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Sr. 1OS.

JTiarfiurg, Donnerstag, 6. Mai 1875.

x Mrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M-; Haasenstein & Vogler in Frankfurt a. M, Berlin, Leip­zig, Cöln rc; Rudolf Moffe in Berlin, Frankfurt a. M. rc-

ObrrhcMe Jrilung.

Anzeigen nimmt entgegen: die Spedition d. Blatte», sowie die Annoncen-Bureaux von G L- Daube & Co. in Frankfurt a. M.: Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A- Rete» meyer in Berlin; Carl Schütz» ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllusttirteS Sonntagsblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buchdruckerei) bezogen 84 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. lexl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Psg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Berwaltirngsgerichte

Die Klagen über Cabinetsjustiz sind in unseren Zeiten verstummt, sie haben keinen Boden mehr. Es wird das Urtheil im Namen des Landesherrri gesprochen, und dieser als oberster Richter gedacht, aber die Unabhängigkeit der Richter von jedem anderen Einflüsse, als den Paragraphen des Gesetzes, gilt doch so allgemein für unantastbar und zuverlässig, daß auch der heftigste politische Parteihader die Neutralität dieses Bodens kaum anzugreifen wagt.

Solcher gesicherten Rechtspflege gegenüber steht die Verwaltung. Auf der einen Seite haben wir also den unabsetzbaren Richter, auf der anderen den von seinen Vorgesetzten abhängigen, absetzbaren V rwaltungs- beamten. Dabei entscheidet der erstere über alle privat­rechtlichen Verhältnisse, über Mein und Dein, wie über Vergehen und Verbrechen, in beiden Fällen aber gebunden sowohl durch die Vorschriften des materiellen Rechts, wie durch die feste Ordnung, in welcher das Prozeßverfahren geleitet werden muß. Der Verwaltungs­beamte dagegen, kompetent auf dem unendlich weiten Ge­biete des öffentlichen Rechts, kennt solche Schranken nicht,; und wenn auch in einem civilisirten Staate von absoluter Willkür nie die Rede sein darf, so kann andererseits noth- wendig nach der Natur solcher Verhältnisse höchstens das pflichtmäßige Ermeffen des Beamten gefordert werden.

Da entsteht leicht die Frage, ist es denn wohl möglich, daß ein technisch noch so gebildeter Beamte die vielfach verschlungenen und nur aus den Erfahrungen deS prakti­schen Lebens ganz zu erkennenden Verhältnisse des öffent­lichen Rechts mit Sicherheit richtig beurtheilt? Und steigt diese Gefahr nicht, wenn er in höherer Instanz den Ver hältniffen auch räumlich entrückt wird? Diese Entschei­dungen vom „grünen Tisch" stehen bekanntlich in keinem guten Ruse.

Dem nun abzuhelsen, hat man neuerdings den richtigen Weg gewählt und die bureaukratischc Bevormundung da­durch zu beseitigen gesucht, daß man der Centralgewalt des Staates einen großen Theil der Verwaltung abnahm, und die Selbstverwaltung einführte, deren Wesen im All­gemeinen darin beruht, daß die von kleinen Gemeinden zu großen Communalverbanden sich erweiternden Genossen­schaften innerhalb deS Staates ihre öffentlichen Angelegen heiten, natürlich unter der dem Staate überall zukommen­den Oberaufsicht selbst verwalten sollen.

ES liegt auf der Hand, daß hierin ein Fortschritt aus der Bahn staatlicher Entwickelung liegt, wie er kaum be­deutsamer gedacht werden kann. KreiS, Bezirk und Provinz verwalten alle Angelegenheiten, welche nur ihre Communal- interessen berühren, selbst: sie kennen sie und werden sie richtig zu entscheiden wissen.

Inzwischen mußte sich aber doch die Frage ausdrängen, obwohl diese Organe auch dann eine ausreichende Ga­

rantie für die Wahrung des Rechts bieten, wenn eS sich eben nicht um die Interessen der Gefammtheit handle, sondern sich innerhalb derselben Rechtsfprüche von Parteien gegenüberstehen, worüber die schließliche Entscheidung nicht anders als durch gründliche Prüfung der in Frage kommenden Gesetzgebung gesunden werden kann. Waren da nicht entweder Unkenntniß oder Parteilichkeit zu fürchten, und die Gefahr der Willkür im einzelnen Falle viel­leicht noch größer als bei der von lokalem Zntereffe nicht beeinflußten bureaukratifchen Entscheidung? Die höhere Instanz schloß ja auch hier an sich diese Gefahr noch nicht auS.

Man hat indeß ein Mittel gefunden, auch diese Ge­fahr zu beseitigen. Das sind die Verwaltungsgerichte, welchen alle streitigen Verwaltungssachen zugewiesen sind. Sie entscheiden, ohne an die starren Formen deS Justiz- prozeffeS gebunden zu sein, doch in ähnlicher Weise und bieten, wenn auch aus sachkundigen Laien ihrem Zwecke nach zusammengesetzt, durch die Theilnahme und den Vorsitz von einem Richter und einem geschulten Verwaltungs- beamtcn, alle denkbare Garantie für die Angemeffenheit ihres Spruchs.

Diese Reformen der Communalverfassung treten in Preußen so eben in die Erscheinung, resp. werden sie hoffentlich binnen Kurzem inS Leben ein- und durchgeführt werden. Wer die Gesetzgebung der neuesten Zeit verfolgt, der wird zugebeben muffen, daß Preußen schon viele gute Einrichtungen von seinen Bundesgenossen anzunehmen nicht verschmäht hat, meistens jedoch durch das Mittel der Reichsgesetzgebung. Im Ganzen aber wird es doch seine Aufgabe bleiben, dem Reiche vorzuarbeiten, wie eS schon so ost gcthan. Hoffentlich folgen ihm die anderen Staaten auch auf diesem Gebiete, das seiner Natur nach stets Sache der Paticulargesetzgebung bleiben muß, bald nach, soweit sic die Prinzipien, die hier zur Geltung kommen, nicht schon verwirklicht haben.

Wir müssen zum Schluß noch aus Eins Hinweisen: auf die Bedeutung der Verwaltungsgerichte für die Ga­rantie des constitutionellen StaatSlcbens. In Preußen entscheidet, wenn Zweifel darüber entsteht, ob die Ver­waltungsbehörde (d. h. ein Organ der Staatsregierung) oder das BerwaliungSgericht (Organ der Selbstverwaltung) zur Entscheidung competent ist, der oberste Verwaltungs­gerichtshof. Das aber bedeutet nichts anderes, als daß die Mißbräuche des constitutionellen Staatslebens, welche bisher der Verfaffung zum Trotz beim Wechsel der Par­teien und der Ministerien ni£t nur möglich waren, son­dern auch zum Theil vorgekommen sind, für die Folge ausgeschlossen werden. Diesen Gewinn für das Staats­leben kann man sicher nicht hoch genug anschlagen!

Tagesbericht.

Das Finanzministerium beschäftigt sich schon seit län­gerem mit der Frage, wie es ohne Zwangsmittel möglich werde, den Goldabfluß aus Deutschland zu verhindern. An der Börse zahlt man neuerdings wieder V« bis */a pCt. Agio und die Dringlichkeit der Erörterung dieser Frage tritt stets mehr hervor. Mit ihr hängt- wohl die Reise eines hohen Finanzbeamten zusammen, der sich in Paris davon Rechenschaft ablegen soll, wie es die dortig« Bank- direction möglich gemacht, daß trotz de« Zwangskurfes das Goldagio nie bis auf voll 1 pCt. gestiegen und daß die Pariser Bank alles Gold der gckizen Welt anzieht. Möchte dies Studium in Paris ein günstiges Resultat geben, da­mit auch unsere Berhältniffr sich in dieser Beziehung besser und sicherer gestalten.

Dos Vormundschaftsgesetz, eine der wichtigsten Vor­lagen der Session, ist nun auch in der Commission des Abgeordnetenhauses sestgestellt und dort nach der zweiten Lesung fast ganz in Gemäßheit der Beschlüffe des Herren­hauses angenommen worden. Man hat gefunden, daß diese Beschlüffe im Großen und Ganzen die Tendenz deS Gesetzes nicht schädigen, und da dasselbe als ein vorzügli­ches allseitig anerkannt wird, so möchte man sein Zustande­kommen um jeden Preis ermöglichen. Die Verhandlungen sollen noch im Laufe der nächsten Woche stattfinden. Man gibt der Hoffnung Raum, daß das Gesetz en bloc ange­nommen «erden wird.

ES ist schon mehrfach behauptet worden, daß der preu­ßische Landtag in diesem Herbst noch einmal, und zwar zur Feststellung deS StaatShcmShal SctatS für 1876, be­rufen werden sollte. Diese Angabe darf jetzt als sehr wahrscheinlich bezeichnt werden. ES haben zwischen den deutschen Bundesstaaten in letzter Zeit umfaffmde Ver­handlungen über Verlegung des Etatsjahres sowohl der Einzelstaaten wie deS Reiches stattgefunden, welche daS Ergebniß hatten, daß von einer Veränderung der jetzigen Verhältnisse Abstand genommen und vorläufig also Alles beim Alten belasten werden muß. Die Berufung deS preu­ßischen Landtages zu Anfang des Jahres und die Fott- führung der Verwaltung auf Grund eines bewilligten Cre- dits hat im Weiteren aber zu fo großen Unzuträglichkeiten geführt, daß man einer Wiederholung Seitens der preu­ßischen Regierung gern au» dem Weg gehen möchte. Diese vorausfichtliche Herbstsession deS Landtages wird aber theils wegen der Concurrenz mit dem Reichstage, '.Heils auch wegen der Ausdehnung der jetzigen Session bis in die dritte Juniwoche, noch manchen Schwierigkeiten begegn-en. Man denkt daran, die Vertagung des Hauses vielleicht um eine halbe Woche über den 25. Mai hinaus zu verlängern, da wenige Tage nachher wegen des FrohnleichnamSsesteS die Sitzung ausfallen müßte und die Hauptarbeiten des Hauses doch bis zum Eintritt der Vertagung erledigt sein

Die Hexe von Gmunden.

Eine Geschichte aus dem Volksleben des XVII. Jahrhunderts. (Fortsetzung).

Lenerl ging aber nicht. Sie konnte Beil und Mester durchaus nicht so zur Hand bekommen, wie sie dieselben zu tragen begehrte. Bürger! stand wie eine Mauer, doch endlich riß ihr die Geduld, da sie merkte, die Frau wurde vor ihr Nicht wanken noch weichen. „Vergeß der Meister die geschaffte Arbeit nicht", rief sie dem Schmied zu, „und b'hül Gott." — Ein überaus freundliches „Zeit gelaffen, Burgcrl" geleitete die Scheidende. Nun fagte Magdalena auch ihrerseits „b'hüt Gott!" aber ihr wurde nicht der freundliche Bescheid darauf, den die andere erhalten

Mit Thränen in den Augen trat sie vor die Thüre, und ging langsam der Tochter des Zillensührers nach, die eilig über die Traunbrücke schritt, an deren Ende sie noch einen halben Mick zurückwarf, bevor sie unter dem Thor- dogen verschwand. Sobald die Frau den Paß frei sah, förderte auch sie ihre Schritte, um links durch den Ott und besten lange Vorstadt, die Kufenzeile, am Scegestade hin, die Stelle zu erreichen, wo „am Erdl" unter elenden Blockhäusern, den Wohnungen der ärmern Kuflmacher, die väterliche Hütte stand, der allerarmseligsten eine. Der ganze Bau bestand aus einer Küche, die Einrichtung darin aus Herd, Lagerstätte, Bank, Schaft und Handwerkszeug. Der Herd diente zugleich als Tisch und Ofen. Das Bett bildeten Laubsäcke und ein Wollenkotzen hinter niebran Bretterverschlag. Der Schaft trug Töpfe und Töpfchen, ein paar hölzerne Schüfleln und Trinkgeschirrc und sonsti­ges Hausgeräth. Neben dem höchst einfachen Drehstock und der Schnitzelbank lag eS voll von Spänen, die Zeug- niß gaben von dem Fleiß der alten Löffel-Kathi. Sie war aus Viechtau gebürtig, eines Löffelmachers Kind, und

trieb ihres Vaters schlichte Kunst, aus dem weißen' Holz des Ahorns Eßlöffel zu schnitzen und zu drehen.

Lenerl sand ihre Mutter am Herd besckäfligt, doch war eS keine Speise, was im Töpfchen brodelte, das lehrte schon der ätzende Geruch. Beim Eintritt der Tochter schob die Alte das Töpfchen mitten in das Feuer, wie um den Inhalt unberufenen Blicken zu entziehen, und dann erst begrüßte sie ihr einziges Kind. „Was bringst Du da, Teiningerin?" fragte Kathi.

Worauf Lenerl: „Für den Herrn Vater sein Zeug, für die Frau Mutter einen Dunkel*) auf die Jausen und drei Eier."

Sic legte die genannten Gegenstände auf die Bank und trat möglichst weit vom Herd weg, um" von dem un­heimlichen Töpfchen wegzukommen, besten Anblick einen Verdacht wiederum in ihr wachrief, den sie als frommes Kind schon seit längerer Zeit mit aller Macht bekämpfte, ohne ihn jemals ganz überwinden zu können. Doch nicht nur um die argwöhnischen Gedanken zu zerstreuen, sondern auch um nach ihren Kindern auszuspähen, lugte Magdalena auf den See hinaus, wo sie durch das winzige Fensterloch auch bald in weiter Ferne, hinten links vom Wasterfchloß, ein Schiffchen entdeckte, das seiner Richtung nach aus der Eisenau kommen konnte. Wo nämlich der Fremdling fern auf den Wogen nur einen dunkeln Punkt wahrnimmt, den er etwa für eine Ente halten möchte, da erkennt des Ein- geboruen geübter Blick schon das Fahrzeug sammt der Richtung, von wannen es kommt, wohin cs strebt, und die Alte verwunderte sich nicht im mindesten, als ihre Toch ter sagte: „Das mag schon der Herr Vater sein in der Plätten." (Forts, folgt.)

*) Bunkel: Gugelhupf. (Ein Gebäck.)

Die Gefahre, der hohe» Luftschifffahrt.

Wenn man von der Gefährlichkeit der hohen Luft­schifffahrt spricht, so denkt man zunächst gewöhnlich an die Schwierigkeiten des Landes und an die Möglichkeit des Verschlagenwerdens. Dies sind in der Thal, wo es sich nicht um grobe Nachlässigkeiten oder um besonders unglückliche Zufälle handelt, die Gefahren, welche in erster Linie berücksichtigt werden muffen, und sie kommen fast allein in Betracht, wenn der Luftballon sich in mäßigen Höhen bewegen soll. Anders aber ist es, wenn die Luft- schiffer, wie dies verschiedentlich zu wissenschaftlichen Zwecken geschehen, zu ganz außergewöhnlichen Höhen aufsteigen wollen; dann droht ihnen außer dem, was sie nahe am Boden zu fürchten haben, noch ein neuer Schrecken: der Aufenthalt in jenen hohen Regionen ist an sich tödtlich. Eben jetzt hat di« Lunde von dem Tode zweier Pariser Luftschiffer aufs Neue in betrübender Weise die Aufmerk­samkeit auf diese Gefahr gelenkt.

Sie ist übrigens schon lange bekannt. Ehe die Luft­ballons erfunden waren, kannte man die „Bergkrankheit", ein eigenthümliches Uebelbefinden, welches Bergsteiger in großen Höhen überfällt: Schwere und Schwäche der Glieder, Ohrensausen, ungemein leichte Ermüdung, erhöhte Schnelligkeit des Pulsschlages und des Athemholens, Athemnoth, bei manchen Personen auch Uebelkeit und Er­brechen, welches aber mehr durch vorhergegangene An­strengungen bedingt zu sein scheint Bei hohen Graden der Affection dringt Blut aus Mund, Augen und Ohren. Die Ballonfahrer fanden bei ihren Aufsteigungen diese Erscheinungen an sich wieder; die Schwäche ging in ex­tremen Fällen bis zur Ohnmacht. Die größte hjsher er­reichte Erhebung erzielte im Jahre 1862 der englische Physiker Glaisher in Begleitung des LuftschifferS Coxmell.