Wr. 121
Marburg, Mittwoch, den 27. Mai
1871
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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blattes, sowie die Annoncen-Bureanx von G. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendank, A- Rete- rneyer in Berlin; Carl Schüß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.
floate« und mit Zustimmung des Bundes - rathes die Verhandlung und Entscheidung derjenigen Sachen, welche nach den bisherigen Prozeßgesetzen von dem obersten Landesgerichte zu erledigen gewesen wären, dem Reichsgerichte zugewiesen werden. §. 12. Behufs Erledigung der dem Reichsgerichte zugewiesenen Sachen können mit Zustimmung des BundeSrathes durch kaiserliche Verordnung bei dem Reichsgerichte Hülfssenate eingerichtet werden. Mit der Wahrnehmung der richterlichen Geschäfte in den HülfS- senaten sind Mitglieder der früheren obersten Gerichte oder der OberlandeSgerichte zu beauftragen. §. 13. Die am Tage der Einführuug des Gesetze« bei den Landes- gerichten anhängigen Sachen können den ordentlichen Landesgerichten ohne Rücksicht auf die im GerichtsverfasiungSgesetz bestimmten Grenzen der Zuständigkeit durch die Landesgesetzgebung zugewiesen werden. § 14. Die Mitglieder des Reichsoberhandelsgerichts werden durch kaiserliche Ver- fügung mit Beibehaltung ihrer Besoldung entweder bei dem Reichsgerichte angestellt oder einstweilig in den Ruhestand versetzt. — Das GerichtsverfasiungSgesetz selbst zerfällt in 16 Titel und 166 Paragraphen und umfaßt: Erster Titel Gerichtsbarkeit (88 1—9). Zweiter Titel Amtsgerichte (§§ 10—13). Dritter Titel, Schöffengerichte, zuständig für alle Übertretungen, für Vergehen, welche mit Gefängniß bis zu drei Monaten oder Geldstrafe bis 600 Mark bedroht sind 14—45) Vierter Titel Landgerichte (§§. 46—58.) Fünfter Titel Schwurgerichte (§§• 59—80). Sechster Titel Handelsgerichte (§§. 81—92). Siebenter Titel Oberlandsgerichke (88 93—96). Achter Titel Reichsgericht 97-112). Neunter Titel Staatsanwaltschaft (88 113—123). Zehnter Titel Gerichtsschreiber (§ 124). Stifter Titel Zustellungs- und Vollstreckungs beamte (88 125 — 126). Zwölfter Titel RechtShülfe (§8 127-138). Dreizehnter Titel Oeffentlichkeit und Sitzungspolizei (88 139—149). Vierzehnter Titel Ge-
Der Küskänig.
Novelle von M. v. Roskowska.
(Fottsetzung.)
und Reiches überhaupt. Deutschland zu morsch und hinfällig, um noch lange zusammen zu halten, zerbröckelt bei jedem Stoß des mächtigen Nachbars mehr. All die kleinen Ländchen am linken Rheinufer fielen unfehlbar an Frankreich — wie thöricht und beschränkt also, nicht bei Zeiten frei willig die Stellung einzunehmen, die später doch aufgezwungen werde, ja thatsächlich schon aufgezwungen fei, nun der ganze Landstrich in französischer Gewalt. Unterwerfung sei eben so sehr ein Gebot der Nothwendigkeit, als der Klugheit — die Hauptsache: möglichst gute Bedingungen zu erhalten, jetzt, wo seine Sache so schlecht stand. Sie würde freilich für ihn alles thun und hoffentlich mit nicht schlechterem Erfolg, als er für sie.
Seine Aufmerksamkeit gehörte ihr schon seit einiger Zeit nut halb; gespannt blickte er nach einem der Bergkegel über dem Stätterthal. Auch sie schaute jetzt dahin und gewahrte den Schein eines Feuers.
„Was bedeutet das?* fragte sie rasch.
Er zuckte die Achseln. „Ein Feuer, das Holzfäller ober Flüchtlinge anzündeten k"
„Ihr habt also kein Vertrauen zu mir? Oh! verdiene ich das?"
Diether zuckte wieder die Achseln und Alles war ausgelöscht, was sich vorhin so wohl für, als wider die schöne Frau in ihm geregt hatte. Mit einem Anflug trockenen Humors sagte er: „Vorsicht ist die Mütter der Weisheit, und mehr noch des Erfolgs, Dame. Bei Eurer Klugheit und Gewandcheit wär'« zu gefährlich, Euch in das, was vorgeht, einzuweihen. Das fei zugleich die Antwort auf Eure Rede von vorhin.*
richtssprache (88 150 — 157). Fünfzehnter Titel Berathung und Abstimmung (88 158—163). Sechzehnter Titel Gerichtsferien (88 164 bis 166). AuS den Bestimmungen über das Reichsgericht (Tit. VIII.) sei Folgendes hervorgehoben. Der Sitz deS Reichsgerichts wird mit Zustimmung des Bundesraths durch kaiserliche Verordnung bestimmt. In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Reichsgericht zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel 1) der Revision gegen die Endurtheile der Oberlandesgerichte, 2) der Beschwerde gegen Entscheidungen der Ober- landeögerichte In Strafsachen ist das Reichsgericht zuständig 1) für die Untersuchung und Entscheidung in erster und letzter Instanz, in den Fällen deS Hochverrats, Landes verraths, insofern diese Verbrechen gegen das Reich gerichtet sind; 2) für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urtheile der Strafkammern, insoweit nicht die Zuständigkeit der Ober- Landesgerichte begründet ist, und gegen Urtheile der Schwurgerichte; der Beschwerden gegen die Entscheidungen der Oder-Lande«, gerichte. — Die GerichtSferien beginnen am 15. Juli und endigen am 31. August. — Die Strafprozeßordnung zerfällt in 7 Bücher und 425 Paragraphen.
Posen, 23. Mai. RegierungSrath Raffel ist, wie die „Ostd. Ztg.* erfährt, zum Verwalter des ErzbisthurnS Pofen designirk. Die Ernennung ist nach Publikation des betreffenden Gesetzes bestimmt.
Ätel, 22. Mai. Der Bau des neuen hiesigen UniversilStögebäudes schreitet jetzt rasch vorwärts, und man hofft bereits am 1. Juli die Richtleier bei dem Hauptgebäude vornehmen zu können. Am 12. d. kamen da- elbst die Mitglieder der ministeriellen Commission an, welche die Baupläne für die Nebenanstalten (Anatomie, chemisches Laboratorium, Museen u. s. w.) feststellen sollte: Geh. Oberregierungsrath Knerck vom Kultusministerium, Geh. Regierun gS - Baurath Gienberg vom Handelsministerium, Regie
DaS Versinken in die Vergangenheit rückte ihn fast der Gegenwart — Geräusch rief ihn jedoch in diese zurück. Die Marquise tauchte auS der Drachen lammet auf.
„Wie, Ihr seht auch, wie Eure Leute, in mit weitet nichts, als die Feindin, ober höchstens bas Unterpfanb für bie eigene Sicherheit? O, baS ist hart, bas ist — *
„Einet Frau, bie obenein unsere Gefangene ist, kann ich auf so nichtswürbige Unterstellungen unb schmähliche Vorschläge nicht antwotten, wie sich's gebührt, unb wie ich's jebem Mann gegenüber thäle, bet mit bamit zu kommen wagte!"
Die kräftige Gestalt richtete sich stolz auf bas Helle Auge funkelte. „Laßt'« drum hiermit abgtthan sein, Frau Marquise! Wenn auch vornehme Herrschaften sich um Gelb unb Gunst, an ben Erbfeinb verkaufen ein schlichter Bürgerssohn thul baS nimmer' Der hohe Lohn, bet einzig ihn bafüt bezahlen konnte, ist —"
In so feuriger Bewunbetung hatte ihr Blick auf ihm geruht, daß sie herüber feine Worte kaum beachtet. Jetzt unterbrach sie ihn lebhaft: „Sagte ich vorhin nicht chon. Nichts Nichts wäre Euch unerreichbar also auch kein Lohn zu hoch? Unmöglich könnt ihr mich mißverstehen —*
Nun fiel et ihr in bie Rebe: „Unb eben fo wenig Ihr mich! Der einem Verräther Einzig gebührende hohe Lohn ist nach meinem Verstände und Gefühl der Galgen, oder ein Baum, der seine Stelle vertritt! Und darnach bin ich, wenn ich's denn noch besonders versichern soll, gar nicht lüstern. Spart also Eure Verheißungen, Dame — ben Käsköuia locken ober blenben sie nicht!"
Zhr Mick flammte wieder auf, doch nicht in Bewunderung, sondern in Zorn. Aber schön wat sie auch so, wunderschön. Diether begnff, daß sie leicht einen Männerkopf be-
doch nicht aus den Kopf gefallen — aber wenn ich verstehe, was das Alles bedeuten soll, Dame —" „Verstellt Euch nicht, mich täuscht Ihr doch nicht," unterbrach sie ihn etwas ungeduldig. „Welche bewunderungswürdige Klugheit bei bet Beschwichtigung bet Bauernrotte, bie mir an’« Leben wollte! Ich war ganz entzückt, eine solche Begabung auf ben rechten Weg zu leiten. Ein Mann wie Ihr kann nicht verharren in fo vagen, kleinlichen Verhältnissen, wie Eure bisherigen; auf ben rechten Boden gestellt, mit gehörigem Raum zur Entwickelung, werdet Ihr die Welt in Erstaunen setzen, wird es nichts — nichts Unerreichbares für Euch geben."
Sie stand dicht bot ihm und die dunkeln Augen blickten ihn eigenthümlich verheißungsvoll an. Da« Mondlicht lag hell auf ihren Zügen, ließ deren Schönheit blendend her- bortreten. Statt dessen, was auf feinen Lippen schwebte, sagte er kurz:
„Die Frau Marquise wird sich erkälten — der Wind weht hier ziemlich scharf."
Sie lächelte in ihrer reizenden verführe rischen Weise und legte ihre heiße Hand verttaulich auf feine Rechte. „Da, wie ich glühe, — trotz der Kälte der Winternacht. Ihr freilich seid ziemlich kühl. Wollt Ihr meinen Shawl, Diether?" Sie wollte das feint weiche Gewebe um ihn schlingen.
Hastig trat er zurück. „Nicht doch Dame — ein Stück Zeug erwärmt mich nicht, denn es sind Eure Reden, die mich mehr als der schärfste Nordwind erkälteten. Wie ich, — ich sollte —*
Sie ließ ihn nicht auSredtn. Beredt schildette sie seine Lage, wie die de« Landes
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Deutsche» «eich.
Berlin, 22. Mai. Die Vorlagen im (gebiete der Reichs Justiz-Gesetzgebung, welche der Justizausschuß des BundeSrathS dem Plenum deffelben zur Beschlußfaffung unterbreitet, liegen jetzt gebrutft vor. Sie zerfallen in zwei Gruppen: 1) Entwürfe, be weffend bie Einführung bes GerichtSver faffungSgesetzes, nebst bem GerichtSver fsffungSgefetz selbst, unb einer Strafprozeß- Ordnung: 2) Beschlüsse zur Einführung ber Civilprozeß - Ordnung unb bie Civilprozeß- Orbnnng selbst. Der Entwurf ber Straf- prdzeß Ordnung hat in 99, ber ber Civil- prvzeßorbnung unb bas Einführungsgesetz dazu in 74 Punkten Abänderungen durch btn Justizausschuß erfahren. Da« Gesetz über Einführung der GerichiSorganffation umfaßt 14 Paragraphen. Der Termin seines Inkrafttretens ist offen gelassen. Das Or- ganifattonSgesch selbst findet danach nur auf bie ordentliche streitige Gerichtsbarkeit und deren Ausübung Anwendung. Die Gerichtsbarkeit, für welche besondere Gerichte zuge- laffen sind, kann durch die Landesgesetzgebung ben ordentlichen Landesgerichten übertragen werden. Der Landesgesetzgebung bleibt nberlaffen, den betreffenden LandeSbehörden jede Art ber Gerichtsbarkeit so wie Geschäfte der Justizverwaltung zu übertragen. — Die besonderen Vorschriften der Hausbersaffungen und Landesgesetze bezüglich deS Landesherren unb der Mitglieder ihrer Familien sowie der fürstlich hohenzollentschen Familie bleiben von dem Gerichtsversaffungsgesetz unberührt, ebenso die Militärgerichtsbarkeit, sowie ba« landesgesetzlich den StandeSherren gewährte Recht auf AuSträge. Außer diesen haben folgende Bestimmungen des EinführungSge» fetze« der Gerichtsorganisation eine hervorragende Wichtigkeit: 8- 10. Die am Tage bet Einführung der Gerichtsorganisation bei dem Reichsoberhandelsgerichte anhängenden Eckchen gehen in der prozessualischen Lage, m welcher sie sich befinden, auf das Reichs geeicht über. 8- H- Durch Kaiserliche ®R5rbnung fanti auf Antrag eines Bundes
«»zeigen nimmt entgegen: ue Expedition b. Blattti, [«mje bie Annoncen-Bureaux Mit Th. Dietrich & Co. in Äaffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfiirt a. M.; -.aasenstein & Vogler in Frankfurt a. Ak., »erlinLeip- Lg 6611« ic.; Rudolf Stoffe ^Berlin, Frankfurta. M.ic.
„Endlich — endlich einmal ein Augenblick, m bem wir unbelauscht reden können", sagte fit, auf ihn zueilend. „Wie lange werde ich noch umhergeschleppt? Selbstverständlich «ußtel Ihr vorsichtig sein, allein jetzt scheint mir der Augenblick zum Handeln gekommen, ütbrigen« begnff ich Euch sogleich, habe darum die Kleider meines Kutscher« mitgenommen , weil Ihr sie möglicher Weise suchen könntet. Denn wir hatten ja "ich! Zeit, unS darüber zu verständigen, in welcher Weise Ihr auftreten wollt. Meine Rettung ist allerdings ein Verdienst, das kMhreUd anerkannt werden soll, allein die Erbitterung gegen Euch zu groß, als daß 8 sogleich ohne diplomatische Vorbereitungen jfiitnb gemacht werben bürste. Man hält Euch, unb ich glaube nicht mit Unrecht, für ^t Seele dieses Widerstandes, der unsere "tnerale auf das Höchste erbitterte, weil ? ihnen das Mißfallen deS Königs zuzog. 2nd.m befindet Ihr Euch jetzt in übler, nicht zu sagen: völlig hoffnungsloser W — meint Ihr, das werde den Eurer Artenden Empfang verbeffern? Ja, wärt Ar gekommen, als Euch noch nicht jeder ^ü«weg abgeschnitten war, — dann hätte
Euch freilich anders aufgenommen.* 6ie hatte fo schnell gesprochen, daß er zu Wort grfoMtfmt war. „Ich bin
Erscheint täglich außer den Werttagen nach Sonn- und Feiertagen. PreiS für das Quartal durch die Expedition («och'sche Buchdruckerei) bezogen 221 Sgr., durchdie Postämter 27 S.r (excl. Bestellgebahr und incl. Stempelsteuer), für das Ausland excl. Stempel 22 6gr. - Jnsertionsgebühr für bie gespaltene Zeile 1 Sar. 47 >
Für in der Expedition zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 31 Sgr. berechnet.
rnngsbaurath Becker aus Schleswig und Baumeister Schmieden aus Berlin. Am 14. und 16. wurden von diesen Herren unter Zuziehung von Universitätsprofefforen vom Oberprästdenten, Freiherr» von Scheel- Pleffen, als Kurator der Universität geleitete Berathungen gehalten, und die von Gropius und Schmieden ausgearbeiteten Pläne gebilligt welche allerdings noch die Zustimmung de« Finanzministers bedürfen. — Die Fürsorge der Regierung für die Interessen des Landes hat sich soeben wieder in unerwartet reichlicher Weise durch die Unterstützung des landwitthschastlichen Generalvereins kundge- than, welcher für das laufende Jahr 850 Thlr. für Unterhaltung agrikultur-chemischer Versuchsstationen, 600 zur Besoldung deS Generalsekretairs, 1000 zur Förderung der Landeskultur im Vereinsbezirke erhalten hat.
Hage», 16. Mai. In etwa 3 Wochen — der Tag ist noch nicht fest bestimmt — wird der Grundstein zur hiesigen altkatholischen Kirche, der ersten, die in Deutschland gebaut wird, gelegt werden. Der Bauplatz hat eine hübsche Lage auf einem kleine» Hügel, von welchem man eine freie Aussicht über die Stadt und Umgegend hat. Von Seiten der jungen Gemeinde, sowie von Freunden au« der Nähe und Ferne sind schon über 10,000 Thlr. Baukapital gezeichnet worden. Zu dieser wichtigen Feier wirb Herr Bischof ReinkenS herüberkomme» unb bie Festrebe halten unb bei bem in ber größeren evang Kirche stattfinbenben GotteS- bienste bie heilige Messe celebriren.
Wiesbaden, 22. Mai. Schon feit Woche» verlauten hier beunruhigenbe Gerüchte herüber, baß bei ber bevorstenben Neu-Organisation ber GerichtSbehörben bie Stabt Wiesbaden nicht bloß aufhören solle, der Sitz eines AppellationS-Gerichte« zu' ein, sondern daß nicht einmal ein Eollegial- Gericht erster Instanz (Kreisgericht) in Wiesbaden etablirt werden solle. Diese Gerüchte haben dadurch eine thatsächliche Bestätigung erfahren, daß der Neubau des projectirten Kreisgerichtsgebäudes in Folge