M 186.
Loirrrerstag, 14. August ISIS.
Fuldaer Zeitung
Druck der Fuldaer Aetkeudruckerei i« Fulda,
1 »te Entwicklung jtttn Einheitsstaate.
®ie wurde früher gestritten, wenn in der Reichs- irgend eine kleine Verschiebung der Zustöndig- Reiches in Frage kam! Die Bundesstaaten §»ten eifersüchtig jedes Recht, das ihnen geblieben unö als besonderes Heiligtum galten die Refer- JJLhte, die sich einige Staaten bei Schaffung der ^Verfassung ausbedungen hatten; das bundes- l^jche Prinzip wurde hochgehalten, besonders vom r^utn. Mit Recht; denn die Bundesverfassung ent- K* der deutschen Ueberlieferung und genügte den timaligen Zeitbedürfnissen in trefflicher Weise.
Lls die gespannte hochpolitische Lage an das deutle Reich höhere Anforderungen stellte, verschob sich T auständigkeitslinie sofort zugunsten des Reiches. Sfajn vor dem Kriege machten die verstärkten Rü- jXen Eingriffe des Reiches in das einzelstaatliche Ey rgebiet notwendig. Der Grundsatz, daß die di-
Steuern den Ländern vorbehalten bleiben muß- i, wurde durchbrochen durch die Wehrabgabe und «h mehr durch die Zuwachssteuer. Währet, des ywwg wurden die militärischen Reservatrechte bei- gestellt, und auf allen Gebieten, die mit dem ^halten im Weltkriege zusammenhingen, ergab die Zentralisation von selbst.
Nach der Niederlage im Kriege stürzte die Revo- jjion mit einem Schlage alle deutschen Dynastien, temit war das Bundesstaaten-System in seinem Fun- mnent erschüttert.
Seitdem hat die Stärkung der Reichsgewalt auf Wen der Einzelstaaten manche Förderung erfahren, jk schwere Friedensfrage mußte von Reichswegen ge- 5» werden. Die fürchterlichen Lasten, die uns der biedensvertrag auferlegt, fallen auf di.e breiten Millern des Reichs, die Unruhen, die infolge der Mtrophe sich entwickelten, mußten von Reichswegen Midrückt werden. Die Schaffung einer neuen Per- Pwg und Regierung in Deutschland fiel natürlich a Nationalversammlung zu. Sie wollte gründliche, ^fassende, hallbare Arbeit leisten und konnte bei den icherordentüchen Bedürfnissen nicht Halt machen vor (en Kreidestrichen der früheren Rechtsordnung. So wir zu der Zentralisation der Verkehrsmit- el und der Besteuerung gekommen. In Er- merung von alten Mißbräuchen und in der Defürch- mg neuer Seitensprünge in diesem oder jenem Glied- ivia wurden in der Reichsverfassung auch Grund- tze für die Kulturpolitik eingefügt und auf ich einheitlichen Richtschnuren mußte gerade das lentnim dringen zum Schutz der religiösen und Schul- rtereffen des gläubigen Volkes.
Durch diesen unvermeidlichen Ausbau der Reichs- wall ist nun die sog. Länderfrage auf einen ganz "deren Boden gestellt. Je stärker das Reich ist, desto «niger kommt es auf die Zusammensetzung der Glied- aatm an. Die künftige Reichsgewalt braucht nicht ichr die „Hausmacht", die sich in dem alten großen ikäsidialstaat Preußen verkörperte. Verlangt das iolk im Osten oder Westen -die Bildung von neuen Bedstaaten an Stelle der allen Provinzen von Preu- m, so braucht man keinen grundsätzlichen Widerspruch sehr zu erheben, sondern kann die Frage ruhig vom «ndpunkt der Zweckmäßigkeit und des Selbstbestim- wipsrechtes beurteilen und erledigen.
Auf diese neue, breitere Grundlage für die Länder- «ge hat unlängst die Kölner Versammlung des Au- istinus-Vereins mit Recht und Geschick hingewiesen, «gehöriger Würdigung der veränderten Sachlage ® auch die in Weimar beschlossene S p e r r f r i st cher erträglich. Der Weg ist so breit und offen, ’B eine Überstürzung wirklich nicht not tut.
kleine l^wcabxes
rief:
Ich
öZm Uachdargebket.
st) Offenbach. Um die Oberbürgermeister- le m Offenbach haben sich nicht weniger als 96 emn beworben. Der jetzige Oberbürgermeister, Dr. W, hat dieses Amt seit 1907 inne. Er tritt zurück, da ^Mrgerucyen und auch seine früheren Freunde, die oziawemo.raten, nicht mehr hinter ihm stehen.
^'^raukfurl a. Al. Die älleste und architektonisch
Kirche der Stadt Frankfurt, die katholische L, ""rdskirche, begeht eine 700 Iahr- .Am 15. August 1919 find 700 Jahre ver- 2 ' le*‘ Kaiser Friedrich II. auf Bitten der ge- ^ESerschaft Frankfurts den Platz schenkte, auf
Leonardskirche steht. Anfangs der hell. frSfc un& dem Schutzheiligen der Kreuz- fo vL Georg, geweiht, wurde ihr im Jahre ünJh-t. 6,cn Abt Heinrich eine Reliquie des hl.
Fracht. Nach diesem Heiligen wurde sie genannt. Im Jahre 1310 wurde mit der Kirche
M^hvn * 65 Zleichgiltlg zurück, „nun ja, ich
tam. p . °Der uoch eine ganze Weile, ehe die Erwar- = Erschien sie in sehr nachlässiger Toilette,
wtt notwendigsten bekleidet. Die unsauberen flien. ^yyschlosienen Morgenrockes waren teilweise e t6Qt^n ^öße steckten in weiten Filzpantoffeln, das E>ch völlig unfrisiert. Maria traute ihren
k Roman von Irene v. Hellmuth.
Sie denn die häuslichen Arbeiten verrich- 6<wz grobe Arbeiten wie waschen, fegen le brauchten Sie ja nicht zu tun, dazu halte ich W 5 id) brauche em Mädchen, das bügeln, «An Unb b°i unseren kleinen wöchenllichen Gesell- ichtir eiwsn“ ftroieren fQtln- sowie für meine beiden Wien abzugeben imstande wäre, und was
Äiht y izseistUngen mehr sind. Schwer ist der Dienst tr einm * , Förden mir gefallen, denn es macht im- MkN TO n Eindruck, ein hübsches, properes Mädchen ” Sie mcine Töchter einverstanden sind, so kön- ^bie S^lle gleich antreten."
it Tö2°^^^bchen flimmerte es vor den Augen. 8! ' Sicher wohnte hier die schöne Berta Man-
1 sieC I0Ian" hin und her, einen Dorwand zu finden, «6 yiC En-lchlüpfen zu können. Es fiel ihr nichts ein. «erst hi?r c°r. r Einverstanden waren, dann mußte sie Me, h. ■ n' Unö ^4 wieder durchzuckte sie ein Ek ^Qs iölut in die Wangen trieb. Hier feine ^^^inlich öfter Gelegenheit haben, ihn zu mm< 3U h°ren, und das genügte schon, sie
tao, $Qufes öffnete eine Türe und M. Sinö' komm einen Augenblick herein!"
Löhnen antwortete.
^*en' erff8ma/ ro°5 willst Du denn schon wieder? »Aber V ^^iilestanden und noch nicht angezogen." Mv ™G.$‘ "ichts, Kindchen! Du sollst schnell "^ödchcn ansehen, das bei UNS in Dienst K» ’ will ohne Dich eine Entscheidung nicht
ein Stift verbunden, das in der Blütezest an 24 Stifts- Herren und 81 Schüler zählte. 1792—1809 war die Kirche verödet und diente als Magazin. Fürstprimas Karl von Dalberg stellte sie wieder her. 1802 gingen Kirche und Stift in den Besitz der Stadt über. St. Leonard hat hohen künstlerischen und architektonischen Wert. Aus Anlaß dieses Jubiläums findet in der Kirche am 15. August ein Pontifikalamt statt, das der Apostolische Protonotar Prälat Dr. Hilpisch häll.
(a) Würzburg. In den ersten Tagen des September findet in Würzburg die 50. E.V.-Versammlung des Kartellverbandes der Katholischen deutschen Studentenverbindungen (C. V.) statt. Die Beratungen beginnen Dienstag den 2. September und dauern bis Samstag den 6. September. Frellag den 5. September sinüet vormittags ein feierliches Ponti- fikalrequiem zum Gedächtnis der Gefallenen des Kartelloerbandes im Dom und abends %8 Uhr ein Fest- kommers im Huttenfchen Garten stall.
Obsrheffen tmb ve» heff. Aemirrn.
Ein Lehrer-pakriarch gestorben.
(::) Amöneburg. Am 12. August wurden die sterbt lichen Ueberreste eines verdienstvollen Lebens zu Grabe getragen. Der Pensionär, Herr Lehrer B o t h, der Nestor der kath. Lehrer unseres Kreises und wohl des ganzen Regierungsbezirks, hat am 9. d. Mts. morgens gegen 9 Uhr das Zeitliche gesegnet in cin!m begnadeten Alter von über 92 Jahren, von denen er 51 Jahre im Dienste der Schule gestanden hat. In verschiedenen Ortschaften des Dekanats Amöneburg hat er gewirkt, zuletzt in Schröck volle 32 Jahre. Im Jahre 1899 ging er in Pension, und von da ab waren ihm noch 20 Jahre beschieden der Entlastung und Ruhe in körperlicher Gesundheit und geistiger Frische. Er war ein Greis, an Rüstigkeit „überragend seine Jahre". Bis vor ungefähr einem Jahre sah man ihn jeden Morgen in gerader Haüung zur Kirche schreiten und tägüch seine Spaziergänge machen, freundlich gegen alle und von allen geachtet und geehrt. Sein Geselligkeitssinn wurde schon seit mehreren Jahren getrübt durch hohe Schwerhörigkeit, die ihm den Verkehr mit anderen sehr erschwerte. Vor einem Jahre ungefähr stellten sich körperliche Alterserscheinungen merklich ein; sein klarer Geist aber ist ihm geblieben bis zur letzten Stunde. In welch weite Kreise seine Wertschätzung sich ausdehnte, zeigte sein Begräbnis, das sich zu einer ausdrucksvollen Leichenfeier gestaltete. 17 Lehrer und 15 Geistliche folgten dem Sarg, reiche Kranzspenden aus Nah und Fern wurden am Grabe niedergelegt, der hiesige Gesangverein ehrte den Verstorbenen durch ein Grablied und die oberen Volksschüler sangen zum angeschloffenen Sterbeamt das Requiem des Choralbuchs. Don einer eigentlichen Grabrede wurde dem ausdrücklichen Wunsche des verewigten gemäß Abstand genommen.
Märkte.
* Her-feld. Der S chweinem a rk t am Dienstag war mit 70 Stück beschickt worden. Bei flo'tem Geschäft wurden 70-80 Mark für Ferkel bezahlt.
GottLsdieKstsrönung.
Katholischer Gottesdienst.
Freitag, 15. August. Fest Mariä Himmelfahrt. Dom. (Vollkommener Ablaß.) V»6, 6, */>7 u 7 M 8 Pfarramt m. Pr. u. Segen, V.10 Bischöfl. Hochamt' ‘/il2 M. m. Pr., V,2 A. z. Ehren d. Mutternotte», 4 A„ 7 A. m. Segen in der Marienkapelle. — Stadtpfarrkirche. 5V. Kom., 5V4 M., 6*/. M u Kom. d. Jüngl., 8 M. u. Pr. (1. Schulgd.), Kräuter^ weihe, SV, Hochamt u. Pr.; die Pfarrkirche ist für die Bürger- u. Junggesellen-Sod. reserviert. 11 M. u. Pr. (2 SÄulstd.t, 2V. A. u. Aufnahme i. d. Jünpl -Tod _
Pfarrkirche z«m hl. Grifte. 6 Sodalen-Generolköm., 7 Früh«, fallt aus, 8 Kräuterweihe u. SegenSamt, 5 Andacht. — SodalllSt. (Titularfe >t.) Morgens 6 Generalkom. (Vollk. Ablaß für alle Gläubigen, welche nach würdigem Empfang d. hl. Sakramente die Kon- grezationskirche besuchen v. daselbst eine Zeitlang beten ) 9 Prozrftion zur Stabtpfarrkirche, 3 feterl. Aufnahme neuer Mitglieder. — Fraienterg 5, V.6, V,7 u. 7 M., 8 BruderschaftSm. m. Pr, 9 Pr., Kräuterweihe u. Levitenamt m. ApSs., nachm. 2 Pr., A. u Umq. f d Marianische Bruderschaft. Generalabsolutivn für die Tertiären.
Samstag, 18. August. Michaelskirchr. Morgens 7 Amt z. Ehren d. hl. Rochus. Vorher Kommunionaus- teiiung. — Frauenberg. Morgen beginnt die Andacht der 5 Sonntage zu Ehren der Wundmale de» hl. Vaters Franziskus mit jedesmaligem voük. Ablaß nach den gewöhnlichen Bedingungen.
Augen kaum. Konnte es denn möglich fein, daß das hier dieselbe Dame war, die bei Kommerzienrat Held alle durch ihre Schönheit entzückt hatte? Was für Toilettenkünste waren nötig, um dies fertig zu bringen? Und wie viel Zeit mußte es erfordern, bis diese gelblich schimmernde Haut sich in das schneeige Weiß verwandelte, das die Dame in Gesellschaft zeigte?
Auch Fräulein Manders schien höchst überrascht beim Anblick Marias.
„Ich glaube, ich habe Sie schon einmal irgendwo gesehen!" sagte sie langsam, in schleppendem, nachlässigem Ton. „Wo war das doch gleich?" Sie beobachtete Maria dabei unter den halbgeschloffenen Lidern hervor mit einem fast lauernden Blick.
„Bei Herrn Kommerzienrat Held," antwortete das junge Mädchen und schlug die Augen zu Boden.
„Ach richtig, Sie spielten damals Violine, wenn ich nicht irre, aber was hat Sie denn dazu gebracht, ich meine, weshalb muffen Sie jetzt in fremde Dienste treten? Man sagte mit doch, Sie leben bei Ihrem Vater?"
Maria senkte den Kops noch tiefer. Es wurde ihr unendlich schwer, hier von ihren häuslichen Sorgen zu reden. Sie kam sich so sehr gedemütigt vor.
„Mein Vater war beim Theaterorchester engagiert," begann sie zaghaft, „es ging ihm nicht gut diesen Winter, und da er öfters abfagen mußte, so----“
„So hat man ihn entlassen — wie?" vollendete die junge Dame, als Maria stockte. „Na fteilich, da mußten Sie etwas zu verdienen suchen, ich kann es mir denken. Das geht gewöhnlich so. Können Sie denn etwas Ordentliches?"
Das klang schr hochmütig. Maria konnte richt sprechen. Die Kehle war. ihr wie zugeschnürt. Sie nickte nur.
„Also wollen wir das Mädchen nehmen?" fragte die Mutter leise.
Berta zuckte die Achseln. „Meinetwegen!"
„Sie können bleiben," sagte die alte Dame kurz.
Maria bekam ein zwar kleines, aber freundliches, nettes Stübchen angewiesen, das wemgstens einen Tisch, eine Kommode und einen einfachen Schrank enthielt. Das Bett zeigte frisch bezogene, weiße Kissen, so daß Maria sich ganz behaglich fühlte. Nachdem sie ifjren Koffer sich hatte kommen lasten, richtete sie sich häuslich ein, ordnete ihre Sachen in Kommode und Schrank, und hing das Bild der
RochuSoktav zu Kämmerzell.
Freitag, 15. August. Von «A4 nachm. bis 7 Uhr abends Beichtgelegenheit i. d. Pfarrkirche, 8 Uhr And., nachher Beichtgelegenheit.
Samstag, 16. August. (Fest des hl. Rochus.) Von 5 an Beichch.elegenheit, >/,6, 6 und 7 Uhr Messen, nach jeder Austeilung d. hl. Kom., um 9 ist Prozession m. d. Allerhlgst. zur Rochuskapelle, daselbst Levitenamt und Pred. Während der Oktav Gottesdienst in der Rochuskapelle morgen? 7, vorher Beichtgelegenheit. Am Sonntag t. d. Oktav Gottesdienst um 9 i. ü. Piarrkirche. Nachmittags um 7:4 tir Segensandacht m. Anspr. i. d. Rochuskapelle. Das Allerheiligste ist bis abends 7,8 in der Kapelle. Am Feste des hl. Rochus kann bei Erfüllung der gewöhnlichen Bedingunaen sowohl in der Rochuskapelle als auch in der Pfarrkirche ein vollkom. Ablatz gewonnen werden.
JSraelttikchsr GorteSdienß.
SamStaa,, 16. August Vorabendgottesdienst 7, morgens 7,39, nachmittag» 4,30, Sabbathau»aang8,Z9Uhr. — Wochengottesdienst: morgens 6,30, nachmittag» 6,45, abend» 8,20 Uhr.
Polizeiverordnurrg betrefferrd die Wernichturrg von Tierkadavern nnd Tierkadaverterlen.
Auf Grund der §§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. Luptember 1867, des § 142 des Gesetzes über die Mgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 ( G. S. S. 195) und des § 4 des Gesetzes, betreffend die Beseitigung von Tierkadavern vom 17. Juni 1911 (9t. G. Bl. S. 248), wird unter Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Rssterungspräsidenten gemäß § 18 Abs. 3 der zmn letzteren Gesetz erlassenen Atusführungsvorschristen vom 1. Riai 1912 folgende Polizeiverordnung für den Kreis Fulda erlassen;
§ 1.
Kadaver und Äadaverteile von gefallenen oder nicht zu SchlwHtzivecken getöteten Pferden, Eseln, Mauleseln, Tieren der Rindviehoattung, Schweinen, Schafen unb Ziegen dürfen nur im Wege des thermochemischen Verfahrens durch EtnwiTung hochgespannter, gesättigter Wasserdämpfe vernichtet werden und zwar nur tn der Tierkörperverwertungsanstalt Pilgerzell bei Fulda. Tas Oessnen, Abhäuten und Zerlegen der Kadaver außerhalb der Anstalt ist nur mit Genehmigung des Kreistierarztes gestattet.
In einzelnen Fällen, in denen durch außergewöhnliche Umstände der Transport nach den Vernichtungs- anstalten erschwert oder die Gefahr der Verschleppung von Seuchen erhöht wird, sind Abweichungen von die- fer Bestimmung mit Genehmigung des Landrats zu- läfftg.
§ 2.
Kadaver von Federvieh und" unter sechs Wochen alten Saugserteln,. Schaf- und Ziegenlämmern, sowie von Hunden, Katzen und Niederwild sind vorbehaltlich der bestehenden seuchengesetzlichen Vesnmmungn innerhalb vierundzwanzig Stunden nach dem Verenden, Töten oder Todgeburt zu verbrennen oder auf dem Gemeindeviehverscharrungsplatz in genügender Tiefe zu vergraben. Die Wahrung dieser Vorschrift ist Sache des Besitzers der Tiere oder derjenigen Personen, un. ter deren Obhut, Aufsicht oder in deren Gewahrsam sich fremdes Vieh befindet. (Vgl. § 4 Ws. 2 der Ausführungsvorschriften vom 1. Mai 1812).
Auf die in diesen Paragraphen genannten Tiere findet der § 1 keine Anwendung.
§ 3.
Die Besitzer der Kadaver bezw. die gemäß § 4 bet Ausführungsvorschriften zum Reichsgesetze betreffend die Beseitigung von DierLrdavern vom 1. Mai 1912 an ihrer Stelle zur Anzeige Verpflichteten haben unver- züglich, spätestens am Tage nach dem Tode des Tieres dem Bürgermeister ober Gutsvorsteher von der Tötung oder dem Verenden des Tieres Anzeige zu erstatten irrtb der Tierkörper-Verwertungsanstalt in Pilgerzell bei Fulda mündlich, telephonisch oder telegraphisch und für den Notfall schriftlich spätestens am Tage nach dem Tode des Tieres Mitteilung zu machem. In der Anzeige und Mtteilung ist der Name und Wohnort des Tierbesitzers und der Platz, von welchem der Tierkörper abzuholen ist, Alter, Zahl und Gattung der Tiere anzugeben. Die Kosten der Anmeldung trägt der Besitzer des Tieres.
Der Bürgermeister (Gutsvorsteher) und der Unternehmer der Tierkörperverwertungsanstalt haben bre Zeit des Eingangs der Benachrichtigung nach Tag und Stunde sofort zu vermerken.
§ 4.
Ms zur Abholung durch die Tierkörperverwertungsanstalt sind die umschädlich zu beseitigenden Kadaver und Kadaverteile vom Besitzer oder dem gemäß § 4 bet Ausführungsvorschriften vom 1. Mai 1912 Verpflichte-
Mutter, bas sie nicht entbehren mochte, über ihrem Bette auf. Während sie bann die Zimmer der Töchter in Ordnung brachte, wurde nebenan sehr laut diskutiert. Fräulein Ella Manders war soeben von einem Ausgang heim- gekehrt. Maria hörte, wie die Mutter fragte: „Nun, wie geht es Onkel Gottlieb?"
Die Antwort konnte man nicht mchr verstehen, da man vorsichtigerweise die bis jetzt angelehnte Tür des Nebenzimmers schloß. Aber Maria sühlle einen leisen Stich im Herzen. Sie erinnerte sich deutlich an jenen Gesellschaftsabend bei Kommerzienrat Held, an dem Fräulein Ella von dem Onkel Gottlieb erzählle, und wie ihr, Maria — der Gedanke an den Bries in ihrer Mutter Klerdertasche gekommen war, der ebenfalls mit „Gottlieb" unterzeichnet gewesen. Damals hatte sie über sich gelacht, und heute durchfuhr sie derselbe Gedanke.
„Weshalb nur?" fragte sie sich.
Drinnen hinter der verschloffenen Türe wurde indes eifrig weiter geredet, allerdings in etwas gedämpftem Ton, denn das Gespräch war nicht für fremde Ohren bestimmt. Fräulein Ella beantwortete die Frage dec Mutter nach dem Ergehen des Onkels mit einem bedauernden Achselzucken: „Es gcht ihm wieder bester. Ich glaube, der Alle lebt so lange wie Methusalem".
Frau Manders ließ einen tiefen Seufzer hören. „Ja, Kinder, wenn die ersehnte Erbschaft nach lange auf sich warten läßt, bann weiß ich wirklich nicht, was wir an« fangen sollen! Man borgt uns schon fast gar nichts mehr. Und doch kostet alles so viel Geld. Eure Toiletten, die Gesellschaften, Bälle, Theater! Der ergangene Winter hat den größten Teil unseres noch vorhanden gewesenen Vermögens aufgezehrt. Und alles wieder umfÄft geopfert! Keine von Euch hat sich verlobt!"
„Nun, nur Geduld, Mama, es kommt alles noch," tröstete Ella. „Recht lange, glaube ich, wird Onkel Gott- lleb nicht mehr leben; er sieht elend aus, und wenn er auch zehnmal versichert, es gehe ihm gut, ich glaube es doch nicht. Das sagt er bloß, um mich zu ärgern; eenn wahrscheinlich ahnt er längst, daß wir auf fein Geld warten Wenn ich ihn noch „so liebevoll und treuherzig nach seinem Befinden frage, er grinst mich doch immer mit schlauem Lächeln an und spottet mich aus: „Du wärst ja doch ftoh, wenn es mir schlecht ginge, Du und Deine
ten so auszubewahren, daß Vieh mit den Kadavern nicht in Berührung kommt.
§ 5.
Der Transport der Kadaver oder Kadaverteile darf nur in Fahrzeugen geschehen, die den geltenden Vor- schristen entsprechen. Diese Vorschrift findet auf die im § 2 genannten Tiere keine Anwendung, sofern nicht B 'euigung durch die Vernichtungsanstait erfolgt.
Dtz: Besitzer der Kadaver oder diejenigen Personen, unter deren Obhut, Aufsicht oder in deren Gewahrsam sich fremde Kadaver befinden, sind verpflichtet, den Angestellten der Vernichtungsanstalt, welche mit der Abholung der Kadaver beauftragt sind, erforderlichenfalls Hilfe zu leisten oder für Hilfeleistung durch Dritte zu sorgen. Die Tierkörperverwertungsanstalt hat hierfür eine angemessene Entschädigung zu leisten.
8 6.
Der Unternehmer der Tierkörperverwerttvngsanstall in Pilgerzell bei Fulda hat die Ueberführung unb Un» febädlichmachung der im § 1 dieser Verordnung bei. zeichneten Kadaver und Kadaverteile unentgeltlich aus- zuführen.
Die Ueberführung des vorstehend bezeichneten Materials hat innerhalb 48' Stunden, bei Seuchenkadavern innerhalb 24 Stunden nach geschehener Anmeldung zr erfolgen. Fallen in die 24stündige Frist ein Sonn- öder Feiertag oder mehrere Sonn- oder Feiertage, ft verlängert sich die Frist einmal um 12 Stunden.
§ 7.
Die Bestimmungen über die Beseitigung von Tier kadaver», die in den Reichsgesetzen über die Bekam psung der Rinderpest und anderem Viehseuchen, foltne über die Schlachtvieh- und Fleischbeschau und den dafür erlassenen oder noch zu erlaffenden Ausführung», besiimmungen entbclteti sind, bleiben durch diese PoL- zeiverordnung unberührt.
§ 8.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung un er liegen, soweit nickt nach den bestehenden Geseyei' schwerere Strafen eintreten, Geldstrafen bis zu 3t Mack, an deren Stelle im Unvermögensfalle entfpre* chende Hast tritt.
§ 9-
Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem Tagt der Veröffentlichung in Kraft.
Fulda, den 18. Septencker 1917.
Der Landral. Frhr. o. Doernberg.
Vorstehende Polizei-Verordnung bringe ich wiederholt zur öffentlichen Kenntnis. Die Ortspolizeibehör. den des Kreises werden ersucht, darauf mit voller Strenge zu achten, daß bie Kadaver von gefallenen oder nicht zu eochlachrzwecken getöteten Tieren der Tierkörpervorwertungs-Anstcht in Pilgerzell rechtzeitig gemeldet werden.
Fulda, den 2. August 1919.
Im Einvernehmen mit dem Arbeiterrat:
Der Landral: I. 'S.: Köhler.
Vetr. Aenderrrrrg der Bsstimurungen überdie Ausgabe c tnerZrickeruMtauschkarLe.
Die §§ 3 und 5 der Bestimmungen der Reichszucker- stelle über die Ausgabe einer Zuckerumtauschkarte vom 12. April 1917 (II 1917/4) erhalten folgende Fassung:
§ 3.
Einer dauernden Verlegung des Wohnsitzes ist hinsichtlich der Versorgungspflicht des Kommunalverban- des eine Entfernung aus dem ursprünglichen Kommunalverband für einen Zeitraum von über 3 Monaten gleichzuachten.
§ 5.
Entfernt sich der Versorgungsbevechtigte für länger als einen Monat, je dock für kürzere Zeit als 3 Monate aus dem Kommunalverband seines Wohnsitzes, so kann er für jeden vollen Kalendermonat der Abwesenheit je eine Zuckerumtauschkarte im voraus durch den Kom- munalverband seines Wohnsitzes beziehen.
Diese Anordnung tritt mit dem 1. September 1919 in Kraft.
Berlin, den 1. August 1919.
Reichszuckerstelle.
Unterschrift.
Vorstehende Anordnung bringe ich zur öffentlichen Kenntnis.
Die Gemeinde- und Gutsporstände wollen danach künftig verfahren.
Fulda, den 8. August 1919.
Im Einvernehmen mit dem Arbeiterrat:
Der Lovdrak: I. V.: Köhler.
nUIMMH
Sippschaft! Aber den Gefallen zu sterben tue ich Euch noch lange nicht, darauf könnt Ihr Euch verlaffen! Mein GeL möchtet Ihr nur, aber noch habt Ihr es nicht!" — Solche und ähnliche Reden muß ich immer anhören. Na, bei der Teilung müßt Ihr mir auch extra etwas geben für meine viele Mühe! Wenn der Alte nur nicht so entsetzlich geizig wäre! Ich habe schon manchmal versucht, etwas aus ifjm herauszubringen, es ist alles umsonst! Heute gab ich mir wieder die größte Mühe, lieber eine Stunde saß ich bet ihm und hörte seine Grobheiten an. Nun, die Hauptsache ist doch, daß wir seine einzigen Erben sind. Es kann uns also niemand etwas nehmen," schloß sie seufzend.
„Du warst sehr lange fort," mischte sich Berta, die bisher schweigend zugehört hatte, in das Gespräch. „Wir haben indessen ein neues Dienstmädchen eingestellt. Und, wer denkst Du, daß es ist? Du wirst Dich wundern!"
„Ach, Dienstmädchen sind mir so gleichgiltig," lautete die Antwort. „Wenn sie nur ordentlich arbeiten."
> „Ja, schon recht, aber unser neues Mädchen kennst Du auch. Rate einmal, wer es ist?"
„Ach was, macht nicht so viel Umstände, wer ist es?" „Du erinnerst Dich doch an die kleine, hübsche Violinspielerin, die uns im vorigen Herbst bei Kommerzienrat Hrid begegnete, und auf die Du damals so rasend eifersüchtig roarft, weil Du glaubtest, sie könnte Dir den Max Rateberg vor der Nase wegschnappen. Ich habe mich an jenem Abend köstlich über Dich amüsiert."
,fllist> Du, na, Du hättest bloß Dein Gesicht sehen sollen, als Joachim Held mit dem Mädchen tanzte! Ich habe damals heimlich Tränen gelacht, ich lief in das nächstbeste Versteck, um ungestört lachen zu können! Also, was ist mit der kleinen Violinspielerin?"
„Nun ja, sie trat heute, während Du fort warst, bei uns in Dienst!"
„Du bist wohl nicht recht gescheit!" rief Ella aufbrausend. „Das ist doch hoffenllich nur ein schlechter Scherz von Dir!"
„Nein, nein, ich versichere Dir, es ist Wahrheit!"
„Aber hört einmal, das geht doch nicht! Eine größere Dummheit konntet Ihr wohl nicht machen!" rief Ella erbost.
(Fortsetzung folgt.)