Sir. 61.
Marburg, Mittwoch, 17. März 1875.
X Zhrgaag.
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Tagesbericht
Ueber das Befinden des Kaisers berichtet der „St. Anz." : Se. Majestät haben auch in der letzten Nacht gut geschlafen, und ist das Allerhöchste Befinden, den Umständen angemefien, durchaus befriedigend.
Der „Reichs-Anzeiger" publicirt die Ernennungen Ernst Haufens und Lcdderhose's zu Bezirkspräsidenten von Ober- und Unter Elsaß.
Die Justizcommisston deS Reichstages wird ihre Thä tigkcit wahrscheinlich erst nach Pfingsten beginnen. Mit den äußeren Geschäften derselben ist der Abgeordnete Kreis- geriW Direktor Thilo betraut.
Das Senioren-Convent deS Abgeordnetenhauses hat beschlosten, daß die Vertagung deS letzteren am 20. d. M. Stait finden, und bis zum 5. April währen solle. Am 20., Nachmittags 5 Uhr wird ein gemeinsames Diner beider Häuser des Landtages zur Feier des kaiserlichen Geburts tageS sich anschließen. Auf Wunsch deS Kaisers wird der Empfang der Präsidien beider Häuser am 22. März, also am Geburtsfeste selber, erfolgen.
Dem B. C. zufolge erzählt man sich in parlamen tauschen Kreisen, daß in Folge des neuesten Kirchengesetzes betreffend die Einstellung der Staatsdolalionen an Geist, liche, die Bischöfe an ihre Diöcesangcistlichkeit ein vertrauliches Schreiben gerichtet haben. In diesem wird die Geist lichkeit von ihrem Oberen aufgefordert, sich ganz auf den Boden der päpstlichen Encyklyka vom 5. Februar d. I. zu stellen und keine Erklärung abzugeben, daß sie sich auch nur bedingungsweise allen Staats - Gesetzen unterwerfen wollen.
Die Universität Sttaßburg hat in diesen Tagen ihre definitiven Statuten mit der kaiserlichen Bestätigung versehen, zurück erhalten. Durch dieselben werden eine Reihe von Einzelbestimmungen getroffen, welche seit der Gründung sich als nothwendig herausgestellt haben; unter Anderem ist erst jetzt die Maturität wie bei den anderen deutschen Universitäten das nothwendige Erforderniß geworden.
Wiener Blätter bringen die Nachricht von der nunmehr auch seitens der Türkei erfolgten Anerkennung des Königs Alfonso von Spanien.
Deutsches «eich.
— Berlin, 15. März. Das italienische Garantie gesetz beschäftigt begreiflicherweise die europäische Presse in hohem Grade, seitdem eö bekannt geworden ist, daß die deutsche Regierung an die italienische Regierung eine vertrauliche Vorstellung wegen der päpstlichen Encyclica gerichtet hat. Allerdings hat sie nicht eine Beseitigung dieses Gesetzes verlangt, wie dies in der Natur der Sache liegt. Aber die öffentliche Meinung spricht sich in einer mehr entschiedenen Weise dafür aus, daß die eigenthümliche Stellung, welche der Papst einnimmt, und welche ihm ge- wiffermaßen ein Privileg giebt, die Völker und Staaten mit feinen Bannflüchen zu beunruhigen und sie aufzuhetzen,
Ans -er Chronik Marburgs.
(Fortsetzung.)
1543 den 16. August. Weil das Kornmarkt zu klein, so solle der Predigerkirchhof nach Rathsbeschluß zu einem solchen gegpflastert werden.
1545 den 20. August. In der Rathssitzung wurde be- schlossen, daß wer in Marburg gebrannten Wein schenken wollte, der sollte jährlich an die Stadt 1 Gulden zu Ungeld geben, aber vor und unter der Predigt weder Wein feil halten noch Gäste setzen.
1547 den 3. Zuni. Zn der Rathssitzung wurde bc- beschloffen, daß wer künftig Bürger zu Marburg werden wollte, der sollte der Stadt 5 Gulden, einen ledernen Eiwer und den gewöhnlichen Wein geben. Doch wenn ein Fremder eine Witwe die Bürgerin wäre, oder eines Bürgers Tochter ehelichte, der sollte 21/? Gulden und einen ledernen Eimer geben und damit die Bürgerschaft erkauft haben.
1547 den 22.5Dezember. Nach Zunft- und Gemeiude- bejchluß sollten die Metzger für 1 Pfd. Kalbfleisch, wenn das Kalb 26 Psd. und darüber wiege, 3 Heller, dagegen unter diesem Gewichte für 2 Pfd. nur 5 Heller nehmen. Auch sollte kein Metzger ein Kalb ganz, halb oder in Viertel oder sonst im Hause verhauen, und wo einer übersühtt wurde, der sollte gerügt und g-straft werden.
1555 den 20. November. Den Metzgern ward untersagt, sich des Wanstausstechens aus den Straßen zu enthalten oder einer Strafe von 10 Gulden gewärtig zu sein.
1602 den 7. August Der Bürgermeister brachte in der
unmöglich auf die Dauer ertragen werden kann. Wenn von italienischer Seite hervorgehoben wird, mau solle diese mehr komischen als ernsten Ausbrüche des kindlichen Greises n;cht allzu tragisch nehmen, so ist doch die Sache damit keineswegs erledigt. So lange der Papst wirklicher Souverain war, hat seine geistlich- Thätigkeit gewissermaßen eine Beschränkung gerade in seiner weltlichen Stellung gehabt. Hätte er sich damals eine ähnliche Provokation gegen Preußen hcrauSgenommen, so hätte man ihn auch durch weltliche Gewalt, durch die Absendung einer Flotte und die Landung von Truppen dafür bestrafen können, das ist jetzt unmöglich. Der Papst übt alle Rechte eines SouverainS aus, ohne daß ihm die damit verbundenen nöthigen Beschränkungen auferlegt sind. So hat er jetzt Preußen in einer Weise provocirt, wie eö keinem Monarchen, keinem Staate ungestraft hingehen könnte, und doch kann Preußen ihn nicht zur Rechenschaft ziehen, eß müßte denn Italien dazu zwingen wollen, oder mit diesem befreundeten Staate Krieg anfangen. Man sieht, wie unhaltbar die jetzige Stellung des Papstes ist; seine Souveränität ist ein Unding, weil sie kein Aequivalent für Rechtsverletzungen giebt. Die Einnahme einer sacrosancten Stellung, die dem Papste die Möglichkeit bietet, in das Wesen der weltlichen Staaten einzugreifen, ohne die mit solchen Angriffen ver bundenen Folgen zu tragen, kann unmöglich bestehen, sie wäre nach der gegenwärtigen Natur des PapstthumS eine fortwährende Gefahr für den Frieden und die Ordnung Europas. Es liegt daher im allgemeinen Jnlereffe der Völker und Staaten, daß das Garantiegesetz, welches überdies lediglich einen speciell italienischen Charakter hat, einer durchgreifenden Aenderung unterworfen wird, weil die Folgen desselben von internationaler Bedeutung sind. Es ist daher allen europäischen Staaten nahegelegt, entweder schon jetzt auf die Aenderung zu bringen, oder sich jede» falls darüber zu vereinigen, daß bei der nächsten Papstwahl Maßregeln getroffen, um solche Uebergriffe wie in der letzten Encyclica vorgekommen sind, unmöglich zu machen. Die Ehre Deutschlands und die Sicherheit aller Staaten erfordert die Lösung dieser Frage, und die Beschränkung der päpstlichen Souveränität, auf das rein geistliche Gebiet, sowie die Ausschließung aller Eingriffe in weltliche Shären, event. die Herstellung eine« obersten Schiedsgerichts der Mächte über die Handlungen des Papstes, das zugleich befugt wäre, eine Censur über seine Publikationen zu üben.
Giseuach, 11. .März. Vor dem hiesigen Kreisgericht stand heute der wegen seiner Renitenz gegen die Synodal- Verfassung seiner Stelle entsetzte Pastor Rieth, um einen Preßprozeß, den er sich durch beleidigende Aeußerungen in der von ihm herauSgegebenen „Summe der Kirche" zugezogen, zu bestehen. Die Beleidigten waren der Cultus- minister und der Kirchenrath in Weimar. Die Verhandlung war besonders deshalb von Interesse, weil sie ein Bild des amtlichen Schiffbruchs des Angeklagten und
RathSversammlung zur Anzeige, daß wegen des fremden Biers viel Schlägerei und Muthwillen unter den Studenten und Bürgern dieser Zeit verfiele, weil die Wachtmeister und die Schaarwächter nicht ihre Schuldigkeit thäten. Letztere wurden alsdann vor den Rath gefordert und ihnen mit allem Ernst anbefohlen, ihren Wachten mit Fleiß getreulich abzuwarten, welches sie auch gelobten. Ferner wurde ihnen eingeschärct, weil nach ihrer Selbstanzeige etliche Bürger ihre Häuser nicht schloßhaftig hätten, sondern offen stehen ließen, in welche die muthwilligen Studenten sich versteckten, soiche Einwohner bei einem ehrbaren Rath sofort zur Anzeige zu bringen.
1613 den 18. November. Der Obcrschultheiß erschien bei Rath, anzeigend, zu befehlen, den Krämern, Wollwebern, Löern, Hutmachern, Schloffern unb Metzgern unter den Predigten an Sonn- Fest- und Bettagen ihre Kramläden zuzuhalten und^nichtS zu verkaufen, - widrigenfalls stein Strafe verfielen.
1615 den 16. Mai. Der Unterbürgermeister zeigte bei Rath an, daß Landgraf Otto in seinem Thiergarten einen Krahn in der Stadt Brunnenröhren habe an bringen lassen, die Caninichen zu tränken.
Die alfonfistische Calinic in Paris.
(Schluß.)
Inzwischen zeigten sich alfonsistische Granden bei bona- partistischcn Feierlichkeiten mit Veilchensträußchen im Knopfloch unb im Jockryclub und in dem Gesellschaftskreise der Rue Royale wurden Wetten über Wetten abgeschloffen, daß binnen kürzester Zeit Don Alfonso den Thron seiner
Anklänge an den „Culturkampf" der Gegenwart bot. Auch Rieth vertrat den Gedanken, daß man dem Staatsgesetze nur soweit Gehorsam schuldig sei, als dasselbe nicht mit Gottes Gebot in Widerspruch stehe. Da der Beweis der Wahrheit dem Angeklagten vollständig mißglückte, hielt der Staatsanwalt seine Anklage aufrecht, und der Gerichtshof erkannte auf 150 Mark Geldbuße, subsidiär auf einen Monat Gefängnißstrafe.
A«S Bade», 13. März. Das höhere Schulwesen unseres Landes hat unter einem empfindlichen Mangel au Lehrkräften zu leiden. Der Zugang deckt kaum den regelmäßigen Bedarf, und die Errichtung neuer Anstalten fordert immer größeres Lehrer Personal. Es ist deßhalb für den Ober,Schulrath wohl unumgänglich, erledigte Stellen auch in auswärtigen Blättern auszuschreiben, um etwaige fremde Kräfte zu gewinnen. Doch scheint man höhere» Orts dem inländischen Lehrerstand neuerdings so weit Rechnung zu tragen, daß wichtige Stellen ihm Vorbehalten bleiben. Man darf deßhalb mit Jnterefle der Besetzung zweier hervorragender «Stellen entgegensehen, die dieser Tage durch Todesfall in Erledigung gekommen find. Unerwartet schnell starb Oberschulrath Deimling, der die Leitung des Gymnasial-Wesens besorgte und in diesem Berufe Ausgezeichnetes leistete. Kurz vor ihm starb der Gymnasial- Direktor Furtwängler in Freiburg, ein in weitern Kreisen bekannter Fachmann und bedeutender Lehrer. — Der Ver- urtheilung des BisthumSverweserS zu 500 Mark ist diejenige eines NeupriesterS zu 4800 Mark wegen unbefugter Ausübung kirchlicher Functionen in Wiederholung nachgefolgt.
Stuttgart, 15. März. Der Landtag wurde heute Mittag 12 Uhr durch den Minister des Inner» eröffnet. Die Eröffnungsrede kündigt Abänderungen verschiedener Landesgesetze zur Durchführung der betteffenden Reichs- gesetzgebung, namentlich deS CivilehegesetzeS und des Reichs- münzgesetzes an. Auch über die RechtSverhältnifle der öffentlichen Diener sollen nach dem Vorbilde deS Reichs- beamtengesetzeS neue gesetzliche Bestimmungen vereinbart werden. „Die Berathung deS Hauptfinanzetats wird die nächste Aufgabe bilden. Zur Befriedigung der königliche» Regierung kann der Staatshaushalt in einer den gesteigerten Bedürfnisse» der Verwaltung entsprechenden Weise ohne Steuererhöhung geordnet werden. Außerdem lassen sich aus dem Vermögen der Restverwaltung und den verfügbaren Geldern der Kriegsentschädigung Mittel schöpfen zur Bestreitung außerordentlicher Staatsausgaben für volks- yirthschastliche und Bildungszwecke. Mit Rücksicht auf die in der Ausführung begriffenej Steuerreform ist der Finanzetat auf das Zahr 1875/76 beschränkt. Bei der hieraus sich ergebenden Vereinfachung der GeschäftSbehand- lung darf die rechtzeitige Verabschiedung deS Finanzgesetz - enlwurfs in Aussicht genommen werden." Die Aufsicht über die Gelehrten- und Realschulen soll einer zeitgemäßen Umgestaltung durch ein Gesetz unterzogen werden. „Die
Väter oder vielmehr seiner Mutter wieder einnehmen würde. Diese Granden werden jetzt von hinnen ziehen, und ich glaube dreist behaupten zu dürfen, daß Paris durch ihren Wegzug nicht allzuviel verlieren wird. Die spanische Gesellschaft wird in späteren Zähren als ein Abklatsch der französischen erscheinen, unb der Einfluß der Alfonsisten wird wie vaS Gebahren der Bonapartisten den Anschein einer gewissen Unverschämtheit und Aufdringlichkeit im Gefolge haben. Die Bannerträger des CarliSmus sind mür- rische Patrone, widerhaarig und finster, aber in mancher Beziehung von tadellosem Lebenswandel, während die Al- sonststen als ausgemachte Verehrer deS Sports und des Baccarat als Stutzer und nicht unzugänglich den Schmei- cheltöuen der Madame Theo galten. Sie find keineswegs durchweg von Adel. Unter den Veteranen des Jsabellini- schen Hofstaates befinden sich im Gegentheil eine Anzahl nicht sonderlich feinfühliger Pflanzer von Cuba, die ehemals ihr Pferd sattelten zur Vertheidigung der Sklaverei aus dieser Znsel und die ein allzu begreifliches Interesse an der Unterdrückung der Republik besitzen. Diese Herren brachten ihre Damen mit sich und hielten in freigebigster Weise offenes Haus und offene Tafel. So wurde die Pariser Gesellschaft um eine Klaffe verführerischer Frauen reicher, die, wenn nicht zu dem Decorum, so doch zweifel- los zu den Reizen des höheren Pariser Gesellschaftslebens das Zhrige beitrugen. Möge es gestattet sein, an diesem Orte einige Bemerkungen über französische Sitten überhaupt einzuschalten. Sie sind gewiß kein engherziges Volk tiefe Franzosen, und ihre bürgerliche Moral war zu allen Zeiten derart, daß Nationen mit kälterem Blute sich nur wünschen können, vor den Segnungen derselben bewahrt