1871.
Nlarkurg, Sonntag, den 1. November.
Nr. 256.
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(l'ibcrljcITifdic Jtiluim.
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Die Krp. d. HSery. Zeit.
Die Reform der preußische» Verwaltung.
Beim Hinblick auf dir nrubeginnenden parlamentarischen Arbeiten ist jüngst dir Nothwrndigkrit betont worden, dem PreiMchen Landtage diesmal Raum zu gewähren, um das Werk der inneren BerwaltungSresorm erfolgreich weiter führen zu können.
Ein Uebrrblick über die in dieser Beziehung noch zu lösenden Aufgaben dürfte die dringende Berechtigung jene» Wunsche* klar erkennen lassen.
Durch die neue KreiSordnung ist die Reform der all gemeinen Landesverwaltung zunächst in einem großen Theile der Monarchie angebahnt.
' Während der Schwerpunkt der Verwaltung bisher in beii aus berufsmäßigen Beamten zusammengesetzten Bezirksregierungen ruhte, welche die doppelte Funktion von Ver- «altungSkollegien und von Verwaltungsgerichtshöfen in sich vereinigten und sich zur Erledigung ihrer Geschäfte der Kreisbehörden, der Landräthe, als ihrer Organe bedienten, ist durch die KreiSordnung der Schwerpunkt der Verwaltung au* Regierungsbezirken in die Kreise verlegt worden. ES ist für jeden Kreis ein KreiSauSschuß gebildet, bestehend aus einemStaatSbeamten, dem Landräthe, alsVorsitzenden und sechs Laienmitglieder, welche ihr Amt als ein unentgeltliche* Ehrenamt verwalten. Der Kreisausschuß ist der Mittelpunkt der Selbstverwaltung de* Kreises; als Organ der Kreiskorporation liegt ihm die Verwaltung der KreiS- Kommunalangelegenheiten, als Organ de* Staats liegt ihm zugleich die Wahrnehmung von Geschästen der allge meinen LandeSverwaltung ob. In letzterer Eigenschaft fun- girt er sodann einerseits als VerwalmngSgericht erster Instanz für streitige Verwaltungssachen, andererseits alsVer- waltungSkollegium, welche* insbesondere berufen ist, die Aussicht über die Kommunal-Angelegenheiten der Amtsbezirke, der ländlichen Gemeinden und selbstständigen GutS bezirke zu führen, bei dem Ersaß kreispolizeilicher Verordnungen, wie bei der Erledigung verschiedener anderen Vcr
waltungssachen mitzuwirken und sein Gutachten über alle Angelegenheiten abzugeben, welche ihm von den Staatsbehörden überwiesen werden. Demgemäß ist auf die Kreis ausschüsse eine große Zahl von Angelegenheiten theil* administrativer, theilS jurisdiktioneller Natur übertragen worden, deren Erledigung bisher den Regierungen oblag. •
ES ist ferner für jeden Regierungsbezirk ein Verwaltungsgericht eingesetzt, welches au* zwei berufsmäßigen Beamten, einem Verwaltungs- und einem richterlichen Beamten, sowie au* drei Laien-Mitglieder besteht und über streitige Verwaltungssachen in der zweiten Instanz, sowie in gewissen Streitsachen, insbesondere in streitiger Armenpflege und in Expropriationssachen in erster Instanz zu entscheiden hat. Der Präsident der Bezirksregierung ist befugt, jeder Zeit den Vorsitz im Verwaltungsgericht mit vollem Stimmrecht zu übernehmen. Er ist dadurch in die Lage gesetzt, den inneren Zusammenhang zwischen der Verwal- tungsjurisdiktiou und der eigentlichen Verwaltung in erwünschter Weise aufrecht zu erhalten.
Zur Weiterführung deS mit der KreiSordnung auf dem Gebiete der kommunalen und allgemeinen Landesverwaltung zunächst für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen begonnenen Reformwerks bedarf es des ErlasieS ähnlicher Gesetze auch für die übrigen Provinzen der Monarchie, so bann des Erlasses von Provinzial-Ordnungen, eines Gesetzes wegen Dotation der Provinzialverbände mit Fonds zur Selbstverwaltung, unter Uebertragung staatlicher BerwaltungSzweige, wirthschaftlicher Natur, so wie endlich des ErlasieS eines Gesetzes wegen Einsetzung von Verwaltungsgerichten außerhalb des Geltungsbereiches der KreiSordnung, wegen Errichtung eines obersten VerwaltungSgerichtShvsiS und wegen Regelung de* BerwaltungSstreitverfahrenS.
ES ergiebt sich hieraus da* Bedürsniß folgender Gesetzgebungs-Arbeiten:
Für die Provinzen Westfalen, Rheinland und Hesien Nasiau wird zugleich mit einer neuen KreiSordnung eine neue Landgemeinde- und Städte-Ordmmg zu erlasien sein, da in jenen Provinzen zur Zeit nicht weniger als 11 verschiedene Gemeindeverfasiungsgesetze gelten, au; welchen sich eine einheitliche Kreisverfasiung n>cht ausbauen taffen würde.
Für die Provinz Posen ist im Anschlüsse an den au* dem Abgeordnetenhause hervorgegangenen GejetzeSvorschlag der Entwurf einer neuen KreiSordnung aufgestellt worden.
Der dem Landtage bereit* in der vorigen Session vorgelegte Entwurf einer Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen ist auf die Provinzen Posen, Westfalen und Rheinland ausgedehnt worden. Auch werden nach dem Vorbilde des Entwurfs neue Bezirks-Kommunalordnungen für
die ^Regierungsbezirke Wiesbaden und Cassel entworfen werden.
Ein besonderer Gesetzentwurf betrifft die Verfaffung und Verwaltung der neu zu bildenden Provinz Berlin.
Es ist ferner der Entwurf eine* Gesetzes wegen der Dotation der Provinzialverbände vorbereitet, so wie der schon früher ausgearbeitete Entwurf eine* Gesetzes, betreffend die Einsetzung von Verwaltungsgerichten und eine* obersten Gerichtshofes für streitige Verwaltungssachen, mit Rücksicht auf die anderen organischen Gesetze einer vollständigen Umarbeitung unterworfen worden.
Die Staatsregierung hofft alle diese Gesetzvorlagen bi* zum Beginn der nächsten Session deS Landtage* fertig zu stellen. Gelingt eS, über dieselben eine Verständigung mit den beiden Häusern deS Landtages zu erzielen, so würden für die späteren Sessionen nur noch die Entwürfe zu KreiS- und Provinzial-Ordnungen für die Provinzen Schleswig- Holstein und Hannover, sowie neuer Gemeinde-V erfass ungS - gesetze für die östlichen Provinzen auszuarbeiten sein.
Was die Hohenzollernschen Lande anbetrifft, fo ist für dieselben nach dem Borbilde der neuen KreiSordnung bereits im vorigen Jahre eine Amts- und LandeSordnung erlasien. An dieselbe wird sich der Erlaß einer neuen Gemeinde Ordnung, welche gleichfalls als ein dringende* Bedürfniß anzuerkennen ist, anzuschließen haben.
Von allen diesen Gesetzen, welche zur Ordnung der Verfassung und Verwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen theilS bereits erlassen sind, theil* erlasien werden sollen, wird der Organismus der für die allgemeine LandeSverwaltung bestehenden Staatsbehörden nahe berührt. Insbesondere sind e* die Bezirksregierungen, deren Stellung undBefugnisse durch dieselben eine wesentlicheAbänderung theil* bereits erfahren haben, theilS in noch weiterem Umfange erfahren werden. ES bedarf daher die Frage einer ein» gehenden Erörterung, ob die Regierungen in ihrer bisherigen kollegialen Verfassung doch fernerhin beizubehalten oder in welcher Weise dieselben zu reorganistren sein werden. Die Äitscheidung dieser Frage kann zweckmäßig nicht bis dahin anSgesetzt werden, wo die Reform der Gemeinde-, Kreis- und Provinzialversasiungen zum Abschlüsse gelangt sein wird; vielmehr erscheint eS nothwendig, sich zunächst über die Grundzüge eine* ReorganifationSplan* schon jetzt, im Zusammenhänge mit den Erwägungen für die weiteren Reformgesetze zu verständigen.
Bei den bisherigen Berathungen de* Landtage* ist wiederholt der Wunsch zu erkennen gegeben worden, daß dem Landtage ein vollständiger Plan für die Reform der gesammten inneren Landesverwaltung so bald al* möglich vorgelegt werden möchte, da es ohne Einsicht eines solchen Planes fast unmöglich sei, die auf die Reform der Ber- sasiung der kommunalen Verbände deS Staats bezüglichen
Der ftuntf um eine Million.
Roman von Swald August König.
(Fortsetzung.)
Ueberrafdjt, bestürzt fuhr Gerhard von seinem Sitze empor; der starre Blick de* Banquier* ruhte mit dem dem Ausdruck de* Entsetzen* auf dem Senator, deflen Lippen ein bedeutsame* Lächeln umspielte.
Sir Delavalle? wiederholte Gerhard mit bebender Stimme.
Bttle, sprechen Sie etwa* leiser, e* ist nicht nöthig, daß man im Comptoir unser Gespräch vernimmt. Ja, mein Freund, wer ist dieser englische Baronet, der seil einigen Monaten in unserer Stadt weilt und durch die Post von London so manche bedeutende Geldsendung er» hält?
®r ist ein Ehrenmann, Herr Senator, sagte der Banquier, ich glaube für ihn bürgen zu dürfen.
Weiter, wir wollen un* bei dieser Frage nicht aufhalten, da ihre Beantwortung sich vielleicht von selbst ergiebt. Bei einem der Hehler in London ist ein Brief gesunden worden, der freilich keine Unterschrift trägt, aber den Engländer beauftragt, den Erlös der Sendung den Herren Parkin*, Gibfon u. Comp. zu übergeben; wenn ich nicht irre, hat diese* Hau* Ihnen der Baronet empfohlen.
Wo* beweist da*, Herr Senator?
Anscheinend nicht*, aber eS ist ein Haltepunkt, auf welchem man stehen bleibt, um Äthern zu schöpfen. Man hat fernerhin auf dem Postamte eonstatirt, daß ein Engländer persönlich mehrere Packetchm zur Beförderung nach London aufgegeben hat; man erinnert sich diese* Umstande* genau, und einer dieser Postbeamten, den ich mit Briefen zu dem Baronet in beu europäischen Hofe sandte, will in ihm jenen Engländer erkennen. Nun, da* beweist am
Ende auch nicht*, Herr Schindler, aber e* genügt doch, über Sir Arthur Delavalle Erkundigungen einzuziehen.
Deren Resultat Ihnen beweisen wird, daß Sie sich auf einer falschen Fährte befinden, sagte Herr Eduard Schindler ärgerlich. Sir Arthur Delavalle ist ein sehr reicher, angesehener Herr, der englische Gesandte wird ihn in Schutz nehmen und Ihnen große Unannehmlichkeiten bereiten, wenn Sie den Baronet an seiner Ehre kränken.
So entschieden vertheidige ich ihn nicht, nahm Gerhard da* Wort, die Mittheilungen des Herrn Senator* —
Warten Sie, ich bin noch nicht fertig, fiel der Polizei Herr ihm in’* Wort, verschieben Sie Ihr Unheil, bis Sie Alles wisien. Die Päffe Sir Arthur* find in Ordnung, das heißt, sie scheinen es zu sein; um so auffallender ist eS, daß die Behörde in London nicht einmal den Namen de* Baronets kennt. Ich durfte die Nachforschungen nicht zu weit ausdehnen, ich mußte zu vermeiden suchen, daß der Baronet davon unterrichtet und gewarnt wurde, denn ich könnte ihm augenblicklich noch nichts in den Weg legen, wenn er diese Stadt verlassen wollte. Positive Beweise besitze ich nicht, ich erwarte weitere Nachrichten au* London und hoffe, daß sie mich berechtigen werden, ihm den Daumen aus'* Auge zu drücken.
Da* heißt, Sie wünschen, daß Ihr Verdacht sich be- ftätigen möge? fragte der Banquier vorwurfsvoll.
Der Polizeiherr zuckte die Achseln.
Finden Sie diesen Wunsch nicht begreiflich? erwiderte er. Die Reihe kühner und fast unglaublicher Verbrechen, die wir in den jüngsten Monaten zu verzeichnen hatten, muß eS mir doch wahrscheinlich wünjchenSwerth machen, den oder die Thäter zu ermitteln; da* Publikum hat ein Rechteres zu Bedangen, und wir — na, ich hoffe, der Lösung nahe gekommen zu sein. Erinnern Sie sich, meine Herren, daß wir schon mehrfach Gelegenheit hatten, hier
Barone und Grasen, ja sogar Fürsten und Prinzen zu entlarven die sich al* Gauner der gefährlichsten Sorte entpuppten. ,
Herr Eduard Schindler wanderte mit großen Schritten auf und nieder, er konnte nicht glauben, daß die Verdachts» gründe de* Senator* berechtigt fein sollten, fein eigene* Urtheil über den Baronet widersprach diesen Gründen zu sehr, und doch erinnerte er sich jetzt manche* Umstande*, der wohl geeignet war, die Vermnthungen de* Polizei- Herrn zu unterstützen.
Gerhard stand bereit* auf der Seile be* Senators, und die kurz vorhergegangene Unterredung mit seiner Schwester trug auch dazu bei, diesen Standpunkt zu behaupten.
Er erstattete jetzt Berichte über die Schritte, die er gethan, und die Entdeckungen, welche er gemacht hatte. Seine Mitcheilungen erschütterten da* Verttauen be* Banquier* und gaben dem Senator eine willkommene Bestätigung seines Verdacht*.
Und dennoch behaupte ich noch immer, baß hier ein Jrrthum, eine Verwechselung bet Person vorliegen muß, sagte ber alte Herr nach einer geraumen Weile be* Schweigen*. Dieser Jrrthum läßt sich erklären durch bie blinden Borurtheile, welche man gegen den Baronet hegt, er wird sich Herausstellen und Alle beschämen, welch« sich wn diesen Vorurtheilen irre führen ließen.
Der Polizeiherr hatte sich erhoben.
Daß Sie da* sagen, finde ich begreiflich, erwiderte er, die Entlarvung eines Verbrecher*, der Ihre Gunst in so hohem Grade zu gewinnen wußte, daß Sie chn mit Ihrer Tochter verlobten, muß Ihnen ja sehr unangenehm sein. Aus der anderen Seite aber können Sic nur wünschen, Gewißheit zu erhalteu. Denken Sie an die Zukunst Ihre* Kindes, Herr Schindler, dessen ganze* Lebensglück auf