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3!itlw»q. 1$. N«dr,ar 1021.

- Fuldaer Aeitnrrq Druck der Fuldaer Aetieudruckeret in FrrN»

Zastenhirtenbrief

des tzochwürdigsten Herrn Bifcfjofs von Zulda.

In Christo geliebte Diözesanen!

Mit prophetischem Blick hat der hochselige Papst Leo.Xlll. vor mehr als 30 Jahren fn mehreren seiner unsterblichen Rundschreiben den Zusammenbruch der menschlichen Gesellschaft vorausgeschaut. Im Bewußtsein der ihm von Christus auferleqten Pflicht, hat er mit heiligem Ernst die Völker und die Staatslenker hingewiefen auf die tiefen Wunden, an denen die Menschheit kranke Zugleich hat er in jenen Schreiben die Grundlagen aufgezeigt, auf denen das staatliche und ge'ellfchaftliche Leben aufgebaut werden müsse, wenn es vor dem drohenden Verfall bewahrt, wieder gesund und stark gemacht, wenn es zu gedeihlicher Entwickelung geführt werden solle Als solche Grundlagen hat der oberste Lehrer der Kirche damals die folgenden vier namhaft gemacht: die Autorität, den Gemeinschaftssinn, das Eigentum und die Arbeit. Voraussetzung war ihm dabei, daß diese Grundlagen gelegt und ausgebaut würden <m Geiste der Religion und des Christentums.

..®er. Verlauf der Dinge hat dem hl. Vater recht gegeben. In dem Maße, als die Völker die Staaten und Gemeinschaften an diesen Grundlagen rüttelten, löste sich ein Stein nach dem andern aus ehedem stolzen Staatsgebilden ab, bis schließlich der allgemeine Einsturz kam. .... >~er Wiederaufbau des Volkes Mitarbeiten will, muß daher sich aufs neue der Grund- Me des großen sozialen Papstes erinnern, er muß sich lebendig bewußt werden, daß nur dann Bestand und Entwickelung der menschlichen Gesellschaft fitfier gestellt ist, wenn Autorität Gemeinschaftssinn, Eigentum und Arbeit - alle vier getragen vom Geiste der c.u,?b b°* Christentums - die Grundpfeiler und Ecksteine des Gebäudes der Gesellschaft bilden.

... Vsm dieser Ueberzeugung geleitet und zugleich von warmherziger Liebe zu unserem Unglück» "^ergetretenen Vaterlande erfüllt, möchte ich, in Anlehnung an die bedanken Leos Xlll be- der herannahenden hl. Fastenzeit diese vier Felsengründe für dis Erneuerung

anseres GeseUfchaftslebens vor Augen führen.

I.

Geliebte Diözesanen!

, ®°n bie Gesellschaft, die Familie, die Gemeinde, der Staat dauernd Bestand haben

RS* h?JlsDOr-aIIrm ^ellrundet sein auf die Autorität. Es muß eine gebietende Gewalt in hpn'fflpfr.hpn b» Sh- ® teb-rit .b2r Gesellschaft mit Rechtsbefuznissen gegenübertritt, ihnen Sckiädln^hST tUt bas gesellschaftliche Leben vorze-chnet, durch ihre Gerichte die

1,,en Ordnung zur Rechenschaft zieht und in allen ihren Maßnahmen das n innen unö aufeen 3U fordern geeignet und bemüht ist. Auch die gedeihliche ^Phpn^Vrf,?9rA FEfte Gemelnde und Staat ist gar nicht denkbar, ohne eine solche gesetz­gebende, richterliche und vollziehende Gewalt, ohne eine solche Autorität. J 9

-.f, ^cht bloß durch die ausnahmslose Erfahrung bestätigt, sie liegt vielmehr

»gh r-r .Beschaffenheit der menschlichen Natur tiefbegründet. Daraus erhellt daß die taUn6ii,in8E R°«w-ndlgk°it ist, eine $ori.=nmg

Noch mehr: Alles was das natürliche Ssttengesetz gebietet, wird durch denieniaen nÄA'bnrÄnft^^ hm IP*^cn Natur und damit der in ihr liegen dm Gesetze ^ist. Deshalb hat fein geringerer als Gott selbst die unlösliche Verbindung

»W* ®" '-'bst d!° <-.l°llsch°st auf

Serr QUr$ ausdrücklich in der Offenbarung, in den Büchern des Alten und Testamentes So bekundet die göttliche Weisheit z. 23. in dem Buche der Sprich» ^oeter.D urchmichh errschen Könige, durch mich verordnen Gesetzgeber, was fe?/" Senr R1^ 9fff?lertes $JÄcnJtn£ entscheiden Gewalthaber Gerechtig. !eV- , Ebenso deutlich spricht der Völkerapostel zu den Römern obwohl sie

Äf -'$er 5Re9^ru.n9 standen:Es gibt keine Gewalt außer von Gott. Die aber besteht, ist von Gott gesetzt." (Röm. 13, 1.) 0

»TRrthr ^iCtr,-ti3nnen Verhältnisse eintreten, die den Staatsangehörigen das Recht geben, durch

Träger der Autorität in der Staatsregierung, in Körperschaften, in den Provinzen, Kreisen, Gemeinden sein sollen. Damit

-?t°ntät selber. Diese stammt von Gott und wird von G?tt

«SÄffÄ<ÄJe»ÄÄ,,Äe^" be5 ai0"ES" **"mn cimm oer ®e,a9Cn Un,Cr 'Ech°- B-ch-lt-n gegenüier.

ben Untergebenen nicht frei, sich gleichgültig oder gar feindselig gegen die 11'. ®emron^e Uder Staat zu stellen; vielmehr hat jeder Mensch die $ ; Gewlssenspflicht, die zu Recht bestehende Autorität anzuerkennen und zu achten ihr zu gehorchen, wo sie rechtmäßig gebietet, und ihre gedeihliche Wirksamkeit zu unterstützen (Snret K TJ «n V1 -W-r slch der WgteütWfflemalt w 1 derätz" d?r -1 d°r, - d

U6 bi° M »i.r wider,-d^n^.°h°g ,l°ch"L'

. der ESS?ÄSE Ä

fnmUmfenhn&^r»mrne^?er?,U^ 311 dulden, daß all' ihr Recht und all' ihre Macht von Gott kommt, daß ste als Stellvertreter und Beauftragte Gottes für den Gebrauch ihrer Autorität Gott verantwortlich sind. Sie müssen sich aus Gewiffensrücksichten hüten, sowohl ihre Macht zu überspannen, als auch^ nachlässigen Gebrauch davon zu machen. Wie sie von Gott ihre Gewalt haben,.so muß Gott auch ihr Vorbild in der Ausübung derselben sein: mit Weisheit Kraii uffd Milde sollen sie ihres Amtes walten, wie Gott, dessen Weisheft nach den Worten mi?MUde!" "(Weis?8 l/^ch^°on einem Ende zum andern und alles ordnet 'Xhr geliebte' Diözesanen, alle diese gegenseitigen Beziehungen erwäget, werdet

auch erkennen, wie folgenschwer Eure Rechte und Pflichten sind, so oft Ihr bei den «, ^.'^denen Wahlen zu entscheiden habt, in wessen 5)änbc die einzelnen Gewalten in Staat Provinz, Kreis oder Gemeinde gelegt werden sollen. Zunächst habt Ihr da alle Männer griemn^T'f «1 Gewlssenspflicht von Euerem Wahlrechte Gebrauch zu machen oder? ?efer st^ngen Pflicht aus Gründen der Bequemlichkeit, Unentschlossenheit Frauen^,^^it entziehen. Sodann gebietet Euch Euer Gewissen, nur solche Männer oder oder in s°°n b®.en wisset, daß sie sich im Gebrauche ihrer Gewall im Staate

?ie nu? ä ^^Wdenen Körperschaften vor Gott verantworllich fühlen und entschlossen sind ein Wabu^ ^<lSen 311 gebrauchen. Es wäre fürwahr eine Sünde vor Gott, wenn erechtlgter, Mann oder Frau, aus Verbitterung gegen gewisse Volksklassen aus wähien wmd" über wirkliche oder vermeintliche Mißstände entweder gar nicht oder schlecht aufUmÄ hm S1 ober &aum stme Stimme geben wollt? di

Kircke iinnpn x Gesellschaft, aus Zwietracht unter den Voltsgenoffen, auf Kampf gegen die und Schulebcn ®ltcrn unb der Kirche ihr von Gott verliehenes Recht auf Kind durch kein Rückiicku°^i ro°Hen- ^t Euch zu solch' sündhafter Handlungsweise

mürbP y« "erleiten, selbst wenn man Euch dafür wirtschaftliche Vorteile in Aussicht Kot es Gericht daran daß Ihr auch hierüber -ei der Beichte und besonders dereinst v?r 2 Rechenschaft ablegen müsset. -Atet Euch immer vor Augen das fLer»

? Sj '5 göttlichen Lehrmeisters:Was nützt es dem Menschen, menner bte ganze Welt gewinnt, abe.r Schaden leidet an seiner Seele?" (Matth. 16, 26.)

H.

Geliebte Diözesanen!

bie!? h? ffäil!^ens ^utoritst von Gott verliehenen Befugnisse haben, wie wir sahen. Daslff p^ ?mLUnLDrbnun9 w Staat und Gesellschaft herzustellen und zu erhalten.

ff?, pnf n rnti hpr esn3^r höheres Ziel aber ist die Wohlfahrt des gesamten Volkes, ein.iefn^n vvt der ^and, daß beide Zwecke nicht erreicht werden können, wenn nicht alle in Lr ff? 1 t?er e'9?V' die Gebietenden wie die Untergebenen, einträchtig zusammenftehen

SÄftÄ l*'1 Unil bEr a"E6"«8 aller Mit.:, di- « Ue'n «Errang ,

I Hieraus ergibt sich die unbedingte Notwendigkett des Gemeinschaftssinnes bei allen Gliedern der Gesellschaft.

Wie kann auch nur eine kle'ne Familie bestehen und vorwärts kommen, wenn nicht Vater und Mutter, Kinder und Hausgenossen in gleicher Weise auf das Wohlergehen des Ganzen wie des Einzelnen bedacht sind? Eines Herzens und eines Sinnes werden sie für einander eintreten, für einander sorgen, für einander Opfer bringen, auf einander Rücksicht nehmen, selbst unter Zurückstellung eigener Wünsche, ja selbst unter Aufgabe eigener Vorteile. Rur das Eine schwebt ihnen vor, daß das Wohl der Familie wie der Einzelnen keinen Schaden leide, sondern in jeglicher Weise gefördert werde. Was so von der Familie, der Gesellschaft im kleinen, gilt, ist auch notwendig für die Gesellschaft im großen, den Staat und die Gemeinde. Nur dann werden sie wachsen, blühen und gedeihen, wenn sie dur bdrungen, belebt und ge­nährt werden von einem umfassenden kraftvollen Gemeinschaftssinne aller Glieder.

So fordert es die Natur der Sache; so will es darum das natürliche Sittengesetz und so will es schließlich Gott, der hinter dem Sittengesetz als Urheber und Wächter sieht.

So verlangt es mit noch größerem Nachdruck das Gebot Jesu Christi. Im Geiste dieses Gebotes ruft uns der hl. Paulus zu:Einer trage des andern Last, und so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen." (Gal. 6, 2.)

Deshalb ist es Pflicht jedes Menschen und erst recht jedes Christen, von feiner Sette ge einem geordneten Gemeinschaftsleben in jeder Weise beantragen.

Zahllos find, geliebte Diözesanen, die Gelegenheiten, in denen Ihr dieser Pflicht genügen könnt und sollt. Erfüllet Euch vor allem mit der rechten sozialen Gesinnung, die da ist: Sinn für Ruhe und Ordnung, aufrichtige Teilnahme an dem Wohl und Wehe des Nächsten, opferfreudige Hilfsbereitschaft gegenüber fremder Not und Sorge. Aus dieser Ge- sinnung heraus werdet Ihr niemals an Störungen der öffentlichen Ordnung irgendwelcher Art Euck, beteiligen, noch werdet Ihr Verhetzungen der einzelnen Klassen und Stände unterstützen. Isir werdet Euch mit Abscheu abwenden von allen Unruhe stiftenden und Zwiettacht säenden Elementen. Aus derselben sozialen Gesiiinung heraus werdet Ihr fremde Not zn lindern suchen, wo immer ihr könnt, und geschähe es auch nur durch ein teilnehmendes 2Bori* Ganz entschieden werdet Ihr Euch abkehrsn von der 2lusbeutung fremder Not zu eigenem Dorteil. Oder ist es nicht eine verwerfliche Untat, daß in dieser traurigen Zeit so manche die Not des Nächsten mißbrauchen, indem sie sich durch Wucher, Betrug, lleberoorteilung, Schieberei auf Kosten ihrer Mitmenschen bereichern? Leider gibt es in allen Ständen und Klassen solche hartherzige, unchristliche Menschen, auf dem Lande wie in der Stadt, im Handel unö Gewerbe, in der Industrie und Landwirtschaft. Nicht minder verabscheuungswürdig ist das Gebaren jener, die das leicht verdiente Geld in Vergnügen und Genuß vergeuden, während andere in bitterer Not und Entbehrung darben müssen. Auch diese Totengräber des geordneten Gemeinschaftslebens finden sich nicht bloß unter den Reichen und Kriegsgewinnlern, sondern auch in breiten Volksschichten und Arbeiterkreisen.

-Wie erhebend ist dagegen das Beispiel derjenigen, die während des Krieges und bis auf unsere Tage armen, ausgehungerten Stadtkindern, ohne Unterschied des Standes und der Konfession, Wohnung, Kleidung und Nahrung reichten, unter eigenen Opfern, Wochen und Monate lang! Wie versöhnend wirkten in dieser Zeit der Klassenkämpfe auch so viele karitative Organisationen, in denen Männer und Frauen, Laien, Priester und Ordensleute, unter Einsetzung ihrer Kraft und Gesundheit, ungeachtet des Undankes, den sie nichts eiten ernteten, ftch für das Wohl der Notleioenden hinopferten! Ehre diesen edeln Menschenfreunden, diesen würdigen Jüngern und Jüngerinnen Christi!

Die echte soziale Gesinnung würde aber ihrer Vollendung, ihrer Krone entbehren, wem. sie nicht überstrahlt würde von der wahren, übernatürlichen Nächstenliebe. Diese bleibt nicht stehen bei dem natürlichen Mitgefühl mit der Not des Nächsten, sie begnügt sich nicht mit der allgemeinen Menschenliebe, sie steigt höher empor. Aus dem Herzen Jesu holt sie das Feuer werktätiger, opferbereiter Zuneigung zum Nächsten, von welcher der Heiland sagt:Ein neues Gebot gebe ich euch, daß ihr einander Hebet, so wie ich euch geliebt habe." (Ioh.13, 34.)

Diese Siebe ist auch über dem Pontifikate unseres hl. Vaters Benedikts XV. als Heller Stern aufgegangen. Sie hat er sich erwählt zur Führerin und Begleiterin auf feinem hohe» priesterlichen Wege. Schon in seinem ersten Rundschreiben an die ganze katholische Wett vom 1. November 1914 spricht er es aus:daß die Liebe Jesu Christi in den Herzen der Menschen wieder zur Herrschaft gelange, das betrachten Wir als dis Hauptaufgabe unseres Pontifikates, dem dieses Werk fein Gepräge verleihen soll." 2Vre treu ist der hl. Vater diesem Vorhaben gerecht geworden! Alle seine folgenden Rundschreiben atmen diesen Geist sozial-christlicher Liebe. Seine Bemühungen um bas Los der Gefangenen, um Herbeiführung des Friedens und der Versöhnung unter den Völkern, um bie Linderung des Kinderelendes, auch feine wiederholte Aufforderung an die ganze christliche Welt zu Geld- und Kleibersammlungen: alles dieses ist nur der Ausffuß feiner alles umspannenden christlichen Liebe. Möchte das Beispiel des obersten Hirten der Christenheit doch auch bei uns in Staat und Gemeinde, entsprehend den jeweiligen Verhältnissen, Nach­ahmung finden! Dann würde immer mehr ein geordnetes Gemeinschaftsleben erblühen, verklärt und erwärmt durch jene übernatürliche Liebe, die der greise Apoftel Johannes, der Liebessünger, der am Herzen Jesu ruhte, den ersten Christen immer wieder cinschärste mit den Worten.' Kindlein, liebet einander! Kindlein liebet einander!"

DI.

Geliebte Diözesanen!

Das unter der Leitung der Autorität sich vollziehende Gemeinshaftsleben in Staat mA Gemeinde setzt als notwendige Vorbedingung das Recht auf Eigentum voraus.

So wie einmal die menschliche Natur brs.hasfen ist, würden die Menschen nur nachlässig unb gleichgültig ihre Ausgaben der Gesellschaft gegenüber erfüllen, wenn ihre Tätigkeit nicht ange- spornt würde durch die Gewißheit, daß sie nicht bloß für die Gesellschaft arbeiten, sondern davon auch einen persönlichen Vorteil in Erwerbung und Vermehrung eigenen Besitzes haben. Ober erfährt es nicht jeder an si h selber, daß die L ist und Siebe zur Arbeit für sich wie für die Volksgenossen in dem Maße wächst, als er durch feine Arbeit Aussicht hat auf eigenen Erwerb und selbständigen Besitz? Dis ift einer der vielen Gründe dafür, baß das Recht au Privateigentum in der Natur des Menschen ruht.

Diese naturrechtliche Stellung des Privateigentums hat Gott felb't anerkannt und durch seine Gebote und Verbote gesichert. Im alten Bund verkündete er feierlich auf dem Berge Sinai:Du sollst nicht stehlen!" (2 Mos. 20, 15.) Da mit wollte er sagen: was dein Mltmen.ch rechtmäßig orworben hat, das ist fein unantastbares Eigentum: du hast nicht bas Recht, ihm etwas davon zu nehmen. Ja noch mehr: Gott verbietet selbst die Begierde nach fremdem Eigentum. Denn ebenso eindringlich ist seine Forderung:Du sollst nicht begehren deines Nächsten Haus . . . noch feinen Ochsen, seinen Esel, ober irgend etwas, was sein ist!" (2 Mos. 20,17.) .

Diese Satzung hat Christus ber Herr im Neuen Bunde nicht aufgehoben. Er hat bem reichen Jüngling vielmehr ausdrücklich» bestätigt, baß, wer zum ewigen Seb en eingehen wolle, auch bas siebente unb zehnte Gebot halten müsse, daß man fremdes Eigentum nicht stehlen, ia nicht einmal ungeordneter Weise begehren dürfe. (Matth. 19,17 ff.)

kann deshalb kein Zweifel darüber aufkommen, daß das Privateigentum nicht bloß eine naturrechtliche Einrichtung, sondern ausdrückliche göttliche Anordnung ist.

Ein bestimmtes Privateigentum ist damit dem Einzelnen freilich noch nicht gegeben. Um m Besitz zu nehmen, muß man vielmehr noch einen rechtlichen Eigentums titel vor» weisen können, z. B. Kauf, Ererbung, geleistete Arbeit, Tausch, Schenkung und bergL

Aus unseren Darlegungen ergibt sich bie Schlußfolgerung, daß alle Bestrebungen auf allgemeine Enteignung zu verwerfen sind. Solche Absichten setzen sich in Widerspruch mit dem natürlichen Sittengesetz unb den göttlichen Geboten, ganz abgesehen davon, baß sie gar ni.üt durchge führt werden können ohne Erschütterung der öffentlichen Ordnung, ohne die ermtterhten Stampfe zwischen den einzelnen Ständen, ome Schädigung und Zerstörung kostbarer Erdengüter; und schließlich würden sie doch nicht zur Wohlfahrt des gesamten Volkes ausschlagen. Ihr durst deshalb, geliebte Diözesanen, solche Bestrebungen in keiner Weise unterstützen, wedeo durch Stimmabgabe für Vertreter dieser Richtung, noch 'sonstwie in Wort und Tat.

. . den Geboten des natürlichen Sittengesetzes wie nach den Sehren und Weisungen

Cyristi ist der Mensch indes nicht unumschränkter Herr seines Eigentuns. Gott hat sich vielmehr das Oberhoheitsrecht über allen Besitz vorbehalten.Dem Herrn gehört bie

^a5 fie erfüllt, ber Erbkreis und alle, die auf demselben wohnen" (Pf- 2%. 7 -^fbalb darf und soll der Mensch sein Eigentum nur so gebrauchen, wie Gott es WM. Diesen Willen hat Gott in den Büchern des Alten und des Neuen Testamentes auch gaiu genau ausgesprochen. Hiernach soll ber Mensch fein Hab und Gut zunächst allerdings zu seinem eigenen Nu gen verwenden, zu seinen eigenen Leben und Fortkonnen, wie auch zum Wohle seiner Familie; bann aber auch zum besten feiner Mitmenschen im Geiste ber Menschenfreunblichkett unb Nächstenliebe.

. Darum wäre es eine Sänbe, wenn man fein Eigentum verwenden wollte ohne Rücksicht aus das Gebot der Nächstenliebe. Ebenso wäre es ein Vergehen vor Gott, wenn man mit ,einem Hab und Gut, mit seinem Verdienst unb Erwerb Verschwendung treiben würde, p. er Mensch ist vielmehr im Gewissen verplli htet, mit seinem Vermögen, seinen Einkünften, feinem Arbeitslöhne sparsam umzugehen. Solche Sparsamkeit ist notwendig, damit die