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halb der Hauptverhandlung erforderlichen Entscheidungen werden von dem Amtsrichter erlassen (§ 13). Die Schöffengerichte sind zuständig: 1) für diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefängniß von höchstens drei Mo naten oder Geldstrafe ,von höchstens 600 Mark, allein oder neben Haft, oder in Ver­bindung mit einander, oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind (§ 14). Die Schöffengerichte sind ferner zuständig für die nur auf Antrag zu verfolgenden Belri- digungm und Körperverletzungen, wenn die Verfolgung im Wege der Privatklage ge­schieht. — Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf die durch die Presse be gangenen Beleidigungen (§ 15). Bor die Schöffengerichte gehören auch diejenigen Strafsachen, deren Verhandlung und Ent­scheidung ihnen nach den Bestimmungen deS vierten Titels von den Strafkammern der Landesgerichte überwiesen wird (§ 16). II. Die mittleren Gerichte heißen Landgerichte; sie werden mit einem Präsidenten und der erforderlichen Anzahl von Directoren und Mitgliedern besetzt (§ 46). Bei den Land­gerichten werden Civil- und Strafkammern gebildet (§ 47). Die Kammern der Land­gerichte entscheiden in der Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluß des Vor­sitzenden (§ 57). Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte zuständig: 1) für die Vergehen, welche nicht zur Zuständigkeit der Amtsgerichte gehören, 2) für diejenigen Verbrechen, welche mit Zuchthaus von höch­stens fünf Jahren allein oder in Verbindung mit anderen Strafen bedroht sind. Die Bestimmung der No 2 findet nicht Anwen­dung in den §8 86, 96, 100 und 106 des Strafgesetzbuchs (8 53). Vor die Straf­kammern als erkennende Gerichte gehören auch diejenigen Strafsachen, deren Berhand- lung und Entscheidung ihnen nach den Be­stimmungen des fünften Titels von den Strafkammern der Landgerichte überwiesen wird. (8 64). Die Strafkammer des Land­gerichts kann bei Eröffnung des Hauptver­fahrens wegen der Vergehen 1) des Wider­standes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der 88 113, 114, 117 Absatz 1 und des 8 120 des Strafgesetzbuches; 2) wider die öffentliche Orvnung in den Fällen des 8 123 Abjatz 3 und des 8 137 des Straf­gesetzbuches ; 3) wider dir Sittlichkeit im Falle des § 183 des Strafgesetzbuches; 4) der Beleidigung und der Körperverletzung in den Fällen, der nur auf Antrag eintreten­den Verfolgung, mit Ausnahme der durch.die Presse begangenen Beleidigung; 5) des Dieb stahlS im Falle des 8 242 des Strafgesetzbuches; 6) der Unterschlagung im Falle des § 246 des Strafgesetzbuches; 7) der Begünstigung; 8) der Hehlerei in den Fällen des 8 258 Nr. 1 und des 8 259 des Strafgesetzbuches; 9) des Betruges im Falle des 8 263 des Strafgesetzbuches; 10) des strafbaren Eigen­nutzes in den Fällen der 88 303 und 304 des Strafgesetzbuches; und 12) wegm der gemeingefährlichen Vergehen in den Fällen der 8 327 Absatz 1 und 328 Absatz 1. des Strafgesetzbuches; ferner 13) wegen aller Vergehen, welche nur mit Gefängniß von höchstens 6 Monaten oder Geldstrafe von 1500 Mark, allein oder in Verbindung, mit Einziehung bedroht sind; sowie 14) wegen solcher Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher

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„Und zwar in Form eines Gebetbuches." Und die DiebSgefichter verlängerten sich zusehends vor Enttäuschung. Sie hatten etwas befferes erwartet. Indessen schickten sie sich doch bald in die Gabe und stimmten fröhlich ein, als Red Wright eines der Lieder, die er zum größten Thcile selbst ge­dichtet, mit mächtigem Organe anstimmte.

Ich benutzte diese Zeit, mir den vielbe sprechen Spitzbubenmissionar näher anzu- schauen. Eine untersetzte Gestalt, breite Brust, gewaltige Schultern, kurzgeschorenes Haar, Vollbart, schiefe Nase, kleine stechende Augen, gewaltigen Stiernacken, dieß war das Bild, unter dem sich mir der weiland Vagabund, Sträfling, Spitzbube, Themse­schiffer, Deserteur, Matrose, Preisboxer, Bibelverkäufer, Straßenprediger und augen­blicklich Diebbekehrer präsentirte. Dreißig Jahre lang hatte er im tiefsten moralischen Schmutze der Hauptstadt ein Leben voller Schmach und Schande geführt: er hatte ge­stohlen, geraubt und eingebrochen; er war im Verbrecherwagen, in der „schwarzen Marie" (Black Maria) nach den Polzeige-I

Abgaben und Gefälle, deren Strafe in dem mehrfachen Betrage einer hintergezogenen Abgabe oder einer andern Leistung besteht, auf Antrag der Staatsanwallschaft die Ver­handlung und Entscheidung dem Schöffen­gerichte überweisen, wenn nach den Um­ständen deS Falles anzunchmen ist, daß auf keine anderen und höheren Strafen, als die im 8 14 bezeichneten, und auf keine höhere Buße als 600 Mark zu erkennen fein werde. Erachtet das Schöffengericht nach dem Ergebniß der Verhandlung eine andere Strafe oder höhere Buße für verwirkt, so hat eS die Sache durch Beschluß an die Strafkammer zu verweisen. Beschwerde findet nicht statt. Hat im Falle der No. 14 die Verwaltungsbehörde die öffentliche Klage erhoben, so steht ihr ter Antrag auf Ueberweisung an das Schöffengericht in gleicher Weise wie der Staatsanwaltschaft zu. (8 55.) Für die Verhandlung und Entscheidung von Strassachen treten bei den Landgerichten periodisch Schwurgerichte zu­sammen. (8- 48.) Die Schwurgerichte be­stehen aus drei richterlichem Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden und aus 12 zur Entscheidung der Schuldfrage berufenen Ge- schwornen. (8 62). Die Schwurgerichte sind zuständig für die Verbrechen, welche nicht zur Zuständigkeit der Strafkammern oder des Reichsgerichts gehören. (8- 59). Die Strafkammer des Landgerichts kann bei Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Verbrechen 1) des Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der 88 H8 und 119, sowie des 8 122, Absatz 3 des Strafgesetzbuches; 2) der Unzucht in dem Falle des 8 176, No. 3 des Strafgesetzbuchs; 3) deS Diebstahls in den Fällen der 88 243 und 244 des Strafgesetzbuchs; 4) der Hehlerei in den Fällen der 88 260 und 261 deS Strafgesetzbuchs; 5) des Betruges im Falle des 8 264 des Strafgesetzbuchs; 6) der Urkundenfälschung in den Fällen, aus welche 8 268, Absatz 2 oder 8 272 deS Strafgesetzbuchs Anwendung findet; auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die Ver­handlung und Entscheidung der Strafkammer als dem erkennenden Gerichte überweisen, wenn nach den Umständen deS Falles anzu­nehmen ist, daß keine schwerere Freiheitsstrafe, als die im 8 53 bezeichnete, auszusprechen sein werde. Erachtet die erkennende Straf­kammer nach dem Ergebnisse der Verhand lung eine schwerere Freiheitsstrafe für ver­wirkt, so hat sie die Sache durch Beschluß an das Schwurgericht zu verweisen. Be­schwerde findet nicht statt. (8 60).

GmS, 17. Juni. Kaiser Alexander und Kaiser Wilhelm sind heute Vormittag 10 Uhr nach Coblenz gefahren, um der Kaiserin Augusta einen Gegenbesuch zu machen.

Bo»«, 12. Juni. Der Bericht, welchen Professor v. Schulte auf der altkatholischen Synode über die kirchliche Bewegung seit dem 14. September 1873 erstattete, lautete im Wesentlichen folgendermaßen: Aus dem Konstanzer Congresse habe ich referirt über die äußeren Verhältnisse unserer Kirche. Diese haben sich wesentlich gebessert. In Preußen gibt cS (anstatt 22 Gemeinden mit 4200 eingeschriebenen großjährigen Männer« und mehr als 15,000 Seelen vom Jahre 1873) jetzt (nach dem Stande vom Ende April) 31 Gemeinden mit über 5000 groß­

richten lransporlirt worden; als Soldat ward er fahnenflüchtig; als Matrose mit mit der neunschwänzigen Katze gestäupt; im alten Gefängniß zu Brixton arbeitete er schweigend in der Tretmühle mit der Maske vor dem Gesichte; seine Frau trieb er wäh rend ihrer Schwangerschaft in einem An­falle roher Bestialität zur Nachtzeit im strömenden Regen halbnackt aus dem Hause; er ließ sich, rin unverbesserlicher Trunkenbold von den Teetotallers anwerben, und als er auf der Themse gegen einen andern Preisruderer, der dem Glase ergeben war, wettruderte, ward dies als ein Kamps des Wassers gegen das Bier ausposaunt; in Preisboxereien schlug er und ließ er sich windelweich schlagen — daher seine schiefe Nase — und eben war er im Begriffe, sich mit dem ersten Preisboxer des TageS, Jack Connelly, zu meffeu, um in der Welt dcs niederen Sports als unbestrittener Sieger dazustehen, als ihn, nach seinen eigenem Bc- kenntniffe, im Astley.- Theater bei einer Sonntagspredigt, die er der Langeweile wegen anhörte, „die Stimme deS Herrn"

jährigen Männern, Hunderten von einge­tragenen Wittwen, oder Frauen aus ge­mischten Ehen. Bei 16 Orten ist die förm­liche Errichtung von Pfarreim int Zuge oder abgeschlossen, so daß die allerhöchste Ge­nehmigung beantragt ist; rücksichtlich anderer wird sie in Angriff genommen. In Baiern bestehen in 54 Orten katholische Vereine. Bon 21 Orten sind keine Verzeichnisse ein­gegangen, weshalb Einladungen zur Synode nicht erfolgen konnten. Die Zahl der männ­lichen großjährigen Mitglieder, soweit sie der Synodal Repräsentanz bekannt ist, beträgt 3567. Mit den Witwen u. s. w. und chen Mitgliedern an den Orten, worüber der Bericht fehlt, dürste die Gesammtzahl der Mitglieder in Baiern an 5000 betragen. In Baden sind nach den der Synodal- Repräsentanz vorliegenden Berichten in 31 Orten Vereine, von 9 fehlen die Verzeich­nisse, die übrigen 24 zählen 2730 einge­tragene großjährige Männer; die Gesammt­zahl ist sicher über 3500. ES haben sich an verschiedenen Orten in der Neuzeit Ver­eine gebildet, die hier ganz außer Ansatz geblieben sind In Hessen beträgt die Zahl der großjährigen Männer über 160, im Fürstenthum Birkenfeld (Oldenburg) 94 Männer. Diese Angaben bleiben schon deshalb, weil die meisten auf älteren Daten beruhen, unter der Wirklichkeit. Es war nicht nöihig, daß Orte, die bereits ein na mentlicheS Verzeichniß eingesandt hatten, dies nochmals thaten. Vielleicht war auch dies­mal die Zeit zu kurz. Seit dem 14. Sep tember sind in Preußen neue Vereine ent standen in Berlin, Dortmund (mit 276 Männern), Düsseldorf (schon über 100), Lennep (98), Solingen, Saarbrücken (280 Männer). Die Zahl der offen zu uns haltenden Priester betrug am 14. Septbr. 1873 35. Einer ist gestorben (Professor Dr. Hilgers) sieben neue: die Herren Dil- ger, Feig, Hamp, Höchstem, Rieks, Schöps, Weiginger sind hinzugekommen, auf den Beitritt mehrerer anderer ist in nächster Zeit zu rechnen. An der Bonner theolo­gischen Fakultät, die im Sommer 1873 keinen altkatholischen Theologen hatte, stu diren jetzt 5 Deutsche, 5 Schweizer, 2 Hol­länder.

Breme«, 16. Juni. Die internationale landwirthschastliche Ausstellung war heute Votmittag außerordentlich zahlreich besucht Um IOV2 Uhr fand die Vorführung der Pferde (Reit-, Jagd- und Wagenpferde) in der Arena statt; derselben wohnten auch der Großherzog von Oldenburg und der Herzog von Sachsen-Koburg bei. Im Laufe des Vormittags versammelte sich der Verein gegen das Moorbrennen im Parkhause und erstattete der Landesökonomierath Griepenkerl Bericht über die am 4. Juni bei Oldenburg angestellten Versuche mit Maschinen zur Torfbereitung. Die ausgeloosten Preise konnten nicht vergeben werden; dagegen wurde der Oldenburgischen Kanalbaugesellschaft die goldene Medaille zuerkannt. — Gestern war das bedeutendste landwirthschastliche Ercigniß die Leistungen des Fvwlcr'schm Dampfpflugs. ES arbeitete der Apparat nach dem Zwei Maschinensystem. An den entgegengesetzten Enden des Feldes (hier das Innere der Rennbahn sehr schwerer, schwierig zu behan­delnder Boden) wird das Geräth, — heute der Dreifurchenpflug, der Fünffurchenpflug -----1--- • •

traf und er mit Schaudern vor seinem bis­herigen Treiben zurückprallte. Er beschloß einen neuen Lebenswandel zu beginnen, aus einem SauluS ein Paulus zu werden. Aber die Befferung hielt schwer. Niemand traute ihm, Niemand wollte ihm Arbeit geben. Erst nach langen Bemühungen gelang es ihm, sich einen Bibelkarren anzuschaffen, mit dem er die südlichen Quartiere von London, Lambeth und Svuthwark, hausirend und predigend durchzog. Diese Zeit des aufrichtigen Wollens und des schmerzlichen Bekanntwerdens bäuchte ihm die schrecklichste seines Lebens, und die Erinnerung an sie bestimmte ihn endlich, den Stand eines Bibelagenten mit dem eines Diebsbekehrers zu vertauschen, um dem reuigen Diebe, der von allen Seiten zurückgestoßen, im Kampfe ums Dasein wieder auf die ver lassenen Pfade einlenken muß, Gelegenheit zum ehrlichen Erwerbe zu geben. Und zu diesem Berufe hatte er jedenfalls die beste Vor­bildung. Er kannte die Höhlen und Fund­gruben der Diebe, er kannte ihre Sprache, ihre Sitten, ihre Denkweise und wußte den

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an den Großherzog eine Gesetzvorlage b» treffs Einführung obligatorischer gemischt« Volksschulen unb* gemischter Lehrerseminar!

und die Aussicht auf künftige Belohnuiq auf sie einzuwirken suchte. Da diese Meeting*

arbeit. Racke auS Mainz griff die heutig! Gesetzgebung ay, indem er seine Ausfüh­rungen mit Stellen aus Werken Bluntschlt'l und Golne'S belegte. Die Sitzung rour# spät Nachts geschlossen, nachdem Bischof vtl

Mainz, 17. Juni. In der gestrig» Abendsitzung des Katholiken-Verrins wurda die erwarteten Resolutionen noch nicht zai Debatte gestellt. Als Redner traten unter

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aber, wiewohl anfänglich aus Neugier« und g? stark besucht, bald an Zugkraft verloren, st $ sind fügte et zu der Predigt (eine gute Erbsen Jeftreitl suppe hinzu; später, als seine HülsSmillti

handelte in eingehender Weise die social ««e v Frage, zu beten Lösung er als erforderliä bezeichnete: ein Gesetz übet die AuSnützu^ meint, bet körperlichen und finanziellen Kräfte b<jorit5t Volkes, Verminderung der Steuerlast, Wieder»^nbli Herstellung bet Wuchergesetze, eine alle klaffen setze«, umsassenbe Fürsorge, nicht bloS Staatsga-.zu reg rantie für die Unternehmer, Befestigung dersDebatt Mängel des Gewerbegeseyes, ein auf christ­

Verbrechet unter jeder Verstellung an taufe«! und v Merkmalen ausfindig zu machen. Zunäch

zu erbitten. < Hrvix

Bern, 17. Juni. Der Nationalrat»

Ketteler Die Anwesenden gesegnet hatte. — ,

Karlsruhe, 17. Juni. Die zwei» werfen

Kammer beschloß heute durch eine Adresg

Anderem auf Frhr. v. Wendt aus Westfalen z« ihn der Redacleut der „Germania", Cremet cessiom und Domkapitular Monfang. Letzterer be tficane

«ehret beschloß heute, die Bundesversammlung zs keine, 1 ist bet

und die Umwende-Grubcregge — an eineweiser « Tau, das sich aus einer horizontalen Trommc! an bet Maschine hier aufwindet, dort abrolli hin- und hergezogen. Mit der fortschreite^ den Bearbeitung rücken die auf Rädern bahn, ruhenden Maschinen (Straßenlokomotivens vorwärts. Das Geräth wird von einem Mann, der seinen Sitz auf demselben h», gesteuert. — DaS Maschinenprobeprogramm wat folgendes: Probe der GraSmShma- schinen am neuen Torfkanal. Auf dem je», festigen Ufer finden die Proben und Bet suche mit Kartoffellegemaschinen, Jätern, schinen, Göpeldreschmaschinen, mit Pumpen, Spritzen re. statt. Auf dem Hofe der Feuer wehr (kleine Helle) fand eine Probe btt Amghi Leistungen dieses Institutes statt, die in jebet " Beziehung befriedigend ausfiel. Es routfc in einem ans Holz errichteten mehrstöckig, Bau ein Petroleumbrand simulirt. Die Exw Sitten erfolgten mit großer Schnelligkeit ut Sicherheit. Am Hollersee arbeiten lägliz von früh bis Abends zwei Wafferpump«, MIH die eine der Anhaltischen Maschinenbaugesch Re! schäft gehörig, mit etwas schwächerer M, ««? so schine die andere von Garret und Svhi ~ " Leisten, mittels einer Centrifugalpumpe. Sei tere hebt das Wasser 27 Fuß hoch. — I tz der Parkhause, in seinen Galerien, ißeranbt diecer, unb' offenen Hallen findet ein zahlreich > T" Publikum Platz. In dem Mnstkpavill« W"" finden täglich Concerte statt. Batten

Darmstadt, 17. Juli. Bei der E beS rec satzwahl für den verstorbenen Hoffman wurde der fortschrittliche Handelskammer-Pri sident Franz Weber mit 35 Stimmen zu, Abgeordneten gewählt. Sein conservatw liberaler Gegen-Candi'dat Buchner erhikli 24 Stimmen.

lud er nun feine früheren College« zu bloß« Croix, Predigten, sogenannten Congregationen, ei« nehmen in denen er durch die Macht be» Worts daß da der Bc

recht ähnlich dem See- und Handelsrecht Beacht Gewerbe- und Schiedsgerichte und gewerb Maßet liche Hülfsanstalten, eine sorgfältigere Pflegt die höci veS sittlichen, religiösen und Familienleben«, sowie Beschränkung der Frauen- und Kindet-

sich gemehrt, richtete er Theekränzchen (te* suppers) ein, welche er durch Geschenk! am Schluß derselben noch verlockende! machte. Die Polizei, die vom Orte uiü der Zeit des Stelldicheins genau benachrich _ tigt ist, hat die strengste Weisung, sichf* öliger viel wie möglich absests zu halten, dam« «„uns Niemand sich durch die Furcht des Verralh* vom Besuche abhalten lasse; und, so eit* ich beobachten konnte, ward diese Weisuni sorgfältig befolgt, da sich west und breit Mu _.

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