Mldaer Zeitung
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pro 1921 angenommen und mutz pro ihzi ent|prea>enu I versteuert werden. Anfang 1922 wird das Einkommen . . »Mhnnrtia ksstoesteM und die Steuerdlffe-
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vermischter
Das Wu-
frommen und treuen Gebe, diesen ernsten, dnbring« dachte sie, „wenn mich der
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unserem Namen Ehr' und neuen und starkm, einem schlechte."
Rositta wurde es schwill
Wir haben die Entgegnung in Abschrift dem Verfasser des ersten Artikels vorgelegt. Er bemerkt dazu.
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E lKl dann endgültig festgestellt und di- Steuerdiffe- renz zwischen vorläufiger und endgültiger Veranlagung nachbezahlt bezw. zurückvergütet. Bleibt das wirkliche Einkommen hinter der Vorveranlagunq um mehr als ein Fünftel, mindestens aber um 5000 Mk. zuruck, so kann die Steuerschuld neu festgesetzt werden.
Der schlimmen Lage der K l e, n r e n t n e r will der 8 44 Rechnung tragen. Er bestimmt, daß den über 60 Jahren alten steuerpflichtigen imi Erwerb behm- derten Personen die Kavitalertraassteuer ganz oder teil- weise erlösten wird. Diei Anrechnung erfolgt bei 5000 Mark Einkommen mit 100 Prozent, also voller Erlaß, bei 6000 Mark Einkommen mit 90 Prozent usw., bei 14000 Mark Einkommen mit 10 Prozent. Seitens des Berechtigten muß aber ein diesbezüglicher Antrag ge-
darüber ---60 „
An Stelle des Abzuges vom Einkommen für das sogen. Existenzminimum werden für jeden Haushalts- ingehörigen bei Einkommen bis zu 60 000 Mk.: lA^Mft,
Jto 72.
Mittwoch, 30. März 192L
Der König der Dolomiten.
Dolksroman von Felix Nabor.
' 20] ।
'■ „Ums Geld geht-s nit, Michael, aber um unsere Ehr'. Ich bitt Dich in letzter Stund: tritt zurück! Tu mir die Schänd nst an! Bring mir nit dös welsche Weib in unser deutsches Haus. Dös tut nit guat. Die Gegen- fäg' sind z' groß. Es ist a Abgrund zwischen uns und den Welschen —"
„Dck siehst Gespenster," suchte ihn Michael zu beruht- gen. D' Sieb wird alle Gegensatz' ausgleichen, und Ro- fitta muß sich in die Verhältnisse fügen. Gib acht, Vater, es macht sich alles bester, als Du denkst, wenn wir nur den guten Willen haben. Und der ist da, Vater. Drum laß uns Frieden schließen. Sag 3a — und gib mir Deine Handl"
Der Richter atmete schwer. „Dös kann ich nit!" sagte er „Weil ich nit einverstanden bin mit Deiner Wahl. Dieses Weib steht zwischen uns und reißt uns auseinan- der! 3ch fluch Dir nit, aber ich kann Dich auch nit segnen. 3ch hab meinen Sohn verloren und bin a ein- sanier Mann. Gott im Himmel mag zwischen uns richten."
Michael blickte finster vor sich hin. „Wie Du willst," sagte er. „Rur um oans bitt ich Dich: sag meiner Braut wenigstens a guts Wort zu ihrem Eintritt in unser ' haus!"
' Da erhob sich der Richter, fuhr sich mit der Hand über Stirne und Augen, als ob er einen bösen Traum verscheuchen müßte und trat zu Rositta. Indem er sie mit ernsten Augen anschaute, sagte er mit seiner tiefen Stimme: „Wenn Du mit reinem Herzen und gutem Willen in dies Haus trittst, so sei willkommen! . . . Denk aber stets d'ran, daß nur Wahrheit, Offenheit und Treue wahrhaft glücklich machen. Jede Untreu straft sich selber, und wer sein Leben auf Lugen baut, geht dran z' Grund. Unser Haus war allezeit wie a Turm aus Eisen — fest und treu! Sei auch Du treu und wahr! Halt' vor allem Deinem Mann die Treue, dos L die erste und helligste Pflicht W Weibes. Und wenn
was?"
Michael fiel ein Stein vom Herzen, und er war fest überzeugt, daß feine schöne Braut durch ihre Anmut und Grazie seinen strengen Vater doch noch bezwingen werde. Dieser aber stieg derweil in den Keller hinab, um eine Flasche alten, köstlichen Traminer zu holen. Da schloß Michael seine Braut freudig in die Arme. „Das Spiel ist gewonnen," sagte er. Mein Vater scheint von Dir ganz bezaubert zu sein. Gib acht, setzt hebt in der alten Schmiede a neues, schönes Leben an."
Der Eintritt des Richters unterbrach ihr Gespräch. Er füllte die Gläser und stieß mit ihnen auf gut Glück, auf Heil und Segen an. Dann saßen sie plaudernd bei- sammen, und das junge Paar schmiedete Plane für die
Deb atte Richter schwieg. Seine Gedanken kehrten in die Vergangenheit zurück ... Da fröstelte ihn . . . Der Wein wollte ihm nicht mehr munden. Es war ihm als starre ihn aus dem Glase das Schicksal mit smsteren Augen an. „„ „
Im Dorfe steckten sich die Kopse zusammen und wun- derten sich, daß die welsche Braut noch immer im Hause des Richters war. Sie hatten geglaubt, der Richter werde sie bei ihrem ersten Eintritt in sein Haus hmaus- peitschen und seinem Sohne den Fluch nachschleudttn Als aber nichts dergleichen geschah, wmen sie enttäuscht und nahmen es dem Vorsteher fast übel, daß ermcht energischer auftrat und dem irregeleiteten, verführten Sohne nicht den erbitterten Kampf ansagten. Sie ahnten nicht, daß der Richter vor allem einen Bruch mit feinem
Du nun mit gutem G'wissen und treuem Sinn als Tochter zu mir kommst, dann fei zweifach willkommen. Mach ‘ werd' Mutter von einem
um die Wohnung einzurichten. Sie lag zu ebener Erde und war ziemlich geräumig, aber ganz in ländlichem Stil gehalten. Das war Rositta ein Greuel. Sie liebte den Luxus, schöne Räume und glänzende Möbel. Darum ließ sie den „alten Kram' auf den Speicher schaffen und kaufte in Bozen, was das Herz begehrte. Michael war nicht knauserig. Er hatte ein beträchtliches Vermögen von dem Bruder seiner Mutter geerbt und besaß über, dies schöne Einkünfte aus seinem Handwerk und aus der Tierheilkunde, die er nebenbei ausübte. Auch er liebte ein verfeinertes Leben, das er in der Stadt kennen gelernt hatte und freute sich unbändig darauf, nach Feierabend, wenn er den Ruh der Schmiede von sich getan hatte, in eine schmucke Wohnung zu treten, in der ihm fein schönes Weib ein angenehmes Heim bereitete. Dar- um gab er Rositta mit vollen Händen, und sie schmückte die Wohnung aus, wie es in der Stadt, unter Menschen einer verfeinerten Kultur, Sitte war.
So verging die Brautzeit im Fluge, und der Tag der Hochzeit nahte.
Die Schmiede war mit jungen Fichten geschmückt, und über der Tür prangte der Willkommgruß für das junge Paar. Aber keine liebe Sugendgespiel^ hatte der Braut ein Kränzlein gewunden oder ihr Blumen ge- ftreut, wie es im Dorfe Sitte war. Sie war den Dorfbewohneren eine Fremde, ja noch mehr: ein Eindringling ins Dorf, eine Verhaßte!
Mit Rücksicht auf diese feindliche Stimmung wurde die Hochzeit in aller Stille gefeiert. Die Trauung fand in der Kirche statt, die an diesem Tage schrecklich leer war. ’
Unb als die Braut am Arme ihres Gatten aus der Rirdje trat, im knisternden Seidenkleid, von der silberschimmernden Wolke des duftigen Brautschleiers um- wallt, den Myrtenkranz wie eine Krone auf dem stolzen fjaupte, da war die Straße leer, und nur die Kinder standen neugierig am Wege und starrten die schöne Braut an. Die Leute von Salan aber schauten aus geschlossenen Fenstern mit finsteren Blicken auf dieses me gesehene Schauspiel und ballten die Fäuste —V
(Fortsetzung folgt.).
leistet und war fm Begriff, die ^ngelaufen-LaKmg mit 300 000 Mk. einzulosen.
geglückt, so würde das Reich um rund 21/* Millionen Mark an Zoll geschädigt worden fern.
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lichen Worten. „Herrgott,"
Alle bei einem Verrate ertappt, bin ich verloren. Darum heißt es klug fein . . ." Und sie lächelte ihr reizendstes Lächeln, reichte dem Richter die Hand und sagte heiter: „Si — si, so soll es sein. Mir gefällt es hier großartig. Ab-r jetzt könnten wir so allmählich Verlobung feiern,
v.. (Cnfneamma geht wieder von dem scharf umgrenzten GegensN meine? Abhandlung mit «Derlei Sethm- (nriinn’t Qb sachliche Einwendungen macht sie Nicht, L ebm auch teine gibt. Ich schließe daher die Vrekttbde mit folgender kurzer Erwiderung
Es bandelte sich um den Beweis, daß die .Pfarr- lebi-erllelle". wie jede uralte Pfarrei um Fulda dne ehemals hatte, deren Inhaber den ganzen Ku- fterbtenft im Pfarrort und auf allen Filialen besorgen ans btt Küsterstelle hervorgegangen sei, der S^aiMenil bei biefen Küster- unb 1. Lehrerstellen also zum Küsterbienst hinzugekommensei, ""d darau^wm- b sbsäxtsä1’xMSrtg Flliattüfterstellen in der Diözese Fulda war mcht die I Red- weil bei diesen später gegründeten Stellen di- mon-finnTtiff» anders sein können, bo ö|ter$ bei oleien M dem Schuldienst der Küsterdienst hinmgekommen 'st. m m»ariff craefumptio juris scheint der Emsen- feinen Ausführungen eine sehr unvollkommene
bei allen ßwrtHen Ä -
Lehrstelle nicht durch das Resullat einer solchen Der- haDna gelöst oder der Lösung irgendwie »orgegri fen I werden sollte, sondern daß diese Frage erst beiderspa teren endgültigen Lösung der organischen Verbindung ! erlebiat werden wurde. Dieser Zeitpunkt tst letzt g
Sn, mo das letzte Band zerschnitten «erbe» W, I itnh hn mnfi auf beiben Seiten mit der «orgsmi ei?esb ortentlidjen Hausvaters" verfahren werben Es I barf kein Rechtsgrundsatz gebeugt werden, All^t dem Inhaber der 1 Lehrerstelle Wer der K-rchl. Ge- meinbe einen ungerechten Vorteil zu verschaffen.
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Aus dem llachdaraeviet.
Doppenhausen (Rhön). Am Ostersonntag und -Montag führte der Männergesangveretn das RMerspiel „Die Räuber aus Mmta Kulm aus. Die einzelnen Rollen wurden gut gespielt. 3n dem lustigen Spiel „Bürgermeister Grimmig kam auch der Scherz zur Geltung. Es warm lehrreiche Abende.
Amtliche Anzeigen.
Bekanntmachung
belr. die baldige Gettendmachung aller dem Rechnungs-
Zahlungen möglichst m demselbenRechnMgsi^reeriogen und zur Verrechnung gelangen, für welches sie SU teilten
werden daher alle diejenigen, welche etwa w8 für das jetzt ablaufende Rechnun^i<chr vom 1. Apnl 1920 bis Ende März 1921 feststehende Betrage an GchÄt, gehättem oder sonstigen Bezügen ruMp^angen ^be^ ersucht, solche ungesäumt bei ^n betreffenden Raffen « erheben Alle anderen dem Rechmmgsiahre hörigen' Forderungen an die ^^?egtermlg müerste^ Kassen für Leistungen usw., ersuche ich möglich und sofern nicht m einzelnen G^chastszw«^« durch besondere Bestimmung^ stiere Termme f-stg^s tzt sind — spätestens bis zum 15. April d. 3s. hier zur .tsor %£bÄ£ werden die der diessestigm Deri^ltt^ unterstellten Beamten (Landrate, Bau- und Sorftbernnten, Kreisärzte Kriestierärzte, Bürgermeister usw.) und Kasten daran ttiimert, die von ihnen für ihre eigene Person und str andere aufzustellenden oder zu beschermger^en und weiterzugebenden derartigen Forderrmgsnachweese unter allen Umständen zu beschleunigen.
Weiter ersuche ich ine vorbezeichneten Stellen, auch ionit die in Frage stchenden Abschtußarberten dergestatt °Äm zu hellen und in jeder Weise dabei märten, haft für das ablmisende Rechnungsjahr feine anrechnungs- ststoen Posten zurückbleiben, mithin alle desfallsigen Em- I nataien und Ausgaben m den Büchern und Rechnungen I des beregten Zeitraumes zum Nachweise aelangen rmd Einnahme, und Ausgabereste tunlichst
I Ich darf erwarten, daß der bezeichnete Ter mm —- IS April d. 3s. - nur m seltenen, wirklich imvernwch- | Men Ausnahmestillen überschvittm werden wird. (5t 166.) | Kassel, den 7. März 1921.
Der Regierungs-Präsident. 2. V.: Lew alb.
Wird veröffenllicht.
I Fulda, den 23. März 1921.
I Der Landrat. 2. D.: Frhr. a Gagern.
Auf Grund des 8 2 der PolrzÄ-Derordmmg com I 31. März 1915, betreffend Einsperrung der Tauben wah- rend der Zest der Aussaat, bringe ich hiermit zur offen*, lichen Kenntnis, daß im Kreise Fulda wahrend der Frühjahrsbestellung in der Zeit vom 1. bis 30. April d. 1 die Tauben eingesperrt zu balten sind.
Aus Militär-Brieftauben (nicht auch der im Privat- besitz befindlichen Brieftauben) findet biete Sperre ^nui wahrend der Zeit vom 1. bis einschließlich 10. April d. 2. ’ Die Ortspolizeibehörden haben diese Anordnung Jh ortsüblicher Weise bekannt machen zu lasten und dasip zu sorgen, daß sie Beachtung findet.
Fulda, dm 22. März 1921.
^Ser^Gtetommenfteuertartf ist neu gestaffelt unb zwar wesentlich niedriger wie bisher. MrdieEinkom. men bis zu 24 000 Mark hat man mit Rücksicht auf die Markenverwendung btt Lohn- und Gehaltsempfänger den Pauschalsatz von 10 Proz. erngefuhrt. lieber 24000 Mark hinaus beträgt bie Steuer
für bie weiteren
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Zur Vermeidung von Unglücksfällen ist durch das Regierungsausschreiben vom 24. Februar 1821 (Gesetz- Sammlung S 6a) angeordnet worden, daß die unter« ften Gedälke über der Scheuertenne mit Dreien oder Bohlen, oder auch anzuheftendm Ruststangm dergestalt versehen werden müssen, daß zwischen jeber Diele, Dohle oder Rüststange, zur Erhaltung des Luftzuges, nur em 4 Zoll (= 9 Zmtt.) breiter Raum gelosten, jebe Diel, oder Stange aber sorgfältig festgenagelt werde
Ferner enthält dieses Ausschreiben dre Vorschrift, baß da, wo in den Fruchtböden und Scheunen Lucken zum Aufziehen und Hinabwerfen der Früchte und des Dreh- futters sich befinden, dieselben mit einem 3 Fuß (= 86 Zentimeter) hohen Geländer nebst einer Klappe oer« eben, die auf den Fruchtböden in den Hausern unb Scheunen schon vorhandenen ober noch anzuschaffenden Bretter aber ebenfalls angenagelt werden sollen.
Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen für gehörige Bekanntmachung der vorerwähnten Vorschriften Sorge tragen und deren wiederholte ortsübliche ^Bekanntmachung in ihren Gemeinden mit dem Hinzufügen bewirken lassen, daß eine Nichtbefolgung derselben ge- setzlich Seftrafung nach sich ziehe.
Fulda, den 17. März 1921.
Der Canbraf. 2. V.: Köhler.
zahlen lassen.
* (Eine Duellepidemie wütet seit einigen Wochen in Budapest. 2eben Tag werden durchschnittlich vier Zwei- kämpfe ausgetragen. Beteiligt sind an ihnen hauptsächlich junge Offiziere.
* Eine Atillionenschiebung in Tabak hat die Wu- cherpolizei in Buer ausgedeckt. Eine internationale Schieberbande von sechs Personen aus Holland, Gronau, Dortmund und Brilon hatte einem dortigen Großschieber drei Bahnwagen Rohtabak angeboten. Als der erste Wagen, der nach den Begleitpapieren Kartosseln enthalten sollte, einlief, wurde er beschlagnahmt. Der Großschieber Zimmermann hatte aus die Sendung bereits eine Zahlung von 30 000 Mk. ge-
Sohne und einen öffentlichen Skandal vermeiden wollte, da ein solcher nicht nur dem Ansehen seines Sohnes, sondern auch dem eigenen geschadet hätte. Daher fügte er sich, wenn auch schweren Herzens, in das Unvermeidliche, war aber fest entschlossen, die Ehre seines Hauses wie ein Heiligtum zu hüten und jeden Versuch, welsche Sitten und welschen Brauch in seiner Familie einzuführen, mit unnachsichtiger Strenge zurückzuweisen.
Doch davon wußten die Dorfbewohner nichts, unb manche wurden an ihm irre; nur der Pfarrer war in das Geheimnis eingeweiht. Mit ihm sprach er über die seltsame Ehe seines Sohnes, die ihm schweren Kummer verursachte und ihn mit Sorge um die Zukunft unb um das alte Richtergeschlecht erfüllte.
2e mehr sich bas Verhältnis zu feinem Sohne lockerte, um so fester gestaltete sich der Freundschaftsbund mit dem Pfarrer. Der eine wachte über die Ehre seines Hauses, der andere betete für sie, in beiden aber brannte I nur der eine heiße Wunsch: den Frieden in der Ge- meinbe unb in den Herzen zu erhalten.
Doch bas war eine schwere Sache. Die Leute von Salan murrten gegen biese Heirat und prophezeiten Unheil unb Verberben. Rostttas stolzes unb höhnisches Wesen reizte bie schlichten Menschen, bie nur die Arbeit, die Pslichrerfüllung, die Treue gegen (Bott unb die 2hn- gen kannten, ihr Spott, den sie an den ländlichen Sitten, an den alten Gebräuchen und den religiösen Uebun- gen ausließ, verletzte die Dorfleute aufs Tiefste, unb sie vergalten ihr benfelben mit gleicher, nur viel berberer Münze. So entstand eine heftige Spannung zwischen
I den Dorfbewohnern unb bet Stadtdame, zwischen beut«
I scher und welscher Art — unb die Folge war, daß der
I Hatz auf beiden Seiten in hellen Flammen emporzün
gelte.
Rositta kümmerte sich nicht darum. Sie ging ganz in den Freuden ihrer Brautzeit auf. Da es ihr nach der dörflichen Sitte nicht gestattet war, im Hause ihres Bräutigams zu wohnen, lebte sie bei einer Schwester bes Richters, bie am Ende des Dorfes ein Häuschen befaß Dort war Rositta untertags nur selten zu fin-
1 den. Die meiste Zeit hielt sie sich in der Schmiede aut.
8n der Erwiderung meines Artikels in Nr 65 6er „Fuldaer Zeitung" legt der Herr Einsender bar, dah er in seinen Ausführungen nur bie Pfarreien um Fulda . . „ - ...im cm. f. -.l * u aha«- • «a hoi- r(i t n i
Deutsche, traniösisdie, spanische. Etalfji a|h A portugiesische, ungarische KO iw will v
in grosser Auswahl.
Joseph Sdimittj Fulda
Büro und Kellerei: Paulustor 4-6 Kleinverkaul: Marktsfrasse 32.
, im« „I ino 000 Mk.' 60 Mk. vom Steuerbetrag selbst I
Das Einkommensteuergesetz. ] Äug gebucht I
Die Novelle zum Einkommensteuergesetz, die der I Für minberjährige Kinder beträgt dieser ^"9 bei I
Reichstag in seiner letzten Sitzung vor den Ferien vor- I etnem Einkommen der Cgtern con unter 24 OQO l «bschiedet hat, liegt jetzt In der Fastung vor, die sie in I statt 120 180 Mark. Der ^Erst^e Loh 8 9 I der dritten Lesung erhealtene hat. 2m folgenden seren I bei t>er Verwendung von Steuermarken belauft sich p I
die wichtigsten Aenderungen des Gesetzes kurz ange- Tag auf 4 Mk., pro Woche auf 24 Mk., pro Monat auf
itart. Nach dem alten Gesetz mußten alle aus I 100 Mk.: er erhöht sich für tedes zum Haushalt ge I
f inzelnen Veräußerungsgeschäften erjielten gewinne I hgrige minderjährige^Kind entsprechend um je 6, b 5 .1
1 «steuert werden. Nach der jetzigene Fastung sind I zg Mk., bezw. 150 Mk. , |
sie jedoch nur steuerpflichtig, sofern der Erwerb des I $a mit den bisherigen Ueberteuerungszuschusten auf I reräußerten ©egenftanbes zum Zwecke gewmnbrmgen- I bem <geb'tefe bes Kleinwohnung s b a u e s nur I btt Wieberveräußerung erfolgt «st (Spetulationsge- I men;„e Erfolge erzielt worden sind, fo suchte man dmch I winne) und soweit bie Veräußerungsgeschafte mcht zum I steuerliche Begünstigung einen. neuen Anreiz zur Le- I Gewerbebetrieb bes Steuerpflichtigen gehören. I tätigung auf diesem Gebiete zu 9eben: hoffentlich mcht I
Dem größten Widerstand sowohl in dem Ausschuß I 0^n” Crfolg Der § 59 bestimmt namttch, daß m Abzug wie im Plenum begegnete die Einfügung der jetzt ange- Tracht werden können Aufwendungen für die Reube- nommenen Vorschrift, daß nicht nur llle bisherigen nor- I sth^stung von Kleinwohnungen, die in den Jahren 1W0 I malen Abschreibungen steuerfrei sein sollen, son- ^schließlich 1923 baulich beendet worden sind, so- bern daß es auch gestattet sein müsse, für die angesichts I . {>ie Verwendung der Bauten zu Klemwohnungs- I unseres gesunkenen Geldwertes enorm seste.gerten Ko. ’ den mindestens fünfzehn 2ahre von der Fttttg- ften für Ersatzbeschaffung ftttterfreic Rücklagen « ab gesichert ist, ledoch nicht über den Betrag zu bilden. Die jetzt angenommene Bestimmung lautet: ’ « um bcn bie Aufwendungen den gemeinen Wert
Don dem Gesamtbetrag der Einkünfte sind in ^bzug zu I 6 Bauten ober die durch sie eingetretene Sßerter« bringen die jährlichen, den Dtthaldiisten entsprechenden Höhung der Gebäude übersteigen usw. _ Werden biete Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden, von Be- I DOr Ablauf von 15 Jahren veräußert, so muß
und Entwästerungs- unb fischerelwirtschastliche Anlagen, I Unterschied zwischen dem früheren gememen Wert
con Maschinen und von sonsttgem Betriebsmoentar, so- I . bem Verkaufspreis nachverfteuert werden.
weit die Kosten ber Beschaffung nicht.A Wttbungskoften . erschöpfende Darstellung des Inhalts der Novell-
in Abzug gebracht und nicht aus steuerfrei gebildeten m bie'f7r stelle nicht möglich. Die eben oufgezahl- * 1 * * *
Rücklagen (§ 59a) gedeckt worden sind I t Aenderungen und Neuerungen umfasten jedoch die
Die Bildung solch steuerfreier Rücklagen ist durch fünfte. Bemerkt sei noch, daß demnächst
8 59a künftig gestattet. Um ,edoch eine mißbrauchuche I ' gghngesetz ausgearbeitet werden soll, das den be- Ausnutzung dieses Paragraphen zu verhinderen, ist « I ^^„en Verhältnissen der Lohnempfänger bester Rech- bem Finanzminister an die Hand gegeben, Richtlinien I trägt, und besten Inkrafttreten für den 1. Just tn über die jeweilige Hohe der über den gemeinen Wert I L aenommen ist. Man will dieses Lohngesetz so hinausgehenden Mehrkosten, nach denen sich auch die Balten 2 ^. dem Lohnabzug auch aleichzeitig Höhe der Abschreibungen richtet, zu erlösten. Damit I Ml > ®l3 mitabgegolten gilt. Mit Ruck-
dürften die berechtigten Forderungen besonders unserer Lohngesetz hat man davon abgesehen, die
Industrie entsprechende Berücksichtigung g^unben habem gj ^d ungerechten Strafbestimmungen bei Für Lebensversiche run g sp olle en ist btt I mi(«.toenyenbuna ber Steuermarken abzuandern. In skuerfteite Bettag von 600 Mk ouf_ 1000 Mk. erhöht I A<,mmistion kam wiederholt zum Ausdruck, daß man worden: ferner sind st^rft« B^ttage an inlan^sche J enftGm der Veranlagung nach der Vergangenheit
Bereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, kunft- » dre ähriaem Durchschnitt als das zweckmäßigste an-
lerische, kirchliche, milbtähge ober gemeinnützige Zwecke I 5 s ist sehr wahrscheinlich, daß die Regelung
-erfolgen, soweit der Geiamtbettag dieser Beittage zehn J 9 '" '^greifen wird. Einstweilen werden boot Hundert des Einkommens des Steuerpflichtigen I fP ' jetzigen Einkommensteuergesetz abfin-
nicht Übersteigt. Das nach Abzug dieser Bettrage vtt- wrr uns m.t feine Mängel und Härten,
bleibende steuerbare Einkommen wird mit d-m gleichen . Schärfe ist ihm genommen durch bte
Hmdtttsatz besteuert, der sich ohne diesen Abzug er- Kenkimg be^ Tarife für die mittleren und unteren Ein- gibt Der Beschluß des Ausschustes, den Dttlust -mes ^ach Dem vorigjährigen Tarif zahlte z B.
S-hres auf den Gewinn des folgenden Wahres aufrech- Junggeselle mit 24 000 Mk. steuerpflichtigem gin
nen zu dürfen, wurde abgelehnt. Es bleibt also bei btt I fommm 64530 Mk., nach dem jetzigen 2200 Mk., bei Destimmung des alten Gesetzes, das diese Derrechnmig I 40000 Mk Einkommen 9540 Mk., nach bem jetzigen WW! s “> —— --
Äeinfo”S üe5mitn btefem”B^ttage"telbfitänbla »«• KSsterdrenst-Organistenvienst - Schuldienst, anlagt. Das Arbeitseinkommen minderjähriger Kinder Antwort und (Erroibernng.
irirb ebenfalls selbständig veranlagt und zwar im Gegen- I n, Ort
satz zu dem der Ehefrau, auch wenn die Kinder im eigenen Betriebe tätig sind.
Was bie viel umstrittene Frage des Veran» Ul ,riIlcu l°au ngssvstems und des Deranlagungs- »eweint haben will. Nun haben nur aber in der Dvo» t eit raumes betrifft so erfolgt bie Einschätzung I Fulda eine ganze Reihe von Filialen, in denen auch künftig für ein Rechnungsjahr nach dem Einkommen, I eine organische Verbindung von Kirche und Schule vor- bas der Steuerpflichttge im letzten Kalender- bezw. fiegt und demgemäß die Ausemandersetzungsverhand- Wirtfchastsjahr bezogen hat Dir so festaestellte endgül- jungen vorzunehmen sind. Bereits sind uns Falle be-
fine Steuerschuld gilt als vorläufige Steuerschuld für f(mntr in denen die kirchlichen Organe bie sämtlichen
bas nädhfte Rechnungsjahr. Das Einkommm aus 1920 Dermögensstücke für sich in Anspruch nehmen. Schon
wird allo jetzt für 1920 endgültig veranlagt, und der versucht man hier, wenn auf beiden Seiten Beweise
errechnete Ertrag wird als wahrscheinliches Einkommen fth/ev, die präsumptio juris kirchllcherseits anzuwenden.
1921 angenommen und muß pro 1921 entsprechend ünttt Zuhilfenahme dieses Grundsatzes wird die Aus-
I Pt0..1-36 . 1099 mi-x hn« Einkommen I einandersetzung „noch bequemer als bet der von ber
Regierung vorgeschlagenen Halbierung, nur fragt es sich, ob einsichtige Gemeinden daraus etngehen werden; sie werden vielmehr verlangen, daß ihre Dttttetung gleichfalls die „Sorgfalt ordentlicher Haiisvater be- obochtet und bei btt Auseinandersetzung geltend macht, wie doch misschsießlich die Gemeinde seit langer Ze,t alleiniger Träger aller Lasten, wie Neubau und Unter- Haltung bes Schulhauses, Umfriedung des Hausgartens, Kosten bei etwaiger Zusammenlegung der Schulgrund- stücke, Ankauf von neuen Grundstücken, Einführung der Wasterleitung und des elekttischen Lichtes in das Schul- Haus u. a. m. gewesen ist. Sie werden den kirchlichen Organen entgegen halten, wie gerade ihr Verhalten. Anspruch auf alle Dermögensstücke zu erheben, „icbem Rechtsbxwußtsein widerspricht".
Als am 1. April 1911 <m vielen Orten der D-ozese, namentlich im Kreise Fulda die Abtrennung ber Küsterdienste erfolgte, gab sich bie Kirche allgemein mit einer Gelbabfindung zufrieden, heute aber verlangt sie merk- würdigerweise als Entschädigung Grundbesitz. In recht eigentümlichem Lichte erscheint uns auch die Tatsache, daß die kirchlichen Organe trotz der vertraglich geregelten Abfindung von 1911 heute diese Abmachungen nicht anerkennen wollen, vielmehr eine nochmalige Auseman- dersetzungsverhandlung fordern und für eine Abfindung durch Schulland eintreten. _ .
Bei dem starren Standpunkt, den der Herr -r. einnimmt, erübrigen sich weitere Auseinandersetzungen mit ihm in der Oeffentlichkeit, vielmehr mutz in letzter In- »es der Regierung überlassen bleiben, wie sie bie te der Schuistellen zu wahren gebenkt. -r.
• Hohe Strafen für Lebensmittelwucher.
chergericht in Elbing verurteilte 'den Käsefabrikanten Franzen, ber Käse mit nur 9 Prozent Fettgehalt für 13,50 Mark bas Pfund verkauft hatte, zu 50 000 Mark Geldstrafe und brei Monaten Gefängnis. Der Guts- befitzer Andres aus Altfelde im Kreis Marienburg erhielt 10000 Mark Geldstrafe und zwei Wochen Gefäng- nis, da er sich für den Zentner Kohlrabi 35 Mark hatte
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200000
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