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Marburg, Sonnabend, 5. Juni 1875.
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in gaffet und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M-; Laasenstein & Vogler in Frankfurt a. M, Berlin, Leipzig, Cöln re; Rudolf Moffe in Berlin, Frankfurt a. M. rc.
ObtrhtUlhr Inlung.
lAnzeigen nimmt entgegen: die E^>edition d. Blattes, sowie bie Annonccn-Bureaux von G L- Daube & Co. in Frankfurt a. M.; Fäger'sche Buchhandlung in Frankfutt a. M.; Jnvalidendank, A- Sete- meyer in Berlin; Carl Schüße ler in Hannover; C. Schlott- in Bremen.
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Tagesbericht
Der „Staatsanz." publicirt das Gesetz betreffend die geistlichen Orden und ordensähnlichcn Congregationen der katholischen Kirche, sowie eine Berordnung betreffend die Errrichtung einer technischen Deputation für daS Veterinär- wesen.
Die binnen Kurzem beginnenden Ferien des Bundes» raths werden wohl bis Mitte September dauern und soll der Reichstag Anfangs Oktober einberufcn werden, der jedenfalls nur bis zu Ende des Jahres zusammenbleiben wird, weshalb man die parlamentarischen Arbeiten so schnell und unausgesetzt als möglich betreiben will. Vielfach hört man, daß der Weimarsche Antrag auf Herabsetzung der Matrikularbeiträge eine vollständige Umgestaltung des Reichs- Finanz- und Steuerwesens zur Folge haben werde, deren Grundzügr noch vor Vertagung des BundeSrathes festzustellen seien.
Es sind in letzterer Zeit belgische Centimesstücke, deren Werth übrigens durchaus nicht den Reichspsennigen ent» spricht, für welche sie ausgegeben werden, in großen Mas» sen namentlich in den Rheinprovinzen eingeführt worden. ES soll daher aus die älteren gesetzlichen Vorschriften aufmerksam gemacht werden, wonach die Einbringung aller fremden, nicht unter preußischem jetzt deutschen.Stempel ausgeprägten Kupfermünzen, unter Strafe der Wegnahme und Zahlung des doppelten Nennwertheö verboten, und diejenigen, die sie ausgeben, für strafbar bezeichnen. Die Einbringung fremder silberner Scheidemünzen ist gleichfalls untersagt, und den Metallwerth der wegenommenen Scheide münzen sollen die Armenanstalten des Orts erhalten, in welchem die Beschlagnahme der Münzen stattgcfunden Hal
Die Staatsregierung legt dem Landtage noch den im Ministerium für die landwirthschaftlichcn Angelegenheiten ausgearbeiteten Entwurf eines Gesetzes betreffend die Berichtigung eines Grundsteuerkatasters und der Grundbücher zur Bestätigung des Rcceffes bei Spezialseparationen und Zusammenlegungen vor. Bei den genannten Geschäften liegt der große Uebelstand vor, daß dann, wenn — wie solches die Regel ist — die Ausführung des AuSeinander- j.tznngsplanes durch Ucberweisung der Pläne vor Bestäti. gung des Reccffes erfolgt, die Interessenten bis zu dieser häufig mehrere Jahre sich hinziehenden Bestätigung nicht im vollen Umfange über die Abfindungsgrundstücke dis- poniren können. Namentlich erlangen sie die wichligstcn im Eigenthum begründeten Befugnisse, das Recht der Auf lasfung unv Belastung, nur durch die Eintragung im Grundbuche, welche aber erst erfolgen kann, nachdem auf Grund des bestätigten Recesscs die Forfschreibung im Grundsteuerkataster bewirkt ist. Für die Jntercffenten entstehen hieraus häufig die erheblichsten Nachtheile und ordnet deshalb der Gesetzentwurf an, daß die Fortschreibung im
Grundsteucrkataster schon auf Grund des auögeführten, endgültig festgestellten AuseinandcrsetzungSplancs von Amts wegen zu veranlaffcn ist und demnächst die Berichtigung des Grundbuches auf Antrag eines Berechtigten erfolgen kann. Durch diese Bestimmungen werden die hervorgetre tenen Uebelstände definitiv beseitigt.
Aus Oesterreich ist Folgendes zu melden: Linz, 1. Juni. Bischof Rudigier protestirt im Diöcesanbkatte gegen die vom Linzer Gemeinderath bcschloffcne Friedhof- und Todten- gräberordnung und weist die Seelsorger an, sich streng an die kirchlichen Vorschriften zu halten. — Prag, 1. Juni. In höheren clericalen Kreisen ist die Nachricht verbreitet, eS sollen mit Bischof Wahala in Lcitmeritz Unterhandlungen im Zuge sein, wonach dieser daS Leitmeritzer BiSthum mit dem reicher dotirten BiSthum Königgrätz vertauscht und an Wahala's Stelle der verfassungstreue Domkapitular Ginzel Bischof von Lcitmeritz wird. Wie Czech meldet, verlangt die Regierung von den Kandidaten für den König- grätzer Bischofssitz die Ausstellung eines Reverses bezüglich des Gehorsams und der Unterwerfung unter die gesammten Staatsgrundgesctze. — Pest, 1. Juni. Moriz Jokai will im Josephstädtcr Wahlbezirk der Hauptstadt gegen Steiger candidiren; beide sind liberal. In vielen Wahlbezirken bewerben sich gewesene Mitglieder des linken Centrums gegen gewesene Deakisten, obwohl beide der liberalen Partei angehören.
Die österreichische Gesandtschaft in Rom hat mit dem Vatikan, scheint es, sehr lebhafte Verhandlungen in Betreff des Fürstbifchofs von Breslau. Der Kaiser von Oesterreich hält fest genug an den guten Beziehungen zu Deutschland, um zuzugeben, daß die Ucberstedelung deö Dr. Förster störend auf diese einwirken solle. Der Papst, sagt man, möchte den preußischen Theil der Diöeefe in ein apostolischen Bicariat umgestalten, während der Fürstbischof cs vorzöge, ohne Thcilung der Diöcefe zur Verwaltung des preußischen Theils derfelben einen Coadjutor ernannt zu sehen. Die Congregation für geistliche Angelegenheiten soll in diesem Monate ihr Votum über diese Frage abgebcn.
Der russische „Regierungsanzeiger" macht die Eröffnung des vierten internationalen TetegraphencongrcsseS durch den Minister des Innern, Gencraladjudanten Timaschef, be tonnt. Am 3. d. Mts. soll bei dem Großfürsten Thron folger in ZarSkoe Selo zu Ehren der Mitglieder des Con. grcffcs ein größeres Diner statthaben.
Deutsches Reich.
---- Berlin, 3. Juni. Das Raziwill'sche Palais ist nun von seinen alten Bewohnern geräumt worden, und seine Einrichtung zur neuen Amtswohnung des Reichs kanzlcrS wird auf das energischste betrieben. Dem Kaufverträge nach sollte die vollständige Räumung, bei 20,000 Thlr. Confentionstrafe, schon am 30. April er
folgt sein, und nur mit kaiserlicher Zustimmung ist eine Frist bis zum 31- Mai gestattet worden; doch ist dieser Termin so streng gehalten worden, daß schon am 31. Abends die Colistatirung der Räume hat vorgenommen werden können. Vierzig große Möbelwagen waren im Monat Mai unterwegs, um das Mobiliar deS Fürsten Raziwill nach dessen neuen Miethswohnung zu bringen. Daneben gingen Hunderte von Kisten nach der Eisenbahn, deren Inhalt Monumente, Statuen, Kunstwerke u. s. w. für die Besitzungen in Polen bestimmt ist. Der Tausch, den Fürst Bismarck mit seiner Amtswohnung macht, ist ein enormer. Seine bisherige Ministerwohnung war mehr als bescheiden, während das ihm jetzt angewiesene Palais umfangreich und bequem, dabei im größten Maßstabe elegant ist. Im nächsten Herbst werden die ParlamentS- joirsen dort um so glänzender sein. — Der Minister des Innern hat sich in einem Circularrescript vom 10. v. M. mit der Anlegung von mehrere Jahre umfaffenden alphabetischen Registern zu den Standesamtsregistern einverstanden erklärt. Aus gut unterrichteter Quelle verlautet, daß jämmtliche Provinzial Schulcollegien in einer kürzlich abgehaltenen Sitzung bie Frage wegen Einführung neuer Lesebücher für den Unterrichtsgebrauch der Volks- und Mittelschulen, sowie der höheren Mädchenschulen in Berathung gezogen, da der Cultusminister den Uebelstand zu beseitigen sucht, da gegenwärtig noch so viele theils veraltete, theils zweckwidrige Lehrbücher im Gebrauch sind, und dann in manchen Regierungsbezirken ihre große Mannigfaltigkeit selbst den Unterricht beeinträchtigt. Besonders sollen in den katholischen Schulen von Rheinland und Westfalen noch viele derartige Lesebücher ang wendet werden, deren Beseitigung im Laufe dieses Jahres dem Ober- prästdenten zur Pflicht gemacht ist. Die Oberprästdeütxn jollen dem Cultusminister bis zum 1. August über daS Ergebniß der gedachten Berathungen Bericht erstatten.
— Ueber die in der gestrigen Nummer dieses Blattes in der Berliner ♦# - Correspondenz gemachte Mittheilung in Betreff der in dem diesjährigen StaatöhauShaltseiat zur Entschädigung der Geistlichen und Kirchendiener, nach Maßgabe des Gesetzes über die Beurkundung des Personenstandes rc. ausgesetzten Mittel, und zwar in der Höhe von 500,000 Mark, erhalten wir noch folgende ausführlichere Mittheilung. Es war bereits dem Etat zur Erläuterung dieser Positionen eine Denkschrift beigesügt. In Ergänzung dieser Denkschrift und zur Herbeiführung eines möglichst gleichmäßigen Versahrens hat der Cultusminister im Einverständnisse mit dem Finanzminister jetzt eine Reihe von Bestimmungen getroffen. Danach sind berechtigt zur Entschädigung nur diejenigen Geistlichen und Kirchendiener, welche bereits am 26. März v. I. in dem kirchlichen, ihnen mit Beobachtung der Staatsgesetze übertragenen Amte sich befunden haben unv auf die Stolgebühren als
Das Waffer, das wir trinken.
(Schluß.)
Waffer muß Salze enthalten, namentlich salzsaure Verbindungen, doch sollen tausend Theile Waffer nicht mehr als höchstens 1/2 Theil Mineralien enthalten; ein zu reicher Gehalt schwefelsaurer' Verbindungen, Gyps, Glauber- oder Bittersalz, ruft leicht Störung in den Untcrleibsorganen hervor. Dagegen sind salpetersaure Salze und Ammoniak entschieden gesundheitsgefährlich, und hat in solchem Falle daS Waffer organische Verwesungs- rcstc ausgenommen. TrübeS Waffer, welches nach einigem Stehen einen Bodensatz niederfallen läßt, solches, welches im Sonnenschein farbig reflectirt, einen unangenehmen oder hervorstechenden Geruch oder Geschmack hat, welches beim Schütteln und Kochen einen schmutzigen, zähen Schaum bildet, welches fade und weichlich schmeckt, ist nie ein gesundes Getränk und muß daher gemieden und wenn es nicht thunlich, wenigstens so viel als möglich verbeffert werden. Waffer, von welchem man annimmt, daß cs organische Bestandtheile enthält, soll man stets auskochen, darnach erkalten und sich setzen lasten, worauf man es vorsichtig abgkßt; zwar verliert es dadurch an Kohlensäure, indeß zieht es immer wieder, wenn eS steht, solche aus der Luft an, auch schmeckt es, wenn eS kalt bewahrt wird, ganz gut und gewöhnt sich der Gaumen in einigen Tagen daran. Besonders Kindern sollte stets nur abgekochteS Wasser gereicht werden. ES ist von Aerzten constatirt worden, daß in einem Stadtvirtel, in welchem in der Kindenvelt die Ruhr grassirte, diejenigen Kinder verschont blieben, die nur gekochtes Wasser zu trinken bekamen.
Die Untersuchung eines guten TrinkwastcrS aus einem artesischen Brunnen ergab folgende Bestandtheile in 100,000 Eeu-ichtstheilen:
Kohlensäure Kalkerde. . Kohlensäure Magnesia . DoppelkohlensaurcS Kalt Schwcselsaures Kali . . Chiorkalium . . . . Kieselsäure.....
Organische Stoffe. . .
. 6,80 Thcile, . 1,42 „
• 2,96 „
. 1,20 „
. 1,09 „
- 0,57 „
■ 0,24 „
14,38 Thcile.
Also ziemlich genau 1/7000 deö Gcsamnitgeaichts an fremdartigen Stoffen. Da aber eine Untersuchung in dieser Richtung nur durch einen geschickten, wistenschaft- lich gebildeten Chemiker ausgeführt werden kann, so geben wir im folgenden diejenigen Erfahrungsweisen an, mittelst welchen der Laie eine qualitative Untersuchung selbst vornehmen kann.
Läßt man ein Quart Master in kupfernem Geschirr etwa fünf Minuten lang kochen und trübt sich das Master, wenn es vom Feuer abgenommen wird, derart, daß der blanke Kupferboden des Kestels stark beschlagen durch die Masterschicht nicht mehr zu erkennen ist, dann sühtt das Wasser zu viel aufgelösten kohlensauren Kalk und ist deshalb kein empsehlenswcrtheS Getränk.
Hat das Master einen bitteren zusammenziehenden Geschmack, setzt es beim Stehen einen bräunlichen Beschlag an und vcrmuthet man Eisengehalt, der zwar nicht gerade schädlich ist, jedoch bei Kindern, Vollblütigen oder Fieber kranken dennoch Störungen Hervorrufen kann, so genügen zur Erprobung einige Tropien Blutlaugensalz in ein Glas Master, das sich, bei Eisengehalt, sofort schön blau färbt.
Einige Tropfen blausaures Kali trüben Master, welches gelösten Kalk enthält, augenblicklich weig; die Menge des .weißen Bodensatzes, der sich darnach anfammelt, lägt auf
die größere oder geringere Menge dieses Stoffes schließen; will man wissen, ob diese Trübung durch Kalk oder GyPS entstanden, so schreitet man zur weiteren Probe. Man gießt in ein Glas Master einige Tropfen Salzsäure, hierauf einige Tropfen Chlorbarium, trübt sich auch dann das Master weißlich, so geschieht dies durch die Schwefelsäure, die an den Kalk zu Gyps gebunden war, und die nun frei wurde; sie verbindet sich durch diesen Prozeß mit dem Barium zu schwefelsaurer Schwererde, die alsdann den Niederschlag im Master bildet. Erfogt auf dieses letztgenannte Verfahren keine Trübung, tritt dagegen mit chlor- saurem Kali eine solche ein, dann führt das Master nur kvhlensauren Kalk.
Kupfer oder Blei, das hie und da durch Brunnenoder Leitungsröhren ins Trinkwaster gelangt, erkennt man, wenn in ein GlaS Master wenige Tropfen Schwefelammoniumlösung gethan werden; finden sich jene Stoffe tm Master, so erhält hiernach baffelbe eine bräunliche, selbst schwärzliche Färbung; will man jedoch wissen, welchen von beiden Stoffen das Master führt, so nimmt man ein frisches GlaS von demselben Wasser und setzt ihm einige Tropfen Ammoniakgeist zu, worauf, wenn Kupfer vorhanden, das Waffer blau wird, welche Reagenzerfcheinung bei Bleigehalt nicht stattfindet. Immer aber sollten Brunnen, von denen man weiß, daß sie Röhren von Blei oder Kupfer haben, früh Morgens ausgepumpt und das erste Waffer weggeschüttet werden, weil daS während der Nacht in den Röhren gestandene Master stets fchäd- lich ist.
Am Einfachsten ist eS, das Waffer im Glase mit Tannin- löfugg zu prüfen; gießt man einen Eßlöffel davon in ein GlaS Waffer und erfährt dieses während fünf Minuten keine tr Übung, dann kann man es ohne Besorgniß ge«