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Fuldaer Zeitung

Druck der ^ttfbaer 9lette«bttt<ferei ia Fulda

SkuS Geisa unv Nmgebnna.

--- Srisa. Dav ftinaniamt Geisa teilt unv mit: Nack, einem Erlasse des Neickisfi.rnnzminifters können die Finanzämter auf Antra i fiit Arbeit eber, in deren Betrieben di: Lohn« oder Gehaltszahlung monatlich oder für einen Linieren Zeitraum erfolat. in sieiS widerruflicher Weise zulassen, Daß dem Arbeitnehmer bei jeder Lohn, oder Gehaltszahlung ein loses Steuerblatt nuSf.ebändi t wird, in das die dem einbeha'tenen Betrag entsprechenden Steuermarken ein. geklebt sind. Die Beschaffung der an Stelle der festen Steuerlarte bertoe; beten losen Steuerblätter oblieat dem Antrai.steller auf feine Steilen. Nähere Auskunft gut Sache wird von den Finanzämtern erteilt

in der Nische eniwickelte, wo nächst dem Mutter» aottesbilde die Kiste mit Sdjmutf tegenitänben auf­bewahrt wurde, die von den Gläubigen dem Heilig­tum verehrt worden waren. Zu beklagen ist, daß ein Sanktuarium von solcher Bedeutung, wie das von Loreto, die Nacht hindurch ohne U-berwachung bleibt. Tie Be° öide vergewissert sich an Hand deS Jnvmtars, was zerstört und was yeteitel wurde; der bol chewini che B irgermeister hat der Basilika einen Reiuch abgeitalter und dem Kapitel das Be-' dauern der Küraersckaft ausgedrückt.

* Mit Monn und Maus nn'ergegangen. Ta$ in ?lntw»-rpen eingelross ne Sch.ff Italia von der Lloyd giotpl Beige »ft in der Nacht zum Lamstaz zwilchen der französischen und englischen finite mit einem unbekannten Dampfer zulammengestoßen, bet sof or t gesunken ist. Bon den Mannichaften des umergegangeuen Schiffes ist niemanb gerettet worden.

Sohn versetzt halte, keine Ruh» finden konnte in dieser langen, endlosen Nacht.

Mit finsterem Erficht« saß er in der großen, mit Zirbelholz getäfelten Stube, in der über dem weiß ge» scheuerten Tische die Lampe brannte und ihr m tbe« Licht aus die Blätter warf, die er mit seiner großen, eckigen Handschrift bedeckte. Er mar der Bericht über dos Derbrech-n beim Firnkreuz. Zehn Männer waren leicht, sechs schwer verwundet einer tot. Und gerade dieser eine war ihm der liebste gewesen. Wehmutsvoll setzte er hinter seinen Namen ein Kreuz und trug ihn ins Totenregister ein.

Den Bericht steckte er In ein großer Amtskuvert und versiegelte es: ein Bote sollte ihn anderen Tage» zum Kaiserlichen D zirksomt bringen und die Gerichlsherren zur Verfolgung des Verbrechers Herbeirusen. Doch ver­sprach er sich wmig davon, da die' Spuren verwischt waren und der Marder längst das Weite gesucht hatte.

Wer mochte der verruchte Täter sein? Der Richter ging ruhelos in der Stube auf und ob und sann und sann . . . chatte der Attentäter eine Blutrache aus- geübt? War der Mordanschlag aus politischen Gründen erfolgt etwa durch die Qrrebenta, die da drunten im Trentino wieder frecher als je ihr chaupt erhob?

Dann konnte der Mörder nur ein Welscher sein.

3e mehr Andreas Pallanta sich in die betrübenden Einzelheiten de, Mordanschlages vertiefte, umso mehr verstärkte sich seine Vermutung. Nur ein Welscher war einer so feigen, hinterlistigen und niederträchtigen Rache fähig.

Vielleicht war es aber auch nur eine persönliche Rache gewesen, um einen bestimmten Mann der Gemeinde aus dem Wege zu räumen. Aber wem hatte sie denn gegolten? . . . Dem Pfarrer dem Wirte ober ihm selbst?

Und ba klang ihm plötzlich ein Name ins Vhr, den das ganze Dorf genannt hatte ber Name D lmontel

Aber nach kurzer Ueberlegung schüttelte er den Kopf. Nein. Rositta Belmonte konnte dos Verbrechen nicht begangen hoben, dagegen sprachen alle Anzeichen.

Fortsetzung folgt.)

noch mehr in die Höhe. Für Reiserwellen wurden 90-130 Mk. je nach Qualität im Hundert bezahlt. Sehr peiucht sind Edelhölzer, die jedoch der Boaels- berg nur in geringer Qualität und^aroßer Selten­heit hervorbringt. Sehr geklaat wird über iie Prei s- treibereien gewisser Händler au« dem Rhein­land, Westfalen und Frankfurt, sodaß man ernstlich erwägt, die Bersteigerungen nur für die Gemeinde- Mitglieder abzu al en, um so eine Steigerung der Brei e zu hinterkieiben. .

nie. Limburg. Wie ans einer Nachricht des .Nassauer Boterck bervorgeht, bat der Regierung?» Präsident das übliche A b bre n n e n von Passion s. und Osterfeuern, das sog. .Flämmen', für alle Schi'lkmder verboien. Nur unter sachkundiger Muhtlse von Erwachsenen darf noch geflämmt werden.

Ku§ dem Nachbarcebret.

mc Schotten (VogeiSberp). Tie er en Holzvei fieigetuugen im hohen Loelcbeig lassn em tve >enil >che Eroö - ung der Pier e eilenuev. Bucheiischeitgo z tommt in den niet en ,rollen au 200- 240 Mk. p o Roumnieler, Eichinhölzer gehen

Der Äönig Der Dolomiten.

10] Volkeroman von Felix Nobor.

Nach dem furchtbaren Getöse der Explosion trat eine anheimliche Stille ein. War das die Stills des Todes eor einer neuen, noch furchtbareren Explosion? . . .

Nein die Ruhr blieb. Kein Laut rührte sich in oen Bergen, nur das Stöhnen und Seufzen der Der- ounbeten klang über die Paßhöhe. Allmählich erhol­st» sich die Leute von ihrem Schrecken; sie hoben die bewußtlosen auf, trugen sie hinüber zum Abhang am äSege, legten sie nieder und flößten ihnen Wein ein.

einiger Zeit erholten sie sich, so baß man sie ge- nauer untersuchen konnte. Da zeigte es sich, daß alle Verwundungen und Brandwunden davongctragen hat- taL Am schwersten war der Pfarrer getroffen; aus seiner Sürne klaffte eine tiefe Wunde, und das B'm rann ihm jn einem roten Bächlein übers Gesicht. Die grauen wischten es weg und verbanden die Wunde; weinend umringten die Kinder den Priester wie Läm­mer in der Wüste ihren Hirten.

Endlich fQnb der Pfarrer die Sprache wieder. .Allmächtiger', rief er, als er den Jammer sah, .weich ein llng'ült Nur ein Teufel kann dieses Verbrechen Hegangen haben."

Da rief eine der Frauen: .Die Welsch», die schöne Belmonte, hat's ton und keine andere. Man sollt' sie steinigen." Die anderen stimmten ihr bei, nur der Pfarrer widersprach. ..Erhebt nicht solch gräßlichen Verpacht", sagte er.Wo habt Ihr die Beweise?"

Sie hatte» keine Beweise, ober ihr Gefühl sagte 'hnen, baß Rosina bei dem verruchten Anschlag ihre -and im Spiel gehabt Haden müsse. Ihr Haß gegen ««es Wessche bestärk'e nur noch d esen Der>a ht. .Ro- NN» Hofs oetan", riefen sie.Sie ist so schlimm wie «Ite Hexe . . ."

c.$er Pfarrer suchte Rositta in Schutz zu nehmen. et?e >st wohl hochmütig und verich aicn", sagte er, "a^r für so schlecht ha'te ich sie nicht, daß sie jema dem nad) dem Leben trochtet. R'ch'et nicht, damit Ihr n^cht gerichtet werdet! . . Verdammt das Mädchen wchl, ehe man es gehört hat. Auch die Zeit, die vor-

jn 5s.

Freitag, 11. März 1921.

vermischter.

Tie Tiebstähle und Einbrüche nehmen fetzt zum Frühling nicht nur an Zahl zu, sie weiten auch immer unverschämter. Selbst in iDiitiei« und Kleinsiädien wt.d am Hessen Tage au8 den Wohn- ümmern gestohlen, wenn die ^mrframn vor der MittagSstunbe in der Küche beidiäftigt und die K n- der in der Schule sind. So unoetvomt es viel n Vorkommen mag, es empfiehlt sich doch drin end, die Haustüren abzitschliegen, damit uneiwür. chten (Saiten den Zutritt vei pcrrt wird. Ganz besonders aber fei empfohlen, im Ge p äche mit Bekannten die Zunge zu hüten. Ni t", me'l zu befürchten isst daß diese stehlen könnten, aber sie können weiter erzählen, ohne sich dabei e w 's zu denk n, wo die Wernachen oufb wahrt werden und die Kenn niS der günstigen (Selec.enbe t nn cht dann Diebe Am besten ist es, (u n-emand, auch zu n Han-gesinde nicht, über die jlufbema trung von Weitobjek en zu tprechen und noch besser ist es, (Seid, Schmuck ach u rt w. bei e uer Bank zu deponieren und dann mit Schecks zu be- zablen. Die Unko ten sind so gerinn, daß sie gor nicht m8 Gewicht fass n. ftüt andere Diebstähle ist dte Bersicketung gegen Einbiuch angebracht. Sie ist eute nötig.

* Ausk-iiruNl eines Mordes durch sy nose Aus Beinbnrg wird dem ,B. Tgbl/ geschrieben: Bor knizcin starb in Bernbiirg die erst 14 Tage verte'« rötete F au des Schuhmachers Hee'e un er v rdäch- ngen Begleitum ä> den. Auf Heese fiel ein Mord« verdacht, der aber durch das Ergebnis bei Selten ektion nicht bestätigt wurde. Der aoU blieb lätiel- haft, bis einem Benibii> ger Lehrer, der sich schon ivirberholi als Hnp o ! enr eisolareich betätigt hat, die Aufklärung gelana. Äftit einem in Hchpno e ver- iehien Medium begab sich ber Leiner in Begleitung eines Polizrik'inm ssii s in die Wohnung des S buh- macheiS, wo das Medium, em jüngerer Wann, nachdem cs mehrere von Hee'e benume Gegen na ade in der Hand g habt l'.r le, die Bo gange am TouS- tage mit allen @ur,eLieuen schilderte. Hiernach bat < ee e nach e n m S reit mit ferner Frau die e miß- aubelt, gemürgr, b'6 sie fe! ließliclr eritickie. Das Ble tum stellte auf Verlangen alle Gegeiistände wieder auf den Platz, wo sie in ter Mo diiachl ge­standen 1 a ten, und entf rute Gegen st ä ne, von denen nur der Pol zeikomstissar wußte, daß sie in jener Rächt sich an einem anbei en Ort befunden bauen, also mit der Tat in keinem Zu am enhanq stehen tonnten. Heese tat dann am fotgenDeii Tage im G^jängnis, a s ihm Einzelheiien vorgehalien wur­den, ein nmsassendes Geständnis abgelegt.

9 £ie Ui fache deS Brandes im Loreto eiligtum. Die Untersuchitngsbe öide, die am Braudorle nach- gesoischt, verschi dene Oioeueleufe verhört und das G-nachui eines Elekuo echnikeiS emgefoit hat, ist i,u dem Er, ebn s geianVt, daß d e FenerSbi an st nid) duick) Kiiiz ch hervorg rufen w rde. Dle Unter suchuug tviid energisch n euer e üh>t, um den Braiid- liiftei ru ' ni mven. ,fi ine §pur findet sich nie r üou den Goldtioi en, die, mit Ed i> euren v rjurt. Die .i änp.er ter Wiaeonna und des JesiiskmoeS chn uckieii. Es wurde lest enellt, daß si .» der Brand

flössen ist, seit Rositta ins Dorf kam, spricht dafür, daß sie unfchuldig ift Meines Erachtens ist die Explosion durch eine brennende Lunte hervorgerufen. Sota ige brennt aber eine Zündschnur nicht, liebe Leute ... Sie muß vielmehr erst kurz vor unserer Ankunft bei dem Kreuze angezündet worden sein. Darum kann Rositta nicht die Schuldige sein. Ein anderer hat das D.röre- chen begangen. Wer mag das fein? . . Man könnte Nachforschungen anstellen, aber dadurch beschwören mir vielleicht nur neue Gefahren heraus. Darum wird es das beste fein, wenn wir wieder herabziehen in unser Dorf und die Sache zur Anzeige bringen. Bis dahin sollt 2hr keinen Verdacht aussprechen, das wäre un- gerecht und ein Verbrechen an ber Ehre eines Mäd­chens, für dessen Schuld Ihr nicht den geringsten Se­meis habt."

Die Leute schwiegen betroffen, aber aller lieber- redungskunst des Pfarrers zum Trotz ging es ffüft:rnö von Mund zu Mund:St.ine andere als Refft a hai's getan!' Und ter Haß gegen die Welsche züngelte gleich Feuerslammen empor.

Der Pfarrer wollte aufs neue dm Versuch machen, Rositta rein zu waschen, aber er kam nicht dazu. Ein markdurchdringender Schrei erschütterte die Lust; er kam von dem seRan herüber, der zerwühlt, aufgerissen und mit rauchenden Holzsplittern und Steingeröll dicht besät war.

Jssus Maria mein Vater ist tot! Mein Dat-rl" Cs war Gina, die diesen 3amm:rruf aussticß. Sie (niete mit ihrer Mutter cm Boden, wo die lang aus- gestreckte Gestalt des Wirtes lag. 6.In Kopf war von dem stürzenden Kreuze zerschmettert worden, sein ® :fif)t von der Glut der Flammen verbrennt, daß es kaum mehr z i erken 11 war. Aus den oer'engten Kleidern ff eg ein grauer Ranch auf, a's ob der Tot- a s e!n m Fmerofen g zo en werden wäre. Die US"tot d s Der- unalückt-m warf sich lchluchz nj über d n L ichncm, und Gina benetzte fein G sicht m:t Tränen.

Die Frauen und K nder brachen in la te? W l-en und Wehklagen aus, erfd'üftert standen die Män er an der Leiche des wackeren Mannes und L allen Gesichter.i stand xa« (Brauen.

Eingesandt.

KsssterdienstOrgansstendienst-Schuldienst.

Die in 3!r. 53 3. Blatt der ,Fuld. Ztp.' unter obigen Ueberschrift gebrachten Ausführungen tonnen, da fie an tSinfeiti leit leiden, nicht unwidertprochen bleiben. Jn chichst grazer Breite werden da Ansich­ten vertreten, die diejenigen, welche es angebt, unmög­lich teilen können. S i on oer einen Behauptun i, dec Lehrer fei au8 dem Stuftet erwachsen, kann man nicht eine weiteres zultimmen, >ie iit zu all einem nebalten/ Aber selbst zu e leben, es sei so wie der Herr Einsender bermi't t, oab si h bann der Stuftet nach Uebertragum der Lehrtäii ikeit mit bet feit »eri en Besol unz a l Küster zufrieden? Muhte ihm nicht etwa all Ent. schäoi'una für die Mehrarbeit eine erhöhte Besolbung, zu ebiUiit werben? Und steigerte sich naturgemätz diese Befoiduiiz nicht mit den fortschreitenden erhöhten Aufordernn>en an die L.'iftunien bes Lehrers^ und setbstverftändlich auch in Hinsicht auf dessen allmählig« ucssere Auöbiiduii!? W.r aber wat aisöann Trätet der neuen Lasten? Doch jedenfalls die Gemeinde. Von ihr, nitit von der Kirche, erhielt ber Lehret und nicht der Stuftet, um nur em B ispiel zu gebrauchen, dal sogenannte Nachbar echt, baS ihm viele Äehaltsvoi teile bot. So ist in § 31, Abs. 4 bet allgemeinen Schulen. Ordnung von 1781 DemLehrer" ber Gemeindenutzen (jlnteil an Äaldnutzungen ufro.) zugeftanoen.

Es unterließt darum keinem Zweifel, daß auch die Gemeinde rechtliche Änipriiche aur die Vetmögensstücke i er vereini ten Stellen Hal und beS talb mutz Dem An­sinnen, ben größten Teil bet Dotation, mancherorts so ar alles für Die miche in Vinfp uch zu nehmen, denn doch entoe enaitreten werden. Stemeeroe -6 sollen Die Rechte ber Kirche geschmälert we aen und so find die Inhaber der vereint tm Stellen jumeift für Haibierung all über ift Da, wo ein Nachweis für das Besitzrecht nicht geführt tret een kann.Ruck ratfeft müssen Darum bet ber riuseinanbeisetzung autp alle di<zeui en fein, wel len die Sorge uni Die ©diulfteflen anvertraut ist.

War Den Hinweis auf bre febr erheblichen oroe» tun en b r Cr aniften in der Diözese Limburg betrifft, so bleibt abautoaitcn, ob Die tn kirchlichen Barbe>ei- tun sanstaiten au- :ebiibeten £t aniften und Küster billigere Arbeit teilten, ais die feüber mit dein Kuchen« diensie betrauten Lehrer. Bei einer seitheri en Ent» lohnung von Durchschnittlich 300 Mark jährlich in Drei Dekanaten Der Diözese ,vulba i t auch Die Bet« gütung für den Dort noch von ben Lehrern zu verrich­tenden sog. niederen Stirdjeubicnft in diesem Betra e einbegriffen brauchte ja 3 Jahre Dienst zum Erwerb auch nur eines einzi en Änzu, es. Eine zeitgemäße jhifoeffcrun i ober eine T< ueriiNgSmla e, wenn auch tn descheiSeiier Höhe, bat man di Sian, ver ebens erhofft, r.

.......:

Die neue EinkommensteuererklSrunq.

HL

5. Sonffige Einnahmen.

Zu den sonstigen Einnahmen des Einkommensteue!- Gesetzes gehören insbesondere:

1. Leibrenten, Leibgedinge, Zeitrenten und andere unvererblichen Renten (im Formular zur Erklärung heißt es irrtümlich .vererbliche" Renten).

2. Zuschüsse und sonstige Vortelle, einerlei ob sie auf Grund eines Rechtsanspruches oder ohne Bestehen eines solchen auf freiwilliger Zuwendung berufnen. Ist die Zuwendung freiwillig oder zur Erfüllung einer ge­setzlichen Uillerhaitungspflicht erfolgt, so hat der Em. pfänger die Einnahme nicht zu versteuern, wenn der Geber einkoinn.ensteuerpslichtig ist.

3. Entschädigungen, die als Ersatz für entgehende Einnahmen gewährt werden.

4. Lotterie gewinne und ähnliche außerordentliche Einnahmen.

5. Durch einzelne Deräußerungsgeschäfte erzieüe Gewinne.

Unter Nr. 1 fallen insbesondere die Wenteile, (Aus- halte, Ausgedinge). Zuschüsse, d. h. zur Führung der Wirtschaft oder des Betriebes gewährte Beiträge, sind steuerpflichtig. Ist die Zuwendung entweder freiwillig ohne irgend einem privatrechtlichen oder gesetzlichen Der pflichtungsgrund oder zur Erfüllung einer gesetz- lichen llnterhaltungspslicht erfolgt, so hat der Empfän­ger die Einnahme nicht zu versteuern, wenn der Geber einkommensteuerpslichtig ist. tin diesem Falle darf der Geber den Zuschuß nicht abziehen.

Eine gesetzliche Unterhalturrgspflicht besteht z. B- zwischen Ellern und Kindern, sowie Ehegatten, nicht aber zwischen Ecschwisteru. Beispiel: Der Vater be­streiket die Ausbildungskosten seines Sohnes» der sich auf einen Berus vorbereitet. Zum Ausgleich hierfür verschreibt er seiner Tochter eine jährliche Rente. Hier kann der Vater die Rente von seinem Einkommen ab­ziehen, nicht aber die Ausbildungskosten seines Sohnes. Andererseits muß die Tochtor die Rente als Einkom­men verfteueru, während der Sohn steuersvei ist. Auf­wendungen von Eltern an Kinder sind abzugsfähig, sowell sie über den Rahmen der gesetzlichen Un« terhalmngspslicht hinaus auf Grund eines Versprechens geleistet werden.

Die durch einzelne Veräußerungsgeschäfte erzielten Gewinne sllrd von der Einkommensteuer befreit, wenn und soweit die veräußerten Gegenstände nach § 8 des Besitzsteuergefetzes zum nicht steuerbaren Vermögen gehören, es sei denn, daß sie in der Absicht der Wieder­veräußerung erworben sind. Hier komimen namentlich Möbel, Hausrat in Betracht. Auch die Gewinne, die durch Leräußerung von Grund st ücken erzielt worden sind, sind eiirkommensteuerfrei, es sei denn, daß die Grundstücke erst innerhalb der letzten 10 Jahre cllier zum Zweck der Wiederveräußerung erworben sind. Bet dem Erwerb eines Grundstückes vor dem 1. August 1914 gilt die 10-2ahresfrist bereits als erfüllt.

Sind bei einzelnen Veräußerungsgeschäften Ver­luste erlitten worden, so dürfen diese von dem Gesamt» betrag der Einkünfte abge zogen werden. Das Formular sieht hierfür unter VI. (gesetzliche Abzüge) Ziffer 15, eine besondere Frage vor.

Außer den bisher als steuerfrei besprochenen Einkünfte gellen insbesondere nicht als steuerbares Ein- tommen:

1. einmalige Dermögenserwerbe von Todeswegen sowie Schenkungen unter Lebenden, ferner Ausstattun­gen und Aussteuer;

2. Käpitalempfänge auf Grund von Lebens-, Unfall- vnd sonstigen Kapitalrersicherungen;

3. Kapilalabsindungen;

4. die auf Grund der Militärpensions- und Der- sorgvngsgesetze bezogenen Gelder.

6. Gesetzliche Abzüge.

Zu VI des Formulars find die gesetzlichen Abzüge anzugeben, jedoch nur insoweit, als sie nicht bereits bet der Berechnung des Einkommens unter IV an­gegeben sind.

Das alte preußische Einkommensteuergesetz unterschied solche Betröge, die von dem Rohertrag der einzelnen Einkommensquellen in Abzug zu bringen waren (Werbungskosten) und solche Beträge, die von dem Gesamteinkommen abgezogen wurden. Nach dem neuen Einkommensteeurgesetz sind sämt­liche abzugsfähigen Beträge vom Gesamtbetrag der Einkünfte in Abzug zu bringen. Dieses ist jedoch nicht dahin zu verstehen, daß ein Landwirt, der neben seinem landwirtschaftlichen Einkommen auch noch ein Einkom­men aus Kapitalvermögen hat, zuerst seine sämtlichen Einnahmen aus der Landwirtschaft und Kapitalver­mögen zusammenziehen und von dieser Summe erst seine Ausgaben für die Landwirlschafl abziehen müßte Das Einkommensteuergesetz schreibt vielmehr ausdrück-

Der Pfarrer suchte die W kwe und die Tochter des Toten zu tröffen, mahnte sie an die Güte Gottes, der dem Verunglückten gewiß ein milder Richter fei, und sprach das Requiescat in pace. . . Mit tiefbewegter Stimme begann er das Vaterunser, in das alle ein- stimmten. Die Tränen versiegten, die bedrückten De- müter richteten sich auf im Gebete.

Nachdem die Verwundeten notdürftig verbunden waren, wurde der Tote auf eine Tragbare von Berg, stocken gebettet; die jungen Burschen brachten Ed l- wetbsträuße und legten sie ihm auf die zerrissene Druff; die grauen suchten Himmelsschlüsselch:n und drückten sie dem stillen Schläfer in die wachsbleichen Hände.

Unter Gebeten und Tränen bewegte sich der Iraner« zug hinab zur grünen Alm, am Totenkirchlein vorbei und in« Dorf.

Die Alpengfpfel glühten in Gold und Purpur und zündeten dem Toten auf ihren hochragenoen Allüren rote Opferfetter an.

Als der lote in fein stilles Haus getragen wurde, senkten sich die schwarzen Schl.i.'r in der Nacht auf die Berge und das Tal. 2n der kleinen Kammer, in der die Leiche aufgebahrt wurde, zündete Frau Sarner mit zitternden Händen die roten Totenkerzen an. Leises Gebet und lautes Weinen klang durch das arte Haus, und viele Tränen flössen um den Verunglückten, der vielen im Dorfe ein Helfer in der Not gewesen war und in aller Heimlichkeit reich'ich Sllmesen gegeben hatte. Jetzt fliegen feine guten Werke wie Weihrauch­wolken zum H'mm-l und um'tfr-cbten G^te- Thron.

Die Nacht senkte sich wie ein schwarzes Bahrtuch auf dos Unglückshaus, und der Tod hatte feinen Thron in der düsteren Kammer au'grfragen; aber die Li be wachte und drückte dem stiften Schiäser fanft die Augen zu.

5.

Die Nacht stand finster und drohmd über dem Ta'e. Nur Lr i Lichte brannten im Dorfe die Ewige Lampe In der K'rch», die Sterbekerze in derAknen- ' rose" und bng Lampenlicht im Hause eines ins Herz getroffenen Mannes, der nach ben furchtbaren Ereig- i nissen dieses Tages imb nach Dem Schlage, ben ihm sein

Bevor der Steuerpflichtige an die Ausfüllung des Formulars herangeht, ist es unbedingt erforderlich, daß er die dem Formular als Anlage beigefügte An­leitung wiederholt genau durchlicst. Aber auch selbst dann werden viele das komplizierte Formular noch nicht auofüllen können.

5m Formular stehen zweiMark"-Spalten neben­einander, in die die Geldwerte einzusetzen sind. Und zwar kommen in die erste Spalte die Einzelbeträge der Einkünfte aus den einzelnen Einkommensquellen; diese werden addiert und dami wird die AddUionssumme in dir zweite Spalt« übertragen.

Auf Seite 7 des Formulars sind noch Angaben über Entrichtung der vorläufigen Einkommens- steuer und den Lohnabzug zu machen. Seite 8 enthält Raum für etwaige Bemerkungen.

Zugleich mit der Einkommensteurrerilärung ist auf einem besonderen Formular, das beigefügt ist, die K a- pitalertragssteuererklärung abzugeben.

Amtliche Anzeiaen.

Nach § 19 ber von dem Regienmospräsidentim in Kassel unterm 22. April 1892 (siehe Am sblatt von 1892 Seite 107 und ff.) erlassenen Polizcivcrordnung hoben Eigentümer, Nutznießer, Pächter von Grundstücken ober deren Stellvertreter Dafür zu sorgen, daß

a) alle von dem 1. April abwelkenden Obstbäume ober Beste sofort entfernt werden und daß das Holz so­gleich verbrannt wird;

b) alle nach dem 1. April absterbenden Bäume und Acste im Herbst beseitigt werden, und daß deren Holz im Laufe des Winters verbrannt wird.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften nrrben nach § 24 der annezogenen Polizeiverordnung mit Selb» strecke bis zu 150 Mark ober entsprechender Hust bestraft.

Daneben haben im Dersäumnisfafte Die Verpflichte­ten zu gewärtigen, daß die knlturschäblichen Jisekten unter Ausführung ber erforderlichen S cherunasmaßre- geln auf ihre Kosten durch Dritte vernichtet werden.

Die Herren Vürnermnffer ber Lanbnem-i"den und die Herren Gutsvorsteher des hiesigen Kreise, werde» veranlaßt, bas Vorftohende in ihren Gemeinden wieder­holt in ertsübl'ch r Weife be'annt machen zn lasse", auch darüber zu wachen, daß den erwähnten Vorschriften Fol"e aegeben wird.

Fulda, den 4. März 1921.

Der Landrat. 3. B.: v. (Sagern.

sich vor, daß das Einkommen aus Grundbesitz und ebenso aus Gewerbebetrieb durch Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für sich ge- ändert zu errechnen ist. Demnach sind die Abzüge »ei Einkommen aus Landwirtschaft oder Gewerbeberrieb chon unter A I bezw. A II des Formulars zu berück- ichtigen, soweit die Abzüge mit dem Betrieb im Zu- ammenhang stehen Nur die Abschreibungen sür Wert­minderung von Gebäuden, Maschinen und beweglichem Betriebsinoentar sind unter VI Nr. 4 anzusetzen, soweit nicht die Kosten der Ersatzbeschaffung schon als Wer- bungskosten in Abzug gebracht worden sind.

Als Werbungskosten bezeichnet das Gesetz die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung des die« Gesamtbetrages der Einkünfte gemachten Aufwendun­gen. Dieser Begriff geht weiter als der des alten Ein- kommensteuergejetzes. Bisher waren nämlich nur solche Aufwendungen als Werbungskosten anzusehen, die eine unmittelbare Beziehung zum Ertrag einer be- stimmten Einkommensquelle hatten. Alle Aufwendun­gen, die mit der Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen zufammenhängen und nicht zu den allgemeinen Unkosten seines und seiner Haushaltungsangehörigen Lebens unterfallen, sind heute als Werbungskosten anzusehen. So sind heute z. V. Werbungskosten: Erhöhte Ko­ten für Kleidung und Schuhwerk, die der Berus mit ich bringt (also nicht nur die eigentliche Derufsklei- >ung), ferner Beiträge für Berujsvereine, Ausgaben ür Fachliteratur.

Die Regelung der Abzüge beruht in erster Linie auf dem Gedanken, daß alles, was zur Erzielung der steuerbaren Einnahmen ausgewendet wurde, von diesen Einnahmen abgezogen werden muß, um das steuerbare Einkommen zu erhalten. Zur Verbes­serung und Vermehrung des Bermögens, zur Betriebserweiterung und zur Schuldentilgung ver­wandte Beträge sind nicht abzugssähig; auch nicht die. Ginfouimenffeuern, sowie sonstige Personal- steuern, schließlich auch nicht die zur Bestreitung des Haushaltes des Steuerpflichtigen und zum Unter­halte feiner Famillenangehörigen aufgewendeten Be­träge.

Desgleichen sind z. D. tt i ch t abzugsfähig die r r st- maligen Anschasfungskosten für das Handwerkszeug eines Handwerkers, auch nicht die Aufwendungen zur Verbesserung eines Crundstürkes oder zur Ver­mehrung des Lnventars, wohl aber E r f a tz befchaf- fungen. Zu den Werbungskosten Chören ine besondere auch die Ertrags st r u e r n, vor allem die Kapital­ertragssteuer, Grund- und Gebäudesteuern, Gewerbe­steuern, desgleichen Brondversicherungsbeiträge, Aus­lagen für Ergänzung und Instandhaltung des Wirlschaftsinventars, Dersicherungsbeiträge sür Versicherung von Haushaltungsgegenstän- den sind ebensowenig abzugsfähig wie die Kosten der Anschassung von Haushaltungsgegenständen selbst. A b- schreibungen sür Wrrtverminderungen kommen in Frage auf Gebäude, Maschinen und bewegliches De- trkbsinixiitar. Die Höhe der Abschreibungen muß von Fall zu Fall den heutigen Verhältnissen entsprechend festgestellt werben. Abschreibungen sind nur zulässig, soweit di« Kosten für Ersatzbeschaffung nicht bereits als Werbungskosten in Abzug gebracht worden sind.

Unter B sind in dem Formular 11 Fragen allge­meiner Art zu beantworten, die von mehr oder weni­ger großer Bedeutung zur Darlegung der Verhällnisfe zum Test auch überslüssig sind.