten:
Deutschland scheint mir trotz den enormen Enkschädigungsforderungen der Alliierten besser daran zu sein, als Frankreich, das sein Hauptvermögen in Rußland verloren hat. Daneben verfügt Deutschland bei vollständig intaktem Gebiete über eine ungeheure Produktivität auf industriellem Gebiete und trotz kommunistischen Umtrieben auch über einen ehr- sichen Arbeitswillen. „Sich regen bringt Segen" heißt der Spruch auf dem neuen deutschen Aluminiumgeld, und zweifellos liegt darin für jedes Land der Schlüf» sei zur wirtschastlichcn und politischen Ausrichtung.