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Marburg, Sonnabend, den 28. November.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatte-, sowie die Annoncen-Bureaux von Th- Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a. M-; Haasenstein & Bögler in Frankfurt a. M-, Berlin, Leip» zig, Cöln 2C.; Rudolf Moss« in Berlin, Frankfurt a- M. rc.
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie Vie Annoncen-Bureaux von G. L. Daube & Co. in
Frankfurt a. M.: Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A. Rete- meper in Berlin; Carl Schüß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.
Erscheint täglich außer den Werttagen nach Sonn- und Feiettagen. Preis für das Quartal durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 22t 6er., durch die Postämter de» deutschen Reiches 25 6er. (excl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 1 Egr. — Für in der Expedition zu ettheilende
Auskunft und Annahme von Adressen werden Sgr. berechnet.
Zür den Monat December werden von allen 5 Postanstalten Bestellungen auf die Ober» hessische angenommmen. Im Feuille
ton derselben beginnt die höchst spannende Erzählung:
Weues «Lebe«, von Max Alt (A. Mödinger) und Sophie Verena.
Gleichzeitig macht die Redaction darauf äuf- werksam, daß sie nach stenographischen Aufzeichnungen ihres Berliner Correspondenten die im De- cember stattfindenden und das allgemeinste Interesse erregenden öffentlichen Gerichtsverhandlungen des Prozeffes-Arnim rasch und vollständig mittheilen wird. Die Krp. d. HSery. Zeil.
Tagesbericht.
DaS Staat-Ministerium hält jetzt fast täglich Sitzungen. Zn einer der letzten Sitzungen kam auch der Entwurf einer Provinzialordnuug für Berlin zur Berathung. Wird der Entwurf genehmigt, so ist dessen Vortage in dem nächstens zusammentretenden Landtag mit Bestimmtheit zu erwarten. Ebenso hat das StaalSministerium die Abänderungsvorschläge zum Strafgesetzbuch berathen, denen die amtlichen Ermittelungen zu Grunde gelegt find.
Di« Budgetcommifsion des Reichstags hat den Militär etat bis Titel 28 durchberathen und dabei mehrere Post- tionen, z. B. die Gehälter einiger Offiziere des Garde du Corps gestrichen.
Zn die sogenannte Justiz-Zwischenkommisston werden 28 ordentliche Mitglieder und 7 .Stellvertreter gewählt werden.
Der Abgeordnett Ackermann hat zu dem Etat der Post' und ZeitungSverwaltung folgender Antrag eingebracht: Der Reichstag wolle beschließen, dem Herrn ReichSkauzler eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über dir Zeitung« Provision zu empsehlen.
In Sondershausen beabsichtigt man, die Civilliste des Fürsten zu erhöhen.
In Hagenau ist zur Errichtung einer Anstalt ein Grundstück angekauft worden und soll in demselben bis zum Einstigen October eine Anstalt errichtet werden, in welcher auf Grund der §. 56 und 57 deS Strafgesetzbuches ver- unheilte Knaben Ausnahme finden sollen.
In Gebweiler ist am 20. d. M. den Schulbrüdern die Fortführung deS Unterrichts amtlich untersagt worden, und ist die Anstatt am 23. d. M. geschlossen worden.
Das lebendige Skelett.
«ne neu« Erzählung eines Jägers von Iwan Turgenjew. (Fonieyung.)
Einst hatte ich eine« ganz sonderbaren Traum. Soll ich Ihnen dm erzählen? — Hören Sie also! — Ich glaubte auf drm Felde zu sein, rundum stand der Roggen so hoch und so goldigreif!... Und rin Hündchen, ein röthllches, böses, sehr böses Thier folgte mir und versuchte fortwährend mich zu beißen. In dm Händen hielt ich eine Sichel, aber keine gewöhnliche, sondem eine, die ganz wie der Mond aussah; Sie wiflea, so wie der Mond, wmn er zu Ende gehen will. Und mit diesem Monde sollte ich nun den Roggen glatt abschneiden. Doch die Hitze hat mich ermüdet und die leuchtende Mondsichel mich gelendet, daß ich träge und zum Arbeiten ungeschickt war. Rund herum aber wuchsen Kornblumen, und waS für große Blüthen hatten die! Und alle Blumen wandten mir die Köpfe zu Da fiel mir ein, - sollte ich sie nicht pflücken; Wasstly hatte versprochen, mich aufzusuchm, bi» daß er kommt, winde ich mir von ihnen einen Kranz. Znm Roggenschneiben habe ich später noch Zeit genug. Ich fange also an, die Kornblumen zu pflücken. Aber so viele auch von mir gebrochen werden, so verschwanden sie mit doch alle wieder auS den Händen. Ev ost ich von Neuem anfange, so vergeblich ist jeveS Mal meine Mühe, und ich komme nicht zum Kranzwinben. Auf einmal höre ich, daß Zemand sich mir nähert und wir zurust: Luscha! Luscha! ... Da kommt Wassiry schon, dmke ich und bin ganz betrübt, daß ich mich mit keinem Kranze schmücken kann. Plötzlich fällt mir ein, an Stelle der Kornblumen diesen Mond auf den Kopf zu setzen. Ich befestige ihn mir also im Haar, so daß es aoSsirht, als ob ich einen Kokoschnik *) trage. Doch wie
*) Der nationale, diademförmige Sonn- und Festtags-Kopf- Pütz der russischen Frauen. Anmerk. deS Uebers.
Zur Sicherstellung und Regulirung der Hinterlaffen schäften ist zwischen Deutschland und Rußland ein Vertrag abgeschlossen, der jetzt dem Bundesrathe vorliegt. Dieser Entwurf umfaßt 15 Artikel und ordnet im Wesentlichen an, daß bei dem Todesfälle eines Deutschen in Rußland oder eines Ruffen in Deutschland hinsichtlich des RachlaffeS die Normen der Landesgesetzgebung zur Anwendung kommen. Gleichzeitig sind die Functionen der Konsule zur Milwir- kung bei den Hinterlassenschafts-Angelegenheiten durch den Vertrag geregelt.
Deutsche» Reich.
•• Berlin, 26. Nov. Der Minister des Innern hat durch Verordnung bestimmt durch welche Organe der Verwaltung die Ausgaben für die Standesbeamten festzusetzen seien, in den Stadtgemeinden ist diese Bcfugniß der Gemeinde-Vertretung, für die Landgemeinden den KreiSaus- schüssen zugewiesen worden. — Eine Reihe hoher Beamtenstellen harren augenblicklich ihrer Wiederbesetzung; darunter die Stelle der Vicepräsidenten in Königsberg und Posen, des Regierungs-Präsidenten in Marienwerder und des Bezirks-Präsidenten in Metz. — Eine wunderliche Rechtsauffassung über die Arnim'fche Angelegenheit hat heute in der Augsburger Allg. Ztg. sehr ausführlich Heinze, uns. WiffenS Profeffor deS Strafrechts in Heidelberg zu 6t- grünben versucht; derselbe erk ärt überhaupt die deutschen Gesandten und Beamten, welche im Ausland sich befinden Tüt exlex und unverantwortlich wegen der im Auslande begangenen Verbrechen und Gesetzwidrigkeiten, somit natürlich auch Herrn von Arnim; die Unterschlagung der Aktenstücke sei im Ausland geschehen und der Jeoulpat daher dem deutschen Strafiecht nicht unterworfen, dem ausländischen auch nicht wegen der Exterritorialität der Gesandten quod erat demonstrandum, jedenfalls ist dies wohl daS origt neuste Ptaydoier, waS bis jetzt in dieser Sache geleistet wurde und wird wohl schwerlich die Freisprechung oder Verzichtleistung auf strafrechtliche Verfolgung herbeiführen. — In den Londoner HanbelSkreism hat die Erklärung deS Finanzministers über das Guthaben bei bet dortigen Bank Beforgniß hervorgerufen, welche die TtmeS in ausführlichen Erörterungen zu beseitigen bemüht ist, da der Preuß. Staat vorläufig nicht die geringste Veranlaffung hat den Londoner Geldmarkt in Anspruch zu nehmen.
— Der Entwurf zu dem Landsturmgesetz, wie er aus der zweiten Lesung der Commisstonsberathung hervorge- gangen ist, hat folgenden Wortlaut: §. 1. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere, noch der Marine angehören. Der Landsturm tritt nut zusammen, wenn ein feindlicher Einfall Theile deS Reichsgebietes de droht oder überzieht. (§. 3 al 2 und §. 16 deS Gesetzes
ich daS gethan, fange ich an am ganzen Körper zu leuch ten, so daß rundum das Feld davon wiederstrahlt. Und stehe da! — Über die Spitzen der Aehren fort eilt Jemand schnellen Schrittes auf mich zu, aber nicht Wasstly ist's, sondern — Jesus Christus selbst! Woran ich aber et kannte, daß eS der Herr war, das weiß ich nicht; so malen sie ihn nicht auf den Heiligenbildern, — aber er war es! Ganz ohne Bart, hochgewachsen, jung, in weißem Gewände — nur der Gürtel war von Gold, — streckt er mit die Hand entgegen. — „,Sci ohne Furcht,"" redet er zu mir, ,„®u bist meine auserwählte Braut, folge mit nach. Du wirst bei mit, in meinem ewigen Reiche den himmlischen Sänger Reigen führen und ParadieseSlieder singen."" Und ich ergreife seine Hanv, um ihm zu folgen. Sofort packt mich ober auch daS Hündchen an den Füßen. — Doch nun schwingen wir uns hoch in die Luft! Er immer voran; seine Flügel weiten sich über den ganzen Himmel hin; si>- sind so lang,- so lang wie Möwenflügel; ich aber hänge an seiner Hand und fliege mit ihm hinauf I Uno daS Hündchen muß von mir ablassen! — Da erst wurde mir tut, daß dieses böse Thier — meine Krankheit war, und daß für die im himmlischen Reich kein Platz sein wird."
Lukerja schwieg einige Minuten.
„Dann hatte ich ein andermal folgenden Traum," begann sie von Neuem, „vielleicht aber war daS auch eine wirkliche Erscheinung, — genau weiß ich eS nicht mehr. Mir wat so sonderbar zu Muth; eS dünkte mich, ich liege hier auf dem Flechtwerk und meine verstorbenen Eltern kommen zu mir. Und mein Väterchen und mein Mütterchen verbeugen sich tief vor mir, ohne dabei ein Wott zu sprechen. Ich frage sie: Vater, Mutter, warum verbeugt Ihr Euch? Und sie antworten: deshalb, weil Du auf dieser Erde so viel gelitten und dadurch nicht allein Deine eigen« Seel« von aller Sünde gereinigt, sondern auch
vom November 1867.) §. 2. Das Aufgebot des Landsturmes erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zu» gleich der Umfang deS Aufgebots bestimmt wird. §. 3. DaS Aufgebot kann sich auf die verfügbaren Theile der Ersatzreferven erstrecken. Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heere verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestellt werden. §. 4. Nachdem daS Aufgebot ergangen ist, findm auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufgebotenen den Militärstrafgesetzen und der DiScip- linarorbnung unterworfen. Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung in den Listen dcS Landsturmes Eingetragenen. §. 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen besonderen Bedarfs kann die Landwehr aus den Landsturmpflichtigen ergänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreserve ein» berufen find. Die Einstellung erfolgt nach JahteSklaffen mit der jüngsten beginnend, soweit die militärischen Interessen dies gestatten. §. 6. Wenn der Landsturm nicht aufgeboten ist, dürfen die Landsturmpflichtigen keinerlei militärischer Controlc oder Uedungen unterworfen werden. $. 7. Die Auflösung des Landsturms wird vom Kaiser angeordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört ba» Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. §. 8. Di« zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Bestimmungen erläßt der Kaiser. §. 9. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Baiern nach näherer Bestimmung deS Bündnißvertragö vom 23. November 1870 (BundeSgesetzbl. 1871 pag. 9) unter III, §. 5 zur Anwendung. Dasselbe findet auf di« vor dem 1. Januar 1851 geborenen Elsaß Lothringer kein« Anwendung. (§. 2 de» Gesetzes vom 23. Januar 1872.)
— DaS hiesige Polizei Präsidium hat den eventuellen Antrag auf Gestattung von Verbrennung menschlicher Leichen abgelehnt und dabei hervorgehoben, daß nur das Beerdigen von Leichnamen die Möglichkeit gewähre, Verbrechen zu verfolgen, wenn man vermuthe, daß solche an und mit dem Leichnam begangen worden seien. Allem Anschein« nach wird die Leichenverbrennung vorerst in Deutschland keinen Fortgang haben.
Kra«kf«rt a. M., 26. Nov. Bei den gestrigen Stabtverordnetenwahlen Hierselbst wurden in 24 Wahlen 21 Candidaten bet Demokraten gewählt; drei Stichwahlen sinb erforderlich.
Gotha, 23. Nov. In thüringischen Blättern findet sich eine bedeutungsvolle Nachricht. Die kleine katholische Gemeinde in Arnstadt hat nämlich, nachdem der bisherig« Geistliche versetzt worden, einen neuen Seelsorger erhalten, bereits einen großen Theil unserer Schuld von uns genommen hast. Es gehl uns schon jetzt in jener Welt viel, viel bester als früher. Deiner eigenen Sünden bist Du schon gänzlich ledig und leidest nun für die unsrigen! — Nachdem sie das gesagt, verbeugten fie sich nochmals vor mir, und waren verschwunden; nur die nackten Wände waren um mich herum. Nachher war ich wohl in großem Zweifel ob sich daS wirklich mit mir zugetragen ober ob ich nur geträumt hatte. Ich erzählte daS später einmal in ber Beichte dem Vater Alexei, unserem Priester. Er war der Meinung, daß daS ein Traum jein müßte, denn wirkliche Erscheinungen können nur die haben, di« geistlichen Standes sind. — Und nicht allzu lange her erlebte ich wieder Folgendes int Traum," fuhr Lukerja fort „ich seh' mich sitzen unter einem Baum, an einem endlos weiten Wege; in der Hand halte ich einen spitzen Stab, ein Quersack hängt mir über die Schulter und mein Kopf ist in ein Tuch gehüllt, — so wie eS bei den Pilgerinnen üblich ist, die nach den heiligen Stätten wallfahren! Und der Ort, bis zu dem ich noch zu wandern hatte, war in weiter, weiter Ferne. Und lauter Pilger ziehen an mir vorüber; fie gehen still und widerwillig ihres Weges, Alle nach einer Richtung hin; Alle haben sie traurige Gesichter und sehen sich Einer dem Anderen sto ähnlich. Unter ihnen bemerke ich eine Frau, die sich durch die Wandernden bald hindurchwindet, bald hindurchdrängt. Sie ist einen ganzen Kopf größer als die Uebrigen. Ihre Tracht ist so sonderbar, als wäre sie keine Russin, sondern eine Fremde. Auch ihr Antlitz ist merkwürdig, so hager, so finster. Und eS scheint mir, als ob alle die Anderen sich von ihr fern halten. Sie aber wendet sich plötzlich — gerade mir zu, bleibt stehen und betrachtet mich. Augen hatte fie wie ein Falke, gelbe, große, glänzende Augen! Ich frage sie: wer bist Du? — Sic aber antwortete mir -