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Marburg, Mittwoch, 1. December 1875.
X. Jahrgang.
Anzergen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattei, sowie die Anuoneen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Hoffet nnb Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M-; Haasenstein & Vogler in Frankfurt a. M., Berlin, Leipzig, Köln ic; Rudolf Moffe in Berlin, Frankfurt a. M. ic.
Olmhefsilrhe Jritung.
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie die Annoneen-Bureaux von G L- Daube &i,6o. in Fraukfutt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A- Rete- rneyer in Berlin; Carl Schliß- ter in Hannover; C. Schlotte in Bremen.
Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS Sonntagsblatt durch die Expedition (H o ch sche Buchdruckerei) bezogen Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg. lexl. Bestellgebühr). - JnsertionSgebühr für btc gespaltene Zeile 10 Pfg.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
für den Monat December ||lr|uUUUgill auf die „vb-rh-sfische nebst Assulirirtem SonntagsSlatt nehmen alle Postanstalten entgegen. Auf dem Lande nehmen die Landpostboten Bestellungen an. Von der Nr. 47 unseres Sonntagsblattes an haben wir eine größere Anzahl Abdrücke anfertigen lassen, in derselben beginnt die höchst spannende Erzählung:
„Die Brillanten-Gräfin" von Otfried Mylius.
Neu zugehenden Abonnenten für den Monat December werden die Nummern 47 und 48 des „Jllustrirten Sonnlagsblattes" gratis nachgeliefert.
Die Exp. d. Oberh. Zeit.
Die L-trafgefetznovelle.
Nachdem dir Strafgesetznovelle dem Reichstag vorgelegt ist, wird nun In dieser Woche das Gesetz zur Berathung kommen. Die Aenderungen des Strafgesetzbuches, welche in dem Gesetzentwürfe vorgcschlagen worden, lasten sich im Allgemeinen in drei «lasten theilen. Zur ersten «laste ge- hört die BeschrLnkung der Antragsvergehen auf Beleidigung, auf fahrlässige Körperverletzung und auf Diebstahl, Betrug und Unterschlagung gegen Angehörige, Bormünder und Er- zieher. AuSgeschlosten find damit von dem AntragSdelicle Nothzucht, vorsätzliche Körperverletzung, Zwang, Bedrohung, endlich Diebstahl, Betrug und Unterschlagung gegen Schul dige, die sich in Lohn und Kost der Verletzten befinden. Die Zurücknahme deS Antrages ist nur bei Beleidigung und nur bis zur Verkündigung eines auf Strafe lautenden UrthrilS zulLsfig. Ferner gehört in diese Kategorie die Zulässigkeit von polizeilichen und vormundschaftlichen Beste rung«. und BeaufstchtigungSmaßregeln gegen Kinder unter zwölf Jahren, die schärfere Ahndung vorsätzlicher Körper. Verletzungen, die Verleitung zur Auswanderung, der unbefugten Fischerei von Ausländern in deutschen Küstmge wässern und einiger anderer Vergehen.
Zur zweiten «laste gehören die Abänderungsvorschläge, welche durch den Fall DucheSne und Arnim hervorgerufen find. Dazu gehört die schärfere Bestrafung der im AuS- lande begangenen Verbrechen und Vergehen, der unerlaubten Auswanderung, der Verletzung der Militärpflicht, der po I litischen Kanzelagitation u. s. w. * 1
Der Feldwebel.
Novelle v. H. Zschocke.
(Fortsetzung.)
5.
Ade, ade, ade!
Ja, Scheiden und Meiden thut weh.
Volkslied.
Der Jüngling, welcher durch einen einzigen Machtspruch Vater und Vaterhaus, Beruf, alle bisherigen angenehmen Verhältniste, alle frohen Aussichten in die Zukunft verloren hatte, um nun Zeitlebens unter den Hefen des Volks zu dienen, ging zwischen seinen Wächtern in finsterer Wuth durch die Gasten der Stadt.
„Sei Er nicht so verzweifelt und traurig!" sagte einer von den ihn begleitenden Offizieren, der Mitleiden für den schönen jungen Mann zu fühlen schien.
„Ich bin nichts weniger, al« traurig!" antwortete Wilmson kurz und knirschte mit den Zähnen.
„So ist'« recht, «ein Soldat hat es bester, als in der Gard«. Es wird Ihm in Potsdam schon gefallen; nur Geduld! Sei Er lustig und guter Dinge."
„Wenn man Alles, Alles, Alles, was Gegenwart und Zukunft boten, zerschmettert sieht!"
„Denk' Er, ein Erdbeben habe Ihm daS verschlungen." „Dann wäre ich traurig."
„Warum dann?"
„Wer kann wider blinde Naturnothwendigkeil? Aber daß man mich ans meinem Hause, ans den Armen meines Vaters wegreißen, zum Sklaven machen darf--Himmel
und Hölle! daS ist . . ."
Der Offizier verstand ihn nicht.
Angekommen im Wachthanse, ward der Rekrut dem dortigen Offizier übergeben und zu anderen jungen Burschen geführt, die in einer schwarz geräucherten Stube an langen hölzernen Tischen saßen, Bier tranken, aßen, sangen und stinkenden Tabak schmaucht«. Sie wollten den Neuan-
Zur dritten «laste gehören endlich die Paragraphen,! welche der socialistischen und ultramontanen Agitation die Lebenswurzeln abschneiden sollen.
Alle Veränderungen sind aus dem praktischen Gesichts punkte hervorgegangen. Es hat sich nämlich gezeigt, daß die Humanität allein nicht im Stande ist, die Ordnung aufrecht zu erhalten, so schön daS allerdings wäre, wenn es sich erreichen ließe. Wenn der Staat seine Autorität selbst Preis geben muß, so ist damit die Grundlage der socialen Ordnung gefährdet und Pflichtvergestenheit, Zügellosigkeit und Brutalität nehmen in roher Weise überhand. Bet der Aenderung des Strafgesetzbuches handelt eS sich also darum, diese Fundamente wiederherzustellen.
Deutsches Reich.
— Berlin 29. Novbr. Der Reichstag hat sich in dieser Session noch mit einem Anträge zu beschäftigen, wel cher die Verlegung des mit dem Kalenderjahre jetzt zusammenfallenden Etatsjahre betrifft, und eine Veränderung des letzteren in so fern bezweckt, daß das Etatsjahr mit dem 1. April beginnen und mit dem 31. März schließen soll, es folgt natürlich hieraus, daß auch in den Einzelstaaten daS Etatsjahr verändert werde» muß. — Sollte eS die Zeit gestatten, so wird iw Reichstag diesmal noch eine Frei maurerdebatte vorkommen. Von Centrumsmitgliedern ist eine Petition ausgearbeitet, und mit zahlreichen Belägen begleitet worden, in welchen der politische Charakter des Freimaurerordens nachgewiesen und der Reichstag gebeten werden soll, diesen Verein dem Vereinsgesetze zu unterwerfen, und, statt neue Ausnahmegesetze gegen die katholische Kirche zu geben, die Anwendung der bestehenden Gesetze auch auf die Gegner der Kirche zu sichern. — Man ist in den preußischen Ministerien sehr eifrig mit den Vorarbeiten für die bevorstehende Session deS Landtages beschäftigt, doch ist eS noch sehr zweifelhaft, ob alle Vorlagen, welche schon fest» gestellt find, ober es werden sollen, dem Landtage zugehen werden, und hängt dies besonders davon ab, ob der Reichstag eine Frühjahrssession halten wird. Sollte dies der Fall fein, so würden dem Landtage außer dem Budget, nur sehr wenige, besonders dringende Gesetze vorgelegt werden. Die für Berlin so intcreffante Vorlage wegen Bildung einer Provinz Berlin, ist daher noch sehr zweifelhaft, obschon man versichert, daß der neue Entwurf, bei dem die Erfahrungen der letzten Session benutzt worden, im Ministerium vollständig festgestellt ist. — Nachdem die deutsche Wehrordnung in Kraft getreten, sollen die betheiligten Behörden veranlaßt werden, dafür Sorge zu tragen, daß die mit Vollziehung I der Bestimmungen derselben befaßten OrtSbehörden sich mir • den erlassenen neuen Vorschriften bekannt machen, und na-
kommenden in ihren lustigen Kreis ziehen. Er warf sich schweigend, mit verschränkten Armen in einen Winkelsitz. Sie tranken ihm zu. Er wies sie zurück. Sie machten sich über das arme Muttersöhnchen lustig, wie sie ihn nannten. Er antwortete nicht. Er brütete über Plane
der Rache von fürchterlicher Art. Seines entehrten, zertretenen Lebens achtete er nicht mehr. Er beschloß, zu I sterben und den Tod zu suchen, um der Welt das Beispiel i zu geben, daß Macht und Gewalt nichts über den Willen i des Entschlossenen vermögen, der nicht in Feffeln der Skla- i verei leben mag.
I Die lärmende Gesellschaft um ihn her war eben hinauS- gegangen, frische Luft zu schöpfen, als sich die Thür öffnete.
: Der wachthabende Offizier und Herr Wilmson traten ein. i Als Fritz seinen Vater erblickte, sprang er auf, warf sich
an deffen Brust und schluchzte so laut, so heftig, daß eS : selbst den Offizier zu rühren schien. Dieser mochte nicht
länger Augenzeuge des Abschiedes sein und entfernte sich
i schnell.
; Herr Wilmson sprach kein Wort. Er ließ den Schmerz seine« Sohnes auStoben. Erst als sich dieser erschöpft auf Heine der hölzernen Bänke niederfetzte, trat Herr Wilmson zu ihm und sagte, indem er FritzenS Hand nahm: „Du
' weinst, wie ein Knabe. Ich erwartete in dir einen Mann zu sehen, der jede« Schicksal tragen könne. WaS ist'« denn mehr? Du bist Gefangener, bist Soldat. Aber bleib' nur r in dir stark und frei und gerecht, bann ist nichts verloren, J wenn du dich nicht selbst aufgibst."
l — Wie, Sie haben noch Hoffnung, mich frei zu sehen?
„Allerdings."
— Sie können mich wieder loskaufen? — rief Fritz, t trocknete die Augen und sprang freudig auf.
t „Nein. Ich habe daS Aeußerste für dich versucht. Man t hat mich abgewiesen. Der König besteht darauf, dich in ) der Garde zu haben. — Nun denn, du gehst also nach i Potsdam. Du ergibst dich in dein Schicksal.
mentlich die zur Aufstellung der Rekrutirungs Stammrollen und Listen erforderlichen Formulare auch rechtzeitig bereiten ollen. — Eine Anzahl Berliner Tabaksfabrikanten haben ich an den Reichstag mit der Bitte um Einstellung des Betriebes der kaiserlichen Tabaksmanufaktur in Straßburg gewendet. Augenblicklich scheint zwar die Zeit für einen Verkauf dieses großartigen Etablissements wenig geeignet, dennoch aber dürfte sich der Reichstag bei Prüfung der Verhältnisse überzeugen, daß der Betrieb in bisheriger Weise unmöglich ist, da die Verluste, welche der Staat und der deutsche Handelsstand dadurch erleiden, sehr bedeutend sind.
— Die ReichStagS-Justizcommission hat sich in ihren letzten Sitzungen mit den Vorschlägen deS Entwurfs über die Wahl der Schöffen bei den Amtsgerichten beschäftigt. Hervorzuheben sind folgende Beschlüsse der Commission: Der Entwurf erklärt diejenigen nicht fähig zum Amte eine« Schöffen, welche an solchen körperlichen ober geistigen Gebrechen leiden, die sie zu diesem Amte untauglich machen, und verbindet mit der Functtonirung eines solchen Schöffen die Nichtigkeit deS Verfahrens. Dieses letztere wurde aus Rücksicht auf die Nachtheile einer deSfallstgen, die Nichtigkeit aussprechenden Bestimmung — auf den Antrag deS Abg. Reichensperger — gestrichen und der Ausschluß dieser Personen unter die Ausschließungsgründe gestellt, bei deren Nichtbeobachtung daS Verfahren nicht als nichtig erklärt werden soll. Nach dem Entwürfe sollen ferner nicht zum Amte eines Schöffen berufen werden: die Minister, richterliche Beamte, Beamte der Staatsanwaltschaft, gerichtliche und polizeiliche Vollstrecknngsbeamte. Die Verletzung dieser Vorschrift würde jedoch ebenfalls eine Nichtigkeit des Verfahrens nicht nach sich ziehen. Auf den Antrag der Abgg. Herz, Klotz und Eysold wurden überhaupt die Reichs- und die Staatsbeamten auSgeschloffen. Die Schöffen werden für jedes Geschäftsjahr in jedem Amtsgerichtsbezirke durch einen Ausschuß gewählt; dieser Ausschuß besteht aus dem Amtsrichter, als Vorsitzenden und einem von bet Landesregierung zu bestimmenden Staatsverwaltungsbeamten sowie fünf Vertrauensmännern als Beisitzern. Diese Bestimmungen würben von bet Commission angenommen. Hiernächst bestimmt der Entwurf über die Wahl dieser Schöffen: „Die Vertrauensmänner »erben vom Amtsrichter aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks, vornehmlich aus den Vorstehern von Gemeinden, Kreisen, Aemtern ober dergleichen Verbänden erwählt. Die Landesgesetze können bestimmen, daß die Wahl der Vertrauensmänner durch Vertretungen der vorbezeichneten Verbände erfolge." Es lagen nur Anträge der Abgg. Dr. Schwarze und Dr. Wolffson, sowie bet Abgg. Struckmann und Becker vor, welche an erster Stelle verlangten, daß bie Wahl bet Ver»
— Und das können Sie, {lieber Vater, so kalt auS- sprechen?
„Du ergibst dich in dein^ Schicksal. Ich werbe dir Reisekleider senden. Hier hast du (Selb, wenn bu deffen bedarfst. Du gehst nach Potsdam; du unterwirfst dich Allem, was dir geboten wird; du sollst dir Jedermanns Vertrauen erwerben. Ich verlange das von dir."
— Ich laufe davon, und steht gleich Galgenstrafe darauf.
„Nimmermehr! Du bleibst, bis ich dich rufe. Deine Unbesonnenheit würde dich und mich verderben. Wir haben hier kein schützendes Gesetz. Wage eS nicht, Argwohn ober Zorn zu erwecken; erst bann würden wir verloren sein. Ich will sorgen. Uebetlaß Gott und mir Alles. Ich werde dich retten. Nur du übereile nichts."
— Und wie lange muß ich Sklavendienste thun?
„Bis ich selbst frei bin, bis mein Vermögen in Papier verwandelt und außer Landes ist. Dann wollen wir handeln. Sei ohne Kummer. Gehe deinem Vethängniffe heiter entgegen."
— Aber soll ich den Eid vet Treue schwören?
„Kannst du den Zwang hindern? Gezwungener Vertrag ist kein Vertrag. Gott uno Vernunft sagen dich vom erpreßten Eide loS. Sollten solche Eide wider Die ewigen Rechte gelten, so könnte man uns auch schwören lasten, vernunftlose Thiere zu werden."
— Ich gehorche, Vater.
„Du thust wohl daran. Wer nichts zu bereuen hat, hat an nichts zu verzweifeln. Der König wollte mir heute ein festliches Gastmahl vereiteln; mehr ist'S nicht. Meine Schwester . . ."
— Ach, weiß sie mein traurige« Loos?
„Sie weiß Alles. Ich selbst kündigte ihr eS an. Ich sagte nur: Schwester, be n Wunsch wird nun erfüllt. Ich verlasse Magdeburg und ziehe mit Fritz zu dir hinaus in die Freiheit, sobald ich mich hier von allen Banden loS- geristen hab«. St« «ar vor Freud« außer sich. Ich er«