Hr 16.
JRarßutg, Mittwoch, 20. Januar 1875.
x Mrgang.
Anzeigen nimmt entgegen: die Exvedittvn d. Blatte-, sowie die Annoneen-Bureaux von Th. Diettich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfutt a. M.; Haasenstein L Vogler in Frankfurt a. M., Berlin, Leipzig, Cöln rc.; Rudolf Moss« m Berlin, Frankfutt a- M. rc.
(l)brtl)rlTifd)f Jalung.
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie die Annoncen-Bureaux von ®. L. Daube & Co. in Frankfutt a. M-; Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A. Rete- meyer in Berlin; Carl Schüß- lerm Hannover; C. Schlotte in Bremen.
_____tw 6tr ^kpedltlou zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
Tagesbericht.
Die Eröffnungsrede de- Landtags findet so weit bis jetzt Urtheile in der Preffe vorliegen, durchgehend eine sehr günstige Beuttheilung.
Das reichhaltige Arbeitsprogramm, welches sie enthält, wird mit allgemeiner Genugthmmg begrüßt. Auch die ge- schäftlich einfache Sprache wird als durchaus sachgemäß anerkannt. Die „Tribüne" meint, die Thronrede in ihrer farblosen Objectiätät gäbe uns schon jetzt einen Schattenriß von dem Gesammtbilde der begonnenen Session. Daß dieselbe eine lange und mühevolle sein wird, ist unzweifelhaft. Mögen ihre Früchte, deren Werth unendlich höher steht als den Reiz aufregender parlamentarischer Debatten, unserem engeren Staatswesen zu dauerndem Nutzen gereichen und insbesondere den Grundsatz einer konsequent durchgeführten Selbstverwaltung deS Volkes in allen communalen Angelegenheiten feste und sichere Wurzeln schlagen lassen. — Aehnlich spricht stch auch die „Volkszeitung" aus, indem fie bemerkt: Man darf sie als geschäftliche Einladung fzu einer den treuesten Fleiß der Volksvertreter in Anspruch nehmenden parlamentarischen Session auffaffen. Und zwar wird die gesetzgeberische Thätigkeit nicht gerade für große, abschnittsbildende StaatSaclionen, wohl aber für sehnlich erwartete, dem inneren Staatsleben längst nothwendige Organisationen in Anspruch genommen. Tie „Vossische Zeitung" legt das Hauptgewicht auf die Abwesenheit alles Pompes und den vorzugsweise geschäftsmäßigen Character der Thronrede. Sie meint, es werde dem Lande dadurch deutlich, daß eS in der Form mehr und mehr wie ein Theil von Deutschland und nicht mehr wie der hegenionische Staat im deutschen Bunde behandelt wird. Die Hegemonie ist thatsächlich, geschäftlich tritt sie zurück, ihren bleibenden Ausdruck findet sie in der Vereinigung der Königskrone vo» Preußen mit der Kaiserkrone von Deutschland. Preu ßen sei wie alle anderen Bundesstaaten von der früheren politischen Stelle zu Gunsten des Reiches auf die Stufe eines Verwaltungsbezirkes hinabgestiegen und müffe stch in diese Rolle von Jahr zu Jahr mehr fügen.
Die Bankkommisfion des Reichstages beendete die zweite Lesung des Gesetzentwurfs und nahm die letzten Paragraphen mit der Maßgabe an, daß wenn nach Ablauf des 15jährigen BankprivilegiumS die Reichsbank fortbesteht, das Reich verpflichtet ist, an Preußen eine Entschädigung von 621,000 Thlrn. jährlicher Rente zu zahlen. DaS ganze Gesetz wurde sodann nach den Beschlüffen der zweiten Ä- sung schließlich mit 16 gegen 4 Stimmen (MoSle, Hanen, Frhr. v. «retin und Milper) angenommen. Die Feststellung des Berichtes erfolgt Dienstag, die Plenardebatte findet vielleicht schon Freitag statt.
In die 11. Kommission deS Reichstags, s. g. Zwischen- Kommission für die Justizgesetze sind gewählt die Abgeordneten: Reichensperger (Olpe), v. Forcade de Biaix,Dr.
Deutsches Reich.
•• Berlin, 18. Jan. Das Abgeordnetenhaus hat sich heute konstituirt. Bei der Wahl des Präsidiums, welche, wie vorauszusehen, auf die Herren von Bennigsen, Löwe und Graf Bcthusig-Huc fiel, sind 295 Stimmzettel abgegeben worden. Die Namen der gewählten Schriftführer werden in der morgigen Sitzung, in welcher auch von der Regierung das Budget vorgelegt werden wird, verkündigt werden. Es wird allseitig anerkannt, daß bei einer Verständigung der Präsidien des Land- und Reichstages derartige Dispositionen getroffen werden können, daß der Landtag die ihm zugegangenen Vorlagen in Angriff nehmen kann. Man ist zu der Annahme berechtigt, daß die Be- rathung des Budgets keinen außerordentlichen Zeitaufwand erfordern wird, da keinerlei neue prinzipielle und formelle Fragen zur Erledigung zu bringen sind. Die EröffnungS- rede findet in der Preffe fast allseitig eine sachlich zustim- mende Beurtheilung. In Bezug auf die einstweilige Be. chränkung der inneren Reform verschieben die besonnenen Stimmen ihr Urtheil bis Seitens der Regierung eine Darlegung der dabei maßgebenden Gesichtspunkte erfolgt ist. Es ist übrigens wahrscheinlich, daß, wie die „Schlesische Zig." vermuthet, eine Darlegung der beabsichtigten inneren Reorganisationsreform Seitens des Ministers des Innern erfolgen wird. Eine betreffende Denkschrift wird voraus-
Mayer, (Donauwörth), Hauck, v. Schöning, v. Jagow' Thilo, Dr. Schwarze, Klotz, Herz, Eyfoldt, Dr. Zinn' Dr. Lasker, Dr. Marquardsen, Miquel, v. Puttkammer (Fraustadt), Bernards, Dr. Lieber, Pfafferott, Dr. Krätzer Dr. Bähr (Kaffel), Becker, Dr. Gneist, Dr. Grimm, Dr. Völk, Struckmann (Diepholz), Dr. Wolffsou und Gaupp. Dre Konstiturrung dieser Kommission hat noch nicht stattgefunden.
Der „Schlesischen Zeitung« wird aus zuverlässiger Quelle die nicht unwichtige Mittheilung, daß Seitens des Papstes an die preußischen Bischöfe die Aufforderung ergangen sei, Vorschläge darüber zu machen, wie gegenüber den zahlreichen Vacanzen in den Seelsorgerstellen ein mo- dus vivendi zu erzielen sei, durch welchen diesem die Jn- tereffen der Kirche schwer schädigenden Uebelstande abgeholfen werden könne.
Auf den 27. Januar ist, wie die „Post" mittheilt, eine Plenarsitzung des königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten, in welcher über allgemeine Angelegenheiten berathen werden wird, und auf den 10. Februar eine Spruchsitzung, betreffend einen in der Provinz Posen durch die königliche.Regierung aus einem bestimmten Bezirke ausgewiesenen katholischen Geistlichen, welcher stch gegen die königliche Regierung an den Gerichtshof gewandt hat, (seit Kaplan MönnickeS der erste Fall, daß ein katholischer Geistlicher b" dem Gerichtshof Berufung einlegt) anberaumt.
sichtlich der Vorlage der Provinzialordnung beigelegt werden. — Die Besetzung der erledigten Regierungspräfidien zu Marienwerder an Stelle des Grafen Eulenburg- Gumbinnen für Herrn von Putikammer und des Regie- rungsvizeprästdiuwS von Posen an Stelle des Herrn Steinmann wird in kurzer Zeit erfolgen. Voraussichtlich wird dabei auf die Verwendung des Regierungsdirektors Herrn von Flottwell im Fürstenthurn Lippe Bedacht genommen werden. — Der neu ernannte Bezirkspräsident von Metz, Herr v. Puttkammer, hat^j heute Berlin verlassen, um sich zunächst nach Straßburg und dann nach Metz auf seinen Posten zu begeben. — Die Herren Bredt, Geh. Reg.-Rath und Oberbürgermeister von Barmen v. Winterfeld und Graf Ziethen - Schwerin auf Ganow sind auf Präsentation ins Herrenhaus berufen worden — Die Nachricht der „Agence Havas" betreffs der Landung der Mannschaften des „Nautilus" und „Albatros" hat sich noch nicht bestätigt. Nach einer neueren Depesche hat die Madrider Regierung eine Flotte nach Zaranz gesandt ES ist anzunehmen, daß die deutsche Reichsregierung ihren ursprünglichen Absichten gemäß int Einverständniß mit der spanischen Regierung handeln wird.
, *61”' 171 £an- Die Bürgerschaft beschäftigt sich lebhaft mit der Frage, ob Hr. Dr. Becker die Oberbürger. rneister-Stelle in Köln annehmen werde oder nicht. Von der einen oder andern Seite wurde sogar daö Gerücht verbreitet, der Gewählte habe bereits abgelehnt. Auf eine an ihn gerichtete Depesche erfolgte die Antwort, das Gerücht entbehre der Wahrheit, seine Entschließung aber werde er erst am Montag — also morgen — ver Stadt mittheilen. ES steht fest, daß sich der Gewählte nicht aus die Stelle meldete, und daß er Stadtverordneten, welche bei ihm in Dortmund waren, keine feste Zusage hinsichtlich der Annahme machte. Wenn et die Stelle in Köln acceptirt, dann ist er der erste protestantische Oberbüraer- meister, der in Köln einzieht.
Gießen, 15. Jan. Die Erhöhung deS Einkommen- der geistlichen Stellen bis zur Minimalsumme von 1000 fl scheint, wenigstens vorläufig noch keine große Zugkraft zu “ben. Zum Studium der Theologie ist für das Wimer- Semester ein neuer Studiosus theologiae, sage ein neuer Th"l°ve hier eingetroffen, so daß die Zahl der Theoloaie- Studirenden nun auf neun gesunken ist. Zur rechten Würdigung der Sachlage muß man aber vergleichen, was die „Evangelische Kirchenzeitung« in Berlin über preußi- che Zustände berichtet. Dieselbe schreibt in Nr 78 deS I. 1874 unter der Ueberschrift „Theologen-Mangel" Folgendes: „Der Theologen-Mangel scheint im Wachsen zu bleiben. Jrn letzten Schuljahre hat in Berlin das °?oa chimsthalische Gymnasium 18, das FriedrichWilhelms- Gymastum 16, das WilhelmS-Gymnastum 25, daS Fran- zösische Gymnasium 6 Abiturienten mit dem Zeugniß der
Deutsche Triuksebräuche.*) (Schluß.)
" Glaubte der Fürst, diesen Theil der auswärtigen Angelegenheiten in eigener Person nicht gehörig besorgen zu können, so übertrug er ihn einigen Hofleuten, die sich dann gemeiniglich bestens angelegen sein ließen, daS hohe in sie gesetzte Vertrauen zu rechtfettigen und den neuangekommenen Diplomaten, wenn er gleich noch so gut ausgepicht war, womöglich unter dem Tisch zu trinken. Dies wußte, wie ZinkgrSf (a. o. O. III. p. 175) erzählt, unter Anderm auch Doktor Luther sehr wohl. Denn, da man einmal die Frage aufwarf, wer am Hofe am meisten zu thuu hätte, und zuerst den Kanzler, dann die Rentmeister, dann die Köche an- sührte, wollte er eS von Keinem zugeben. Sie alle, meinte er, könnten doch mit der Arbeit fertig werden und hernach ruhen. „Aber Diejenigen," setzte er hinzu, „so für ihre Fürsten auf anderer Herren Gesundheit müssen Bescheid thun, die haben nimmer gethan Werk und müssen Tag und Nacht anhalten." — Man sieht, dies war vordem an deutschen Fürstenhöfen ein wichtiges und vielumsaffendes Departement, und was hätte der Adel bei seiner rohen Verwahrlosung, viele Jahrhunderte hindurch auch Anderes repräsentiren können? — Leuten seines Gleichen pflegte man Kundschafts- und Freundschaftstränke zuzubttngen, um Bekanntschaft, Freundschaft und gute Nachbarschaft zu stiften und zu erhalten. Da hatte man denn manchmal sehr viel zu thun, solche von allen Seiten zerstörende Ergießungen der Neigung angemeffeu zu erwiedern; denn bei dergleichen Freundschaftsbezeugungen nut ein wenig zu nippen, nicht mit einem derben Trünke Bescheid zu thun, wurde für beleidigende Unhöflichkeit gehalten. Besonders empfindlich hierin waren die guten Gesellen, d. h. die lustigen Zechbrüder in den Gelagen, welche man Gesellen-
trinken nannte. Bei ihnm wurde nicht nur eine zahllose lRenge von Gesundheiten ausgebracht, sondern meistens auch sogleich bestimmt, ob sie mit dem ganzen ober dem halben Becher ermiebert werden sollten. Dies nicht pünktlich zu erfüllen, galt für schlimmen Verrath; ebensowenig durfte man wagen, den Wettkämpfen im Trinken stch zu entziehen, wenn man nicht wie eine Eule unter den neckende" Vögeln sitzend, den Spott der ganzen Zecherbande auf stch laben wollte. Nicht selten tarn es von biefem Vepiren unb Tribsliren zum Schmähen unb Lästern, wo nicht gar zum Schlagen unb Balgen. Dies ist das berüchtigte Zutrinken, gegen welches besonbers im 16. Jahrhundert so viele geistliche unb weltliche Sittenprediger ihre Stimme erhoben unb welches so arg betrieben wurde, daß endlich der Kaiser und die Fürsten sich dareinlegten und es durch Reichsgesetze und Landesordnungen adzuftellen suchten. Diese halfen indeß so wenig dagegen, wie die früheren Verordnungen Karls des Großen, wie jener zweideutigen Ordnungsgesellschaften und Verbindungen zur Mäßigkeit unb Nüchternheit, welche späterhin bie Fürsten unb ber Abel in mehreren Gegenden Deutschlands ein- fuhrten. Das Zutrinken erhielt sich noch einige Jahrhunderte, ja es sind erhebliche Spuren davon noch bis auf eie jetzige Generation gekommen. Als schon ganz Deutschland, ein wenig mäßiger geworden, aus kleinen Spitzgläsern trank, übte sich noch immer die ftubirenbe Jugend auf ben meisten Universitäten mit großen Paß. gläsern im Willkommenttinken, Brüberschafttrinken und Herumtrinken, im Wetttrinken zur Ehre ihrer LanbeSväter, ihrer Mädchen, ihrer Freunde, im Zutrinken auf daS Ganze ober bie Hälfte unb in allen übrigen von ben guten Gesellen ber Vorzeit ererbten Gebräuchen. Den hellenischen Musen und Grazien ward ihre herkömmliche
Huldigung in Worten zutheil, aber bie angeborene Unge- jchlachtheit und Roheit zur Freiheit und Sicherheit zu entwickeln vermochten sie nicht.
Unschuldiger als jene wüsten Gelage waren die Tränke und Tränkiein, welche unsere Vorfahren zu ihrer Stärkung und Erquickung daheim allein oder mit einigen guten Freunden zu sich nahmen; gegen sie hatten auch die trockensten Moralisten Nichts einzuwenden. Oft genug nahm man freilich, besonders an Höfen und in den Häusern des Adels und der Reicheren, wo man wohlge- füllte Keller hatte, jene süße Erquickung zu stch. Aus den Statuten des hessischen, im Jahre 1600 gestifteten Ordens der Mäßigkeit (wie er in der „Geschichte der deutschen Nationalneigung zum Trünke, von Petersen Leipzig, 1782 p. 104 cet. geschildert ist) ersieht man, daß außer den beiden Mahlzeiten manchmal auch ?ur Suppe b. h. beim Frühstück, desgleichen beim Schlafengehen unb auch sonst noch zuweilen, also Nachmittags zwischen ben beiden Mahlzeiten, Wein getrunken wurde. Die mäßigkeit- liebenben Ritter verpflichteten sich jedoch, ihr tägliches Maß von 14 Bechern (an sich ein sehr starkes) nie zu überschreiten. Auch die Kellerordnung des Herzogs Ernst von Gotha vom Jahre 1648 (wie man in bes Herrn von Moser Deutschem Hofrecht, Th. I. p. 157 ber Beilagen, findet) gedenkt noch bes Frühtrunks, deS Vesper- ober Unter» unb Nachttrunks unb des Abschenkens ober beS Schlaftrunks. Doch bekamen hier die Hofleute, selbst die gräflichen unb adeligen Damen nebst ber Frau Hofmeisterin ju allen biefen Tränken.Bier; nur ber fürstlichen Ge-' mahlin sollte zum Untertrunke auch Wein, so viel bieielbe begehren würde, verabfolgt werden '