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Freitag, 1. Oktober 1920,
* Fuldaer Zeitung •
Druck ber ^«ldaer Aetieudruckerei ht Fulda,
aus -em Nachbargebiet.
-s.- Reulbach (Rhön). Einen äußerst herzlichen Empfang ließ das schmucke Rhöndörfchen Reulbach seinem wohl als letzter aus öV-jähriger russischer Gefangenschaft zurückgelehrten Krieger Joseph Wehner zuteil werden. In einem festlich geschmückten Wagen ließ ihn die Gemeinde Reulbach am Bahnhof Hilders abholen. Am Eingang des Dorfes, wo man eine Ehrenpforte errichtet hatte, wurde der Krieger unter Musikklängen, vom Kriegerund Gesangverein, sowie von den zahlreich herdeigeeilten Bewohnern des Dorfes empfangen. Herr Bürgermeister begrüßte den Heimgekehrten im Namen der Gemeinde aufs herzlichste und wünschte ihm alles Gute in seiner Heimat. Nach diesen Begrüßungsworten wurde ein schöner Prolog von A. Menz vorgetragen. Hierauf folgten einige Lieder des hiesigen Gesangvereins und unter Klängen der Musik setzte sich der Zug nach dem Baterhuuse in Bewegung, wo dann die engere Begrüßung stattfand. Der Tag wurde mit einer familiären Feier beschlossen.
— Hünfeld. Der im „Bomfatiusboten" gegebene Hinweis auf die große Not der Diaspora, vor allem die große Gefahr, die den kath. Prioatschulen droht, die eingehen müssen, wenn nicht außerordenlliche Mittel aufgebracht werden, hat die Jungfrauen- Kongregation veranlaßt, sich in den Dienst der guten Sache zu stellen und einen Theaterabend zu veranstalten, dessen Reinertrag dem Bonifatius- verein zufließen soll. Zur Aufführung gelangt dos Stück: „Frauensegen" von p. Paul Humpert O. M. I., in dem das Leben der hl. Lioba zur Darstellung kommt. Hoffentlich findet das Beispiel Hünfelds an vielen Orten Nachahmung, denn die Unterstützung des Donifatiusverems ist und bleibt die Hauptpflicht des kath. Deutschland.
△ Aus Großauheim schreibt man uns: Die hiesige Bischöfliche Rektoratschule konnte am 19. d. M. ihr lOjähriges Stiftungsfest verbunden mit Fahnenweihe begehen. Schon am Vorabend des Festes bewegte sich ein stattlicher Fackelzug durch die Hauptstraße nach der Wohnung des hochw. Herrn Rektors Franz Ranft, wo u. a. ein Vertreter der Eltern dem überraschten Schulleiter innigen Dank aussprach für seine aufopfernde Mühe und erfolgreiche Erziehertätigkeit. Der Dank des Herrn Rektors gipfelte in den Worten: „Der Segen kommt von oben!" An dem sonntäglichen Festgottesdienste beteiligte sich fast die gesamte kath. Gemeinde Großauheims; auch die Herren Rektoren der Lateinschule Orb und des Seligenstädter Proghmnasiums mit einer stattlichen Schülerzc^hl wohnten der erhebenden Feier bei. Auf B.tten des hochw. Herrn Rektors Ranft batte unser allbeliebter Ortsgeiftlicher hochw. Herr Pfarrer Johannes Pfeifer Predigt und Fahnenweihe übernommen. Eindringlich wies er darauf hin, wie die Fahne das Symbol des Zusammenhaltes sei, der gerade heutzutage unter dem gläubigen Volke nötiger denn je. Gebilvete Männer sollen einmal die Schüler werden, die ohne Menschenfurcht einstehen furchtlos und treu für ihren hl. Glauben. Nach der kirchlichen Feier bewegte sich der Festzug zum „Goldenen Stern", wo der Saal die Menge nicht zu fassen vermochte. Den Mittelpunkt des Abends bildete die Festrede des Herrn sind, phil. Brückner aus Somborn. Der Redner zeichnete em Bild der Entstehung und des Aufschwungs der Schule (sie zählt z. Zt. 120 Schüler), beleuchtete ihre Bedeutung in religiöser und sittlicher Beziehung und legte an Beispielen aus der Schulpraxis dar, wie man auch unter bescheidenen Verhältnissen den berechtigten und gesunden Anforderungen einer modernen Pädagogik entsprechen kann; denn keine „Presse" soll die Auheimer Rektoratsschule sein, sie soll auch erziehen. Hier sei z. B. nur erwähnt, daß — abgesehen von eigenen Er- ziehungsstunden — auf Bitten des Herrn Rektors Ranft der bekannte Schriftsteller Herr P. Wiesebach- Franksurt fast allwöchentlich Lehrer und Schüler mit einem pädagogischen Vortrag erfreut. Nach der Festrede folgtenBeglückwünschungender obengenannten Anstalten und der Vertreter der Eltern. Herr Bürgermeister Grün, der sich einst um die Schule sehr verdient gemacht hatte bei ihrer Gründung, würdigte deren Tätigkeit in warmen Worten und
Unpolitische Zeitlaufe.
Von Fritz Nienkemper.
Berlin, 29. September 1920
„Ihr seid doof, ihr Jungens in der Provinz." So sagte der zwölfjährige Berliner zu seinem Detter vom Lande, der gerade zu Besuch gekommen war.' „Ihr seid dumme Göhren, die sich noch den Lutschpropfen ins Mauk stecken lassen: aber mir Schüler von Groß-Berlin, wir sind schon richtig gehende Ritter von der Äirttur. Da hättest Du mit dabei sein müssen, am letzten Sonntag, als wir Jungens auf marschierten im Lustgarten und durch die Straßen zogen wie ein Kriegsheer. Ja, wir haben was zu sagen. Wir bestimmen, was in der Schecke gelehrt werden soll und wer Schulrat weiden soll. Kannst Du pfeifen? Ja, aber nach Deiner Pfeife tanzt keiner. Hier an der Spree pfeifen wir und Groß-Berlin tanzt."
Was wollt ihr denn eigentlich?
„Ach, Du Schlwnmerkopi, Du liest wohl gar keine Zeitungen? Zuerft wollen wir den Religionsunterricht abschassen. O, das sst sine feine Sache. An dem Katechismus und der biblischen Geschichte und all den Sprüchen, da hatten wir immer so viel zu ochsen. Und dann die zehn Gebote. Du sollst dies nicht hm und dos nicht tun. Don dieser Zwangsjacke wollen mir nichts mehr wissen. Wir wollen frei fein, ganz frei, und wollen uns ausleben nach Herzensluft."
Was sagen denn Deine Wern dazu?
„Die Herren Eltern? Na, die smd ja auch aufgeklärt ttrtb haben uns vorgemacht, wie man auf die Religion und die Pfaffen fchirnpfen soll. Die smd ja auch mit gegangen zu unserem Triumphzug. Unter uns gesagt, ganz im Vertrauen: die Alten glauben, wenn sie uns so hübsch gottlos gemacht haben, so würden wir sie selb« immer noch ver- ehren als Stellvertreter Gottes, wie der Pastor sie nannte. Da find sie aber schief gewickelt. Augenblicklich müssen wir ja noch den Eltern aus der Hand fressen. Ab« sobald ich mein eigenes Geld in die Tasche kriege, werde ich den Wien schon zeigen, daß ich ein ganz freier Staatsbürger tot, dem feiner was zu sagen hat, kein Engel und kein Leusel und fern Mensch. Weißt Du, mein groß« Bruder, der ist schon so weit. Wenn der Alte ihm eine Standpauke hall, dann sagt er ganz ruhig: Quatsch nicht, Krmise! Und zündet sich eine Zigarette an und geht seine eigene« Wege. Mefftens geht er mit einem Verhältnis."
Das ist doch unerlaubt!
„Ach, Du Schäflein vom Lande! Das ist unerlaubt? Denn g5 feinen Gott gibt, dann gibt es auch keine zehn
auch der Direktor des Hanauer Gymnasiums, Herr Prof. Dr. Müller, hatte unter dem Ausdruck des Bedauerns, am persönlichen Erscheinen verhindert zu sein, dem Herrn Rektor Ranft seine besten Wünsche übermittelt. Daß die Glückwünsche der alten Freunde der Schule, der hochw. Herren Pfarrer Bargon-Schmalnau und Haseneier-Oberndorf nicht ehlten, bedarf kaum einer Erwähnung. Bis in päte Stunde hielt der unterhaltende Teil des Programms die Gäste zusammen; namentlich hatte das Stück „Tarcisio", (Verfasser hochw. Herr P. Wiesebach)» eine ergreifende Wirkung. Alles in allem: Die Festeier bekundete aufs neue die Zusam gehörigkeit zwischen Schule und Elternhaus und bot eine Vertrauens-Kundgebung der Eltern für die erzieherischen und unterrichtlichen Grundsätze, zu denen sich die Bischöfl. Rektoratsschule Auheim unter Leitung des Herrn Rektors Ranft bekennt.
(fd) Hanau. Bei der Station Klein-Ostheim prangen zwei Sträflinge aus dem Zug. Der eine geriet unter die Räder und wurde getötet, der andere konnte wieder eingefangen werden.
♦/♦ Hanau. In einer gut besuchten Versammlung der Zentrumspartei sprach am Dienstag Herr Parteisekretär Müller über „Sozial- und Kulturpolitik im Stadtparlament". Der Redner verbreitete sich zunächst über die Bekämpfung der Wohnungsnot. Hier müsse alles getan werden, um durch Reu- und Umbauten Wandel zu schaffen. Es sei auch eine eminent christliche Forderung, sich zu Gunsten kinderreicher Familien in seinen Wohnräumen einzuschränken. Gesundhest, Sittlichkeit und häusliches Glück seien undenkbar, ohne eine ausreichende gesunde Wohnung. Bei der herrschenden Arbeitslosigkeit liege es im Interesse des arbeitswilligen, steuerkräftigen Volks- telles, darauf zu achten, daß keine Arbeits scheu unterstützt werde. Andererseits müßten aber ausreichende Notstandsarbeiten bereitgestellt werden. Was die Volksernährung angehe, so verlange das Zentrum einen den Verhältnissen angepaßten Abbau der öffentlichen Lebensmsttelbewirffchaftung, um den dauernd wachsenden Beamtenapparat einzuschränken. Unter großer Aufmerksamkest der Versammlung berührte so- dann der Redner fast alle Seiten und Zweige der städtischen Kulturpolitik. Die Gesundheitspflege verlange u. a. die wohlwollendste Unterstützung auch der konfessionellen Schwestern- und Krankenhäuser. Denn diese ersparten der Stadt große Kosten und sicherten eine gemeinnützige, liebevolle Behandlung und Pflege. Auf dem Gebiete des Theater- und Bibliothekwesens sei den Forderungen des christlichen Volkes zum Recht zu verhelftn. Sang besonders gelte dies aber in der Schulfrage. Die Vorgänge in Berlin, wo ein früherer Jude zum Leiter des gesamten Volksschulwefens ge- wähü worden sei, wären ein warnendes Signal. Der Redner schloß mit einer warmen Empfehlung der Parteipresse und mit der Aufforderung zu tatkräftiger Mitarbeit bei den wahrscheinlich bevorstehenden Stadtverordnetenwahlen. Der Dank des Vorsitzenden, Herrn Dr. Roeper, an den Redner war wohlverdient. Unter allgemeiner Zustimmung wurde sodann beschlossen, den besoldeten Magistratsmitgliedern das Vertrauet? der Zentrumspartei auszusprechen. Mit dem Verhalten der bürgerlichen unbesoldeten Magistrats- mstglieder ertlörte man sich einverstanden. Der Technischen Nochilse soll der Dank für chre Tätigkeit ausgesprochen werden. Zum Schluß entschied sich die Versammlung nach längerer Aussprache, bei einer etwaigen Neuwahl des Stadtparlaments vorläufig gegen eine gemeinsame bürgerliche Liste, hingegen feien alle Absplitterungen einzelner Berufsstände im Interesse der Betreffenden selbst und der ganzen Bürgerschaft lebhaft zu bedauern.
(mc) Frankfurt a. Ak. Die Stadt errichtet an den einzelnen Krankenhäusern städtische Apotheken.
(fd) Frankfurt a. ZIL Die Frankfurter Schulverwaltung beschäftigt sich gegenwärtig mit der Einrichtung von Versuchsschulen. Hier soll in der öffentlichen Schulpslgee etwas geleistet werden, was sonst der Initiative privater Schulreformer überlassen war: Es sollen Stellen geschaffen werden, an denen von besonders geeigneten Lehrkräften neue Methoden der Erziehung erprobt werden. — Der neue Etat verlangt die größten Zuschüsse für Schulverwaltung
43 Millionen Mark, Hauptverwaltung einschließlich der Gehälter für die Festangestellten 35, Gesundheus-, Wohlfahrts- und Jugendpflege je 21, Leistungen für taatliche Zwecke 14^, Hoch- und Tiefbau 11, Wissen- chaft, Kunst und Volksbildung 8, gemeinnützige Be- trebungen 1,4, Destattungswefen 1 Million Mark. Die Einnahmen an Steuern und Abgaben erbringen 160 Millionen Mark, gegen 70 Millionen Mark im Jahre 1919; die Einnahmen aus der Grundstücksver- i woltung sind 5,9 Millionen Mark. — Die Meldung, daß der Zoologische Garten wegen Mangels an Mitteln in absehbarer Zeit feinen Betrieb entstellen müsse, trifft, wie wir an zuständiger Stelle erfahren, nicht zu. Wenn auch der Garten feit dem Kriege am Defizit krankt, das für dieses Jahr eine städtische Deckung von 486 000 Mark erfordert, so soll lediglich eine Verringerung weniger wichtiger und weniger beachteter Tierfammlungen vorgenommen werden, z. B. die Fasanerie, die Bergziegen- und Bergschasabteilung, vielleicht auch der Hirschpark.
(fd) Aschaffenburg. Auf dem Weiler Neuhof explodierte während des Dreschens der Kessel der Dreschmaschine, wobei auch der Dreschapparat, das gesamte Betreibe und die Scheuer selbst von dem ausbrechenden Feuer eingeäschett wurden. Drei Leute, die auf dem Speicher der Scheuer Stroh aufsetzten, sind verbrannt.
Vermischtes.
* LanknoleufAschung unmöglich gemacht. Die Ar- bett der Vanknotenfälscher wird durch eine Erfindung erschwert werden, die soeben in Prag gemacht und bereits von der tschecho-slowakischen Regierung erworben worden sst. ©ie besteht darin, daß dem Banknotenpapier Eisen- und Nickelblättchen beigemengt werden. Die aus solchem Papier hergestellten Banknoten werden infolgedessen von einem Magneten angezogen, wodurch ihre Echtheit leicht u. allgemein überprüft werden kann. Da die Prüfung der Metallblättchen während der Papierfabrikation erfolgen muß und nichts anzunehmen ist, daß sich Danknoienfälscher die Einrichtung einer Papierfabrik leisten werden, gibt dieses Mittel einen beinahe sicheren Schutz gegen Fäffchamgen.
* Do das deutsche Papiergeld steckt, wird durch die Nachricbien über bedauerliche Schadenfeuer bekannt. Sehr fjaufig heißt es, daß durch die Flammen auch größere Summen Banknoten vernichtet wurden. In einem chüringischen Dorfe wurden bet einem größeren Brand für 306 000 Mk. Papiergeld zerstört. Daß in den Defen verstecktes Geld beim Feueranmachen mst verbrannt wird, ist auch nichts Seltenes.
Amtliche Anzeige«.
Bekanntmachung
betreffend die Entrichtung der Luxussteuer für bas HI.
Vierteljahr 1920.
Auf Grund des § 144 der AusfühnmgsbeftimmMlgen zum Umsatzftsuergefetz werden die zur Entrichtung der Luxussteuer und erhöhten Umsatzsteuer verpflichteten Per- fernen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Gesellschaften und sonstigen Per- fimerwerrimgirngen im Kresse Fulda aufgefordert, dem vorgeschriebenen Erklärungen übn den Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Entgelte im 3. VIerleljahr 1920 bis spätestens Ende Oktober 1920 dem Finanzamt Fulda, Stodtschloß, schriftlich einzureichen ober die erforderlichen Angaben cm Amtsstelle mündlich zu machen. Der Termin darf nicht überschritten werden.
Die Absicht der Gewinnerzielung sst nicht Doraussetzung für das Vorliegen eines Gewerbebetriebes.
Auch kleinst« Betriebe sind steuerpflichtig: eine Steuer, befrsiung für Betriebe mit mehr als 3000 M Umsatz besteht nach dem Umtetzstsuergesetz vom 24. Dezember 1919 nicht mehr.
Die Steuer wird auch erhoben, wenn und soweit die steuerpflichtigen Personen usw. Gegenstände aus dem eigenen Betriebe zum Selbstgebrauch ob. Selbstverbrauch entnehmen. Als Entgelt gilt in diesem Falle der Betrag, der am Orte und zur Zett der Entnahme von Wiederoerkäufern ober in den Füllen der §§ 21, 23 Abs. 1 Nr. 1 von Personen, die die Gegenstände nicht Wr gewerblichen Weiterveräuße- rung erwerben, gezahlt zu werden pflegt.
Verpflichtet zur Abgabe der Erklärungen sind:
1. die Gewerbetreibenden, die Luxusgegenstänbe der im § 15 des Gesetzes bezeichneten Art Herstellen und ver
Gebote. Jeder kann tun, was ihm gefällt: Bei unserem Festzuge hatten sie uns Plakate in die Hand gegeben; auch eines mit dem Spruch: „Macht hier das Leben gut und schön; kein Jenseits gibt', kein Auferstehn." Damit hält es mein Bruder und ich auch. Wir wollen uns das Leben so angenehm machen, wie möglich. Wer uns darin stört, ist unser Feind. Mein Bruder sagt, es gebe verschiedene ' Sorten von „Pfaffen", die allzumal bekämpft werden müßten. Nicht bloß tn der Kirche, sondern auch in der Schule, in der Familie und im Staat. Aus Bibelpfaffe, tagt er, reimt sich Fibelpfaffe. Das seien die Leute, die uns durch lauter Buchweisheit zahm machen wollten. Wenn wir den Religionsunterricht abgeschafft haben, sollen wir uns um so mehr den Kopf zerbrechen über den Nordpol und über die Dreiecke und über die Sonnenftrahlen. Da hatten sie auch ein Plakat: Wissen sst Macht. Unsinn! Streiken sst Macht. Mein Bruder hat in der Schule wenig gelernt; aber er verdient in feinen jungen Jahren schon 1000 M. im Monat, weil er feit mitgeftreitt hat. Wartet nur, ihr Schulmeister und Schulräte! Wir Jungen werden bald die ganze Schule regieren. Durch das Loch, woraus der Religionsunterricht geflogen sst, muß noch mehr unnützes Zeug Riegen. Wir wollen nur das fernen, womit man Geld verdienen kann. Denn Gelbverdienen und dos Leben gemeßen, das sst die einzig richttge Kultur!"
Ich kann das nicht begreifen. Da muß ja alles außer Rand und Band gehen.
„Meinetwegen. Was gehen mich die anLern an?" Aber ihr redet doch immer new Sozialismus und Weltverbefferung?
„Das macken die Parteipfaffen, sagt mein Bruder. Da kann man gelegentlich Bravo rufen, weil bas gut Hingt. Doch wer klug sst, sorgt für fein eigenes Behagen. Es lebe die Freiheit! Wer nicht schwimmen kann, der mag versaufen. Ich will schwimmen. Watz da!"
Ich aber geh' lieber aufs Land zurück, wo wir noch in christlicher Ordnung leben und in Hoffnung auf den Himmel sterben.
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Der religionsfemdKche Aufzug der Kinder ht Berlin gehört zu bat traurigsten Zeichen der Zett.
Man sagt, es sei nicht schwer, in der Riesenstadt einige ' Tausend Kinder mobil zu machen, wenn »in halb :; Dutzend von Vereinen und Parteien roerben gehen. Aber °s sst doch erschreckend, wenn die Gottlosigkeit in Tausenden von Frimilien schon so wett zum Fanatismus ssch gesteigert hat, daß die Stern sogar das natürliche Gefühl verloren haben, das gegen den Mißbrauch der Unmündigen zu einem solchen Treiben sich empöre« müßte. Der Rattenfänger van Hamqln sing ferner^ i»e AMM «b Qtgt»
den Willen der Eltern. Hier aber liefern die Eltern selbst ihre Kinder dem modernem Rattenfänger Adolf Hoffmann aus.
Ein Gegenstück zu dem Kinderkreuzzuge von 1212. Damals zogen aus Deutschland und Frankreich Tausende von Kindern aus m religiöser Schwärmerei, um mit ihre« schwachen Händen die beiligen Stätten im Morgenland den Ungläubigen zu entreißen. Diese Kinder irrten sich, da sie auf ein Wunder rechneten, während doch der liebe Gott sich nicht vorschreiben läßt, wann er in ben Gang der Naturgesetze durch ein Wunder eingreifen soll. Wir sollen mit Verstand und Tatkraft die gegebenen Mittel benutzen, um ferne Gnade zu verdienen. Die Kinder gingen damals größtenteils körperlich zugrunde m ihrem überspannten Idealismus; aber es lag doch ein großer, schöner, hoher Zug in der 3ugenbbcroegung. Jetzt soll ein Antikreuzzug der Kinder in Gang gebracht werden. Darin steckt nichts Erhabenes, nichts Benebelndes, sondern nur Derneiming, Verlästerung, Haß und Materialismus. Ms schön und wie selig sst bas Kind, das Hne Händchen faltet vor dem fieben Gott. Me schändlich und wahnsinnig sieht es aus, wenn schon die Hande der Unmündigen sich erheben wollen gegen ben Schöpfer' und seine Welt- ordmtng!
2)er ganze Ernst b'r SchUlsrage faßt uns dabei an. Was sollen die Geistlichen und die christliche« Lehr« machen, wenn in Tausenden von Familien die Kinder von ihrem zartesten Alter an in der ausgespr- b-nen Gottlosig- kett erzogen werden? Wenn sie 'm di« Schicke kommen, sind sie schon mit bem Gifte des Unglaubens erfüllt. Der Samen des Glaubens und ber Tugend fällt auf sternharten Boden. 3a, die von den Eltern verführten Kinder werden zu einer G sahr für ihre Kameraden. Durch hämische Spöttereien und angelernte Schlagworte erschüttern sie das Scrtrauen und di« Seelenruhe der christlichen Kinder.
Der frühzeitige Unglaube kann wie eine ansteckende Kronkhett wirken. Unter solchen Verhältnissen ist es bas Heinere liebst, wenn die Schule schiedlich gestaltet und die Kinder ber rücksichtslosen Gottesleugner m sog. weltliche Schulen kommen, während die unverführten Kinder sich in den Bekenntnisschulen verfammÄn.
Der Nntikreuzzug von Berlin muß uns cmspornen, die cange Kraft rinzusetzen zur Rettung des christlichen Nachwuchses. In der Schulpolitik, rote üt ber häuslichen Erziehung. Bergest« wir nicht, daß unsere Kinder auch schon von ihren verführten Altersgenossen, von den Schtck- und Spielkameraden, zur Gottlosigkeit verleitet werde« können! Sie Augen auf, die Ohren auf, Me Hände bereit zur Abwehr des gefährlichen Umge^s*
Diehseuchenpottzeiliche Anordnung.
Nachdem die Abheilung ber Maul- u. Stauen ssuche in bem verseucht gewesenen Gehöfte des Friedrich Le-pold in Eichenzell amtlich festgestellt worden ist und die Abnahme der Desinfektion ftatigefunben hat, bestimme ich im Anschluß an meine oiebseuchenpolizeiliche Anordnung nom 21. August 1920 (Fuldaer Zeitung Nr. 200) folgendes:
§ 1. Die über ben Gemeindebezirk Eichenzell verhängte Sperre wird vom 25 September d. 3s. ab aufgehoben.
§ 2. Die für ben Gemeinbebezirk Eichenzell u. das verseucht geroefene Gehöft im besonderen angeordneten Bestimmungen werden zurückgezogen.
Fulda, den 21. September 1920.
Der Landrat: Frhr. v. Soernberg.
äußern und zwar auch dann, wenn ihnen die Steuermte- richtung gemäß § 23 Abs. 2 letzter Satz des Gesetzes auf Grund des Jahresumsatzes gestattet ist;
2 «e Gewerbetreibenden, bte Lieferungen ber im § 21 des Gesetzes bezeichneten Luxusgegenstänbe im Kleinhandel ausführen und zwar auch dann, wenn ihnen die Steu«. entrichttmg gemäß § 23 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes für einen kürzeren oder längeren Zeitraum gestattet sst, sowie auch die (Seroerbetreibenben, bte Gegenstände ber in § 23 unter Nr. 5 des Gesetzes genannten Art in das Auslantz verbringen;
3. bte Steuerpflichtigen, die Anzeigen im S-mne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes übernehmen mit Aus- nähme ber Zeitungen und Zeitschriften, für welche ber Steuerabschnitt auf ein volles Kalenderjahr erstreckt ist. Es kommen also jetzt in Betracht:
Anzeigen in sonstigen Druckschriften (Handzetteln, Buchern, Kettendem, Adreßbüchern, Progvammen usw.), ®e» chästsompfehdmgen, Kataloge, Prospekte, Anschläge (Plakate), Reklamefilms, Aufschriften auf Verpackungen mrh Etiketten, auf Bieruntersätzen, Aschenbechern usw.. Zu« gabeartild, wenn sie durch Auffcknsst oder , Ausstattung auf ms Unternehmen und ferne Leistungen Hinweisen, lieber- lastung von Flächen und Räumen zu Reklamezwecken. Ankündigungen, bei denen torch Beleuchtung Tritt Schein» roerfern, Umf)ertragen von Tafeln, Umherfahren von Reklamewagen, Ausrufen usw. die Aufmerksamkest angezogen wird;
• 4. die Steuerpflichtigen, die eingerichtete Schlaf- und Wohnräume in Gasthöfen, Pensionen ober Privathäusern nachhaltig zu vorübergehendem Ausenthatt abgeben (Gast- Hofbesitzer, Wohmmgsvermteter);
S. bte Steuerpflichtigen, die die Aufbewahrung von Gell», Wertpapieren, Wertsachen oder Pelzwerk unb Bekleidungsstücken aus ober unter Serroenbimg von Pelzwerk gewerbsmäßig betreiben. Ausgenommen sind Danken, Sparkassen unb Kreditgenossenschaften, da sich für diese Betriebe ber Steuerabschnitt auf ein volles Kalenderjahr erstreckt;
6. die Steuerpflichtigen, bte Pferde, Esel ober andere Reittiere gewerbsmäßig zum Reiten ausleihen;
7. die Gewerbetreibenden, bte nach 8 47 des Gesetzes vom 24. Dezember 1919 steuerpflichtig fmb. Das sind solche, die am 31. Dezember 1919 nach § 15 steuerpflichtige Gegenstände besessen unb im 3. Vierteljahr 1920 veräußert haben, soweit für diese Gegenstände § 8 des Umsatzsteuer, gesetzes vom 26. Juli 1919 eine erhöhte Steuerpsticht von 10 von HmÄert bei Lieferung im Kleinhandel vorsieht.
Die Eimeichung der Erklärung kann durch erforderlichenfalls zu wiederholende Ordnungsstrafen bis zu je 500 M erzwungen werden. Umwandlung in Hast ist zulässig. Wer meint, zur Erfüllung der Aufforderung nicht verpflichtet zu fein, hat dies bem Umsatzsteueramt recht- zeitig unter Darlegung ber Grülche mitzuteilen (§ 202 Reichsabgabenordnung).
Das Umsatzsteuergesetz bedroht denjenigen, ber über de» Betrag ber Entgelte wissentlich unrichtige Angaben macht unb vorsätzlich die Umsatzsteuer hinterzieht oder einen ihm nicht gebührenden Steuervorteil erschleicht, trat einer Geld- strafe bis zum 20fachen Betrag der gefährdeten oder hinterzogenen Steuer ober mit Gefängnis. Der Versuch ist strafbar. „
Zur Einreichung ber schriftlichen Erklärung sind Dlw» drucke zu verwenden. Bis zu 2 Stück können von jede«» Steuerpflichtigen bei dem Umsatzsteueramt (Finanzamt) kostenlos entnommen werden.
Steuerpflichtige sind zur Anmeldung der ©nigetie vsr- pflichtet, auch wenn ihnen Vordrucke zu einer ErtlSrung nicht zugegangen sind. _ _,JW
Bei Nlchteinrsichung einer Erklärung, bte im übrigen durch eine Ordnungsstrafe geahndet werden kann, sst baf Finanz amt befugt, die Veranlagung auf Gr und schätzungsweiser Ermittelung vorzunehmen.
Fulda, den 29. September 1920.
Srels - Umsatz - 5teueramk: Frhr. v. Döernberg.
Auf Anordnung des Preußischen Landes-Vs- treideamtes in Berlin erfolgt der Aufkauf der Gerste von jetzt an auf Gmnd von besonderen von der Reichs- gefrdbefteHe in Berlin auzustellenden Bezugsscheinen.
Die Kommissionäre sind deshalb angewiesen, den Aufkauf von Gerste einzustellen.
Verschiedene Blätter haben irreführende Attslegun- gungen der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zur Ausführung ber Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 26. August 1920 (Reichsgefetzbl. S. 1620) gebracht. Bei der außerordentlichen Bedeutung dieser Angelegenheit für die Durchführung des Bezugfcheinverfahrens weife ich nochmals darauf hin, daß Unternehmer landwirt- fchaftlicher Betriebe lediglich berechtigt sind, ihren selbst- gebauten Hafer aus der Ernte 1920 an das im Be- triebe gehaltene Vieh uneingeschränkt zu verfüttern. Selbsl^bauie Gerste darf nur inso-weik verfuttert werden, als sie von dem Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebes an Derjenigen Menge erspart wird, die ihm gemäß § 8, Abt. 1, Ziffer 1 der Nelchsgetreide- ardnung zur menschlichen Ernährung der Selbffoetforget zustehl. Eine Ausnahme ist für gedeckte, dem Kommunalverband gemeldete Zuchtsauen gemacht, für die 100 Kg. Gerste für je einen Wurf verwendet werde» dürfen.
Fulda, den 24. September 1920.
Der Laadrat: 3. B. Köhler.
Zweite AusführungsbesNmmuug zu dem Gesotz über die Entwaffnung der BevSireruug o.T.üluqu<t 1920 (Retchs-Ges.-VI. S. 1553 Born 4. Sept. 1920.
Auf Grund bes Gesetzes über bte Entwaffnung ber Bevölkerung vom 7. August 1920 (Reichsgefetzbl. S. 15531 wirb mit Zustimmung bes vom Reichstag gewählte« Beirats verordnet was folgt:
Ariikel 1.
Die erste Ausführungsbestimmung zu dem Gesetz übet die Entwaffnung der Bevölkerung vom 7. August 1920 (Reichs-Gesetzbl. 6. 1553) vom 22. August 1920 (Reichs- Gejetzbl. S. 1595) wird wie folgt geänbert:
1. § 1 Ziffer e erhält folgenbe Fassung:
Armeerevolver unb Armeepistolen.
2. Im 8 2 tritt als Ziffer g hinzu:
bei Armeepistolen: Gleilschiene unb Lauf.
Artikel 2.
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage ihr« Sexfimtajsg in Straft
Berlin, den 4. September 1920.
DerReichskowmiffar für d Entwaffnung tej^oilbavMmnug Dr. Peters.
Mrd veröffentlicht.
Fulda, den 23. September 1920.
Der Landrat. Frhr. o. Doenche«.