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M^-aer Zeitung

Druck der Fuldaer Aetiendruckerei in Fulde

Krettag, St. Januar 1921

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Wählerliste oder

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heutzutage genug und

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Bescheinigungen

Die gemeinde-

er sich entschließen, ob Rettung oder zum mos-

zeichner des Wahlvorschlages in die Wahlkartei eingetragen sind.

Die Gemeindebehörden haben die auf Antrag gebührenfrei auszustellen.

2. die gemeindsbehördliche Bescheinigung, daß die Be- werbcr am Wahltage das fünfundzwanzigste Lebens­jahr vollendet haben. Reichsangehörige sind, im Streife wohnen und vom Wahlrechte nicht ausgeschlossen finö:

3. die gemeindebehördtiche Bescheinigung, daß die Hütet­

et Mitarbeiten will zur deutschen kowitischen Verderben.

Demonstrationen haben wir übergenug. 2UIe Gedenkfeiern

Wenn der Schnee gerade zum fünfzigjährigen Ge­denktage der Reichsgründung von 1871 uns be­schert ist, so möchten wir das gern zum guten Zeichen machen, daß der Himmel unser armes Vsterland doch noch nicht ganz vergessen und verlassen hat.

Dieses Jubiläum ist ja leider sauersüß. Mehr Essig als Zucker. Beim Rückblick empfinden wir erst rechr mit bitterem Schmerze, was für herrliche Güter wir ver­loren haben. Aber daneben haben wir wieder das stär­kende Gefühl eines Schüffbriichigen, der glücklich einen Rettungsring erfaßt und aufseufzt: Wenn auch alles sonst verloren ist, ich kann doch noch mein nacktes Leben retten, und dafür will ich Gott Dank sagen!

Bei den Dichtern wird manchmal der Schnee als Leichentuch angesprochen. Doch eine solche weiße Decke liegt auch auf den Betten der Kranken. Deutschland ist krank, schwer krank: aber eine Leiche ist es doch noch nicht.

Und wer schon in den reiferen Jahren ist, der mutz hinzusetzen: Ich will meine Kinder erziehen in dem­selben Geiste der christlichen und deutschen Pflichttreue, und zwar um so sorgfältiger, je schlechter es mit der Erziehung von Staats wegen ausfleht.

Ich mache wiedecholt darauf aufmerksam, daß nach 2 der Bekanntmachung des Kreisausschusses vom 26.

Meinen alten Kopf muß ich freilich schütteln, wenn ich sehe, daß gerade vor dem Gedenktag die nebensäch­liche Streitfrage der Reichsfarben wieder aufge­rollt worden ist. Von einer Rechtspartei ist sogar an­geregt worden, man solle eine allgemeine Volksabstim­mung darüber entscheiden lassen, ob wir fortan schwarz- rot-gold oder wieder schwarz-weiß-rot flaggen sollen. Als wenn wir keine anderen Sorgen und Nöten hätten, wie dieses Stückchen Demonstration!

Während eines Erdbebens schwankt und wankt das ganze Haus; der Vater und die Mutter aber sitzen am Kaffeetisch und streiten sich darüber, ob sie daraus gold­gelb oder schneeweiß anstreichen lassen sollen. Der Teu- el lacht darüber und meint: Wenn der ganze Plun­der zusammenbricht, werdet ihr wohl den Farbentopf nicht mehr zum Zankapfel machen!

Nach meiner unmaßgeblichen Ansicht hätte man 1870 ür das neue Reich die Farben von 1848, also schwarz- rot-gold, beibehalten sollen, das wäre ein Tropfen demo­kratischen Oeles für die neue Kaiserkrone gewesen und hätte ihr wahrlich nicht geschadet. Nachdem ober schwarz­weiß-rot erwählt worden war und über 40 Jahre sich rühmlich als Reichsflagge bewährt hatte, wäre es am besten gewesen, wenn die Gesetzgeber von Weimar es einfach dabei belasten hätten. Das ist nun nicht ge­schehen. Die neue Verfassung hat uns das Gold, das aus der Reichsbank verschwunden ist, wenigstens im Fahnentuch wieder erscheinen lasten wollen. Nun gut, dann flaggen wir schwarz-rot-gold; das geht auch in' Ehre und Glanz, wenn wir unter der Flagge nur was Tüchtiges leisten. Aber sollen wir wegen dieses Far- bensp'.cls die kaum beschworene Verfastung schon wieder ändern? Ist denn die deutsche Nation ein kokettes Däm­chen, das immerzu ein neues Kostüm haben muß? Darf man wegen der Farbenfrage nun Parteikämpfe entfes­seln und den inneren Frieden gefährden?

Freuen mir uns, daß wir wenigstens den alten Flaus der Reichseinheit noch gerettet haben. Wenn uns der noch warm erhält, dann schicken wir ihn nicht in die Färberei, sondern tragen ihn auf in redlicher Arbeit, I ohne uns um die Modenzeitung zu kümmern. *

Die Aufschrift soll am oberen Rande S l i m m z e l k e l angebracht werden.

Berlin, den 7. Januar 1921.

Der ANnisler der Innern: Seo erlog.

Wird veröffenllicht.

Fulda, den 17. Januar 1921.

Der Laodrat: Frhr. v. Doernberg.

September 1919 betreffend Maßnahmen gegen Wohnungs- mongel, jeder Verfügungsberechtigte in den Landgem.i.rden des Äreis, s oerril chtet fft, dem Kreisausschuß unverrüg- lich Anzeige zu erstatten, sobald eine Wohnung oder Fab­rik, Lager, Werkstätten, Dienstgeschäftsräume oder sonstige Räume unbenutzt sind. Als unbenutzt gelten Wohnungen und Räume der bezeichneten Art, wenn sie völlig leer stehen oder nur zur Aufbewahruno von Sachen dienen.

Ein Hausbesitzer in Kerzell ist vom Amtsgericht zu Fulda rechtskräftig mit 50 -tt Geldstrafe bestraft worden, well er es unterlasten hatte, seine leerstehende Wohmmg dem Kreisausschuß zu melden und dieselbe, ohne die Ge­nehmigung des Kreisausschustes einqeholt zu haben ver­mietet hotte.

Fulda, den 29. Dezember 1920.

Der Vorsitzende des Lreisausschusjes. I. D.: Köhler.

flus dem Nachbargebiet.

= Schmalnau (Kr. Gersfeld). Im Anwesen des Schmiedes Leopold L'mk brach gestern abend 148 Uhr Feuer aus. Dem verheerenden Element fiel ene Scheune zum Opfer. Gegen 12 Uhr war alle Gefahr befeiligt

ckckardroth (Kreis Schlüchtern). Am 10 Januar schied unser lieber Herr Lehrer Kreuzer nach fast 9jähriger, segensreicher Tätigkeit von uns. Er war ein offenherziger, edelgesinnter Mensch und suchte zu helfen, wo er nur konnte. Um die Ausstellung eines Kruzifixes am Ortseingang hat er sich verdient gemacht. Seiner eifrigen Mitarbeit ist es auch zu verdanken, daß ein Kriegerdenkmal, Jesus am Oetberge darstellend, an stillem Plätzchen unserer Pfarrkirche die Gläubigen zum andäck tigen Gebete für die gefallenen Helden ermahnt. Fast 5 Jahre lana versah er mit seltener Aufmerksam­keit, mit' Interesse nnd Hingabe den Kirchen- und Organistendienst. Nur un fern sehen wir ihn scheiden. Gott lohne ihm alles, was er zu seiner Ehre getan hat. Die ganze Gemeinde wünscht dem Scheidenden von Herzen aller Gute.

8 V'm Eichsselde. Am Mittwoch früh kam fast gleichzeitig in den aneinondergrenzenden Scheunen deS Bäckermeisters Hartdegen und des Schmiede» meisterS Simon zu Lengenfeld unierm Stein Feuer zum Ausbruch, das sich infolge der reichen Nahrung, die es an den Stroh- und Holzvorräten fand, rasch nerbreitete und die Scheunen, sowie die Nebenstallgebäude vollständig einäscherte. Als Ent­stehungsursache wird Brandstiftung vermutet, da in letzterer Zeit eine Anzahl Dorfeinwohner, darunter auch der abgebrannte Hartdeaen, Droh­briefe wegen der geforderten höhen Lebensmittel­preise erhallen hatten.

Mil dem Dahlvorschlage sind einzureichen:

. die Erklärung der Bewerber, daß sie der Aufnahme ihrer Namen in den Wahlvorschlag zustimmen:

. die gemeindebehördliche Bescheinigung, daß die Be, werber das 25. Lebensjahr vollendet haben, Reiche angehörige sind, in dem Regierungsbezirk Kastel woh­nen und vom Wahlrechte nicht ausgeschlossen find;

. die gemeindebehördliche Bescheinigung, daß di«

behördlichen Bescheinigungen müssen den oben vorgefchrie- benen Wortlaut haben, willkürliche Abweichungen erschwe­ren die Wahlvorbereitung.

Jeder Wahlvorschlag soll mit einem ans die Parlel- steilung der Bewerber hinweisenden oder sonstigen kenn- roode versehen sein, das ihn von allen andern Wahlvor- schlägen in demselben Wahlkreise unterscheidet. Irrefüh­rende Kennwörter sind unzulästig. Der Wahloorschlog muß einen Vertrauensmann umü einen Stellvertreter be­zeichnen, die möglichst am Sitze des Wahlkommistars (Fulda) wohnen. Diese find zur Abgabe von Erklärungen mir und dem Wahlausschüsse gegenüber bevollmächtigt.

Fulda, den 20. Januar 1921.

Der Wahlksmmlffar für die Kreislagsmahlen für den kreis Fulda:

Frhr. von Doernberg, Landrat.

delle. Was hier so schnell zu Schmutz wurde, möge draußen ein heilsamer Schutz bleiben.

In Ausführung des § 18 Ziffer 2 des Gesetzes, be­treffend die Wahlen zu den Drovinziallandlageo und zr den Kreistagen vom 3. Dezember 1920 (Pr. Gef.-S. 1921 S. 1 ff.) hat der Kreisausschuß am 20. d. Mts. folgendes beschlossen:

1. Die Einwohnerzahl des Kreises Fulda beträgt nach der letzten Volkszählung vom 8. Oktöber 1919 66 918. In Kreisen, die mehr als 50 000 Einwohner haben, fallen auf die ersten 30 000 Einwohner 20 Kreistagsmitglieder, bis zu 50 000 Einwohner tritt für jede Vollzahl von 5000 ein Mitglied hinzu und bei mehr als 50 000 Einwohnern entfällt auf jede diese Zahl um die Dollzahl von 10000 Einwohnern überschießende Zahl noch ein weiterer Ab­geordneter.

Die Zahl der Kreistagsmitgsieder robb hiermit dem­entsprechend auf 25 festgesetzt.

2. Der Kreisausschuß ernennt gemäß § 9 bezw. 20 des Gesetzes, betreffend die Wahlen zu den Provinyial- landtagen und zu den Kreistagen vom 3. Dezember 1920 in Verbindung mit § 13 der Wahlordnung für die Pro- vinziallandtaas- und Kreistagswahlen vom 31. Dezember 1920 zum Wahlkommissar für die Wahlen zum Kreistage den Landrat Freiherrn von Doernberg und nach besten Ausscheiden aus dem Streife den kommissarischen Landrat Freiherrn von Eagern, sowie zum Stellvertreter de- Wahlkommistars den Kreisobersekretär Rechnungsral Köhler.

Fulda, den 20. Januar 1921.

Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusfes: Freiherr von Doernberg.

Die Throne sind gefallen, das Volksleben ist von außen gequält und von innen wie im Fieberschauer zer­rüttet worden. Aber d-r Volkskörper hält doch noch zu- sammen, es gibt noch ein Deutsches Reich. Das natio­nale Fundament von 1871 steht noch in Erde, und wir können darauf an Stelle der Ruine ein neues Haus bauen, wenn wir einträrfjtig und vernünftig sind.

Auf die äußerliche Feierlichkeit solcher Gedenktage gebe ich nicht viel. Die Hauptsache ist, daß jeder in­nerlich die Gedanken und Gefühle des Tages ver­arbeitet. Im eigenen Kopfe muß er sich klar werden über dos Soll und Haben am Schluffe dieser Schicksalsperiode, und im eigenen Gewissen muß

Wie Eupen-Malmedybelgisch" wurde.

Dem TnhfM Äufoloc bot (Scn-crol ®o[tfo, bet Gouverneur der jetzt belgischen Kreise Eupen-Malmedy einen dreimonatigen Urlaub angetreten, und es ver­lautet, daß er auf seinen Posten nicht mehr zuruck- kehren wird. Wie erklärt sich drese Ungnade m die her erst kümlick zum Baron ernannte Liebling der KgisLr RÄEg so Plötzlich g-fallen ist? Wenn Mir uns nicht täuschen, so hangen diese Sorgange mit einer aufsehenerregenden Veröffentlichung von Ehr,- ftian Sand zusammen, der wahrend der Adstim- mvngsmonate von November 1919 bis September 1920 in belgischen Diensten gestanden hat, und der Win einem Büchlein seine ErlebniffeAls belgischer Agent provocateur (Spitzel) in Eupen-Malmedy" zum besten gibt (Verlag für Politik und Wirtschaft, Ber­sin W. 35). Der Verfasser ist ein dunkler Ehren- , mann, wooei der Ton durchaus auf dem ersten Wort 1 ruht. ' Er hat sich als Deutscher den Belgiern ange­boten und WC . fcheinlich gegen gute Bezahlung eine große Anzahl seiner Landsleute an die Belgier ver­raten, und er verrät jetzt, anscheinend um die erste Tat wieder gut zu machen, den neuen Herrn. Aber sein Buch hat zwei erfreuliche Eigenschaften. Es ist erstens amüsant und liest sich wie eine spannende Krimin..lgeschichte. Und es fft zweffens wahr. Was dem Verfasser an persönlicher Glaubwürdigkeit ge­bricht, das ersetzt er durch den umfangreichen Ur­kund e n b e w e i s, den er mit Hilfe einer Anzahl 'faksimilierter amtlicher Dokumente belgischer Behörden antritt. Die Belgier hatten sich auf irgendeine Weise einen offenbar echten Stempel des Polizeipräsidwns Berlin-Schöneberg verschafft, den sie auf Schriftstücken mit gefälschtem Vordruck verwendeten. Eines dieser Dokumente lautet:

Polizei-Präsidium Berlin-Schöneberg. Politisch« Ab- -pSüung. Erster Referent. Geheim!

Vollmacht. Vorzeiger dieses, der Legationssekretär Stint Freiherr v. Sedlitz, hat den Auftrag des Auswär­tigen Amtes und der Reichskanzlei, deutsche Propaganda in den Kreisen Eupen und Malmedy zu treiben, und wird um wärmste Unterstützung des Freiherrn v. Sedlitz ge­beten. Er ist Inhaber der Dienstausweiskarte Nr. 178, welche nur mit der Crkennungskarte gültig fft. Die um- stehend aufgeführten Instruktionen sind mif das strikteste zu befolgen. Um nochmalige Unterstützung von deutsch- treuer Seite wird wärmstens gebeten. Der Erste Refe­rent. (gez) v. Glasenapp."

Ein andererAusweis" mit dem echten Stempel, dem falschen Vordruck und den gefälschten Unterschrif­ten ermächtigte den Herrn Sand alsKarl Krause" Flugblätter im Auftrage der deutschen Behörden in den Kreisen zu verteilen. Gefälschte Papiere der glei­chen Art wurden seiner Frau ausge-fftindigt, und spä­ter wurden chm noch gefälschte Geburtsurkunden mit den Unterschriften belgischer Standesbeamter zur Ver­fügung gestellt, was das Buch alles im schönsten Fak­simile zeigt. Ml diesen Papieren trat er an Personen heran, die der deuffchen Sache zugetan waren, ver­anlaßte sie zu unvorsichtigen Aeußerungen und ließ sie dann durch die belgischen Behörden verhaften oder a u s w e i s e n, gemäß der wörtlichen Aeußerung des Kabinettschefs Daufresne:Wir muffen zusehen, die ganze Bande deutscher Propagandisten zu packen und ihnen Angst emzujagen, damit wir mit dem Zeug mal fertig werden." Dabei schadete es nichts, wenn ein Deutscher namens Klinkhammer von deutschem Gebiet weg nach Malmedy verschleppt wurde.Nur nicht so viel Umstände mit diesen Boches! Ich habe schon genug davon", war die Aeußerung des bel- gffchen Kriegsoerichtsrats, und der General sieß die Leute bis zum 10. Juli, dem Endtermin der Abstim­mung, in Hast halten. Schließlich schickte man Sand als belgischen Offizier in belgischer Uniform sogar nach Berlin Drastisch schildert er seine Erlebniffe bei der belgischen Mission. Intereffant ist der Eindruck, den das deutsche Weißbuch auf den General Baltia machte:Wie ist das mögsich? Glauben Sie denn, daß die beweffen könnten, daß Sie es gewesen sind, der diese Dinge provoziert hat? Wenn das bewiesen werden kann, ist es eine schlimme Sache für uns. Ich fürchte die beiden Kreise." Zwei faksimi­lierte Geheimberichte des' Polizeichefs Korman, die der General in feiner großen schwerfälligen Hand­schrift mit Randbemerkungen versehen hat, find für j ihn höchst kompromittierend und würden einen noch I längeren Urlaub als den dreimonatigen erklären.

Die belgischen Beamten äußerten sich oft in dem Sinne:Was sind das für Geschichten mit Eupen und Malmedy. Die werden uns noch gehörig zu schaffen machen!" Das hoffen wir auch! Diel

_ bleiben hohle Demon-

Jtrotionen, wenn sie nicht in den festen Vorsatz aus. laufen: Ich will meine Pflicht tun auf meinem Posten, wenn es mir auch schwer fällt!

Unterzeichner des Wahlvorschlages in die Wählerlfft: oder Wahlkartei eingetragen sind.

Die Gemeindebehörden haben die Bescheinigungen au; Anirag gebührenfrei auszustellen.

Dir gcmemdebehördlichcn Bescheinigungen mfjjen bei oben vorgeschriebenen Wortlaut haben, willkürliche Ab­weichungen erschweren die Wahlvorbereitung.

Jeder Wahlvorschlag soll mit einem auf die padei- stellung der Bewerber hinweifenden oder einem sonstigen Kennwort versehen sein, bas ihn von allen anderen Wahl- oorschlägen in demselben Wahlkreise unterscheidet. Irre­führende Kennwörter sind unzulässig. Der Wahlvorschlag muß einen Vertrauensmann und einen Stellvertreter be­zeichnen, die möglichst am Sitze des Wahlkommistars (Fulda) wohnen. Diese sind zur Abgabe von Erklärungen mir und dem Wahlausschuss« gegenüber bevollmächtigt.

Fulda, den 19. Januar 1921.

Der Wahlkommissar für die Lrovinziallandlagswahler für den Wahlkreis Fulda:

Frhr. von Doernberg, Landrat.

Nachdem ich zum Wahlkommiffar des Kreises Fuld» umfastend den politischen Kreis Fulda, für die auf den 20. Februar ds. 3s. festgesetzten Wahlen zum Kreistage vom Kreisausschuß ernannt worden bin, fordere ich hier­mit auf Grund des Gesetzes, betreffend die Wahlen zr den Provinziallandtagen und izu den Kreistagen vom 3, Dezember 1920 und der Wahlordnung für die Pro- vinziallandlags- und Kveistagswahl-en vom 31. Dezem­ber 1920 zur Einreichung von Wahlvarfch-ägen für dii Kreiskagswahlen auf. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 7. Februar d. 3s. bei mir einzureichen. Sie mästen öob mindestens 10 Im Kreise Fulda wahlberechliglxn 'Per- Ionen unterzeichnet fein. Eine Verbindung von Wahl- vorschlägen findet nicht statt. Die Bewerber sind mit Zu- und Vorname aufzuführen und ihr Stand oder Be­ruf, fowie ihr Wohnort und ihre Wohnung so deutlich anzugeben, daß über ihre Persönlichkeit kein Zweifel be­steht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen Die Unterzeichner der Wahlvorschläge sollen ihren Unter- schriften die Angabe ihres Berufs oder Standes und ihrer Wohnortes, fowie ihrer Wohnung beifügen.

Mit dem Wahlvorjchiage find einzureichen:

1. Die Erklärung der Bewerber, daß sie der Aufnahme

Amitzche Anzeigen.

Bekanntmachung

«btt Sie WerWisim ütr SiimM für bik ans Sen 20. Febküllr 1921 «ubttlrunilen Wahlen juni Prenbfflljen LanS- leg, r> Sen WnjlaBanhlegea vuS ra Sen Freisiegen

Auf Gnrnd des 8 25 des Gesetzes über die Wahlen zum Preußischen Landtag (Landeswahlgesetz) vom 3. Dezember 1920 (G. S. S. 559) und des § 9 Fiff. 5 des Gesetzes, betreffend die Wahle« zu den pro- vlnziallandlage n und zu den krefstageu vom 3. Dezember 1920 (®. S. 1921 S. 1) ordne ich au, daß die Stimmzettel für die Landtags- wahleu durch die AufschriftLandlagswahl", die Stimmzettel für die Wahlen zu den Provlnziallaudtageu dnrch die Auffchrif« Proviuziallandlngsmahl" und die Stimm­zettel für die Wahlen zu den Kreistagen durch die Aufschriftkrcislagswahl" kenntlich zu machen find.

Die Stimmzettel für die Dahlen zu den kommunal- landtageu der Vezirksoerbände Sojsel und Wiesbaden und die Stimmzettel für die gemäß § 28 des Gesetzes über die Wahlen zum Slaaksrat vom 16. Dezember 1920 vorznnehmenden Wahlen zum Wahlkörper der Grenz­mark Voseu-Weftprenhen find mit der Aufschriftpro- vinziallandtagswahl" zu versehen.

Es hängt von uns ab, ob nach 50 weiteren Iah- ren überhaupt noch ein Deutsches Reich vorhanden fein wird, dessen Gründung sich feiern läßt. Der Leichenstein wäre eine Schande für bas gegenwärtige Geschlecht.

Unpolitische Zeitlänfe.

Von Fritz Nienkemper.

Berlin, 18. Januar 1921.

Hierzulande ist in dieser Nacht Manna vom Hirn- mel gefallen.

Manna ist Brot, und der Schnee, der da auf den Straßen und Dächern liegt, ist doch bloß Master, sagt der Zweifler.

Ja, der Schnee ist aus Master entstanden und soll wieder zu Wasser werden. Aber inzwischen ist er mit dem eigenartigen Aufbau der Stoffteilchen ein Ding für sich: eine mollige Decke, wie sie gerade notwendig war.

Bei dem warmen Wetter der letzten Woche hatte die Saat schon Frühllngsgefühle bekommen und war stark 2ufgeschoffen. Ein scharfer Frost war gefährüch für die voreiligen Triebe. Da kommt nun der Schnee als schüt­zende Hülle. Er ist sozusagen eine Mischung von trok- kenem Master und eingeschlostener Luft. Die Master- Köpfchen haben sich bei betr Fall aus ben hohen Wol- ien in kleine, zarte, wunderhübsche Kristalle verwan­delt: die verhaken sich lv'e in einander, und die Zwi­schenraums umschließen Luftteilchen So kommen die leichten Flocken hernieder, die eine große Aehnlichkeit fjaben mit den Daunen in unseren Federbetten. Was uns warm hält, ist im Grunde die stille Luft, die da eingefchloflen ist zwischen ben Doppelfenstern ober zwi­schen den Fasern unserer Kleidung ober in den Federn unserer Betten. Die Lufthülle, die in dem Schnee steckt, kann fteii-.ch von ben Menschen nicht zum Warmhalten benutzt werden, da unsere Körper viel mehr Hitze ha­ben. wie die Schneeflocke vertragen kann. Wer für die kalten Pflanzen da draußen paßt der Schnee; sie können ihn nicht schmelzen und er will sie nicht er- Hitzen, sondern sie nur in ihrem bisherigen Wärme- zustande schützen. Und das tut er, indem er die eisigen Winde von ihnen abhält.

Also rettet ein Schneefall zur rechten Zett die Win- terfcat, und damit rettet er uns das tägliche Brot für das nächste Jahr.

Hoffentlich hat sich der Schneefall recht weit und aus­giebig über Deutschland erstreckt, und hoffentlich schmilzt er auf dem Lande nicht so schnell fort, wie hier in Ber- lin, wo am Morgen Regen einsetzte und den schönen Schnee zum großen Teil in gemeines Wasser vertu an. '

Handel und Wirtschaft.

Mrfschaslspolilische NMlei'ungeu der Handelskammer in Fulda.

Handelsbeziehungen zu Ungarn. Nach einer Mit­teilung der deutsch-u nga rischen Handels, kammer in Budapest an den Deutschen In. dustrie- und Handelstag werden in U^arn die bei Lieferungen aus Deutschland noch vielfach übli­chen Bedingungenfreibleibend"Zahlung vor Abrollen der Ware"hinsichtlich Lieferung keine Fristbestim­mung"alles ab Fabrik" als Mißstand empfunden, zu­mal. da andere Nationen bereits unter ber Bedingung Bei Bestellung muß Vi des Kaufwertes in ungarischen Kronen deponiert werden, Verrechnung am Tage ber Lieferung, Uebergabe der Ware und Zahlung des rest­lichen Kaufvreises in Kronen in Budapest" lieferten. Ferner weist die deutsch-ungarische Handelskammer auf die Zweckmäßigkeit von Konsignationslagern hin, die die deutschen Lieferanten errichten müßten. Gerade Ungarn mit seiner schlechten Valuta fei gezwun. gen, auf Errichtung von solchen Lagern zu drängen, weil sonst der Wiederverkäufer überhaupt keine Kal­kulation aufzustellen vermöchte. Früher hätten die Deustchen jeden derartigen Wunsch ihrer Käufer erfüllt und hätten sich dadurch vor den übrigen Nationen aus­gezeichnet. jetzt aber vermisse man im Ausland dieses Entgegenkommen in vielen Fällen.

Umfahsteuerpslicht bei Nebenbeschäftigung. Nach dem llnffatzsteueraefttz vom 24. Dezember 1919, das seit dem 1. Januar 1920 in Kraft ist, sind viele Kreise ber Be­völkerung auch bann mit Nebenbeschäftigungen urmatz- steuerpflichtig, wenn ihre Havpstätigkeit einer Umsatz­steuer nicht unterliegt, z. B. Beamte, die nebenbei schriftstellern, Lehrer wegen Erteilung von Privatunter­richt, Arbeiter und Gesellen, die felbständig im Haule für eigene Kunden tätig werden Privatpersonen, die eingerichtete Räume gegen Entgelt vermieten. De Steuer beträgt grundsätzlich 1% v. H. und erhöht sich auf 15 v. H., wenn lurussteuerpslichtige Gegenstände hergestellt werden. Sie beträgt 10 v. H. des Entgelts, wenn die Vermietung eingerichteter Räume durch Pri­vatpersonen zu vorübergehendem Aufenthalt ftattfinbet und wenn das Entgelt für den Tag oder die Uebernad). tung 5 Mk. oder mehr beträgt. Die Umfatzsteuererklä- rung ist im Januar für die Roh°innabmen des Kalen- berfahres 1920 abzugeben. Wer fein Formular für die Umsatzsteuererklärung erhalten hat, teile dem llirstatz- fteueramt rechtzeitig, d. h. bis zum 31. Januar 1921 mit, wieviel er im Jahre 1920 aus Schriftstellerei ober Ver­mietung usw. vereinnahmt hat.

Für Textilwaren nach dem Saargebiet ist die Bei­bringung des Berechtigungsscheines bezw. Verbleibs­zeugnisses der Handelskammer Saarbrücken vorläufig nicht erforderlich.

Landwirkschaflliche Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsaelellschaft in Leipzig vom 16.21. 3ani 1921. Interessenten können die periodisch er­scheinendenAusstellungsnachrichten" obiger Ge'elllchaft bei der Geschäftsstelle der Handelskammer einsehen.

Nachdem ich zum Wahlkommiffar für ben Wahlkreis Fulda um sagend ben gesamten Kreis Fulda für bte auf den 20. Februar d. 3s. festgesetzten Wahlen zum Provmziallandtage ber Provinz Hessen-Nassau bezw. zum Kommunallandtage für ben Regierungsbezirk Kassel vom Lanbesausschuß ernannt worben bin, fordere ich hiermit auf Grund des Gesetzes, betreffenb die Wahlen zu ben Prooinziallanbtagen und zu ben Kreistagen vom 3. De- zember 1920 und ber Wahlordnung für die Provinz-al- lanblags- unb Kreistagswahlen vom 31. Dezember 1920 jur Einreichung von Wahlsorfchlägen für die Dahlen Zum, Provinziallandlage auf. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 7. Februar d. 3s. bei mir einzüreichen. etc müssen von mindestens 15 im Wahlkreise Fulda wah'bcccchliglen Personen unterzeichnet sein. Emo Der- binbung von Wahlvorschlägen findet nicht statt. Die Bewerber sind mit Zu- unb Vornamen aufzuführen und ihr Stand ober Beruf, sowie ihr Wohnort und ihre Wohnung so deutlich anzugeben, daß über ihre Persön- sichkeit kein Zweifel besieht. Sie sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Die Unterzeichner der Wahl- vorschlüge sollen ihren Unterschriften die Angabe ihre- Berufs ober Standes und ihres Wohnottes, sowie ihre, Wohnung beifügen.

Urkunden, die Sands Buch enthält, sind ebenso viel Revisionsgründe, mit denen die Entscheidung des Döl- kerbundsrats angegriffen werden kann. Wir hoffen, daß die deutsche Regierung es bei der letzten Mit­teilung des Generalsekretärs des Dölkerbmdes, der- zufolg« dieser die letzte deuffche Note den Mitgliedern des Völkerbundes lediglich überfarrbt hat, es nicht bewenden läßt.

Vermischter.

* Harte Strafen für Schieber und Schleich- händlee. Exemplarische Strafen wurden vom Ge­richt in Nördlingen über eine Rethe von Schiebern unb Schleichhändlern verhängt, die meist Getreide nach Württemberg verschoben hatten. Es erhielten der verheiratete Händler Jakob Fischer von Ober­dorf und sein Kollege Johann Schied je ein Jahr Gefängnis und je 10 000 Mark Geldstrafe. Beide wurden sofort in Haft genommen. Der Fuhrmann Friedrich Sauer von Oberdorf, der das Getreide nach Württemberg gefahren hatte, bekam sechs Mo­nate Gefängnis und 5000 Mark Gelbstrafe. Fiin: Bauern von Birkhauien, die das Getreide geliefert hatten, erhielten Gefängnisstrafen von zwei bis vier Monaten Gefängnis, außerdem noch hohe Geld­strafen.

Die Ablieferung von Flugzeugerät. Bis zum 31. Januar kann noch einmal jeder straffrei alles bisher zurückgehaltene Flugzeuggerät anmellen. | Wer dann noch ertappt wirb, den treffen schwere Strafen: Ein Jahr Gefängnis, 100 000 Mark Geld- strafe.

* Mit einer Million verschwunden ist ein Be-- amter, der von einem F nanzemnehmer in Paris beauftragt worden war, 1 417 000 Franken nach der Bank von Frankreich zu bringen. Man befürchtet, daß er einem lieber fall zum Opfer gefallen ist.

* GfacVereinigung für den Tag des Herrn". Aus den Vereinigten Staaten wird von einer außer­ordentlich verbreiteten Bewegung berichtet, die eine strengere Heilighaltung des Sonntags zum Ziel hat. Die Bewegung hat ihren Ausgangspunkt in derVer­einigung für den Tag des Herrn". Die Vereinigung, die über große Geldmittel verfügt, will die allen puri­tanischen Gesetze wieder entführen, nach denen sich niemand cm Sonmagen auf der Sttaße zeigen darf, außer zum D such der .Kirche. Jeder Verkehr muß eingestew werben, alle Vergnügungen und sportsichen Veranstaltungen sind verboten, HotÄs und Cafäs müssen geschlossen halten, niemand darf an Sonntagen Essen zubereiten, Wohnungen reinigen, Betten machen und sich rasieren Me Preffe der Vereinigten Staaten beschäftigt sich sehr ausMrlich mit dieser neuen Be- wegung, die von Tag zu Tag mehr Anhänger findet.