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Fuldaer Zeitung

Druck der Fuldaer Aetieusr« ckerei in Fulda

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bis 4 Uhr wie folgt statt:

an die Namen A bis einfchl. $

Am Montag

Donnerstag

o. Werner,

Der Laudral: Frhr. v. Doernberg.

genommen

ic regel»

die

Hans öillies Elektrotechnische Fabrik u. Grosshandlung Duderstndl

empfiehlt sich zur Ausführung von

Eröffnung unseres dortigen Baubüros erfolgt in Kürze

Kostenanschläge und Ingenieurbesuch unverbindlich.

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überhaupt verboten ist.

Wird veröffentlicht.

Fulda, den 5. Juli 1920.

Gottesdienstordnung.

Katholischer Gottesdienst.

ser Hinsicht alles zu tun, was in ihren Kräften sieht, denn darüber kann kein Zweifel bestehen, daß die Lebens­mittelpreise an der Grenze desMög» l i ch e n a n g e l a n g t sind und daß es unbedingt ge- boten erscheint, einen Abbau der Preise herbeizu­führen.

Der D r o t p r e i s wird durch die Steigerung der Getreidepreise keine Erhöhung erfahren. Der Ausgleich wird durch Gewährung von Staatszufchüssen geschaffen. '

Ortsnetzbauten, Licht- und Kraft-Anlagen

Lieferung von Elektromotoren, Beleuchtungskörper usw.

Verkeilung Nr. 19.

Ausgegeben werden: 500 gr Maismehl zu Mk. 1,40 das Pfd. Muster der Ware liegen in den Geschäften von ®g. Kalb, Karlstraße.: F. W. Höfling, Buttermarkt; C Th. Schultheis, Langebrückenstr.; I. Möller, Adalbertstr.; Ferd. Müller, Georgstraße und in der städtischen Verkaufsstelle zur Besichtigung auf.

Anmeldungen auf Verteilungskarke 19 an d e Nahrungs­mittelstelle. Aomeldeschlutz: Dienstag den 20. Juli

Die Ausgabe von FrühkarkoffeNartev findet in der nächsten Woche kn der Kartenausgabestelle gegen Vorlage des Lebensmittelausweifes in der Zeit von 8 bis 12 und

Mitteilungen her Witten BabningsmlttelfteOe.

17. Juli 1920.

Das Jeff für nächste Woche ist gemäß Mitteilung vom 15. d. Mts. bereits in dieser Woche mit ausgegeben worden. Die Krankenkarten der nächsten Woche werden mit Butter bedient. Bulterausgabe an die Geschäfte Donnerstag nachmittag in der Molkerei.

Die Fleischkarten der nächsten Woche werden mit frischem Fletsch bedient.

Sonntag, 18. Juli. Dom. (Kollekte für Domparamente.) Vi6, 6, *A7, 7 Uhr hl. Messe. V:7 Uhr in der Marienkapelle, hl. Messe u. Kommunion der christen- lehrpfl. Jünglinge. 8 Uhr Pfarramt mit Piedigt und Umgang. V210 Uhr Kathedralamt mit Predigt. 11 Uhr Christenlehre für die Jünglinge. V-12 Uhr HI. Messe und Predigt. V-2 Uhr Sakramentsandacht, danach Christenlehre für die Jungfrauen. 4 Uhr Sakraments­bruderschaft mit Predigt und Andacht. 7 Uhr Andacht in der Marienkapelle. — Stadtpfarrkirche. 57i Uhr Kommunion. 58/< hl. Messe. 68/« Uhr hl. Messe und Kommunion der Jünglinge. 8 Uhr hl. Messe und Predigt (1. Schulgottesdienst). 9V» Uhr Pfarramt u. Predigt.

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Samstag, 17. Juli 1920

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird aus Grund der §§ 18 u. ff. des Diehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (R-G.-Bl. S. 519) mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forste» folgendes befttmmt:

1. Sperrgebiet.

§ 1. Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauen­seuche unter dem Rindviehbestande d. Anton Dechant in Steen­amtstierärztlich festgeftellt worden ist, wird aus der Ge­meinde Steens ein Sperrbezirk gebildet.

Im übrigen wird auf die früheren Bekanntmachungen, vergi. Nr. 154, 155 und 156 der „Fuldaer Zeitung", hingewiesen.

Fulda, den 12. Juli 1920.

Der Landrat: Frhr. v. Doernberg.

Nachdem der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche unter dem Rindviehbestande des Wilhelm Albiuger in Rothemann amtstierärztlich festgestellt ist, finden die Bestimmungen meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 26. Juni Fuld.Ztg. Nr. 156 entsprechende Anwendung, Fulda, den 9. Juli 1920.

Der Laudral: Frhr. v. Doernberg.

kann werden 1 rm Buchen- und ein im Kiefernholz. Tie Bezugscheine können beim ftädt. Kohlenamt am Montag, den 19. und Dienstag, den 20. Juli 1920. eingelöst werden. Die Abgabe des Holzes erfolgt je nach Eingang der Ausfuhr bezw. Holzeingang.

Holzabgabe zur Selbstabholung tm Wald.

Aus dem Röhlingswald sollen 156 Haufen (je 5 rm) Buchen-Neis, 3. Kl. und aus dem Waid bei Lehnerz (Diftr. 13) ca. 60 Haufen Kiesern-Reis, 3 Kl., zur direkten Abholung tm Wald abgegeben werden. DieÄbgabe soll in erster Linie an Minderbemittelte erfolgen. Anmel­dungen sind beim städt. Kohlenaml bis 21. ds. Mts. zu machen. Die Verteilung erfolgt im Wege der Verlosung. Für jede Anmeldung wird eine Nummer ausgegeben. Das Ergebnis der Verlosung wird in den Zeitungen bekannt gegeben.

Äteilwn Des Menamtes.

Holzverteilung für folgende Straßen:

Kurfürstenstr., Liobastr., Waides, Blücherstr., Schorn- horststr., Sebastianstr., Waldschlößchen, Wörthstr , Ar- tilleriestr., Bosestr., Hohenzollernstr., Moltkestr., Vierzehn- heiligen, MichelSberg, Paulustor, Promenade. Bezogen

Amtliche Anzeigen.

Bekanntmachung

belr. Ausbruch der Maul- n. Klauenseuche in Dallenrod

Bei der Schafherde der Gemeinde Wallenrod ist die Maul- und Klauenseuche festgeftellt worden. Die Seuche ist anscheinend durch Schafe aus Maar und Wernges ein» geschleppt worden.

Die Gemeinde Wallenrod wird zum Sperrbezirk erklärt Die Schafherde ist innerhalb der Gemarkung an der Straße nach Dirlammen in einem besonderen Weidedistrikt einzu- pferchen. Der gesperrte Distrikt darf nickt verlassen werden. Der Weideplatz darf von anderem Vieh nicht betreten werden. Die veterinärpolizeilichen Maßnahmen des Kreis- veterinäramts werden bestätigt. Für den Sperrbezirk Wallenrod gelten die Vorschriften unserer Bekanntmachung vom 14. Juni, wie sie für Maar und Reuters gelten. Insbesondere wird auf die §§ 154 -6, 158, 161, 162-164 der Ausfiihrungsvorschriften des Bundesrats zum Reichs­viehseuchengesetz vom 7. Dezember 1911 hingewiesen. (Bergt, den Sonderabdruck unserer Bekanntmachung o. 14. Juni 1920),

Das Beobachtungsgebiet bleibt dasselbe wie bisher- Lauterbach, den 25. Juni 1920.

Hessisches Kreisamt: v. Werner.

Hessisches Sreisamf.

Betr.: Wie oben. Lauterbach, den 25. Juni 1920. An die Bürgermeistereien des Kreisest

Vorstehende Bekanntmachung ist in allen Gemeinden ortsüblich zu veröffentlichen. Die Gendarmerlestation Lauter­bach ist mit der Ueberwachung beauftragt. Die seuchen­polizeilichen Schutzvorschriften sind auch bezüglich der Ge­meinde Wallenrod durchzuführen. Wir machen besonders darauf aufmerksam, daß das -Treiben von Schafherden innerhalb des Sperrbezirks und des Beobachtungsgebiets

11 Uhr hl. Messe und Predigt (2. Schulgottesdienst). 9*/i Uhr Andacht für die JünglingSsodalität in der Severi- kirche. IV, Uhr Christenlehre für die Jungfrauen. 2*/i Uhr Andacht vom hochwürdigsten Gut. — Pfarrkirche zum heiligen Geiste. V<7 Uhr hl. Kommunion 7 Uhr Frühmesse, 8 Uhr Predigt, Amt mit Kommunion. */*5 Uhr Christenlehre. 5 Uhr Andacht. — Sodalität. V,10 Uhr. — Severikirche. Sonntags V,7 Uhr werktags 6°° M. — Herz.Jesu-Heim. 6 Uhr Fruhm., 8 Uhr Amt m. Pr., 2 A. (Mittw. abends 8 A.) — Frauenberg, Hl. Messen von 5-7 Uhr. 8 Uhr Bruderschaftsmesse mit Predigt, 9 Uhr Hochamt mit Predigt. — Nachm. 2 Uhr Predtgt, und Andacht für die Terziaren. Er­teilung des Päpstlichen Segens.

Montag, 19. Juli. Pfarrkirche zum hl. Geist Nachmittags 4 Beichte; Aushilfe vom Frauenberg

Dienstag, 20. Juli. Pfarrkirche zum hl. Geist. (Patronatsfest der hl. Margarita.) */«7 Korn., 7 Frühm., 8 Festpr. u. Amt m. Kom., 5 A.

Evangelischer Gottesdienst.

Sonntag, 18. Juli. Borm. 8 und 9*4 Pfarrer Weber. — Bieberstein. Vorm. 9 Pfarrer Reich.

Raiffeisen-Berbandstag.

In Kassel fand am 14. und 15. Juli die die s. jährige Tagung der hessischen Raifs- eisenorganisation statt.

Den Anfang machte die Dertreterversammlung der gemeinnützigen Heisfischen Si ed elun gsg e- s e l l s ch a f t. Geschäftsführer Blumenauer verwies auf die unendlichen Schwierigkeiten, die sich der Sie- delungsfrage entgegenstellten. Wiederholt sind große Projekte im letzten Augenblick gescheitert. So die Anlage einer großzügigen Siedelung bei Witzenhau­sen. Neuerdings wird mit der „Hessischen Heimat" eng zusammengearbeitet. Zunächst bereitete der SanL. Wirtschaftsmini st er den Verkäufen von Land große Schwierigkeiten. So forderte er für ein Stück Land, das, obwohl der Preis sehr hoch war, für 60 000 Mk. erworben werden sollte, plötzlich über 200 000 Mark. Vorstellungen beim Regierungspräsidenten ha­ben anscheinend Erfolg gehabt. Das Landeskulluramr oll alle bisher abgelehnten Anträge noch einmal xrü- cn. Leider wird die Vermittelungstätigkeit der Gejell- choft nicht in dem Maße in Anspruch genommen, wie es der Fall fein sollte. Die Landwirte nehmen noch immer zu gewerbsmäßigen Güteragenten ihre Zuflucht Im Laufe der lebhaften Aussprache wurde dringend ge- warnt, in dieser Zeit zu bauen. Die Baukostenzuschüsse sind, wenn die Preise einmal wieder gefallen sind, eine nie abzutragende schwere Schuld. Verlangt wurde eine Verbilligung der künstlichen Düngemit­tel. Die Versammlung stimmte schließlich zu, daß für dieses Jahr eine Dividende von 3% Prozent verteilt wird. ‘

Einen kurzen Verlauf nahm die sich anschließende Generalversammlung des Raiffeisen-Dankes. Dabei gab Landesökonomierat Rexerodt seinem Bedau­ern darüber Ausdruck, daß dieser Organisation zu wenig Beiträge zufließen. Wenn sie auch jetzt sehr wenig in Anspruch genommen wird, so wird doch sehr bald die Zeit kommen, wo mancher Raiffeisen-Mann sich an die. ses Hilfswerk wenden muß.

In der H a u p t t a g u n g begrüßte der Verbands- anwalt als Ehrengäste u. a. die Herren Regierungs. rat Koßmann als Vertreter des Oberprästdenten, Re­gierungspräsident Springorum, Generalsuperintendent D. Möller, Pfarrer Ney (Dipperz) als Vertreter des Bischofs von Fulda. Genossenschaftsdirektor Schüler berichtete bann über die geschäftliche Tätig­keit der Spar- und Darlehnskaffenvereine und der von ihnen beschafften Organisationen. Im Geldgeschäft be» trua der Jahresumsatz von 412 Vereinen im Jahre 1918 392,1 Millionen gegen 288 Millionen in 1917, also 104,1 Millionen Mark mehr. An Spareinlagen wurden 18,8 Millionen mehr, nämlich 61,5 Millionen Mark ein­gezahlt und hauptsächlich für die 8. und 9. Kriegsanleihe 20,5 Millionen abgehoben. Die Guthaben der Einleger stiegen trotz der großen Abhebungen um 40 Millionen auf 147,8 Millionen. Bei ihrer Bank, der Landwirt- schaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland, bar­ten die Vereine Ende 1918 68,5 Millionen gut. Zur Zeit ist dieses Guchaben der Vereine auf 126,5 Millio­nen gestiegen.

Der Umsatz der Landwirtschafllichen Zentral-Dar- lehns-Kasse ist im Jahre 1919 um 8,4 Milliarden auf 11,9 Milliarden gewachsen.

Das Warengeschäft der Hessischen Raiffersen- vereine, die Landwirtschaftliche An- und Derkaufsgesell- schaft Hessenland hat in den ersten 11 Monaten des Ge­schäftsjahres 1919/20 2111 638 Zentner im Werte von 75,7 Millionen abgesetzt. Die Geschäftstätigkest von „Heffenland" hat einen immer größeren Umfang ange. nommen. Außer den neben den Rom- und Lagerhäu­sern in der letzten Zeit eingerichteten Geschäftsstellen in Eschwege, Hersfeld, Marburg eröffnet sie jetzt solche in Fritzlar, Witzenhausen und Ziegenhain.

In 1919 sind auch viele neue Vereine durch den Hessischen Verband gegründet worden, nicht nur in den Landgemeinden, sondern auch in Städten, z. B. in Kichtonau, Wolfhagen, Volkmarsen und selbst in Kassel. Im Ganzen sind 25 neue Raisfeisenvereine dem Der- band beigetreten, sodaß zu diesen 441 Svar- und Dar- lehnskassenvereinen und 35 Betriebsgenossenschaften, zu- lammen also 476 Genossenschaften gehörten.

Der Bericht zeigte, daß es trotz aller Schwierigkeiten in dieser Zeit auf den mancherlei Gebieten der genos­senschaftlichen Betätigung der hessischen Raiffeisen- organisation doch vorwärts geht.

Den Schlußvortraq „Raiffeisen und die deutsche Kill- tur" hielt Pfarrer Meyenschein. Mit herzlichem Dank schloß der Verbandsanwalt die glänzend verlaufene Ta­gung. ________________ ____________________

MU der Anlieferung der ersten auswärtigen Frühkar­toffeln ist nach Mitteilung der Provinzialkartoffelstelle vor- aussichilich in der nächsten Woche zu rechnen. Der Ver­lauf findet durch hiesige Geschäfte gegen Abgabe der Früh­kartoffelabschnitte statt. Die Abschnittnummern werden von hier aus zur Bedienung aufgerufen.

Einschlägige Geschäfte, die zum Verkauf von Frühkar­toffeln bereit sind wollen‘ sich sofort schriftlich bei der Nahrungsmittelstelle melden.

Außer von auswärts zu liefernden Frühkartoffeln werden auch hiesige Frühkartoffeln ausgegeben; auf deren Anlie­ferung kann jedoch erst nach erfolgter Reife anfangs oder Mitte August gerechnet werden.

Auch die hieftge« werden nur

Ikart»« au»gegeben. Sollte» ger­bt bei hiellgett Ankauern sie« die Kartosirlkarten bei der Abholung abgegeben und di» Kartuffeln an dt« Ankauer kexahlt werde«. Die Anbauer sind ver­pflichtet, die eingenommenen Aartoffelkarten bei der Stadt abzuliefern.

Zur Krot- und Kartoffelffrecknng sind in der städtischen Verkaufsstelle erhältlich: grüne und gelbe Erbsen, sowie Speisebohnen zu Mk. 2,25 d. Pfd., Acker- oder Feld­bohnen zu Mk. 1,25 d. Psd. Die Abgabe erfolgt in jeder Menge.

In der städtischen Berkaussstelle steht fast täglich Kümmel­käse (Matte) zu Mk. 3,25 d. Psd. zur Verfügung. Ver- tauf gegen Lebensmittelausweis.

Es ist hierher berichtet worden, daß in den hiesigen Geschäften die Abgabe von einzelnen Artikeln von der Mit­nahme anderer Artikel abhängig gemacht wird, d. h. daß eine Ware nur unter der Bedingung verkocht wird, daß

eine andere mit abgenommen wird. Eine derartige Hand­lungsweise ist unzulässig, worauf die Geschäfte hiermit be­sonders aufmerksam gemacht werden; sie wird weder von der Stadt noch von der Nahrungsmittelstelle gebilligt. Die städtischen Derteilungswaren werden hiervon nicht berührt. Die Geschäfte können verlangen, daß alle gemäß Bekannt­machung in die Verteilung fallenden Waren abgei werden, da die Einreichung einer Anmeldung eini

rechte Bestellung darstellt.

Da bei der Sonderverteilung für Mütter die Karten nicht von allen Bezugsberechtigten abgeholt wurden, ist noch ein Rest geräuchertes Schweinefleisch zu Mk. 9.— d. Pfd. vor­handen; dieser wird an T. B. C.-Kranke am nächsten Diens­tag vormittag von 8 bis 12 Uhr in der Metzgerei von Franz Schultheis, Hinterburg, gegen Abgabe von Sonderkarten, di» vorher in der Kartrnansgabestelle a«r«torder» sind, verkauft. Die Bezugberechtigung ist nachzuweisen. Aus eine Karte werden 250 g geliefert.

Die neuen Getreivepreise

tejeuten eine nicht unerhebliche Erhöhung gegenüber tett bisherigen Sätzen. Durch Verordnung vom 13. Mrz waren die Mindestpreise für Roggen, Gerste und Kaser 1000 dl, für Weizen auf 1100 dl für die Tonne festgesetzt worden. Der neue Grundpreis ist 1400 dl -gr die Tonne Roggen, 1350 dl für die Tonne Gerste gich Hafer, sowie von 1540 dl für die Tonne Weizen.

Don besonderer Seite wird uns dazu geschrieben: jie, wenn auch beträchtliche Erhöhung der Preise er-

nicht das Maß, mit dem man in der letzten Zeit «rechnet hatte, nachdem bekannt geworden war, zu Achem Ergebnis das sog. Indexverfahren (Er­rechnung be-> Durchschnitts der Produktionskosten­steigerung) geführt hat. Nach der strikten Anwendung Aes Verfahrens wäre ein ZufchlagvonöZPrz. festgesetzt worden, d. h. also ein Roggenpreis von 1550 X Das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft Hal diesen Preis gekürzt und zwar unt 150 dl, aus der Erwägung heraus, daß in dem «reife von 1550 dl ein beträchtlicher Unternehmerge- Mnn enthalten war, und daß angesichts der gesamten schlechten Wirtschaftslage und der Notlage breiter Be- Mkerungsschichten auf diesen Unternehmergewinn Ver­zicht geleistet werden könne, und müsse. Man wird hjesem StaabpunM des Reichsernährungsmmisteriums rustimmen können. Er scheint uns der richtige Weg zu fein, das Problem der deutschen Volksernährung aus dem politischen Fahrwasser heraus zu einer rein sach­lichen Durchführung zu bringen. Diesem Zwecke dient vor allem auch das Indexverfahren, das die Produk­tionskosten zugrunde legt, um die Preise zu errechnen. Der Getreidepreis muß den Produktionspreis decken, well sonst die Gefahr besteht, daß die Landwirtschaft immer weiter zur sog. extensiven Wirtschaft übergeht, die an Arbeftskräften und sonstigen Produk­tionskosten spart, aber auch wesentlich niedrigere Er­träge an Frucht erntet.

Dieser Uebergang zur extensiven Wirtschaft ist die schwerste Gefahr, die unserer Volksernährung drohen tarn, weil dadurch die Bestände an inländischen Ge- treibe noch geringer werden als sie ohnehin schon sind. Je geringer die Erträgnisse des eigenen Landes sind, umso größer muß die Zufuhr aus dem Luslande sein, die unverhältnismäßig teurer ist und für Getreide nach den neuen Preisen noch mehr als das Dreifache beträgt. Diese einfache Erwägung zwingt zu dem Schluß, daß alles geschehen muß, um die heimi­schen Erträge, die inländische Produktion zu erhöhen.

Es war ein Fehler unserer im Kriege begonnenen Ernährungswirtschaft, daß sie lediglich ein System der Erfassung war, ohne daß sie sich zum Ziele setzte, auchProduktezu schaffen, die erfaßt werden konn­ten. Dieses System konnte sich kurze Zeit halten, aber da der Krieg lange dauerte, und auch die Nachkriegszeit eine Besserung unserer Lage nicht brachte, mußte es immer mehr versagen, weil die Bestände und Erträg­nisse immer geringer wurden. Wir haben im letzten Wsttschastsjohre infolgedessen über 10 Milliarden Mk. aufwenden müssen, um die Lebensmittel, die aus dem Auslande hereingeschafft wurden, einigermaßen auf einen Preis zu senken, der nicht ganz und gar unerschwinglich war. Trotzdem haben die Preise die Grenze des Er- trägsichen erreicht, in manchen Dingen überschritten. Es wäre wichtiger gewesen, frühzeitig einen Teil dieser Summe zur Hebung der eigenen Produk- tion zu verwenden; auf diese Weise hätte sie dauernd Früchte getragen, während das Geld nur zur lieber» wirümng momentaner Schwierigkeiten ausgegeben worben ist. Aber besser, daß das neu errichtete Mini­sterium für Ernährung und Landwirtschaft diesen Weg endlich beschreitet, als daß er gar nicht beschritten wird.

Wir möchten aber hierbei betonen, daß die Pro­duktionsförderung nichtledlich ineinerPreis- fteigerung landwirtschaftsicher Produkte bestehen darf. Die Preise müssen freilich so hoch fein, daß die Prvduktionsunkosten auch wirklich gedeckt werden. Hin­gegen muß die Landwirtschaft der allgemeinen Nollage Rechnung tragen und nicht hohe Gewinne ver­langen in einer Zett, wo der wirtschaft!! che Rück- B außerordentlich hoch ist, wo die Arbeitslosigkeit g steigt und damit die Not an viele Türen klopft. Darum müssen mir es als richtig ansehen, daß das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft dm Gewinn an den Getreidepreisen er­heblich verkürzt hat. Die Preise sollen kein be­sonderer Anreiz sein, sondern nur den Betrieb nicht unrentabel machen, und es den Landwirten er­möglichen, zu arbeiten, ohne Verluste zu erleiden und War an der intensiven Bewirtschaftung sestzuhalten, die heule für uns notwendiger ist als je.

Andererseits sehen wir aber die Produktionsförde­rung nicht lediglich darin, daß die Produkte der Land­wirtschaft ausreichend bezahlt werden, sondern, daß vor allem auch die Produktionsmittel eine Förderung er­fahren. In erster Linie halten wir da eine Senkung der Düngemittelpreife für notwendig, die bis­her eine ganz gewaltige Steigerung erfahren haben. Soweit wir unterrichtet sind, widme! das Reichsmini- sterimn für Ernährung und Landwirtschaft dieser Frage gegenwärtig seine besondere AusmerksamkÄ und sucht «ach Mitteln und Wegen, hier eine Verbilligung herbeizuführen, die zu einer Verminderung der Produk- twnskösten führen u. damit auch eine Verminderung der Preise für die Produkte ermöglichen würde. Wir möchten <nt die Regierung das dringende Ersuchen richten, in die-

Arrordnung

betreffend Durchführung des Reichsgesehes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter vom 6. April 1920

(R-G.-Bl. S. 458).

Auf Grund vorstehenden Gesetzes und der zur Ausführung der §§ 5 und 10 erlassenen Verordnung vom 21. April 1920 (R -G.-Bl S. 594) werden sämtliche zur Beschäftigung von Schwerbeschädigten verpflichielen privaten Arbeitgeber auf­gefordert, auf den dazu bestimmten Vordrucken der zu­ständigen amtlichen Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene anzuzeigen, wieviel Arbeitnehmer ohne Unterschied des Geschlechtes und wieviel Schwer­beschädigte von ihnen beschäftigt werden.

Soweit Kriegsbeschädigte, Unialloerletzte ober ander» Schwererwerbsbeschränkte nach den §§ 7, 16 und 17 obigen Gesetzes den Schwerbeschädigten gleichgestellt werden sollen, ist dies bei den Fürsorgestellen zu beantragen. Die Ent­scheidung behäit sich die Hauptfürsorgestelle vor.

Alle Kündigungen von Schwerbeschädigten sind der zu­ständigen Fürsorgestelle anzuzeigen. Die Kündigungsfrist läuft erst von dem Tage, an dem die Anzeige an diese ab­gesandt wird.

Soweit nach § 18, Absatz 1 des Gesetzes die Kündigung erst nach Zustimmung der Hauptfürsorgestelle wirksam ist, kann sie von der zuständigen Fürsorgestelle gegeben werden.

Kündigungen nach § 18 Absatz 2 des Gesetzes dürfen nur nach Benehmen mtt der zuständigen Fürsorgestelle erfolgen.

Gegen Arbettgeber, die vorsätzlich zum Zwecke der Ent­ziehung der Verpflichtungen aus diesem Gesetze die Anzeigen nach obiger Anordnung unterlassen, wird nach § 14 der Gesetzes vorgegangen werden.

Kassel, den "12. Mai 1920.