tr. 236
Marburg, Freitag, den 9. October.
1874t.
©brtljrllifdjc Zeitung
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- „Oberh. Zeit."- werden von allen Postanstalten noch fortwährend entgegengenommen, um jedoch vollständige Exemplare, namentlich der Beilage „Sonntagsblatt" zu erhalten, wolle man die Bestellungen schleunigst machen.
Die Exp. d. Oberh. Zeit.
Die künftige Deutsche Gerichtsverfassung.
(Einleitende Uebersicht.)
Die wichtigste Aufgabe des deutschen Reichstages in der bevorstehenden Session wird die Berathung der großen Zustizgesetze sein, durch welche ein einheitliches gerichtliches Verfahren im Deutschen Reiche herbeigeführt werden soll.
ES handelt sich um drei bedeutende Aufgaben für die gemeinsame Rechtspflege, um eine Deutsche Civilprozeß Ordnung, eine Strafprozeß Ordnung und um eine gleich mäßige und zum Theil gemeinsame Verfassung der Gerichte, welche die neuen Prozeßordnung n handhaben sollen. Diese drei großen Gesetzeswerke sind ein innerlich zusammenhän gende« Ganze; sie bedingen sich gegenseitig in so eingreifender Weise, daß kein einzelnes ohne das andere bestehen kann.
Da» Gesetz über die Einrichtung der Gerichte ist die gemeinsame Grundlage und die wesentliche Voraussetzung der beiden Gesetze über das Gerichtsverfahren. Die Aufgabe desselben ist, die gleichmäßige Anwendung der Prozeß vrdnungen im ganzen Reiche zu sichern. Während dieser Zweck klar und bestimmt im Auge zu halten war, kam es andererseits darauf an, auch den Schein zu vermeiden, als solle dir Zustizhoheit der einzelne Bundesstaaten durch die ReichSgejetzgebung in irgend einer Beziehung, wo dies nicht durch die Nothwendigkeit der gleichmäßigen und durch die Natur der gemeinsamen Einrichtungen geboten ist, geschwächt oder beeinträchtigt werden. . So sehr die gemeinsame Ordnung der verfassungsmäßig dem Reiche zugewie jenen Angelegenheiten im wohlverstandenen Interesse aller einzelnen Staaten liegt, so sehr entspricht es andererseits dem Geist« der deutschen Verfassung, dabei der Selbstständigkeit der einzelnen Staaten den möglichst weiten Spielraum zu gestatten und für das Reich nur das in Anspruch zu nehmen, was eben nur von dem Reiche geordnet werden kann, »eil e- gemeinsam geordnet werden muß.
Der großen Mannichsaltigkeit der deutschen Prozeß- gesetze entspricht bisher eine noch größere Mannichsaltigkeit der bestehenden Gerichtöeinrichtungen Grade diese Verschiedenheit der Handhaben, die zur Anwendung des gericht lichen Verfahrens dienen, wirkt vorzugsweise als Hemmniß des rechtlichen Verkehrs im Deutschen Reiche. Am verworrensten gestalten sich die Verhältnisse für die unterste
Instanz, die doch für das praktische Leben die größte Wich tigkeit hat.
Diese Mannichsaltigkeit soll nach dem Entwurf des GerichlsverfasiungSgesetzes einer gleichmäßigen, dem Inhalt des neuen Prozeßrechts sich anpasscnden Gerichtsorganisa tion weichen, — nur die nach Maßgabe jenes Gesetzes gebildeten Gerichte sollen künftig eine ordentliche Gerichtsbarkeit in bürgerlichen RechtSftreitigkeiten und in Strafsachen haben.
Die Grundlagen des neuen Gerichtswesens lassen sich in den allgemeinsten Zügen dahin zusammenfassen:
Zur Ausübung der Civilgerichtsbarkeit erster In« stanz sollen Landgerichte, Handelsgerichte und Amtsgerichte bestehen.
Die Verfassung der Landgerichte und der Handelsgerichte ist eine kollegialische, während die Amtsrichter als Einzelrichter verhandeln und entscheiden.
Vor die Handelsgerichte gehören handelsgerichtliche Streitigkeiten ohne Rücksicht auf den Werthbetrag. Den Amtsgerichten werden alle Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, deren Gegenstand an Geld oder Geldeswerth die Summe von Dreihundert Mark nicht übersteigt, so wie gewisse einfache, oder schleunige Erledigung erheischende, oder regelmäßig auf Grund genauer örtlicher Kennlniß zu entscheidende Rechtsstreitigkeiten überwiesen. Für alle nicht den Handelsgerichten oder den Amtsgerichten zugetheilten RechtSftreitigkeiten sind die Land gerichte zuständig.
AlS Gerichte zweiter Instanz sind den Amtsgerichten die Landgerichte, den Landgerichten und Handelsgerichten die Oberlandesgerichte vorgcordnet.
Die Gerichtsbarkeit dritter Instanz wird von einem obersten Gerichtshöfe, dem Reichsgerichte ausgeübt.
Für die Strafrechtspflege werden sich folgende Einrichtungen an die Amts und Landgerichte als die ständigen Gerichte erster Instanz anschließen.
als Gerichte oberster Ordnung Schwurgerichte, welche am Sitze der Landgerichte in bestimmten Zeiträumen zusammengetreten und aus drei richterlichen Mitgliedern und aus 12 zur Entscheidung der Schuldfrage berufenen Geschworenen bestehen,
als Gerichte mittlerer Ordnung Strafkammern, gebildet aus lünf richterlichen Mitgliedern ohne Zuziehung von Laien,
als Gerichte unterster Ordnung Schöffengerichte, welche bei den Amtsgerichten gebildet werden und aus einem Amtsrichter und zwei Schöffen bestehen in der Weise, daß der Richter und die beiden Schöffen zu einem Kollegium vereinigt mit vollkommen gleichartigen Aus gaben daS Recht finden sollen.
Was das oberste Reichsgericht betrifft, so hat sich die
Nothwendigkeit einer ReichSgerichtSbarkeit schon bei Be gründung des Norddeutschen Bundes in mannichfachen Beziehungen herausgestellt und vorläufige Einrichtungen hervorgerufen. Seit der Errichtung des jetzigen ReichS- OberbandelSgerichtS wurde die Befugniß desselben mehrfach auf Einzelfälle, die mit dem Handelsrechte nichts zu thun haben, ausgedehnt. ES ist eine unabweisbare Folge der eingeleiteten Entwickelung, daß das Reichs-Oberhandelsgericht einem Reichsgerichte mit umfassender Befugniß zu weichen hat. Die Schaffung einer gemeinsamen höchsten Instanz muß den nothwendigen Abschluß der Gerichtsorganisation bilden. (Prov. Corresp )
Deutsches «eich.
## Berlin, 7. Oct. Die Verhaftung des Grafen Arnim, sagt die heutige Prov. Corr, ist veranlaßt durch die Weigerung desselben wichtige Aktenstücke, welche dem Archive der deutschen Botschaft in Paris angehören, herauszugeben. Das Gericht hat strafrechtliche Untersuchung eingelcitet und Haussuchung und Verhaftung beschlossen. Das Gericht muß selbstverständlich für seine Beschlüsse und Maßregeln genügende thatsächliche Grundlagen gehabt haben, ohne deren Kennlniß ein sicheres Urtheil über die Sache nicht möglich ist Die Presse hat sich daher mit richtigem Takt auf Wiedergabe der Thatsachen beschränkt. Die diplomatischen Verhältnisse erfordern leicht erklärlicher Weise eine besonders discrete Behandlung, so daß der Disposition über in amtlicher Eigenschaft erhaltene Schriftstücke jedenfalls durch die Dienstinstruction schon engere Grenzen gezogen sind, deren subjective und willkührliche Auslegung nicht gestattet werden kann. — Die Einberufung des Reichstags wird nicht vor Ende d. M. erfolgen, da die Vorlagen für den Reichstag demselben möglichst vollständig zugehen sollen und deren Vorbereitung bis zum 18., wie gemeldet worden war, nicht beendigt sein kann. Unter diesen Umständen entbehren auch die verbreiteten speciellen Angaben über den Tag und die näheren Umstände der Eröffnung der Begründung, namentlich ist noch nicht Gewißheit vorhanden, wann Fürst Bismarck hier eintreffen wird. — Dem Bundesrath ist vom ReichSkanzler-Amt eine ConcurSordnung nebst EinführungSgesetz und zwar ohne Motive zur Beschlußfassung vorgelegt worden. Der ursprüngliche Entwurf der Gemeinlchuldordnung hatte in der btr. Commission so viel Abänderungen erfahren, daß eine vollständig neue Fassung sich nothwendig gemacht halte. — lieber die Stellung der leitenden Persönlichkeiten im auswärtigen Amt hat ein Correspondenl der Augsb. Allgem. Z. allerlei Angaben gemacht, welche durchaus erfunden sind. Auch in der Spanischen Frage herrscht die erwünschteste Ueberein- stimmung, die nie gestört worden ist. —
Der Kamps um eine Millian.
Roman von Ewald August König.
(Fortsetzung.)
Ich fürchte, Du gehst einem Sturm entgegen, erwiderte das Mädchen, deffen heitere Stimmung einem wehmüthigen Ernst gewichen war; denke nicht an mich, sondern an Deine Eltern, dir ein größeres Recht aus Deine Liebe, Deinen Gehorsam haben. Ich kann entsagen, wenn ich wählen muß zwischen Deinem Glück und —
Und das sagst Du mir, nachdem Du kurz vorher es als Dein höchstes Glück gepriesen hast, mein fein zu dürfen bis über das Grab hinaus? fragte Gerhard mit (eifern Vorwurf. Anna, ich lasse nicht von Dir, wenn auch die ganze Welt sich gegen uns erhöbe, unser Bund ist int Himmel geschloffen und kein Mensch hat daS Recht und die Macht, ihn zu trennen. Kommen Sie, Sir, Sie haben mir versprochen, mir in diesem Kampfe zur Seite zu stehen, ich erinnere Sie an dieses Versprechen! Anna, sei ruhig, verscheuche die Bcsorgniffe, ich hege die Zuver sicht, daß ich bei meiner Rückkchr Dir eine freudige Botschaft bringen werde.
Der Steuermann miethete die erste Droschke, die ihm begegnete, und gab dem Kutscher die Weisung, scharf zu fahren, da er große Eile habe, das Ziel der Fahrt zu erreichen.
Sir Delavalle rieth Gerhard, zuerst mit feinem Vater zu reden und die Einwilligung desselben sich zu sichern, bevor er feine Mutter von feiner Verlobung benachrichtige.
Aber Gerhard fetzte jetzt größeres Vertrauen in die Liebe seiner Mutter, nachdem sie ihm eine so herzliche Theilnahme bewiesen hatte.
Er ließ den Vater bitten, in's Familienzimmer zu kommen, und theilte hier seinen Eltern das Geschehene mit.
Er hatte erwartet, daß feine Worte einen Sturm der
Entrüstung Hervorrufen würden, und eS befremdete ihn, daß diese Erwartung nicht eintraf.
Herr Eduard Schindler wanderte langsam auf und nieder, und nur die Furchen feiner Stirn verriethen, daß er den Schritt feines Sohnes nicht so ganz billigen konnte. Die Mutter faß am Fenster und blickte gedankenvoll hinaus, aber Adele schlang ihren Arm um deö Nacken des Bruders und küßte ihn auf die Stirn.
Mögest Du glücklich sein, sagte sie, ihm treuherzig in's Auge schauend; gewiß, Du wirst glücklich werden, ich lese es in Deinem strahlenden Blick
Halt, halt, so weit sind wir noch nicht, nahm der Lanquier rasch daS Wort. Gerhatd, Du wirst Dich der Worte erinnern, die ich Dir gesagt habe, ich will Dir ganz die Wahl überlassen, will von Rang, Familie und Vermögen gern absehen, aber Eins verlange ich von Deiner Braut, fleckenlose Ehre! Du weißt, welcher Verdacht aus ihr geruht hat, welches Unheil über sie gefällt worden ist, Du weißt auch, wie die Welt urthstlt — bedenke daS Alles wohl.
Vater, sie ist schuldlos, entgegnete Gerhard; hat auch jenes Urtheil in den Augen der Welt einen Makel auf ihr zurückgelaffen, ich werde ihn tilgen.
Der alte Herr schüttelte bedenklich daS Haupt.
Sie dürfen ihm glauben, sagte der Baronet, ich habe Fräulein Blank kennen gelernt und halte sie in Bezug auf ihren Charakter und ihre Tugend würdig, in diese Familie einzutreten.
Madame Schindler blickte forschend den Engländer an, es konnte ihm nicht entgehen, daß ein scharf ausgeprägtes Mißtrauen in ihrem Blick sich spiegette.
Sonderbar, daß sie das sagen, sir, versetzte sie, Sie haben noch vor wenigen Tagen hoch aristokratischen Ge- sinnungen Ausdruck gegeben, es muß mich befremden, daß
Sie jetzt dieser Verbindung, die man doch eine Mesalliance nennen könnte, das Wort reden.
Madame, da» mag Ihnen beweisen, wie hoch ich diese Dame achte und schätze.
Eine Mesalliance, Mutter? fragte Gerhard vorwurfsvoll. An die Borurtheile der Convenienz darf und kann das Herz sich nicht binden, eS kennt nur eine Mesalliance, die, wenn zwei Charactere nicht zu einander paffen; vor einer solchen möge der Himmel Jeden bewahren.
Der Banquier war stehen geblieben, rathloS schweifte sein Blick von dem Baronet zu seiner Gattin.
Wenn die junge Dame schuldlos und tugendhaft ist, wenn eine reine, innige Liebe diese beiden Herzen mit einander verbindet, bann, Eduard, müssen alle anderen Rücksichten zurücktreten vor der heiligsten Elternflicht, das Glück des Kindes zu begründen und zu fördern, sagte die Mutter. So will eS Gott, der dieses Kind uns geschenkt hat, der einst Rechenschaft fordern wird —
Mutter!
Gewiß, ein beseligendes Gefühl mußte das Herz der Mutter durchströmen, als diese stürmisch sich umschlungen sah von den Armen ihrer Kinder, als sie in ihre leuchtenden Augen hineinschaute und dort den Widerschein deS Glückes fand, welches sie geschaffen hatte.
Dieser Augenblick gab ihr die Herzen der Kinder zurück, denen sie seither so fremd geworden war, er umschlang drei Herzen mit eitum festen Bande, welches selbst der Tod nicht mehr zerreißen konnte.
Potztausend! sagte der Banquier überrascht. Wie rasch doch die Gesinnungen sich ändern können! DaS hätte ich nimmer erwartet, Lorchen, ich gestehe offen, daß eS mir ganz unbegreiflich ist.
Lächelnd reichte Madame Schindler ihm die Hand, und