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Sr. 126»

Marburg, Mittwoch, 2. Juni 1875.

x. Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Spedition d. Blatte-, sowie die Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a- M.; Haasenstein & Vogler in Frankfurt a. M, Berlin, Leip­zig, Cöln rc; Rudolf Mosse in Berlin, Frankfurt a. M. rc-

OhcrhrMt Irilimg.

Rgtn nimmt entgegen: cheditton d. Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux von G L. Daube & Co. in

Frankfurt a. M.: Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A- Rete- rncyer in Berlin; Carl Echüß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS SvuntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen % Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. <exl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Die Fülle der Gesetze.

»Corruptissima republica plurimae leges« ist ein oft gebrauchtes Citat aus dem römischen Schriftsteller TocituS. Sein Sinn ist, daß beim Niedergange des Staats, bei Korruption seiner Institutionen die Gesetze sich überstürzen und so die Autorität des Staates in zweifelhaftem Lichte erscheint. Zu diesem AuSspruche hatte der große Geschichtsschreiber alle Berechtigung, denn er hatte eine Zeit vor sich, wo die alten republikanischen Verhältnisse zu Grabe getragen wurden, und dachte dabei vorzugsweise an die Mannigfaltigkeit und den Wechsel im öffentlichen Recht. Denn daß das bürgerliche Recht, wel. cheS über Mein und Dein entscheidet, erst in den solgendcn Jahrhunderten zu jener großen Ausbildung gelangte, in welcher eS im Mittelalter zu unS nach Deutschland ge­kommen ist, darf, als allgemein bekannt, hier nur berührt werden.

Aber wie eS mit allen solchen Aussprüchen geht, sie pasien für den konkreten Fall und verleihen auch wohl dem Munde, welcher sie ausspricht, eine gewisse orakelhafte Weise; aber wenn die Staaten in ihrem Entstehen, Wach­sen und Vergehen Aehnlichkeit mit dem Menschenleben haben, so ist eS ebenso wahr, daß, wie alle Menschen etwas Gemeinsames mit einander haben und doch jeher Einzelne von jedem Anderen verschieden ist, auch kein Staat dem anderen gleicht. Vor allen Dingen ist außerdem die Verschiedenheit der Kulturstufe, der Entwickelung zu be­rücksichtigen.

Im Anfänge dieses Jahrhunderts stand von den da­maligen großen Rechtslehrern besonders ein Name in hoher Achtung. Es war Friedrich von Savigny, dessen ältester Sohn, nachdem er vom Vater (!) eine ächt ultra­montane Erziehung genosien, als Führer der KentrumS- partei vor Kurzem aus dem Leben schied. Von jenem großen Juristen ist unserer Zeit bekanntlich der Beruf zur Gesetzgebung überhaupt abgesprochen, und eS war daher säst eine Ironie des Geschicks, daß derselbe Mann von 1842 bis zur Revolution von 1848 als Minister der Gesetzgebungscommission in Preußen vorstand. Seine Thätigkeit aus diesem Gebiete ist denn auch eine ruhmreiche nicht gewesen. Es kam das Jahr 1848 und man weiß, welche Umwandlungen vor sich gingen, und daß viele Ver­suche, dem Neugeschaffenen dauernde und feste Gestalt zu geben,, scheiterten, und, wie wir heute einsehen, scheitern mußten unter den damaligen Verhältnissen. Aber die Ge­danken, einmal geboren, gingen nicht unter; ihre Verwirk­lichung, wenn auch in ganz anderer Weise, als der 48er Frühlingsrausch geträumt hatte, sollte noch fast ein Men­schenalter auSstehen.

Aber da ist denn die Idee auch In einem Umfange von dem staatlichen Messias des neuen deutschen Vater­landes in einer Weise realisirt worden, daß mit allem Alten eine vollständige Umwandlung vor sich gehen mußte. Wir stehen heute eben nicht mehr dem geographischen Be­griffe von Deutschland entgegen, wir haben ein geeintes mächtiges Deutsches Reich, an dessen Spitze ein starker Kaiser, Wilhelm Weißbart, steht, der mit Bundesrath und Reichstag das Wohl deS Vaterlandes in Gesetzen ordnet und begründet. Und neben einem Reiche verlangen die Verhältnisse der Einzelstaaten, sei es eine Anfügung an die Reichsgesetze oder die Abschaffung alter Uebelitände, die eben durch die Berührung mit anderen Staaten um so mehr hervortren, als in den Particularstaaten mit ge­ringen -- hoffentlich auch bald beseitigten — Ausnahmen eine Volksvertretung besteht, welche die Wünsche des Landes kennt und die Pflicht Hal, ihnen Rechnung zu tragen. WaS speziell Preußen betrifft, so fällt ihm naturgemäß die Arbeit zu, dem Reiche vorzuarbeiten, das ist ein schönes Ehrenamt, auf das eS heute noch nicht verzichten darf.

Wenn also Niemand zweifelhaft sein sollte, daß unsere Zeit für ihre großartigen Neuschöpfungen auch passende Formen, für den kräftigen Körper auch ein angemessenes Kleid haben muß, das seinen Zweck erfüllt, und die Be­wegung nicht hindert, wenn es gerade den Beruf der Zeit verfehlen hieße, den neuen Kulturausgaben, welche die Periode der Eisenbahnen und Telegraphen unS mit Macht und in Masse förmlich aufgedrängt nicht gerecht zu wer­den: dann muß es billig befremden, wenn hier und da Stimmen laut werden, welche über die übermäßige Fülle von Gesetzen klagen.

Wir haben hier nicht die katholischen Ultramontanen im Sinne, welche die durch den Kulturkampf nothwendig gewordenen Gesetze natürlich für eine überflüssige Kodifi­kation ansehen — eS sind die Parteiführer deS reaktionären Lagers im preußischen Herrenhause, welche in ihrer patrio­tischen Seele tiefe Qualen empfinden, daß der Staat so rationell mit feiner Gesetzgebung vorgeht, daß er der In­telligenz folgt und ihren frömmelnden Litaneien nicht nach- giebt. Diese Herren möchten nun das »corruptissima republica plurimae leges« als eine tiefe Wahrheit ver­künden, die auch für uns paffe. Zum Glück ist das eben nicht der Fall. Bei uns ist nichts wahrzunehmen von dem verderblichen Zustande des Staatswesens, gerade im Gegentheil, es wird aufgebaut auf festem sicheren Grunde. Der Bauherr ist der mächtigste Fürst der Zeit und der Baumeister ein feiten geschickter diplomatischer Ingenieur, [ber gute Anschläge zu machen versteht und ausführt. Der |8au wird fertig werden, wenn auch ein Theil der Bau

Ein französisches Urtheil über die Landwirtschaft in Deutschland.

(Schluß.)

Heute widmet Preußen seinem Budget für Ackerbau 20 pro Mille der allgemeinen Ausgaben, mährend Frankreich dies nur in einem Verhältniß von 3 pro Mille thut. Preußen allein schließt in sich: 4 höhere landwiithschaft- liche Anstalten, die 70—80 reich botirte Lehrkanzeln zählen, bie Akademien, die mit unseren Regionalschulen gleichbe­deutend sind und von denen die einzige, nämlich die von ProSkau, 1000 Hektaren Ackerland und 6000 Hektaren Wald besitzt; 41 Mittelschulen und Mustermeierhöse, 5 Schulen für Wiesenbau und Bewässerung, 1 Schule für Trockenlegung von Sümpfen, 2 Schulen für den Anbau für Jndustriezwecke, 1 Hufschmiedeschule, je eine Schule für Seidenzucht, Fischzucht und Bienenzucht, 20 landwirth schastliche Stationen oder Laboratorien und Experimente, für den Gartenbau 3 höhere Anstalten und 5 Sekundär­schulen, in welchen der Weinbau gelehrt wird. Neben den preußischen stehen die Lehranstalten BaiernS, Würtem berg», des Königreichs Sachsens, des GroßherzogthumS Badens u. f. w., von denen mehrere unter den bedeutend­sten genannt werden. Bayern zählt 26 landwirthschaft- liche Anstalten, 269 Vereine oder Komitien, und die poli- technische Schule in München Hal eine besondere Abheil­ung für den höheren landwirtschaftlichen Unterricht; in Würtemberg giebt es 16 landwirthschastliche Anstalten, unter diesen die berühmte Schule von Hohenheim und 76 landwirtschaftliche Vereine; in Sachsen, außer der ge­lehrten Universität Leipzig, 20 landwirthschastliche Lehr­kurse, 4 große Schulen, eine Thierarzneischule, mehrere Stationen für landwirthschastliche Forschungen und zahl­reiche unter dem Namen Fortbildungsschulen bekannte Abend schulen, endlich eine Anzahl landwirthschastlicher Vereine; Baden hat die hohe landwirthschaftliche Schule Heidelberg, 15 Mittelschulen, 4 Schulen für Gartenbau und Baum­

zucht, 1 Schule für Bewässerung und Entsumpfung, 1 Hufschmiedeschule, 2 agronomische Stationen und 77 land wirtschaftliche Vereine — alles die« mit einer Bevölke- rung von 1,400,000 Seelen. Das Großherzogthum Hessen, dessen Bevölkerung nicht ganz 850,000 Seelen beträgt, zählt 9 landwirthschastliche Lehranstalten, darunter die Universität Gießen, das Großherzogthum Oldenburg mit einer Bevölkerung von 320,000 Selen 3 landwirth- schastliche Schulen; das Großherzogthum Sachsen-Weimar weist mit 220,000 Einwohnern eine große Universität in Jena, an der nicht weniger als 15 Professoren wirken, 1 landwirthschastliche Schule in Jvarzen, eine Meierei mit praktischem Unterricht in Berka, eine Schule für Baumzucht in Marienhöhe auf und unterstützt überdies mit Beträgen mehrere Wandervorträge haltende Professoren, eine beträchtliche Zahl von Abendschulen und 75 Vereine für Landwirtschaft und Ackerbau, ähnlich verhalt es sich im Großherzogthum Braunschweig, im Herzogtum Sachsen- Altenburg, im Großherzogthum Mecklenburg, und Deutsch, land zählt heute im Ganzen 184 landwirthschastliche Lehr anstalten, von denen 8 sich den großen Universitäten Leipzig, Halle, Göttingen, Berlin, Königsberg, Heidelberg, Gießen und Jena anschließen, 3 agronomische Institute, 5 höhere Schulen für Gartenbau, 75 praktische Mittel­schulen für Landbau, 28 Schulen für Gartenbau, 16 für technische Spezialfächer u. f. w, außerdem noch eine un­geheuere Menge kleiner und großer Vereine, obligatorischer Fortbildungskurse, Wanderprofefforen re. Man darf nicht glauben, daß eine so nachdrückliche Einmischung des Staates der Privatinitiative hinderlich ist; im Gegentheil spornt und regt sie diese zum Wetteifer an. Der landwirtschaft­lichen Vereine find im Ganzen 1874 und Sachsen allein besitzt deren 362, während ganz Frankreich nicht mehr als 953 Komitien ausweist und im Jahre 1873 nur 458 zählte. Diese Vereine verfügen über bedeutende Hülfsinittel und erhalten mehr Privatbeiträge, als dies bei uns der

orbeiter, wenn auch leider ein Theil deS deutschen VeSkol widerwillig ober gar nicht Handdienste bei demselben leisten will. Und Niederreißen wird man den Bau auch nicht, das giebt die große Wache nicht zu, welche den deutschen Soldatenrock tragt.

Man trägt von jener Seite lieber den Tribut nach Rom. Immerhin I Unser Werk vernichten auch die evan­gelischen Römlinge nicht. Jndeß verdient doch da« Motiv klar gestellt zu werden, warum sie über die Fülle der Ge­setze klagen: das Staatswesen soll nach ihnen in der neuen kräftigen Gestalt eben nicht wachsen und zunehmen! Das ist des Pudels Kern.

Tagesbericht.

Am nächsten Sonnabend wird sich der Kaiser zum Kurgebrauch nach EmS begeben, und ist da- Programm wie folgt festgesetzt: Abfahrt, von Berlin auf der Pots­damer Bahn Abends 11 Uhr, Sonntag früh 1,5 in Magdeburg, in Börsum 2,28, Kreiensen 3,31, Kassel 6,35 und Gießen 8 Uhr (Kaffee daselbst). Von Gießen 9 Uhr und in EmS Morgens 11 Uhr. Empfang und Begleitung finden auf dieser Reise nicht statt.

Der König von Schweden ist Sonntags bei dem General-Feldmarschall Grafen Moltke wie bei dem Reichs­kanzler Fürsten Bismarck vorgefahren und hat feinen Be­such anmelden lassen, obschon er wußte, daß beide Herren nicht anwesend waren. Man nimmt diese Auszeichnung in Berlin hoch auf. Der Fürst Bismarck dürste vor der Ab­reise des Königs von Schweden denselben noch begrüßen. Montag wird eine Deputation der in Berlin lebenden Schweden und Norweger den König Oskar begrüßen.

Fürst Bismarck ist, früheren Berichten entgegen, am Sonntag Abend in Berlin eingetroffen und wurde Montag Mittag vom König von Schweden empfangen.

Aus der am Sonnabend stattgehabien BundeSrathS- sttzung ist zu bemerken: Die Einziehung der jetzt rour- strendcn Münzen soll nach allen Richtungen hin vorbereitet "und in der Weise ausgeführt werden, daß man mit den ältesten Münzsorten beginnt. Für jetzt ist die Einziehung alter Thalerstücke und hamburgischer, lübeckscher und mecklen­burgischer Schillingstücke in Aussicht genommen; mit der Einziehung der baierischen Halbguldenstücke zum 1. Juli 1875 hat sich der BundeSrath einverstanden erklärt, auch den Wünschen BaiernS, die Einziehung auf ältere Kreuzer- stücke auszudehnen, beigepflichtet.

Zum Mitgliede für das Reichs - Oberhandelsgericht in Leipzig an Stelle des ausfcheidenden Dr. Goldschmidt hat der JustizanSschuß den Geh. Justizrath Dr. v. Meibom Fall ist. Der Staat sühlt, daß ste ihm eine Stütze sind, daß ste im Herzen der Bevölkerung Wurzeln schlagen, und Hilst ihnen, wo eS nöthig ist.

Wir sehen denn auch, daß Deutschland in den Ländern, welche Frankreich durch die Eroberung entriffen worden sind, die rührigste Thätigkeit zur Verbreitung landwirth- schastlicher Kenntnisse entwickelt, waS — eS darf nicht ungesagt bleiben, einen traurigen Gegensatz zu dem, waS in Frankreich geschieht, bildet. In Elsaß und Lothringen wird alles aufgeboten, um die alten landwirtschaftlichen Vereine wieder herzustellen oder neue zu gründen. Hebet den ersten Widerwillen tragen die Vorstellungen und die HülsSgelder den Sieg davon und die in Aussicht gestellte« Vortheile «erden das Uebrige thun. So hat der Verein des kleinsten Bezirks des neuen deutschen Reichslandes, Saarburg, der nur 40 Mitglieder zählte, 60,000 Fr. für die Wiedereinrichtungskosten erhalten, der Staat sichert ihm einen Jahresbeitrag von 3750 Fr. und dasselbe thut ihrer­seits die Regierung der Provinz. Im Jahre 1872 hat Deutschland in Hagenau und Äolmar je eine land­wirthschaftliche Mittelschule und im Jahre 1873 wieder eine Schule für Fischzucht, Baumzucht und Gartenbau ge­gründet. An Wintervorlesungen, die im November eröffnet und im März geschloffen werden, fehlt eS fast in keinem KantonShauptorte und drei landwirthschaftliche Inspektoren haben Auftrag, in dieser Provinz alle irgendwie nötigen Verbesserungen und ökonomischen Studien zu veranlassen.

Doch nicht das deutsche Reich allein widmet in der Absicht, neue Provinzen an sich zu fesseln, den landwirt­schaftlichen Jntereffen die sorgfältigste Pflege und be­trächtliche Geldmittel. Auch Oesterreich gründet täglich neue Schulen. Gegenwärtig besitzt eS in feinen Staaten: 2 höhere Anstalten für Landökonomie, 9 Mittelschulen, 27 gewöhnliche Schulen, 6 Forstschulen, 18 Schulen für Gattenbau, Weinbau und Obstkunde, je eine Schule für Bierbrauerei, für Flachsbau und für Branntweinbrennerei.