Einzelbild herunterladen
 

Sr. 66,

Marburg, Freitag, 19. März 1875.

X Jahrgang.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie die Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M.; Haasenstein & Vogler in Frankfurt a. TL, Berlin, Leip­zig, Cöln rc; Rudolf Moffe in Berlin, Frankfurt a. M. rc.

OhcrhHhhr Zrilung.

Anzeigen nimmt entgegen: * die Spedition d. Blattes, sowie dre Annoncen-Bureaux von G. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.: Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A. Rete- meyer in Berlin; Carl Schüß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wSchentlichen Beilage „Jllnstrirt-S SomttagSblatt" durch die Ervedition tKock'kck, Buchdruckerey bezogen Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg. <exl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Rfa $ , Für ln der Expedttton zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

Bestellungen auf das mit dem 1. April begin­ge nende neue Quartalabonnement der Ober« hessischer» Zeitung bitten^wir bei den betref­fenden Postanstalten baldigst machen zu. wollen.

Im Feuilleton kommt im nächsten Quartal zum Abruck die sehrFpannende Erzählung:

Der Kateerensträffing von C. Wartenburg und im „Jllustrirten Sonntagsblatt" beginnt die russische Hofgeschichte:

Die Tochter der Kaiserin von L. Schubar.

Die Exp. d. Oberh. Ztg.

Tagesbericht.

Die „Prov.-Corresp." schreibt: Unser Kaiser befindet sich auf dem Wege vollständiger Genesung von dem jüng­sten Unwohlsein und konnte bereits am 16. seine Aus­fahrten wieder aufnehmen. Der hohe Herr ist am Montag durch die Ankunft seiner Tochter Luise, Großherzogin von Baden, erfreut worden, welche wie alljährlich um die Zeit des Allerhöchsten Gebuttstages einige Wochen bei den kaiserliche« Eltern verweilen will.

Gegenüber den Angaben, daß die Regierung damit um­gehe, die Provinzialordnung in dieser Session zurückzuzie, hen, können wir auf das Bestimmteste versichern, daß die Regierung vielmehr den höchsten Werth darauf legt, dieses Gesetz und alle damit zusammenhängenden Borlagen, also das Dotationsgesetz, das über den Verwaltungsgerichtshof und das über die Provinz Berlin, in dieser Session in beiden Häusern zu erledigen. Sie will dies um so mehr, als sie davon die Ausdehnung dieser Gesetze auf die west­lichen Provinzen allein abhängig macht und dafür nur noch Raum in der nächsten Session hat, welche die letzte der Legislaturperiode ist.

In der Dienstagsitzung des Abgeordnetenhauses er­wähnte der Abg. v. Sybel am Schluß seiner Rede der neuesten literarischen Leistung des bekannten Konrad von Bolandcn. Er schilderte, wie handgreiflich der Verfasser in dem Heiden „Petronius", den er „Mark" nennt, auf den Kanzler deS deutschen Reiches hindeute. Dieser Mi­nister „Mark" nimmt ein Ende mit Schrecken, er versinkt in einem Sumpf. In demselben Augenblicke, als Herr v. Sybel dieses „Versinken" anschaulich machte, erschien auf der Ministerbank der Reichskanzler. Die Bewegung, welche durch dieses eigenthümliche Zusammentreffen hervor­gerufen wurde, läßt sich nicht beschreiben. Dem Fürsten wurde unter dem Eindruck, der sich der ganzen Versamm­lung mitgetheilt, ein stürmisch jubelnder Empfang zu Theil.

Der Erzbischof Paulus MelcherS von Köln hat an das Haus der Abgeordneten unter dem 10. März folgen­den Protest gerichtet: „Hohes HauS der Abgeordneten Der dem Landtage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchenge­meinden enthält eine Menge von Bestimmungen, welche mit den der katholischen Kirche zustehenden Rechten un vereinbar sind und die ihr nicht nur in Folge ihrer gött­lichen Stiftung und Einrichtung, sondern auch nach all­gemeinen Rechtsgrundsätzen gebührende und durch besondere Staatsvcrträge und landesherrliche Zusagen, so wie durch die Staatsvcrfassungsurkunde, selbst in der gegenwättigen Fassung des Att. 15 garantitte Selbstständigkeit schwer beeinträchtigen und schädigen. Hinsichtlich der Vermögens­verwaltung wird die Selbstständigkeit der Kirche durchgdie Bestimmung des Gesetzentwurfes völlig aufgehoben, indem dadurch jede freie Bewegung der rechtmäßigen Vertreter der Kirche unmöglich, dieselben theilö von der Gemeinde­vertretung, theils von den Staatsbehörden abhängig ge macht und überdies an ihre Stelle für die Verwaltung des Kirchenvermögens ganz neue Organe ins Leben ge. rufen werden, welche nach den Grundsätzen des katholischen Kirchenrechts als rechtmäßige nicht angesehen werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt gewissermaßen eine allgemeine Säcularisation deS betreffenden kirchlichen Ver­mögens in sich, indem er es als Eigenthum der bezüg­lichen Kirchengemeinden darstellt und behandelt, während eS nach den unzweifelhaftesten Grundsätzen deS gemeinen und canonischen Rechts, womit auch die richtig verstandene Auffassung deS allgemeinen preußischen Landrechts sowohl, als des französischen Rechts übereinstimmt, nicht den be­treffenden Kirchengemeinden, sondern den Kirchen selbst zusteht. Ueberhaupt werden durch daS im Entwürfe Vor­liegende in mehrfacher Beziehung wesentliche und unver­äußerliche Rechte der katholischen Kirche verletzt, so daß zur Erlaffung eines solchen Gesetzes vom Standpunkte deS Rechts den Faktoren der staatlichen Gesetzgebung die Com- petenz niemals zuerkannt zu werden vermag. Der EpiS- copat der römisch katholischen Kirche in Preußen fühlt sich deshalb nicht weniger berufen als verpflichtet, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf betreffend die Vermögens- Verwaltung in den katholischen Kirchengemeinden seine Stimme zu erheben, und der ganz ergebenst Unterzeichnete beehrt sich hiedurch im ausdrücklichen Auftrag und Namen seiner sämmtlichen Herren Amtsbrüder sowohl, als in eige­nem Namen, unter Verwahrung der Rechte der katholischen Kirche in Preußen, gegen die ihr in Folge desselben Ge­setzentwurfs drohenden Verletzungen ihrer Selbständigkeit und Befugniffe das hohe Haus der Abgeordneten eben so

ehrerbietig als dringend zu ersuchen, dem vorliegenden Gesetzentwürfe seine Genehmigung versagen zu wollen. Ich habe die Ehre, mit ausgezeichneter Hochachtung zu ver­harren (gez.) Paulus, Erzbischof von Köln."

Die Bundesregierungen sind der Aufforderung des Reichskanzler, Commiffare zu ernennen, welche in Berlin eine Vorberathung des Entwurfes eines Reichseifenbahn- gesetzes vornehmen feilen, bis jetzt zum Theil nachgekommen. Inzwischen nähert sich der Entwurf, welcher im Reichs- eisenbahnamte vorbereitet wird, der Vollendung und eS dürfte mit der vollständigen Ernennung der Commiffare die Berathung beginnen können. Der neue Entwurf wird bis zur Beendigung der bevorstehenden CommissionS- berachung streng geheimgehalten; derselbe weicht sehr erheb- Uch oon dem früheren ab, welcher seiner Zeit veröffentlicht

Das „Dresd. Journal" vettheidigt die sächsische Re­gierung gegen die Insinuation, als würde Sachsen im Falle der Errichtung deS Reichsgerichts in Berlin, von der Be- fugniß Gebrauch machen, einen eigenen Gerichtshof dritter Instanz für die im Landesrecht wurzelnden civilrechtlichen Sachen bis zur Einführung deS deutschen Civilgesetzbuches beizubehalten. DaS „Dresd. Journal" erklärt, die säch­sische Regierung habe in dieser Beziehung einen Beschluß noch nicht gefaßt. Diese Versicherung hat in BundeSrathS» (reifen überrascht, da bei den Ausschußberathungm der sächsische Bevollmächtigte, Justizminister Abeken, erklätt hatte, seine Regierung werde von dem in Rede stehenden Vorbehalt keinen Gebrauch machen. Daß daS Reichs­gericht seinen Sitz in Berlin und nicht in Leipzig haben werden, wurde schon damals als unzweifelhaftes Resultat der vorbehaltenen Beschlußfaflung deS BundeSrathS be­trachtet.

Die mecklenburgische Ritterschaft, die bekanntlich dem relchsfeindllchen Antrag deS ultramontanen Herrn v. Ketten-, bürg nachgebend, mit großer Majorität die Regierung aus­forderte, einem etwaigen Drängen des Reiches auf Ver­änderung der mecklenburgischen Verfassung nicht nachzu­geben, soll sich freilich der Erkmntmß nicht verschließen können, daß die alte feudale Verfaffung Mecklenburgs un­möglich noch länger gehalten werden könne, aber sie will zu einer Reform derselben die Hand nicht bieten, um dem neuen Zustand der Dinge dadurch keinen gesetzlichen Cha- ratter zu geben. Die Herren Ritter hoffen nämlich noch immer auf eine Reaktion m der deutschen Politik, zu wel- cher irrigen Auffaffung die Gerüchte von der beabsichtigten Demission deS Reichskanzlers nicht wenig beigetragen haben ollen. ES stimmt diese Auffaffung mit den Hoffnungen ber „Kreuzztg." überein, die schon einen „conservattven

Mitthülung einiger varrefsrmat ort scher Marburger Armenfliftuuge».

(Schluß.)

3.

Henne Bottenhorn, Bürger zu Marburg, schenkt mit Wissen seiner Töchter Gertrude und Catharine und seinen Schwiegersöhnen Sipen von Ammenhusen und Lotze Wacke, auch Bürger dahier, 12 Heller jährlicher Zinse von einem Garten auf dem Biegen gelegen, für Wecke den Frauen- fiechen in St. Josts Hofe vor Marburg am 31. Novem­ber 1420.

4.

Else Witzin, Bürgerin zu Marburg, schenkt den beiden Siechenhöfen vor Weidenhausen am Sonnabend vor Trini­tatis 1445 2 Schilling Heller jährlicher Zinse von ihrem Hause in der Fleischhauergaste (Metzgergafle) auf der Ecke gegen der Scharppin Hause über gelegen.

5.

Gernand von Thusenbach schentt den armen kranken Frauensiechen vor Marburg zwei Theile seines Gutes zu Holzhausen vor dem Strichenberge gelegen, am Sonntag nach St. Michaelstag 1447.

6.

Hermann und Jorge Riedesel, Gebrüder, Erbmarschalle in Heffen, schenken im Jahr 1465 den elenden und noth- bürftigen Mannssiechen vor Marburg einen zu einer Wiese gemachten Acker, demselben Siechenhose gegenüber gelegen.

7.

Eischen, die Witwe des Schöffen Johann von Lare d. ä dahier schenkt testamentarisch 1 Pfund jährlicher Zinse auf St. Martinstag fällig, von dem Eckhause gelegen unter dem Hause, das man nennt „zum Horn", dem Spital zu Weidmhausm und den armen finiten, so man darin pfleget zu Herbergen, um Holz dafür zu kaufen. Die Testaments Vollstrecker Heinrich im Hobe genannt Rode, Johann

Smocke Weltpriester, Hermann Twern, Klaus Omer und Johannes Schönbach der Stadtschreiber stellen nach dem Tode der Testatorin eine Urkunde am St. Antoniustage 1476 über diese Stiftung aus.

8.

Ewalt Romer, Rentmeister zu Marburg, übergibt am St. Laurentiustage 1477, Bürgermeister und Rath dahier 50 rheinische Gulden Capital. Von den Zinsen sollen die Herren vom Rath den elenden kranken Leuten in den beiden Siechhäusern vor Marburg alle Jahre an den 4 hohen Festen nämlich Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Christag, guten tauglichen Wein, wie fie denselben über ihren Tischen zu trinfen pflegen, durch ihr Gesinde verabfolgen. In der hierüber ausgestellten Urkunde wird noch besonders erwähnt, daß diejenigen Personen in den Siechen, die Krankheits halber „legerhaftig" wären und nicht zu Tische kommen möchten, ihr Theil nach Gebühr dennoch werden solle.

9.

Compen Hans, ein gewesener Diener des Landgrafen Heinrich III., schenkt im Jahr 1497 der Spende zur Ver­besserung der grauen Tuche 8 rheinische Gulden, auf St. Elisabethmtag dm Armen zu Weißbrod 4 rheinische Gulden und zur Verbefferung der Gründonnerstagsspende 4 rheinische Gulden Zinsen.

10.

Bürgermeister und Rath der Stadt Marburg verbessern im Jahre 1497 aus Stadtmitteln die Spende am St. Elisabethentage mit 15 Paar Manns- und Frauenschuhe und die Gründonnecstagsspende mit 30 Essen.

11.

Herr Johann Stein, Kanzlar, übergiebt testamentsweise der Stadt Marburg ein Capital von 100 Gulden. Von den Zinsen sollm jährlich an den 4 hohen Festen: Christ­tag, Ostern, Pfingsten «unb Allerheiligen, den armen kran­ken Leuten in ben beiden Siechhäusern vor Marburg

Wein und Weißbrod gereicht werden, nach vorhergegangener Beichte und Empfang des heiligen Altarsakraments in den Capellen der Siechenhöfe. Die Urlunbe ist vom Sonn­abend nach Petrus s vinculo 1498.

12.

<3" diese Zeit fallen noch einige Stiftungen, deren Ur­kunden aber nicht «ehr vorhanden find. Die Capitalim wurden der Stadt Marburg übergeben, wie aus den Stadt- Rechnungen jener Zeit ersichtlich ist.

». Hmne Emst, Bürger zu Marburg verbeffett die Spende auf Martini mit 5 Gulden jährlicher Zinse.

b. Junker Apel von Grüßen legirt ein Capital, von besten Zinsen jährlich in den Frohnfasten zwei Können Heringe, eine in der Kilianskirche und die andere in dm beiden Siechmhöfm zur Vertheilung kommen sollen.

c. Hans von Dörnberg, Hofmeister legirt ein Capital, von besten Zinsen jährlich in den Fasten eine Tonne Heringe in der Kilianskirche an die Armen vettheilt wer» den solle.

ä Henne Dispein legirt ein Capital von 25 Gulden besten Zinsen jährlich am Gründonnerstag in den beiden Siechhäusern zur Vettheilung kommen sollen.

e. Hmne Dispein und Compen Hans verbessem die Gründonnerstagsspende mit 5 Pfund 5 V» Schilling jähr­licher Zinse.

13.

Henne Bickel, Barfüßermönch, eines hiesigm Bürgers und Bäckers Sohn, schmtt den beiden Siechhäusern vor Marburg Vs.rheinischen Gulden jährlicher Zinse oon Lud­wig Schelnträgers Hause, über ber Lahnpforte und bei Johannes Herderganz Haufe gelegen. Die Vorsteher des hiesigen Observantenklosters Herr ßubteig Rule, Welt­priester unb Jacob Blanckenheirn, Bürger bahier, stellen über biese Stiftung' ben Prokuratores unb Vormündern der Siechenhöfe am Montag nach St. BartholomäuStaa 1502 eine Urkunde aus. L. ’